Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 10 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse vom 24.03.1999 (BGBl 1999 I, 388 = BStBl 1999 I, 302) ist zum 01.04.1999 (vgl § 52 Abs 7 EStG aF) § 3 Nr 39 aF EStG eingefügt worden. Damit wurde der > Arbeitslohn steuerfrei gestellt, wenn der ArbN bei einer geringfügigen Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 1 SGB IV für ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Zusammenrechnung bei mehreren Beschäftigungen

Rz. 77 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Übt ein ArbN bei demselben ArbG nebeneinander mehrere Beschäftigungen aus, so ist ohne Rücksicht auf die arbeitsvertragliche Gestaltung sozialversicherungsrechtlich von einem einheitlichen Beschäftigungsverhältnis auszugehen, wenn die Beschäftigungen in einem inneren Zusammenhang stehen (BSG 55, 1 vom 16.02.1983 – 12 RK 26/81, USK 8310). Ein...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Meldeverfahren zur Minijob-Zentrale

a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Minijobs

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Geringfügige Beschäftigung.mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG)

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verzicht auf eine individuelle Besteuerung die LSt pauschalieren. § 40a ES...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenze

Rz. 85 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze iHv aktuell 538 EUR im Monat, so tritt vom Tag des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der möglichen Versicherungsfreiheit (> Rz 88). Ein nur gelegentliches und nicht vorhersehbares Überschreiten der Arbeitsentgeltgrenz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geringfügige Beschäftigung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Allgemeine Hinweise

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ziel der Regelung in § 40a Abs 2 EStG (> Rz 6) ist es, die ArbG geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse mit Abgaben zu belasten, wie sie auch bei beitragspflichtigen Beschäftigungen entstehen würden. Ferner sollen illegale Beschäftigungsverhältnisse in sozialversicherungspflichtige und steuerpflichtige Beschäftigungen zurückgeführt ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Haushaltsscheckverfahren für den Privathaushalt

Rz. 45 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die ausschließlich im Privathaushalt tätigen geringfügig Beschäftigten hat der ArbG der Minijob-Zentrale (> Rz 33) anstatt des Beitragsnachweises eine vereinfachte Meldung – Haushaltsscheck – zu erstatten (§ 28a Abs 7 Satz 1 iVm § 95 Abs 3 SGB IV). Der ArbG teilt der Minijob-Zentrale in dem Haushaltsscheck das > Arbeitsentgelt mit und ob...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zur Option für die Pauschsteuer

Rz. 25 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Vor- und Nachteile einer Steuerpauschalierung für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung muss der ArbG im Einzelfall abwägen. Entscheidet sich der ArbG für eine Regelbesteuerung, muss er den LSt-Abzug nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vornehmen (Regelbesteuerung). Die Höhe der LSt hängt dann von der Einordung...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Sonstige Steuerabzüge

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für die Besteuerung des Arbeitsentgelts aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung mit der pauschalen LSt in Höhe von 20 % (§ 40a Abs 2a EStG; > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 215 ff), die kurzfristige Beschäftigung (> Rz 30), die Beschäftigung von Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft (> Rz 31) und die individuelle Besteuer...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Kurzfristige Beschäftigung

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 2...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Meldung im beruflich/gewerblichen Bereich

Rz. 40 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die geringfügig Beschäftigten sind in das elektronische Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und übermittlungsverordnung (DEÜV) einbezogen. Dem ArbG obliegen nicht nur die An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich alle Meldepflichten in § 28a SGB IV. Für die geringfügig Beschäftigten iSv § 40a Abs 2 EStG – die Mini-Jobs – ist die Minijo...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

I. Das Wesentliche für die Praxis in Kürze Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundsätze

Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sachlich zuständig für die ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Unfallversicherung und Entgeltfortzahlung

Rz. 90 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Unfallversicherung: Für geringfügig entlohnte ArbN besteht eine GUV gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und > Berufskrankheiten (§ 2 Abs 1 und Abs 2 Satz 1, §§ 8 und 9 SGB VII). Dies gilt auch für die in Privathaushalten Beschäftigten (§ 129 Abs 1 Nr 2 SGB VII). Die Beiträge zu dieser Pflichtversicherung trägt der ArbG. Zuständig für die Ver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steuerliche Rechtsfolg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft

Rz. 31 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für Aushilfskräfte in Betrieben der Land- und Forstwirtschaft ist § 40a Abs 2 und 2a EStG nicht anwendbar; § 40a Abs 3 EStG ist insoweit lex specialis (zu Einzelheiten > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 225 ff). Für die > Sozialversicherung kann das > Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze (ab 01.01.2024: monatlich 538 EUR) aber eine ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sozialversicherungsrechtliche Hinweise

I. Grundsätzliches Rz. 60 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Pauschalbesteuerung der ‚geringfügig Beschäftigten’, von denen keine ArbN-Beiträge erhoben werden, ist für das Steuerrecht in § 40a Abs 2 EStG besonders geregelt. Die im EStG enthaltene Vorschrift greift auf Tatbestände zurück, die versicherungs- und beitragsrechtlich im Sozialgesetzbuch geregelt sind. Damit werden steu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Besteuerungsverfahren

I. Geringfügig Beschäftigte mit Pauschalbesteuerung (§ 40a Abs 2 EStG) Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der vom ArbG gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug. Er kann die LSt/SolZ/KiSt individuell nach Maßgabe der > Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN vom Arbeitslohn einbehalten oder – wenn bestimmte Voraussetzungen dies zulassen (vgl §§ 40ff EStG) – unter Verz...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Anmeldung und Abführung der Pauschsteuer

1. Verfahrensgrundsätze Rz. 33 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft Bahn See (DRV-KBS) ist Träger der GRV, soweit Pauschalbeiträge in der Pauschalabgabe enthalten sind (vgl § 28i Satz 5 SGB IV). Sie hat als bundesweit zuständige Einzugsstelle eine ihrer Dienststellen, nämlich die Minijob-Zentrale bestimmt. Diese ist aber auch örtlich und sach...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Ähnliche Tatbestände

1. Kurzfristige Beschäftigung Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für eine zeitlich geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung iSv § 8 Abs 1 Nr 2 SGB IV (> Rz 3) wurde die Abgabenerhebung zwischen > Sozialversicherung und Steuerrecht nicht vereinheitlicht. Der für geringfügig entlohnte Beschäftigungen geltende § 40a Abs 2 EStG – Entsprechendes gilt für § 40a Abs 2a EStG (> Pausc...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Ermittlung des maßgebenden Arbeitsentgelts

1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, is...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / V. Außenprüfung

Rz. 51 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die privaten Haushalte als ArbG werden von den Prüfungsdiensten der > Sozialversicherung und der FinVerw (> Außenprüfung) nicht geprüft (vgl § 28p Abs 10 SGB IV; > R 42f Abs 3 Satz 2 LStR). Entsprechendes gilt für eine > Lohnsteuer-Nachschau Rz 4/1. In anderen Fällen sind die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Gegenstand der üblichen L...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Geringverdiener

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Betriebliche Altersversorgung Rz 243, > Existenzminimum, > Geringfügige Beschäftigung, > Grundfreibetrag, > Krankenversicherung Rz 3, > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 165 ff.mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / A. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG)

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Angebot allen Arbeitnehmern zugänglich

Rz. 65 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Exklusive Programme etwa für die außertariflichen Angestellten oder den Leitungskreis schließt § 3 Nr 39 EStG von der Förderung aus. Deshalb muss sich das Angebot zur Beteiligung – mindestens – an alle dem Unternehmen angehörenden ArbN richten, die bereits ein Jahr lang oder länger beschäftigt sind (> Rz 67; vgl hierzu Hilbert, NWB 2009, 300...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Musiker

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Einkunftsart: Musiker können > Einkünfte aus Gewerbebetrieb iSv § 15 EStG oder solche aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG haben; anerkannte Künstler erzielen Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 EStG, zur Abgrenzung > Künstler Rz 1 f). Sind Musiker Mitglieder einer Kapelle, so ist zu klären, ob der Auftraggeber (Veranstalter ...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VII. Modul E – Pfändung von Arbeitseinkommen

Rz. 209 Das Arbeitseinkommen stellt in der Praxis die Haupterwerbsgrundlage des Schuldners dar, sofern er nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Hieraus muss er dann auch regelmäßig seine Verbindlichkeiten bedienen. Tipp Das Arbeitsverhältnis – und zwar sowohl das versicherungspflichtige als auch die geringfügige Beschäftigung – ist in der Vermögensauskunft nach §§ 802c, ...mehr

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Anhang 2 – Private Altersvo... / C. Nicht begünstigter Personenkreis

Nicht zum Kreis der zulageberechtigten Personen gehören:mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / VIII. Modul F – Forderungen aus Sozialleistungen

Rz. 210 Wer über kein eigenes Arbeitseinkommen verfügt, erhält meist Sozialleistungen. Auch diese können unter der Beachtung der Pfändungsschutzbestimmungen des § 54 SGB I pfändbar sein. Modul F erfasst wahlweise die Pfändung gegenüber der Agentur für Arbeit, Versicherungsträgern oder Versorgungseinrichtungen. Auch wenn hier isoliert betrachtet regelmäßig kein Pfändungserfol...mehr

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Entgeltabrechnung: Prozesso... / 1.2 Ein- und Austritte

Treten neue Mitarbeiter in das Unternehmen ein, so müssen neben der Stammdatenerfassung u. U. auch Verträge erstellt, fehlende Unterlagen angefordert sowie Zusatzvereinbarungen erfasst und berücksichtigt werden. Handelt es sich um Minijobber oder Auszubildende, sind weitere Arbeiten zu erledigen. Der Austritt von Beschäftigten ist ein größeres Feld, denn hier ist eine ganze R...mehr

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Entgeltgleichheit / 1.2 Mittelbare Ungleichbehandlung

Eine mittelbare Ungleichbehandlung liegt vor, wenn der Anknüpfungspunkt für einen Vorteil oder einen Nachteil neutral ist, aber sich bei Angehörigen eines Geschlechts besonders nachteilig auswirkt, während dies bei den Angehörigen des anderen Geschlechts überhaupt oder wesentlich weniger stark der Fall ist.[1] Praxis-Beispiel Weihnachtsgratifikation Arbeitnehmer mit einer geri...mehr

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Jung, SGB VII § 6 Freiwilli... / 2.1.5 Subsidarität

Rz. 10 Voraussetzung der freiwilligen Versicherung ist, dass nicht bereits eine vorrangige Versicherungspflicht kraft Gesetzes nach § 2 oder kraft Satzung nach § 3 vorliegt. Praxis-Beispiel Der mitarbeitende Ehegatte/mitarbeitende Lebenspartner ist aufgrund eines Arbeitsvertrages als geringfügig Beschäftigter bei dem Unternehmer angestellt. Der Versicherungsschutz ergibt sich...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden. 1 Allgemeines Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen B...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.2 Nebenbeschäftigungen

Rz. 10 Begünstigter Zeitraum sind die Kug-Abrechnungszeiträume vom 1.4.2020 an, nach dem Sozialschutz-Paket II bis zum 31.12.2020, nach dem Beschäftigungssicherungsgesetz bis zum 31.12.2021, zwischenzeitlich bis zum 30.6.2022. Es galten bzw. gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Rz. 11 Die Begünstigung nach § 421c kommt nur Personen zugute, die in diesem Zeitraum durc...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.2 Übergangsregelung für Beschäftigte im Arbeitsentgeltbereich von 450,01 EUR bis 520,00 EUR

Rz. 9 Die Regelung des Abs. 2 ergänzt mit Wirkung zum 1.10.2022 die Übergangsregelung des Abs. 1. Gegenstand der weiteren Übergangsregelung in Abs. 2 ist die (weitere) Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung der Personen, die durch die neuen Regelungen zur geringfügigen Beschäftigung ab 1.10.2022 aus dem versicherungspflichtigen Bereich in den versicherungsfreien Bereich "...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung nach Abs. 1

Rz. 7 Abs. 1 dient dem Schutz der Beschäftigten, die bis zur Änderung des Rechts der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse ab 1.1.2013 mehr als geringfügig beschäftigt waren und damit der Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung unterfielen. Der Versicherungsschutz wird für diese Beschäftigung unter den bis zum 31.12.2012 maßgebenden beitragsrechtlichen Bedingungen überg...mehr

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Sauer, SGB III § 436 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 434i enthält die Übergangsregelung zur Änderung der Versicherungspflicht im Bereich der geringfügigen Beschäftigungen (Mini-Jobs). Die Vorschrift hat keine praktische Bedeutung mehr. Die Beibehaltung des Status des Arbeitnehmers ist bei späteren Änderungen in Bezug auf die geringfügigen Beschäftigungen von den dazu ergehenden/ergangenen Regelungen abhängig.mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt den Grenzbereich von bis 31.12.2012 versicherungspflichtigem und ab 1.1.2013 versicherungsfreiem Entgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung von 400,01 EUR bis 450,00 EUR monatlich in Bezug auf die Versicherungspflicht zur Arbeitsförderung. Für Beschäftigungsverhältnisse, die bereits vor dem 1.1.2013 bestanden haben, werden damit Bestandsschutz-...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 2.1 Übergangsregelung bei Auszubildenden

Rz. 3 § 454 ist eine Übergangsvorschrift. Sie hat naturgemäß nur eine zeitlich begrenzte Bedeutung. Die Vorschrift schützt vor Anwendung neuen Rechts zugunsten Auszubildender, wenn die im Einzelfall zur Förderung des Trägers einer außerbetrieblichen Berufsausbildung für die Erstattung maßgebende Ausbildungsvergütung vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 76 Abs. 7 Satz 2 ve...mehr

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Sauer, SGB III § 444 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2474) mit Wirkung zum 1.1.2013 in das SGB III eingefügt worden.mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt (ab 1.10.2022 als Abs. 1) den Übergang zur Anwendung des § 76 Abs. 7 Satz 2. § 76 enthält Vorschriften zur Förderung außerbetrieblicher Berufsausbildungen. § 76 Abs. 7 bestimmt die Erstattung der zu zahlenden Ausbildungsvergütung an den Träger, der die außerbetriebliche Berufsausbildung durchführt. Rz. 2a Durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes ...mehr

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Sauer, SGB III § 454 Gesetz... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 28.6.2022 mit Wirkung zum 1.7.2022 in das SGB III eingefügt. Durch dasselbe Gesetz wurde der Wortlaut der Vorschrift mit Wirkung zum 1.10.2022 zu Abs. 1 und die Abs. 2 und 3 angefügt. Durch das Achte Gesetz zur...mehr

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Sauer, SGB III § 421c Vorüb... / 2.7 Verordnungsermächtigung

Rz. 41 Die Bundesregierung wird durch Abs. 5 ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die in den Abs. 1 bis 4 genannten Befristungen und die Bezugsdauer nach Abs. 3 zu verlängern. Die Verordnung ist nach Abs. 5 Satz 2 zeitlich zu befristen. Die Ermächtigung nach Abs. 5 Satz 1 ist mit Ablauf des 30.9.2022 außer Kraft getreten (Abs. ...mehr