Prof. Dr. Christian Fink
, Dr. Niels Henckel
Rz. 160
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Eine besondere Eigenschaft der nichtfinanziellen Erklärung ist, dass sie die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf bestimmte nichtfinanzielle Aspekte in den Mittelpunkt ihrer Betrachtungen stellt. Damit liegt der Fokus dieser Art der Berichterstattung nicht mehr nur auf der Darstellung von Geschäftsverlauf, Lage und voraussichtlicher Entwicklung des Unternehmens unter Beachtung dessen Umfeldbedingungen (sog. Outside-in-Perspektive). Stattdessen fokussiert die nichtfinanzielle Berichterstattung deutlich stärker auf die Auswirkungen, die die Geschäftstätigkeit des berichtenden Unternehmens auf bestimmte nichtfinanzielle Belange hat (sog. Inside-out-Perspektive).
Rz. 161
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Obwohl damit der Grundgedanke der auswirkungsbezogenen Nachhaltigkeitsberichterstattung auch in die Leitlinien für die nichtfinanzielle Berichterstattung Einzug findet, können die beiden Begriffe nicht synonym verwendet werden. Dies liegt daran, dass die nichtfinanzielle Erklärung einerseits inhaltlich ein geringeres Themenspektrum abdeckt als ein Nachhaltigkeitsbericht z. B. nach den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), andererseits aber vom Aufsichtsrat des berichtenden Unternehmens inhaltlich zu prüfen ist (vgl. Tz. 156). Ein freiwillig erstellter Nachhaltigkeitsbericht unterliegt dagegen keiner Prüfungspflicht, weder durch den Aufsichtsrat, noch durch einen Abschlussprüfer.
Rz. 162
Stand: 2. A. – ET: 07/2024
Die CSR-RL 2014/95/EU sah bereits in Art. 3 ihrer Ursprungsfassung eine Überprüfung der Umsetzung ihrer Vorgaben vor. Eine explizite Aufnahme dieser RL-Überprüfung in das Arbeitsprogramm der EU-Kommission erfolgte mit dem europäischen Green Deal. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die EU-Kommission zunächst am 30.01....