Fachbeiträge & Kommentare zu Fristlose Kündigung

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB IX § 122 Teilhab... / 2.3 Anpassung der Teilhabezielvereinbarung

Rz. 6 Satz 3 enthält eine spezielle Regelung zur Anpassung der Zielvereinbarung an geänderte Verhältnisse. Auf veränderte Teilhabeziele aufgrund veränderter Bedarfe und Wünsche muss flexibel reagiert werden. Vor diesem Hintergrund hat der Träger der Eingliederungshilfe die Vereinbarung anzupassen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Vereinbarungsziele nicht oder nich...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Bewertung von Forderungen

Leitsatz Maßgebend für eine Aktivierung ist, ob ein Vermögensvorteil wirtschaftlich ausnutzbar ist und damit einen realisierbaren Vermögenswert darstellt. Bei einer in vollem Umfang bestrittenen Forderungen darf die gewinnwirksame Erfassung daher nicht erfolgen. Entscheidend ist der Ansatz in der Bilanz, nicht der unterjährige Ansatz in der Buchführung. Die Grundsätze gelten für bilanzierungspflichtige wie auch für freiwillig bilanzierende Steuerpflichtige. Sachverhalt Die Klägerin betrieb eine Un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.2 Praktikumsvertrag mit Hinweisen/Tipps zur Vertragsgestaltung

Schriftform Bei der Erstellung eines Praktikumsvertrags, der unter § 22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG fällt (und somit die Praktikanten nicht mindestlohnpflichtig sind), müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich festgehalten und dem Praktikanten vor Beginn der Tätigkeit ausgehändigt werden.[1] Zu diesen Bedingungen gehören insbesondere: Name und Anschrift des Arbeitgebers,...mehr

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Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 2.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Praktika sind grundsätzlich zeitlich begrenzt und enden automatisch mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Praktikumszeit. Ist jedoch ein unbefristeter Praktikumsvertrag abgeschlossen worden, kann dieser durch eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Unabhängig davon haben beide Parteien das Recht, das Praktikum vorzeitig zu kündigen. Dabei ist zu untersc...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Praktikanten: Arbeitsrechtl... / 3.5 Beendigung des Praktikumsverhältnisses

Zunächst endet ein befristetes Praktikum automatisch mit Ablauf der vereinbarten Praktikumszeit. Eine vorzeitige Beendigung des Praktikumsverhältnisses ist bei Pflichtpraktika einfacher als bei freiwilligen Praktika, da das Pflichtpraktikum kein Arbeitsverhältnis darstellt und somit das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet. Ebenso ist das BBiG hier nicht anwendbar. E...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.11 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Die Dienstvertragsparteien können jederzeit eine Dienstvereinbarung wieder durch Vertrag aufheben. Hierbei sind dieselben Anforderungen zu beachten wie bei deren Abschluss. Voraussetzung ist somit zunächst ein gemeinsamer Beschluss, d. h. eine übereinstimmende Willenserklärung, es muss die Schriftform bzw. elektronische Form beachtet werden und schließlich muss die Aufhebung...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 5 Arbeitsvertragliche Treuepflicht

Auch ohne ausdrückliche Rechtsgrundlagen kann ein Beschäftigter bereits aufgrund seiner arbeitsvertraglichen Treuepflicht verpflichtet sein, sich einer ärztlichen Untersuchung zu unterziehen[1]. Bestehen begründete Zweifel an der Tauglichkeit des Beschäftigten, den Anforderungen seines Arbeitsplatzes aus gesundheitlichen Gründen auf Dauer gerecht zu werden, so kann dies eine...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / IX. Zusatzbausteine (Sublimits)/Erweiterung des Versicherungsschutzes

Rz. 111 In der Praxis verbreitete Deckungskonzepte nehmen Erweiterungen vor. Solche Erweiterungen sind ggf. auch für das Marketing wichtig, weil gerade ein Zusatzbaustein für die Versicherten attraktiv sein kann und dieser ggf. den Ausschlag für das entsprechende Deckungspaket gibt. Rz. 112 Zusatzbausteine können als sog. Sublimit innerhalb der Versicherungssumme mitversicher...mehr

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Ärztliche Untersuchung / 2.2.6 Pflichten des Beschäftigten

Verlangt der Arbeitgeber rechtmäßig die Durchführung einer ärztlichen Untersuchung nach § 3 Abs. 4 TVöD / § 3 Abs. 5 TV-L von einem Beschäftigten und kommt dieser dem Verlangen nicht nach, verletzt der Beschäftigte seine arbeitsvertraglichen Pflichten[1] . Hinweis Dem Arbeitgeber ist es nicht zumutbar, aufgrund einer nach den Angaben des Beschäftigten zustande gekommenen priva...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / XIX. Ausschluss bei Diskriminierungen (A-7.15 AVB D&O)

Rz. 176 A-7.15 AVB D&O nimmt Ansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbehandlung oder sonstigen Diskriminierungen vom Versicherungsschutz aus. Dieser Ausschlusstatbestand enthält unbestimmte Begriffe wie Anfeindung oder Schikane, bei denen fraglich ist, ob man über eine Auslegung zu klaren Ergebnissen gelangt oder ob man von einer Intransparenz ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / XI. Beweislast und Auskunftsanspruch gegen den Geschäftsführer

Rz. 112 DIe Gesellschaft muss bei der Pflichtverletzung nur Tatsachen vortragen, aus denen sich die Möglichkeit einer Pflichtverletzung ergibt. Die Gesellschaft hat ferner darzulegen und zu beweisen, welche Handlung zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat, sie hat also die Beweislast für die Kausalität.[1] Bei einem Unterlassen muss von der Gesellschaft vorgetragen und ...mehr

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B. AVB D&O / 3. Rechtschutz- und Abwehrfunktion

Rz. 5 Die Gewährung von Rechtsschutz für den Versicherten ist eine Hauptpflicht des Versicherers.[1] Der Versicherer hat gegenüber dem Versicherten zu erklären, ob er diesem Rechtsschutz gewährt und die Kosten der Abwehr bzw. darüber hinausgehend, die Unterstützung bei der Abwehr bis hin zur Prozessführung übernimmt.[2] Der Versicherer ist im Rahmen seiner Hauptleistungspfli...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / VI. Selbstbehalt (A-6.5 AVB D&O)

Rz. 71 A-6.5 AVB D&O regelt den Selbstbehalt. In der Praxis werden Policen mit und ohne Selbstbehalt angeboten. Bei der AG ist bei der Versicherung der Vorstandsmitglieder ein Selbstbehalt von mindestens 10 Prozent des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des Vorstandsmitglieds vorzusehen (93 Abs. 2 Satz 2 AktG). Für diesen Se...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Allgemeine Pflichten / 3 Politische Treuepflicht (§ 41 Satz 2 BT-V)

Die politische Treuepflicht hat in der Vergangenheit zu heftigen Diskussionen über sog. Verfassungsfeinde oder Berufsverbote im öffentlichen Dienst geführt. Durch die Herstellung der Einheit hat die politische Treuepflicht zunächst im Zusammenhang mit der Einstellung bzw. Weiterbeschäftigung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Beitrittsgebiet im Hinblick auf eine ehe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
B. AVB D&O / 5. Wirksamkeit des Ausschlusses und sonstige Pflichtverletzung

Rz. 59 Der Ausschluss des Versicherungsschutzes bei wissentlicher Pflichtverletzung wird überwiegend für wirksam erachtet.[1] Für die D&O-Versicherung liegt noch keine BGH-Entscheidung vor.[2] Allerdings hält der BGH den Ausschluss der wissentlichen Pflichtverletzung bei der Vermögensschadenshaftpflichtversicherung bei den verbreiteten Berufshaftpflichtversicherungen für zul...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Reboarding und Offboarding:... / 3.5 Technisches Offboarding

Auch in der IT-Abteilung müssen einige Prozesse angestoßen und überwacht werden: Sperren aller vorhandenen Mitarbeiter-Accounts (Software- und Web-Anwendungen), Telefonnummer und E-Mails sperren oder an Kollegen übertragen / weiterleiten, Intranet / Verteilerlisten pflegen und ggf. Nachfolger eintragen, Organigramme aktualisieren, Rückgabe von Firmenequipment überwachen (z. B. La...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Satzungs-Update 2024 / 9 Fristlose Kündigung der Mitgliedschaft und Rückforderung von Vereinsbeiträgen, wenn der Verein sein Angebot nicht erfüllen kann?

Vor allem auf der Vereinsebene ist zunehmend in vielen Vereinen eine "Dienstleistungsmentalität" der Mitglieder festzustellen. Dies macht sich vor allem bemerkbar, wenn z. B. ein Sportverein sein Sportangebot, an dem die Mitglieder bisher teilgenommen haben, nicht aufrechterhalten oder nicht fortsetzen kann. Dafür kann es Gründe geben, die der Verein zu verantworten hat (z. B...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 10.2 Führt eine Kompetenzüberschreitung des Geschäftsführers zur Kündigung?

Kompetenzüberschreitungen eines Geschäftsführers, die gegen die Regelungen in seinem Anstellungsvertrag verstoßen, aber vom Vorstand des Vereins jahrelang billigend in Kauf genommen worden sind, rechtfertigen im Einzelfall keine fristlose Kündigung (Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil v. 24.09.2024, Az.: 10 Sla 76/24).mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 6.3 Unbefristete oder befristete Tätigkeit?

In der Praxis stellt sich immer wieder die Frage der Ausgestaltung des Vertrages mit einem hauptamtlichen Vorstandsmitglied, vor allem, wenn es um die Frage einer möglichen Befristung geht. Dabei ist Folgendes zu beachten: Keine Befristung Wenn der Vorstandsvertrag auf der Grundlage eines Dienstvertrages unbefristet abgeschlossen wird, unterliegt dieser keinem Kündigungsschutz....mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der Geschäftsführer des Ver... / 6.4 Kernproblem: Verknüpfung von Organstellung und Vertrag

In der Praxis wird das entscheidende Problem häufig übersehen: ein hauptamtlicher Vorstand hat nach dem sog. Trennungsprinzip zwei Rechtsbeziehungen mit seinem Verein, die unabhängig voneinander bestehen, aber miteinander verknüpft werden können und müssen: auf vereins- bzw. satzungsrechtlicher Grundlage wird er als Organmitglied in den Vorstand bestellt und kann wieder abber...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Schutz der Personalratsmitglieder vor außerordentlichen Kündigungen, § 55 Abs. 1 BPersVG

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat bei einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. 1.3.1 Geltungsbereich 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis § 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältn...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.3 Sachlicher Geltungsbereich

Nur die außerordentliche Kündigung fällt unter das Zustimmungserfordernis des § 55 Abs. 1 BPersVG. Erfasst wird hierbei jede Art der außerordentlichen Kündigung, d. h. auch die außerordentliche Änderungskündigung [1] bzw. die außerordentliche Kündigung unter Gewährung einer sozialen Auslauffrist oder eine außerordentliche Massenänderungskündigung. Es ist hierbei zu beachten, d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens

Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verweigert, sich nicht innerhalb ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.1 Einführung

§ 55 Abs. 1 BPersVG regelt zunächst die außerordentliche Kündigung von Personalratsmitgliedern. Soweit diese in einem Arbeitsverhältnis stehen, muss der Personalrat zu einer außerordentlichen Kündigung zustimmen. Für den Fall der Verweigerung der Zustimmung oder in den Fällen, dass keine Äußerung innerhalb von drei Arbeitstagen nach Eingang des Antrags erfolgt, kann gemäß Ab...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.1 Einleitung

Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Die Zustimmung muss ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.7 Rechtsstellung des betroffenen Personalratsmitglieds

Das betroffene Personalratsmitglied ist gemäß des allgemeinen Beschäftigungsanspruchs auch während des laufenden Zustimmungsersetzungsverfahrens weiter zu beschäftigen. Dies folgt aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, Art. 1, 2 GG. Dieser entfällt nur ausnahmsweise nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen, soweit das Interesse des Arbeitgebers an der Suspendierung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 52 SPersVG Schutz der Mitglieder des Personalrats Im Saarland regelt § 52 SPersVG den Schutz der Mitglieder des Personalrats. Diese Vorschrift ist vergleichbar mit § 55 BPersVG, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen werden kann. Abweichend zum Bundesrecht verweist Abs. 1 auf §§ 15 und 16 KSchG und ordnet deren entsprechende Anwendung für die Mitglieder des Personalr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Betriebsrisiko / 3 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Selbst in Fällen längerer Betriebsstörungen enden Arbeitsverhältnisse nicht automatisch. Der Arbeitgeber hat grundsätzlich nur die Möglichkeit, die Beschäftigungsverhältnisse durch ordentliche (betriebsbedingte) Kündigung zu beenden. Eine außerordentliche Kündigung ist in aller Regel nicht möglich.[1] Anderenfalls wäre die oben näher erläuterte Betriebsrisikolehre ad absurdu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.4 Anderweitige Verfahrenserledigung

Endet der Kündigungsschutz eines durch § 55 Abs. 1 BPersVG geschützten Arbeitnehmers bevor das gerichtliche Verfahren auf Ersetzung der Zustimmung rechtskräftig abgeschlossen ist, bedarf die außerordentliche Kündigung keiner Zustimmung des Personalrats oder ihrer gerichtlichen Ersetzung mehr. Endet z. B. die Amtszeit des zu kündigenden Personalratsmitglieds, tritt eine Erledi...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.16 Schleswig-Holstein

§ 38 MBG Schl.-H. Kündigung, Versetzung und Abordnung § 38 MBG Schl.-H. regelt den Schutz der Personalratsmitglieder vor Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 stellt zunächst klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats entsprechend gelten (vgl. hierzu die entsprechende Kommentierung zu § 15 KSchG in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Eine ausdrückliche Regelu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.12 Rheinland-Pfalz

§ 70 LPersVG RP Schutz der Mitglieder der Personalvertretung § 70 LPersVG RP regelt den Schutz der Mitglieder der Personalvertretung. In Abs. 1 und Abs. 2 ist der Kündigungsschutz enthalten. Hiernach bedarf die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Personalrats, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, der Zustimmung der Personalvertretung. Ebenfalls geschützt nach Abs....mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.1 Allgemeines

§ 127 BPersVG enthält eine unmittelbar für die Länder geltende Vorschrift, die § 55 Abs. 1 BPersVG entspricht. Soweit neben dieser Vorschrift in den Landespersonalvertretungsgesetzen eine entsprechende Vorschrift vorhanden ist, handelt es sich lediglich um eine Wiederholung des Bundesrechtes, die lediglich deklaratorische Wirkung hat. Der bislang in § 108 Abs. 1 BPersVG a. F....mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Das Zustimmungserfordernis für eine außerordentliche Kündigung besteht während der gesamten Dauer der Amtsausübung. Vor Beginn der Amtszeit, z. B. in der Zeit zwischen der Wahl eines neuen Personalrats und dem Ende der Amtszeit eines gegenwärtigen Personalrats, besteht dann eine Zustimmungspflicht, soweit das Wahlergebnis bereits bekannt gegeben wurde. Die Zustimmungspflicht e...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.3 Ablauf des Zustimmungsverfahrens

Nach Entschluss des Dienststellenleiters, einem Mitglied des Personalrats außerordentlich zu kündigen, teilt er dies dem zuständigen Personalrat mit und beantragt dessen Zustimmung. Der Dienststellenleiter muss dem Personalrat hierbei alle Gründe mitteilen, die seiner Meinung nach die beabsichtigte Kündigung rechtfertigen. Er hat sowohl belastende sowie auch entlastende Umst...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1.1 Geschützter Personenkreis

§ 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf eigenen Wunsch bzw. gegen den Wil...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.1 Geltungsbereich

1.3.1.1 Geschützter Personenkreis § 55 Abs. 1 BPersVG gewährt nur Personalratsmitgliedern Schutz, die in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis stehen, d. h. Arbeitnehmer sind. Beamte werden dagegen nicht erfasst. Grund hierfür ist, dass nur bei Arbeitnehmern ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet werden kann, während das Beamtenverhältnis durch z. B. Entlassung auf ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2 Das Zustimmungsverfahren

1.3.2.1 Einleitung Vor der außerordentlichen Kündigung eines Personalratsmitglieds muss der Dienststellenleiter die Zustimmung des Personalrats einholen oder diese im Fall der Verweigerung durch das Verwaltungsgericht im Beschlussverfahren nach § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. §§ 80ff. ArbGG ersetzen lassen. Ohne die erteilte Zustimmung ist die Kündigung unheilbar nichtig.[1] Di...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.3 Das Zustimmungsersetzungsverfahren

1.3.3.1 Ablauf des Verfahrens Das Zustimmungsersetzungsverfahren vor dem Verwaltungsgericht gemäß § 55 Abs. 1 Satz 2 BPersVG wird durch Antrag des Dienststellenleiters eingeleitet. Sinn und Zweck ist es, die fehlende Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das Verfahren kommt somit dann zur Anwendung, wenn der Personalrat seine Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung verw...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4.3.2 Versetzungs- und Abordnungsschutz

Versetzung, Abordnung, Zuweisung bzw. Umsetzung bedürfen nach § 55 Abs. 2 BPersVG nur dann der Zustimmung des Personalrats, soweit sie gegen den Willen des Betroffenen durchgesetzt werden sollen. Nicht unter den Schutz des § 55 Abs. 2 BPersVG fallen Maßnahmen, die mit Einverständnis des betroffenen Personalratsmitglieds erfolgen. Die Einverständniserklärung ist von der Diens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3 Bayern

Art. 47 BayPVG Besonderer Schutz bei Kündigung, Versetzung oder Abordnung Art. 47 BayPVG regelt den Schutz der Mitglieder des Personalrats und entspricht im Wesentlichen § 55 BPersVG, sodass auf die obigen Ausführungen verwiesen werden kann. Folgende Besonderheiten sind jedoch zu beachten: Abs. 1 stellt zusätzlich klar, dass §§ 15 und 16 KSchG für Mitglieder des Personalrats en...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 47 LPersVG BB Schutzvorschriften § 47 LPersVG BB enthält eine Schutzvorschrift zugunsten der Personalratsmitglieder. Für den Schutz vor ordentlicher bzw. außerordentlicher Kündigung gelten gemäß Abs. 1 die Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG sowie § 127 BPersVG (vgl. hierzu entsprechende Kommentierungen zu § 55 Abs. 1 BPersVG bzw. in Abschn. 1.6 zu § 15 KSchG). Der dem § 55 A...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.7 Hamburg

§ 52 HmbPersVG Schutzbestimmung Hamburg enthält in § 52 Abs. 1 HmbPersVG eine dem Bundesrecht entsprechende Regelung zum Versetzungs- und Abordnungsschutz, so dass auf diese Ausführungen verwiesen werden kann. Ergänzend bzw. klarstellend wird ausdrücklich auf die Umsetzung zu einer anderen Dienststelle oder innerhalb der Dienststelle unter Wechsel des Dienstorts einschließlic...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.11 Nordrhein-Westfalen

§ 43 LPVG NW Der Schutz von Personalratsmitgliedern ist in § 43 LPVG NW geregelt. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift gegen Versetzungen, Abordnungen und Umsetzungen. Diese entspricht im Wesentlichen § 55 Abs. 2 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz gilt ausdrücklich entsprechend für Ersatzmitglieder, soweit sie in den Personalr...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg- Vorpommern

§ 40 PersVG M-V Kündigung, Versetzung und Abordnung In Mecklenburg-Vorpommern regelt § 40 PersVG M-V den Schutz der Personalratsmitglieder gegen Kündigung, Versetzung und Abordnung. Abs. 1 verweist zunächst auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 15 und 16 KSchG (vgl. zu § 15 KSchG entsprechende Kommentierung in Abschn. 1.6 zu § 55 BPersVG). Über § 127 BPersVG, der unmittelbar...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.17 Thüringen

§ 47 ThürPersVG Sondervorschriften § 47 ThürPersVG regelt den Sonderschutz der Personalratsmitglieder. Abs. 1 enthält eine Schutzvorschrift bei außerordentlichen Kündigungen. Dieser entspricht § 55 Abs. 1 BPersVG, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Der Schutz vor Versetzungen sowie vor Abordnungen ist in Abs. 2 geregelt. Insoweit dürfen Personalratsmitg...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.6 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann sowohl vom beteiligten Personalratsmitglied als auch vom Personalrat selbst, sowie bei abweisendem Beschluss vom Dienststellenleiter, Beschwerde zum OVG oder VGH eingelegt werden, § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 87 Abs. 1 ArbGG. Gegen den Beschluss des OVG kann Rechtsbeschwerde an das BVerwG gemäß § 92 ArbGG eingelegt werde...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 47 LPVG BW Schutz des Arbeitsplatzes In Baden-Württemberg regeln die §§ 43 ff. LPVG BW die Rechtsstellung der Mitglieder des Personalrats. Insbesondere regelt § 47 LPVG BW entsprechend der Vorschrift auf Bundesebene den Schutz vor Versetzung, Abordnung, Zuweisung und Personalgestellung (Abs. 1 und 2) bzw. außerordentlichen Kündigung (Abs. 4). Insoweit kann auf die Kommentier...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.4 Berlin

§ 44 PersVG BE Schutz der Mitglieder Schutzvorschrift für Personalratsmitglieder ist in Berlin § 44 PersVG BE. Für den Kündigungsschutz wird hier auf § 127 BPersVG bzgl. der außerordentlichen Kündigung (vgl. hierzu die Kommentierung der entsprechenden Vorschrift des § 55 Abs. 1 BPersVG) und bzgl. der ordentlichen Kündigung auf § 15 KSchG (vgl. hierzu entsprechende Kommentieru...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 41 NPersVG Schutzvorschriften Schutzvorschriften für Personalratsmitglieder enthält § 41 NPersVG. Abs. 2 regelt den Versetzungs- und Abordnungsschutz. Mitglieder des Personalrats dürfen gegen ihren Willen nur versetzt, abgeordnet oder umgesetzt werden, wenn dies auch unter Berücksichtigung der Mitgliedschaft im Personalrat aus dienstlichen Gründen unvermeidbar ist und der Pe...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.2.2 Zuständigkeit

Das Zustimmungsverfahren wird aufgrund des Kündigungsentschlusses des Dienststellenleiters eingeleitet; der Antrag selbst hat vom kündigungsberechtigten Leiter der Dienststelle oder im Fall der Verhinderung von seinem Stellvertreter auszugehen, § 8 BPersVG.[1] Die Beachtung und Einhaltung der Zuständigkeit ist von großer Bedeutung, da im Fall eines Mangels dies vom Personalr...mehr