Fachbeiträge & Kommentare zu Fristverlängerung

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Teil A: Rechtsmittel / 184 Revision, Verfahrensrüge, Urteilsformfehler (§ 338 Nr. 7) [Rdn 2432]

Rdn 2433 Literaturhinweise: Rieß, Die Urteilsabsetzungsfrist (§ 275 I StPO), NStZ 1982, 441 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei → Revision, Verfahrensrüge, Allgemeines, Teil A Rdn 2312. Rdn 2434 1. Der Revisionsgrund des § 337 Nr. 7 liegt vor, wennmehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 3.4.2 Konflikte zwischen § 19 AO und Zuständigkeitsregelungen in § 6 AStG

Rz. 486 § 6 AStG nimmt insgesamt fünfmal Bezug auf ein Finanzamt: § 6 Abs. 3 S. 3 AStG enthält eine Ermessensvorschrift, wonach "das Finanzamt, das im Zeitpunkt der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 19 AO zuständig ist", die Rückkehrfrist um 5 Jahre verlängern kann. Gem. § 6 Abs. 4 S. 7 Halbs. 2 AStG richtet sich die Stundung der Wegzugssteuer in einem Rückkeh...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.4.3 Verletzung der Mitwirkungspflichten nach Absatz 5 (§ 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2)

Rz. 376 Gem. § 6 Abs. 4 S. 5 Nr. 2 AStG wird die noch nicht entrichtete Steuer insgesamt fällig, wenn der Stpfl. seine Mitwirkungspflichten nach § 6 Abs. 5 AStG nicht erfüllt. Nach hier vertretener Auffassung bezieht sich die Norm nicht auf die Mitwirkungspflicht nach § 6 Abs. 5 S. 1 AStG betreffend Ereignisse i. S. v. § 6 Abs. 4 S. 5 AStG (s. zur Begründung Rz. 377), vorsor...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 6. Fortsetzungsfeststellungsklage

Vor Klageerhebung: Wird ein Fristverlängerungsantrag rechtswidrig vom FA abgelehnt, indem es etwa die unverschuldete Verhinderung unzutreffend verneint und wäre ein Einspruch (bzw. im weiteren Verlauf ggf. eine Verpflichtungsklage) wegen zwischenzeitlicher Einreichung der Erklärung unzulässig, so besteht die Möglichkeit eine sog. Fortsetzungsfeststellungsklage zu erheben (§ ...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / f) Mangelnde Mitwirkung des Steuerpflichtigen bei der Erstellung

Beruft ein steuerlicher Berater sich darauf, dass eine Fristverlängerung mit Hinblick auf eine schleppende Erklärungserstellung und mangelnde Mitwirkung des Mandanten notwendig ist, kann dem nicht stattgegeben werden. Denn insoweit liegt bereits ein Verschulden des Abgabepflichtigen selbst vor, das der Möglichkeit einer Fristverlängerung entgegensteht; auf ein (Un-)Verschuld...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Grundsätze

Unverschuldete Verhinderung maßgeblich: Eine Fristverlängerung zur Abgabe von Steuererklärungen durch das FA ist nach § 109 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AO i.V.m. § 149 Abs. 3 AO nur dann möglich, wenn der Steuerpflichtige ohne Verschulden daran gehindert ist oder war, die Erklärungsfrist einzuhalten (sog. unverschuldete Verhinderung). Zu beachten ist, dass das Verschulden...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 1. Grundlegendes zum Fristverlängerungsantrag

Besteht eine unter I. skizzierte Abgabeverpflichtung und kann die unter II. normierte Abgabefrist nicht eingehalten werden, so wird sich sowohl in Nichtberatenen- als auch in Beratenenfällen regelmäßig ein Antrag auf Fristverlängerung aufdrängen. Formlose Antragstellung möglich: Ein Fristverlängerungsantrag kann mangels entsprechender Formvorschriften grds. formlos gestellt w...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / c) Sammelanträge/Floskelhafte Anträge

Häufig werden in der Praxis Sammelanträge für Fristverlängerungen bezüglich jeden Mandats bzw. floskelhafte Anträge, die sich in jedem Jahr wortlautgenau wiederholen, gestellt. Weder Sammelanträge noch floskelhafte Anträge können eine Fristverlängerung begründen und sind daher abzulehnen. Sammelanträge sind bereits deshalb abzulehnen, da bei der Prüfung der unverschuldeten Ve...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Verpflichtungsklage

Richtige Klageart: Wird ein Fristverlängerungsantrag auch im Einspruchsverfahren durch das FA abgelehnt, so kann gegen den ablehnenden Verwaltungsakt in Gestalt der Einspruchsentscheidung Verpflichtungsklage – gerichtet auf die Gewährung der Fristverlängerung (hier als sog. Vornahmeklage) – erhoben werden (§ 40 Abs. 1 Alt. 2 Var. 1 FGO).mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Einspruch

Statthaftigkeit: Gegen die Ablehnung eines Fristverlängerungsantrags ist die Einlegung eines Einspruchs statthaft. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass angesichts der unter IV. skizzierten Kasuistik zur unverschuldeten Verhinderung sorgfältig zu prüfen ist, ob das Betreiben eines Einspruchsverfahrens hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Beraterhinweis Lehnt das FA die Gewähr...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / 5. Entfall des Rechtsschutzbedürfnisses

Abgabe während Streit über Fristverlängerung: In der Praxis ist es vom Ablauf her häufig so, dass kurz vor Ablauf der Erklärungsfrist ein Fristverlängerungsantrag eingeht, dieser vom FA abgelehnt wird und die Erklärung danach entweder vor oder während der Erhebung eines Einspruchs abgegeben wird (wobei bei straffem Verfahrensablauf und zögerlicher Abgabe ebenfalls denkbar is...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / d) Höhere Gewalt

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Umstände höherer Gewalt wie etwa durch Brände, Flutkatastrophen oder andere Naturereignisse, welche selbst bei äußerster Sorgfalt weder vorhersehbar noch abwendbar sind und mithin nicht als vorsätzlich oder fahrlässig zu werten sind, vorliegen. Ist entweder beim Steuerpflichtigen oder aber beim Berufsträger in Beratenenfällen ein sol...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / a) Arbeitsüberlastung

Arbeitsüberlastung erfüllt die Voraussetzungen einer unverschuldeten Verhinderung nicht, so dass Fristverlängerungsanträge, die darauf gestützt werden, zurückzuweisen sind (BFH v. 7.12.2007 – XI B 21/06; BFH v. 5.11.2003 – I B 99-101/03; BFH v. 27.7.2003 – IV B 27/02). Dies ist nur konsequent, denn steuerliche Berater unterliegen berufsständisch und haftungsrechtlich besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 3. Weitere verfahrensrechtliche Implikationen

Festsetzungsfrist: Verfahrensrechtlich hat die Verletzung der Abgabepflicht noch weitere Folgen, denn durch die Nichtabgabe bzw. verspätete Abgabe verzögert sich der Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 Abs. 2 Nr. 1 AO, sog. Anlaufhemmung), so dass mittelbar durch den späteren Beginn der Festsetzungsfrist auch das Ende der – im Regelfall vierjährigen – Festsetzungsfrist hinau...mehr

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Rückforderung von Corona-Hi... / 1. Umsatzbezogene Corona-Hilfen

Die Gewährung der Corona-Hilfen, wie Überbrückungshilfen bzw. November- und Dezemberhilfen, erfolgte im Gegensatz zu den zu Beginn gewährten Corona-Soforthilfen nicht auf Grundlage von pauschalen Zuschüssen, sondern auf einzelfallbezogenen Angaben, hier Zahlen aus dem Unternehmen. Die Förderbedingungen der Überbrückungshilfen sehen vor, dass die endgültige Höhe der Billigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Abgabepflicht- und -fri... / 2. Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag

Ermessensentscheidung: Die Entscheidung, ob dem Fristverlängerungsantrag stattgegeben wird, ist – vorbehaltlich § 109 Abs. 2 AO – eine Ermessensentscheidung des FA. Gemäß § 109 Abs. 1 S. 2 AO ist dabei auch eine rückwirkende Fristverlängerung grundsätzlich möglich. Das FA hat insoweit im pflichtgemäßen Ermessen (§ 5 AO) darüber zu befinden, ob dem Fristverlängerungsantrag dem...mehr

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Die Abgabepflicht- und -fri... / VI. Fazit

Es ist zu konstatieren, dass die alljährlich wiederkehrenden Abgabefristen von Steuererklärungen bei steuerlichen Beratern regelmäßig zu viel Termindruck führen, Fristverlängerungen über den in Beratenenfällen ohnehin bereits deutlich verlängerten Abgabezeitpunkt hinaus jedoch seitens der Rechtsprechung und Finanzverwaltung überaus restriktiv gehandhabt werden. Diese restrik...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Übermittlung der Steuererklärung

Rz. 68 Hat ein Unternehmer mehrere Betriebe, so muss er in der Umsatzsteuererklärung ebenso wie in der Voranmeldung die Besteuerungsgrundlagen aller Betriebe zusammenfassen, auch wenn die Betriebe verschiedenen Wirtschaftszweigen angehören[1] oder in mehreren Bundesländern gelegen sind. Rz. 69 Rechtslage für Besteuerungszeiträume, die bis zum 31.12.2017 enden: Nach § 149 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 75 Übermitt... / 2.3.7 Fristverlängerung und Übermittlung weiterer Sozialdaten (Abs. 2)

Rz. 26 Nach § 75 Abs. 4 Satz 5 Nr. 4 muss die Genehmigung der Aufsichtsbehörde auch den Fristablauf der Verarbeitung der übermittelten Sozialdaten enthalten (Rz. 36). Mit dem zum 25.5.2018 neu eingeführten Abs. 2 wird den Forschern bzw. Forschungseinrichtungen, denen Sozialdaten für ein bestimmtes Vorhaben nach Abs. 1 Satz 1 übermittelt wurden (Rz. 8), eine verlängerte Verwe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verspätungszuschläge / 1 Festsetzung

Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, wenn der Steuerpflichtige die Lohnsteuer-Anmeldung nach Ablauf des 10. Tages des Lohnsteuer-Anmeldezeitraums verspätet abgibt.[1] Die gesetzliche Regelung unterstellt bei Fristversäumnis generell ein Verschulden des Arbeitgebers, welches die Festsetzung des Verspätungszuschlags dem Grunde nach rechtfertigt.[2] Die Fests...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Dauerfristverlängerung

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Frist zur Abgabe der monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen kann unter Beachtung der Vorschriften der §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) um einen Monat verlängert werden. Das gilt auch für die Entrichtung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen. Voraussetzung ist, dass der Verein/Verband als Unternehmer einen entsprechenden schrift...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Umsatzsteuervoranmeldung

Tz. 17 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Beispiel zur Anwendung: Der Verband Mustermann e. V., Musterstraße 4711, 36 251 Bad Hersfeld, hat im Besteuerungszeitraum Januar 2020 folgende Umsätze (netto) getätigt: Steuerpflichtige Umsätze Die steuerfreien Umsätze aus Vorträgen und Sportkursen i. S. v. § 4 Nr. 22 Buchst. a...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Rechtzeitigkeit der Aufstellung

Rn. 15 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Gemäß § 71 Abs. 2 Satz 2 GmbHG gilt § 264 Abs. 1 Satz 3 entsprechend, welcher für die Aufstellung einer Eröffnungsbilanz eine Frist von drei Monaten (für eine kleine GmbH entsprechend § 264 Abs. 1 Satz 4 sechs Monate) festlegt. Eine Möglichkeit zur Fristverlängerung in Ausnahmefällen besteht nicht (vgl. Scholz-GmbHG (2020), § 71, Rn. 13).mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.1 Sicherstellung der Mängelbeseitigung

Rz. 2 Zur Beseitigung der festgestellten Mängel kann die Interne Revision geeignete Maßnahmen festlegen, die im Normalfall mit der betroffenen Organisationseinheit abgestimmt werden (→ BT 2.4 Tz. 1 und 3). Diese enthalten regelmäßig auch entsprechende Fristen. Die fristgerechte Umsetzung dieser Maßnahmen durch die betroffenen Organisationseinheiten muss von der Internen Revi...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2.1 Eskalationsverfahren

Rz. 9 Werden als wesentlich oder höher kategorisierte Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, besteht Handlungsbedarf. Die "angemessene Zeit" wird primär durch den in der Maßnahmenplanung festgelegten Zeitplan definiert.[1] Nicht jede Zeitüberschreitung wird in der Praxis sofort einen Bericht an den verantwortlichen Geschäftsleiter zur Folge haben. Je nach Verlauf...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 12.2 Empfehlungen der EBA

Rz. 343 Der interne Refinanzierungsplan dient ausschließlich internen Steuerungszwecken und kann bzw. sollte sogar, abhängig von Art und Umfang der Liquiditätsrisiken, institutsindividuell ausgestaltet werden. Davon zu unterscheiden sind Refinanzierungspläne, wie sie gemäß den entsprechenden EBA-Leitlinien[1] gefordert und von bestimmten Instituten bei der EBA eingereicht we...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 1.4.5 Vorgaben für die zweite Säule

Rz. 73 Bereits die älteren Vorschläge vom BCBS sowie von CEBS[1] fanden über die Bankenrichtlinie auf europäischer Ebene zu einem großen Teil Eingang in die nationalen Regularien. Von den nationalen Aufsichtsbehörden wurde ausdrücklich gefordert, das Ausmaß, in dem die Institute Liquiditätsrisiken ausgesetzt sind, sowie die Messung und Steuerung dieser Risiken, einschließlic...mehr

Kommentar aus Mindestanfordungen an das Risikomanagement Kommentar
Hannemann/Biewer/Kocatepe/Z... / 2. Fragen und Hinweise zum Themenkomplex FISG

§ 1 Abs. 10: Definition Auslagerungsunternehmen Wer bestimmt die Wesentlichkeit der aus-/weiterverlagerten Aktivitäten und Prozesse? Wenn die Einstufungen der Institute herangezogen werden: Wie sollen aufsichtliche Rechte/Befugnisse (siehe u. a. § 25b Abs. 4a) für ein bestimmtes Auslagerungsunternehmen im Fall abweichender Einstufungen durch verschiedene Institute anwendbar s...mehr

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Bilanzierungsverstöße: Rech... / 2.1.1.1 Mangelnde oder nicht rechtzeitige Bilanzaufstellung während einer Krise

Rz. 11 Nach § 283 Abs. 1 Nr. 7 StGB macht sich strafbar, wer bei Überschuldung oder bei drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit entgegen dem Handelsrecht Bilanzen so aufstellt, dass die Übersicht über seinen Vermögensstand erschwert wird, oder es unterlässt, die Bilanz seines Vermögens in der vorgeschriebenen Zeit aufzustellen. Rz. 12 Als Täter des § 283 StGB ("wer")...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 146a AO normiert besondere Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme. Die Regelung wurde durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen v. 22.12.2016[1] in die AO eingefügt. Die Norm ist anzuwenden auf Kalenderjahre nach dem 31.12.2019.[2] Sinn und Zweck der Norm ist da...mehr

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§ 5 Verjährung / dd) Fristverlängerung

Rz. 37 Als weitere Ausnahme von der Grundregel (Art. 229 § 6 Abs. 1 S. 1 EGBGB) bestimmt Art. 229 § 6 Abs. 3 EGBGB für den Fall, dass die Verjährungsfrist nach dem neuen Verjährungsrecht länger ist als nach den bisherigen Vorschriften, es dann bei der kürzeren Frist des alten Rechts verbleibt. Rz. 38 Diese Vorschrift, die weder in Art. 169 EGBGB noch in Art. 231 § 6 EGBGB ein...mehr

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AGS 07/2024, Anfechtbarkeit... / I. Sachverhalt

Der Strafgefangene hat mit Schreiben seiner anwaltlichen Vertreterin v. 14.9.2023 bei der Strafvollstreckungskammer einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH) eingereicht und beantragt, ihm unter Beiordnung seiner Rechtsanwältin PKH für ein von ihm beabsichtigtes Strafvollzugsverfahren zu bewilligen. Dem Antrag auf PKH hat er eine als "Entwurf" gekennzeichnete Antragsschrift ...mehr

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§ 5 Verjährung / (3) Ergebnis

Rz. 51 M hatte ausreichende Kenntnis am 20.5.1999. Die Frist lief am 20.5.2002, 24:00 h ab; am 21.5.2002, 00:00 h war Verjährung eingetreten. Die Fristverlängerung nach neuem Recht bleibt außer Betracht.mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / VII. Widerruf

Rz. 299 Bei Widerrufsvergleichen ist die Wirksamkeit des Vergleiches aufschiebend bedingt.[378] Die zwischen den Parteien getroffene Regelung soll erst dann gelten, wenn die vereinbarte Frist abgelaufen ist, ohne dass bei Gericht eine Widerrufserklärung eingegangen wäre. Rz. 300 Ein im Prozessvergleich nicht enthaltenes Widerrufsrecht kann von den Parteien nachträglich nur wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Verjährung / (b) Vertrauensbeseitigung

Rz. 279 Der geschaffene Vertrauenstatbestand konnte jederzeit wieder beseitigt werden, und zwar auch bei einem "zeitlich unbeschränkt" abgegebenen Verzicht.[223] Es hatte sich allerdings um eine für den Erklärungsempfänger deutliche Erklärung zu handeln, die den Vertrauenstatbestand beseitigt.[224] Rz. 280 Diese Rechtslage gilt unverändert weiter, soweit Verjährungsverzichte ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Teilungserklärung: Fristen ... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Liege – wie im Fall – im Zeitpunkt der Antragstellung wegen des Fehlens einer gemäß § 172 Abs. 1 Satz 4 BauGB (noch, vgl. § 250 Abs. 7 Satz 1 BauGB) erforderlichen Genehmigung ein behebbares Hindernis vor, sei eine angemessene Frist zur Behebung zu setzen. So sei es im Fall geschehen. Ob das Bezirksamt die Erteilung der Genehmigung nach § 172 BauGB zu Unrecht ve...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Privat-Pkw, Vorsteuerabzug / 3.5 Zeitpunkt der Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen und Dokumentation

Bei gemischt genutzten Gegenständen, wie bei einem Pkw, muss der Unternehmer die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen im Zeitpunkt der Anschaffung vornehmen. Die Zuordnung zum umsatzsteuerlichen Unternehmen gegenüber dem Finanzamt muss spätestens bis zum 31.7. des Folgejahres erfolgt sein. Das gilt erst recht, wenn die einkommen- und umsatzsteuerliche Zuordnung nicht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sommer, SGB V § 374a Integr... / 2.2 Verzeichnis für interoperable Schnittstellen (Abs. 2)

Rz. 4 Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) errichtet und veröffentlicht ein elektronisches Verzeichnis für interoperable Schnittstellen von Hilfsmitteln und Implantaten mit Backend-Systemen (Satz 1). Backend-Systeme ermöglichen, Daten an den Hersteller des Hilfsmittels oder Implantates oder an digitale Gesundheitsanwendungen zu übermitteln. Die Her...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer, Pkw-Lieferung... / 5.2 Elektronische Übermittlung der zusammenfassenden Meldung

Bei der innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs[1] muss der Fahrzeuglieferer bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Lieferung ausgeführt worden ist (Meldezeitraum), diese dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Sind einem Unternehmer die Fristen für die Abgabe der Voranmeldungen um einen Monat verlängert worden[2] gilt diese Fristve...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / e) Fristen und Zwischenabschlüsse

Rz. 224 [Autor/Zitation] § 341a räumt Versicherungsunternehmen für die Aufstellung des Einzelabschlusses und ihres Lageberichts eine branchenspezifische Fristverlängerung von einem Monat (Abs. 1 Satz 1) und Rückversicherungsunternehmen zusätzlich eine Fristverlängerung von weiteren sechs Monaten (Abs. 5 Satz 1) ein; die dreimonatige Frist des § 264 Abs. 1 Satz 3 gilt ausdrück...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Verjährung (§ 93 Abs. 6 AktG)

Tz. 82 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Gemäß § 93 Abs. 6 AktG verjähren Ansprüche aus § 93 AktG bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren. Die Verschärfung der Verjährungsfrist für börsennotierte Gesellschaften beruht auf Art. 6 Nr. 1 des Restrukturierungsgesetzes (vgl. HdR-E, AktG § 93...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (zu § 15 UStG)

Kommentar In bestimmten Fällen hat der Unternehmer für bezogene Gegenstände ein Zuordnungswahlrecht. Er kann einen Gegenstand ganz, teilweise oder auch gar nicht seinem Unternehmen zuordnen. Die Zuordnungsentscheidung muss in geeigneter Weise dokumentiert werden. Während die Finanzverwaltung früher davon ausging, dass die Zuordnungsentscheidung bis zur gesetzlichen Abgabefri...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Bilanzpolitik im HGB-Jahres... / 2.2.4 Wahl des Abgabetermins der Steuererklärung

Rz. 29 Bei der Wahl des Abgabetermins der Steuererklärung besteht insbesondere bei entsprechender Gewährung einer Fristverlängerung ein vergleichsweise großer Spielraum. Durch dieses bilanzpolitische Instrument lässt sich insbesondere der Zeitpunkt von Steuerzahlungen bzw. Steuerrückerstattungen beeinflussen. Darüber hinaus besteht auch durch Wahl eines geeigneten Abgabetermi...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.1 Fristverlängerungen

Die nach § 149 Abs. 2 Satz 2 AO regulär mit Ablauf des Monats Juli endende Abgabefrist für Steuererklärungen für beratene Land- und Forstwirte, die ihren Gewinn nach einem vom Kalenderjahr abweichenden Wirtschaftsjahr ermitteln, wurde für den Veranlagungszeitraum 2022 um 5 Monate verlängert: vom 31.7.2024 auf den 31.12.2024, den Veranlagungszeitraum 2023 um 3 Monate verlängert...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Corona-Krise: Steuerliche H... / 1.5 Verlängerungen im Rahmen der §§ 6b und 7g EStG sowie generelle Änderungen für Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen

Die Reinvestitionsfristen des § 6b EStG wurden mittels Änderung des § 52 Abs. 14 EStG um 3 Jahre verlängert, sofern eine Reinvestitionsrücklage am Schluss des nach dem am 29.2.2020 und vor dem 1.1.2021 endenden Wirtschaftsjahres vorhanden ist und aufzulösen wäre. Zusätzlich wurden die Reinvestitionsfristen für nach dem 31.12.2020 und vor dem 1.1.2022 endende Wirtschaftsjahre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
GmbH-Geschäftsführer: Aufgaben / 6.1 Steuerrechtliche Pflichten

Der Geschäftsführer ist auch für die Erfüllung der steuerlichen Pflichten verantwortlich.[1] Im Ernstfall haftet er persönlich für Steuerschulden der GmbH.[2] Diese Pflichten umfassen insbesondere die rechtzeitige Abgabe von Steuererklärungen und Steueranmeldungen sowie die Einbehaltung und Abführung von Steuerbeträgen. Im Regelfall muss die GmbH alljährlich folgende Steuerer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Berufung- und Berufungs... / II. Weitere Fristverlängerung

Rz. 6 Eine zweite Verlängerung (oder gar eine weitere) ist gemäß § 225 Abs. 2 ZPO nur nach Anhörung des Gegners zulässig. Die Anhörung kann durch den Vorsitzenden telefonisch erfolgen. Zur Vereinfachung kann der Antragsteller vom Antragsgegner telefonisch dessen Zustimmung zur weiteren Fristverlängerung erbitten und dessen Einverständnis dann dem Gericht gegenüber in der Ant...mehr

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§ 6 Berufung- und Berufungs... / I. Fristverlängerung

Rz. 2 Die Frist zur Begründung ist keine Notfrist (anders als die Berufungsfrist) und kann von dem Vorsitzenden auf Antrag verlängert werden, § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO. Der Antrag ist schriftlich zu stellen;[6] entspricht der Vorsitzende einem mündlich gestellten Antrag gemäß § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO, ist die Verlängerung aus Vertrauensschutzgründen aber gleichwohl wirksam.[7] Der A...mehr