Fachbeiträge & Kommentare zu Geringfügige Beschäftigung

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Praktikum, freiwilliges / 3 Sozialversicherung: Diese Möglichkeiten bestehen

Infographic Die Sommerferien werden häufig zur Ableistung von Praktika genutzt. Doch wie berechnet der Arbeitgeber bei diesen freiwilligen Praktika korrekt die Sozialversicherung der Praktikanten? Eine Frage, die nicht leicht zu beantworten ist. Viele Arbeitgeber wenden einfach die Minijob-Regelung an. Das kann, muss aber nicht immer zutreffend sein. Zur Beantwortung dieser Fr...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnerhöhung: Minijobber können ab 2025 mehr Geld verdienen

Zusammenfassung Wegen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 EUR pro Stunde können Minijobber ab dem 1.1.2025 mehr verdienen. Das ändert sich Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von 538 EUR auf 556 EUR. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Mit der neuen Verdienstgrenze ist 2025 eine Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat mög...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnerhöhung: Minijo... / Zusammenfassung

Wegen der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12,82 EUR pro Stunde können Minijobber ab dem 1.1.2025 mehr verdienen.mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnerhöhung: Minijo... / Inkrafttreten

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Beitrag aus Steuer Office Gold
Mindestlohnerhöhung: Minijo... / Das ändert sich

Die monatliche Verdienstgrenze steigt im neuen Jahr von 538 EUR auf 556 EUR. Diese Grenze wird regelmäßig an den Mindestlohn angepasst. Mit der neuen Verdienstgrenze ist 2025 eine Arbeitszeit von rund 43 Stunden pro Monat möglich. Sollte jedoch der Stundenlohn über dem Mindestlohn liegen, verringert sich die zulässige Arbeitszeit entsprechend.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentenwegfall / 2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen

Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für die Vergangenheit) oder mit Wirkung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Feiertage, Entgelt bei Feie... / 3.7 Teilzeitkräfte

Jeder Beschäftigte hat Anspruch auf Feiertagsentgelt. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den Umfang der Arbeitszeit kommt es nicht an. Praxis-Tipp Auch geringfügig entlohnten Teilzeitkräften (sog. Minijobber) ist Feiertagsentgelt zu zahlen, wenn die Arbeit "infolge des Feiertags" ausfällt.[1] Gleiches gilt für Arbeit-auf-Abruf-Kräfte, die nur stundenweise je nach Beda...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Anspruch, Antra... / 2.1 Begünstigter Personenkreis

Anspruch auf Elternzeit hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer.[1] Voraussetzung ist also, dass der Anspruchsberechtigte in einem Arbeitsverhältnis steht. Keine Rolle spielt der Umfang der Arbeitsleistung. Teilzeitbeschäftigte haben ebenso Anspruch auf Elternzeit wie Vollzeitarbeitnehmer; auch geringfügig Beschäftigte (Mitarbeiter in Minijobs) können den Anspruch erlangen. Uner...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 5 Reihenfolge der Einnahmearten

Nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler sind bei der Beitragsberechnung die Einnahmen in der Reihenfolge Arbeitseinkommen aus der hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit, Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, Zahlbetrag der Versorgungsbezüge, Arbeitsentgelt aus einer (nicht geringfügig entlohnten) Beschäftigung, sonstige Einnahmen zur Beit...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3.2 Widerrufsvorbehalt bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (§ 8 Abs. 2 Satz 1)

Rz. 19 Der Widerrufsvorbehalt kann nach Abs. 2 Satz 1 auch zu Lasten der Bezieher von Basiselterngeld angebracht werden. Sie müssen im Antrag (§ 7 BEEG) angegeben haben, dass sie im Bezugszeitraum voraussichtlich kein Einkommen erzielen werden. Die Angabe muss sich auf den Bezugszeitraum beziehen. Sie muss dahingehen, dass während des Leistungsbezugs kein Einkommen aus Besch...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenmanagement / 1 Mitarbeitsformen im Verein

Eine wichtige Grundlage der Vereine in Deutschland ist das "Ehrenamt". Die Bezeichnung "Ehrenamt" wird unterschiedlich verstanden. In diesem Beitrag werden damit Einsätze bezeichnet, die ohne Entlohnung oder Honorar erfolgen, also ohne Bezahlung. Die Zahlung einer Ehrenamtspauschale in dem gesetzlichen Rahmen sei als pauschale Auslagenerstattung möglich. Es geht also in erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/4...mehr

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Jansen, SGB IV § 28o Auskun... / 2.1 Auskunfts- und Vorlagepflichten des Beschäftigten gegenüber seinem Arbeitgeber

Rz. 6 Die Vorschrift begründet eine Auskunfts- und Vorlagepflicht in zweifacher Hinsicht. Abs 1 HS 1 verpflichtet den Beschäftigten zunächst, die zur Durchführung des Meldeverfahrens (z. B. Bekanntgabe seiner Krankenkasse) und der Beitragszahlung erforderlichen Angaben gegenüber seinem Arbeitgeber zu machen und, soweit erforderlich, Unterlagen vorzulegen (hierzu BT-Drs. 11/2...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 3 Literatur

Rz. 32 Deinert, Mini- und Midijobs – Geringfügige Beschäftigung und Gleitzone, AiB 2012, 643. Irion, Grundrente demütigt Rentenbeiträge aus Minijobs – Übersehene Anreizumkehr-Schwelle der Grundrente bei 1.352 EUR schafft Gestaltungsmöglichkeiten bei Minijobs, BAV, Versorgungsausgleich, Pflegepersonen und mehr, rv 2020, 173. Lorenz-Schmidt, Das Instrumentarium der Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnorm im SGB IV sind zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Zu § 76b existieren des Weiteren eine Reihe ergänzender Vorschriften. § 76b wird für geringfügige versicherungsfreie Beschäft...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.3 Wartefrist

Rz. 28 Zu Recht gezahlte Beiträge werden nach § 210 Abs. 2 nur erstattet, wenn seit dem Ausscheiden aus einer Versicherungspflicht 24 Kalendermonate abgelaufen sind und nicht erneut Versicherungspflicht eingetreten ist. Die Gründe für das Ausscheiden aus der Versicherungspflicht sind dabei nicht rechtserheblich. Mit der Einhaltung der Wartefrist soll vermieden werden, dass na...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen. Der Gesetzgeber hat insoweit mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch das "...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.1 Persönlicher Anwendungsbereich

Rz. 10 Für die Zuschlagsregelung muss daher zunächst der persönliche Anwendungsbereich der Vorschrift eröffnet sein. Rz. 11 Dauerhaft geringfügig entlohnte Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV sind ab dem 1.1.2013 in die Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung einbezogen. Dafür darf das Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung die in § 8 Abs. 1 Nr....mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Der ursprüngliche Regelungsinhalt entsprach im Wesentlichen dem bis zum 31.12.1991 geltenden Recht zur Erstattung zu Recht gezahlter Beiträge. Noch vor ihrem Inkrafttreten wurde § 210 – insbesondere wegen der Wiedervereinigung Deuts...mehr

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Jansen, SGB IV § 28i Zustän... / 2.6 Zuständige Einzugsstelle für geringfügig Beschäftigte

Rz. 11 Durch § 28i Satz 5 ist sowohl für geringfügige Beschäftigungen allgemein (vgl. § 8 Abs. 1) als auch in Privathaushalten (vgl. § 8a) als zuständige Einzugsstelle die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale") bestimmt worden. Zu den geringfügig Beschäftigten i. S. d. Vorschrift gehören nicht nur die geringfügig entlohnten Beschäftigten, sond...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.2 Normzweck

Rz. 4 Sinn der Regelung ist es, auch die Beschäftigungszeiten rentensteigernd zu erfassen, die ein geringfügig Beschäftigter trotz Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 1b erfüllt hat. Auch diese Beschäftigte sollen Zuschläge an Entgeltpunkten erhalten, wenn der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat (vgl. auch BT-Drs. 14/441 – Beschlussempfehlung S. 33).mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.5 Verdienst im Übergangsbereich (Satz 5)

Rz. 54 Durch das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) wurde mit Wirkung zum 1.7.2019 in Abs. 2 der neue Satz 5 angefügt, nach dem als Verdienst bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV ab dem 1.7.2019 im Beitrittsgebiet das Arbeitsentgelt zählt. Die Einfügung w...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.5 Besonderheiten

Rz. 25 Sofern in mehreren Jahren geringfügige Beschäftigungen ausgeübt wurden, sind gesonderte Berechnungen unter Berücksichtigung des jeweiligen Beitragssatzes durchzuführen. Rz. 26 Handelt es sich um eine geringfügige Beschäftigung in den neuen Bundesländern, kommen ebenfalls Zuschläge an Entgeltpunkten – anstelle von Entgeltpunkten (Ost) – in Betracht. Die Beitragsanteile ...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.1 Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Satz 1)

Rz. 10 Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten, die Zurechnungszeit) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 3 Literatur

Rz. 21 Schlegel, Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung, jurisPR-SozR 1/2013 Anm. 1.mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch ...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.3 Zuschlagsberechnung (Satz 3)

Rz. 14 Satz 3 der Vorschrift regelt inhaltlich, dass für die Ermittlung der Zuschläge an Entgeltpunkten in den Fällen der Sätze 1 und 2 § 76b Abs. 2 bis 4 entsprechend gilt. Der Zuschlag an Entgeltpunkten wird daher gemäß § 76b Abs. 2 errechnet (vgl. auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 3), indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügige...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1 Zuschläge an Entgeltpunkten (Abs. 1)

Rz. 9 Abs. 1 stellt den Grundsatz auf und ordnet an, dass für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung Zuschläge an Entgeltpunkten ermittelt werden, wenn Beschäftigte nach § 6 Abs. 1b von der Versicherungspflicht befreit sind, und wenn für deren Arbeitsentgelt der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen hat. Voraussetzungen für die Zuschlagsregelung sind: Eröffnung de...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 17 Die zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügiger Beschäftigung durch das entsprechende Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres (aus Anlage 1 zum SGB VI, vgl. auch § 69) dividiert und das Ergebnis mit dem Verhältniswert aus dem Beitragssatz für den Arbeitgeberbeitrag und dem vollen Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 6 Die Vorschrift ist eine Übergangsregelung zu § 76b – Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung. Für die Wartezeiterfüllung durch Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung beinhaltet § 244a i. V. m. § 50 die einschlägigen Regelungen. Außerdem ist § 230 Abs. 8 zu beachten (Besch...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1.4 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen der DRV

Rz. 8 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 264b erfassen. Die GRA der DRV zu § 264b hat den Stand 18.1.2016 (i. d. F. des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012, in Kraft getreten am 1.1.2013) und kann online im Rechtsportal der D...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/441 (Beschlussempfeh...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.2 Beitragssatz nach § 172 Abs. 3 und 3a

Rz. 20 Der Beitragssatz beträgt für Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV 15 % und für Arbeitnehmer in Privathaushalten nach § 8a Satz 1 SGB IV 5 % (§ 172 Abs. 3, 3a). Rz. 21 Zum Arbeitgeberbeitrag in der Krankenversicherung von derzeit 13 % für geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV bzw. 5 % Beschäftigte in Privathaushalten nach § 8a Satz 1 SGB IV vgl. §...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprünglich in § 264b enthal...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.2 Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Zusätzliche Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 6 für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen in Betracht, wenn neben dem eröffneten persönlichen Anwendungsbereich die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 76b, 264b vorliegen. Rz. 16 Für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen habe; Bezugsnorm ist ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Abschn. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Ge...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Personen, die seit 2013 eine geringfügig entlohnte (Dauer)Beschäftigung aufnehmen, sind – im Unterschied zum bis dahin geltenden Recht – gemäß § 1 Nr. 1 rentenversicherungspflichtig. Sie können sich jedoch von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen (§ 6 Abs. 1b). Auf diese Fälle, in denen nur der Arbeitgeber einen Beitragsanteil zur Rentenversicherung zu zahlen...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB IV § 28l Vergütung / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 des Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst. Nach mehreren zwischenzeitlichen Änderungen wurde mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) Abs. 1 um die Sätze 2 und 3 ergänzt, Abs. 1a eingefügt und Abs. 3 aufgehoben. Das S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 13 § 70 wird für Beitragszeiten vor 1992 sowie im Beitrittsgebiet durch die §§ 256 bis 262 (vgl. zu den ergänzenden/korrespondierenden Regelungen weitergehend auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Abschn. 1.1) wie folgt ergänzt: durch § 256 für Zeiten einer beruflichen Ausbildung ohne Pflichtbeiträge (i. V. m. § 247 Abs. 2a), Beiträge für Anrechnungszeiten, Weh...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltfortzahlung: Anspruc... / 1 Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Voraussetzung für einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist zunächst einmal, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht. Unerheblich ist die Qualität des Arbeitsverhältnisses. Teilzeitbeschäftigte einschließlich geringfügig Beschäftigter haben ebenso Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall wie Vollzeitbeschäftigte, Ar...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.14 Firmen-PKW: Gleichmäßige Verteilung von Zahlungen des Arbeitnehmers

Zeitraumbezogene (Einmal-)Zahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs sind bei der Bemessung des geldwerten Vorteils auf den Zeitraum, für den sie geleistet werden, gleichmäßig zu verteilen und vorteilsmindernd zu berücksichtigen[1]. Eine Zuzahlung, die in einer Summe erfolgte, ist bei der Privatnutzung eines betrieblichen ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stufenweise Wiedereingliede... / 4.2.1 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Der versicherungsrechtliche Status des Arbeitsunfähigen bleibt während der stufenweisen Wiedereingliederung erhalten. Aufgrund des verminderten Arbeitsentgelts erfolgt keine neue versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung. Beträgt das Arbeitsentgelt während der stufenweisen Wiedereingliederung nicht mehr als die monatliche Geringfügigkeitsgrenze, kommen die Regelu...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6.1 Die geringfügige Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV)

Die geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV unterfällt uneingeschränkt dem Geltungsbereich des TV-L. Die entsprechende Person ist Teilzeitbeschäftigter gemäß§ 24 Abs. 2 TV-L und teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer im Sinne des TzBfG (§ 2 Abs. 2 TzBfG). Damit wird der Rechtsprechung des BAG und EuGH sowie dem Diskriminierungsverbot von Teilzeitkräften in § 4 Abs...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Geltungsbereich des TV-L (§... / 6.6 § 1 Abs. 2 Buchst. i TV-L – geringfügig Beschäftigte im Sinne von § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV

Bei einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 SGB IV) ist zu unterscheiden zwischen einer geringfügigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) und einer kurzfristigen Beschäftigung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV). Eine geringfügige Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV in der ab 1.10.2022 geltenden Fassung[2] nur vor,, wenn das rege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Private Berufsunfähigk... / 1. Überblick

Rz. 198 In der Regel ist in der BUV die Vergleichbarkeit der reinen Differenz des im Beruf erzielten Einkommens nicht Vertragsinhalt, sondern die Gleichwertigkeit der Lebensstellung. Die Verweisungstätigkeit soll insgesamt der bisherigen Lebensstellung des Versicherten entsprechen, damit in Bezug auf die Wertschätzung und die Vergütung ein spürbares Absinken unter das Niveau...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
bAV: Übertragung von Versor... / 1.1.3 Übertragung der Versorgungszusage

In den Fällen, in denen der Wert der vom Arbeitnehmer erworbenen Anwartschaft nach § 4 Abs. 2 Nr. 2 BetrAVG und § 4 Abs. 3 BetrAVG übertragen wird, übernimmt der neue Arbeitgeber das angesammelte Versorgungskapital vom bisherigen Arbeitgeber und erteilt eine neue wertgleiche Versorgungszusage. Der Übertragungswert ist gesetzlich festgelegt[1] und bleibt steuerfrei [2], wenn d...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Mitarbeiter:innenbetreuung ... / 1 Ein Wort vorweg – Ehrenamtliche und freiwillig Engagierte

Beschäftigt man sich mit dem Thema Mitarbeit im Verein, ist es gut und wichtig, die einzelnen Formen genauer im Blick zu haben: Achtung Klarheit über die Arten der Mitarbeit ist wichtig! Ehrenamtliche besetzen Wahlpositionen, die meist über mehrere Jahre angelegt sind. Die Einsatzbereiche sind weitgehend in der Satzung benannt. Die Tätigkeiten werden nicht honoriert. Freiwillig...mehr