Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderungsrente

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Vorsorgeaufwendungen / 1.4.4 Basisrente-Alter: Ergänzende Absicherungen

Grundsatz Zusätzlich zur Altersabsicherung können mit einem Produkt der Basisrente-Alter auch der Eintritt einer Berufsunfähigkeit oder einer verminderten Erwerbsfähigkeit des Steuerpflichtigen sowie seine Hinterbliebenen abgesichert werden.[1] Voraussetzung ist jedoch, dass auf die Beiträge zur Altersabsicherung mehr als 50 %[2] der Gesamtbeiträge des Steuerpflichtigen entfa... mehr

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FF 09/2025, Abänderung nach § 51 VersAusglG und Grenzen des Besitzschutzes bei Erwerbsminderungsrente

VersAusglG § 31 Abs. 1 § 51 Abs. 2;FamFG § 225 Abs. 3;SGB VI § 88 Abs. 2 Leitsatz Im Verfahren auf Abänderung des Versorgungsausgleichs nach Tod eines Ehegatten sind gemäß § 88 Abs. 2 SGB VI die bisherigen persönlichen Entgeltpunkte des verstorbenen Versicherten nur dann für die Bewertung des Anrechts maßgebend, wenn ein neuer Rentenbezug spätestens innerhalb von 24 Kalendermo... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Berechnung des Ehezeitanteils.

Rn 12 Gem § 39 II Nr 1 ist der Ehezeitanteil eines Anrechts der GRV aus der Summe der auf die Ehezeit entfallenden Entgeltpunkte zu berechnen. Die Zuordnung der erworbenen Entgeltpunkte zur Ehezeit erfolgt nach dem sog In-Prinzip (vgl dazu § 3 Rn 10). Entgeltpunkte aus Pflichtbeitragszeiten sind auch im VA stets den Zeiten der Beschäftigung oder der Kindererziehung zuzuordne... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Tod vor Einleitung eines Abänderungsverfahrens.

Rn 16 Ein Abänderungsverfahren kann auch noch nach dem Tod eines Ehegatten vom anderen Ehegatten oder von einem Versorgungsträger eingeleitet werden (vgl BGH FamRZ 13, 1287 Rz 17 ff; 20, 743 Rz 22). Auch Hinterbliebene haben ein Antragsrecht für das Abänderungsverfahren nach § 51 (BGH FamRZ 13, 1287 Rz 28; 18, 1238 Rz 31; 23, 358 Rz 12). Sie können die Abänderung auch noch n... mehr

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FF 09/2025, Abänderung nach... / 2 Anmerkung

Der BGH hebt eine Entscheidung des OLG Celle auf, die in der Literatur auf Zustimmung gestoßen war.[1] In dem zu entscheidenden Fall kommt es für den Einstieg in die Abänderung eines nach altem Versorgungsausgleichsrecht durchgeführten Versorgungsausgleichs mit dem Ziel, diesen nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten rückgängig zu machen, darauf an, ob Entgeltpunkte au... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. ehebedingte Nachteile.

Rn 4 Eine Befristung scheidet aus, wenn der gesamte Unterhalt erforderlich ist, um ehebedingte Nachteile auszugleichen. In diesem Fall kommt nur eine Herabsetzung auf den angemessenen Lebensbedarf in Betracht, wenn der Unterhalt höher als der ehebedingte Nachteil ist (BGH FamRZ 18, 1421). Dieser bestimmt sich nach den Einkünften, die der berechtigte Ehegatte ohne die Ehe erz... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / G. Fiktive Einkünfte.

Rn 32 Unterhaltsrechtlich maßgeblich können auch aufgrund einer unterhaltsrechtlichen Obliegenheit nicht erzielte, aber erzielbare Einkünfte sein (vgl auch Ziff 9 der Leitlinien). Dies gilt gleichermaßen für den Pflichtigen wie den Berechtigten (zur Verfassungsmäßigkeit der Zurechnung fiktiver Einkünfte BVerfG FamRZ 12, 1283). Die Zurechnung eines fiktiven Einkommens muss so... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benachteiligung wegen Pflege eines beh... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unwirtschaftlichkeit des Ausgleichs (Abs 2 Nr 3).

Rn 13 II Nr 3 nimmt Anrechte vom Wertausgleich aus, deren Ausgleich für die ausgleichsberechtigte Person unwirtschaftlich wäre. Damit werden Fälle erfasst, in denen sich die interne oder externe Teilung voraussichtlich nicht zugunsten der ausgleichsberechtigten Person auswirken würde, dh, dass sie mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen Versorgungsanspruch realisieren könnte (BT... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 43 enthält besondere Vorschriften zur Bewertung von Anrechten aus der GRV. Sie ist (seit 1992) im SGB VI geregelt und in zwei Zweige untergliedert; die knappschaftliche Rentenversicherung (für im Bergbau Beschäftigte) unterscheidet sich von der allgemeinen Rentenversicherung insb durch höhere Beiträge und höhere Leistungen. Wegen ihrer unterschiedlichen Qualität gelte... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Bewertung laufender Versorgungen nach der unmittelbaren Bewertungsmethode (Abs 1).

Rn 1 Bei Anrechten, die in der Anwartschaftsphase nach der unmittelbaren Bewertungsmethode zu berechnen gewesen wären, ist diese Methode auch dann anzuwenden, wenn sich das Anrecht bereits in der Leistungsphase befindet. § 41 I erklärt deshalb die Bestimmungen des § 39 für entspr anwendbar. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob sich das Anrecht bereits in der Leist... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Entgeltpunkte als Bezugsgröße.

Rn 5 Maßgebliche Bezugsgröße der GRV (iSv § 5 I) sind Entgeltpunkte. Im VA sind darunter die Entgeltpunkte iSd § 63 SGB VI zu verstehen, nicht die – sich erst nach Multiplikation mit dem sog Zugangsfaktor ergebenden – persönlichen Entgeltpunkte. Nimmt die versicherte Person die Altersrente mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch, beträgt der Zugangsfaktor 1,0, wirkt ... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Frühzeitige Verrentung der ausgleichspflichtigen Person.

Rn 13 Erhält die ausgleichspflichtige Person im Zeitpunkt der Entsch aus einem auszugleichenden Anrecht bereits eine laufende Versorgung wegen Invalidität oder Erreichens einer besonderen Altersgrenze, kann der VA dazu führen, dass diese Versorgung zwar aufgrund der gerichtlichen Entsch um den Ausgleichswert gekürzt wird, diese Person aber ihrerseits aus einem im VA vom ande... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB G

Garage § 1361b BGB 4 Garantie Vor §§ 145 ff BGB 3 AGB § 305c BGB 19; § 307 BGB 35; § 309 BGB 12, 15, 32 des Hauptmieters § 540 BGB 16 Verbrauchsgüterkauf § 479 BGB 1 Zusicherungshaftung § 276 BGB 31 Garantie des Verkäufers § 443 BGB 8 Beschaffenheit § 443 BGB 14 Haltbarkeit § 443 BGB 17 selbstständige~ § 443 BGB 10 unselbstständige~ § 443 BGB 11 Verjährung § 443 BGB 10 Garantiehaftung §... mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Erwerb durch Arbeit oder Vermögen (Abs 2 Nr 1).

Rn 5 Gem II Nr 1 fallen in den VA nur Anrechte, die durch Arbeit oder Vermögen erworben worden sind. Auf Arbeit beruhen Anrechte, die das versorgungsrechtliche Resultat einer nichtselbständigen Beschäftigung als Arbeitnehmer oder einer arbeitnehmerähnlichen Stellung als Selbständiger (zB als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Leitungsmacht über das Unternehmen, vgl BGH FamRZ... mehr

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Renten / 11.2.3 Umwandlung einer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrente

Eine Erwerbsminderungsrente wird spätestens nach Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres des Berechtigten in die Regelaltersrente umgewandelt. Dann gilt Folgendes: Für die Altersrente wird der Rentenfreibetrag neu festgesetzt. Es kommt die Sonderregelung des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 8 EStG zur Anwendung, die für Renten gilt, die nach dem 31.12.2004 a... mehr

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Renten / 11.2.4 Erwerbsminderungsrente nach vorherigem Bezug von erstattungspflichtigem Krankengeld

Bezieht ein Arbeitnehmer Krankengeld und wird ihm rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zugebilligt, dann entfällt dadurch rückwirkend ganz oder teilweise der Anspruch auf das Krankengeld. Bei einer solchen zeitlichen Überschneidung zweier Leistungen steht der vorleistenden Krankenkasse ein Erstattungsanspruch nach § 103 SGB X zu. In Höhe dieser Erstattung gilt der Anspruch... mehr

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Renten / 11.2.2 Verlängerung einer Erwerbsminderungsrente

Erwerbsminderungsrenten werden grundsätzlich befristet gezahlt. Wird eine solche Rente wegen derselben Krankheit nach Ablauf der zeitlichen Befristung verlängert oder wiederholt bewilligt und schließen sich die Bezugszeiten unmittelbar aneinander an, ist steuerlich nicht von mehreren abgekürzten Leibrenten auszugehen. Nach Ansicht des BFH[1] liegt eine einzige abgekürzte Lei... mehr

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Renten / 11.2 Erwerbsminderungsrenten

11.2.1 Grundsätzliches Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da... mehr

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Renten / 9.5 Folgerenten

Folgen nach dem 31.12.2004 Renten aus derselben Versicherung einander nach, wird bei der Ermittlung des für den Besteuerungsanteil maßgeblichen Prozentsatzes nicht der tatsächliche Beginn der Folgerente herangezogen. Der für die spätere Rente maßgebende Prozentsatz richtet sich nach dem Jahr, das sich ergibt, wenn die Laufzeit der vorhergehenden Rente von dem Jahr des Beginn... mehr

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Renten / 10.5 Wechsel der Rentenart

Erhält ein Steuerpflichtiger nach Wegfall einer Rente eine andere Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, z. B. eine Altersrente nach vorheriger Erwerbsminderungsrente, wird für die neue Rente (Altersrente) ein neuer Rentenfreibetrag ermittelt. Der Prozentsatz zur Ermittlung des Besteuerungsanteils der unmittelbar nachfolgenden Rente richtet sich aber nach dem Jahr, d... mehr

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Renten / 11.2.1 Grundsätzliches

Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben die Aufgabe, Einkommen zu ersetzen, wenn die Erwerbsfähigkeit des Versicherten infolge einer Krankheit oder eines Unfalls in einem bestimmten Maß eingeschränkt oder weggefallen ist. Diese Renten werden längstens bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze (Vollendung des 65. bzw. 67. Lebensjahres) gezahlt, da dann die Regelaltersr... mehr

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Renten / 9.1 Grundsätzliches zur Besteuerung

Für die Besteuerung der Renten, die der nachgelagerten Besteuerung unterliegen, gelten folgende Grundsätze: Alle Rentenarten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der landwirtschaftlichen Alterskasse oder aus berufsständischen Versorgungswerken sowie die private Rürup-Rente werden seit 2005 steuerlich gleich behandelt. Keine Rolle spielt mehr, ob es sich um eine Leibre... mehr

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Renten / 11.3.2 Verstorbener war bereits selbst Rentner

Veränderungen des Jahresbetrags einer Witwer- oder Witwenrente aufgrund von Einkommensanrechnungen führen zu einer Neuberechnung des steuerfreien Teils der Rente nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 6 EStG.[1] Hat der bzw. die Verstorbene selbst bereits eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen, gilt wiederum die Besonderheit des § 22 Nr. 1 ... mehr

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Ermäßigte Besteuerung von A... / 1.3.1 Zusammenballung in einem Kalenderjahr

Zu außerordentlichen Einkünften führen nur solche Entschädigungen, deren zusammengeballter Zufluss zu einer Ausnahmesituation in der Progressionsbelastung führt.[1] Außerordentliche Einkünfte liegen nicht allein deshalb vor, weil die Höhe der Einkünfte im betroffenen Veranlagungszeitraum im Vergleich zu einem anderen Veranlagungszeitraum höher oder besonders hoch ist; eine E... mehr

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Renten / 4 Renten, die unter die nachgelagerte Besteuerung fallen

Folgende Rentenarten unterliegen der nachgelagerten Besteuerung[1]: Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen, Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen, Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen sowie Renten aus einer privaten Rentenversicherung i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 Buchst. b EStG, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind (sog. Basis-... mehr

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Renten / 13.2 Berufsunfähigkeitsrenten

Rentenzahlungen aus einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung oder aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung werden – anders als Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung[1] – steuerlich als abgekürzte Leibrenten behandelt, die mit dem Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. bb Satz 4 EStG i. V. m. § 55 Abs. 2 EStDV besteu... mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.3 Antrag beim Rentenversicherungsträger (Abs. 2)

Rz. 11 Abs. 2 stellt sicher, dass das Nahtlosigkeitsverfahren forciert wird. Mit der Bewilligung von Alg wird die Aufforderung verbunden, innerhalb eines Monats beim Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beantragen. Auch Anträge bei einem anderen Rehabilitationsträger genügen (z. B. Unfallversicherungsträge... mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 2.4.1 Freiwillige Beiträge und Erwerbsminderung

Rz. 40 Freiwillige Beiträge reichen zur Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen bei der Beanspruchung von Erwerbsminderungsrente nicht aus. Die sog. 3/5-Belegung kann nur mit Pflichtbeiträgen erfüllt werden (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2). mehr

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Jansen, SGB VI § 7 Freiwill... / 1.2 Normzweck

Rz. 2a § 7 ist ein ""Jedermannsrecht"". Die freiwillige Versicherung dient insbesondere nicht pflichtversicherten Personen dazu, Rentenansprüche zu erwerben, zu erhöhen oder bestehende Anwartschaften zu sichern. Selbstständige und Freiberufler können durch freiwillige Beiträge eine gesetzliche Rente erwerben und sichern und somit eine weitere Alterssicherung aufbauen. Die fr... mehr

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Sauer, SGB III § 145 Minder... / 2.1 Nahtlosigkeit

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 fingiert Arbeitsfähigkeit und damit im Ergebnis Arbeitslosigkeit als Anspruchsvoraussetzung. Alle anderen Kriterien dieser Anspruchsvoraussetzung, also insbesondere der subjektive Teil, müssen erfüllt sein. Die Sperrwirkung der gesetzlichen Fiktion objektiver Verfügbarkeit und die Feststellungen des Rentenversicherungsträgers zum gesundheitlichen Leistung... mehr

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Jung, SGB XII § 2 Nachrang ... / 2.1 Aufgabe der Sozialhilfe

Rz. 3 Bereits zu § 8 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4.12.1924 hatte der das Fürsorgerecht zuständige 5. Senat des BVerwG die Auffassung vertreten, dass nur realisierbare Ansprüche, mithin bereite Mittel, die Hilfsbedürftigkeit ausschließen (Urteile v. 3.4.1957, C 94.56, C 152.54). Diese Rechtsprechung hat das BVerwG dann na... mehr

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Urlaub / 7.3.10 Ruhende Arbeitsverhältnisse

Nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD vermindert sich die Dauer des Erholungsurlaubs, einschließlich eines etwaigen Zusatzurlaubs für jeden vollen Kalendermonat um 1/12. Fraglich ist jedoch, ob diese tarifliche Kürzungsregelung nur den tariflichen (Zusatz-)Urlaub oder auch den gesetzlichen Mindesturlaub betrifft. Denn das Bundesurlaubsgesetz enthält keine derartige Kürzungsregelung... mehr

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Urlaub / 8.10 Kürzung des Urlaubs bei Ruhen wegen Erwerbsminderung

Der gesetzliche Mindesturlaub unterliegt bei einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses wegen Erwerbsminderung gem. § 33 Abs. 2 TVöD keiner Kürzung nach § 26 Abs. 2 Buchst. c TVöD . Insoweit ist die tarifliche Regelung wegen Verstoßes gegen § 12 BUrlG unwirksam[1] Ruht das Arbeitsverhältnis wegen einer befristeten Erwerbsminderungsrente, wie dies § 33 Abs. 2 TVöD vorsieht, so kann l... mehr

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Handwerkerversicherung / 2 Rechtslage vom 1.1.1961 bis 31.12.1991

Das HwVG ordnete die Handwerkerversicherung neu. Diese wurde von der Angestellten- zur Arbeiterrentenversicherung überführt, nicht nur hinsichtlich der zukünftigen Beiträge, sondern auch in Bezug auf die bisher nach dem HVG gezahlten Beiträge. Die Leistungsgewährung erfolgte durch den zuständigen Träger der Arbeiterrentenversicherung, d. h. durch die Landesversicherungsansta... mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 7 Der Tenor soll die Entscheidung so vollständig enthalten, wie es die Lage gestattet (R/S/G § 60 Rz 19). Der Tenor folgt regelmäßig der Dreiteilung nach Ausspruch zur Sache, zu den Kosten und zur Vollstreckbarkeit. Beim Vorbehaltsurteil sollte der Vorbehalt dem Sachausspruch folgen (§ 302 Rn 11). Die Berufungszulassung schließt die Urteilsformel ab; einer Nichtzulassung ... mehr

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Entgelt im Krankheitsfall / 5.1.3 Beschäftigung neben dem Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung

Ein Anspruch auf Krankengeldzuschuss besteht auch für die Beschäftigten, die vor der Einstellung teilweise erwerbsgemindert gewesen sind und eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Gleiches gilt auch für Beschäftigte, die nach der Gewährung einer Erwerbsminderungsrente einen Antrag auf Weiterbeschäftigung nach § 33 Abs. 3 TVöD / § 33 Abs. 2 TV-L stellen. Die Regelung des § 22 ... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.4.2 Sonderfall: Erwerbsminderungsrente mündet in Altersrente

Rz. 69 Damit bleibt z. B. ein Höchstabschlag von 10,8 % für eine bezogene Rente wegen voller Erwerbsminderung nach § 43 erhalten, wenn der Versicherte anschließend (nahtlos) mit Erreichen der Regelaltersgrenze eine Regelaltersrente bezieht, die vom Grundsatz her ohne Abschlag zu zahlen gewesen wäre. Der Rentenabschlag aus Erwerbsminderungsrente wird in diesem Falle auf die R... mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.2.1 Erwerbsminderungsrenten

Rz. 18 Die Absenkung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten bei Renteneintritt vor dem 60. Lebensjahr ist verfassungsgemäß und stellt weder eine Verletzung der Eigentumsgarantie noch Art. 14 GG noch eine unzulässige Gleichbehandlung von Erwerbsminderungsrentnern mit Altersrentnern i. S. d. Art. 3 GG dar (BVerfG, Beschluss v. 11.1.2011, 1 BvR 3588/08; mit Anm. Becker,... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.3.3 Sonderfall Rentenregress

Rz. 67 Bei einem sog. Rentenregress scheidet jedoch die Anwendung des § 73 Abs. 3 Satz 1 aus. Wenn dem Rentenversicherungsträger die von einem Versicherten vorzeitig in Anspruch genommene Altersrente vollständig erstattet wird, ist der Versicherte bei der Berechnung einer darauffolgenden (Regel-)Altersrente so zu stellen, als hätte er die Entgeltpunkte, die der früheren Rent... mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.5 Erhöhung des Zugangsfaktors (Satz 3 Nr. 1 bis 3)

Rz. 73 Die systematische Stellung des Satzes 3 erhellt, dass die dortigen Regelungen – wie bereits Satz 2 – eine Rückausnahme für Fallgestaltungen enthalten, in denen die (uneingeschränkte) Anwendung der Ausnahmeregelung für Folgerenten nicht sachgerecht ist, weil der Zeitraum, auf den sich die Kürzung erstreckt, nicht oder nicht vollständig ausgeschöpft wurde (LSG Nordrhein... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.2.4 Zugangsfaktor 1,0 (Nr. 1)

Rz. 26 Der Zugangsfaktor beträgt bei Altersrenten, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze beginnen – Nr. 1 – und bei Altersrenten, die nach Erreichen eines für den Versicherten maßgebenden niedrigeren Lebensalter abschlagsfrei bezogen werden können (im Rahmen von §§ 236 ff.) – ebenfalls nach Nr. 1, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Erziehungsrenten, die nach Voll... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 2.3.4 Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Satz 2)

Rz. 72 Der frühere Faktor ist dagegen neu zu bestimmen, wenn es um die Hälfte der Entgeltpunkte geht, die den persönlichen Entgeltpunkten einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zugrunde lagen (Abs. 3 Satz 2), d. h., der bisherige Zugangsfaktor wird bei der nachfolgenden Rente nur für die Hälfte aller Entgeltpunkte übernommen. Für den anderen Teil richtet sich die Fest... mehr

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Jung, SGB VII § 72 Beginn v... / 1.6 Parallele Regelungen

Rz. 13 Parallele Regelungen finden sich insbesondere im Rentenrecht, und zwar in § 99 SGB VI (Beginn) und § 102 Abs. 1 und Abs. 2 (Beginn und Änderung in Sonderfällen). Die Regelungen bestimmen den allgemeinen Rentenbeginn einer Rente wegen Alters (§ 99 Abs. 1 SGB VI) und machen die Zahlung einer solchen von einer Antragstellung bis zum Ende des 3. Kalendermonats abhängig, z... mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 3 Literatur

Rz. 26 Becker, Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 11.1.2011 – 1 BvR 3588/08, SGb 2012, 41. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen Rentenversicherung in der Fassung vom: 4.10.2013, gültig ab: 4.10.2013, RVaktuell 2013, 216. Deutsche Rentenversicherung Bund, Verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes der Deutschen R... mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car... mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1.3 Vorgängervorschriften

Rz. 6 Eine Vorgängervorschrift existiert nicht, da das bisherige Recht keine Minderung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten, Erziehungsrenten und Hinterbliebenenrenten kannte. Deshalb existierte auch keine dem § 264c vergleichbare Übergangsvorschrift. mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 1.5 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 11 § 3 Abs. 2 ZRBG enthält eine Sonderregelung zur Bestimmung des Zugangsfaktors. Rz. 12 § 77 wird weiter durch § 264d (bis 31.12.2012: § 264c) dahingehend ergänzt, dass bei Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes für einen Übergangszeitraum vom 1.1.2012 bis 31.12.2023 die maßgebende Altersgrenze für die Bestimmung des Zugangsfaktors stufenweise angehoben wird. Rz.... mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264d regelt für eine bis 2023 reichende Übergangszeit, dass für die Ermittlung des Zugangsfaktors bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem 1.1.2024 beginnen, und bei Renten wegen Todes – bei Tod vor dem 1.1.2024 – die Tabelle zu § 264d Satz 1 maßgebend ist. Die Tabelle weist für einen Rentenbeginn/Todeszeitpunkt vor 2012, also für Renten/Todesfälle der Jahre 2008 bis ... mehr