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Nachhaltigkeitscontrolling: Steuerungskennzahlen im Bere ... / 3 Entwicklung von Steuerungskennzahlen zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels "Umwelt"

Prof. Dr. Patrick Stein
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Um für das Controlling spezifische Kennzahlen zur Steuerung hin zu einer ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeit zu entwickeln, sind vorerst die Kriterien dieser Wirtschaftstätigkeit im Rahmen einer 3-stufigen Systematik festzulegen. Diese Systematik ist in der Abb. 2 dargestellt. An erster Stelle ist der mit der Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens verbundenen NACE-Code anzugeben, um zu klären, ob die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens überhaupt für die Taxonomie relevant ist (Taxonomiefähigkeit; Stufe 1). Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass gleiche Wettbewerbsbedingungen gewährleistet sind. Andererseits sollen dieselben technischen Bewertungskriterien für Unternehmen mit derselben Wirtschaftstätigkeit gelten.[1] In Stufe 2 ist mindestens ein Umweltziel zu bestimmen (z. B. Umweltziel 1: Klimaschutz). Auf Basis dieses Umweltziels soll beurteilt werden, ob die Wirtschaftstätigkeit des Unternehmens als ökologisch nachhaltig einzustufen ist (Taxonomiekonformität; Stufe 3). Die Einstufung einer Wirtschaftstätigkeit als ein wesentlicher Beitrag zum Umweltziel "Klimaschutz", kann dann erfolgen, wenn beispielsweise Fahrzeuge keine direkten CO2-Abgasemissionen verursachen. Weiterhin darf die Wirtschaftstätigkeit zu keiner erheblichen Beeinträchtigung eines oder mehrerer anderer Umweltziele (z. B. Umweltziele 2 bis 6) führen (DNSH-Kriterium). Beim Kriterium sind insbesondere international anerkannte Regelungen zu Menschenrechten (z. B. Charta der Menschenrechte) zu befolgen.[2]

Abb. 2: 3-stufige Systematik zu den Steuerungskennzahlen

Sind alle drei Kriterien erfüllt, so sind die spezifischen Kennzahlen festzulegen. Für Nicht-Finanzunternehmen sind vor allem die nachfolgenden drei Kennzahlen heranzuziehen:

  • Umsatz (Umsatz-KPI)
  • Investitionsausgaben (CapEx-KP...

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