Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderungsrente

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 55 ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten und wurde zuletzt durch das Altersvermögensergänzungsgesetz (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403) mit Wirkung zum 1.1.2002 insoweit ergänzt, als Berücksichtigungszeiten (§ 57) bei zeitgleicher Erziehung/Pflege mehrerer Kinder als fiktive Beit...mehr

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Jansen, SGB VI § 82 Rentena... / 2.2 Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte aus dem Leistungszuschlag

Rz. 8 Der Rentenartfaktor für persönliche Entgeltpunkte der knappschaftlichen Rentenversicherung, die auf ständigen Arbeiten unter Tage beruhen (sog. Leistungszuschlag gemäß § 85 Abs. 1) richtet sich grundsätzlich nach § 82 Satz 1. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung gemäß § 43 Abs. 1, Renten für Bergleute gemäß § 45 Abs. 1 und 3 sowie kleinen Witwenrenten/Witwerre...mehr

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Jansen, SGB VI § 59 Zurechn... / 2.2.2 Ende der Zurechnungszeit

Rz. 5 Endzeitpunkt für die Anerkennung einer Zurechnungszeit ist die Vollendung des 62. Lebensjahres (Abs. 2 Satz 2 i. d. F. bis 31.12.2017), für Renten wegen Erwerbsminderung und Erziehungsrenten mit einem Rentenbeginn vor dem 1.1.2018 sowie für Hinterbliebenenrenten bei Tod der versicherten Person vor dem 1.1.2018, ein Lebensalter von 62 Jahren + 3 Monaten bei Rentenbeginn o...mehr

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Jansen, SGB VI § 81 Persönl... / 2.2 Berechnung des Monatsbetrags einer Rente für Bergleute

Rz. 4 Die Rente für Bergleute ist eine Sonderleistung der knappschaftlichen Rentenversicherung, die alternativ gemäß § 45 Abs. 1 bei Eintritt von im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit oder gemäß § 45 Abs. 3 nach langjähriger Untertagearbeit bei Vollendung des 50. Lebensjahres eines Versicherten geleistet wird. Die Rente für Bergleute ergänzt die Erwerbsminderungsrenten ge...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.1 Rentenrechtliche Zeiten

Rz. 3 Zu den "rentenrechtlichen Zeiten" zählen nach Abs. 1 der Vorschrift Beitragszeiten gemäß §§ 55, 247 bis 249a, als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen i. S. v. Abs. 2 oder als beitragsgeminderte Zeiten i. S. v. Abs. 3 der Vorschrift, beitragsfreie Zeiten gemäß §§ 58, 59, 250 bis 253a i. S. v. Abs. 4 der Vorschrift und Berücksichtigungszeiten gemäß §§ 57, 249b. Soweit Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 85 Entgelt... / 2.1 Entgeltpunkte für ständige Arbeiten unter Tage (Leistungszuschlag)

Rz. 3 Versicherte, die mindestens 6 volle Jahre mit ständigen Arbeiten unter Tage beschäftigt waren, erhalten nach Abs. 1 der Vorschrift bei Berechnung einer aus ihrer Versicherung zu leistenden Rente zusätzliche Entgeltpunkte (sog. Leistungszuschlag). Der Umfang der vom Versicherten zurückgelegten Zeiten mit ständigen Arbeiten unter Tage bestimmt die Höhe der zusätzlichen En...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 33 ist durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Eine wesentliche Ergänzung der Vorschrift ergab sich z. B. mit Wirkung zum 1.1.2012 durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz v. 20.4.2007 (BGBl. I S. 554) mit der Einführung der abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 86a Zugang... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit v. 20.12.2000 (BGBl. I S. 1827) mit Wirkung zum 1.1.2001 aufgrund der Einführung von Rentenabschlägen für Erwerbsminderungsrenten in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt durch das Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demografische Entwicklung und zur Stärkung der Fi...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.3 Beitragsfreie Zeiten

Rz. 8 Beitragsfreie Zeiten sind nach Abs. 4 der Vorschrift Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 bis 253), einer Zurechnungszeit (§ 59, 253a) oder mit Ersatzzeiten (§ 250) belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind. Soweit für Kalendermonate mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zeitgleich oder nacheinander ...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.4 Berücksichtigungszeiten

Rz. 9 Nach Abs. 1 Nr. 3 der Vorschrift zählen zu den rentenrechtlichen Zeiten auch Berücksichtigungszeiten. Berücksichtigungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr (§ 57), Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege einer pflegebedürftigen Person in der Zeit vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 (§ 249b). Berücksichtigungszeiten werden in jedem Fa...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.1.1992 durch das Rentenreformgesetz 1992 (RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft getreten. Abs. 3 wurde durch das RV-Nachhaltigkeitsgesetz v. 21.7.2004 (BGBL. I S. 1791) mit Wirkung zum 1.1.2005 insoweit geändert, als die ersten 36 Kalendermonate mit Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung oder selbständ...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 33 Rentena... / 2.2 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Abs. 3)

Rz. 7 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind nach § 33 Abs. 3 Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 1, § 240), Renten wegen voller Erwerbsminderung (§ 43 Abs. 2 und 6), Renten für Bergleute (§ 45 Abs. 1 und 3). Ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung setzt gemäß § 43 Abs. 1 Satz 2 voraus, dass ein Versicherter wegen Krankheit oder Behinder...mehr

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bAV: Direktversicherung, Pe... / 2.2.1 Rentenzahlungen

Leistungen in Form einer lebenslangen Rente sowie Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten werden erfasst mit dem Besteuerungsanteil ("Kohortenprinzip") [1] oder Ertragsanteil.[2] Das gilt auch für Rentenzahlungen ausländischer Versorgungsträger an ehemalige Arbeitnehmer soweit die Rentenzahlungen im Inland der Besteuerung unterliegen. Der Altersentlastu...mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 2.3 Verstoß gegen Vorschriften der Wählbarkeit

Rz. 6 Gegen die Vorschriften über die Wählbarkeit wird verstoßen, wenn jemand in den Betriebsrat gewählt wird, der nicht wählbar ist. Die Wählbarkeit richtet sich nach § 8 BetrVG. Ein Verstoß liegt also vor, wenn der Gewählte überhaupt noch nicht wahlberechtigt ist, noch nicht sechs Monate dem Betrieb angehört oder nicht die Fähigkeit besitzt, Rechte aus öffentlichen Wahlen ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.6.2 Einbeziehung des § 5 BUrlG

In Absatz 5 zweiter Halbsatz ist ausdrücklich klargestellt, dass § 5 BUrlG unberührt bleibt. Diese gesetzliche Vorschrift, die durch tarifvertragliche Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmer abgeändert werden kann, sieht in § 5 Abs. 1 BUrlG vor, dass eine Zwölftelung des Jahresurlaubs nur in folgenden 3 Fällen zulässig ist: Der Arbeitnehmer erwirbt wegen Nichterfüllung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 19.4.2 Ruhen des Arbeitsverhältnisses (Absatz 3 Satz 2)

Die Gewährung einer Rente auf Zeit führt – ebenso wie nach § 33 Abs. 2 Satz 6 TVöD – zu einem Ruhen aller Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Die Anordnung des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung auf Zeit ist bei verfassungskonformer Auslegung der Reichweite des Weiterbeschäftigungsanspruchs im Falle teilweiser Erwerbsmind...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ccb) Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (§§ 26ff SGB VII)

Rn. 37a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 (1) Der Begriff der (gesetzlichen) Unfallversicherung Nur diese befreit § 3 Nr 1 Buchst a EStG Fall 3 von der ESt. Das SGB VII, das sich mit der gesetzlichen Unfallversicherung befasst, enthält keine Legaldefinition der Unfallversicherung. § 1 SGB VII beschreibt vielmehr die Aufgaben der (gesetzlichen) Unfallversicherung: Mit allen geeigneten...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.2 Erwerbsminderungsrente

4.2.1 Krankenversicherung In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.2.2 Pflege- und Rentenversicherung

Der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wirkt sich in der Pflege- und Rentenversicherung nicht auf das Versicherungsverhältnis oder den anzuwendenden Beitragssatz aus.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / Zusammenfassung

Begriff Rentner sind Personen, die eine Rente beziehen. Dies können Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung, aus einem Versorgungswerk oder einer privaten Versicherung sein. Nachfolgend werden nur Rentner mit einer gesetzlichen Rente behandelt. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner muss eine Vorversicherungszeit nachgewiesen werden. Bei der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.2.3 Arbeitslosenversicherung

In der Arbeitslosenversicherung bewirkt der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Versicherungsfreiheit in der Beschäftigung. Bei Bezug einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (einschließlich einer Berufsunfähigkeitsrente) besteht weiterhin Versicherungspflicht in der Beschäftigung.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 4.2.1 Krankenversicherung

In der Krankenversicherung hat der Bezug einer Rente wegen voller Erwerbsminderung (einschließlich einer Erwerbsunfähigkeitsrente) Auswirkungen auf den maßgebenden Beitragssatz. Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt, besteht für den Rentner kein Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für die Dauer der Beschäftigung der ermäßigte Beitragssatz für die Beiträg...mehr

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Rentner / 1 Rentenantrag

Die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung umfassen Renten wegen Alters[1], verminderter Erwerbsfähigkeit[2] und Hinterbliebenenrenten[3]. Renten sind schriftlich oder mündlich (zur Niederschrift) beim Rentenversicherungsträger bzw. dessen Auskunfts- oder Beratungsstellen, bei den Versicherungsämtern der Gemeinden (unterschiedlich je nach Bundesland) oder bei einem Versiche...mehr

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Beitrag aus fiktiven Entgel... / 7 Anwendung auf Hinzuverdienstgrenzen bei Bezug einer Erwerbsminderungsrente

Für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung ist neben dem Rentenbezug – ohne Kürzung der Rentenleistung – ein Hinzuverdienst je nach Art der bezogenen Rente möglich. Auch hier ist – für das laufende Arbeitsentgelt – auf das zu beanspruchende tarifliche Entgelt und nicht auf das tatsächlich gezahlte Entgelt abzustellen. Für das Kalenderjahr 2...mehr

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Jansen, SGB X § 104 Anspruc... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.7.1983 durch das Gesetz zur Einführung des SGB X v. 4.11.1982 (BGBl. I S. 1450) in Kraft getreten und blieb auch nach der Neubekanntmachung des SGB X aufgrund des Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung v. 23.7.2004 (BGBl. I S. 1842) inhaltlich zunächst unverändert...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1.12.

Beschäftigte, die am 1.12. des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TVöD). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1.10. des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bindungsfrist...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 2.1 Zuordnung des Kindes zum Elternteil

Das Kindergeld wird zur Steuerfreistellung des elterlichen Einkommens in Höhe des Existenzminimums eines Kindes gezahlt.[1] Das Existenzminimum umfasst auch den Bedarf für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung des Kindes. Seit 2012 wird ein volljähriges Kind zwischen 18 und 25 Jahren unabhängig von seinen eigenen Einkünften und Bezügen berücksichtigt. Nach Abschluss einer ...mehr

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Entsendung: Leistungen und ... / 3.2.2 Rentenversicherung auf Antrag

Liegt bei einer Beschäftigung im vertragslosen Ausland keine Ausstrahlung vor, kann neben einer freiwilligen Rentenversicherung eine Versicherung auf Antrag abgeschlossen werden. Die Beiträge für die Rentenversicherung auf Antrag sind einkommensabhängig und werden als Pflichtbeiträge gewertet. Dies bedeutet, dass diese Zeiten bei der Prüfung der Voraussetzungen für Erwerbsmi...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.6 Anpassung des Beitragssatzes

Rz. 11 Gemäß Abs. 1 i. d. F. des RV-Nachhaltigkeitsgesetzes war der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.7.2004: Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) vom 1. Januar eines Jahres an für dieses Jahr zu verändern, wenn am 31. Dezember dieses Jahres bei Beibehaltung des bisherigen Beitragssatzes die Mittel der Nachhaltigkeitsrücklage die Mindest...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.2 Berufliche Eingliederung als Ziel des Fallmanagements (Abs. 1)

Rz. 6 Die Rehabilitations- und Teilhabeleistungen wegen drohender oder bereits eingeschränkter Erwerbsfähigkeit sind i. d. R. so erfolgreich, dass der Rehabilitand anschließend seine Arbeit wieder aufnehmen kann und Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nicht gezahlt werden müssen. Allerdings ist eine Wiedereingliederung in das Erwerbsleben teilweise langwierig und schw...mehr

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Jansen, SB VI, SGB VI § 13a... / 2.1 Einführung und Hintergründe

Rz. 3 Gemäß § 9 Abs. 1 erbringen die Träger der Rentenversicherung Leistungen zur Prävention (§ 14), zur medizinischen Rehabilitation (§§ 15, 15a, 31 Abs. 1 Nr. 2), zur Teilhabe am Arbeitsleben (§ 16) und zur Nachsorge (§ 17), um dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit des Versicherten oder sein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern. Mit dem hier aufg...mehr

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Sauer, SGB IX § 3 Vorrang v... / 2.4 Umsetzung der Prävention in der Praxis

Rz. 17 Die Rehabilitationsträger haben nicht zuletzt aufgrund der Gemeinsamen Empfehlung (Rz. 14) zwischenzeitlich Instrumente entwickelt, die den Präventionscharakter des § 3 umsetzen – viele davon im Rahmen von Projekten. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang § 11, nach dem das BMAS Modellvorhaben unterstützt, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die S...mehr

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Sauer, SGB IX § 4 Leistunge... / 2.4.2 Erwerbsfähigkeit/Pflegebedürftigkeit/Vermeidung von Sozialleistungen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 15 Während § 4 Abs. 1 Nr. 1 allgemein auf die Vermeidung, Minderung oder Beseitigung einer drohenden bzw. bereits eingetretenen Behinderung (Teilhabestörung) und auf die Vermeidung ihrer negativen Folgen abstellt, verpflichtet Nr. 2 die Rehabilitationsträger dazu, alles zu tun, um günstig zu beeinflus...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.2.5 Weitere nicht berücksichtigungsfähige Zeiten

Rz. 45 Nicht berücksichtigungsfähig (vgl. auch GRA der DRV zu § 76g SGB VI, Stand: 10.10.2024, Abschn. 3.) und damit keine Grundrentenzeiten sind auch: Kalendermonate mit freiwilligen Beiträgen, Zeiten der Schulausbildung, Monate mit Arbeitsentgelt aus aufgelösten Wertguthaben nach § 70 Abs. 3, Zurechnungszeiten (fiktiv verlängerter Lebenslauf zur Erhöhung einer Erwerbsminderung...mehr

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Jansen, SGB VI § 75 Entgelt... / 2.3 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit – generelles Ermittlungsverbot (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 12 Abs. 2 Satz 1 regelt in Ausnahme von Abs. 1 bei den Altersrenten ein generelles Ermittlungsverbot von Entgeltpunkten bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (vgl. stellv.: LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 1.9.2023, L 28 KR 432/21, Rz. 53). Bei den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bestimmt der Eintritt der Erwerbsminderung i. S. v. §§ 43, 45, 240 – a...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 3 Literatur

Rz. 29 Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Ruland, Zur Entwicklung der Anpassungsformel und der Rentendynamik, DRV 2025, 9. Pasucha, Rentenanpassung 2023, Kompass/KBS 2023, Nr. 5/6, 23. Wilming/Pasucha, Rentenanpass...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 3 Literatur

Rz. 50 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung, aba-Stellungnahme zum Rentenniveaustabilisierungs- und Generationenkapitalgesetz – Meinungen – Standpunkte – Empfehlungen, BetrAV 2024, 240. Beuttler-Bohn, Gleichklang von Löhnen und Renten wiederherstellen – VdK-Stellungnahme zur Rentenanpassung 2022, SuP 20...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsberechtigte Bezugsrente

Rz. 23 Der Zuschlag ist an keinen bestimmten Rentenbezug geknüpft; mögliche Bezugsrenten sind daher alle Rentenarten (so sieht das auch die DRV, vgl. DRV-Rundschreiben v. 16.6.2020 S. 5): Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 2.7 Praxishinweise

Rz. 28 Der Gesetzgeber des Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 hat in den Gesetzesmaterialien zu Art. 3 des Gesetzes – betreffend des Gesetzes zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Alterssicherung der Landwirte und zur Bestimmung weiterer Werte zum 1.7.2022 ( Rentenwertbestimmungsges...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 1) zu ermitteln sind. Sie bezieht sich auf Pflicht- und freiwillige Beiträge (Abs. 1), Kindererziehungszeiten (Abs. 2), Beiträge, die für Arbeitsentgelte aus nach § 23 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelösten Wertguthaben gezahlt wurden (Abs. 3), zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksic...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255h und § 255j – mit § 255i auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 1.5 Drucksachen

Rz. 12 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) – BR-Drs. 425/18 S. 5, 33 = BT-Drs. 19/4668 S. 13, 36 f., zum Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 27 f. = BR-Drs. 170/22 S. 22; zum Begriff der Vorf...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 3 Literatur

Rz. 18 Altmann, Rentenanpassung 2025 beschlossen, B+P 2025, 443. Dünn/Bilgen, Das Rentenpaket I 2022 – das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz, DRV 2023, 117. Gauckler/Hofmann, Verteilungsaspekte von Rentenanpassungsmechanismen, DRV 2024, 49. Herrmann/Pasucha, Rentenanpassung 2022, Kompass/KBS 2022, Nr. 5/6, 3. Hofmann/Schäfer, Rentenpaket I...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 – neben den beiden neuen Regelungen in § 255i und § 255j – mit § 255h auch eine dritte neue Regelung in das SGB VI ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.2.1 Legaldefinition "Mindestsicherungsniveau"

Rz. 20 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) wurde mit Wirkung zum 1.7.2022 in Abs. 1 der Begriff "Mindestsicherungsniveau" eingefügt. Mit dem Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten v. 22.12.2025 (BGBl. I Nr. 362) wurde der Geltungs...mehr

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Jansen, SGB VI § 255h Schut... / 1.5 Drucksachen

Rz. 5a Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 28 f = BR-Drs. 170/22 S. 23 ff., zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255i Anpas... / 1.5 Drucksachen

Rz. 9 Folgende Drucksachen sind u. a. zu beachten: zum Gesetz zur Rentenanpassung 2022 und zur Verbesserung von Leistungen für den Erwerbsminderungsrentenbestand (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) v. 28.6.2022 (BGBl. I S. 975) – BT-Drs. 20/1680 S. 29 f. = BR-Drs. 170/22 S. 25, zum Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur voll...mehr

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Jansen, SGB VI § 255e Nivea... / 2.3 Berechnungsvorschrift aktueller Rentenwert – Abs. 2

Rz. 35 Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz v. 28.6.2022 wurde der Vorschrift ein neuer Abs. 2 angefügt, der die Berechnungsvorschrift für die Bestimmung des aktuellen Rentenwerts ergänzt. Rz. 36 Sinn der Regelungen ist es zu garantieren, dass das Mindestsicherungsniveau nach § 255e Abs. 1 genau eingehalten wird (BT-Drs. 20/1680 ...mehr