Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung des Einbringungsgewinns II bei Formwechsel der übernehmenden Gesellschaft nach einem qualifizierten Anteilstausch
Leitsatz Der Begriff der Veräußerung i. S. v. § 22 UmwStG, welche zu einer Versteuerung des Einbringungsgewinns II nach einem steuerbegünstigten Anteilstausch führt, umfasst jede Übertragung gegen Entgelt, auch Umwandlungen wie z.B. Verschmelzungen, Auf- oder Abspaltungen, Formwechsel und Einbringungen. Selbst eine steuerneutrale Umwandlung erfolgt nicht unentgeltlich, so da...mehr