Fachbeiträge & Kommentare zu Erwerbsminderungsrente

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 14 Zu... / 5.2 Anwendungsbereich

Rz. 420 § 14 Abs. 4 TzBfG gilt für kalendermäßige Befristungen, Zweckbefristungen [1] und nach der ausdrücklichen Bezugnahme in § 21 TzBfG auch für auflösende Bedingungen. Dabei spielt es keine Rolle, auf welche Rechtsgrundlage die Befristung gestützt wird. Rz. 421 Deshalb bedürfen auch Befristungen und auflösende Bedingungen, die nicht nach § 14 Abs. 1 bis Abs. 3 TzBfG, sonde... mehr

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Arnold/Gräfl, TzBfG § 23 Be... / 3.6.4.1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 116r Bis zum 31.12.2024 bedurfte auch eine Vereinbarung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung der Schriftform des § 14 Abs. 4 TzBfG.[1] Die Schriftform kann durch die elektronische Form (§ 126a BGB) ersetzt werden, da § 14 Abs. 4 TzBfG die elektronische Form nicht ausschließt.[2] Die Te... mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
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Schadensersatz / 1.2.3 Renten

Die folgenden Rentenarten kommen schadensersatzrechtlich in Betracht: Rente, die als Ersatz für steuerbare Einkünfte geleistet wird, z. B. Erwerbsunfähigkeitsrente[1] oder Erwerbsminderungsrente; Dienstleistungsersatzrenten.[2] Die Besteuerung ist im Rahmen der sonstigen Einkünfte vorzunehmen.[3] mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 187 – ET: 02/2026 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13), die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Dies gilt auch für Personen, die negative Einkünfte der begünstigten Ar... mehr

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Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.2 Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

Rz. 25 Neben den in § 75 BetrVG ausdrücklich genannten Diskriminierungsverboten, die auch nach der seit 2006 geltenden Fassung der Regelung nicht abschließend sind, ist auch der arbeitsrechtliche Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten.[1] Er zielt darauf ab, eine Gleichbehandlung von Personen in vergleichbaren Situationen sicherzustellen und eine gleichheitswidrige Regel... mehr

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Schell, SGB IX § 11 Förderu... / 1 Allgemeines

Rz. 3 § 11 regelt die Förderung von Modellvorhaben, die den Vorrang von Leistungen zur Teilhabe nach § 9 und die Sicherung der Erwerbsfähigkeit nach § 10 unterstützen, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Die Förderung erfolgt im Aufgabenbereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der gesetzlichen Rentenversicherung. Rz. 4 In Bezug auf den nach dem SGB I... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.4 Anrechnung von Renten (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 22 Das Übergangsgeld wird als Ersatz für entgangenes Arbeitsentgelt bzw. Arbeitseinkommen gezahlt. Um ungerechtfertigte Doppelleistungen zu vermeiden, sind die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung i. S. d. § 43 und die Renten für Bergleute nach § 45 i. V. m. § 242 SGB VI sowie die Renten aufgrund des ehemaligen § 44 SGB VI (fr... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.9 Kinderzulagen und Kinderzuschüsse bei Renten (Abs. 2)

Rz. 29 Erhält eine nach § 72 Abs. 1 Nr. 4 und 5 auf das Übergangsgeld anzurechnende Erwerbsminderungsrente einen Kinderzuschuss bzw. eine Kinderzulage, ist von der anzurechnenden Nettorente gemäß § 72 Abs. 2 ein Betrag bis zur Höhe des Kindergeldes abzuziehen. Diese Vorschrift hat folgenden Hintergrund: In Bestandsschutzfällen wurden bei Renten der gesetzlichen Unfallversicher... mehr

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Sauer, SGB IX § 72 Einkomme... / 2.5 Anrechnung von Renten bei unbilliger Doppelleistung (Abs. 1 Nr. 5)

Rz. 25 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sind über die in Abs. 1 Nr. 4 getroffenen Regelungen hinaus auf das Übergangsgeld anzurechnen, wenn sie aus demselben Anlass wie die Leistung zur Rehabilitation bzw. Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erbracht werden und eine unbillige Doppelleistung darstellen würden (Abs. 1 Nr. 5). Das Wort unbillig steht hier für "unger... mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 5 Übertragung/Verfall/Erlöschen

Rz. 16 Bereits nach dem seit 1.4.2004 geltenden § 125 Abs. 3 SGB IX a. F. galt bei rückwirkender Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft die Regelung des § 7 Abs. 3 BUrlG auch für die Übertragung des Zusatzurlaubs aus dem vorangegangenen Kalenderjahr. Dies gilt bei § 208 SGB IX seit 1.1.2018 unverändert. D. h., auch der Zusatzurlaub muss grundsätzlich im laufenden Kale... mehr

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Tillmanns/Arnold, SGB IX § ... / 7 Vergütung/Abgeltung

Rz. 18 Die Vergütung des Zusatzurlaubs erfolgt nach den Regeln über den regulären Erholungsurlaub. Dem Arbeitnehmer steht für den Zusatzurlaub dieselbe Vergütung zu, wie für jeden Tag des Grundurlaubs.[1] Hinweis Anspruch auf zusätzliches Urlaubsentgelt? Ob der Arbeitgeber zusätzlich zum Urlaubsentgelt für den Schwerbehindertenzusatzurlaub auch ein zusätzliches Urlaubsentgelt... mehr

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Erwerbsminderungsrente

Zusammenfassung Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblich... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.12 Erwerbsminderungsrente/Rehabilitation

Vom Rentenversicherungsträger wird bei Anträgen auf Erwerbsminderungsrente zunächst geprüft, ob Rehabilitationsleistungen erfolgreich sein könnten ("Rehabilitation geht vor Rente"). Hält der Rentenversicherungsträger eine solche Maßnahme für erfolgversprechend, bietet er sie der versicherten Person an. Stimmt der Rentenantragsteller dem Angebot nicht zu, kann die beantragte ... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 6 Arbeitnehmer bezieht volle Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versicherungspflichtig. In der... mehr

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Praxis-Beispiele: Rentnerbe... / 7 Arbeitnehmer bezieht teilweise Erwerbsminderungsrente

Sachverhalt Ein Arbeitnehmer bezieht eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Er nimmt zum 1.2.2026 eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf. Wie ist die Beschäftigung versicherungs-, melde- und steuerrechtlich zu behandeln? Ergebnis Der Arbeitnehmer ist aufgrund der Beschäftigung ab dem 1.2.2026 in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicheru... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / 3. Drittes Zeitfenster: Erwerbsminderungsrente/Verletztenrente

Rz. 86 Wenn die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten auf Dauer beeinträchtigt ist, wird ihm vom zuständigen Träger der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente (§ 33 SGB VI) gewährt, sofern die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Handelt es sich um einen Arbeitsunfall, dann hat der Geschädigte ggf. Anspruch auf eine Verletztenrente (§ 56 Abs. 1 SGB VII) seines gesetzliche... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.5 Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch)

Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können sich mind. 6 Monate lang ausprobieren, ob sie noch in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, die über ihrem aktuellen Restleistungsvermögen liegt. Die Arbeitserprobung hat keinen negativen Einfluss auf den Rentenanspruch. Die gilt sowohl bei Bezug einer vollen als auch teilweisen Erwerbsminderungsrente. Praxis-Tipp Kont... mehr

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Rentenwegfall / 4.1 Erwerbsminderungsrenten

Mit einer Befristung werden Erwerbsminderungsrenten geleistet[1], wenn es nicht unwahrscheinlich ist, dass sich die Minderung der Erwerbsfähigkeit wieder bessert oder eine volle Erwerbsminderungsrente aufgrund der Arbeitsmarktlage[2] gezahlt wird oder eine Befristung auf das Ende einer Rehabilitationsmaßnahme vorzunehmen ist. mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.11 Antrag/Beginn/Wegfall

Wird der Rentenantrag rechtzeitig gestellt, beginnt eine Rente wegen Erwerbsminderung als unbefristete Rente am Ersten des Monats bzw. befristete Rente am Ersten des 7. Kalendermonats, nachdem die Erwerbsminderung eingetreten ist. Der Antrag ist rechtzeitig gestellt, wenn er innerhalb von 3 Kalendermonaten nach Eintritt der Erwerbsminderung beim Rentenversicherungsträger bzw. e... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8.2 Rentenbeginn ab 2019

Bei Rentenbeginn im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Erwerbsminderungsrenten, die nach dem Jahr 2019 beginnen, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Rentenbeginns auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit bei Beginn einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2026... mehr

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Erwerbsminderungsrente / Zusammenfassung

Begriff Erwerbsminderung im Sinne der Rentenversicherung liegt vor, wenn die Leistungsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt ist. Hierbei wird abstrakt zwischen einer teilweisen und einer vollen Erwerbsminderung unterschieden. Voll erwerbsgemindert ist, wer wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen ... mehr

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Hinzuverdienst / 3 Hinzuverdienstrecht bei Erwerbsminderungsrenten

Neben einer Erwerbsminderungsrente darf im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens hinzuverdient werden. Zum 1.1.2023 wurden die Hinzuverdienstmöglichkeiten verbessert, da die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben wurden. Durch diese höheren Hinzuverdienstmöglichkeiten wird es erwerbsgeminderten Personen im Rentenbezug ermöglicht, innerhalb ihres verbliebenen Leistun... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 5 Zusammentreffen mit Verletztenrente aus der Unfallversicherung

Besteht im selben Zeitraum Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und auf Verletztenrente (Unfallrente) aus der gesetzlichen Unfallversicherung, wird die Rente der Rentenversicherung ggf. gemindert. Eine Minderung setzt in dem Umfang ein, in dem beide Renten in Summe den sog. Grenzbetrag nach § 93 Abs. 3 SGB VI überschreiten. Dieser Grenz... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.7 Rentenabschläge

Eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung wird über den Zugangsfaktor gekürzt, wenn sie vor dem vollendeten 65. Lebensjahr beginnt. Die Kürzung beträgt für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Lebensjahr in Anspruch genommen wird, 0,3 %. Der Höchstsatz, um den die Rente gekürzt wird, beträgt 10,8 %. Dieser Höchstsatz kommt zustande, wenn die Rente mit dem vo... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 2 Rentenumwandlung

Hat sich der Gesundheitszustand einer voll erwerbsgeminderten Person so verbessert, dass sie nur noch teilweise erwerbsgemindert ist, wird die Rente wegen voller Erwerbsminderung in eine solche wegen teilweiser Erwerbsminderung umgewandelt. Vollendet ein Erwerbsminderungsrentner die Regelaltersgrenze, dann entfällt der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente und es ist nach ... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8 Zurechnungszeit

Die Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher die Erwerbsminderung eintritt, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleich... mehr

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Erwerbsminderungsrente / Arbeitsrecht

Durch die Erwerbsminderung endet das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers nicht automatisch. Auch bei festgestellter Erwerbsminderung bedarf es daher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses entweder einer Kündigung oder eines Aufhebungsvertrags. Bereits im Arbeitsvertrag bzw. im Tarifvertrag sind häufig Regelungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Eintritt eine... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.4 Arbeitsmarktrente

Die Frage, ob eine volle Erwerbsminderung vorliegt, ist auch von der Lage am Arbeitsmarkt abhängig. Der Rentenversicherungsträger prüft, ob die betroffene Person mit ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung überhaupt noch eine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat (konkrete Betrachtungsweise). Dies wird nur bei einem Leistungsvermögen von 3 bis unter 6 Stunden geprüft, da bei einer... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6 Wartezeit/Versicherungsrechtliche Voraussetzung

1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbe... mehr

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Erwerbsminderungsrente / Sozialversicherung

1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Au... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.8.1 Rentenbeginn vor 2019

Bei Rentenbeginn vor dem 1.1.2019 umfasst die Zurechnungszeit einen kürzeren Zeitraum (bei Rentenbeginn ab 1.7.2014 bis zum 62. Lebensjahr und bei Rentenbeginn im Jahr 2018 bis zum 62. Lebensjahr und 3 Monaten). Seit dem 1.7.2024 werden Erwerbsminderungsrenten um einen pauschalen Zuschlag erhöht, der einen gewissen Ausgleich für die spätere Verlängerung der Zurechnungszeit da... mehr

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Rentenwegfall / 2 Erwerbsminderungsrenten

2.1 Wegfall der Anspruchsgrundlagen Liegen die Anspruchsvoraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr vor (z. B. Besserung des Gesundheitszustands), endet die Rentenzahlung mit Beginn des Kalendermonats, zu dessen Beginn der Wegfall wirksam ist. Zu welchem Zeitpunkt dies der Fall ist, also ob bereits mit Wegfall der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlage (für d... mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
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Zeitrente / 1 Erwerbsminderungsrenten

1.1 Befristung aus medizinischen Gründen Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit[1], auf die unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage ein Anspruch besteht und bei denen es nicht unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann, werden für längstens 3 Jahre – gerechnet ab Rentenbeginn – befristet bewilligt. Zeitrenten können mehrfach na... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 3 Renten wegen Berufs-/Erwerbsunfähigkeit

Die Renten wegen teilweiser bzw. voller Erwerbsminderung wurden zum 1.1.2001 eingeführt. Bis 31.12.2000 wurden Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit als Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit gezahlt. Bestand am 31.12.2000 ein Anspruch auf eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente, gilt für den weiteren Anspruch das alte Recht weiter. Bei der weiteren Anspruchsprü... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1 Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

Seit 1.1.2001 wird in der Rentenversicherung zwischen teilweiser und voller Erwerbsminderung unterschieden. Die Einstufung, ob teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt, wird anhand der verbliebenen Arbeitskraft, dem sog. Restleistungsvermögen, für Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beurteilt und hat entscheidende Auswirkungen auf die Höhe der Rente. 1.1 Volle ... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.1 Volle Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 3 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Da bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung aufgrund des Gesundheitszustands regelmäßig keine nennenswerte Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt w... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.3 Teilweise Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

Da es nach der Reform zu den Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Jahr 2001 das Ziel war, langfristig keine Beurteilung von Berufsunfähigkeit mehr vorzunehmen, wird eine Berufsunfähigkeit aus Gründen des Vertrauensschutzes nur noch für Versicherte geprüft, die bei der Reform bereits 40 Jahre alt waren, also vor dem 2.1.1961 geboren sind.[1] Besteht Anspruch auf eine... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.2 Besondere Wartezeit von 20 Jahren

Für versicherte Personen, die voll erwerbsgemindert sind, bevor sie die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, ist eine besondere Wartezeit von 20 Jahren zu erfüllen. Diese Wartezeit gilt in der Regel für Menschen mit Behinderungen in anerkannten Werkstätten, die per Definition voll erwerbsgemindert sind und während ihrer versicherungspflichtigen Tätigkeit in der Werkstatt weit... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 4 Parallele Rentenansprüche

Besteht Anspruch auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird die höchste dieser Rente gezahlt und bei gleich hohen Renten gilt die in § 89 SGB VI dargestellte Reihenfolge. Auch mehrere Ansprüche auf Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit können zusammentreffen, z. B. eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung mit einer Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche R... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.2 Teilweise Erwerbsminderung

Teilweise Erwerbsminderung liegt vor, wenn Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts mind. 6 Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist darauf ausgerichtet, dass die versicherte Person mit dem verbliebenen Restleistungsvermögen ... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.6.1 Allgemeine Wartezeit und 3/5-Belegung

Die Wartezeit ist erfüllt, wenn die versicherte Person die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren zurückgelegt hat (allgemeine Wartezeit), bevor die Erwerbsminderung eingetreten ist. Darüber hinaus müssen als versicherungsrechtliche Voraussetzung in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge gezahlt worden sein (sog. 3/5-Belegu... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.9 Hinzuverdienstgrenzen

Wird neben einer Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung eine Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit ausgeübt oder werden bestimmte Sozialleistungen bezogen, sind kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenzen zu beachten. Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen voller Erwerbsminderung in voller Höhe beträgt im Kalenderjahr 3/8 der 14-fachen monatlichen Bezug... mehr

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Erwerbsminderungsrente / 1.10 Renten auf Zeit

Renten wegen Erwerbsminderung werden grundsätzlich zeitlich befristet (Zeitrente). Die Befristung erfolgt für längstens 3 Jahre nach dem Rentenbeginn und kann wiederholt werden. Unbefristet werden Renten wegen Erwerbsminderung nur gezahlt, wenn Erwerbsminderung wahrscheinlich nicht mehr behoben werden kann. Hiervon wird ausgegangen, wenn die Krankheit oder Behinderung so schw... mehr

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Persönliche Entgeltpunkte / 6.2 Teilweise geleistete Erwerbsminderungsrenten

Bei einer nicht in voller Höhe, sondern nur in teilweiser Höhe zu leistenden Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ergeben sich die in Anspruch genommenen Entgeltpunkte aus dem Monatsbetrag der Rente nach Anrechnung von Hinzuverdienst[1] mittels Rückrechnung, in dem die teilweise Rente durch den aktuellen Rentenwert, den Rentenartfaktor und den Zugangsfaktor geteilt wird. mehr

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Rentenwegfall / 2.2 Sonstige Wegfallgründe

Der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente entfällt regelmäßig, wenn eine Beschäftigung ausgeübt wird, die das für die Erwerbsminderungsrente festgestellte (Rest-)Leistungsvermögen übersteigt. Dies gilt allerdings nicht bei der sog. Arbeitserprobung (Wiedereingliederungsversuch) für einen Zeitraum von regelmäßig bis zu 6 Monaten. Nur wenn die Arbeitserprobung erfolgreich w... mehr

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Witwen-/Witwerrente / 1.6 Rentenbeginn ab 2019

Bei Tod des Versicherten im Jahr 2019 endet die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und 8 Monaten. Für alle Witwen-/Witwerrenten, bei denen der Versicherte nach dem Jahr 2019 verstorben ist, wird die Zurechnungszeit stufenweise in Abhängigkeit vom Jahr des Todes des Versicherten auf das 67. Lebensjahr angehoben.[1] Aktuell endet die Zurechnungszeit einer Witwe... mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
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Waisenrente / 1.2.4 Zurechnungszeit

Die Waisenrente berechnet sich aus den bis zum Tod des Versicherten zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Je früher Versicherte versterben, umso geringer wäre bei reiner Berücksichtigung der tatsächlich zurückgelegten (Beitrags-)Zeiten die zu berechnende Rente. Hier setzt die Zurechnungszeit als ein besonderes Element des solidarischen Ausgleichs in der Rentenversicherung... mehr

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§ 4 Ansprüche bei Verletzung / c) Kongruente Leistungen Dritter

Rz. 240 Kongruente Leistungen Dritter haben unter Umständen Einfluss auf die Höhe des Haushaltsführungsschadens. Das ergibt sich daraus, dass der Haushaltsführungsschaden – wie unter Rdn 167 dargestellt – hinsichtlich des Eigenanteils den vermehrten Bedürfnissen zuzuordnen ist und hinsichtlich des Fremdleistungsanteils (für den Partner und die Familie) als Erwerbsschaden qua... mehr

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Knappschaftsausgleichsleistung / 2.2 Keine Zurechnungszeit

Anders als bei einer Erwerbsminderungsrente[1] wird bei der Berechnung der Knappschaftsausgleichsleistung keine Zurechnungszeit berücksichtigt. mehr