Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fußballspieler

Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Fußballspieler (Amateure und Profis) sind im Grundsatz Arbeitnehmer der steuerbegünstigten Körperschaften, wenn sie den Vereinen für Zwecke des Trainings und für die sportlichen Veranstaltungen ein besonderes Maß an Zeit und Einsatz widmen und dafür eine Entschädigung erhalten. Sie sind weisungsgebunden und in den Sportbetrieb der steuerbegünstigte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.4 Zusammenrechnung der Beteiligungen mehrerer Gesellschafter

Tz. 222 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Eine beherrschende Stellung eines oder mehrerer Gesellschafter(s) ist bei einer Beteiligung bis 50 % auch ohne Hinzutreten besonderer Umstände anzunehmen, wenn mehrere Gesellschafter einer Kap-Ges mit gleichgerichteten Interessen zusammenwirken, um eine ihren Interessen entspr einheitliche Willensbildung herbeizuführen; zB s Urt des BFH v 25...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätzliches

Rz. 28 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Zu einer Veranlagung des ArbN kommt es, wenn § 46 EStG keine gegenteilige Regelung enthält (vgl § 25 Abs 1 HS 2 EStG). Grundvoraussetzung für die Anwendung des § 46 EStG ist, dass das > Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein Steuerabzug tatsächlich vorgenommen worden ist (§ 46 Abs 2 ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Venezuela

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Bolivarische Republik Venezuela ist ein südamerikanischer Staat an der Karibikküste. Er grenzt im Süden an > Brasilien, im Westen an > Kolumbien und im Osten an > Guyana. Es gilt das allgemeine DBA vom 08.02.1995 nebst Protokoll (BGBl 1996 II, 727 = BStBl 1996 I, 611). Das DBA ist am 19.08.1997 in Kraft getreten (BGBl 1997 II, 1809 = BStBl...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.2 Systematik und Abgrenzung zur verdeckten Gewinnausschüttung

Tz. 576 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Beim Merkmal der "Überversorgung" iSd § 6a EStG stellt sich die Frage der Abgrenzung zur "Unangemessenheit" iSd § 8 Abs 3 KStG. Dem Begriff der Überversorgung liegt zunächst der Gedanke eines Fremdvergleichs zugrunde. Danach sind die Altersbezüge eines Arbeitnehmers regelmäßig niedriger als die in der aktiven Beschäftigungszeit bezogenen Löhn...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vereinte Nationen

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beamten der Vereinten Nationen – United Nations Organisation (UNO) – mit > Wohnsitz oder gewöhnlichem > Aufenthalt im > Inland sind in Deutschland grundsätzlich unbeschränkt steuerpflichtig (> Unbeschränkte Steuerpflicht Rz 4 ff). Sind sie im > Ausland ansässig, kommt unter den Voraussetzungen der §§ 1 Abs 4, 49 EStG auch beschränkte Steu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3.6 Angemessenheit dem Grunde nach/Üblichkeit/Ernsthaftigkeit

Tz. 122 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Von Zeit zu Zeit taucht in der Rspr des BFH die "Üblichkeit" als Indiz für die Prüfung der gesellschaftlichen Veranlassung eines Vorgangs auf; zB s Urt des BFH v 13.12.1989, BStBl II 1990, 454 zu einem Anstellungsvertrag: "Ein fremder Arbeitnehmer würde einer Regelung nicht zustimmen, die ihn einseitig benachteiligt und vom Inhalt aller übli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.1 Erstattung ist unangemessen niedrig

Tz. 1229 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die zu niedrige Erstattung von der Pers-Ges führt bei der Kö zu einer verhinderten Vermögensmehrung mit Auswirkung auf den bil Gewinn (keine Sondervergütung iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG). Diese Gewinnminderung ist auch im Gesellschaftsverhältnis veranlasst, soweit AE der Kö als MU von der Restgewinnverteilung profitieren. Dabei ist unerheblich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 3 – SolzG

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 [1] in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) geändert worden ist. § 1 Erhebung eines Solidaritätszuschlags (1) Zur Einkommensteuer und zur Körperschaftsteuer wird ein Solidaritätszuschlag als Ergänzungsabgabe erhoben. (2) 1Auf die Fest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Tatbestand und Rechtsfolgen

Rn. 281 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 § 50d Abs 15 S 1 EStG betrifft Arbeitslohn, der für den Zeitraum einer widerruflichen oder unwiderruflichen Arbeitsfreistellung im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird. Betroffen sind damit laufende Vergütungen und sonstige Bezüge, die arbeitsvertraglich für die Dienstleistungsverpflichtung vereinbart wurden...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Russland

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Russische Föderation (Hauptstadt: Moskau; Amtssprache: Russisch) ist ein Staat in Osteuropa und Nordasien. Russland liegt am Arktischen Meer im Norden sowie am Pazifik im Osten und hat Landgrenzen zu > Finnland, > Estland, > Lettland, > Weißrussland und zur > Ukraine im Westen sowie > Georgien, > Aserbaidschan, > Kasachstan, > China, der ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 149 – ET: 06/2026 Ein großer Anreiz des Gemeinnützigkeitsrechts ist die damit verbundene Möglichkeit, den Mitgliedern, Spendern und sonstigen Förderern von steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Vereinen den steuermindernden Abzug ihrer Spenden und (teilweise) der von ihnen geleisteten Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen. So ist erfahrungsgemäß die Bereitschaft eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.4 Aufwendungen für Mitglieder- und Spendenwerbung

Tz. 51 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Mit der Selbstlosigkeit grds vereinbar ist die Mitgliederwerbung oder Spendenwerbung für eine st-begünstigte Kö, wenn sich die Werbeausgaben im angemessenen Rahmen halten (ebenso Gutachten der Unabhängigen Sachverständigenkommission zur Prüfung des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts, 36). Die Fin-Verw hielt eine 10 %-Grenze für angemessen ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäische Organisation für die Nutzung von meteorologischen Satelliten

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die EUMETSAT ist eine internationale Organisation mit Sitz in Darmstadt (vgl BMF vom 18.03.2013, Teil C Nr 15, BStBl 2013 I, 404, formal aufgehoben). Ihre Beschäftigten sind von jeder nationalen > Einkommensteuer für die ihnen von der Organisation gezahlten Gehälter und sonstigen Bezüge befreit, sofern die Gehälter einer von der EUMETSAT erho...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäischer Gerichtshof

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der EuGH ist ein Organ der > Europäische Union Rz 1/1 mit Sitz in > Luxemburg. Zur Entlastung des EuGH gibt es ein Gericht 1. Instanz, das heute regelmäßig nur Europäisches Gericht oder Gericht der Europäischen Union (kurz: EuG) genannt wird. Es hat seinen Sitz auch in Luxemburg und die für den EuGH geltenden Vorschriften sind entsprechend an...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Laboratorium für Molekularbiologie

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das Europäische Laboratorium für Molekularbiologie hat seinen Sitz in Heidelberg. Steuerliche Befreiungen ergeben sich besonders aus der Sitzstaatsvereinbarung vom 10.12.1974 und dem dazu ergangenen Gesetz vom 03.07.1975 (BGBl 1975 II, 933). Nach deren Art 18 haben der Generaldirektor und die Mitglieder des Personals des Laboratoriums für die von d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.9 Bindung des Finanzamts an frühere Entscheidungen zur Angemessenheit

Tz. 443 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 In der Praxis stellt sich manchmal die Frage nach der Bindung des FA an eine zB iRe Bp getroffenen Entsch zur Anerkennung von GF-Gehältern. Wird in einer Schlussbesprechung eine vGA lediglich wegen der Höhe der Gehaltssteigerungen (und nicht wegen der Angemessenheit der Gesamtausstattung oder der Tantiemezahlung) – nach eingehender Besprechu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europäisches Patentamt

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Das EPA mit Sitz in München gehört zu den > Koordinierte Organisationen und ist ein unselbständiges Organ der Europäischen Patentorganisation (EPO), die durch das Europäische Patentübereinkommen vom 05.10.1973 gegründet worden ist. Die Gehälter und Bezüge an aktive Beschäftigte sind von der deutschen > Einkommensteuer befreit (Art 16 des Prot...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europol

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Europol oder Europäisches Polizeiamt ist eine Polizeibehörde der > Europäische Union mit Sitz in Den Haag (> Niederlande). Der Beschluss des Rates der EU vom 06.04.2009 (ABl EU L 121 vom 15.05.2009, S 37 ff) hat für Europol eine neue Rechtsgrundlage geschaffen, die am 01.01.2010 das Europol-Abkommen vom 17.03.2006 (BGBl 2006 II, 250) ablöste....mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1.3 Formvorschriften

Tz. 248 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Für Abschluss und Änderung eines schuldrechtlichen Vertrags besteht grds kein Formzwang. Auch mündlich getroffene Vereinbarungen sind gültig. Dies ändert allerdings nichts daran, dass es in der Praxis zweckmäßig ist, Verträge zwischen einer Kap-Ges und ihrem beherrschenden Gesellschafter schriftlich abzuschließen. Wird für Vertragsänderungen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.12.2.1 Allgemeines/Beispiele

Tz. 672 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 In der Praxis konnte die og bisherige Verw-Auff (s Tz 671a) erhebliche Auswirkungen haben. Die sich erbstlich aus einer vGA ergebenden St-Lasten können dabei weit über die ertragstlichen Wirkungen hinausgehen. Dies gilt insbes dann, wenn es sich dabei um Zuwendungen der Kap-Ges an den Gesellschafter oder an die nahe stehende Person handelt,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Begriffsbestimmungen und Rechtsentwicklung

Rn. 1050 Stand: EL 189 – ET: 06/2026 Nach § 20 Abs 1 Nr 11 EStG zählen Sillhalterprämien bei Optionsgeschäften zu den Einkünften aus KapVerm. Durch das UntStRefG 2008, BGBl I 2007, 1912 wurden die Stillhalteprämien in § 20 Abs 1 Nr 11 EStG aufgenommen. Zuvor wurden vereinnahmte Stillhalteprämien von § 22 Nr 3 EStG erfasst. Inhalt eines Optionsgeschäftes ist der Erwerb oder di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kenia

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kenia (Hauptstadt: Nairobi; Amtssprachen: Swahili, Englisch) ist ein ostafrikanischer Staat am Indischen Ozean mit Landgrenzen zu > Uganda im Westen, dem > Südsudan im Nordwesten, > Äthiopien im Norden, > Somalia im Osten und > Tansania im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung vom 17.05.1977 nebst Prot...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Begriff und Abgrenzung

Rn. 24 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Seinen Ursprung hat der früher verwandte Begriff der "faktischen" Mitunternehmerstellung in den Verfügungen der baden-württembergischen FinVerw v 01.12.1983 (StEK EStG § 15 Nr 21). Zuvor wurde vom "Mitunternehmer auf nichtgesellschaftsrechtlicher Grundlage" gesprochen (s Schulze zur Wiesche, DB 1982, 919). Durch den Zusatz "faktisch" sollte...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.5 Folgen bei unangemessener Gesamtausstattung

Tz. 425 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Ist die Gesamtausstattung überhöht, muss nicht die gesamte GF-Vergütung, sondern lediglich der unangemessene Teil als vGA behandelt werden. Fraglich ist jedoch, welche Einzelbestandteile der Gesamtausstattung in diesem Fall von der vGA betroffen sind. Hier müssen mehrere Sachverhalte unterschieden werden: Tz. 426 Stand: EL 116 – ET: 12/2024mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Nicht lohnsteuerpflichtige Einkünfte und dem Progressionsvorbehalt unterliegende Bezüge von jeweils über 410 EUR (§ 46 Abs 2 Nr 1 EStG)

Rz. 37 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 § 46 Abs 2 Nr 1 EStG enthält zwei voneinander unabhängige Veranlagungstatbestände. Haben ArbN ein > Einkommen, das ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit besteht, von denen ein LSt-Abzug vorgenommen worden ist (> Rz 25), so werden sie von Amts wegen veranlagt, wenn Rz. 37/1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 die positive Sum...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.6 Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung wegen privater Kfz-Nutzung

Tz. 796 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die Regelungen in § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG und § 8 Abs 2 S 2 EStG sind für die Bewertung einer nach § 8 Abs 3 S 2 KStG anzusetzenden vGA nicht anwendbar; s Urt des BFH v 23.02.2005 (BStBl II 2005, 882), s Urt des BFH v 23.01.2008 (BStBl II 2012, 260) und s Urt des FG Berlin-BB v 03.09.2013 (EFG 2013, 1955). Vielmehr ist die vGA nach Fremdverg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.2.2 Korrektur der Bemessungsgrundlage um Sonder-AfA uä

Tz. 454 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 UE ist es zulässig, die BMG von Gewinntantiemen um den Aufwand aus Sonderabschr und sonstigen bilanziellen Gewinnauswirkungen zu korrigieren, die ihre Begr vornehmlich im stlichen Bereich haben. Nach dem s Urt des FG SnA v 13.07.2006 (EFG 2006, 1931) sei eine solche Korrektur sogar zwingend, weil die BMG einer Tantieme fremdüblicherweise gg...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besteuerung von Zuwendungen Dritter

Rz. 7 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Dem LSt-Abzug unterliegt auch der im Rahmen eines Dienstverhältnisses von einem Dritten gewährte > Arbeitslohn, wenn der ArbG weiß oder erkennen kann, dass derartige Vergütungen erbracht werden (§ 38 Abs 1 Satz 3 EStG; > R 38.4 Abs 2 LStR; > Lohnzahlung durch Dritte Rz 5–13). Regelmäßig wird der ArbG den LSt-Abzug auch hinsichtlich der ihm be...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.2 Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1268 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Mögliche Vorteile einer GmbH & Still: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. Allerdings ist auch für diese beiden Gesellschaftsformen § 15a EStG zu beachten. Stfreie Einnahmen (vor allem ausl Eink) können bei eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.2 Einbringung gegen Zuzahlung in das Vermögen des Einbringenden von dritter Seite

Tz. 62 Stand: EL 122 – ET: 03/2026 Vereinnahmt der eine Einbringung tätigende Gesellschafter eine Geldzahlung (oder andere nicht in Gesellschaftsrechten an der Übernehmerin bestehende Gegenleistungen) eines anderen Gesellschafters (Mitgesellschafter oder künftig der übernehmenden Pers-Ges beitretenden Gesellschafters) pers, führt dies zu einem Gewinn aus der Veräußerung desje...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Europarat

Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Der Europarat gehört zu den > Koordinierte Organisationen (BMF vom 03.02.2000, BStBl 2000 I, 331). Nur die Gehälter und sonstigen Bezüge der aktiv Beschäftigten sind nach internationalem Vertragsrecht steuerfrei (Art 18 des Allgemeinen Abkommens über Vorrechte und Befreiungen des Europarats – BGBl 1954 II, 494). Dazu gehören nicht Vergütungen an ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.9.2 Steuerliche Vor- und Nachteile einer GmbH & Still

Tz. 1160 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Die stlichen Vor- und Nachteile einer GmbH & Still sehen wie folgt aus: Verluste des Betriebs können zumindest tw auf den/die Gesellschafter verlagert werden. Dies gilt sowohl für eine typisch als auch für eine atypisch stille Gesellschaft. § 15a EStG ist allerdings zu beachten. Die regelmäßig höhere Belastung der beiden Besteuerungsebenen (K...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3.1 Größe des Unternehmens

Tz. 390 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Hier sind vor allem die Höhe des Umsatzes und die Anzahl der Arbeitnehmer von Bedeutung. Je größer das Unternehmen ist, desto höher kann das angemessene Gehalt liegen. Begründet ist dies vor allem in der anspruchsvolleren Aufgabenstellung und Verantwortung. Die Angemessenheit des Geschäftsführergehalts wird bei einer GmbH mit einem Umsatz vo...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.5.7 Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung (§ 63 Abs 1 AO)

Tz. 147 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Neben der Satzung muss auch die tats Geschäftsführung auf die ausschl und unmittelbare Erfüllung der st-begünstigten Zwecke gerichtet sein und den Satzungsbestimmungen entspr (s § 63 Abs 1 AO). Ebenso hierzu s Urt des FG Ddf v 09.05.1989 (EFG 1990, 2); insbes darf danach die tats Geschäftsführung grds nicht über den Satzungszweck hinausgehe...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.9.1 Allgemeines

Tz. 420 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Hat sich das bilanzielle Ergebnis einer Kö aufgr einer vGA gemindert (Vermögensminderung) oder nicht erhöht (verhinderte Vermögensmehrung), so ist der Differenzbetrag bei Ermittlung des Einkommens wieder außerbilanziell hinzuzurechnen. Die Höhe des hinzuzurechnenden Betrags hängt davon ab, in welchem Umfang das bilanzielle Ergebnis der Kö i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.3 Die "Dreiecks-vGA"

Tz. 830 Stand: EL 97 – ET: 11/2019 Bei Vorteilsgewährungen zwischen SchwGes werden die Rechtsfragen (und damit auch die Besteuerungsprobleme) von vGA und verdeckten Einlagen miteinander kombiniert. Die Empfängerin des Vorteils ist eine nahe stehende Pers zum gemeinsamen Gesellschafter (oder zu den gemeinsamen Gesellschaftern). Auch in diesem Fall liegt also eine vGA an eine n...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kasachstan

Rz. 1 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Republik Kasachstan (Hauptstadt: Astana; Amtssprachen: Kasachisch, Russisch) ist ein Binnenstaat in Zentralasien am Kaspischen Meer im Westen mit Landgrenzen zu > Russland im Nordwesten und Norden, > China im Südosten sowie > Kirgisistan, > Usbekistan und > Turkmenistan im Süden. Es gilt das Abkommen zur Vermeidung der > Doppelbesteuerung ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Gemeinsames zu § 46 Abs 3 EStG und § 70 EStDV

Rz. 150 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Die Beträge von 410 EUR bzw 820 EUR sind veranlagungsbezogen; sie verdoppeln sich nicht bei Zusammenveranlagung von > Ehegatten oder > Lebenspartner, werden aber bei der Einzelveranlagung (> Rz 7; > Ehegattenbesteuerung Rz 35–44) bei jedem der Ehegatten bzw Lebenspartner berücksichtigt (> Rz 152). Rz. 151 Stand: EL 147 – ET: 06/2026 Bestehen ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Schlagheck, Private Pkw-Nutzung und vGA, StBp 1998, 237; Briese, Unterstellte Privatnutzung eines Betriebs-Pkw durch den Ges-GF: Lohn oder vGA, GmbHR 2005, 1271; Geserich, Privatnutzung des Firmen-Pkw durch den angestellten Ges-GF, NWB 2010, 178; Hoffmann, Die private Kfz-Nutzung als Arbeitslohn oder vGA, GmbH-StB 2010, 150; Höhmann, vGA bei Kfz-Nutzung des Ges-GF, KSR direkt 20...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.8 ABC Hoheitsbetrieb/Betrieb gewerblicher Art

Tz. 109 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Abfallentsorgung: Zur stlichen Beurteilung der Abfallentsorgung s R 4.5 Abs 6 KStR 2022; s Vfg der OFD Nds v 26.09.2012 (DStR 2013, 259); s Vfg der OFD NRW v 21.05.2014 (FR 2014, 577); s Vfg der OFD Karlsruhe v 07.04.2015 (S 270.6/256 – St 213); s Fiand (KStZ 2013, 26); und s Baldauf/Bürstinghaus (DStZ 2015, 154). Übernimmt eine jur Pers d ö...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Problemstellung und Rechtsentwicklung

Tz. 200 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Verzichtet ein Ges-GF ggü seiner Kap-Ges auf einen Pensionsanspruch aus im Gesellschaftsverhältnis veranlassten Gründen, stellt auch dies einen Forderungsverzicht und somit eine verdeckte Einlage dar. Dies war allerdings nicht immer so; in seiner älteren Rspr hatte der BFH die Annahme einer verdeckten Einlage bei einem Pensionsverzicht vern...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.2.3 Bedeutung der Verfallbarkeit des Anspruchs

Tz. 236 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Nach Auff des BFH ist der Tw beim Verzicht auf einen (noch) verfallbaren Pensionsanspruch mit 0 EUR anzusetzen; s Urt des BFH v 08.06.2011 (BB 2011 S. 2673). Auch wenn das Urt nicht im BStBl veröffentlicht ist, folgt die FinVerw dem BFH in diesem Punkt. Damit lassen sich verfallbare Pensionsansprüche idR ohne Zufluss von Arbeitslohn beim Ge...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.2.3 Abgrenzungsfragen

Tz. 786 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die in Tz 785 genannten BFH-Urt dürfen nicht so missverstanden werden, dass nunmehr Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge sowie Überstundenvergütungen wieder generell anerkannt werden könnten. Nach wie vor führen solche Zuschläge zu vGA; es kann auch nicht in jedem Sachverhalt ein Ausnahmetatbestand angenommen werden. So sieht das ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.5.1 Einbeziehung in die Gesamtausstattung

Tz. 672 Stand: EL 123 – ET: 06/2026 Bei der Prüfung der Gesamtausstattung ist für den Wert der Pensionszusage für den jeweiligen VZ die fiktive jährliche Nettoprämie anzurechnen, die für eine der gegebenen Pensionszusage entspr Versicherung gezahlt werden müsste (s H 8.7 "Angemessenheit" KStH 2022). Dieser Betrag ist nicht deckungsgleich mit dem sich aus der Bildung der Pensi...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.3 Ausnahmefälle

Tz. 472 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Relation ist keine starre Grenze. Der BFH geht selbst davon aus, dass es Fälle gibt, in denen von diesem Tantiemeverhältnis in begründeten Fällen abgewichen werden kann. Will man vom Regelaufteilungsverhältnis abweichen, kann von den Beteiligten eine Erläuterung verlangt werden, aus der sich die Veranlassun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.5 Umfang eines bestehenden Wettbewerbsverbots

Tz. 881 Stand: EL 79 – ET: 12/2013 Der Umfang eines Wettbewerbsverbots wird im Wesentlichen von dem in der Satzung festgelegten Satzungszweck bestimmt. Besteht nach den og Grundsätzen (s Tz 872 ff) ein zivilrechtliches Wettbewerbsverbot, umfasst dieses grds jede Tätigkeit innerhalb dieses Satzungszwecks. Dies gilt auch dann, wenn die Kap-Ges einen sehr weiten Satzungszweck ha...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.4.2.4 Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft

Tz. 1328 Stand: EL 99 – ET: 06/2020 Als Obergrenze für die Höhe der Pacht iRe Betriebsaufspaltung hat der BFH festgelegt, dass einer pachtenden GmbH eine angemessene Verzinsung ihres Kap verbleiben muss; grundlegend s Urt des BFH v 04.05.1977 (BStBl II 1977, 679) und v 12.11.1986 (BFH/NV 1987, 265). Die Renditeerwartungen der Betriebs-Gesellschaft stehen damit in einem Spannu...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3.4 Kritik

Tz. 481 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die vom BFH aufgestellte 75-/25-%-Grenze war uE weder systematisch notwendig, noch ist die Regelung praxistauglich. In der Wirtschaft ist eindeutig eine Tendenz zu einer immer stärkeren erfolgsabhängigen Vergütung im Managementbereich zu beobachten. Dies zeigt sich zB in der Diskussion über so genannte "Stock Options", die bei erfolgreicher...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.2 Fremdvergleich

Tz. 88 Stand: EL 88 – ET: 01/2017 Ein Vorteilsausgleich kann – auch im Verhältnis zu nicht beherrschenden Gesellschaftern – nur anerkannt werden, wenn er auch dem Fremdvergleich standhält; s Urt des BFH v 08.06.1977, GmbHR 1977, 290. Das gegenseitige Austauschgeschäft muss auch unter Fremden vorstellbar sein. Es ist also zu prüfen, ob der Vorteilsausgleich unter sonst gleiche...mehr