Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Werden Arbeitnehmer an ständig wechselnden Einsatzstellen (Einsatzwechseltätigkeit als Auswärtstätigkeit) eingesetzt, können typischerweise Mehraufwendungen entstehen, die durch das Arbeitsverhältnis veranlasst und daher als Werbungskosten einzuordnen sind und andererseits so typisch durch die ständig wechselnde Einsatzstelle bestimmt sind, dass sich eine Sonderregelung rech...mehr

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ABC der Werbungskosten / Fahrtkosten

Literatur: Giloy, BB 1981, 1886; Albert, FR 1999, 1228; Niermann/Plenker, DB 2007, 1885, 1889; Bergkemper, FR 2013, 1017 Fahrtkosten können als Kosten einer Auswärtstätigkeit zu den Werbungskosten gehören. Es sind dies die tatsächlichen Aufwendungen, die dem Stpfl. durch die persönliche Benutzung eines Beförderungsmittels entstehen. Bei öffentlichen Verkehrsmitteln ist der en...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Eine Dienstreise (Geschäftsreise) ist nunmehr eine Unterart der beruflich veranlassten "Auswärtstätigkeit" und hat keine eigenständige Bedeutung mehr; sie liegt danach vor, wenn der Stpfl. aus dienstlichen (betrieblichen oder beruflichen) Gründen vorübergehend außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte) und auch außerhalb seiner Wohnung tätig wird.[1] Für den Begriff der Dienst...mehr

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ABC der Werbungskosten / Kosten für Fahrten/Wohnung/Verpflegung

Die Unterscheidung zwischen erster Tätigkeitsstätte und ständig wechselnder Einsatzstelle ist konstitutiv für den Abzug von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Besteht eine erste Tätigkeitsstätte, sind die Wegeaufwendungen dorthin nur im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Abs. 2 EStG abzugsfähig; liegen dagegen ständig wechselnde Einsatzstel...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzuerkennende Fortbildungskosten

Für die Fortbildungsausgaben gilt, wie für alle Werbungskosten, das Abflussprinzip des § 11 EStG. Aufwendungen sind daher in dem Zeitpunkt als Werbungskosten abzuziehen, in dem sie geleistet wurden, auch wenn sie mit Kredit finanziert worden sind. Werbungskosten sind nicht etwa die Tilgungsbeträge des Kredits.[1] Liegt Fortbildung vor, deren Kosten als Werbungskosten anzuerke...mehr

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ABC der Werbungskosten / Vorübergehende Tätigkeit

Die Tätigkeit an dem anderen Ort als der ersten Tätigkeitsstätte muss vorübergehend sein; bei einer dauerhaften Tätigkeit an diesem Ort liegt ggf. eine erste Tätigkeitsstätte vor und daher keine Dienstreise (vgl. "Tätigkeitsstätte"). Die früher für die Dienstreise geltende 3-Monats-Frist ist in die LStR 2009 nicht übernommen worden. Bedeutung hat die 3-Monats-Frist nur noch f...mehr

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ABC der Werbungskosten / Verpflegung, Mehraufwendungen

Literatur: Söhn, StuW 1983, 193; Goydke, DStZ 1995, 738; Albert, FR 1996, 441; Rudolph, DStZ 1996, 295; Albert, FR 1999, 1228; Strohner/Weber, BB 2005, 2267; Seifert, DStZ 2008, 95; Albert, FR 2009, 272; Paus, FR 2011, 519; Bergkemper, FR 2013, 1017; Niermann, DB 2014, 2793 Die Verpflegung ist grundsätzlich Teil der Lebensführungskosten und daher nach § 12 Nr. 1 EStG weder al...mehr

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ABC der Werbungskosten / Einzelne Fahrtätigkeiten

Folgende Gestaltungen fallen unter die Regelung für die Fahrtätigkeit: Lastwagen-, Kraftfahrer im gewerblichen Güternah- und -fernverkehr oder im (Paket-)Zustelldienst[1]; Eisenbahn, Fahrer und sonstiges Personal auf Schienenfahrzeugen, z. B. Straßenbahnfahrer, Lokführer und Begleitpersonal auf Zügen,[2]; städtischer Linienverkehr, Fahrer von Linien- und Reisebussen.[3] Zwar ha...mehr

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ABC der Werbungskosten / Begriff

Unter den Reisekostenbegriff der berufsbedingten Auswärtstätigkeit fallen auch Arbeitnehmer, die (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt werden. Das sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte. Bei solchen Arbeitnehmern können Reisekosten nur vorliegen, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lotse

Das Hafengebiet ist für einen Lotsen keine erste Tätigkeitsstätte. Die Wege von einer ersten Tätigkeitsstätte, z. B. einer Lotsenstation – soweit vorhanden –, sind beruflich veranlasste Auswärtstätigkeiten (ständig wechselnde Einsatzstellen).[1] Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort oder dasselbe weiträumige Täti...mehr

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ABC der Werbungskosten / Tätigkeitsgebiet, weiträumiges

Literatur: Schmitt, NWB 2017, Beilage 3, 9 Ab dem Vz 2014 wurde in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S.z 3 EStG im Zusammenhang mit der Regelung der Fahrtkosten das Tatbestandsmerkmal "das weiträumige Tätigkeitsgebiet" eingeführt. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten...mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufsschule

Der Besuch einer Berufsschule fällt in den Bereich des Arbeitsverhältnisses (vgl. "Lehre"), ihre Kosten sind daher Werbungskosten. Gleiches gilt für die Ausgaben einer im Rahmen der Berufsschule durchgeführten Klassenreise als verbindlicher Schulveranstaltung.[1] Eine Berufsschule ist keine erste Tätigkeitsstätte des Stpfl. Aufwendungen sind daher nach Dienstreisegrundsätzen ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Seeleute

Seeleute haben bei der Beschäftigung auf Schiffen (Binnenschiffe, Seeschiffe, Fähren) ihre erste Tätigkeitsstätte allenfalls im Betrieb oder einer Betriebsstätte des Arbeitgebers, soweit hierfür im konkreten Einzelfall die allg. Voraussetzungen vorliegen, vgl. Rz. 122a und 252a ff. Das Schiff ist keine erste Tätigkeitsstätte, da es nicht ortsgebunden ist. Das Schiff wird auc...mehr

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ABC der Werbungskosten / Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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ABC der Werbungskosten / Anzusetzende Aufwendungen

Als Mehraufwendungen kommen in Betracht: Mehraufwendungen für Verpflegung (vgl. "Verpflegung, Mehraufwendungen"). Der Grund für die pauschale Anerkennung von Verpflegungsmehraufwendungen wird darin gesehen, dass einem Arbeitnehmer auf einem Fahrzeug höhere Verpflegungskosten zu entstehen pflegen, als einem Arbeitnehmer mit fester Arbeitsstätte, aber ohne Kantine.[1] Zur Höhe ...mehr

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ABC der Werbungskosten / Studium

Literatur: Steck, DStR 2005, 1117; Wesselbaum-Neugebauer, FR 2005, 676; Jörißen, FR 2004, 268; BMF v. 22.9.2010 – IV C 4 – S 2227/07/10002: 002, BStBl I 2010, 721; Kreft, GStB 2010, 64; Steck, DStZ 2010, 194; Kreil, DStZ 2011, 796; Ismer, FR 2011, 1051; Förster, DStR 2012, 487; Schulenburg FR 2012, 156; Tossen FR 2012, 501; Broemel, DStR 2012, 246; Cropp/Schober, FR 2016, 83...mehr

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ABC der Werbungskosten / Leiharbeitnehmer

Bei Leiharbeitnehmern stellt sich die Frage der ersten Tätigkeitsstätte. Auszugehen ist hier vom Arbeitsverhältnis, das zwischen dem Arbeitgeber (Verleiher) und dem (Leih-)Arbeitnehmer vereinbart wurde. D. h. maßgeblich ist, welche Regelungen hier getroffen worden sind, insbesondere darüber, welcher betrieblichen Einrichtung i. S. des § 9 Abs. 4 S. 1 bis 3 EStG der Leiharbei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Bildungsmaßnahme

Literatur: Cichorek, DStR 2024, 535 Nach dem Wortlaut des § 9 Abs. 4 S. 8 EStG wird für die Anwendung der Entfernungspauschale ein "Vollzeitstudium" oder eine "vollzeitige Bildungsmaßnahme", vorausgesetzt. Die Finanzverwaltunghat hierzu ausgeführt, dass ein Vollzeitstudium oder eine vollzeitige Bildungsmaßnahme vorliegt, wenn der Stpfl. im Rahmen des Studiums oder im Rahmen d...mehr

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ABC der Werbungskosten / Lkw-Fahrer

Ein Lkw-Fahrer hat in seinem Fahrzeug und auch nicht am Lkw-Wechselplatz seine erste Tätigkeitsstätte; siehe "Fahrtätigkeit".[1] Der Lkw-Fahrer, der in der Schlafkabine seines Lkw übernachtet, darf die Pauschalen für Übernachtungen bei Auslandsdienstreisen nicht anwenden.[2] Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5b EStG sind notwendige Mehraufwendungen, die einem Arbeitnehmer während sei...mehr

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ABC der Werbungskosten / Auslandssemester

Eine auswärtige (Bildungs-)Einrichtung, die Studierende vorübergehend im Rahmen ihres Vollzeitstudiums besuchen, bspw., um ein Auslands-, ein Praxissemester oder ein Praktikum zu absolvieren, ist keine erste Tätigkeitsstätte i. S. von § 9 Abs. 4 S. 8 EStG, wenn der Studierende für die Dauer der auswärtigen Ausbildung der bisherigen Bildungseinrichtung zugeordnet bleibt.[1]mehr

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ABC der Werbungskosten / Berufliche Veranlassung

Eine berufliche Veranlassung mit der Folge, dass die Umzugskosten als Werbungskosten anzuerkennen sind, liegt nur dann vor, wenn bei Vorhandensein einer ausreichenden und angemessenen Wohnung ein Wohnungswechsel aus beruflichen Gründen erfolgt.[1] Damit wird der Trennung zwischen der durch die einzelnen Einkunftsarten definierten Erwerbssphäre und der privaten Sphäre der Ein...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 3 Neuregelungen seit dem 1.1.2023

Grundsätzlich gilt zwar, dass Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern dürfen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6 b EStG). Aber! Das Abzugsverbot gilt nicht uneingeschränkt. Die bisherigen Ausnahmeregelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind seit dem 1.1.2023 grundlegend geändert worden und sehen nunmehr wie folgt aus: Bildet das A...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Arbeitszimmer, Anerkennung ... / 4 Wann von einem häuslichen Arbeitszimmer auszugehen ist

Aufwendungen für betrieblich genutzte Räume sind i. d. R. uneingeschränkt als Betriebsausgaben abziehbar. Einschränkungen beim Betriebsausgabenabzug sind allerdings dann möglich, wenn es sich um ein häusliches Arbeitszimmer handelt. Davon ist auszugehen, wenn der Raum in die häusliche Sphäre eingebunden ist und vorwiegend der Erledigung gedanklicher, schriftlicher, verwaltungs...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 9 Erste Tätigkeitsstätte – Bildungseinrichtung

Rz. 252a Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2012 wurde § 9 Abs. 4 EStG ab Vz 2014 eingefügt. Hierdurch wird vom Gesetzgeber der bisherige unbestimmte Rechtsbegriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" durch den Begriff der "ersten Tätigkeitsstätte" ersetzt und gesetzlich erstmals definiert. Der Gesetzgeber folgt dem BFH insoweit, als er höchstens noch eine Tätigkeitsstätte je...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.2 Begriff der ersten Tätigkeitsstätte – bis Vz 2013 regelmäßigen Arbeitsstätte

Rz. 122 Eine regelmäßige Arbeitsstätte (bis Vz 2013) ist (zur ersten Tätigkeitsstätte, vgl. Rz. 122a) jede ortsfeste dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der der Arbeitnehmer zugeordnet ist und die er nicht nur gelegentlich, sondern mit einer gewissen Nachhaltigkeit, d. h. fortdauernd und immer wieder aufsucht. Denn auf diese mit den immer gleichen Wegen ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.2.3 Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Rz. 124 Unter § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG fallen nur die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte . Damit ist grundsätzlich der arbeitstägliche Weg von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte und zurück gemeint, die der Stpfl. entweder arbeitstäglich durchführt oder doch durchführen könnte.[1] Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte liegen daher nur vor, wenn di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.3 Wohnung am Beschäftigungsort (Ort der ersten Tätigkeitsstätte)

Rz. 185 Eine doppelte Haushaltsführung liegt nur vor, wenn der Stpfl. neben der Familienwohnung eine (weitere) Wohnung am Ort seiner Tätigkeit unterhält, von der aus er regelmäßig seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht. Diese Wohnung am Tätigkeitsort darf nicht der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. sein, also nicht seine Familienwohnung, und zwar selbst dann nicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.1 Allgemeines

Rz. 160 Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Stpfl. seine erste Tätigkeitsstätte außerhalb des Orts hat, wo er einen eigenen Hausstand unterhält, und er nicht täglich von der Arbeitsstätte zu seinem eigenen Hausstand zurückkehrt (Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte), sondern am Beschäftigungsort eine (zweite) Wohnung unterhält. Dabei ist es unerhe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 10.1 Mehrtägige auswärtige berufliche Tätigkeit

Rz. 252i Für die Kalendertage, an denen der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig ist (beruflich bedingte Auswärtstätigkeit) und aus diesem Grunde 24 Stunden von seiner Wohnung abwesend ist, kann er eine Pauschale von 24 EUR (ab Vz 2020: 28 EUR) als Werbungskosten täglich geltend machen. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.2.3 Hausstand außerhalb des Tätigkeitsorts als Mittelpunkt der Lebensverhältnisse

Rz. 167 Der Grund der Anerkennung der Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung liegt darin, dass aus beruflicher Veranlassung Kosten für eine Wohnung außerhalb der (Familien-)Wohnung entstanden sind, die der Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Stpfl. ist. Daraus folgt, dass Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nur dann als Werbungskosten anerkannt werden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.5.3.1 Entfernungspauschale ab 2001

Rz. 136 Durch Gesetz v. 21.12.2000[1] ist ab 1.1.2001 anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Kosten eine Entfernungspauschale getreten.[2] Die als Werbungskosten abziehbaren Aufwendungen hängen danach nur von der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ab, nicht mehr von der Art des benutzten Beförderungsmittels oder davon, ob überhaupt messbare Mehraufwendungen entsta...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.3.4 Fahrtkosten

Rz. 213 Für die erste Fahrt zum Beschäftigungsort und die letzte Fahrt vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstands können die tatsächlichen Aufwendungen geltend gemacht werden.[1] Für die Ermittlung der Fahrtkosten ist § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 1 und 2 EStG anzuwenden. Zusätzlich können etwaige Nebenkosten berücksichtigt werden.[2] Nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 a. F. EStG wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.7.2.4 Berufliche Veranlassung der doppelten Haushaltsführung

Rz. 188 Die Begründung der doppelten Haushaltsführung muss beruflich, sie darf nicht privat veranlasst sein, d. h. das auslösende Moment ist in der beruflichen Sphäre des Stpfl. zu finden. Dagegen ist es ohne Bedeutung, ob die Beibehaltung der doppelten Haushaltsführung beruflich oder privat veranlasst ist (Rz. 201; a. A. Lange, DStZ 1995, 682, der aus der Streichung der aus...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 7.6.2 Entfernungspauschale in besonderen Fällen

Rz. 157e Hat der Stpfl. keine erste Tätigkeitsstätte nach § 9 Abs. 4 EStG und muss er dauerhaft denselben Ort (Sammelpunkt) oder dasselbe weiträumige Tätigkeitsgebiet typischerweise arbeitstäglich aufsuchen, sind nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG die Regelungen über die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entsprechend anzuwenden (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ES...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 4 Erstattung von Werbungskosten

Rz. 69 Dass Werbungskosten die Minderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Zusammenhang mit stpfl. Einnahmen abgelten sollen, ist auch zu berücksichtigen, wenn die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aus beruflichen Gründen nicht durch die Werbungskosten gemindert wird. Dies ist der Fall, wenn ein Dritter (z. B. der Arbeitgeber) aus beruflichen Gründen die Werbungsko...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 9 ... / 2.5 Kausaler Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einkünften

Rz. 52 Werbungskosten sind nach § 9 Abs. 1 S. 1 EStG Aufwendungen zur Erwerbung usw. von Einnahmen. Sie müssen daher in einer kausalen Beziehung zu den (stpfl.) Einnahmen und zu einer Einkunftsquelle stehen. Das ergibt sich auch schon aus der systematischen Stellung der Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte. Das bedeutet, dass Werbungskosten nur Aufwendungen sein kö...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gleisbauarbeiter

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Ein Gleisbauarbeiter hat seine > Erste Tätigkeitsstätte an der ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG, der er zugeordnet ist (§ 9 Abs 4 EStG; vgl BMF vom 25.11.2020, Rz 2 ff, BStBl 2020 I, 1228, > Anh 2 Reisekosten (allgemein )). Keine ortsfeste betriebliche Einrichtung und damit keine erste Tätigkeitsstätte ist ein Gleisbauzug der Deutschen B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Privatnutzung von Firmenwagen

Rz. 49 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Eine vertraglich nicht geregelte private Nutzung des Firmenwagens durch den GesGf kann > Arbeitslohn oder vGA sein (BFH 225, 33 = BStBl 2012 II, 262; BFH 228, 354 = BStBl 2012 II, 266; BMF vom 03.04.2012, BStBl 2012 I, 478 unter I mwH). Besonders beim beherrschenden GesGf (> Rz 41) müssen die Einzelheiten der Überlassung eines Firmenwagens b...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Sonstige Hinweise

Rz. 93 Stand: EL 132 – ET: 12/2022 Die ungekürzte Vorsorgepauschale und damit der allgemeine Lohnsteuertarif – die allgemeine Lohnsteuertabelle – ist nur bei einem GesGf anzuwenden, der einen Beitragsanteil zur GRV zu entrichten hat (§ 39b Abs 2 Satz 5 Nr 3, Abs 4 EStG). Andere GesGf, die nicht in der GRV pflichtversichert sind, erhalten die "gekürzte" > Vorsorgepauschale Rz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.2 Stellungnahme

Rz. 160 Die Zuschlagsregelung nach § 8 Abs. 2 S. 3 EStG soll lediglich eine zusätzliche Privatnutzung des Dienstwagens abgelten. Sie soll also abgesetzte, aber tatsächlich nicht entstandene Erwerbsaufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ausgleichen. Da die Regelung zur Entfernungspauschale in § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG den Werbungskostenabzug un...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.4.2.1 Rechtsprechung

Rz. 159b Die Ermittlung des Zuschlags für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist nach Auffassung des BFH nach Maßgabe einer Einzelbewertung der tatsächlichen Fahrten mit 0,002 % des Listenpreises je Entfernungskilometer möglich.[1] Die Rspr. widersprach mehrfach der bis zum 1.4.2011 vertretenen Verwaltungsauffassung[2], wonach nur ein Ansatz von 0,03 % je M...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 10.1 Allgemeines und Rechtsentwicklung

Rz. 154 Überlässt der Arbeitgeber – oder aufgrund des Dienstverhältnisses ein Dritter (z. B. eine Leasinggesellschaft) – dem Arbeitnehmer "unentgeltlich" ein Kfz zur privaten Nutzung (sog. Firmenwagen), ist der dadurch gewährte geldwerte Vorteil als Arbeitslohn (Sachlohn) zu erfassen.[1] Nach § 8 Abs. 2 S. 1 EStG ist der Wert – vorbehaltlich von Abs. 2 S. 2–5 – mit dem üblic...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsstättenbegriff im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG

Leitsatz Der Begriff der Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG ist weiter zu fassen, als im Rahmen des § 12 AO. Eine eigene Betriebsstätte im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG kann auch dann vorliegen, wenn der Steuerpflichtige zwar nicht über eine eigene Betriebsstätte nach § 12 AO verfügt, er seine Leistungen aber im Betrieb des Auftraggebers zu erbringen hat. Der Unterschiedsbetrag gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 3 1. Halbsatz EStG ist bei Anwendung der 1-%-Regelung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / a) Coworking-Space als erste Tätigkeitsstätte?

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgebenden bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmende dauerhaft zugeordnet sind (§ 9 Abs. 4 S. 1 EStG). Dienst- oder arbeitsrechtliche Zuordnung: Die Zuordnung ist zu bestimmen durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / b) Höhe der Aufwendungen

Zur Abgeltung der Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem die Arbeitnehmenden die erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte von 0,30 EUR anzusetzen, höchstens jedoch 4.500 EUR im Kalenderjahr. Ein höherer Betrag als 4.500 EUR ist anzusetzen, soweit die Arbeitnehmend...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / d) Beispiele

Beispiel 1 Ein Arbeitgebender bietet seinen Arbeitnehmenden an vier Tagen in der Woche eine Tätigkeit in einem Coworking-Space an. Einen Tag in der Woche arbeiten die Arbeitnehmenden im Betrieb. Der Arbeitgebende hat als Tätigkeitsstätte für die Arbeitnehmenden jeweils den Coworking-Space festgelegt. Lösung: Der Coworking-Space ist die erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernungsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 1. Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte

WK sind auch Aufwendungen der Arbeitnehmenden für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Fraglich ist somit zunächst, ob es sich bei dem Coworking-Space um eine erste Tätigkeitsstätte handeln kann. a) Coworking-Space als erste Tätigkeitsstätte? Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebenden, eines verbundenen Unternehmens...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anmietung eines Arbeitsplat... / 2. Aufwendungen für Arbeitszimmer und Homeoffice

Zu beurteilen ist, ob über die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinaus weitere WK bei einer Tätigkeit in einem Coworking-Space abgezogen werden können. Abzug der Tagespauschale ...: Für jeden Kalendertag, an dem die steuerpflichtige Person die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt und keine außerhalb der hä...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 726 [Abzugsvoraussetzungen → Zeilen 4–12] Führt ein Steuerpflichtiger aus beruflichen Gründen zwei Haushalte und trägt die Kosten dafür, können die Mehraufwendungen für die doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG) unter folgenden Voraussetzungen als WK geltend gemacht werden: keine Auswärtstätigkeit eigener Hausstand (Hauptwohnung) außerhalb des Beschäftigun...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr