Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Definition

Tz. 15 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Erste Tätigkeitsstätte ist nach der gesetzlichen Definition des § 9 Abs. 4 Satz 1 und 2 EStG (Anhang 10) die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist. Diese Zuordnung wird durch die dienst- oder arbei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Prüfschema für den Ansatz von Reisekosten

Tz. 11 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Falls Reisekosten geltend gemacht werden sollen, ergibt sich folgendes Prüfschema: Ist die Reise beruflich oder privat veranlasst? Wenn beruflich veranlasst: Sucht der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte auf? Wenn nicht die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, liegen "Reisekosten" vor. Tz. 12 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Hinsichtlich der Fra...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.3 Arbeitsrechtliche Festlegungen

3.3.1 Arbeitsrechtliche Zuordnungsentscheidung Tz. 18 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ob für einen Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht, muss der Arbeitgeber insbesondere anhand der dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen bestimmen. Beachte! Derartige arbeitsrechtlichen Festlegungen können schriftlich oder mündlich getroffen werden. Schriftliche Festlegun...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1 Übernachtungen im Inland

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Wichtige Änderungen im Überblick

Tz. 3 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Zusammenfassend sind zum 01.01.2014 folgende wichtige Neuregelungen erfolgt: Der bis 2013 maßgebende Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" wurde ersetzt durch die "erste Tätigkeitsstätte" (s. § 9 Abs. 4 EStG, Anhang 10). Die Höhe und die Anerkennung der Entfernungspauschale (einfache Fahrt anstelle von Reisekosten) richtet sich nunmehr nach ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Im Einkommensteuergesetz geänderte Vorschriften

Tz. 2 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Die relevanten Änderungen im Zusammenhang mit dem 2014 in Kraft getretenen neuen Reisekostenrecht betreffen folgende Vorschriften: § 3 Nr. 13 und 16 EStG (Anhang 10): Reisekostenerstattungen aus öffentlichen Kassen (Nr. 13) und außerhalb des öffentlichen Dienstes (Nr. 16); § 4 Abs. 5 Nr. 5 und 6a EStG (Anhang 10): Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1.4 Übersicht zu den Änderungen bei den Verpflegungspauschalen

Tz. 67 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 In einer Übersicht gegenübergestellt ergibt sich folgender Vergleich zwischen der Rechtslage 2013 und 2014:mehr

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Pauschalbesteuerung nach § ... / 1. Keine Bindungswirkung

Die Pauschalbesteuerung durch den Arbeitgeber entfaltet keine Bindungswirkung für das Veranlagungsverfahren, soweit die pauschal besteuerten Beträge den Betrag übersteigen, den der Arbeitnehmer nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 und Abs. 2 EStG als WK geltend machen kann. Dies gilt für alle noch nicht bestandskräftigen Fälle. Rechtsfolge: Dies bedeutet, dass i.R.d. ESt-Veranlagung ein...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / 1. Lohnsteuerliche %-Methoden

Im Rahmen der bisherigen Rechtsauffassung, die in der Dienstwagenüberlassung zu privaten Zwecken einen tauschähnlichen Umsatz (mit Baraufgabe) sieht, bilden – wie unter Punkt IV. 3c dargestellt – die Gesamtausgaben des Arbeitgebers einschließlich der Ausgaben, bei denen ein Vorsteuerabzug nicht möglich ist, die gesetzlich normierte Bemessungsgrundlage (§ 10 Abs. 2 Satz 2 i.V...mehr

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Ermittlung der umsatzsteuer... / VI. Fazit

Möglicherweise dem Umstand geschuldet, dass gewerblich zugelassene Fahrzeuge in Deutschland seit vielen Jahrzehnten einen nicht unerheblichen Anteil der Pkw-Neuzulassungen ausmachen (von Januar bis September 2021 lag der Anteil bei 66 %[53]), verwundert es nicht, dass die Fahrzeugnutzung durch den Unternehmer selbst oder seine Arbeitnehmer zu einer enormen steuerlichen Regel...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitskle...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Private Versicherung des Arbeitnehmers

Rz. 2 Stand: EL 130 – ET: 05/2022 Beiträge (Prämien) des ArbN für eine eigene Versicherung, die ausschließlich das Risiko beruflicher Unfälle deckt, sind > Werbungskosten (zB > Fliegendes Personal Rz 14). Ein beruflicher Unfall idS ist auch ein Unfall auf dem Weg von oder zur > Erste Tätigkeitsstätte; die anteilige Prämie ist mit der > Entfernungspauschale Rz 77 ff nicht abge...mehr

Kommentar aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / LStR 39a.1 Verfahren bei der Bildung eines Freibetrags oder eines Hinzurechnungsbetrags

Allgemeines (1) Soweit die Gewährung eines Freibetrags wegen der Aufwendungen für ein Kind davon abhängt, dass der Arbeitnehmer für dieses Kind Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder auf Kindergeld erhält, ist diese Voraussetzung auch erfüllt, wenn dem Arbeitnehmer im Lohnsteuer-Abzugsverfahren ein Kinderfreibetrag zusteht, er aber auf die an sich mögliche B...mehr

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Keine dauerhafte Zuordnung bei nur befristeten Einsätzen im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz 1. Im Fall einer Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG ist (lohnsteuerrechtlicher) Arbeitgeber der Verleiher. 2. Maßgebliches Arbeitsverhältnis für die Frage, ob der Arbeitnehmer einer betrieblichen Einrichtung i.S. des § 9 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG dauerhaft zugeordnet ist, ist das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer bestehende Arbeitsver...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.11 Wann und wo der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist von zentraler Bedeutung, weil Arbeitnehmer (bezogen auf das jeweilige Beschäftigungsverhältnis) nur eine erste Tätigkeitsstätte haben können. Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dürfen nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer geltend gemac...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, Überlassung an ... / 3.3 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Bei Überlassung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs an Arbeitnehmer gelten die Regelungen zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte für Fahrten von der Wohnung zu einem Sammelpunkt oder zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet entsprechend. Das heißt, dass der Nutzungswert für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie zu einem Sammelpunkt oder zu ...mehr

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Betriebsstättenbegriff nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG nach altem und dem ab 2014 geltenden Reisekostenrecht

Leitsatz 1. Wird der Gewerbetreibende an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung seines Auftraggebers fortdauernd tätig, so liegt eine Betriebsstätte i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG in der bis zum Jahr 2013 geltenden Fassung auch dann vor, wenn der Gewerbetreibende zugleich über eine eigene Betriebsstätte verfügt. 2. Das – ungeschriebene – Erfordernis eines nachhalti...mehr

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Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen eines Teilzeitstudiums

Leitsatz Kosten für Fahrten eines erwerbslosen Steuerpflichtigen im Rahmen eines Teilzeitstudiums sind nicht durch die Entfernungspauschale begrenzt. Sachverhalt Streitig war, ob die Fernuniversität in Hagen die erste Tätigkeitsstätte des Steuerpflichtigen im Sinne des § 9 Abs. 4 EStG ist. Die Fernuniversität in Hagen ist eine Bildungseinrichtung, die der Steuerpflichtige, da...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Begriff der Auswärtstätigkeit und ihre Abgrenzung von den Wegstrecken zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und zur doppelten Haushaltsführung

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei einer Auswärtstätigkeit. Das setzt voraus, dass der ArbN außerhalb der Wohnung und seiner > Erste Tätigkeitsstätte (bis einschließlich 2013 > Regelmäßige Arbeitsstätte) beruflich tätig wird (zur Rechtsentwicklung > Rz 16 ff). Zur Bestimmung im Einzelnen > Erste Tätigkeitsstätte sowie BMF vom 25.11.2020, Rz 2–35, BSt...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.4 Maßgebende Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 12 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Für die Bestimmung der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend. Dabei sind nur volle Kilometer der Entfernung anzusetzen, ein angefangener Kilometer bleibt unberücksichtigt. Die Entfernungsbestimmung richtet sich nach der Straßenverbindu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Dreimonatsfrist

Rz. 96 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer längerfristigen Tätigkeit an derselben auswärtigen Tätigkeitsstätte (> Rz 99) ist der Abzug von Verpflegungsmehraufwendungen auf die ersten drei Monate beschränkt (§ 9 Abs 4a Satz 6 EStG). Diese zeitliche Begrenzung gilt auch für Leih-ArbN (BFH 241, 378 = BStBl 2013 II, 704). Sie ist verfassungskonform (vgl BFH 230, 352 = BStBl 201...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Das EStG enthielt bis einschließlich 2013 keine geschlossene Behandlung des steuerlichen Reisekostenrechts. Für den Abzug der Reisekosten als WK bei der Einkunftsermittlung galt die Grundnorm des § 9 EStG. Die Erstattung von Reisekosten im öffentlichen Dienst wurde zunächst wie die Zahlung von Aufwandsentschädigungen in § 3 Nr 11 EStG steuerf...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / III. Übernachtungskosten

Rz. 110 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Zu den als WK abziehbaren Reisekosten zählen auch die tatsächlich entstandenen notwendigen Mehraufwendungen für eine Unterbringung zur Übernachtung außerhalb der eigenen Wohnung während einer (idR mehrtägigen) Auswärtstätigkeit (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG). Hierher gehören auch Aufwendungen für eine Übernachtung eines ArbN mit typische...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Inlandspauschalen

Rz. 85 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit im > Inland kann der ArbN gesetzlich gestaffelte Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand geltend machen, soweit sie nicht vom ArbG steuerfrei erstatten werden; die nachfolgenden Verpflegungspauschalen gelten für die Jahre seit einschließlich 2020:mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Rz. 79 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Die in > Rz 78 dargestellte Berücksichtigung der Grundsätze der > Entfernungspauschale für die Fahrtkosten (nicht für andere Reisekostenarten) gilt ebenso, wenn der ArbN keine erste Tätigkeitsstätte unterhält, aber nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgaben dauerhaft dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Begünstigte Wegstrecken

Rz. 70 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei einer Auswärtstätigkeit können die nach Maßgabe von > Rz 62 ff ermittelten Fahrtkosten für folgende Fahrten als Reisekosten angesetzt werden: Rz. 71 Stand: EL 129 – ET: 02/2022mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Konkurrenzregelung

Rz. 107 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Soweit für denselben Kalendertag Verpflegungsmehraufwendungen sowohl für eine Auswärtstätigkeit (Dienstreise, Tätigkeit an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder Fahrtätigkeit) als auch für eine > Doppelte Haushaltsführung anzuerkennen sind, ist jeweils der höchste Pauschbetrag anzusetzen (§ 9 Abs 4a Satz 12 HS 2 EStG). Beispiel 1: A hat...mehr

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Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.8 Mehrere Dienstverhältnisse

Rz. 24 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Bei Arbeitnehmern, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für die Wege zu mehreren auseinanderliegenden ersten Tätigkeitsstätten entstehen, ist die Entfernungspauschale für jeden Weg zur ersten Tätigkeitsstätte anzusetzen, wenn der Arbeitnehmer am Tag zwischenzeitlich in die Wohnung zurückkehrt. Die erhöhte Entfern...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Fahrten zum Treff-/Sammelpunkt

Rz. 78 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Hat ein ArbN keine > Erste Tätigkeitsstätte, fährt er aber dauerhaft typischerweise arbeitstäglich nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Vorgabenmehr

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Anhang 2 – Entfernungspausc... / 1.6 Benutzung verschiedener Verkehrsmittel

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Arbeitnehmer legen die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oftmals auf unterschiedliche Weise zurück, d. h. für eine Teilstrecke werden der Kraftwagen und für die weitere Teilstrecke öffentliche Verkehrsmittel benutzt (Park & Ride) oder es werden für einen Teil des Jahres der eigene Kraftwagen und für den anderen Teil öffentlic...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / b) Auslandspauschalen

Rz. 91 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Auch für Auswärtstätigkeiten im > Ausland Rz 1 gilt, dass nur die nicht vom ArbG ersetzten Aufwendungen zu WK führen; idR wird ein ArbG, der eine solche Reise anordnet, dem ArbN auch die Reisekosten ersetzen (vgl BFH/NV 1997, 288). Zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern und > Reisekostenvergütungen. Für eine Auswärtstätigkeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 5. Ermittlung der abziehbaren Aufwendungen bei gestellter Verpflegung

Rz. 108 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 § 3c Abs 1 EStG verbietet den Abzug von WK, soweit sie mit steuerfreien ‚Einnahmen’ im Zusammenhang stehen (zum Grundsätzlichen > Rz 39). Das gilt auch für die Reisekosten. Hat der ArbG dem ArbN Trennungsgelder oder Reisekostenvergütungen nach § 3 Nr 13 oder Nr 16 EStG steuerfrei ausgezahlt, kann der ArbN die ihm vergüteten Aufwendungen ins...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Fahrtkosten

Rz. 60 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Der ArbN kann die für eine Auswärtstätigkeit entstehenden Fahrtkosten als Reisekosten in tatsächlicher Höhe (> Rz 65) als WK geltend machen (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; bis 2013: R 9.5 LStR; BFH 209, 502 = BStBl 2005 II, 782). Für die Wege zwischen Wohnung und dem Betrieb als > Erste Tätigkeitsstätte vor Beginn oder nach Beendigung der ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Rechtstechnische Hinweise zum Lohnsteuerabzug

Rz. 20 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Konkurrierende Anwendung von § 3 Nr 13 und Nr 16 EStG : Reisekosten aus öffentlichen Kassen aufgrund von Vereinbarungen, die den beamtenrechtlichen Regelungen nicht entsprechen und auf die § 3 Nr 13 EStG nicht anwendbar ist, bleiben gleichwohl in den Grenzen von § 3 Nr 16 EStG steuerfrei, dh wie beim Reisekostenersatz durch private ArbG (> R ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Ausschließlich berufliche Veranlassung

Rz. 50 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Grundsätzlich gehören Reisekosten zu den WK, soweit sie durch eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit des ArbN entstehen (vgl § 9 Abs 1 Satz 1 EStG; > R 9.4 LStR). Der Abzug als WK setzt voraus, dass zwischen den Aufwendungen und den steuerpflichtigen > Einnahmen ein Veranlassungszusammenhang besteht. Die Aufwe...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Grundsätzliches

Rz. 80 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Grundsatz gehört der Aufwand für die eigene Nahrungsaufnahme zu den mit dem > Grundfreibetrag abgegoltenen Kosten der > Lebensführung (> Existenzminimum). Nur beruflich veranlasste (zusätzliche) Mehraufwendungen kommen deshalb für eine Berücksichtigung als BA/WK in Betracht (> Rz 13), die wegen der fehlenden Gelegenheit entstehen, sich so...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Reisenebenkosten

Rz. 124 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Als > Werbungskosten abziehbar sind die Nebenkosten in der nachgewiesenen oder glaubhaft gemachten Höhe, soweit sie nicht vom ArbG erstattet werden. Reisenebenkosten sind durch geeignete Unterlagen nachzuweisen oder glaubhaft zu machen (> Glaubhaftmachung). Zu Mehraufwendungen bei Übernachtungen in einem Fahrzeug > Rz 111/1. Rz. 125 Stand: EL...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten entstehen bei Dienst- oder Geschäftsreisen oder einer anderen Form der beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (zum Begriff > Rz 20); dann sind sie Erwerbsaufwendungen (> Werbungskosten oder > Betriebsausgaben). Als Reisekostenarten kommen die Fahrtkosten (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > R 9.5 LStR; > Rz 60 ff), die Verpflegungsme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Gemischte berufliche/private Veranlassung

Rz. 55 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Ist im Verlauf einer beruflichen Reise ein privater Schwerpunkt zu erkennen oder wird gar eine berufliche Reise mit einer privaten zeitlich verbunden, gilt im Grundsatz Folgendes:mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 3.10.2 Pauschalierung bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Abs. 2 S. 2 Nr. 1)

Rz. 37a Die Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG gilt nur für Bezüge im Zusammenhang mit Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG, die nicht nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind. § 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG entspricht dem bisherigen Regelungsgehalt der Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 und 3 EStG a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 40... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Die Möglichkeit der Pauschalierung ist im EStG bereits seit 1957 enthalten. § 40 EStG erhielt seine heutige Gestalt durch G. v. 5.8.1974.[1] Durch G. v. 20.2.2013[2] wurden weitere redaktionelle Folgeänderungen durch Anpassung des Verweises in § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG an die Neuregelung des Abzugs der Mehraufwendungen für Verpflegung in § 9 Abs. 4a EStG sowie die Anp...mehr

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Der Ertragsteuer-Check 2021... / 4. Arbeitnehmer

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Corona-Maßnahmen und Einkom... / 2.5 Weniger Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte

Durch die Arbeit im Homeoffice und insbesondere durch die neue Pauschale dürften sich bei einer Vielzahl von Arbeitnehmern zusätzlich Werbungkosten ergeben. Im Gegenzug fällt aber der Abzug der Pendlerpauschale im Jahr 2021 für diese Tage weg. Die Anzahl der berücksichtigungsfähigen Arbeitstage ist in der Steuererklärung entsprechend zu verringern. Für die verbleibenenden Fa...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelbeförderung

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 § 3 Nr 32 EStG enthält eine Steuerbefreiung für die unentgeltliche oder teilentgeltliche betriebsnotwendige Sammelbeförderung von ArbN zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte oder dem gleichbleibenden Ort der Arbeitsaufnahme (Sammel- oder Treffpunkt, weiträumiges Tätigkeitsgebiet; dazu > Erste Tätigkeitsstätte Rz 46 ff, 51 ff) iSv § 9 A...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Sammelpunkt

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Als ‚Sammelpunkt’ wird der vom ArbG vorgegebene gleichbleibende Ort der Arbeitsaufnahme bezeichnet. Hat ein ArbN keine > Erste Tätigkeitsstätte und hat er nach den dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie den diese ausfüllenden Absprachen und Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeit...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Wer an Bord eines Schiffes Dienst tut, hat dort keine > Erste Tätigkeitsstätte; das Schiff ist keine ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des ArbG (vgl BFH 212, 64 = BStBl 2006 II, 267; BFH 212, 218 = BStBl 2006 II, 378 zur > Regelmäßige Arbeitsstätte). Auch ein Schiffsliegeplatz im Hafen ist nur dann für den ArbN eine erste Tätigke...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Arbeitsstätte

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 > Erste Tätigkeitsstätte.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Schlafwagenschaffner

Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Schlafwagenschaffner haben keine > Erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs 4 EStG) im Schlafwagen, ggf aber an ihrer ortsfesten Einsatzstelle (zB dem Einsatzbahnhof) oder in einer anderen ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG; anderenfalls beginnen sie ihre Auswärtstätigkeit mit dem Verlassen ihrer Wohnung (> Reisekosten). Für die Fahrt zum > Samme...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Aktenschrank > Rz 20 Möbel. Aktentasche Sie kann bei einem Betriebsprüfer ein Arbeitsmittel sein (EFG 1979, 225); ebenso der Aktenkoffer für ein Betriebsratsmitglied (BFH vom 18.09.1981 – VI R 237/77, nv, juris); ebenso der Reisekoffer eines Flugkapitäns (EFG 1989, 173) und die Aktentasche oder der Trolley eines Piloten (EFG 2011, 2057; > Fli...mehr