Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Beendigungszeitpunkt

Rz. 63 Als Beendigungszeitpunkt ist nach § 9 Abs. 2 KSchG zwingend der Zeitpunkt festzulegen, zu dem das Arbeitsverhältnis bei sozial gerechtfertigter Kündigung geendet hätte. Abzustellen ist daher auf die ordentliche Kündigungsfrist, und zwar auch bei einer nicht fristgerechten Kündigung. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Nichteinhaltung der Kündigungsfrist nic...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Minderjährige Arbeitnehmer / 1.1 Fehlende Zustimmung

Geht ein Minderjähriger ohne die erforderliche Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters oder des Vormundschaftsgerichts ein Arbeitsverhältnis ein, hängt die Wirksamkeit des Arbeitsvertrags von der nachträglichen Zustimmung (Genehmigung) ab. Genehmigt der gesetzliche Vertreter den Arbeitsvertrag, wird dieser von Anfang an wirksam.[1] Erteilt der gesetzliche Vertreter die Gene...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bergmannsversorgungsschein / 3 Sonstige Sonderrechte

Die Inhaber von Bergmannsversorgungsscheinen haben außer Ansprüchen auf Hausbrand[1], Wohnungsfürsorge vor allem einen erweiterten Kündigungsschutz und Anspruch auf Anrechnung von Bergbauzeiten.[2] Der Anspruch auf Hausbrand besteht jedoch nur gegenüber dem letzten Bergbauarbeitgeber – davon werden Kohlebergbaubetriebe ohne Untertagearbeit nicht erfasst.[3] Eine Kündigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Stundung / 2.1 Ende des Arbeitsverhältnisses

Grundsätzlich ist die Stundung auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses beschränkt. Wollen die Parteien, dass die Stundung über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Geltung hat, so muss es hierfür ausdrückliche Anhaltspunkte in einer Stundungsvereinbarung geben. Im Falle einer solchen Stundungsvereinbarung steht dem Gläubiger ein außerordentliches Kündigungs- bzw. Widerruf...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
GmbH: Insolvenzverfahren un... / 1 Geschäftsführung im Insolvenzverfahren

Bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht die Verwaltungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über. Der Geschäftsführer bleibt zwar im Amt, hat aber grundsätzlich keine Befugnisse mehr im Innen- wie im Außenverhältnis. Der Insolvenzverwalter kann den Geschäftsführer zwar nicht abberufen, er kann aber den Anstellungsvertrag des Geschäftsführers kündigen. Dies ist ordentlich in...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG

Rn. 61 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Anspruch auf Kindergeld hat nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG nur derjenige, der im Inland einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Die Vorschrift beinhaltet eine Ausprägung des Territorialitätsprinzips, welche sachgerecht und verfassungsgemäß ist, BFH v 07.04.2011, III R 77/09, BFH/NV 2011, 1351. Die Anknüpfung an den Wohnsitz des...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Zeitliche Dimensionen der Einstandspflicht

Rz. 366 [Autor/Zitation] Die Einstandspflicht muss sich auf die vom TU "bis zum Abschlussstichtag eingegangenen Verpflichtungen" beziehen. Bezugspunkt für den Inhalt der Einstandspflicht ist hierbei der Abschlussstichtag desjenigen GJ, für dessen JA die Erleichterung des Abs. 3 in Anspruch genommen werden soll (BT-Drucks. 18/4050, 58). Umfasst sind hiervon auch Verpflichtunge...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 1.2 Formen der Belästigung

Belästigendes Verhalten kann sowohl verbaler als auch nonverbaler Art sein. Hierunter können z. B. unerwünschte Anrufe, unerwünschte Briefe oder sonstige Nachrichten, z. B. über elektronische Medien, Beobachten, Auflauern und Auskundschaften von Kollegen, Ausfragen von und Kontaktaufnahme über Dritte, abwertende Äußerungen, Beleidigungen, Anfeindungen, Verleumdungen, Drohungen und kör...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Belästigung und Mobbing im ... / 4 Maßnahmen des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Fürsorgepflicht auf das Wohl der Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen; er muss den Arbeitnehmer auch vor Gefahren psychischer Art schützen. Insoweit besteht ein Anspruch auf Schutz vor systematischen Anfeindungen und vor schikanösem Verhalten durch Kollegen oder Vorgesetzte, wobei sich der Arbeitgeber gemäß § 278 BGB auch das Verhalten solcher P...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Alkoholmissbrauch im Arbeit... / 2.2 Kündigung wegen Verstoßes gegen Arbeitsschutzauflagen

Wird der Arbeitnehmer durch den Alkoholgenuss zu einer arbeitsschutzrechtlich bedenklichen "Gefahrenquelle", ist eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar. Die Gefahr kann dabei direkt vom Arbeitnehmer ausgehen, von einer Maschine, die er bedient oder durch Abläufe bedingt sein, die vom betroffenen Arbeitnehmer beeinflusst werden. Die Gefährdungslage kann den Arbeitnehmer selbst...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.5 Hoher Nachzahlungsbetrag

Die Ausschlussfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB ist nur anwendbar, wenn der Mieter nach den vertraglichen Vereinbarungen Vorauszahlungen zu leisten hat. Bei einer Vereinbarung, wonach der Mieter die Betriebskosten (erst) nach Vorlage einer (Ab)Rechnung in voller Höhe zahlen muss, ist die gesetzliche Ausschlussfrist aufgrund ihres eindeutigen Wortlauts ("Vorauszahlungen", "Na...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Befristeter Arb... / 3 Kündigung des Aushilfsarbeitsverhältnisses

Wird das Arbeitsverhältnis mit der Ersatzkraft als befristetes abgeschlossen, so ist grundsätzlich eine ordentliche Kündigung ausgeschlossen.[1] Nach allgemeinen Regeln ist lediglich die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Die Arbeitsvertragsparteien können jedoch wie bei jedem befristeten Arbeitsverhältnis ausdrücklich vereinbaren, dass das Arbeitsverhäl...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1.3 Unwirksamkeit

Rz. 3 Der fehlenden Einbeziehung gleichgestellt ist, dass einzelne Arbeitsvertragsklauseln nach §§ 305c, 307, 308 oder 309 BGB unwirksam sind. Nach Streichung des unwirksamen Teils einer Klausel kann der übrige Teil der Klausel u. U. weiterhin Bestand haben, sofern die Klausel teilbar ist. Die Teilbarkeit hängt davon ab, inwiefern die verbleibenden Regelungen noch verständli...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Rechnungslegung / 3 Gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung der Rechnungslegung

Sollte sich der Verwalter weigern, seiner Verpflichtung zur Rechnungslegung nach Beendigung seines Amtes nachzukommen, kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer den entsprechenden Anspruch gerichtlich geltend machen. Der Verwalter ist dann auf Rechnungslegung zu verklagen. Musterschriftsatz: Klage auf Auskunft, Rechnungslegung und Herausgabe gegen ehemaligen Verwalter Amts...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
DRK-TV / 2.5 Belohnungen und Geschenke (§ 5 DRK-TV)

Die Regelung in § 5 entspricht derjenigen des § 9 DRK-TV a. F., zu den Belohnungen und Geschenken hinzugefügt wurden jedoch "sonstige geldwerte Vorteile". Entsprechend § 3 Abs. 2 TVöD darf der Rotkreuz-Mitarbeiter Belohnungen und Geschenke nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen. Während nach der Regelung des TVöD die Zustimmung des Arbeitgebers grundsätzlich auch stills...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Sterbegeld / 5.4 Befristung, Kündigung, Auflösung des Arbeitsverhältnisses unerheblich

Der Anspruch auf Sterbegeld besteht auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund einer Befristung, einer Kündigung oder eines Auflösungsvertrags zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin geendet hätte, selbst wenn der aufgrund Vereinbarung oder Kündigung maßgebende Beendigungszeitpunkt nur kurz nach dem Ableben liegt. Eine nur anteilige Zahlung kommt nicht in Betracht.[1] Im Fall...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Eigenkapital im Abschluss n... / 4.1 Eigenkapital ersetzende Gesellschafterdarlehen

Rz. 42 Ein Gesellschafter kann seiner Gesellschaft ein Darlehen gewähren. Befindet sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung in wirtschaftlichen Schwierigkeiten (in der Krise), so kann die anstelle einer ansonsten erforderlichen Eigenkapitalzufuhr vorgenommene Darlehensgewährung in einen Eigenkapital ersetzenden Gesellschafterkredit umqualifiziert werden. Wi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Raummiete (§ 578 Abs. 2)

Rz. 17 Ein Raum ist – im Gegensatz zum bloßen Grundstücksteil – ein allseits (oder überwiegend) umschlossener Teil eines Gebäudes, der zum Aufenthalt von Menschen, Tieren oder zum Lagern von Sachen geeignet ist Geschäftsräume (Büros, Läden, Kanzleien etc.), Garagen und Lagerräume, Sport- oder Veranstaltungshallen, Vortrags- oder Tagungssäle. Die feste Verbindung mit dem Boden ist...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.3 Außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers

Auch die außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber führt zu einem Wahlrecht. Folge: Wahlrecht des Arbeitnehmers Der Arbeitnehmer hat das Wahlrecht, wenn die Kündigung nicht auf einem eigenen vertragswidrigen Verhalten beruht. Folge: Wahlrecht des Arbeitgebers Der Arbeitgeber hat demgegenüber das Wahlrecht, wenn die von ihm ausgesprochene Kündigung...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.1 Abweichen von den gesetzlichen Mindestbedingungen

Weichen die Vertragsparteien von den eben dargestellten Grundzügen unter den Voraussetzungen der §§ 74–75c HGB zum Nachteil des Arbeitnehmers ab, so ist eine solche Vereinbarung unwirksam.[1] Überschreitet die Wettbewerbsabrede den maximal zulässigen Zeitraum von 2 Jahren[2], so ist sie allerdings nur hinsichtlich des 2 Jahre überschreitenden Zeitraums unwirksam.[3] Enthält da...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Nachvertragliches Wettbewer... / 4.5 Ausübung des Wahlrechts

Keine besondere Erklärung erforderlich Das entstehende Wahlrecht muss vom Arbeitnehmer zu Beginn der Verbotszeit lediglich ausgeübt werden, einer gesonderten Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber bedarf es nicht. Er muss sich entscheiden, ob er sich auf die Unverbindlichkeit berufen will mit der Folge der zulässigen Ausübung des Wettbewerbs oder aber, ob er sich an das Wettbewe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / 6 Das letzte Mittel: Die fristlose Kündigung

Die im allgemeinen Sprachgebrauch auch als "fristlos" bezeichnete außerordentliche Kündigung kann bei schweren, wiederholten oder nachhaltigen Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften als letztes Mittel eingesetzt werden. Der anfangs erwähnte Fall des LAG Schleswig-Holstein kann als ein solcher wichtiger Grund angesehen werden. Das Urteil zeigt aber auch, wie hoch die Anfor...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierungsvereinbarung... / 2.2.4 Ausschluss des Rechts zur fristlosen Kündigung

Eine formularvertragliche Vereinbarung, wonach der Mieter auf das Recht zur fristlosen Kündigung verzichtet, dürfte wirksam sein, wenn die Gebrauchsbeeinträchtigungen hinreichend genau bezeichnet sind. Diese muss der Mieter sanktionslos hinnehmen. Ein genereller Kündigungsverzicht für alle während der Modernisierung eintretenden Gebrauchsbeschränkungen dürfte dagegen unwirksa...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Unerlaubte Untervermietung ... / 3 Das Problem

Die Untervermietung der Wohnung an Touristen ist selbst dann unzulässig, wenn dem Mieter eine Untervermietung grundsätzlich erlaubt ist. Die Überlassung der Wohnung an Touristen unterscheidet sich nämlich von einer gewöhnlichen, auf eine gewisse Dauer angelegten Untervermietung, sodass die Untervermietung an Touristen grundsätzlich nicht von einer gewöhnlichen Erlaubnis zur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Modernisierungsvereinbarung... / 2.2 Gewährleistungsrechte und Aufwendungsersatzansprüche des Mieters

Zu den Gewährleistungsrechten des Mieters zählen die Minderung (§ 536 BGB), das Recht auf Schadensersatz (§ 536a Abs. 1 BGB), das Recht zur Selbstbeseitigung von Mängeln (§ 536a Abs. 2 BGB) und das Recht zur fristlosen Kündigung (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB). 2.2.1 Minderung Wohnraummiete Ein genereller Verzicht des Mieters auf die Minderung ist bei der Wohnraummiete grundsätzlich unwir...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kellerfeuchte – Kein Kündig... / 3 Das Problem

Sowohl der Vermieter als auch der Mieter können das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos kündigen, wenn die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar ist. Feuchtigkeit in den Wohnräumen kann den Mieter unter bestimmten Umständen insbesondere bei dadurch bedingter und gesundheitsgefährdender Schimmelbildung zur fristlosen Kündigung berechtigen, wenn er die Feuchtigk...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kellerfeuchte – Kein Kündig... / 1 Leitsatz

Feuchtigkeit im Keller eines im Jahre 1896 errichteten Hauses ist i. d. R. kein wichtiger Grund, der für sich allein eine fristlose Kündigung des Mietvertrags durch den Mieter gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB rechtfertigt.mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Mietvorvertrag / 4.1.2 Aus wichtigem Grund

Statt eines Kündigungsrechts besteht hier ein Rücktrittsrecht. Die Anforderungen an den "wichtigen Grund" entsprechen denen, die für eine fristlose Kündigung notwendig sind. Darunter fällt beispielsweise der Verlust des Vertrauensverhältnisses, also wenn infolge des Verhaltens der Gegenpartei die Vertrauensgrundlage für die weiteren – auf Abschluss des Hauptvertrags gerichte...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verantwortung / 3.1 Nichtwahrnehmung der Verantwortung als Vertragsverletzung

Verstößt eine Vertragspartei gegen ihre Verpflichtungen, so sieht das Recht dafür Sanktionen vor. Im Arbeitsrecht wird i. d. R. auf einen solchen Verstoß, ist er nicht außerordentlich erheblich, erst einmal mit einer Er- oder Abmahnung oder nur einem Kritikgespräch reagiert. Bei externen Beauftragen wird man bei Vertragsverletzungen durch mangelnde Leistungserbringung i. d. ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsschutzrecht: Sanktio... / Zusammenfassung

Überblick Wer kennt das nicht: Die Mitarbeiter tragen keine PSA oder befolgen trotz Unterweisung einfachste Sicherheitsregelungen nicht. Viele Arbeitnehmer sind einsichtig, wenn sie darauf hingewiesen werden, andere sind resistent gegen alle Mahnungen. Was also soll der Arbeitgeber tun? Von ersten Gesprächen über Betriebsbußen, Abmahnungen bis hin zur "fristlosen" Kündigung ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kellerfeuchte – Kein Kündig... / 4 Die Entscheidung

In dem vom AG Brandenburg entschiedenen Fall beanstandeten die Mieter, dass der Keller stark durchfeuchtet und daher nicht nutzbar ist, kündigten fristlos und zahlten keine Miete mehr. Das Gericht wies darauf hin, dass die Parteien nicht ausdrücklich vereinbart hatten, dass der Keller trocken sein muss. Daher sei bei dem im Jahre 1896 errichteten Gebäude nur der damals gelte...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Sozialklausel / 1 Geltungsbereich

Die Sozialklausel gilt nicht für Mietverhältnisse über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist, Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, sofern der Wohnraum dem Mieter nicht zum dauernden Gebrauch mit seiner Familie oder mit Personen überlassen ist, mi...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsvergütung: Grundlage... / 2.4 Nachträgliche Veränderung der Vergütung

Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit können die Arbeitsvertragsparteien grundsätzlich vereinbaren, dass der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt sein soll, die Vertragsbedingungen einseitig zu ändern. Dadurch darf jedoch nicht der gesetzliche Schutz gegen Änderungskündigungen überschritten werden. Wenn wesentliche Elemente des Arbeitsvertrags der einsei...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.4 Materielle Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung (Satz 1)

2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Anders als die Regelung des § 78 S...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.1 Verhältnis ordentliche Kündigung zur außerordentlichen Kündigung nach § 130 SGB IX und § 61 SGB X i. V. m. BGB

Rz. 6 § 130 regelt und präzisiert ausschließlich ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe. Da es sich bei den Vereinbarungen nach §§ 123 ff. um öffentlich-rechtliche Verträge handelt (vgl. Komm. zu § 123 Rz. 19a), kommen über § 61 Satz 2 SGB X ergänzend die Regelungen des BGB zur Anwendung (§ 626 BGB), die auch dem Leistungserbringer offen ste...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.4.3 Katalog der Kündigungstatbestände des Satzes 2

Rz. 11 Satz 2 konkretisiert die Anforderungen an eine "grobe Pflichtverletzung" anhand von nicht abschließend geregelten Fallgruppen. Unter Beachtung der Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sind die Tatbestände des Satzes 2 unwiderlegbare Vermutungsregelungen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Neben d...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.3 Verfahrensvoraussetzungen – Schriftform (Satz 3)

Rz. 8 Bei der außerordentlichen Kündigung handelt es sich nach überwiegender Ansicht und der Rechtsprechung um eine einseitige, empfangsbedürftige öffentlich-rechtliche Willenserklärung ( Müller, in: Jung, SGB XII, § 79a Rz. 4; Streichsbier, in: Grube/Wahrendorf/Flint/Streichsbier, SGB IX, § 130 Rz. 11; Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 22; Jaritz/Eicher, in: juris...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 128 Wirtsch... / 2.6.1 Unterrichtung der Leistungserbringer (Abs. 3 Satz 1) – Rechtsschutz

Rz. 14 Leistungserbringer sind förmlich (schriftlich) über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Die Unterrichtung ist eine Mitteilung ohne Verwaltungsaktqualität, da keine Regelung getroffen wird. Erst die Schlussfolgerungen (mögliche außerordentliche Kündigung gemäß § 130 oder eine Leistungskürzung gemäß § 129) treffen rechtswirksame Regelungen. Hat der Leistungserbring...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.1 Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers

Rz. 6 Eine Kürzung der Vergütung dem Grunde nach setzt zunächst voraus, dass dem Leistungserbringer die Nichterfüllung der gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen nachzuweisen sind. Die Kriterien sind mit den Voraussetzungen der außerordentlichen Kündigung gemäß § 130 SGB IX i. d. F. des Art. 1 BTHG identisch (vgl. Komm. zu § 130 Rz. 11). Im Sinne des § 129 relevante ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.4.2 Unzumutbarkeit eines Festhaltens an den Vereinbarungen – Verhältnismäßigkeitsgrundsatz

Rz. 10 Die Unzumutbarkeit (als unbestimmter Rechtsbegriff) eines Festhaltens an den Vereinbarungen kann nur in einer Einzelfallbetrachtung bewertet werden. Zusammen mit der Einräumung von Ermessen (Satz 1: "kann") entsprechen diese Einschränkungen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (VG München, Urteil v. 26.4.1990, M 15 K 90.576; Neumann, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 78 Rz...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 1 Allgemeines

Rz. 4 In Fällen einer groben Verletzung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten durch den Leistungserbringer ist der Träger der Eingliederungshilfe nach § 130 zur vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung im Wege der außerordentlichen Kündigung berechtigt. § 130 zählt zum besonderen Vertragsrecht der Eingliederungshilfe und wurde in Teil 2 des Achten Kapitels SGB IX eingefüg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 1 Allgemeines

Rz. 4 Der neue Tatbestand des § 129 ermöglicht erstmals gesetzlich eine Kürzung der Vergütung in Fällen, in denen ein Leistungserbringer seine gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht einhält. Er dient damit auch der Verwirklichung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als milderes Mittel im Vergleich zu einer außerordentlichen Kündigung gemäß ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 0.3 Nur formales Inkrafttreten zum 1.1.2018 – materielles Inkrafttreten zum 1.1.2020

Rz. 3 § 130 trat zwar formal bereits zum 1.1.2018 in Kraft. Ihre volle Wirksamkeit entfaltet die Regelung aber erst mit Inkrafttreten der Strukturreform der Eingliederungshilfe (neu) zum 1.1.2020. Die Vorschrift ist eine Ermächtigungsgrundlage bei neuen Verträgen nach dem Achten Kapitel Teil 2 BTHG eine außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen zu erklären und konnte dah...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.5 Folgen der Kündigung – Rechtsschutz

Rz. 12 Mit der außerordentlichen Kündigung endet das Vertragsverhältnis zwischen dem Träger der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer unmittelbar. Das Rechtsverhältnis zwischen Leistungsbezieher der Fachleistungen der Eingliederungshilfe und dem Leistungserbringer bleibt zunächst weiter bestehen (vgl. Süsskind, in: Hauck/Noftz, SGB IX, § 130 Rz. 23). Im Verfahren (n...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Musikschullehrer / 4.4 Besondere Fürsorgepflicht

Musikschullehrer arbeiten in der Regel mit Kindern und haben neben der reinen Vermittlung von musikalischen Fertigkeiten auch einen pädagogischen Auftrag. Insbesondere im Verhalten gegenüber den Kindern, welches über den reinen Unterricht hinausgeht, hat der Musiklehrer alle Verhaltensweisen zu unterlassen, die diesem pädagogischen Auftrag nicht gerecht werden. Praxis-Beispi...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 130 Außeror... / 2.4.1 Grobe Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen

Rz. 9 Tatbestand für ein außerordentliches Kündigungsrecht der Träger der Eingliederungshilfe ist die Unzumutbarkeit am Festhalten der Vereinbarungen mit dem Leistungserbringer aufgrund einer groben Verletzung seiner gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung (Satz 1). Anders als die Regelung des § 78 SGB XII (i. d. F. vor Erlass des BTHG) enthält § 130 nicht mehr die Ein...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 129 Kürzung... / 2.4 Anrufung der Schiedsstelle (Abs. 1 Satz 2 bis 4)

Rz. 9 Über die Höhe des Kürzungsbetrags kann der Träger der Eingliederungshilfe nicht allein bestimmen. Es ist zwischen den Vertragsparteien vielmehr Einvernehmen herzustellen (Abs. 1 Satz 2). Nähere Bestimmungen enthält § 129 nicht. Die Vertragsparteien sollten unverzüglich nach Feststellung (vermeintlicher) Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen des L...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 123 Allgeme... / 2.8 Kostenübernahme ohne Vereinbarung (Abs. 5)

Rz. 27 In Abweichung des in Abs. 1 Satz 1 normierten Vereinbarungsvorbehalts kann eine Leistung auch durch einen Leistungserbringer, mit dem keine schriftliche Vereinbarung geschlossen wurde, erbracht werden. Im Wesentlichen übernimmt der Gesetzgeber die bisherige Bestimmung des § 75 Abs. 4 SGB XII (i. d. F. bis zum 31.12.2019). Voraussetzung für die Bewilligung ist eine Bes...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 3 Kündigung durch die Arbeitnehmerin

Das Kündigungsverbot des § 17 MuSchG gilt nur für die Kündigung des Arbeitgebers. Die Arbeitnehmerin kann nach den allgemein für ihr Arbeitsverhältnis geltenden Regeln – insbesondere unter Einhaltung der Kündigungsfrist – kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung der Arbeitnehmerin ist nach den üblichen Regeln nicht ausgeschlossen.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Beendigung de... / 1.2 Behördliche Zulassung der Kündigung

Die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden oder die von diesen bestimmten Stellen können nach § 17 Abs. 2 MuSchG die Kündigung durch den Arbeitgeber in besonderen Fällen ausnahmsweise für zulässig erklären. Das Gesetz fordert, dass es sich dafür um besondere Fälle handelt, die nicht mit dem Zustand einer Frau während der Schwangerschaft, nach einer Fehlgeb...mehr