Fachbeiträge & Kommentare zu Fristverlängerung

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teil II Mietprozessrecht / 1.4 Urteil und Rechtsmittelverfahren

Rz. 117 Der Mietprozess wird – wenn die Parteien sich nicht vergleichen, nicht die Klage zurückgenommen wird oder die Prozessparteien den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklären – i. d. R. mit einem Urteil abgeschlossen. Das Urteil ist entweder ein Prozessurteil, wenn es nur über die Zulässigkeit der Klage entscheidet, oder ein Sachurteil, wenn e...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Beschlussanfechtung (FAQs) /   Begründung der Anfechtungsklage

Muss die Anfechtungsklage sofort begründet werden? Nein, mit Klageerhebung selbst kann zwar sogleich die Begründung erfolgen, muss jedoch nicht. Die Klage muss jedoch spätestens innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit Beschlussfassung begründet werden (§ 45 Satz 1 WEG). Eine Verlängerung der Begründungsfrist des § 45 Satz 1 WEG sieht das Gesetz nicht vor. Eine dennoch bewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 2.4.2 Fristverlängerung

Rz. 58 Ob die nach § 364b AO von der Finanzbehörde gesetzte Frist verlängert werden kann, ist umstritten. Teilweise wird dies verneint, weil § 364b Abs. 2 Satz 3 AO bei einer Fristversäumnis ausdrücklich die Regelungen über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO für anwendbar erklärt, die eigentlich nur für gesetzliche Fristen gelten. Hierdurch sei die behörd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 6... / 3.2.1 Einwilligung (Abs. 2)

Rz. 22 Die gewillkürte Klageänderung ist zulässig, wenn die übrigen Beteiligten einwilligen. Neben dem Beklagten müssen also auch die Beigeladenen einwilligen. Die Einwilligung ist Prozesserklärung. Die ausdrückliche Einwilligung muss gegenüber dem Gericht, also schriftlich, zu Protokoll des Urkundsbeamten oder mündlich zu Protokoll im Termin der mündlichen Verhandlung oder i...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / XXXVI. Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder Beschluss über seine Verwendung (§ 285 Nr. 34)

Rn. 881 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Nach § 285 Nr. 34 ist im Anhang der "Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung" anzugeben. Die Vorschrift setzt Art. 17 Abs. 1 lit. o) der Bilanz-R in nationales Recht um. Rn. 882 Stand: EL 47 – ET: 12/2025 Die Vorschrift gilt für (mittel-)große KapG und PersG i. S. d. § 264a, Kredit-, Finanzdienstle...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einleitung zum Hauptvordruc... / 2 Steuererklärungspflicht

Pflichtveranlagung Nach Ablauf des Kalenderjahres muss der unbeschränkt Steuerpflichtige eine eigenhändig unterschriebene Steuererklärung abgeben (§ 25 Abs. 3 EStG). Wählen Ehegatten die Zusammenveranlagung, müssen sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, die von beiden eigenhändig zu unterschreiben ist. Für die Bearbeitung der Steuererklärung ist das Finanzamt zuständig, ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kostenerstattung / 1.5.1 Hinreichender Grund für eine Fristüberschreitung

Bei einer Fristüberschreitung hat die Krankenkasse dafür einen hinreichenden Grund zu nennen.[1] Bei einem hinreichenden Grund kann die Krankenkasse objektiv betrachtet nicht abschließend über den Leistungsantrag entscheiden. Dazu zählen Sachverhalte, die die Krankenkasse nicht verantwortet. "Hinreichender Grund" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der auszulegen ist. Ermess...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gesellschaft mit beschränkt... / 7.3.2 Bilanzierung von Nachschüssen

Rz. 72 Eine Nachschusspflicht für Gesellschafter besteht nur, sofern diese im Gesellschaftsvertrag bestimmt wurde (§ 26 Abs. 1 GmbHG). Dabei ist zwischen einer unbeschränkten Nachschusspflicht (§ 27 GmbHG) und der beschränkten Nachschusspflicht (§ 28 GmbHG) zu unterscheiden. Die beschränkte Haftung der Gesellschafter kann also durch Nachschusspflichten erweitert werden, soda...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7.3.1 Entscheidung durch den Unternehmer

Rz. 344 Wird eine Eingangsleistung so genutzt, dass sich umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungs- oder Aufteilungswahlrecht ergibt, muss dieses Wahlrecht sich auch nachvollziehbar aus den Unterlagen und Aufzeichnungen des Unternehmers ergeben. Ein Wahlrecht ergibt sich für einen Unternehmer aber nur in den Fällen, in denen er einen einheitlichen Gegenstand sowohl für seine unte...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Selbstanzeigemandate: Vorbe... / 5.4 Formerfordernisse

Im Hinblick auf die Form gibt es keine besonderen Anforderungen. Insbesondere muss eine Selbstanzeige nicht zwingend in Form der amtlichen Erklärungsvordrucke (z. B. KAP/AUS) geschehen. Manche Finanzämter weisen zwar auf eine solche nach ihrer Ansicht bestehende Pflicht hin, wenn eine Selbstanzeige ohne die Vordrucke abgegeben worden ist. Dieser Hinweis gilt jedoch nach zutr...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / 2. Mangelnde Rechts- und Tatsachenkenntnisse des Klägers

Rz. 116 Bestimmte Irrtümer auf Seiten des Klägers können eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand rechtfertigen. Auch insoweit sind aufgrund des Ausnahmecharakters der Vorschrift aber strenge Anforderungen an die Annahme einer unverschuldeten Säumnis zu stellen.[90] Rz. 117 Die bloße Rechtsunkenntnis über die Fristerfordernisse ist nicht ausreichend. Ein rechtsunkundiger Kl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / A. Rechtsnatur und Abdingbarkeit der Fristen

Rz. 1 § 45 WEG ersetzt seit dem 1.12.2020 den § 46 Abs. 1 S. 2 und 3 WEG a.F., ohne, dass hiermit inhaltliche Änderungen verbunden worden sind.[1] Rz. 2 Der Sinn und Zweck der Norm besteht darin innerhalb einer möglichst kurzen Zeit Rechtssicherheit über einen Beschluss zu erhalten, d.h. darüber, ob dessen Gültigkeit in Frage gestellt wird. Die Frist zur Erhebung der Anfechtu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brexit / 1 Entwicklung des Brexits

Mit der Entscheidung zum sog. Brexit hat das Vereinigte Königreich am 29.3.2017 offiziell seinen Austritt aus der EU erklärt. Am 23.3.2019 erfolgte eine Fristverlängerung bis zum 12.4.2019 und anschließend bis zum 31.10.2019. Am 28.10.2019 wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum 31.1.2020 beschlossen. Am 20.12.2019 hat das britische Parlament dem Austrittsabkommen zuges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gebühren des RVG / I. Verfahrensgebühr

Rz. 80 Als Verfahrensgebühr erhält der Rechtsanwalt im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gemäß Nr. 3100 VV eine Verfahrensgebühr in Höhe von 1,3, soweit nicht einer der Tatbestände der Nr. 3101 VV einschlägig ist und sich die Verfahrensgebühr auf 0,8 reduziert. Rz. 81 Die Verfahrensgebühr erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber gemäß Nr. 1008 VV um 0,3. Allerd...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Vergütung

Rz. 94 Gem. § 1888 Abs. 2 BGB wird die Nachlasspflegschaft entgeltlich geführt, wenn das Nachlassgericht bei der Bestellung[266] des Pflegers feststellt, dass der Nachlasspfleger die Nachlasspflegschaft berufsmäßig führt. Ob das der Fall ist, bestimmt sich nach § 1888 Abs. 2 S. 1 BGB, § 1 Abs. 1 VBVG.[267] Für die Bemessung der Vergütungshöhe ist dann ausschlaggebend, ob der...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 Die Frist zur Errichtung des Inventars beginnt – abgesehen von der Ausnahme in Abs. 2 – mit der Zustellung des Beschlusses, durch den die Fristbestimmung erfolgt, an den Erben (§ 40 FamFG); bei mehreren Erben läuft die Frist für jeden gesondert mit der Zustellung an ihn.[4] Die nach Abs. 1 S. 2, Abs. 2 BGB erforderliche Zustellung erfolgt nach den für die Zustellung vo...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Tatbestand

Rz. 2 § 1998 BGB gilt für sämtliche Inventarfristen aus §§ 1995, 1996 und 2005 Abs. 2 BGB. Und damit auch sowohl für die ursprüngliche Inventarfrist als auch für eine etwa nach § 1995 Abs. 3 BGB verlängerte Inventarfrist und auch für "neue" Fristen gem. § 1996 Abs. 1 BGB oder § 2005 Abs. 2 BGB) sowie außerdem für die zweiwöchige Wiedereinsetzungsfrist des § 1996 Abs. 2, 3 BG...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Wirkungen der Einrede

Rz. 5 Die Wirkung der Einrede des § 2014 BGB ist im BGB nicht näher geregelt. Man muss bei den Einreden hinsichtlich ihrer prozessualer und den materiell-rechtlichen Wirkungen unterscheiden. Für den Prozess bestimmt § 305 ZPO, dass durch die Geltendmachung der Einrede eine unter dem Vorbehalt der beschränkten Haftung ergehende Verurteilung des Erben nicht ausgeschlossen wird...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfahren

Rz. 5 Das Verfahren vor dem zuständigen Nachlassgericht (§§ 342 Abs. 1 Nr. 9, 343 FamFG) richtet sich nach den Bestimmungen des FamFG. Vor der Entscheidung über den Antrag ist dem Nachlassgläubiger, auf dessen Antrag die erste Frist bestimmt worden war, rechtliches Gehör zu gewähren (Abs. 3). Nach einhelliger Auffassung steht diese Anhörung nicht im Ermessen des Nachlassgeri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Offenlegung von Rechnungsle... / 5.1 Verzögerung der Offenlegung

Die Höchstgrenze mit einer spätestmöglichen Einreichung der Unterlagen bei der das Unternehmensregister führenden Stelle liegt vor Ablauf des 12. Monats des dem Abschlussstichtag nachfolgenden Geschäftsjahrs.[1] Lediglich für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften verkürzt sich die Frist auf 4 Monate,[2] da sie ihren Jahresfinanzbericht nach Umsetzung der Transparenz...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 2. Muster: Antrag auf Fristverlängerung

Rz. 220 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 57.54: Antrag auf Fristverlängerung An das Landgericht _________________________ In dem Rechtsstreit _________________________ gegen _________________________ beantragen wir, die Frist zur Erwiderung auf den gegnerischen Schriftsatz um _________________________ Wochen zu verlängern. Begründung: Zu dem in dem Schrifts...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 4. Muster: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung

Rz. 50 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 39.4: Antrag auf Fristverlängerung für die Abgabe einer Steuererklärung An das Finanzamt Bonn-Außenstadt Identifikationsnr.: 12/345/678/912; M. Müller, Maxstraße 35, 53111 Bonn Namens und in Vollmacht unseres Mandanten beantragen wir Fristverlängerung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2019 bis zum 30.4.202...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / V. Antrag auf Fristverlängerung

1. Rechtliche Grundlagen Rz. 219 Gem. § 224 Abs. 2 ZPO ist aus erheblichen Gründen die Verlängerung gesetzlicher oder richterlicher Fristen möglich. Notfristen sind jedoch nicht verlängerbar. Der Fristverlängerungsantrag bedarf keiner besonderen Form, unterliegt jedoch ggf. dem Anwaltszwang.[156] Anträge auf Verlängerung von Rechtsmittelbegründungsfristen sind schriftlich zu ...mehr

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§ 3 Anwaltshaftungsrecht / 4. Verschulden

Rz. 27 Anerkannt ist, dass ein Verschulden des Rechtsanwalts bei unvorhergesehenen, durch andere Maßnahmen nicht zu verhindernden oder rechtzeitig wieder auszugleichenden Ereignissen wie plötzlicher Erkrankung, Unfall oder besondere seelische Belastung entfällt.[102] Eine schwere Erkrankung am letzten Tag der Berufungsfrist stellt für den Rechtsanwalt ein unabwendbares Ereig...mehr

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§ 39 Steuerrecht / 9. Kosten/Gebühren

Rz. 55 Für den Antrag auf Fristverlängerung fällt kein Honorar an, soweit es sich um eine unselbstständige Nebentätigkeit im Rahmen der bearbeiteten Steuererklärung handelt. Ebenso entsteht kein gesonderter Honoraranspruch für den Antrag auf Wiedereinsetzung, wenn der Rechtsanwalt den Antrag innerhalb eines Rechtsbehelfsverfahrens stellt (ansonsten greift § 23 S. 1 Nr. 9 StB...mehr

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§ 41 Strafrecht / d) Eingang und Rückgabe der Akten

Rz. 80 Nach Eingang der Akten, bei denen es sich in der Regel um die Originalakten der Ermittlungsbehörden handelt und die üblicherweise nach drei Tagen wieder an die Behörde zurückzugeben sind, sollten Kopien zum Verbleib in der Handakte gefertigt werden oder – zeitgemäßer – Scans zur elektronischen Akte genommen werden. Eintragungen, Unterstreichungen etc. in den übersandt...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 6. Prüfungsverfahren

Rz. 64 Das BKartA hat innerhalb eines Monats zu entscheiden, ob es das Zusammenschlussvorhaben dadurch zulässt, dass es formlos mitteilt, dass keine Bedenken bestehen bzw. die Frist verstreichen lässt oder ob es durch Mitteilung an den Anmeldenden anzeigt, wegen erforderlicher weiterer Prüfung in das Hauptprüfungsverfahren einzutreten (sog. Monatsbrief; § 40 Abs. 1 GWB). Die...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / 1. Rechtliche Grundlagen

Rz. 219 Gem. § 224 Abs. 2 ZPO ist aus erheblichen Gründen die Verlängerung gesetzlicher oder richterlicher Fristen möglich. Notfristen sind jedoch nicht verlängerbar. Der Fristverlängerungsantrag bedarf keiner besonderen Form, unterliegt jedoch ggf. dem Anwaltszwang.[156] Anträge auf Verlängerung von Rechtsmittelbegründungsfristen sind schriftlich zu stellen.[157] Nach der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 39 Steuerrecht / 3. Checkliste: Nichtzulassungsbeschwerde

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§ 6 Asylrecht / IV. Muster: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung

Rz. 20 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 6.1: Klage auf Fortführung des Asylverfahrens und Entscheidung Verwaltungsgericht Bremen Am Wall 198 28195 Bremen per beA Klage der _________________________, geb. am _________________________, wohnhaft _________________________ – Klägerin – Prozessbevollmächtigte: _________________________ gegen die Bundesrepublik Deuts...mehr

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§ 39 Steuerrecht / aa) Fristen

Rz. 42 Die Frist zur Abgabe von Jahressteuererklärungen (insbesondere Einkommensteuer,[59] Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer) bei den Finanzämtern endet für Steuerpflichtige nach § 149 Abs. 2 S. 1 AO mit Ablauf des 31.7. des Folgejahres, es sei denn, sie lassen die Jahressteuererklärungen durch Steuerberater (oder andere Personen i.S.d. §§ 3, 4 StBerG) erste...mehr

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§ 54 Verwaltungsverfahrens-... / 1. Berufung

Rz. 79 Die Berufung ist nur gegeben, wenn sie zugelassen wird. Nach § 124 Abs. 1 VwGO steht den Beteiligten die Berufung gegen Endurteile einschließlich Teilurteile sowie gegen Zwischenurteile zu, wenn sie vom VG oder OVG zugelassen wird. § 124 Abs. 2 VwGO regelt abschließend die Zulassungsgründe. Rz. 80 Das VG lässt die Berufung in dem Urteil zu, wenn die Rechtssache grundsä...mehr

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§ 41 Strafrecht / a) Rechtliche Grundlagen

Rz. 369 Als Berufungseinlegung wird jede Erklärung angesehen, die deutlich erkennen lässt, dass der Beschwerdeführer das erstinstanzliche Urteil anfechten will. Das Wort "Berufung" muss nicht verwendet werden. Das Rechtsmittel der Berufung führt zu einer Neuverhandlung vor dem Berufungsgericht, in der auf Grundlage des Eröffnungsbeschlusses über alle Tat- und Rechtsfragen ne...mehr

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§ 10 Privates Baurecht / 4. Anmerkungen zum Muster

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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 55 Wettbewerbsrecht / g) Antragsbefugnis und Verfügungsgrund

Rz. 50 In dem Verfügungsantrag sind die Voraussetzungen für eine Antragsbefugnis darzustellen. Dies kann Ausführungen zu der Aktivlegitimation erfordern. Wenn es sich um einen unmittelbar Verletzten handelt, genügt eine Darlegung des Wettbewerbsverhältnis. Umgekehrt müssen, wenn die Passivlegitimation des in Anspruch Genommenen nicht ohne weiteres erkennbar wird (bspw. in de...mehr

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§ 57 Zivilprozessrecht / II. Anmerkungen zum Muster

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§ 30 Menschenrechtsbeschwer... / 3. Offensichtliche Unbegründetheit, Rechtsmissbrauch, kein erheblicher Nachteil

Rz. 16 Eine Beschwerde wird a limine zurückgewiesen, wenn sie sich als offensichtlich unbegründet erweist (Art. 35 Abs. 3 lit. a Alt. 2 EMRK). Der EGMR macht von der Möglichkeit einer solchen Abweisung sehr häufig Gebrauch; ca. 90 % der Fälle scheitern an dieser Hürde.[112] Die häufigsten Gründe für die Zurückweisung sind: offensichtliches Fehlen einer Konventionsverletzung,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuererklärung 2025 / 1.1 Frist und Form der Übermittlung

Der Unternehmer hat – unabhängig von der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen – nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle eine Jahressteuererklärung zu übermitteln.[1] Die Abgabefrist für die Steuererklärung endet regelmäßig gem. § 149 Abs. 2 AO 7 Monate nach Ablauf des Besteuerungszeitraums (dies ist der 31.7.2026 für die Veranlagung...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Arbeitszeit / 1.13.1 Ziel des § 25

Zum 1. Januar 2004 wurde die bis dahin geltende unbefristete Regelung des § 25 auf den 31. Dezember 2005 befristet. Sie sollte am 1. Januar 2004 bestehende oder nachwirkende Tarifverträge bzw. auf Tarifverträgen beruhende Betriebsvereinbarungen, die den Anforderungen des ArbZG nicht mehr entsprechen, bis Ende 2005 schützen. Die Übergangsregelung war als "Schutz" vor den Ausw...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschutz / 8.1.3 Unkenntnis des Arbeitgebers

Ohne positive Kenntnis des Arbeitgebers zum Zeitpunkt der Kündigung bleibt der Kündigungsschutz nur erhalten, wenn die Frau innerhalb der Ausschlussfrist von 2 Wochen dem Arbeitgeber von der Schwangerschaft, Fehlgeburt nach der 12. Schwangerschaftswoche oder Entbindung schriftlich oder mündlich Mitteilung macht oder ein ärztliches Attest übersendet. Dabei reicht jede Mitteil...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Nichteinhaltung der grunderwerbsteuerrechtlichen Anzeigepflicht eines Notars

Leitsatz 1. Hat der Notar die Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes nicht fristgemäß erstattet, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) in die versäumte Frist zu gewähren. 2. Nach Ablauf der Anzeigefrist kommt eine rückwirkende Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 Satz 2 AO (analog) zur erstmaligen Erstattung der Anzeige nicht in Betracht (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 23mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (1)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Steuer Office Excellence
Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei grunderwerbsteuerpflichtigem Erwerbsvorgang (2)

Leitsatz 1. Hat der Notar seine Pflicht zur fristgemäßen Anzeige eines grunderwerbsteuerpflichtigen Rechtsvorgangs nach § 18 Abs. 3 Satz 1 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) nicht eingehalten, ist ihm keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 der Abgabenordnung (AO) zu gewähren. Der Notar ist nicht "jemand" im Sinne des § 110 Abs. 1 Satz 1 AO. 2. Hat ein Steuerschuldner einen der Grunderwerbsteuer unterliegenden Rechtsvorgang mangels Wissens um die Steuerpflicht nicht nach § 19 Abs. 3 Satz 1 GrEStG§ 110 AOBFH‐‐ vom 25.11.2015 ‐ II R 64/08BFH/NV 2016, 420, Rz 24mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Verspätete Abgabe von Steuererklärungen

Rz. 323 [Autor/Stand] Der Nichtabgabe einer Steuererklärung steht nach allgemeiner Meinung[2] die verspätete Abgabe von Steuererklärungen gleich. Mittelbar lässt sich dies auch aus § 370 Abs. 4 Satz 1 AO ableiten, wonach eine Steuerverkürzung auch dann vorliegt, wenn die Steuer nicht rechtzeitig festgesetzt wird (s. dazu näher Rz. 450, 460). Im Fall verspäteter Abgabe der Er...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Rechtswidrigkeit

Rz. 630 [Autor/Stand] Hat der Täter durch sein Verhalten eine der Tatbestandsalternativen des § 370 Abs. 1 AO vorsätzlich erfüllt, hängt seine Strafbarkeit davon ab, dass die Tat auch rechtswidrig ist. Das ist dann zu verneinen, wenn ein besonderer Rechtfertigungsgrund zugunsten des Täters eingreift, der ausnahmsweise die Verwirklichung des tatbestandlichen Unrechts zu einem...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Unmittelbares Ansetzen bei § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO

Rz. 716 [Autor/Stand] Auch beim Unterlassungsdelikt ist ein Versuch möglich. Einigkeit herrscht dabei wohl insoweit, dass der Versuch durch Unterlassen nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO (s. zum tatbestandsmäßigen Verhalten Rz. 271 ff.) erst dann beginnen kann, wenn der Zeitpunkt verstrichen ist, zu dem die steuerlichen Angaben spätestens hätten abgegeben werden müssen[2] bzw....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Zahlungsfrist

Rz. 31 [Autor/Stand] Dem Tatbeteiligten ist zur Zahlung von Steuern, Zinsen und Geldbetrag eine angemessene Frist zu setzen. Zur Bemessung der Fristsetzung sind die für § 371 Abs. 3 AO geltenden Grundsätze anzuwenden. Insoweit wird auf § 371 Rz. 343 ff. verwiesen. Das AG Hamburg hat vor dem Hintergrund der finanziellen Verhältnisse des Täters eine Frist von sechs Wochen für ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2 Erklärungsfrist

Rz. 8 Die Fristsetzung für die Erklärungsabgabe ist nach Satz 1 dem FA selbst überlassen, muss jedoch nach Satz 2 mindestens einen Monat betragen. Hierbei liegt es in der Natur der Sache, dass der Monat nicht vor Eingang der Erklärungsvordrucke beim Verpflichteten beginnen kann. Sollte die Monatsfrist zur Erklärungserstellung nicht ausreichend sein (z. B. bei umfangreichen E...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / (3) Anzeigepflicht (§ 2 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. § 228 Abs. 2, 3 BewG)

Rz. 123 [Autor/Stand] Der Anzeigepflichtige i.S.d. § 228 Abs. 3 BewG hat dem zuständigen Finanzamt (Rz. 476) Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse anzuzeigen (Anzeigepflicht nach § 2 Abs. 4 Satz 1 HGrStG i.V.m. § 228 Abs. 2 BewG ). Zur Anzeige i.S.d. § 228 Abs. 2 BewG ist er kraft Gesetzes – also anders als bei der Steuererklärung, Rz. 116) – ohne Aufforderung verpflicht...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Landesgrundsteuergesetz Hessen / 5. Nachholung einer unterbliebenen Hauptveranlagung (Abs. 3)

Rz. 333 [Autor/Stand] § 8 Abs. 3 HGrStG ermöglicht es in Fällen, in denen eine Hauptveranlagung unterblieben und die Festsetzungsfrist nach § 169 der Abgabenordnung bereits abgelaufen ist, die Hauptveranlagung mit Wirkung für einen späteren Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen, für den die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Rz. 334 [Autor/Stand] Diese Norm, die mit § 1...mehr