Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.5 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Einmalige Einnahmen (u. a. Weihnachts- und Urlaubsgeld), deren Gewährung mit hinreichender Sicherheit (z. B. aufgrund eines für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags oder aufgrund Gewohnheitsrechts wegen betrieblicher Übung) mindestens einmal jährlich zu erwarten ist, sind bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts zu berücksichtigen.[1] Praxis-Beispiel Eine Raumpflegerin ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Teilzeitarbeit: Job-Sharing / 3.1 Vergütung

Jeder einzelne Job-Sharing-Partner hat gegen den Arbeitgeber Anspruch auf Zahlung des im Arbeits- oder Tarifvertrag vereinbarten Arbeitsentgelts entsprechend der vereinbarten Wochenarbeitszeit. Für den Anspruch auf Zuschläge und Sondervergütungen gelten die allgemeinen Regelungen für Teilzeitbeschäftigte. Auch für Arbeitnehmer im Job-Sharing gilt das Diskriminierungsverbot d...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.3 Steuerfreies bzw. pauschal besteuertes Arbeitsentgelt

Bei der Ermittlung des Arbeitsentgelts sind steuerfreie und teilweise auch pauschal besteuerte Bezüge nicht zu berücksichtigen. Dadurch ist es möglich, dass auch bei höherem Arbeitsentgelt als monatlich 538 EUR aufgrund der Geringfügigkeit der Beschäftigung Versicherungsfreiheit besteht, wenn der 538 EUR übersteigende Betrag entweder steuerfrei ist oder aber pauschal besteue...mehr

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Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.4 Beschäftigungsförderung im Niedriglohnsektor

Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in einem abgrenzbaren Entgeltbereich oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze war früher regelmäßig finanziell unattraktiv, da mit Eintritt der vollen Sozialversicherungspflicht bzw. der individuellen Steuerpflicht die Abgabenbelastung und der Mehrverdienst nicht mehr in einem wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Dies...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.1 Tarifliche Vergütung

Soweit die geringfügig Beschäftigten nicht vom Geltungsbereich des TVöD ausgenommen sind, haben sie Anspruch auf alle tarifvertraglich geregelten Leistungen, einschließlich der tariflichen Vergütung. Allerdings ist der TVöD nur dann zwingend anzuwenden, wenn auch der geringfügig Beschäftigte tarifgebunden ist (§ 4 Abs. 1 i. V. m. § 3 TVG). Da diese Gruppe von Arbeitnehmern hä...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5 Steuerrecht

Das Steuerrecht unterscheidet bei Teilzeitbeschäftigten (Aushilfen) zwischen Arbeitnehmern, die nur in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn beschäftigt werden (s. Beschäftigung in geringem Umfang und gegen geringen Arbeitslohn; § 40a Abs. 2 und Abs. 2a EStG), und Arbeitnehmern, die nur kurzfristig beschäftigt werden (s. Aushilfen, Tz 3.2; § 40a Abs. 1 EStG). Der Arb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2.3 Entgeltzahlungspflicht (Abs. 2)

Rz. 24 Nach § 19 Abs. 2 Halbsatz 1 KSchG ist der Arbeitgeber im Fall der Kurzarbeit berechtigt, die Vergütung der mit verkürzter Arbeitszeit beschäftigten Arbeitnehmer entsprechend zu kürzen. Umstritten ist, ob bei der Vergütung von Auszubildenden § 19 Abs. 1 Nr. 2a BBiG zu beachten ist.[1] Dies ist allerdings abzulehnen, da einer wirksam vereinbarten Kurzarbeitsregelung der...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.2 Individuelle Besteuerung nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen

Macht der Arbeitgeber von der Möglichkeit, das Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung i. S. d. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV mit 2 % einheitlich pauschal zu besteuern, keinen Gebrauch, muss der Arbeitslohn nach den (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmalen des Arbeitnehmers versteuert werden. Die Höhe des Steuerabzugs hängt dann entscheidend von der Lohnste...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.7 Überschreiten der Entgeltgrenze

Überschreitet das Arbeitsentgelt regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze von 538 EUR, so tritt vom Tage des Überschreitens an Versicherungspflicht ein. Für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der Versicherungsfreiheit. Wird die Geringfügigkeitsgrenze in einzelnen Monaten ausnahmsweise überschritten, ist dies für den Status der geringfügig entlohnten Beschäftigung unschädl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Projektmanagement-Methodik ... / 2.5 Die wichtigsten Interessengruppen

Welche Bedürfnisse haben die vorhandenen Mandanten bezogen auf Rechnungswesen? Im Vordergrund stehen hier eine effiziente und gute Betreuung sowie die Vermeidung unnötiger Tätigkeiten und Doppelarbeit. Die Mandanten tragen das Entscheidungsrisiko, ob sie die richtige Kanzlei gewählt haben. Wenn sie eine Kanzlei haben, die volldigital arbeitet, haben sie eher das Gefühl, bei ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Weitere wichtige Fachbeiträge und Arbeitshilfen

Weitere neue und aktualisierte Fachbeiträge und Arbeitshilfen zu wichtigen Themen im Rechnungsw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.10 Flexible Arbeitszeitregelungen

In der Praxis setzen sich zunehmend flexible Arbeitszeitregelungen durch. Zur Frage, welche Arbeitszeitmodelle unter welchen Voraussetzungen zulässig sind, wird auf die Ausführungen zum Stichwort „Arbeitszeitmodelle“ verwiesen. Für geringfügig entlohnte Beschäftigungen im Rahmen sonstiger flexibler Arbeitszeitregelungen bedeutet dies, dass Freistellungen von der Arbeitsleist...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1 Geringfügig entlohnte Beschäftigung

Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, umgangssprachlich als Minijob bezeichnet, liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV nur vor, wenn das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt. Weitere Voraussetzungen (z. B. Einhaltung einer bestimmten Arbeitszeit) sind nicht zu erfüllen. Ob eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt, ist vom...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.2 Hauptbeschäftigung und geringfügig entlohnte Beschäftigung

Übt ein Arbeitnehmer neben seiner Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber eine geringfügig entlohnte Beschäftigung aus, findet eine Zusammenrechnung nicht statt, sodass die geringfügig entlohnte Beschäftigung in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei bleibt (vgl. § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB V, § 27 Abs. 2 SGB...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.1 Arbeit auf Abruf

Soweit das Arbeitsverhältnis als kurzfristige geringfügige Beschäftigung nicht in den Geltungsbereich des TVöD fällt, sind für die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses auf Abruf die gesetzlichen Regelungen, vorrangig § 12 TzBfG, zu beachten. Eine typische Vertragsgestaltung ist – im Hinblick auf die sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben – die auf ein Jahr befristete Ver...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.9 Wertguthabenvereinbarungen

Auch in geringfügig entlohnten Beschäftigungen kann im Rahmen einer Wertguthabenvereinbarung auf die Auszahlung erarbeiteten Arbeitsentgelts zum Aufbau eines Wertguthabens für (längerfristige) Freistellungen von der Arbeitsleistung verzichtet werden. Die Entsparung entsprechender Wertguthaben kann lediglich in geringfügig entlohntem Umfang erfolgen. Wird das Wertguthaben mit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.3 Brutto-/Nettovereinbarung, Pauschalsteuer, SV-Beiträge

Regelmäßig kommt bei geringfügig Beschäftigten nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ("Minijob") die vereinbarte Vergütung netto zur Auszahlung, da der Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge und die Pauschalsteuer trägt. Gleichwohl sollte man sich davor hüten, hier eine Nettolohnvereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu treffen, sondern die tarifliche Vergütung als Bruttolohn vereinb...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.8 Unterschreiten der Entgeltgrenze

Wird eine mehr als geringfügige Beschäftigung durch die vertragliche Reduzierung der Arbeitszeit auf eine Beschäftigung mit einem monatlichen Arbeitsentgelt von maximal 538 EUR umgestellt, ist der Beschäftigungsabschnitt ab dem Zeitpunkt bzw. für die Zeit der Arbeitszeitreduzierung gesondert zu beurteilen. Demzufolge ist beispielsweise bei einer Reduzierung der Arbeitszeit w...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2 Kurzfristige Beschäftigung

Eine Beschäftigung kann Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung auch begründen, wenn diese die Voraussetzungen einer kurzfristigen Beschäftigung erfüllt. Dies gilt selbst dann, wenn auch die Voraussetzungen einer geringfügig entlohnten Beschäftigung erfüllt werden. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.6.1 Mehrere geringfügig entlohnte Beschäftigungen

Häufig üben Teilzeitkräfte gleichzeitig mehrere Beschäftigungen für verschiedene Arbeitgeber aus. Handelt es sich bei diesen Beschäftigungen jeweils um geringfügig entlohnte Beschäftigungen, sind nach § 8 Abs. 2 Satz 1 SGB IV die Arbeitsentgelte der einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Das Gesamtergebnis entscheidet dann über die Versicherungspflicht oder Versicherungsfrei...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.4 Meldungen für geringfügige Beschäftigungen

Sowohl für geringfügig entlohnte als auch für kurzfristig Beschäftigte gilt das Meldeverfahren nach der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV). Dies bedeutet, dass nicht nur An- und Abmeldungen, sondern grundsätzlich auch alle anderen Meldungen zu erstatten sind. Arbeitgeber dürfen Meldungen (und auch Beitragsnachweise) grundsätzlich nur durch gesicherte und ve...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.2 Praktische Relevanz

Rz. 3 Die durch § 19 KSchG ermöglichte Einführung von Kurzarbeit ist jedoch – aufgrund der engen Tatbestandsvoraussetzungen – nur wenig dazu geeignet, den Arbeitgeber von hohen Personalkosten zu entlasten und damit den Normzweck zu erfüllen. Deswegen ist die Vorschrift in der Praxis nur wenig relevant und schafft dementsprechend keinen Ausgleich für den aus Arbeitgebersicht ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.2.3 Berufsmäßigkeit

Eine kurzfristige Beschäftigung ist dann nicht mehr sozialversicherungsfrei, wenn sie berufsmäßig ausgeübt wird und ihr Arbeitsentgelt 538 EUR monatlich überschreitet. Bei Beschäftigungen mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt bis zu 538 EUR ist die Berufsmäßigkeit also nicht zu prüfen. Die Arbeitsentgeltgrenze von 538 EUR ist ein Monatswert, der auch dann gilt, wenn...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.13 Beiträge zur Rentenversicherung

Nach § 172 Abs. 3 Satz 1 SGB VI hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung i. H. v. 15 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 172 Abs. 3a SGB VI 5 % des A...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.4 Entgeltumwandlung

Entgeltbestandteile, die für Entgeltumwandlungen nach dem BetrAVG zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung verwendet werden, sind nicht dem Arbeitsentgelt zuzurechnen, soweit sie 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen (2024 = 3.624 EUR jährlich bzw. 302 EUR monatlich, § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 SvEV, § 14 Abs. 1 Satz 2 SGB IV...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.3 Haushaltsnahe geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse

Für geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse in Privathaushalten wurden durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sozialversicherungsrechtliche und steuerliche Privilegien geschaffen. Ziel dieser Regelung sollte sein, viele dieser "Minijobs" in eine legale Beschäftigung zu überführen. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung in einem Privat...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.11.4 Sonderzahlungen

Die geringfügig Beschäftigten haben nach dem oben Ausgeführten einen Anspruch auf anteilige Sonderzahlungen nach § 20 TVöD, soweit sie in seinen Geltungsbereich fallen. Abweichende Vereinbarungen mit tarifgebundenen Arbeitnehmern sind wegen eines Verstoßes gegen § 4 Abs. 3 TVG regelmäßig unwirksam, selbst wenn sie allein deswegen erfolgen, damit der Arbeitnehmer hinsichtlich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 2 Versicherungsrechtliche Beurteilung

Die Probearbeitsverhältnisse sind nach den allgemeinen versicherungsrechtlichen Regelungen zu behandeln. Als gegen Arbeitsentgelt Beschäftigte sind die Arbeitnehmer grundsätzlich versicherungspflichtig in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung.[1] Beträgt das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze, liegt eine geringf...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungspflicht (Rente... / 1.1 Beschäftigte und ihnen gleichgestellte Personen

Zu den gesetzlich Rentenversicherten zählen Beschäftigte[1] und ihnen gleichgestellte Personen. Dazu zählen: Personen, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind; Personen zur betrieblichen und außerbetrieblichen Berufsausbildung, auch wenn sie kein Arbeitsentgelt erhalten; Menschen mit Behinderungen, die in anerkannten Werkstätten für Menschen mit Behinderungen oder Blindenwerk...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.1.12 Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung

Nach § 249b Satz 1 SGB V hat der Arbeitgeber für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung i. H. v. 13 % des Arbeitsentgelts aus dieser Beschäftigung zu zahlen. Wird die geringfügig entlohnte Beschäftigung ausschließlich im Privathaushalt (§ 8a SGB IV) ausgeübt, beträgt der Pauschalbeitrag nach § 249b Satz 2 SGB V 5 % des Arbeitse...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4.3 Unfallversicherung

Für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer (geringfügig entlohnte und kurzfristig Beschäftigte), die kranken-, pflege-, renten- und arbeitslosenversicherungsfrei sind, besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung. Die zuvor beschriebenen Regelungen der Versicherungsfreiheit gelten hier also nicht. Die Rentenversicherungsträger prüfen auch die Zuordnung d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Heutige Praxis

Rz. 35 Durch die "Junk" -Entscheidung (Rz. 16) und die darauf zurückgehende Änderung der Rechtsprechung des BAG hat sich diese Praxis grundlegend geändert. Heute ist wie folgt zu verfahren[1] (vgl. Rz. 20 ff.): Rz. 36 Zunächst ist festzustellen, ob die beabsichtigten Beendigungen von Arbeitsverhältnissen die Schwellenwerte nach § 17 Abs. 1 KSchG innerhalb von 30 Kalendertagen...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.1 Vorübergehende Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts

Rz. 18 Die Zulassungsentscheidung der Bundesagentur für Arbeit ermächtigt den Arbeitgeber, die betriebsübliche Arbeitszeit vorübergehend herabzusetzen. Dem Arbeitgeber wird dementsprechend ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt, durch welches dessen Individualrechte erweitert werden. Gleichzeitig wird das Recht des Arbeitnehmers vorübergehend eingeschränkt, entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Schwerbehinderte Menschen a... / 3.4 Ermessen des Integrationsamts

Bevor es eine Entscheidung trifft, muss das Integrationsamt auf eine gütliche Einigung hinwirken[1], d. h. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermitteln. Als Ergebnis einer solchen Einigung ist z. B. denkbar: die Zurücknahme des Zustimmungsantrags durch den Arbeitgeber oder eine Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im Einvernehmen. Kann keine Einigung erzielt werden, trifft da...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Urlaub: Besonderheiten bei ... / 1 Erkrankung während des Urlaubs

Gemäß § 9 BUrlG werden im Fall einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers die durch das Zeugnis eines Arztes seiner Wahl nachgewiesenen Tage der Krankheit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet. Es genügt also nicht jede Erkrankung, die Krankheit muss zur Arbeitsunfähigkeit führen. Weder der Begriff der Krankheit, noch der der Arbeitsunfähigkeit ist gesetz...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 4 Sozialversicherungsrecht

Was unter einer geringfügigen Beschäftigung zu verstehen ist, regelt § 8 SGB IV. Danach kann eine Beschäftigung entweder wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts (geringfügig entlohnte Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV) oder der kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung; § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV) geringfügig sein. Diese Unterscheidung ist von Bedeutung, weil der Arbeitgeber...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1.1 Regelungszweck

Rz. 2 Die Regelung verfolgt den Zweck, die durch eine Sperrfrist nach § 18 KSchG ausgelösten finanziellen und wirtschaftlichen Härten des Arbeitgebers während des Massenentlassungsverfahrens zu mildern.[1] Durch die Zulassung von Kurzarbeit soll es dem Arbeitgeber ermöglicht werden, die noch vorhandene Arbeit gleichmäßig auf alle Arbeitskräfte zu verteilen.[2] Damit sollen d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.6.2.1 Frühere Rechtsprechung vor "Junk"

Rz. 155 Nach früherer Rechtsprechung des BAG vor dem EuGH-Urteil in Sachen "Junk" führte ein Verstoß des Arbeitgebers gegen seine Anzeigepflicht nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung[1] (vgl. Rz. 15, 34, 171). Vielmehr unterlag der Arbeitgeber einer Entlassungssperre, solange keine wirksame Massenentlassungsanzeige erstattet war, d. h. der Arbeitgeber blieb während der Dauer...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Befristetes Arbeitsverhältnis / 2 Inhalt des befristeten Arbeitsverhältnisses

Während seiner Dauer stellt das befristete Arbeitsverhältnis ein ganz normales Arbeitsverhältnis dar, für das alle gesetzlichen und kollektivrechtlichen Regelungen grundsätzlich entsprechend gelten. § 4 Abs. 2 TzBfG enthält ausdrücklich ein Diskriminierungsverbot für befristet beschäftigte Arbeitnehmer. Danach darf dieser wegen der Befristung des Arbeitsvertrags nicht schlec...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Nach § 19 KSchG kann die Bundesagentur für Arbeit die Einführung von Kurzarbeit durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt zulassen, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer des von der Massenentlassung betroffenen Betriebs nicht bis zum Ablauf der Sperrfrist voll beschäftigen kann. Die Regelung findet dementsprechend nur dann Anwendung, wenn die gesetzlich geltende od...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Probearbeitsverhältnis / 5.2 Kürzere Fristen

Die Fristen für einige Nachweise wurden verkürzt. Die Dauer der Probezeit muss ebenso wie der Beginn des Arbeitsverhältnisses, die Dauer der Probezeit bzw. einer vereinbarten Befristung sowie Arbeitsort, Leistungsbeschreibung und Überstundenanordnung spätestens 7 Tage nach Arbeitsbeginn nachgewiesen sein. Die schriftlichen Angaben zu Namen und Anschriften der Vertragsparteie...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / 3.5 Haushaltshilfen

Versicherungsfrei sind Haushaltshilfen, die in einem Haushalt als Verwandter oder Verschwägerter bis zum 2. Grad oder als Pflegekind der Haushaltsführenden oder der Ehegatten unentgeltlich, d. h. ohne Arbeitsentgelt tätig sind.[1] Versicherungsfreiheit besteht nicht, wenn es sich um einen Haushalt handelt, der einem landwirtschaftlichen Unternehmen wesentlich dient.[2] Für Fam...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 3.9 Nebentätigkeitserlaubnis und Meldepflichten des Arbeitnehmers

Nach § 3 Abs. 3 TVöD bedarf es keiner Nebentätigkeitserlaubnis mehr, sondern Nebentätigkeiten gegen Entgelt sind dem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Ar...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Aktuelle Brennpunkt-Themen / Künstlersozialabgabe im Unternehmen

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Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Versicherungsfreiheit (Unfa... / Zusammenfassung

Begriff Versicherungsfrei sind Personen, die von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung durch eine gesetzliche Regelung ausgenommen sind. Versicherungsbefreit sind Personen, die einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Der Begriff der Versicherungsfreiheit bezeichnet hier eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer kraft Gesetzes vers...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsvermögen / 6.1 Veräußerung und Entnahme

Bei Veräußerung scheidet das Wirtschaftsgut mit Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber aus dem Betriebsvermögen aus. Es darf auch handelsrechtlich nicht mehr bilanziert werden.[1] Das gilt auch dann, wenn Besitz, Nutzungen, Lasten und Gefahr vertragsgemäß erst später übergehen; der Veräußerer bleibt nach dem Eigentumserwerb des Käufers regelmäßig auch ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.1 Arbeitnehmerbegriff

Rz. 60 Erfasst werden alle unter den allgemeinen nationalen Arbeitnehmerbegriff fallenden Personen (vgl. § 611a BGB), wie Arbeiter, Angestellte, Auszubildende und Volontäre, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses tätig sind.[1] Auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit kommt es nicht an.[2] Teilzeitbeschäftigte zählen jeweils zu 1,0 mit (arg. e contr. § 23 Abs. 1 Satz 4 KSch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.3.7.5 Beschäftigungsanspruch und Amtsausübung des Arbeitnehmers während des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Rz. 113 Solange die Zustimmung des Betriebsrats nicht erteilt oder rechtskräftig ersetzt ist, hat der Arbeitnehmer die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Er hat deshalb an sich auch den Anspruch auf Beschäftigung. Ein Arbeitgeber ist aber bei überwiegenden schutzwürdigen Interessen von seiner Beschäftigungspflicht befreit. Ein derartiger Fall ist im Allgemeinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 4.3.3 Europarechtswidrige Ausnahmen nach § 17 Abs. 5 KSchG

Rz. 68 Nach § 17 Abs. 5 KSchG sind vom Anwendungsbereich explizit ausgenommen die Mitglieder des zur gesetzlichen Vertretung der juristischen Person berufenen Organs (Nr. 1, z. B. GmbH-Geschäftsführer, AG-Vorstand), die durch Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag zur Vertretung einer Personengesamtheit berufene Person (Nr. 2, z. B. Gesellschafter einer OHG; Partner einer P...mehr