Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderungsrente

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Abgrenzung zu abgekürzten Leibrenten

Rn. 70 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Zeitrente ist abzugrenzen von der abgekürzten Leibrente. Eine abgekürzte Leibrente ist zwar ebenfalls zeitlich begrenzt. Darüber hinaus endet sie aber auch mit dem Tod des Bezugsberechtigten (vgl § 55 Abs 2 EStDV; BFH BFH/NV 2011, 1496 zu Erwerbsminderungsrente; BFH BStBl II 1986, 261). Zur Besteuerung abgekürzter Leibrenten, s Rn 76 ff.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG, Rechtsverordnung für besondere Fälle

Rn. 206 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 5 EStG wird die Ermittlung des Ertrags aus Leibrenten, die vor dem 01.01.1955 zu laufen begonnen haben, und aus Renten, deren Dauer von der Lebenszeit mehrerer Personen oder einer anderen Person als des Rentenberechtigten abhängt, sowie aus Leibrenten, die auf eine bestimmte Zeit beschränkt sind,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Verfassungsrechtlich geklärte Fragen

Rn. 131 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte iRd AltEinkG (BGBl I 2004, 1427) in Form der grundlegenden Systemumstellung von der vorgelagerten zur nachgelagerten Besteuerung der Sozialversicherungsrenten und vergleichbarer Bezüge begegnet keinen grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken (BFH BStBl II 2009, 710; BVerfG v 29.09.2...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Renten iSv § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG/Überblick

Rn. 172 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach der durch das AltEinkG ab 2005 neu eingefügten Regelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG unterliegen die sonstigen (privaten) Leibrenten wie bisher der Ertragsanteilsbesteuerung. Da der Besteuerungsregelung in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG (sog Basisversorgung) grds Vorrang eingeräumt wird und deshalb nur "L...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 10 Abs 1 Nr 2 Buchst b EStG nicht erfüllen

Rn. 175 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter den Auffangtatbestand des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst bb EStG fallen in erster Linie die privaten Leibrentenversicherungen, die die Voraussetzungen des § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG nicht erfüllen und auch nicht unter § 22 Nr 5 EStG einzuordnen sind. Nach der Gesetzesbegründung fallen hierunter insb Anlageprodukt...mehr

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Sterbegeld / 4.3 Kein Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Ein Anspruch auf Sterbegeld besteht nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Todes ruhte. Ein Arbeitsverhältnis ruht, wenn die wechselseitigen Hauptpflichten des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsleistung und Entgeltzahlung) suspendiert sind und somit der jeweilige Gläubiger von seinem Schuldner die Erbringung der Leistung nicht verlangen und nicht durchsetzen kann, wä...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 2.2.2 Anzurechnende Rentenarten

Rz. 34 Bei den in § 50 Abs. 2 aufgeführten Renten/Leistungen handelt es sich um spezielle Renten aus der Alterssicherung der Landwirte (Nr. 1): Die Alterssicherung der Landwirte wird von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) durchgeführt und zielt seit ihrer Einführung im Jahr 1957 auf eine Teilsicherung des Lebensunterhaltes ab. Diese Teilsi...mehr

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Sommer, SGB V § 50 Ausschlu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 50 trat mit der Einführung des SGB V zum 1.1.1989 in Kraft (Art. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen – Gesundheits-Reformgesetz – v. 20.12.1988, BGBl. I S. 2477). In den letzten 20 Jahren hat die Vorschrift lediglich eine Änderung erfahren – und zwar zum 11.5.2019: Durch Art. 1 des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) v. 6.5.2019 (BGBl. I S....mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5 Die Anrechnung von Entgeltersatzleistungen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5)

Rz. 40 Während die Leistungen nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und das Elterngeld aus dem gleichen Anlass, nämlich der Geburt eines Kindes gewährt werden, weisen die unter § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 zu subsumierenden Einnahmen diese Verknüpfung nicht auf.[1] Die Nähe zum Elterngeld liegt jedoch darin begründet, dass es sich bei den Leistungen i. S. d. § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 ...mehr

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Kommentierung zum TVÜ-L / 10.3.1.1 Anspruchsvoraussetzungen für die kinderbezogenen Entgeltbestandteile

Im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder Für im Oktober 2006 zu berücksichtigende Kinder werden die kinderbezogenen Entgeltbestandteile des BAT/BAT-O oder MTArb/MTArb-O in der für Oktober 2006 zustehenden Höhe als Besitzstandszulage fortgezahlt, solange für diese Kinder Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG ununterbrochen gezahlt wird oder ohne Berücksichtigung der §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Rz. 43 Auch Renten der gesetzlichen Rentenversicherung wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind mit dem Besteuerungsanteil gem. § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG der Besteuerung zu unterwerfen. Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Einbeziehung der Erwerbsminderungsrenten in die Vorschrift des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG bestehen n...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.9.3.8.1 Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung u. a.

Rz. 150 Zu den sonstigen Einkünften gehören nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Leibrenten und andere Leistungen, die erbracht werden aus[1]: der gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. zu den Änderungen bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Rz. 40). Hierunter fallen alle Renten, die nach dem SGB VI gewährt werden, Renten wegen Alters, § 33 Abs....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1.2.2 Beiträge zu privaten kapitalgedeckten Lebensversicherungen, Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG

Rz. 62 Als Sonderausgaben abziehbar sind nach § 10 Nr. 2 Buchst. b EStG Beiträge des Stpfl. zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung (sog. Basisrente-Alter), ggf. ergänzt um eine Absicherung des Eintritts der verminderten Erwerbsfähigkeit, der Berufsunfähigkeit oder von Hinterbliebenen oder zur Absicherung gegen den Eintritt der verminderten Erwerbsfähigkei...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 3 Abgrenzung auflösende Bedingung/Befristung

Rz. 3 Schwierig ist insbesondere die Abgrenzung der auflösenden Bedingung von der Zweckbefristung. Eine Zweckbefristung liegt vor, wenn das Arbeitsverhältnis nicht zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt, sondern bei Eintritt eines künftigen Ereignisses enden soll. Bei einer auflösenden Bedingung hängt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ebenfalls vom Eintritt eines ...mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 21 Au... / 4.2.9 Sonderfall körperliche Untauglichkeit/Erwerbsminderung/Erwerbsunfähigkeit

Rz. 19 Die Aufzählung der eine Befristung und damit auch eine auflösende Bedingung grundsätzlich rechtfertigenden Gründe in § 14 Abs. 1 TzBfG ist nur beispielhaft und soll weder andere von der Rechtsprechung bisher anerkannte noch weitere Gründe für Befristungen und auflösende Bedingungen ausschließen.[1] Soweit in Tarifverträgen für das Bordpersonal von Fluggesellschaften vo...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.2.2.4 Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 BetrVG

Rz. 67 Der Gleichbehandlungssatz des § 75 Abs. 1 S. 1 BetrVG und der Gleichbehandlungsgrundsatz prägt die Rechtsprechung zu der Frage, inwieweit in Sozialplänen Differenzierungen zwischen den Ansprüchen der Arbeitnehmer zulässig sind (siehe schon oben Rz. 52 zur Frage des Ausschlusses von Arbeitnehmern aus dem Geltungsbereich des Sozialplans). Im Einzelnen gilt u. a.: Rz. 6...mehr

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Sauer, SGB IX § 42 Leistung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Gemäß § 1 Satz 1 erhalten Menschen mit Behinderung oder drohender Behinderung (vgl. § 2) Leistungen von den Rehabilitationsträgern, um ihre Selbstbestimmung und ihre volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder Benachteiligungen entgegenzuwirken. Die Teilhabeleistungen dienen dazu, dem betroffen...mehr

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FF 02/2025, Handbuch Versorgungsausgleich

Helmut Borth10. Aufl. 2025, 870 S., Luchterhand, 129 EURISBN 978-3-472-09817-1 Dreieinhalb Jahre nach der letzten Auflage hat Borth sein Standardwerk zum Versorgungsausgleich wieder auf den neuesten Stand gebracht. Während der Umfang von der 8. zur 9. Auflage noch um 100 Seiten zugenommen hatte, sind es jetzt nur 26 Seiten. Diese erklären sich durch die neuen Regelungen, die ...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision des Versorgungsausgleichs nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten/Berücksichtigung besitzgeschützter Anrechte bei dauerhaft bewilligter Erwerbsminderungsrente

VersAusglG § 5 Abs. 2 § 51 § 31; FamFG § 225; SGB VI § 88 Leitsatz 1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des ve...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung eines im Jahre 2002 durchgeführten Versorgungsausgleiches nach dem Tod seiner früheren Ehefrau. [2] Das Amtsgericht – Familiengericht – Uelzen schied mit Urt. v. 10.9.2002 die Ehe des Antragstellers, nachdem der Scheidungsantrag des am xx.xx. 1946 geborenen Antragstellers seiner am xx.xx. 1949 geborenen Ehefrau am 9.3.20...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung des OLG Celle ist zuzustimmen. Die DRV musste sich bereits in der Entscheidung v. 23.8.2023[1] vom BGH belehren lassen, dass besitzgeschützte Entgeltpunkte auch in Abänderungsverfahren zu berücksichtigen sind. In diesem Fall ging es um Kindererziehungszeiten und um die Frage, ob im Verfahren nach § 51 eine Bewertung nach § 39 VersAusglG (...mehr

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FF 01/2025, Totalrevision d... / Leitsatz

1. Für eine Totalrevision des Versorgungsausgleiches nach Tod des insgesamt ausgleichsberechtigten Ehegatten bedarf es einer zugunsten des Ausgleichspflichtigen wirkenden Wertänderung, die die Wertgrenze des § 225 Abs. 3 FamFG überschreitet (Anschluss an BGH FamRZ 2022, 258). 2. Bei Bewertung des Anrechts des verstorbenen Ehegatten aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / Literaturtipps

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / a) Der Fall

Rz. 112 Der Kläger machte gegen die Beklagte als Rechtsnachfolgerin des Haftpflichtversicherers des unstreitig dem Grunde nach voll haftenden Unfallverursachers Ansprüche auf (weiteren) Verdienstausfall aus einem Verkehrsunfall vom 19.11.1992 geltend. Der Kläger hatte zwei Kinder, er war mit einer im Forschungszentrum X. tätigen promovierten Chemikerin verheiratet und lebt m...mehr

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Teilrente 99,99 % und Arbei... / C. Rentenrecht SGB VI

Rz. 6 Die beschriebenen drei Grundtypen erläutern das Münchener Modell augenfällig und plastisch. Das Modell ist aber nicht auf diese Grundtypen beschränkt, sondern bemerkenswert variabel. Es können andere Beginn- und Endzeiten gewählt werden, sodass ich andere Abschläge sowie Endrenten ergeben. Oder aber statt Weiterarbeit in Vollzeit zu wählen, sind auch Reduzierungen auf ...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.8 Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen bei Erwerbsminderungsrenten

Während es seit dem 1.1.2023 bereits keine Hinzuverdienstgrenze mehr für Frührentner gibt, sind bei Erwerbsminderungsrentnern weiterhin Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Diese werden für das Jahr 2025 erneut erhöht. Bei Bezug einer Rente wegen teilweise Erwerbsminderung beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze ab dem 1.1.2025 39.322,50 EUR. Bei Renten wegen voller Erwerbs...mehr

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Jung, SGB VII § 65 Witwen- ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit dem Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) am 1.1.1997 in Kraft getreten. Sie übernimmt Regelungen aus §§ 590, 591, 594, 599, § 586 Abs. 2 RVO (vgl. zu den Gesetzesmaterialien BR-Drs. 263/95 S. 71, 258, 259 = BT-Drs. 13/2204 S. 27, 91). Abs. 1 Satz 2 wurde durch Art. 5 Nr. 2a des Altersvermögensergänzungsgesetze...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Verletztenrente / 6 Zusammentreffen mit einer Rente der Rentenversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Verletzten- und Erwerbsminderungsrente oder Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. nach Maßgabe des § 93 SGB VI gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Von der Unfallrente bleibt be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 2.3 Alterssicherung der Landwirte

In der Alterssicherung der Landwirte gibt es ebenfalls die Möglichkeit einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung.[1] Die ansonsten mindestens zu erfüllende Wartezeit von 5 Jahren braucht nicht in vollem Umfang zurückgelegt worden sein, wenn als Ursache einer Erwerbsminderung oder gar des Todes des Versicherten ein Arbeitsunfall oder aber eine Berufskrankheit im Sinne der Unfallver...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Jahreswechsel 2024/2025: Ar... / 3.2.4 Textform für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze – Änderung des § 41 SGB VI

In Zusammenhang mit den Formerleichterungen im NachwG steht eine Änderung des § 41 SGB VI, mit der abweichend von § 14 Abs. 4 TzBfG für die Befristung des Arbeitsverhältnisses auf das Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr die Schriftform erforderlich ist, sondern auch die Textform genügt. § 41 SGB VI wird um einen Abs. 2 erweitert, der lautet: Zitat Eine Vereinbarung, die ...mehr

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§ 24 Arbeitslosenversicherung / B. Versicherungspflicht

Rz. 2 Gem. § 24 Abs. 1 SGB III sind vor allem Beschäftigte versicherungspflichtig. § 25 SGB III enthält nähere Angaben zur versicherungspflichtigen Beschäftigung. Daraus ergibt sich auch, dass die Beschäftigung zur Berufsausbildung ebenfalls die Versicherungspflicht auslöst. Für Beschäftigte beginnt die Versicherungspflicht mit dem Tag des Eintritts in das Beschäftigungsverh...mehr

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§ 2 Kollektivarbeitsrecht / 8. Muster zum Sozialplan

Rz. 1022 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 2.76: Sozialplan Sozialplan zwischen der _________________________ – nachfolgend "Gesellschaft" genannt – und _________________________ § 1 Geltungsbereich (1) Vorbehaltlich nachfolgendem § 2 gilt dieser Sozialplan für alle Arbeitnehmer (m/w/d – nachfolgend aus Gründen der Lesbarkeit einheitlich: Arbeitnehmer) des B...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) Auflösende Bedingung

Rz. 576 Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses kann von dem Eintritt eines bestimmten Ereignisses abhängig gemacht werden (auflösende Bedingung). Rz. 577 § 21 TzBfG regelt auflösend bedingte Arbeitsverträge in Konkretisierung von § 158 Abs. 2 BGB. Der auflösend bedingte Arbeitsvertrag endet dadurch, dass ein unsicheres zukünftiges Ereignis eintritt.[1308] Die Abgrenzung zw...mehr

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zfs 12/2024, Zur Haftungsqu... / 1 Sachverhalt

I. Die Parteien streiten um materiellen und immateriellen Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall am Vormittag des 17.6.2018 in M. bei B. (Kreis R-E. Einmündung von der B4 in Richtung D-moor). Der Zeuge C. fuhr mit dem bei der Beklagten haftpflichtversicherten Fahrzeug auf der Bundesstraße 4 in Fahrtrichtung N. Er beabsichtigte nach links in die Straße H. einzubiegen. Der Kl...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / b) Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber

Rz. 672 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 1a.33: Direktzusage – Zusage einer Versorgung durch den Arbeitgeber Ruhegeldvereinbarung zwischen _________________________ (Name, Adresse Firma) – nachstehend: Arbeitgeber – und _________________________ (Name, Adresse) – nachstehend: Mitarbeiter – Die Gewährung von Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung...mehr

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§ 23 Rentenversicherung / A. Einführung

Rz. 1 Die gesetzliche Rentenversicherung ist im Sechsten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB VI) geregelt. Sie sichert das Risiko ab, wegen der allmählich meist nachlassenden Erwerbsfähigkeit im Alter einkommenslos zu sein. Dabei stellt die gesetzliche Regelaltersrente ohne Bewertung der konkreten Erwerbsfähigkeit des Einzelnen darauf ab, ein bestimmtes Lebensalter (das Rentenei...mehr

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§ 1a Individualarbeitsrecht... / bb) § 2 Versorgungsfälle

Rz. 674 (1) Eine Anknüpfung an die Altersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (gRV), am besten durch eine entsprechende dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Altersgrenze in der gRV, ist am unproblematischsten. Abweichende Altersgrenzen haben auch Auswirkungen auf die Berechnung der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG. Der 2. Satz wied...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 3.2 Gesetzliche Renten aus dem Inland

[Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und vergleichbare Renten → eZeile 4] Die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehören Alters-, Witwen- oder Witwerrenten, Waisenrenten und Erziehungsrenten, Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrenten (abgekürzte Leibrenten). den landwirtschaftlichen Alterskassen; berufsständischen Versorgungseinrichtungen, vor ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 2 Relevante Rentenbezüge

In die Anlage R, R-AUS und R-AV/bAV sind nur die Daten zwingend einzutragen, die nicht elektronisch an die Finanzverwaltung gemeldet wurden. Renten und andere Leistungen gehören zu den wiederkehrenden Bezügen. Abhängig davon, wer sie zahlt und in welcher Form sie vorliegen, erfolgt eine unterschiedliche Besteuerung. Abgrenzung der Einkunftsarten Werden Renten gezahlt, ist zu un...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 4 Arbeitsunfähigkeit

Wird der Bezieher von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II während des Leistungsbezugs arbeitsunfähig krank, wird das Bürgergeld weiter gezahlt. Entscheidend für den weiteren Anspruchs ist die Prognose, ob Erwerbsfähigkeit innerhalb von 6 Monaten wieder eintritt. Wird nicht mehr von Erwerbsfähigkeit mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 15 Stunden ausgegangen, so müsse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bürgergeld nach § 19 Abs. 1... / 2 Renten-/Unfallversicherung

Der Bezug von Bürgergeld nach § 19 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist nur eine unbewertete Anrechnungszeit.[1] Diese führt dazu, dass erworbene Anwartschaften auf Erwerbsminderungsrenten erhalten bleiben. Für unter 25-jährige Leistungsbezieher ist bei Vorliegen von Arbeitslosigkeit jedoch eine bewertete Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit nach § 58 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI zu berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Sozialplan / 2.2 Gleichbehandlungsgrundsatz

Die Betriebsparteien haben allerdings bei Sozialplänen – wie auch sonst bei Betriebsvereinbarungen – den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz des § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG zu beachten. Im Sozialplan dürfen Höchstgrenzen für Abfindungen festgesetzt werden.[1] Die Betriebsparteien können in einem Sozialplan die Reduzierung oder gar den völligen Ausschluss v...mehr

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Jansen, SGB VI § 62 Schaden... / 2 Rechtspraxis

Rz. 7 Versicherte haben gemäß §§ 43 Abs. 1 und 2, 45 Abs. 1, 240 Abs. 1 Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung, wenn eine Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, 45 Abs. 2, 240 Abs. 2 vor Erreichen ihrer Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2) eingetreten ist. Bei Berechnung einer Erwerbsminderungsrente werden gemäß § 75 A...mehr

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Jansen, SGB VI § 68a Schutz... / 2.1.3 Ausgleichsbedarf; sog. Nachholfaktor (Satz 2)

Rz. 17 Satz 2 beinhaltet zunächst die Legaldefinition des Begriffs Ausgleichsbedarf und definiert diesen als die nach Satz 1 angeordnete unterbliebene Minderungswirkung. Der Ausgleichsbedarf firmiert auch unter dem Begriff Nachholfaktor. Rz. 18 Außerdem beinhaltet Satz 2 auch die Rechtsfolge, was mit dem Ausgleichsbedarf künftig geschieht. Durch die Modifikation der Schutzkla...mehr

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Jansen, SGB VI § 210 Beitra... / 2.2.2 Versicherte, die bei Erreichen ihrer Regelaltersgrenze die allgemeine Wartezeit nicht erfüllen

Rz. 8 Nach § 210 Abs. 1 Nr. 2 können sich Versicherte ihre bisher gezahlten Rentenversicherungsbeiträge auf Antrag auch erstatten lassen, wenn sie ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht und die allgemeine Wartezeit nicht erfüllt haben. Der Erstattungsanspruch des in § 210 Abs. 1 Nr. 2 genannten Personenkreises ist damit zu begründen, dass wegen nicht erfüllter allgemeiner W...mehr

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Jansen, SGB VI § 268a Änder... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 26 Bergmann, Der Wegfall der Kürzung im Versorgungsausgleich, FamRB 2015, 314. Holzwarth, Anmerkung zur Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 11.12.2014, 1 BvR 1485/12 – Zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des Wegfalls des Rentner- und Pensionistenprivilegs infolge des VAStrRefG, FamRZ 2015, 475. Norpoth, Landesrechtliche Übergangsregelungen zum Pensionärsprivileg...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 3 Literatur

Rz. 23 Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186. Düwell, Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz, jurisPR-ArbR 38/2017 Anm. 1. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Nakielski, Erwerbsminderungsrente und Ost-West-Rentenangleichung, SozSich 2017, 63. Ruland, Neue Re...mehr