Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Kommission

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.2.3 Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Einsatz von KI (Nr. 3)

Rz. 11 Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze sind miteinander verbunden und können unter dem Oberbegriff Arbeitsstrukturierung zusammengefasst werden. Unter Arbeitsverfahren ist die Technologie zur Veränderung der Arbeitsgegenstände, zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Beanspruchung und Belastung zu verstehen. Von dem Begri...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / O. Literaturverzeichnis

Rn. 924 Stand: EL 45 – ET: 02/2025 Adler, Hans/Düring, Walther/Schmaltz, Kurt (1995), Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, 6. Aufl., Stuttgart. Arbeitskreis Bilanzrecht der Hochschullehrer Rechtswissenschaft (2008), Stellungnahme zu dem Entwurf eines BilMoG: Einzelfragen zum materiellen Bilanzrecht, in: BB 2008, S. 209–216. Arbeitskreis Steuern und Revision im Bundesver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Kritik der Vorschrift

Rz. 7 Kritisch ist zu § 24 UStG bereits anzumerken, dass aus der Mehrwertsteuersystematik selbst heraus eine Sonderregelung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht angezeigt erscheint. Die Erfahrungen in anderen Wirtschaftszweigen zeigen, dass sogar nicht buchführungspflichtige Unternehmer regelmäßig in der Lage sind, die Regelbesteuerung anzuwenden. Lange [1] sieht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Unionsrecht und Vergleich mit dem Unionsrecht

Rz. 28 Durch die 2. EG-Richtlinie v. 11.4.1967[1] wurde für die EG-Mitgliedstaaten gemeinschaftsrechtlich das Mehrwertsteuersystem vorgeschrieben. Art. 15 dieser Richtlinie ließ aber nationale Sonderregelungen für den Bereich der landwirtschaftlichen Unternehmen zu, sodass die Besteuerung nach Durchschnittssätzen gem. § 24 UStG 1967 ab dem 1.1.1968 (Rz. 1) darauf gestützt we...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Inhalt und Zweck der Regelung(BZSt)

Rz. 6 Die Richtlinie (EU) 2020/284 des Rates v. 18.2.2020 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG im Hinblick auf die Einführung bestimmter Anforderungen für Zahlungsdienstleister[1] sieht vor, dass von diesen Rechtssubjekten ab dem 1.1.2024 hinreichend detaillierte Aufzeichnungen über bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen zu führen und an die Mitgliedstaaten der Europäis...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.6 Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (§ 24 Abs. 2 S. 3 UStG)

Rz. 90 Da für den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs i. S. d. § 24 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG nicht die Betriebsform, sondern die Art der ausgeübten Tätigkeit entscheidend ist, können grds. auch Gewerbebetriebe kraft Rechtsform, bei denen im Übrigen die Merkmale eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs vorliegen, die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 2...mehr

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Report aus Brüssel (USTB 20... / 1. Legislativpaket "MwSt-Vorschriften für das digitale Zeitalter"

Der ECOFIN-Rat hat sich nach mehrmaliger Befassung nunmehr im Rahmen seiner Tagungen am 5.11.2024 auf das von der Kommission am 8.12.2022 mit dem Ziel der Modernisierung der umsatzsteuerlichen Meldepflichten, der Stärkung der Rolle der Plattformwirtschaft bei der Kurzzeitvermietung von Unterkünften oder Personenbeförderungsdienstleistungen und der Verbesserung der Funktionsw...mehr

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Jansen, SGb X, SGB X § 81c ... / 2.2 Antrag der Aufsichtsbehörde auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Rechtswidrigkeit eines Beschlusses der Europäischen Kommission nach § 21 BDSG

Rz. 6 § 21 BDSG enthält seit dem 25.5.2018 erstmals eine Regelung zu Rechtsbehelfen der Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder gegen Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission nach Art. 45 DSGVO, gegen Genehmigungen von Standarddatenschutzklauseln und genehmigte Verhaltensregeln nach Art. 46 Abs. 2 Buchst. c bis e DSGVO (vgl. hierzu die Komm. zu § 77) sowie g...mehr

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Jansen, SGb X, SGB X § 81c Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei angenommener Europarechtswidrigkeit eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 81c wurde zum 25.5.2018 eingefügt durch Art. 24 des Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes und anderer Vorschriften v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2541), mit dem die Vorschriften zum Sozialdatenschutz an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeit...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.3.2.1 Vertragsgestaltung

Rz. 21 Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter können laut EG 81 DSGVO entscheiden, ob sie einen individuellen Vertrag oder Standardvertragsklauseln verwenden, die entweder unmittelbar von der Kommission erlassen oder aber nach dem Kohärenzverfahren von einer Aufsichtsbehörde angenommen und dann von der Kommission erlassen wurden. Rz. 22 Mit Kommission ist die Europäi...mehr

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Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.5 Arbeitsmarkt des Europäischen Wirtschaftsraumes, Erfahrungen mit Arbeitsverwaltungen anderer Staaten (Abs. 4)

Rz. 37 Abs. 4 ist eine Soll-Vorschrift, die eine Einbeziehung des Arbeitsmarktes des europäischen Wirtschaftsraumes und die Einbindung von Erfahrungen aus der Zusammenarbeit mit den Arbeitsverwaltungen anderer Staaten für den Regelfall vorsieht, aber nicht zwingend für jeden Einzelfall vorschreibt. Insoweit will die Vorschrift die Intention an die Beratungsfachkräfte der Age...mehr

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Jansen, SGB X § 81 Recht au... / 2.2.1 Aufgaben der oder des Bundesbeauftragten nach Art. 57 DSGVO i. V. m. §§ 14 und 15 BDSG

Rz. 10 Korrespondierend mit dem Anrufungsrecht nach Abs. 1 enthält bereits Art. 57 Abs. 1 Buchst. f DSGVO für die Aufsichtsbehörde die Verpflichtung, sich mit Beschwerden einer betroffenen Person zu befassen; dies wird in § 14 Abs. 1 Nr. 6 BDSG aufgegriffen. Rz. 11 Darüber hinaus hat die oder der Bundesbeauftragte nach § 14 Abs. 1 BDSG, aber auch unmittelbar aus Art. 57 DSGVO...mehr

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Jansen, SGb X, SGB X § 81c ... / 2.1 Gerichtliche Überprüfung eines Angemessenheitsbeschlusses nach § 81c

Rz. 4 Mit § 81c wird festgelegt, vor welchen Gerichten Aufsichtsbehörden gegen Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission gemäß Art. 45 DSGVO (vgl. die Komm. zu § 77) im Falle der grenzüberschreitenden Verarbeitung von Sozialdaten klagen können. § 81c enthält hierzu selbst keine Aussage, sondern verweist auf § 21 BDSG und damit an das Bundesverwaltungsgericht (Rz. ...mehr

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Jansen, SGB X § 80 Verarbei... / 2.4.2 Voraussetzung für die Auftragserteilung nach Abs. 2

Rz. 31 Mit Abs. 2 erfolgte eine teilweise inhaltliche Übernahme von § 67 Abs. 10 a. F., nach dem die Definition von "Dritter" nicht für Auftragsverarbeiter galt, sofern sie "im Inland, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" tätig waren. Da die Auftragsverarbeitung auch nach...mehr

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Sauer, SGB III § 44 Förderu... / 2.8 Beschäftigungen in EU-/EWR-Staaten oder in der Schweiz

Rz. 56 Abs. 2 ermöglicht eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget, wenn eine Beschäftigung innerhalb der EU, eines EWR-Staates oder der Schweiz angebahnt oder aufgenommen werden soll. Damit wird zunächst die europäische Beschäftigungsstrategie der Kommission unterstützt, aber auch die Beziehungen zu den übrigen genannten Staaten. Beschäftigungsaufnahmen in weiteren Staaten ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.7 Forschungs- und andere Leistungen, die von der Europäischen Kommission finanziert werden

Rz. 122 Im Zusammenhang mit Leistungen, die von der EU-Kommission finanziert werden, ohne dass die Kommission selbst Leistungsempfänger ist, kommt es erfahrungsgemäß häufig zu Schwierigkeiten in der Praxis. Häufig wissen die Leistungserbringer, z. B. Unternehmen oder Hochschulen, die im Rahmen von Forschungsprojekten tätig werden, nicht, wie sie sich bei der Rechnungserteilu...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.2 Beispiele für zwischenstaatliche Einrichtungen i. S. v. § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG

Rz. 115 Insbesondere die folgenden internationalen Einrichtungen (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) sind auch aus Sicht der Bundesrepublik Deutschland umsatzsteuerlich privilegiert und Leistungen an diese Organisationen können, wenn die Einrichtungen oder ihre Außenstellen bzw. Organe ihren Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten haben, nach § 4 Nr. 7 USt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.1 Zwischenstaatliche Einrichtungen

Rz. 108 Nach dem Gesetzeswortlaut sind Lieferungen und sonstige Leistungen an die im Gebiet eines anderen Mitgliedstaats ansässigen zwischenstaatlichen Einrichtungen (gemeint sind damit im Wesentlichen die sog. internationalen Organisationen, also Einrichtungen, die aufgrund eines zwischenstaatlichen Abkommens gegründet worden sind und deren Mitglieder Staaten und/oder wiede...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.3 Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens

Rz. 150 Die Aufnahmemitgliedstaaten können zur Vereinfachung des Bescheinigungsverfahrens bestimmte begünstigte Einrichtungen von der Verpflichtung befreien, einen Sichtvermerk der zuständigen nationalen Behörde einzuholen. An dessen Stelle tritt eine sog. Eigenbestätigung der begünstigten Einrichtung, in der auf die entsprechende Genehmigung des Aufnahmemitgliedstaats hinge...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.4.5 In einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig

Rz. 118 § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. d UStG setzt voraus, dass die zwischenstaatlichen Einrichtungen bzw. deren Mitglieder in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind. Die Ansässigkeit richtet sich nach dem Sitz, der der Einrichtung im Gründungsabkommen oder dem Sitzstaatabkommen zwischen dem aufnehmenden Staat und der Einrichtung zugewiesen wurde. Als zwischenstaatliche Einricht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.1 Art. 151 MwStSystRL

Rz. 23 § 4 Nr. 7 UStG beruht auf Art. 151 MwStSystRL .[1] Diese Vorschrift geht zurück auf Art. 15 Nr. 10 der 6. EG-Richtlinie zur Harmonisierung der USt (77/388/EWG) v. 17.5.1977[2] in der ab 1.1.1993 geltenden Fassung. Diese Fassung ergibt sich aus den Änderungen durch Art. 1 Nr. 15 und 16 der Richtlinie 91/680/EWG v. 16.12.1991 [3], Art. 1 Nr. 9 vierter und fünfter Spiegelstr...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3.2 Art. 49 bis 51 VO 282/2011

Rz. 39 Art. 49 (Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für elektronische Dienstleistungen an diplomatische Mission, internationale Einrichtungen, NATO-Streitkräfte und EU-Streitkräfte im Rahmen des GSVP) der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 [1], die ab dem 1.7.2011 gilt, regelt, dass die in Art. 151 MwStSystRL vorgesehene Steuerentlastung auch dann für elektronische Diens...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4 Leistung an Streitkräfte anderer EU-Mitgliedstaaten

Rz. 133 Nach § 4 Nr. 7 S. 1 Buchst. e sind Lieferungen und sonstige Leistungen an Streitkräfte eines anderen EU-Mitgliedstaates befreit, wenn Streitkräfte an einer Verteidigungsanstrengung teilnehmen, die zur Durchführung einer Tätigkeit der Union im Rahmen des GSVP unternommen wird. Demnach erstreckt sich die Steuerbefreiung nur auf Leistungen, die an Streitkräfte eines EU-...mehr

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Novellierung der Gefahrstof... / 5 § 7: Einhaltung von verbindlichen EU-Grenzwerten

Ein weiteres wichtiges Thema für den Arbeitsschutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist die Verpflichtung, Grenzwerte einzuhalten: Neu in der Gefahrstoffverordnung vom 2.12.2024 ist der Hinweis in § 7 Abs. 8, dass der Arbeitgeber neben der schon bisher genannten Einhaltung der (deutschen) Arbeitsplatzgrenzwerte aus der TRGS 900 jetzt auch die Einhaltung der verbindlichen Euro...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / Literaturtipps

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / A. Die Entstehung der EuErbVO

Rz. 1 Der Vertrag von Maastricht vom 7.2.1992 schuf die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen als dritte Säule der Union.[1] Nachdem hierauf erarbeitete Entwürfe scheiterten, überführte der Vertrag von Amsterdam vom 2.10.1997[2] die justizielle Zusammenarbeit in die "erste Säule". Dadurch wurde der Rat ausdrücklich ermächtigt, Maßnahmen zur Vereinbarung und Ve...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / I. Aufbau des Europäischen Nachlasszeugnisses

Rz. 3 Der Inhalt des Nachlasszeugnisses wird in Art. 68 EuErbVO in 15 Posten (lit. a bis o) aufgegliedert. Diese Posten lassen sich zu folgenden drei Gruppen gliedern:mehr

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E / 25 Europäischer Haftbefehl [Rdn 2446]

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung eines deutschen Erbscheins neben einem ausländischen Europäischen Nachlasszeugnis?

Rz. 53 Trotz der einheitlichen Bestimmung des Erbstatuts in den Art. 21 ff. EuErbVO ist eine einheitliche Rechtsanwendung noch nicht gewährleistet. So wird aufgrund der Lücken im vereinheitlichten europäischen IPR z.B. das Bestehen eines für die Erbfolge maßgeblichen familienrechtlichen Statusverhältnisses (Ehe, Abstammung, Adoption etc.) in den Mitgliedstaaten der EU weiter...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 9. Internationale Institutionen

a) Interpol Rz. 942 [Autor/Stand] Für den im Steuerstrafrecht in besonderem Maße bedeutsamen europäischen Bereich existieren mehrere, teils nebeneinander tätige Institutionen, die im täglichen Arbeitsablauf europaweiter und bei internationalen Steuerstrafverfahren von Bedeutung sind. Rz. 943 [Autor/Stand] Interpol (Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation – IKPO) ist e...mehr

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§ 6 Das Europäische Nachlas... / II. Ausstellung des Zeugnisses

Rz. 41 Die zuständige Behörde stellt, sobald sie die zu bezeugenden Umstände festgestellt hat und weder Einwände gegen den zu bescheinigenden Inhalt rechtshängig sind noch eine Entscheidung ergangen ist, die mit dem Zeugnis unvereinbar ist, gem. Art. 67 Abs. 1 S. 2 EuErbVO unverzüglich das ENZ aus. Sie hat[33] dafür ein von einem Ausschuss erstelltes einheitliches Formblatt ...mehr

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§ 1 Die Europäische Erbrech... / II. Anwendungsstichtag für die EuErbVO

Rz. 24 Die Erbrechtsverordnung ist am 4.7.2012 vom Rat verabschiedet und am 27.7.2012 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Das Inkrafttreten erfolgte gem. Art. 84 Abs. 1 EuErbVO am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, also am 17.8.2012. Rz. 25 Um den Regierungen genügend Zeit für die rechtliche Umsetzung zu geben, vor allem fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Allgemeines

Rz. 1013 [Autor/Stand] Mit der Europäischen Ermittlungsanordnung (im Folgenden "EEA") besteht erstmals ein einheitliches Instrument im Bereich der Beweisrechtshilfe.[2] Die Idee einer vereinfachten und praxisgerechten Rechtshilfe in Beweissachen unter Berücksichtigung des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung geht bereits auf die Tagung des Europäischen Rates vom 15./16.10....mehr

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S / 6 Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen [Rdn 4295]

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / Literaturtipps

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B / 24 Beweisverwertungsverbote, Allgemeines [Rdn 1286]

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§ 3 Regelungsbereich des Er... / Literaturtipps

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Amtshilferichtline/EUAHiG

Rz. 771 [Autor/Stand] Die maßgebliche Rechtsgrundlage [2] für die in Inanspruchnahme von Amts- und Rechtshilfe und den automatischen Austausch von Informationen innerhalb der EU ist die EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU ,[3] die bspw. durch das EUAHiG [4] in nationales Recht umgesetzt worden ist. Die auf europäische Ebene maßgebliche Richtlinie formuliert ihre Zielsetzung wie f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 13. Grenzüberschreitende Arrestierung, Einziehung und Sicherstellung von Vermögenswerten auf europäischer Ebene

Schrifttum: Hüttemann, Grundlagen und Bedeutung der grenzüberschreitenden Vermögensabschöpfung unter besonderer Berücksichtigung der Verordnung (EU) 2018/1805, NZWiSt 2019, 201, 248; Peters/Bode, Verteidigungsmöglichkeiten gegen grenzüberschreitende Vermögensabschöpfungsmaßnahmen (im Steuerstrafverfahren), ZWH 2020, 233, 285. a) Vorläufige Sicherung Rz. 1113 [Autor/Stand] Auf e...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Rechtsgrundlagen

Rz. 887 [Autor/Stand] Das Rechtshilferecht in Strafsachen besteht ungeachtet aktueller Reformbemühungen (vgl. den Entwurf des Gesetzes zur Neuregelung der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen vom 11.9.2024) aus einem undurchdringbaren umfangreichen und unüberschaubaren Normengeflecht, dem es an jedweder Systematik oder Einheitlichkeit fehlt. Die Grenze des Darstellbare...mehr

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Slowakei / A. Rechtsanwendung im Erbrecht

Rz. 1 Die materiell-rechtliche Regelung des slowakischen Erbrechts ist im siebten Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Nr. 40/1964 Slg., das am 1.4.1964 in Kraft trat, enthalten. Trotz der Tatsache, dass das BGB seitdem zahlreiche Änderungen erfahren hat, kann festgestellt werden, dass die vorgenommenen Änderungen, insbesondere die große Novelle Nr. 519/1991 Slg., das Pr...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Rechtshilfe

Schrifttum: Ahlbrecht/Schlei, Verteidigung gegen und mit Rechtshilfe, StraFo 2013, 265; Binder, Rechtshilfe durch die Schweiz bei Steuerhinterziehung mittels einer falschen Einnahmeüberschussrechnung, wistra 2000, 254; Böse, Die Verwertung im Ausland gewonnener Beweismittel im deutschen Strafrecht, ZStW 114 (2002), 148; Brodowski, Strafverfolgung im Namen Europas, GA 2022, 42...mehr

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Österreich / Literaturtipps

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / IV. Belegenheit von Nachlass in einem anderen Mitgliedstaat bei Bestehen eines bilateralen Abkommens

Rz. 230 Im Beispiel 1 (Iranischer Maschinenhändler; siehe Rdn 221) hinterlässt der Erblasser auch Anteile an Gesellschaften mit Sitz in Marseille, so dass die Erben die Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) beantragen. Gemäß Art. 4 EuErbVO sind ausschließlich die deutschen Gerichte für die Ausstellung eines ENZ zuständig. Gemäß Art. 21 EuErbVO wäre wegen de...mehr

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§ 7 Internationales Erbverf... / A. Überblick über die Rechtsquellen

Rz. 1 Das internationalen Erbverfahrensrecht ist aus deutscher Sicht in den folgenden Normkomplexen geregelt:mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 11. Grenzüberschreitender Arrest in Steuerstrafsachen

a) Strafprozessualer Arrest Rz. 559 [Autor/Stand] Auf europäischer Ebene ist die grenzüberschreitende Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder sonstigen Beweismitteln möglich, wenngleich in der Praxis schwierig und eher die Ausnahme.[2] Die Vollstreckungshilfe für einen anderen Mitgliedstaat der EU nach Maßgabe des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates vom 6.10.2006 üb...mehr

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Monaco / A. Internationales Erbrecht

Rz. 1 Da das Fürstentum Monaco nicht Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, ist dort die Europäische Erbrechtsverordnung nicht in Kraft getreten. Rz. 2 Traditionell unterstellte das Internationale Privatrecht von Monaco die Erbfolge des beweglichen Vermögens dem Heimatrecht des Verstorbenen. Die Erbfolge des unbeweglichen Vermögens unterlag gem. Art. 3 Abs. 2 Code Civil de...mehr

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Spanien: Gemeinspanisches R... / I. Vorbemerkung

Rz. 203 Dem Grundsatz nach lässt die EuErbVO die innerstaatlichen mitgliedstaatlichen Vorschriften betreffend die Zuständigkeit in Erbsachen unberührt (Art. 2 EuErbVO). Es gilt somit weiterhin der nach spanischem Recht gültige Grundsatz der freien Wahl des Notars [311] beispielsweise für die Errichtung von Erbteilungsurkunden, letztwilligen Verfügungen etc.[312] Die internati...mehr

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G / 3 Gesetzesnovellen [Rdn 2537]

Rdn 2538 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29.7.2009, 2020 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht der Expertenkommission zur Reform der StPO, StraFo 2016, 226 Basar/Heinelt, Der Referentenentwurf des Ha...mehr

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§ 2 Die Bestimmung des Erbs... / III. Objektive Elemente des gewöhnlichen Aufenthalts

Rz. 18 Der gewöhnliche Aufenthalt bezeichnet den Daseinsmittelpunkt einer Person. Der EuGH hat im Rahmen der Auslegung von Art. 8 Abs. 2 Brüssel IIa-VO[21] für die Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts eines minderjährigen Kindes auf den Ort verwiesen, "der Ausdruck einer gewissen sozialen und familiären Integration" ist.[22] Der entscheidende Unterscheid zum Wohnsitzbegri...mehr