Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Grunderwerbsteuer: Anzeigep... / 1 Anzeigepflichten nach dem GrEStG (§§ 18–19 GrEStG)

Gerichte, Behörden und Notare müssen dem zuständigen Finanzamt alle von ihnen beurkundeten Rechtsvorgänge, die ein Grundstück betreffen, mitteilen (§ 18 GrEStG). Der Anzeige ist eine Abschrift der Urkunde über den Rechtsvorgang, den Antrag, den Beschluss oder die Entscheidung beizufügen. Daneben müssen die an einem grunderwerbsteuerlichen Vorgang Beteiligten nach § 19 GrEStG,...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Kündigung

Rz. 5 § 4 KSchG gilt wegen § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG nicht nur für die ordentliche, sondern auch für die außerordentliche Kündigung.[1] Bei einer Änderungskündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf Feststellung erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, § 4 Satz 2 KSchG (v...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Klagerücknahme

Rz. 6 Der Arbeitnehmer kann die Kündigungsschutzklage nach § 269 Abs. 1 ZPO zurücknehmen. Nach Antragstellung in der mündlichen Verhandlung nach § 137 Abs. 1 ZPO ist eine Klagerücknahme aber nur mit Zustimmung des Beklagten, d. h. des Arbeitgebers, möglich. Rz. 7 Wird die Kündigungsschutzklage zurückgenommen, gilt der Rechtsstreit als nicht anhängig geworden (§ 269 Abs. 3 Sat...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.4 Verstreichenlassen der Klagefrist durch Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer muss die 3-wöchige Klagefrist des § 4 KSchG verstreichen lassen. Dies ist reiner Realakt (dazu auch Rz. 2 ff.).[1] Der Anspruch entsteht mit Ablauf der Klagefrist, ohne dass es einer weiteren Willensbetätigung des Arbeitnehmers bedarf. Die Regelung über Rechtsgeschäfte (Willensmängel, §§ 116 ff. BGB; Geschäftsfähigkeit, §§ 104 ff. BGB und Stellvertretu...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5 Rechtsunwirksamkeit aus anderen Gründen

Rz. 27 Der Arbeitnehmer muss die 3-Wochen-Frist auch dann einhalten, wenn er die Kündigung nicht für sozialwidrig, sondern "aus anderen Gründen" für rechtsunwirksam hält. Praktisch relevant sind insbesondere die folgenden Fallgruppen: 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über di...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Dogmatische Einordnung

Rz. 2 Die dogmatische Einordnung des § 1a KSchG ist stark umstritten. Hauptsächlich wird vertreten, bei § 1a KSchG handele es sich um einen vertraglichen Anspruch [1], um ein einseitiges Rechtsgeschäft [2] oder – so die wohl h. M. – um ein gesetzliches Schuldverhältnis [3]. Obergerichtliche Rechtsprechung zu dieser Frage existiert noch nicht, was in der Praxis die Abgrenzung nic...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.12 Diskriminierung

Rz. 46 Seit dem 18.8.2006 ist das AGG zur Umsetzung europäischer Gleichbehandlungsrichtlinien[1] in nationales Recht in Kraft. Nach § 1 AGG soll das Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern oder beseitigen. Verboten is...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.2 Schwangerschaft, Elternzeit, Pflegezeit und Schwerbehinderung

Rz. 55 In besonderen Fällen bedarf die Kündigung der Zulässigerklärung bzw. Zustimmung durch eine Behörde, vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 MuSchG für die Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ende ihrer Schutzfrist nach der Entbindung, mindestens jedoch bis zum Ablauf von 4 Monaten nach der Entbindung, § 18 Abs. 1 Sätze 4-6 BEEG für die Kündigung von Mitarbeitern vor und...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.1 Stellvertretung aufseiten des Arbeitgebers

Rz. 28 Wird die Kündigung durch einen Vertreter des Arbeitgebers ausgesprochen, der nicht über die erforderliche Berechtigung zur Stellvertretung (Vertretungsmacht) verfügt, ist die Kündigung bei entsprechender Rüge durch den Arbeitnehmer nach § 180 Satz 1 BGB nichtig. § 4 Satz 1 KSchG findet keine Anwendung, wenn ein vollmachtloser Vertreter oder ein Nichtberechtigter die K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 8 Entscheidung des Arbeitsgerichts

Rz. 175 Im Fall der Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG entscheidet das Arbeitsgericht ausschließlich über die Wirksamkeit einer konkreten Kündigung. Wird die Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen, weil die Kündigung nach materiellem Recht wirksam ist oder der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig nach §§ 4 ff. KSchG Kündigungsschutzklage erhoben hat, steht die Bee...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.11 Berufsausbildungsverhältnis

Rz. 44 Bereits die alte Fassung des § 4 Satz 1 KSchG galt nach der Rechtsprechung des BAG auch für außerordentliche Kündigungen im Berufsausbildungsverhältnis.[1] § 4 Satz 1 KSchG wurde danach lediglich verdrängt, wenn nach § 111 Abs. 2 ArbGG eine Verhandlung vor einem zur Beilegung von Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis gebildeten Ausschuss stattfinden mus...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.14.1 Arbeitnehmervertreter

Rz. 53 Die außerordentliche Kündigung von Mitgliedern des Betriebsrats und anderen Arbeitnehmervertretern bedarf nach § 103 Abs. 1 BetrVG der Zustimmung des Betriebsrats. Vergleichbare Regelungen für Mitglieder des Personalrats, der Personalvertretung und anderer Arbeitnehmervertretungen in der Verwaltung finden sich in den §§ 55 Abs. 1 Satz 1, 127 Abs. 1 Satz 1 BPersVG. Rz....mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.13 Verstoß gegen sonstige gesetzliche Verbote

Rz. 50 Eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Sie ist damit grds. nach § 134 BGB nichtig, wenn sie gegen ein gesetzliches Verbot verstößt und sich aus der Verbotsnorm keine andere Rechtsfolge ergibt. Rz. 51 Insoweit sind insbesondere § 22 Abs. 2 BBiG (Ausschluss der ordentlichen Kündigung nach Ablauf der Probezeit im Berufsausbildungsverhältnis), § 612a BGB (Maßre...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.6.3 Auflösungsantrag nach § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG

Rz. 139 Stellt das Arbeitsgericht fest, dass das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung nicht aufgelöst ist, hat es auf Antrag des Arbeitnehmers das Arbeitsverhältnis gleichwohl aufzulösen und den Arbeitgeber zur Zahlung einer angemessenen Abfindung zu verurteilen, § 9 Abs. 1 Satz 1 KSchG. Ein Auflösungsantrag des Arbeitnehmers kann nur Erfolg haben, wenn das Arbeitsgericht d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2 Rechtzeitige Klageerhebung

Rz. 4 Der Arbeitnehmer muss grds. Kündigungsschutzklage innerhalb der 3-Wochen-Frist des § 4 Satz 1 KSchG erheben, um sich auf die Unwirksamkeit einer (Beendigungs-)Kündigung berufen zu können. Lediglich in Ausnahmefällen kommt eine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG bzw. eine nach § 6 Satz 1 KSchG verlängerte Anrufungsfrist in Betracht. Rz. 5 So...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.3 Klageeinreichung beim unzuständigen Gericht

Rz. 76 Nach § 48 Abs. 1 ArbGG gelten für die örtliche Zuständigkeit die §§ 17 bis 17b GVG entsprechend. Reicht der Arbeitnehmer eine Kündigungsschutzklage beim örtlich unzuständigen Arbeitsgericht ein, hat dieses seine Unzuständigkeit nach § 17a Abs. 2, 4 GVG festzustellen und den Rechtsstreit an das örtlich zuständige Arbeitsgericht zu verweisen. In einem solchen Fall bleib...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.2 Aufhebungsvertrag

Rz. 16 Auf Aufhebungsverträge zur einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses findet § 4 Satz 1 KSchG ebenfalls keine Anwendung, da keine Kündigungserklärung vorliegt.[1] Der Arbeitnehmer muss eine etwaige Unwirksamkeit des Aufhebungsvertrags, z. B. aufgrund von Anfechtung, nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist gerichtlich geltend machen.mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.1 Persönliche Übergabe

Rz. 150 Die persönliche Übergabe ist für den Arbeitgeber ein sicherer Weg, um den Zugang der Kündigung nach § 130 Abs. 1 BGB herbeizuführen. Die Übergabe kann dabei auch durch einen Boten des Arbeitgebers, z.B. einen Mitarbeiter der Personalabteilung, erfolgen. Hinweis Der Arbeitgeber sollte sich den Empfang des Kündigungsschreibens vom Arbeitnehmer schriftlich bestätigen las...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1 Kläger

Rz. 92 Die Parteien, mithin auch der Kläger, sind in der Klageschrift zutreffend zu bezeichnen, § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO. Das BAG hat entschieden, dass eine Kündigungsschutzklage die Frist des § 4 Satz 1 KSchG auch wahren kann, wenn der Arbeitnehmer entgegen § 253 Abs. 4 ZPO i. V. m. § 130 Nr. 1 ZPO seinen Wohnort nicht angibt.[1] 6.3.1.1 Arbeitnehmer Rz. 93 Die Bestimmung des K...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.4 Außerordentliche Kündigung

Rz. 35 Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Rechtsunwirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung nach Maßgabe des § 4 Satz 1 KSchG und der §§ 5 bis 7 KSchG geltend zu machen. Rz. 36 Der Arbeitnehmer kann sich daher grundsätzlich nicht mehr auf das Fehlen eines "wichtigen Grunds" i. S. d. § 626 Abs. 1 BGB berufen, wenn er es versäumt, innerhalb der 3-Wochen-Frist Klage auf F...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.7 Telefax und E-Mail

Rz. 159 Die Kündigung bedarf der Schriftform nach § 623 BGB. Damit ist zwingend erforderlich, dass der Arbeitnehmer das handschriftlich unterzeichnete Original der Kündigung erhält (vgl. § 126 Abs. 1 BGB). Nach § 623 BGB ist eine Kündigung in elektronischer Form gem. § 126a Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Rz. 160 Der Arbeitgeber kann die Kündigung daher nicht wirksam als E-Mail, S...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.6 Treuwidrige Kündigung

Rz. 38 Im Einzelfall kann eine Kündigung treuwidrig nach § 242 BGB und damit unwirksam sein, z. B. aufgrund widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers, des Ausspruches einer Kündigung zur Unzeit oder in ehrverletzender Form.[1] Darüber hinaus muss der Arbeitgeber ein durch Art. 12 GG gebotenes Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme wahren, wenn er außerhalb des Anwendungsb...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.9 Mittelbares Arbeitsverhältnis

Rz. 116 Ein mittelbares Arbeitsverhältnis liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer von einem Mittelsmann beschäftigt wird, der seinerseits selbst Arbeitnehmer eines Dritten ist und die Arbeit mit Wissen des Dritten unmittelbar für diesen geleistet wird.[1] Ein mittelbares Arbeitsverhältnis kann z.B. entstehen, wenn ein Hochschullehrer für ein aus Drittmitteln finanziertes Forschungs...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2 Klageerhebung

Rz. 67 Der Arbeitnehmer muss die Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht schriftlich einreichen oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle anbringen (§ 496 ZPO; zu den Folgen der Klageeinreichung beim falschen Gericht vgl. Rz. 76 ff.). Grundsätzlich ist nach § 4 Satz 1 KSchG eine fristgerechte Klageerhebung beim Arbeitsgericht erforderlich. Die Bestimmung so...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.4 Rücknahme

Rz. 11 Die Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Der Arbeitgeber kann sie nach ihrem Zugang beim Arbeitnehmer nicht mehr einseitig zurücknehmen.[1] Damit muss der Arbeitnehmer auch bei einer Rücknahme der Kündigung nach § 4 Satz 1 KSchG vorgehen, um eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu verhindern. Rz. 12 Eine "Rücknahme" der Kündigung wird...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.4 Einschreiben

Rz. 154 Im Gegensatz zum normalen Brief wird bei einem Einschreiben dokumentiert, wann und wie bzw. an wen die Sendung zugestellt wurde. Der Postzusteller wirft das Einschreiben nicht in den Briefkasten des Empfängers, sondern übergibt es persönlich an den Empfänger oder an einen anderen Empfangsberechtigten.[1] Rz. 155 Trifft der Postzusteller weder den Empfänger noch einen ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.1.3 Erben des Arbeitnehmers

Rz. 96 Stirbt der Arbeitnehmer nach Erhebung der Kündigungsschutzklage und steht seinen Erben nach § 615 Satz 1 BGB die Vergütung bis zu seinem Tod zu, können die Erben den Kündigungsschutzprozess fortführen. Eine isolierte Zahlungsklage der Erben wäre in diesem Fall nicht ausreichend, da diese eine materielle Präklusion nach § 7 KSchG nicht verhindern könnte.[1] Die Erben k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.5 Sittenwidrige Kündigung

Rz. 37 Nach der Rechtsprechung kann eine Kündigung nach § 138 BGB sittenwidrig sein, wenn der Ausspruch der Kündigung dem "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" widerspricht.[1] Da § 138 BGB lediglich die Einhaltung eines "ethischen Minimums" verlangt, kann der Vorwurf objektiver Sittenwidrigkeit nur in "besonders krassen Fällen" erhoben werden.[2] Ein solcher i...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.3 Postschließfach und postlagernde Sendungen

Rz. 153 Wird das Kündigungsschreiben an ein Postschließfach des Arbeitnehmers übersandt, geht die Kündigung an dem Tag zu, an dem mit der Abholung der Post aus dem Schließfach zu rechnen ist. Nicht maßgeblich ist, wann das Kündigungsschreiben in das Postschließfach einsortiert wurde. Insoweit gelten keine Besonderheiten gegenüber dem Einwurf des Kündigungsschreibens in einen...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.8 Zustellung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 161 Nach § 132 Abs. 1 Satz 1 BGB gilt die Kündigung als zugegangen, wenn sie durch Vermittlung eines Gerichtsvollziehers zugestellt worden ist. Die Zustellung erfolgt nach Maßgabe der §§ 166 ff. ZPO (vgl. § 132 Abs. 1 Satz 2 BGB). Der Arbeitgeber muss den für den Wohnsitz des Arbeitnehmers zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung des Kündigungsschreibens beauftra...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.7 Anhörung des Betriebs- oder Personalrats

Rz. 39 Der Arbeitgeber muss einen etwaigen Betriebs- oder Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nach § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG bzw. §§ 85, 86 BPersVG zu der beabsichtigten Kündigung anhören. Eine fehlerhafte oder unterbliebene Anhörung ist durch den Arbeitnehmer innerhalb der Frist des § 4 Satz 1 KSchG gerichtlich anzugreifen.[1]mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.5 Einschreiben mit Rückschein

Rz. 157 Bei dieser Versandform erhält der Absender nach Übergabe des Einschreibens einen Rückschein, auf dem der Empfänger den Empfang mit seiner Unterschrift bestätigt hat. Dieser Umstand hilft dem Arbeitgeber aber nicht, wenn der Postzusteller weder den Empfänger noch einen anderen Empfangsberechtigten antrifft. In diesem Fall wirft der Postzusteller auch beim Versand als ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.3 Computerfax

Rz. 84 Nach einer Entscheidung des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes[1] können sog. "bestimmende Schriftsätze" (z. B. Klageschriften) auch als Computerfax eingereicht werden, sofern die Einreichung nicht durch Prozessbevollmächtigte im Sinne des § 46g ArbGG erfolgt.[2] Rz. 85 Die Besonderheit dieser Übertragungsform liegt darin, dass das Telefax direkt a...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.12 Verjährung und Maßnahmen zur Unterbrechung bzw. Hemmung der Verjährung

Verjährung bezeichnet im Zivilrecht das Recht des Schuldners, die Leistung an den Gläubiger zu verweigern. Die Verjährung vernichtet nicht den Anspruch, sondern räumt dem Schuldner nach § 214 BGB lediglich ein Leistungsverweigerungsrecht ein. Der Lauf der Verjährung kann gehemmt oder unterbrochen werden. Honoraransprüche verjähren auch dann, wenn sie nicht abgerechnet sind. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.5.2 Änderungskündigung (Satz 2)

Rz. 135 Die Änderungskündigung wirkt wie eine Beendigungskündigung, wenn der Arbeitnehmer das Änderungsangebot nicht unter Vorbehalt nach § 2 KSchG annimmt. In diesem Fall ist die Änderungskündigung auch mit einer normalen Kündigungsschutzklage nach § 4 Satz 1 KSchG anzugreifen.[1] Beispiel Es wird beantragt, festzustellen, dass das Arbeitsverhältnis durch die ordentliche Künd...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 3.3.5 Höherer oder niedrigerer Abfindungsbetrag

Rz. 18 Ob der gesetzliche Anspruch des § 1a KSchG auch dann entsteht, wenn der Arbeitgeber zwar auf § 1a KSchG hinweist, aber eine niedrigere oder höhere Abfindung als in Abs. 2 festgelegt anbietet, ist als Kernfrage der Gestaltbarkeit die wohl wichtigste der in Zusammenhang mit § 1a KSchG auftretenden Fragen. Auch hier findet sich in der Literatur die gesamte Bandbreite mögl...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 6.1 Vollständige Abrechnung und Höhe der Gebühren

Ob und ggf. welche Gebühren nach Beendigung eines Mandats noch geltend gemacht werden können, richtet sich danach, ob ein Dienstvertrag oder ein Werkvertrag bestanden hat und ob der Steuerberater oder der Mandant das Mandat beendet bzw. gekündigt hat. Von einem Dienstvertrag kann man ausgehen, wenn dem Steuerberater die Wahrnehmung aller steuerlichen Angelegenheiten seitens d...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.8 Muster

Rz. 141 Eine Kündigungsschutzklage ist stets unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu entwerfen. Eine kurze Kündigungsschutzklage zur Wahrung der Frist des § 4 Satz 1 KSchG könnte jedoch wie folgt aussehen: Muster per beA Arbeitsgericht (Ort und Anschrift) (Ort, Datum) In Sachen Peter Muster, (Anschrift) Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwal...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.9 Übergabe der Kündigung an Dritte

Rz. 163 Das Kündigungsschreiben kann dem Arbeitnehmer auch durch Übergabe an einen Dritten zugehen. Voraussetzung für den Zugang ist, dass das Kündigungsschreiben in die tatsächliche Verfügungsgewalt einer Person gelangt, die zur Entgegennahme von schriftlichen Erklärungen für den Arbeitnehmer berechtigt ist. Weiter muss es dem Arbeitnehmer dadurch möglich sein, Kenntnis vom...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.2 Geschäftsfähigkeit des Arbeitnehmers und des Arbeitgebers

Rz. 31 Die Anwendung des § 4 Satz 1 KSchG darf zwingende gesetzliche Wertungsentscheidungen nicht unterlaufen. Eine Kündigung gegenüber einem geschäftsunfähigen Arbeitnehmer wird nach § 131 Abs. 1 BGB erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zugeht. Erst mit Zugang der Kündigung beim gesetzlichen Vertreter beginnt die Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG zu laufen. Hierf...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 5.8 Massenentlassungen

Rz. 40 § 17 KSchG verpflichtet den Arbeitgeber, der Agentur für Arbeit Anzeige zu erstatten, bevor er innerhalb von 30 Kalendertagen die nach § 17 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 KSchG maßgebliche Mindestzahl von Arbeitnehmern in einem Betrieb entlässt. Verstöße gegen die Anzeigepflicht können zur Unwirksamkeit der Kündigungen führen.[1] Rz. 41 In der Vergangenheit hat eine Entscheidung d...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 5.9 Mahnkosten und Verzugszinsen

Grundsätzlich kann der Steuerberater, wenn er keine Frist bestimmt, vom Mandanten die sofortige Zahlung verlangen, nachdem er seine eigene Steuerberaterleistung erbracht hat. Die Bearbeitung von Mahnungen ist regelmäßig mit erheblichen betrieblichen Kosten verbunden. Die Erstattung von Mahnkosten durch den Mandanten kommt nur in Betracht, wenn er mit seiner Zahlung in Verzug ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.2.1 Unterschriftserfordernis

Rz. 79 Die Klageschrift muss grds. die eigenhändige Unterschrift des Arbeitnehmers tragen, wenn der Arbeitnehmer selbst Klage erhebt.[1] Rz. 80 Die eigenhändige Unterschrift muss nach der Rechtsprechung ein Schriftbild aufweisen, das individuell und einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale hat und sich so als eine die Identität des Unterzeichnenden ausreichend k...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 7 KSchG fingiert rückwirkend die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen oder außerordentlichen (§ 13 Abs. 1 Satz 2 KSchG) Arbeitgeberkündigung, die der Arbeitnehmer nicht rechtzeitig mit einer Kündigungsschutzklage[1] angreift; die Norm entfaltet also materiell-rechtliche Wirkung.[2] Dementsprechend ist eine verspätete Klage gegen die Kündigung als unbegründet abzuweis...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.2 Einwurf in den Briefkasten

Rz. 151 Wird das Kündigungsschreiben durch den Postzusteller oder einen Boten des Arbeitgebers in den Hausbriefkasten des Arbeitnehmers eingeworfen, geht die Kündigung zu, sobald nach der Verkehrsauffassung mit der Leerung des Briefkastens gerechnet werden kann. Damit dürfte zumindest eine Kündigung, die an einem Werktag vor 10 Uhr eingeworfen wird, noch am Tag des Einwurfs ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 7.3.6 Einwurf-Einschreiben

Rz. 158 Im Gegensatz zu anderen Einschreiben wirft der Postzusteller das Einwurf-Einschreiben in den Hausbriefkasten des Empfängers ein und bestätigt die Zustellung durch seine Unterschrift auf dem Auslieferungsbeleg. Damit entfällt für den Arbeitgeber das Risiko, dass der Arbeitnehmer das Kündigungsschreiben trotz entsprechender Benachrichtigung nicht bei der Post abholt. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.6 Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Rz. 107 Im Anschluss an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs[1] geht auch das BAG davon aus, dass eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts ("GbR") im Arbeitsgerichtsverfahren aktiv und passiv parteifähig ist, soweit sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.[2] Dies ergibt sich seit dem 1.1.2024 nun ausdrücklich aus § 705 Abs. 2 BGB n. F. D...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.3.2.7 Insolvenzverwalter

Rz. 110 Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers und Ausspruch einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter ist dieser in seiner Eigenschaft als Partei kraft Amtes nach § 80 Abs. 1 InsO zu verklagen.[1] Rz. 111 Nach zutreffender Ansicht ist der Insolvenzverwalter ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens darüber hinaus auch dann richtiger Adressat ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Mit dem Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt ist der Abfindungsanspruch des § 1a KSchG am 1.1.2004 in Kraft getreten.[1] Der Arbeitnehmer soll sich entscheiden können, ob er gegen die betriebsbedingte Kündigung gerichtlich vorgehen oder ob er stattdessen eine Abfindung beanspruchen will.[2] Damit wollte der Gesetzgeber die kündigungsschutzrechtlichen Regelungen bei betri...mehr

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Honorargestaltung und Forde... / 4.5 Vergütungsvereinbarung

Die Vorschriften über die Vergütungsvereinbarung (§§ 4–4b StBVV n. F.) sind zum 1.7.2025 an die entsprechenden Vorschriften des RVG angeglichen worden. Aus § 4 Abs. 1 Satz 1 StBVV ergibt sich das Recht des Steuerberaters, eine höhere Vergütung zu verlangen, als in der StBVV geregelt ist. Allerdings muss der Steuerberater beachten, dass die Honorarvereinbarung den Formalien de...mehr