Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 5.2 Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungszeitraum

Rz. 26 Sämtliche außerordentlichen Einkünfte i. S. v. § 34 Abs. 2 EStG müssen als Voraussetzung für ihre Begünstigung nach Abs. 1 und 3 das ungeschriebene Tatbestandsmerkmal erfüllen, dass sie zusammengeballt in einem einzigen Vz steuerlich zu erfassen sind. Außerordentliche Einkünfte i. S. v. § 34 EStG sind stets einmalige und für die jeweilige Einkunftsart ungewöhnliche Ei...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.3.2.2 Chi-Quadrat-Test und Benford’s Law

Rz. 83 Der Datenzugriff eröffnet eine erleichterte Durchführung statistischer Testverfahren, um Manipulationen insbesondere der Kassenbuchführung aufzudecken und die Vermutung der sachlichen Richtigkeit zu widerlegen. Das "Benford’sche Gesetz" besagt, dass Ziffern und Ziffernfolgen in einer Datenmenge einer bestimmten Häufigkeitsverteilung folgen. Wird dieses Muster bei den ...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 3.7 Folgen bei der Verletzung der Aufbewahrungspflichten

Rz. 47 Steuerlich relevante Daten, die in elektronischer Form vorliegen, dürfen auch nach Ausdruck dieser Daten nicht vernichtet werden. Die GoBD schreiben vor, dass im Unternehmen eingehende digitale Dokumente mit einem eindeutigen Index zu versehen und unter diesem über die gesamte Aufbewahrungsfrist sicher vorzuhalten sind.[1] Trotz dieser Vorgaben werden im Prüfungsfall ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 2 Entwicklung und Zweck der Steuervergünstigungen des § 34

Rz. 6 Die frühere ermäßigte Besteuerung von außerordentlichen Einkünften zum halben durchschnittlichen Steuersatz wurde erstmals durch das Steueränderungsgesetz 1965 gesetzlich geregelt. Zuvor war die Höhe des begünstigten Steuersatzes (innerhalb eines gesetzlich bestimmten Rahmens) von der Finanzverwaltung festgelegt worden. Ende der 80er-Jahre geriet diese Steuervergünstig...mehr

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Betriebsprüfung: Aufbewahru... / 5.4 Prüfungsschwerpunkte beim Einsatz von IDEA

Rz. 88 Bei der Prüfung von Kleinst-, Klein- und Mittelbetrieben haben sich in der bisherigen Prüfungspraxis insbesondere folgende Prüfungsschwerpunkte herausgebildet: Klassische Finanzbuchhaltung Die Überprüfung der Stamm- und Bewegungsdaten der Sach- und Personenkonten durch IDEA ist unproblematisch, da die Grundstrukturen der Konten (Soll-/Habenbuchungen) bei allen Systemen ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Vorliegen eines Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG

Rz. 29 Die Definition des Einzweck-Gutscheins erfordert zunächst einen Gutschein i. S. d. § 3 Abs. 13 UStG. Die dort geregelten Tatbestandsmerkmale müssen vollständig erfüllt sein (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.). Deshalb liegen Einzweck-Gutscheine bereits dann nicht vor, wenn diese Definition nicht erfüllt ist (s. Kommentierung zu § 3 Abs. 13 UStG Rz. 14ff.)...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift steht in unmittelbarem systematischen Zusammenhang zu § 3 Abs. 13 und 15 UStG. Sie enthält in S. 1 die Legaldefinition des Einzweck-Gutscheins, die die Tatbestandsmerkmale des Gutscheins nach § 3 Abs. 13 UStG voraussetzt und durch weitere Tatbestandsmerkmale in Abgrenzung zum Mehrzweck-Gutschein nach § 3 Abs. 15 UStG ergänzt. Auf dieser Definition aufbau...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Feststehen der geschuldeten Umsatzsteuer

Rz. 32 Ein Einzweck-Gutschein liegt weiterhin nur dann vor, wenn die für die verkörperten Umsätze geschuldete Steuer bereits feststeht. Dazu muss eine geschuldete Umsatzsteuer bestehen, die sich nicht aus dem Gutschein, sondern aus dem durch den Gutschein verkörperten Leistungsanspruch ableitet (s. a. Rz. 9 sowie die Kommentierung zu § 3 Abs. 13 Rz. 12). Sofern eine Lieferun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1.1 Übertragung durch einen Unternehmer im eigenen Namen (S. 2)

Rz. 8 Überträgt ein Unternehmer einen Einzweck-Gutschein im eigenen Namen, gilt die Übertragung des Gutscheins nach § 3 Abs. 14 S. 2 UStG als die Lieferung des Gegenstands oder als die Erbringung der sonstigen Leistung, auf die sich der Gutschein bezieht. Rz. 9 Die Übertragung des Einzweck-Gutscheins setzt damit einen Unternehmer nach § 2 UStG als Übertragenden voraus, was ni...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Nichteinlösung des Gutscheins

Rz. 24 Die gesetzlichen Regelungen in § 3 Abs. 13 bis 15 UStG enthalten keine Aussage über die Folgen der Nichteinlösung von Einzweck-Gutscheinen. Insoweit bleibt unklar, ob auch im Fall der Nichteinlösung eines Einzweck-Gutscheins eine Steuer aufgrund der Fiktionen anfällt bzw. bestehen bleibt. Hierfür spricht, dass § 3 Abs. 14 S. 2 UStG bereits die Übertragung des Gutschei...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzverwaltung nimmt praktische Anpassungen vor

Aus diesem Anlass nimmt die Finanzverwaltung daher praktische Anpassungen vor. Demnach sind inkongruente Gewinnausschüttungen aktuell steuerrechtlich grds. dann anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich wirksam sind. Das ist nach der aktuellen Verwaltungspraxis (vgl. BMF, Schreiben v. 4.9.2024, IV C 2 – S 2742/19/10004 :003) insbesondere in den folgenden Fällen gegeben: Abweichend...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9 Finanzverwaltung

9.1 Wirtschaftsplan Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 4.2.4 Ausschließlich betriebliche Verwendung (§ 7g Abs. 6 Nr. 2 EStG)

Rz. 89 Für Sonderabschreibungen nach § 7g Abs. 5 EStG ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut nahezu ausschließlich betrieblich, also zu mindestens 90 %, verwendet wird. Das BMF hat die Anweisung in sein Anwendungsschreiben[1] aufgenommen, wonach der Stpfl. (nur noch) in "begründeten Zweifelsfällen darzulegen" hat, dass der Umfang der Nutzung mindestens 90 % beträgt. Bei ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.1 Grundsätze und Verwaltungsauffassung für bis zum 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre

Rz. 25a Ausdrücklich als Tatbestandsmerkmal festgeschrieben wurde durch § 7g EStG i. d. F. des UntStRefG[1], der für bis zum 31.12.2015 geltende Wirtschaftsjahre gilt (§ 52 Abs. 16 EStG), die Investitionsabsicht durch die Formulierung "beabsichtigt" und "voraussichtlich". Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer Prognoseentscheidung, die auch bisher schon von der Rspr. zur...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.2 Grundsätze ab 1.1.2020

Rz. 49a Voraussetzung für die Begünstigung nach § 7g Abs. 1 EStG ist, dass das Wirtschaftsgut mindestens bis zum Ende des dem Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung folgenden Wirtschaftsjahres vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt wird. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, ist ...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4 Zahlungs- und Fälligkeitsregelungen

9.4.1 Grundsätze Nach § 28 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind. Korrespondierend mit der nicht mehr geltenden Vorschrift des § 21 Abs. 7 WEG a. F. steht auch § 28 Abs. 3 WEG nicht unter einem Vereinbarungsvorbehalt. Eine Beschlusskompetenz besteht also auch dann, wenn der Beschlussgegenstand bereits...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5 Entfallen von Vergünstigungen/Versorgungssperre

9.5.1 Vorfälligkeits-/Verfallsregelungen Auf Grundlage des § 21 Abs. 7 WEG a. F. konnten die Wohnungseigentümer auch Vorfälligkeits- bzw. Verfallsregelungen dergestalt beschließen, dass im Fall des Verzugs mit einer konkreten Anzahl von Hausgeldzahlungen sofort das restliche auf die jeweilige Wirtschaftsperiode entfallende Hausgeld zur Zahlung fällig wurde.[1] Hinweis Begriffe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.10 De-minimis-Verordnung der EU

Rz. 18 Eine Sonderabschreibungen nach § 7b Abs. 1 EStG darf nur gewährt werden, wenn der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten Beihilfen [1] in einem Zeitraum von 3 Vz 200.000 EUR nicht übersteigt (§ 7b Abs. 5 S. 2 EStG). Bei dieser Höchstgrenze sind auch andere in diesem Zeitraum an das Unternehmen gewährte De-minimis-Beihilfen in der jeweils geltenden Fassun...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Finanzrechtsprechung sorgt für praktischen Änderungsbedarf

Die Finanzrechtsprechung hat entschieden, dass ein Beschluss über eine ungleiche Vorabausschüttung von Gewinnen einer GmbH, der einstimmig von der Gesellschafterversammlung gefasst wurde und von keinem Gesellschafter angefochten werden kann, zivilrechtlich gültig ist. Daher wird dieser Beschluss als Grundlage für die Besteuerung berücksichtigt. Wichtig Der Bundesfinanzhof (BF...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.2 Grund und Bedeutung der Regelung

Rz. 2 Durch das UntStRefG 2008 [1] wurde die bisher als "Ansparrücklage" oder "Ansparabschreibung" bezeichnete Möglichkeit, Abschreibungspotenzial zeitlich vorzuziehen, in einen sog. Investitionsabzugsbetrag umgewandelt. Die bis dahin relevante Buchung und Bilanzierung einer steuerfreien Rücklage entfällt. § 7g EStG soll die Wettbewerbssituation "kleiner und mittlerer Betrieb...mehr

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Möglichkeiten der Gewinnver... / Ab wann gelten die praktischen Neuerungen?

Das aktuelle BMF-Schreiben der Finanzverwaltung ersetzt die bisherige Verwaltungspraxis und ist grds. in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Inkongruente Gewinnausschüttungen sind somit nach aktueller Verwaltungspraxis steuerrechtlich insbesondere dann anzuerkennen, wenn sie unter den genannten Voraussetzungen zivilrechtlich wirksam sind.mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3 Fälligkeitsregelungen

9.4.3.1 Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans Die Fälligkeit der monatlichen Hausgeldvorschüsse kann auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch dann dauerhaft – über die konkrete Wirtschaftsperiode hinaus – geregelt werden, wenn bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Fälligkeit besteht (kein Vereinbarungsvorbehalt). Bestimmt etwa die Gemeinscha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.3 Nachträgliche Geltendmachung eines Abzugsbetrags (Konkretisierung und Finanzierungszusammenhang)

Rz. 29b Problematisch ist auch ab 2016 insbesondere die nachträgliche Geltendmachung von Investitionsabzugsbeträgen. In den Gesetzesmaterialien wird die Auffassung vertreten, dass die zur bis 2015 geltenden Rechtslage vorgesehenen Einschränkungen im Fall einer nachträglichen Geltendmachung auch für ab dem 1.1.2016 endende Wirtschaftsjahre zur Anwendung kommen.[1] Dieser Ansi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 65 Unterbleibt die geplante Investition, wird der Investitionsabzugsbetrag gem. § 7g Abs. 3 EStG rückgängig gemacht. Verfahrensrechtliche Korrekturvorschrift ist § 7g Abs. 3 S. 2 EStG, wonach der entsprechende Steuerbescheid zu ändern ist, wenn der Gewinn bereits einer Steuerfestsetzung oder Feststellung zugrunde gelegt wurde. Gem. § 7g Abs. 3 EStG ist die Steuerfestsetz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 7 Buchnachweis (§ 8 Abs. 3 UStG)

Rz. 160 Nach § 8 Abs. 3 UStG müssen die in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung buchmäßig nachgewiesen sein. Das BMF kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrats bestimmen, wie der buchmäßige Nachweis zu führen ist. Von dieser Ermächtigung hat das BMF in § 18 UStDV Gebrauch gemacht. Nach § 18 UStDV sind die Vo...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2 Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen

§ 28 Abs. 3 WEG ermöglicht zunächst, beschlussweise Regelungen über die Art und Weise von Zahlungen zu treffen. Durch Beschluss kann also etwa der unbare Zahlungsverkehr eingeführt werden – wenngleich dies wohl am wenigsten praxisrelevant ist, da es kaum Gemeinschaften geben dürfte, deren Mitglieder die Hausgelder beim Verwalter bar einzahlen. Angesichts der fehlenden Praxis...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2.2 Verbot von Sammelüberweisungen

Grundsätzlich kann auch ein Verbot von Sammelüberweisungen beschlossen werden. Bei Verstößen können auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch Sanktionen beschlossen werden, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung zusätzlicher "Bearbeitungs-" oder "Mehraufwands"-Gebühren für den Verwalter als Fall eines besonderen Verwaltungsaufwands. Musterbeschluss: Verbot einer Sammelüberwe...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.1 Fälligkeit der Hausgeldvorschüsse auf Grundlage des Wirtschaftsplans

Die Fälligkeit der monatlichen Hausgeldvorschüsse kann auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG auch dann dauerhaft – über die konkrete Wirtschaftsperiode hinaus – geregelt werden, wenn bereits eine entsprechende Vereinbarung zur Fälligkeit besteht (kein Vereinbarungsvorbehalt). Bestimmt etwa die Gemeinschaftsordnung eine Fälligkeit der Hausgelder jeweils zum Monatsersten, können d...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.3 Fälligkeit von Nachschüssen

Wann die auf Grundlage der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG festgesetzten Nachschussforderungen der Gemeinschaft gegen den einzelnen Miteigentümer fällig sind, ist im Wohnungseigentumsgesetz selbst nicht geregelt. § 271 Abs. 1 BGB bestimmt, dass der Gläubiger – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – sofort Zahlung verlangen kann und der Schuldner – der einzeln...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.1.2 Größenmerkmale in § 7g EStG für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2019 enden

Rz. 15a Bis zum 31.12.2019 galten für die einzelnen Einkunftsarten unterschiedliche Betriebsgrößenmerkmale, die nicht überschritten werden durften: bei bilanzierenden Stpfl. ein Betriebsvermögen von höchstens 235.000 EUR, bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben ein Wirtschaftswert von höchstens 125.000 EUR und bei Betrieben mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2.2.3 Entgeltliche Nutzung der Wohnung und Dauer

Rz. 10 Die begünstigten Wohnungen müssen mindestens 10 Jahre nach Anschaffung oder Herstellung der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Eine Wohnung dient auch der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken, soweit sie zwar vorübergehend leer steht, aber zur entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken bereitgehalten wird. Werden für die Überlassung des Gebäudes wenige...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.1 Grundsätze

Nach § 28 Abs. 3 WEG können die Wohnungseigentümer beschließen, wann Forderungen fällig werden und wie sie zu erfüllen sind. Korrespondierend mit der nicht mehr geltenden Vorschrift des § 21 Abs. 7 WEG a. F. steht auch § 28 Abs. 3 WEG nicht unter einem Vereinbarungsvorbehalt. Eine Beschlusskompetenz besteht also auch dann, wenn der Beschlussgegenstand bereits (abweichend) Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.4.5.4 Unentgeltliche Betriebsübertragung und Realteilung

Rz. 45b Der Investitionsabzugsbetrag kann auch in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die Investition nicht mehr vom Stpfl, selbst, sondern aufgrund einer bereits durchgeführten oder feststehenden unentgeltlichen Betriebsübertragung vom Betriebsübernehmer vorgenommen werden soll.[1] Laut BFH entspricht es sowohl dem Förderzweck des § 7g EStG als auch dem Zweck der...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.4 Fälligkeit von Guthaben/Verrechnung

Weist die genehmigte Jahresabrechnung Guthaben zugunsten einzelner Miteigentümer aus, können die Wohnungseigentümer darüber beschließen, ob das Guthaben an den Miteigentümer ausgezahlt oder mit den künftigen Vorauszahlungen verrechnet wird. Die Möglichkeit der Auszahlung von Anpassungsbeträgen bzw. Guthaben steht den Wohnungseigentümern unter Geltung des WEMoG allerdings nur...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.2 Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen

Auf Grundlage von § 28 Abs. 3 WEG kann auch dauerhaft die Fälligkeit von Beiträgen künftig zu beschließender Sonderumlagen geregelt werden. Musterbeschluss: Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen TOP XX Fälligkeit von Beiträgen zu Sonderumlagen Beiträge zu beschlossenen Sonderumlagen sind jeweils spätestens 2 Wochen nach dem Tag der Beschlussfassung über die Sonderumlage zu...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.4 Verzugsregelungen

Seit Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 kennt das Wohnungseigentumsgesetz keine Beschlusskompetenz mehr für Verzugsregelungen. § 21 Abs. 7 WEG a. F. existiert nicht mehr, § 28 Abs. 3 WEG eröffnet nur noch eine Beschlusskompetenz zur Regelung der Fälligkeit von Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Auch § 19 Abs. 1 WEG eröffnet keine Möglichkeit einer Beschlu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7b... / 2 Gesetzliche Grundlage

Rz. 2 Nach § 7b EStG kann eine Sonderabschreibung als Betriebsausgabe oder Werbungskosten nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Die Finanzverwaltung hat ein Anwendungsschreiben zur Sonderabschreibung für die Anschaffung oder Herstellung neuer Mietwohnungen nach § 7b EStG herausgegeben.[1] Als Anlage zum BMF-Schreiben wird zudem ein vom Stpfl. auszufüllen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 6.1 Auswirkungen der Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g Abs. 3 oder 4 EStG auf Steuerrückstellungen

Rz. 100 Steuerrückstellungen sind auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu bewerten. Als "wertaufhellend" sind nur solche Umstände zu berücksichtigen, die zum Bilanzstichtag bereits objektiv vorlagen und nach dem Bilanzstichtag, aber vor dem Tag der Bilanzerstellung lediglich bekan...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.2 Tilgungsbestimmung von Hausgeldzahlungen

Die monatlichen Hausgelder werden von den einzelnen Wohnungseigentümern einschließlich der Beiträge zur Erhaltungsrücklage in aller Regel in einer Summe gezahlt. Diese sind dann vom Verwalter entsprechend der Beiträge zum Ausgleich der Kosten und Lasten bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums sowie der Beiträge zur Erhaltungsrücklage aufzuteilen. Für den Verwalte...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.3.5 Ratenzahlungs-/Stundungsregelungen

Auch bei noch so geordneten Finanzverhältnissen kann es vorkommen, dass zuverlässige Wohnungseigentümer in finanzielle Engpässe geraten. Soweit diese kurzfristig sind und abzusehen ist, dass sich die finanzielle Lage des Wohnungseigentümers verbessern wird, dürfte es nicht im Interesse der Gemeinschaft liegen, im Fall des Verzugs mit Hausgeldern oder Beiträgen zu einer besch...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.5.2 Versorgungssperre

In der Rechtsprechung und herrschenden Meinung ist anerkannt, dass ein Wohnungseigentümer dann von der Versorgung mit (Warm-)Wasser und Heizenergie ausgeschlossen werden kann, wenn er mit den fälligen Hausgeldzahlungen erheblich in Rückstand ist.[1] Die Eigentümergemeinschaft soll sogar berechtigt sein, die Versorgungsleitungen zu kappen, wenn der säumige Eigentümer direkter...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 1.5 Verhältnis zu § 7a und § 6 EStG

Rz. 5a § 7g Abs. 5 EStG regelt Sonderabschreibungen. Die Generalnorm des § 7a EStG findet (grundsätzlich) Anwendung, soweit es um Sonderabschreibungen geht, nicht allerdings bezüglich eines Investitionsabzugsbetrags i. S. v. § 7g Abs. 1–4 EStG. Einzelne Passagen des § 7a EStG sind allerdings nicht anwendbar, soweit § 7g Abs. 1, 2 EStG speziellere Regelungen enthält. Insbeso...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.3 Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 UStG)

Rz. 97 Die Steuerbefreiung der Lieferung von Gegenständen zur Versorgung von Seeschiffen ist neu in das UStG 1980 aufgenommen worden. Jedoch kam es auch unter der Geltung des UStG 1967/1973 nicht zu einer Besteuerung der Lieferung von Versorgungsgegenständen an Unternehmer der Seeschifffahrt, weil diese Gegenstände aufgrund einer Verwaltungsanweisung[1] als Ausrüstungsgegens...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 2.6.2.4 Sonderfälle/Betriebsaufspaltung

Rz. 51 Bis 2019 war eine Vermietung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung durch ein Besitz- an ein Betriebsunternehmen , obwohl es sich bei Betriebs- und Besitzunternehmen um 2 rechtlich selbstständige Betriebe handelt, regelmäßig unschädlich.[1] Bei einer Nutzungsüberlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ist die Verbleibensbedingung des § 7g Abs. 1 Nr. 2 EStG a. F. alle...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.3 Jahresabrechnung

Korrespondierend mit den Neuregelungen zum Wirtschaftsplan ist Beschlussgegenstand der Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG lediglich die Abrechnungsspitze. Bei der Abrechnungsspitze handelt es sich um den Saldo aus den nach Wirtschaftsplan kalkulierten Soll-Hausgeldern und den tatsächlich angefallenen Kosten. Maßgeblich ist also nicht ein Abrechnungssaldo aus tatsäc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 7g... / 3.1 Hinzurechnung in Höhe des vorgenommenen Investitionsabzugs im Wirtschaftsjahr der Investition (§ 7g Abs. 2 S. 1 EStG)

Rz. 60 Erfolgt eine Investition in ein Wirtschaftsgut, das die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 S. 1 EStG erfüllt, kann der Stpfl. einen – in einem Vorjahr gebildeten Investitionsabzugsbetrag – auflösen. Dazu muss der laufende Gewinn des Wirtschaftsjahres, in dem die Investition erfolgt ist, außerbilanziell erhöht werden. Die Hinzurechnung kann bis zu 50 % (ab 2020) bzw. 40 %...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.1 Wirtschaftsplan

Seit Inkrafttreten des WEMoG sind Gegenstand des Beschlusses über den Wirtschaftsplan gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG lediglich die Vorschüsse zur Kostentragung und zu den gebildeten Rücklagen. Alleiniger Beschlussgegenstand ist letztlich der auf den jeweiligen Wohnungseigentümer entfallende Vorschussbetrag, also das, was er an Hausgeld in der jeweiligen Wirtschaftsperiode zu z...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.5.10 Handelsübliche selbstständige Nebenleistungen

Rz. 132 Wie bereits nach § 4 Nr. 3 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 8 UStG 1967/1973 sind auch handelsübliche selbstständige Nebenleistungen, die mit einer der vorbezeichneten begünstigten Leistungen ausgeführt werden, gem. § 4 Nr. 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG steuerfrei. Für die Frage der Steuerfreiheit ist zunächst auf die jeweilige Hauptleistung abzustellen. Diese Leistungen f...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 9.4.2.1 Verpflichtung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren

Wie der Wohnungseigentümer seiner Verpflichtung zur Entrichtung des Hausgelds nachkommt, ist seine Entscheidung. Da § 28 Abs. 3 WEG den Wohnungseigentümern jedoch die Kompetenz einräumt, über die Art und Weise von Zahlungen mehrheitlich zu beschließen, können die Wohnungseigentümer darüber entscheiden, ob sie am Lastschriftverfahren ("SEPA (Single Euro Payments Area)-Verfahr...mehr

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Beschlussmuster für die Eig... / 2.2 Kostenregress beim Verwalter

Nach der nicht mehr geltenden Bestimmung des § 49 Abs. 2 WEG a. F. konnten dem Verwalter die Kosten insbesondere eines Anfechtungsverfahrens auferlegt werden, wenn er dieses aufgrund groben Verschuldens zu verantworten hatte. § 49 Abs. 2 WEG a. F. ist mit Inkrafttreten des WEMoG deshalb entfallen, weil seit jeher ein materiell-rechtlicher Schadensersatzanspruch gegen den Verw...mehr