Fachbeiträge & Kommentare zu Fristverlängerung

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Gesetzesradar / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Disk...mehr

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Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) PartG mbB: Haftung für bestandskräftig festgesetzte Steuern und Verspätungszuschläge

Für die Haftung nach § 191 AO i.V.m. § 8 Abs. 1 PartGG sind keine weiteren Voraussetzungen außer der Gesellschafterstellung erforderlich. Haben die Vertreter der Partnerschaftsgesellschaft die der Haftung zugrunde liegenden Steuerfestsetzungen nicht fristgerecht angefochten, haben sie diese nach § 166 AO gegen sich gelten zu lassen. Dies schließt festgesetzte Verspätungszusc...mehr

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Gesetzesradar öffentlicher ... / 1.1 Allgemeine Gleichbehandlung

Gesetzestitel: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Verlängerung der Fristen zur Geltendmachung von Diskriminierungsansprüchen von 2 auf 4 Monate (§§ 15 Abs. 4, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundlagen

Rn. 78 Stand: EL 190 – ET: 07/2026 Durch den Feststellungsbescheid wird über die Höhe des Verlustvortrags verbindlich entschieden. § 10d Abs 4 EStG stellt damit die Grundlage für den zeitlich unbeschränkten Vortrag von Verlusten dar (BFH v 09.05.2017, VIII R 40/15, BStBl II 2017, 1049 und BFH v 16.05.2018, XI R 50/17, BStBl II 2018, 752); hierzu auch s Baum, DStZ 1988, 512; z...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 5.1.3 Früher erster Termin

Auch wenn das Gericht statt eines schriftlichen Vorverfahrens anzuordnen, einen frühen ersten Termin bestimmt, wird in der richterlichen Verfügung der Termin zur mündlichen Verhandlung mitgeteilt. Daneben wird die beklagte GdWE binnen bestimmter Frist aufgefordert, auf die Klage zu erwidern. Vereinzelt kurze Fristen zur Klageerwiderung Immer noch herrscht bei Gerichten verein...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 4.3.1 Klagebegründungsfrist

Die Begründung der Anfechtungsklage hat gemäß § 45 Satz 1 WEG binnen zweier Monate seit Beschlussfassung zu erfolgen.[1] Praxis-Beispiel Berechnung der Klagebegründungsfrist Die Beschlussfassung erfolgt in der Wohnungseigentümerversammlung vom 6.5.2025. Wohnungseigentümer W erhebt am 30.5.2025 Anfechtungsklage. Die Klage ist bis spätestens 7.7.2025 (Eingang bei Gericht) zu beg...mehr

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Beschlussanfechtungsverfahren / 12 Rechtsprechungsübersicht

Abmahnungsbeschluss, Entziehungsklage Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beschlussanfechtungsklage gegen einen Abmahnungsbeschluss gemäß § 17 Abs. 2 WEG fehlt nicht deshalb, weil die Abmahnung auch durch den Verwalter oder durch einen einzelnen Wohnungseigentümer hätte ausgesprochen werden können und eine solche Abmahnung nicht anfechtbar wäre. Im Rahmen einer gegen einen Abm...mehr

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ZAP 6/2026, Aktuelle Entsch... / II. Notarhaftung für die verspätete Vorlage eines Nachlassverzeichnisses

Ein gesetzlich übergangener Erbe, der ein Pflichtteilsrecht besitzt, kann von dem Erben oder den Erben zunächst Auskunft über den Bestand des Nachlasses des Verstorbenen zum Todestag durch die Vorlage eines privaten oder eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Das notarielle Nachlassverzeichnis soll durch eigene Ermittlungstätigkeit des Notars grds. eine größere ...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.29 § 152 AO (Verspätungszuschlag)

• 2025 Kann-Festsetzung / Mindestbetrag / § 152 AO Die Regelungen in § 152 AO dürften teilweise dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und damit auch dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung nicht entsprechen. Dies dürfte zum einen für die Kann-Regelungen in § 152 Abs. 3 Nr. 2 und 3 AO gelten. Nur für Null-Festsetzungen und Steuererstattungen sind Ermessensentscheidun...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.53 § 370 AO (Steuerhinterziehung)

• 2021 Absenkung der USt im Zusammenhang mit dem Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz / Strafrechtliche Konsequenzen / § 370 AO Im Rahmen der Corona Pandemie wurden die USt-Sätze vorübergehend abgesenkt. Vorübergehende Besonderheiten gelten auch bei Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken. Kommt es in diesem Zusammenhang zu einem fehlerh...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 10.7.7.3 Wohnungsübergabeprotokolle/-abnahmeprotokolle

Rz. 196 Das Wohnungsübergabeprotokoll wird bei Einzug des Mieters zum Mietbeginn gefertigt. Zum Mietende wird ein Wohnungsabnahmeprotokoll gefertigt. Es handelt sich im Prinzip zunächst nur um Zustandsbeschreibungen. Die rechtliche Bedeutung, die sich daraus ergeben kann, ist unterschiedlich. Es besteht kein Rechtsanspruch – weder des Vermieters noch des Mieters – auf Erstell...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.3 Dauerfristverlängerung (§ 46 UStDV), Sondervorauszahlung (§ 47 UStDV)

Rz. 20 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die Vorauszahlung ist am zehnten Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig (§ 18 Abs. 1 S. 4 UStG). Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmung des Bundesrates gem. § 18 Abs. 6 S. 1 UStG durch Rechtsverordnung die Fristen für die Voranmeldungen und Vorauszahlungen um einen Monat verlängern und das Verfahren näher bestimmen. ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.4.5 Verspätete oder Nichtabgabe des Antrags auf Dauerfristverlängerung

Rz. 35 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Die USt-Voranmeldung und die USt-Jahreserklärung sind Steuererklärungen i. S. v. § 150 AO. Wenn die Finanzbehörde die Befugnis zur Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe einer anderen steuerlich erheblichen Erklärung erhalten soll, muss dies ausdrücklich gesetzlich geregelt sein, so etwa in § 152 Abs. 4 AO für die Fes...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.1 Erklärungszeiträume

Rz. 93 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Unternehmer, die im Vereinigten Königreich zur Umsatzsteuer registriert sind, müssen Umsatzsteuererklärungen grundsätzlich alle 3 Monate einreichen und die Erklärungszeiträume, die nicht den Kalenderquartalen entsprechen müssen, werden im Registrierungszertifikat mitgeteilt, vgl. SI 1995/2518, Regulation 25, Paragraph 1. Die Umsatzsteuer im V...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Gegenstand, Form und Frist der Meldung

Rz. 7 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Nach § 1 Abs. 1 FzgLiefgMeldV haben Unternehmer und Fahrzeuglieferer nach § 2, 2a UStG die i. g. Lieferung (§ 6a Abs. 1 und 2 UStG) eines neuen Fahrzeuges i. S. d. § 1b Abs. 2 und 3 UStG bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), dem BZSt nach § 2 FzgLiefgMeldV zu melden, ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Allgemeine Zuordnungsregeln

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nur für Leistungen beanspruchen, die für sein Unternehmen bezogen wurden (vgl. z. B. BFH vom 20.12.1984, BFHE 142, 524). Es muss somit bei jeder Eingangsleistung beurteilt werden, ob die bezogene Leistung dem Unternehmensbereich vollständig, teilweise oder nicht zugeordnet werden kann. D. h., der Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 12.3 Sofortige elektronische Daten- und Informationsübermittlung ("Suministro Inmediato de Información" = "SII")

Rz. 64 Stand: 6. A. – ET: 06/2026 Mit Wirkung zum 01.07.2017 hat die spanische Finanzverwaltung ein neues Reportingsystem eingeführt. Danach müssen Steuerpflichtige, die monatlich Umsatzsteuererklärungen abgeben, die zu einer Mehrwertsteuergruppe gehören oder die für das monatliche Vorsteuerauszahlungsverfahren (vgl. 11.2) registriert sind, ihre Umsatzsteuerbücher elektronisc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Pollmann, Die wesentliche Betriebsgrundlage iRd Betriebsaufspaltung, DB 1988, 723; Jestädt, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 223; Söffing, Die sachliche Verflechtung iRd Betriebsaufspaltung, DStR 1990, 503; Pollmann, Sachliche Verflechtung bei Betriebsaufspaltung, NWB 1991, F 3 7935; Binz/Sorg, Die "wesentliche Betriebsgrundlage" im Ertragsteuerrecht, D...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 90... / 4.6.3 Vorlagefrist (Abs. 4 Satz 2)

Rz. 107 Nach § 90 Abs. 4 Sätze 2 und 3 AO ist die Dokumentation für gewöhnliche Geschäftsvorfälle nach Abs. 3 Satz 2 innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Anordnung einer Außenordnung oder nach Anforderung durch die Finanzbehörde zu erfüllen. Die mit Wirkung zum 1.1.2025 vorgenommene Halbierung und Vereinheitlichung der Vorlagefrist folgt dem Ziel einer beschleunigten Auß...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) mit Wirkung zum 1.1.2004 in das SGB III eingefügt. Sie wurde seitdem mehrfach geändert, zuletzt mit Wirkung zum 1.7.2026 durch das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 16.4.2026 (BGBl. I Nr. 107)....mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 4. Befristungen von Treuhandaufträgen

Rz. 119 In der Praxis von besonderer Bedeutung sind Befristungen (vgl. dazu auch § 60 BeurkG Rdn 67 ff.). Die Verwahrungsvereinbarungen selbst enthalten dazu vielfach keine Aussagen. Kreditinstitute befristen ihre Treuhandaufträge jedoch regelmäßig. Ist die gesetzte Frist so knapp bemessen, dass eine Abwicklung bereits mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit nicht möglich ersc...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XIII. Grundstücksverkehrsgenehmigung (GrdstVG)

Rz. 25 Den Vorschriften des GrdstVG [65] unterliegen land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie Moor- und Ödland, das in landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Kultur gebracht werden kann (Begriffsbestimmungen in § 1 GrdstVG). Maßgeblich ist die objektive Eignung zur land- bzw. forstwirtschaftlichen Nutzung, eine entsprechende tatsächliche Nutzung ist nicht erfor...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Abwicklung von Treuhandaufträgen nach § 57 Abs. 6 BeurkG

Rz. 129 Für den Fall, dass Grundpfandrechte abzulösen sind und der Erwerber den Kaufpreis über seine Bank finanziert, sind auch Kreditinstitute in die Vertragsabwicklung insoweit einbezogen, als einerseits die Bank des Verkäufers dem Notar Löschungsbewilligungen hinsichtlich der zu ihren Gunsten eingetragenen Grundpfandrechte zu "treuen Händen" übersendet und andererseits di...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Normentwicklung und Regelungsgehalt

Rz. 1 § 34a BeurkG ist durch das Ges. zur Reform des Personenstandsrechts[1] mit Wirkung vom 1.1.2009 eingefügt und durch das Ges. zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen vom 22.12.2010[2] mit Wirkung zum 1.1.2012 vollständig neu gefasst worden. Durch das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektroni...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXXI. Wohnungs- und Teileigentum (§ 250 BauGB)

Rz. 95 Durch das sog. Baulandmobilisierungsgesetz[224] wurde in § 250 Abs. 1 S. 1 BauGB ein weitreichendes Genehmigungserfordernis für die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum eingeführt.[225] Das Genehmigungserfordernis greift nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten im Sinne von § 201a S. 3 und 4 BauGB, wenn die Landesregierung von ihrer Ermächtigung gem. § 250...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Beurkundungsbedürftigkeit der Verwahrungsvereinbarung

Rz. 97 Bei Grundstücksübertragungen (vgl. § 311b Abs. 1 S. 1 BGB) oder bei der Abtretung von Geschäftsanteilen (vgl. § 15 Abs. 4 GmbHG) ist die Verwahrungsvereinbarung zu beurkunden. In der Vertragsurkunde darf man sich nicht auf die Formulierung beschränken, dass die Zahlungsabwicklung über Notaranderkonto erfolgen soll. Die vollständigen Verwahrungsbedingungen gehören zu d...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / XXV. Umlegungsverfahren

Rz. 56 Im Wege des Umlegungsverfahrens können als Maßnahme der Bodenordnung bebaute und unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile neu geordnet werden, so dass für die bauliche oder sonstige Nutzung nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen (§ 45 Abs. 1 BauGB). Die Vorschrifte...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Einleitung

Rz. 1 § 8 DONot entspricht inhaltlich § 20 Abs. 5 DONot a.F. mit Anpassungen zum Zeitpunkt der Durchsicht und zur Wiederholungsdurchsicht. Der Regelungsgehalt der § 20 Abs. 1–4 DONot a.F. wurde – inhaltlich ebenfalls überarbeitet – in die §§ 16, 31 Abs. 1 Nr. 1, 33 NotAktVV verlagert. Die verschiedenen Formen der Errichtung notarieller letztwilliger Verfügungen sind im BGB ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Teil H: Personen- und Beruf... / 39 Beamte, Disziplinarverfahren, formelle Fragen [Rdn 475]

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Teil H: Personen- und Beruf... / 56 Fahrerlaubnisrecht, Gutachten, Anordnungsanforderungen [Rdn 582]

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Teil B: Vollstreckung von S... / 79 Maßregeln, Erwachsene, Überprüfung [Rdn 1162]

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Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 31b Beginn ... / 2.4 Feststellungsfrist für die Jobcenter

Rz. 18 Mit Abs. 1 Satz 3 (bis zum 31.12.2022 Abs. 1 Satz 5) stellt der Gesetzgeber einen zeitlichen Bezug zwischen einer Pflichtverletzung nach § 31 und ihrer Rechtsfolge mit Leistungsminderung durch Minderung des Auszahlungsanspruches her. Nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Zeitpunkt der Pflichtverletzung darf das Jobcenter eine Minderung des Auszahlungsanspruches nach § 31a ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
KI: Automatisierte Transkri... / 6 Europäische KI-Verordnung

Direkte Angaben zum Thema Transkription finden sich in der KI-VO nicht. Wird die Transkription ausschließlich dazu genutzt, gesprochene Sprache in Text umzuwandeln, dürfte allein dies nicht zur Einordnung eines KI-Systems als Hochrisiko i.S.d. KI-VO führen, auch wenn der Einsatz in einem Hochrisikobereich nach Anhang III Ziff. 4. KI-VO erfolgt ("Beschäftigung, Personalmanage...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuern in Europa: Re... / 6.5 Sonstige Bedingungen des Vorsteuer-Vergütungsverfahren in den EU-Mitgliedstaaten

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Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verschmelzung: Rechnungslegung / 4.2.1 Bilanzierung und Behandlung beim übertragenden Rechtsträger

Rz. 76 Schlussbilanz Als Konsequenz der Pflicht zur Erstellung einer handelsrechtlichen Schlussbilanz sowie bedingt durch § 3 Satz 1 UmwStG ist im Falle einer Verschmelzung eine steuerliche Schlussbilanz des übertragenden Rechtsträgers zu erstellen. Die auf den Übertragungsstichtag aufzustellende steuerliche Schlussbilanz entspricht grundsätzlich nicht der Steuerbilanz i. S. d...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis
Heizungsgesetz: 65-Prozent-Regel wird ausgesetzt

Die Bundesregierung hat sich darauf geeinigt, den Start der umstrittenen 65-Prozent-Regel im sogenannten Heizungsgesetz zu verschieben. Grund sind Verzögerungen bei der geplanten Reform. Das ist der Stand. Die Bundesregierung will angesichts von Verzögerungen bei der geplanten Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), auch bekannt als Heizungsgesetz, noch bestehende Fristen ve...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.5 Pflichtverletzungen (Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK)

Rz. 179 Eine Einfuhrabgabenschuld entsteht nach Art. 79 Abs. 1 Buchst. a UZK, wenn eine der Pflichten nicht erfüllt wird, die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus deren vorübergehender Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des Zollverfahrens, in das sie übergeführt worden ist, ergeben (Buchst. a), oder eine Voraussetzung für die Überführung einer Ware in das bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Antrag und Anzeigepflicht (Abs. 6)

Rz. 111 [Autor/Stand] Mit dem im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022[2] neu aufgenommenen § 15 Abs. 6 Satz 1 GrStG wird allgemein gültig geregelt, dass der Abschlag auf die Steuermesszahl nach § 15 Abs. 2 bis 5 GrStG auf Antrag zunächst für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums gewährt wird, wenn nachgewiesen wird, dass die jeweiligen Voraussetzun...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Vermietungsunternehmen / 2.6.1 Vorsteuerabzug und Aufteilung nach § 15 UStG

Führt der Vermieter nach § 4 Nr. 12 UStG steuerfreie Vermietungsumsätze aus, hat er keinen Vorsteuerabzug für die damit im Zusammenhang stehenden Eingangsleistungen. Es sind zwar sämtliche bezogenen Leistungen (sowohl aus der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes als auch aus den laufenden Betriebskosten) seinem Unternehmen zuzuordnen, sodass sich der Vorsteuerabzug grds...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 5 Ausblick

Die EmpCo-Richtlinie ist ab dem 27. September 2026 anzuwenden. Genau dieser Umstand sorgt weiterhin für Unmut. So bat der Bundesrat Anfang Januar 2026 erneut die Bundesregierung, sich auf europäischer Ebene für eine längere Übergangsfrist einzusetzen, um den Abverkauf bereits produzierter Ware, die möglicherweise von der Richtlinie betroffene Umweltaussagen enthält, länger z...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschränkung des Vorsteuera... / 4.3 Lösung

A ist Unternehmer, da er im Rahmen seines Architekturbüros selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist.[1] Soweit er das Haus für seine privaten Wohnzwecke nutzt, ist er nicht unternehmerisch tätig. Generell kann er Gegenstände, die er sowohl für unternehmerische als auch für unternehmensfremde (private) Zwecke verwenden möchte, insgesamt seinem Unte...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 237. Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona–Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v 19.06.2022, BGBl I 2022, 911

Rn. 257 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen einen steuerfreien Corona-Pflegebonus, zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen (verbesserte Verlustverrechnung; Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche WG des AV sowie der steuerlichen Investitionsfristen; Wegfall der Abzinsung von unverzinslichen Verbindlichkeiten) und eine nochma...mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver...mehr

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Obligatorische Festsetzung des Verspätungszuschlags für nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung – keine Berücksichtigung von Vorauszahlungen

1. Der Verspätungszuschlag für eine nicht fristgemäß abgegebene Gewinnfeststellungserklärung ist auch dann obligatorisch nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) festzusetzen, wenn bei keinem Mitunternehmer die festgesetzte Einkommensteuer die Summe der festgesetzten Einkommensteuervorauszahlungen übersteigt. Denn die in § 152 Abs. 6 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur...mehr