Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Riester-Rente / 3.5.2 Zulageantrag

Das Zulageverfahren ist ein weitgehend automatisches Verfahren, welches auch als modifiziertes Anbieterverfahren bezeichnet wird. So hat der Anbieter den Zulageantrag des Anlegers zu erfassen und per Datensatz an die ZfA zu senden. Die Frist für die Stellung des Zulageantrags beträgt 2 Jahre. Er ist auf amtlichem Vordruck[1] bis zum Ablauf des 2. Kalenderjahres abzugeben, da...mehr

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Riester-Rente / 4.1 Allgemeines zum Sonderausgabenabzug

Der Sonderausgabenabzug gem. § 10a EStG ist nicht von Amts wegen zu gewähren. Es handelt sich um ein Wahlrecht des Steuerpflichtigen.[1] Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift. So heißt es in § 10a Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz EStG, dass die dort genannten Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben abgezogen werden "können". Allerdings sprechen auch systematisc...mehr

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Riester-Rente / 3.5.5 Neuregelung des Zulageverfahrens ab dem 1.1.2024

Ab dem Beitragsjahr 2024 wird das Zulageverfahren grundlegend geändert. Bisher wird die Zulage – ohne gesonderte Prüfung – auf Basis der Angaben aus dem Zulageantrag gewährt. Über die Höhe der Zulage hat die ZfA keinen Bescheid erlassen. Dann werden die Angaben des Zulageberechtigten im Rahmen eines nachträglichen Datenabgleichs überprüft. Ergibt sich danach, dass kein Zulag...mehr

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Riester-Rente / 3.5.3 Verfahren

Um eine zeitnahe und kosteneffiziente Auszahlung der Zulage in einem Massenverfahren zu gewährleisten (es existieren über 16 Millionen Verträge, wovon allerdings viele nicht aktiv bespart werden), vertraut die ZfA bei der Gewährung der Altersvorsorgezulage grundsätzlich auf die Richtigkeit der Angaben im Zulageantrag bzw. dem entsprechenden Datensatz. Im Idealfall gehen die ...mehr

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Arbeitszeugnis: Anspruch un... / 2.3 Ausschlussfristen

Der Zeugnisanspruch kann außer wegen Verjährung, Verwirkung oder Unmöglichkeit auch aufgrund einer tariflichen oder vertraglichen Ausschlussfrist erlöschen. Tarifliche Ausschlussklauseln, die nicht auf bestimmte Ansprüche beschränkt sind, umfassen in der Regel auch Zeugnisansprüche.[1] Gleiches gilt auch für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen, die allgemein gehalten und ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4 Optionsgeschäfte mit Geldforderungen

Rz. 110 Zu den Umsätzen im Geschäft mit Forderungen gehören auch die Optionsgeschäfte mit Geldforderungen. Gegenstand dieser Optionsgeschäfte ist das Recht, bestimmte Geldforderungen innerhalb einer bestimmten Frist zu einem festen Kurs geltend zu machen oder veräußern zu können. Unter die Steuerbefreiung fallen auch die Optionsgeschäfte mit Devisen, die der Kurssicherung vo...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Dienstleistungsbereiche nach dem Postgesetz

Rz. 36 Mit dem Postgesetz v. 22.12.1997[1], das im Wesentlichen am 1.1.1998 in Kraft trat und dessen Zweck es ist, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewähren[2], wurde in § 4 Nr. 1 PostG der Begriff der Postdienstleistung aufgenommen. Dazu gehören: die Beförderung von Brief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Fahrzeuglieferer nach § 2a UStG (§ 18 Abs. 4a UStG)

Rz. 4 § 18 Abs. 4a UStG gilt auch für Fahrzeuglieferer i. S. d. § 2a UStG. Dazu gehören alle gelegentlichen Fahrzeuglieferer, die nicht Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sind (z. B. natürliche Personen, juristische Personen des privaten Rechts, z. B. Vereine ohne Unternehmereigenschaft, juristische Personen des öffentlichen Rechts, z. B. Gebietskörperschaften mit ihrem hoheitlic...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.11 Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung (§ 18 Abs. 6 UStG und §§ 46, 47, 48 UStDV)

Rz. 43 Der Unternehmer ist nach § 18 Abs. 1 S. 1 UStG verpflichtet, bis zum 10. Tag nach Ablauf jedes Voranmeldungszeitraums eine Voranmeldung abzugeben, in der die Steuer für den Voranmeldungszeitraum (Vorauszahlung) selbst zu berechnen ist. Die Vorauszahlung ist am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums fällig.[1] Zur Vermeidung von Härten kann das BMF mit Zustimmu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.2 Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 125 Der Begriff des Einlagengeschäfts wird in der Vorschrift nicht näher bestimmt. Von daher ist m. E. auf § 1 Abs. 1 Nr. 1 KWG abzustellen. Danach versteht man unter Einlagengeschäft die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrief...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Frist

Rz. 39 Für die vorliegend thematisierten Ordnungswidrigkeiten gilt § 26 Abs. 3 StVG. Danach beträgt die Frist der Verfolgungsverjährung drei Monate, solange noch kein Bußgeldbescheid ergangen ist. Mithin ist den Behörden ein sehr kurzes Zeitfenster gegeben, in welchem der Fahrer ermittelt werden muss. Trotz Fristenkontrolle kommt es daher vereinzelt vor, dass diese Fristen v...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IV. Form, Frist, Begründung

1. Einlegung der Rechtsbeschwerde Rz. 167 Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 StPO innerhalb einer Woche beim iudex a quo einzulegen, also beim Ausgangsgericht. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Urteilsverkündung, sofern zumindest der Verteidiger zugegen war – andernfalls die Zustellung der Entscheidung, § 79 Abs. 4 OWiG. In letztere...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / IX. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 115 Wurde die Frist zur Einlegung des Einspruchs ohne eigenes Verschulden des Betroffenen versäumt, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, § 52 Abs. 1 OWiG i.V.m. §§ 44 ff. StPO. Dies gilt entsprechend auch für alle anderen gesetzlichen bzw. richterlichen Fristen im Ordnungswidrigkeitenverfahren, insbesondere wenn die rechtzeitige Einlegung der Rech...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / d) Erlass des Bußgeldbescheids, § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG

Rz. 49 Der Bußgeldbescheid hemmt die Verjährung, sofern er innerhalb der Frist erlassen und binnen zwei Wochen zugestellt worden ist, ansonsten tritt die Hemmung mit der Zustellung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG ein. Achtung! Gemäß § 26 Abs. 3 StVG verlängert sich die Frist der Verfolgungsverjährung um weitere sechs Monate, wenn der Bußgeldbescheid ergangen ist. Voraussetzung ist...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Berechnung

Rz. 40 Die Verjährung beginnt gem. § 31 Abs. 3 OWiG, sobald die Tathandlung beendet ist, spätestens jedoch mit Eintritt des Erfolges. Die Fristberechnung erfolgt analog § 188 Abs. 2 und Abs. 3 BGB.[79] Wochenenden oder Feiertage sind insofern ohne Bedeutung.[80] Die Verjährung endet mit Ablauf des Kalendertages des Folgemonats, welcher um eins kleiner ist als der Tag des Fri...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 4. Verjährungsunterbrechung

Rz. 42 Das Wichtigste vorab: Die Maßnahmen der Verfolgungsbehörde wirken nur gegenüber dem Adressaten selbst. Wer das ist, ergibt sich zum einen aus dem Schreiben, zum anderen aus der Ermittlungsakte. In Bezug auf den verantwortlichen Fahrer bedeutet dies, dass die Verjährung zu seinen Gunsten läuft, sofern gegen eine andere Person ermittelt wird. Handlungen, welche die kurze...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 2. Begründungsfrist der Rechtsbeschwerde

Rz. 168 Von der Einlegungsfrist ist die Begründungsfrist zu unterscheiden. Gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 345 Abs. 1 StPO ist die Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Frist zur Einlegung des Rechtsmittels wiederum gegenüber dem Ausgangsgericht zu begründen. War das Urteil bis dahin noch nicht zugestellt, beginnt die Begründungsfrist für die Rechtsbeschwerde e...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 5. Vollstreckung des Fahrverbotes

Rz. 212 Eine Rücknahme des Einspruchs ist bis zum Erlass der gerichtlichen Entscheidung jederzeit möglich, auch innerhalb der Hauptverhandlung. Hier bedarf es gem. § 75 Abs. 2 OWiG keiner Zustimmung der Staatsanwaltschaft, wenn diese an der Hauptverhandlung nicht teilgenommen hat. Probleme gibt es allerdings, wenn das Gericht das Verfahren aussetzt und so Gelegenheit gibt, i...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / VI. Verwarnung

Rz. 88 Konsequenterweise kann bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten lediglich eine Verwarnung ausgesprochen und zusätzlich ein Verwarnungsgeld von 5 EUR bis 55 EUR erhoben werden, § 56 OWiG. Bedeutsam ist hierbei, dass Verwarnungen nicht im Fahreignungsregister eingetragen werden und im Falle einer Belegung mit Verwarngeld die Tat nicht mehr unter den tatsächlichen und recht...mehr

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§ 4 Eichung/Konformitätserk... / B. Eichung

Rz. 9 Messgeräte, die zur amtlichen Überwachung des Straßenverkehrs eingesetzt werden, dürfen nach wie vor nicht ungeeicht verwendet werden. § 25 Abs. 1 Nr. 3 EichG a.F. stellte noch ein explizites Verbot auf, Messgeräte für die amtliche Überwachung des Straßenverkehrs ungeeicht zu verwenden. Hieran hat sich nichts geändert, denn das Verbot soll ausweislich der Gesetzesbegrü...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 3. Begründung der Rechtsbeschwerde

Rz. 169 Wie bereits oben aufgezeigt, muss die Rechtsbeschwerde binnen eines Monats nach Ablauf der Einlegungsfrist bzw. nach Zustellung der Entscheidung gegenüber dem Ausgangsgericht begründet werden. Dies hat durch den Verteidiger nur noch elektronisch über das beA zu erfolgen, § 32d StPO i.V.m. §§ 110a Abs. 4, 110c OWiG – oder aber zu Protokoll der Geschäftsstelle, § 345 A...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / a) Mangelnde Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse

Rz. 170 Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernisse sind stets von Amts wegen zu beachten,[361] weshalb es einer Rüge grundsätzlich nicht bedarf. Jedoch führen sie nach §§ 206a, 354 StPO zur direkten Verfahrenseinstellung;[362] diesbezügliche Fehler sollten daher immer vorgetragen werden. Das geläufigste Verfahrenshindernis in den hier thematisierten Bereichen ist di...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / b) Verfahrensrügen

Rz. 171 Von den Verfahrensvoraussetzungen und Verfahrenshindernissen sind die Regelungen i.S.d. § 344 Abs. 2 S. 1 StPO zu unterscheiden, welche den Verfahrensablauf und die Verfahrensgestaltung betreffen. Gem. § 344 Abs. 2 S. 2 StPO müssen Verfahrensrügen die den Mangel enthaltenden Tatsachen angeben. Dies hat präzise, vollständig und ohne Verweise zu erfolgen. Allein anhand ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / b) Schulungsnachweise

Rz. 67 Die Erforderlichkeit der Schulung der Messbeamten auf das jeweils eingesetzte Gerät ergibt sich aus den Herstellervorgaben. Die Schulungsnachweise sind nach herrschender Meinung kein Aktenbestandteil.[150] In der Praxis ist vermehrt zu verzeichnen, dass Kopien der Schulungsnachweise bereits in der Ermittlungsakte selbst abgeheftet werden, um lästige Nachfragen zu verm...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / c) Sachrügen

Rz. 172 Die Sachrügen betreffen wiederum das materielle Recht. Faustformelmäßig lässt sich zur Abgrenzung festhalten, dass es sich um eine Verfahrensrüge handelt, wenn die verletzte Norm bestimmt, "auf welchem Wege der Richter zur Urteilsfindung berufen" ist.[365] Ansonsten handelt es sich um eine Sachrüge. Die Sachrüge ist bereits deshalb anzubringen, weil sie im Gegensatz z...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 3. Entbindungsantrag

Rz. 134 Der Antrag auf Entbindung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen in der Hauptverhandlung kann vom Betroffenen oder seinem Verteidiger formlos gestellt werden, an eine Frist ist er nicht gebunden. Aus dem Normzweck des § 73 OWiG ergibt sich, dass er frühestens mit der Einlegung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid gestellt werden kann.[280] Er kann bis zu Beg...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Fahreignungsregister

Rz. 179 Die Bußgeldkatalogverordnung hat zum 1.5.2014 im Wege der VZR-Reform umfangreiche Veränderungen erfahren.[381] Zuletzt wurden im November 2021 die Bußgelder erheblich angehoben, wohingegen die Fahrverbotsgrenzen unverändert geblieben sind. Die Eintragungsgrenze ins FAER liegt derzeit bei 60 EUR; die Bußgelderhöhungen für qualifizierende Tatbestände wurden entsprechen...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Einlegung der Rechtsbeschwerde

Rz. 167 Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 341 StPO innerhalb einer Woche beim iudex a quo einzulegen, also beim Ausgangsgericht. Maßgeblich für den Fristbeginn ist der Zeitpunkt der Urteilsverkündung, sofern zumindest der Verteidiger zugegen war – andernfalls die Zustellung der Entscheidung, § 79 Abs. 4 OWiG. In letzterem Fall läuft die Einlegungsfrist ...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / 1. Anspruch auf Akteneinsicht des Verteidigers

Rz. 56 Eine aktive Verteidigung ist erst mit Kenntnis aller Tatumstände möglich, weshalb der Ermittlungsakte ein enormer Stellenwert zukommt. Der Verteidiger hat das Recht auf Akteneinsicht gem. § 147 StPO i.V.m. §§ 46 Abs. 1, 69 Abs. 3 S. 2 OWiG. Danach muss die Verwaltungsbehörde dem Verteidiger die beantragte Einsicht noch vor der Übersendung an die Staatsanwaltschaft gew...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / II. Verfolgungsverjährung

Rz. 38 Zuallererst gilt es, Fristen zu wahren. Sofern bereits ein Bußgeldbescheid zugestellt worden ist, muss innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden. Bis zum Erhalt des Bußgeldbescheids ist die Verteidigung nach außen hin jedoch eine Verteidigung auf Zeit. Die Verfolgungsverjährung stellt ein Verfahrenshindernis dar und ist daher vom Gericht im Freibeweisverfah...mehr

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§ 1 Ablauf des Bußgeldverfa... / b) Ermittlungshandlungen zur Fahrerermittlung

Rz. 46 Hierbei gilt es abzugrenzen, ob der Täter von der Behörde schon klar individualisierbar ist oder aber noch ermittelt werden muss, mithin also eine Zeugenbefragung oder eine Anhörung bzw. Vernehmung i.S.d. § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG erfolgte. Insbesondere wenn Halter und Fahrer offensichtlich nicht identisch sind, erfolgen zunächst Ermittlungshandlungen. Hiermit werden oft...mehr

Lexikonbeitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Zulassung

Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Zur Zulassung der > Lohnsteuer-Hilfevereine Rz 24 ff. Zur Zulassung der Lohnsteuer-Pauschalierung nach § 40 Abs 1 EStG vgl > Pauschalierung der Lohnsteuer Rz 92 ff. Zur Frist, innerhalb der über die Zulassung einer Streitbeilegungsbeschwerde zu entscheiden ist, sowie zu deren Voraussetzungen > Doppelbesteuerung Rz 85 f.mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.7 Eintritt der Sperrzeit

Rz. 654 Mit dem Beginn der Sperrzeit wird ihr Eintritt beschrieben. Den regelt Abs. 2 abschließend. Die Sperrzeit tritt kraft Gesetzes ein. Sie beginnt grundsätzlich am Tag nach dem Ereignis, das den Eintritt der Sperrzeit begründet (Abs. 2 Satz 1). Eine Konkurrenz zu anderen Ruhenstatbeständen besteht nicht. D.h., dass eine Sperrzeit auch zeitgleich mit anderen Ruhenstatbes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.1 Überblick

Rz. 330 Das außerordentliche Kündigungsrecht regelt § 626 BGB. Dieses Recht ist unabdingbar. Es gilt für alle Arbeitsverhältnisse, bei spezifischen Personengruppen, etwa die zu ihrer Berufsausbildung beschäftigten Arbeitnehmer, bestehen Sonderregelungen (vgl. § 22 BBiG). Die Regelung gilt auch für die Kündigung von GmbH-Geschäftsführern. Dort wird das Anstellungsverhältnis f...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.4.3 Einzelne wichtige Gründe zur Entscheidung über den Eintritt einer Sperrzeit

Rz. 561 Bei der nachfolgenden alphabetischen Listung von Sachverhalten mit wichtigen Gründen i. S. des Arbeitsförderungsrechts nach Stichworten wird die zugrunde liegende Rechtsprechung zum Teil wörtlich in Leitsatz und/oder einer Auswahl an Entscheidungsgründen wiedergegeben. Rz. 562 Besuch einer Abendschule Der Besuch einer Abendschule kann der Annahme oder dem Antritt einer...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.2 Arbeitsangebot

Rz. 376 Das Gesetz setzt voraus, dass die abgelehnte Arbeit von der Agentur für Arbeit angeboten worden ist und nicht etwa von einem Jobcenter. Daher kann eine Sperrzeit nicht eintreten, wenn der Arbeitslose sich dazu entschließt, eine selbst aufgespürte zumutbare Beschäftigung nicht anzunehmen, einem vereinbarten Termin für ein Vorstellungsgespräch nicht nachzukommen oder n...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.2 Kündigungsfristen, Kündigungsbeschränkungen, Sonderkündigungsschutz

Rz. 276 Kündigungserklärungen des Arbeitgebers haben grundsätzlich gesetzliche Kündigungsfristen zu beachten. Die gesetzliche Regelkündigungsfrist für Arbeitnehmer, gleich ob sog. Arbeiter oder Angestellter, beträgt 4 Wochen entweder zum Monatsende des Kalendermonats oder zum 15. eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Zu Dienstverhältnissen vgl. § 621 BGB. Beschäftigt der ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.7 Kündigungsschutzklage

Rz. 369 Kündigungsschutzklagen des Arbeitnehmers können sich sowohl auf formal korrekte schriftliche Kündigungen wie auch auf eine die Schriftform nicht wahrende Kündigung beziehen. Wird die Schriftform für die Kündigung nicht eingehalten, ist eine Klage auf Unwirksamkeit der Kündigung aus diesem Grund grundsätzlich ohne Frist möglich, eine Grenze wird da zu ziehen sein, wo ...mehr

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Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.2 Verdachtskündigung

Rz. 336 Eine Verdachtskündigung gründet sich auf einen dringenden Verdacht einer strafbaren Handlung oder einer sonst schwerwiegenden Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten (vgl. BAG, Urteil v. 2.3.2017, 2 AZR 698/15). Es kommt darauf an, dass auf objektive Tatsachen beruhende erhebliche Verdachtsgründe vorhanden sind, die sich an sich dazu eignen, das für die Fortset...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.3.2 Änderungskündigung durch den Arbeitgeber

Rz. 160 Änderungskündigungen sind Kündigungen des Arbeitsverhältnisses (§ 2 KSchG) verbunden mit dem Angebot, dieses zu geänderten Bedingungen fortzusetzen. Sie enthalten daher 2 Willenserklärungen. Sie kommen bei so erheblichen Änderungen in Betracht, dass ein Wegfall der Geschäftsgrundlage droht. Teilkündigungen wären wegen der Wechselwirkungen der Normen im Arbeitsvertrag...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.8.4 Dauer der Sperrzeit nach Arbeitsablehnung bzw. Ablehnung oder Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme, eines Integrationskurses oder eines Kurses der berufsbezogenen Deutschsprachförderung

Rz. 720 Ein abgestuftes System von Sperrzeitdauern wie bei den Sperrzeiten wegen Arbeitsaufgabe sieht das Gesetz auch für Sperrzeiten bei Arbeitsablehnung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 2), für Sperrzeiten bei Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1 Satz 2 Nr. 4) und für Sperrzeiten bei Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme (Abs. 1 Satz 2 Nr. 5) sowie die A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.2.4.2 Verhinderung ohne Vorstellungsgespräch

Rz. 402 Unvollständige Bewerbungsunterlagen werden im Regelfall nicht dafür ausreichen, eine sperrzeitrelevante konkludente Arbeitsablehnung festzustellen. Fehlende Beratungsunterlagen können nachgereicht werden. Rz. 403 Die Anbahnung einer Beschäftigung wird auch dadurch verhindert, dass sich der Arbeitslose nicht rechtzeitig um ein Vorstellungsgespräch bemüht. Davon dürfte ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.8 Verspätete Arbeitsuchendmeldung

Rz. 525 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 bestimmt den Eintritt einer Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung mit einer in Abs. 6 geregelten Dauer von einer Woche, wenn der Arbeitslose der Meldepflicht nach § 38 Abs. 1 ohne wichtigen Grund nicht nachgekommen ist. Dieser wird allerdings bereits durch eine (persönliche) Arbeitslosmeldung (hier: Meldung als Arbeitsuchender) Genüge g...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / B. Fälligkeit der Lohnsteuer

Rz. 4 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 "Fälligkeitssteuern" – zB LSt und USt – sind zu bestimmten Terminen anzumelden (> Lohnsteuer-Anmeldung Rz 6 ff) und abzuführen (> Abführung der Lohnsteuer), ohne dass es einer Festsetzung durch das FA (vgl § 168 AO) bedarf, die den Steueranspruch konkretisiert. § 41a Abs 1 Satz 1 EStG bestimmt, dass die im LSt-Anmeldungszeitraum insgesamt ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.1 Überblick

Rz. 269 Die Kündigung durch den Arbeitgeber ist eine privatrechtliche einseitige Willenserklärung, durch die das Arbeitsverhältnis rechtsgestaltend aufgelöst werden soll. Die Willenserklärung des Arbeitgebers ist empfangsbedürftig. Bei Einwurf in den Hausbriefkasten kommt es für den Zeitpunkt des Zugangs auf den Zeitpunkt an, zu dem nach der Verkehrsanschauung mit der Entnah...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.5.4 Einzelne außerordentliche Kündigungsgründe des Arbeitgebers

Rz. 355 Unter Berücksichtigung der notwendigen Einzelfallentscheidung, der Interessenabwägung und der Anlegung des Maßstabes der Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit für den Arbeitgeber wird nachfolgend allein darauf abgestellt, ob Sachverhalte an sich einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen können oder nicht. Dabei sind bei Ausschluss der ordent...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / VI. Zustellung im Ausland

Rz. 25 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Ob eine Zustellung oder lediglich eine (einfache) Bekanntmachung eines Verwaltungsaktes erforderlich ist, bestimmt sich auch bei einem Empfänger im Ausland nach deutschem Recht. Ist – entgegen den innerstaatlichen Regelungen – nach ausländischem Recht eine Zustellung erforderlich, kann es jedoch angezeigt sein, diesen Weg zu beschreiten, um ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.5.5.4.3 Einzelne verhaltensbedingte Kündigungsgründe

Rz. 324 Bei der nachfolgenden Zusammenstellung werden Sachverhalte dargestellt, die tendenziell eine verhaltensbedingte Kündigung eher zur Folge oder eher nicht zur Folge haben. Maßgebend sind die Umstände des Einzelfalles. Manche der Sachverhalte können je nach Ausprägung auch eine außerordentliche Kündigung begründen (wird z. T. angegeben). Auf die Notwendigkeit einer eige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.2.2.2 Kausalität bei Kündigung durch den Arbeitnehmer/Auflösungsvereinbarung

Rz. 84 Der Arbeitnehmer führt mit einer Lösung des Arbeitsverhältnisses die Arbeitslosigkeit in der Regel – wenn nicht vorsätzlich – so doch grob fahrlässig herbei, wenn er nicht mindestens konkrete Aussichten auf einen Anschlussarbeitsplatz hat. Erforderlich ist zwar nicht unbedingt die feste Zusicherung eines Anschlussarbeitsplatzes, jedoch ist von grober Fahrlässigkeit au...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 159 Ruhen ... / 2.3.1.4.1 Aufhebungsvertrag

Rz. 167 Es entspricht dem Grundsatz der Vertragsfreiheit nach § 311 BGB, dass die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer als Arbeitsvertragsparteien ihr jeweiliges durch Arbeitsvertrag begründetes Arbeitsverhältnis jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen für die Zukunft beenden können. Das Arbeitsverhältnis wird im Falle des Aufhebungsvertrages durch vertragliche Vereinbarung been...mehr