Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.6.2 Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Rz. 738 Beschränkt abzugsfähig sind die Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung (§ 9 EStG Rz. 116) und Betriebsstätte (Rz. 738). Hierfür gilt § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, Abs. 2 EStG entsprechend.[1] Die Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Betriebsstätte werden daher pauschal ermittelt, ohne Rücksicht auf die Art des benutzten Verkehrsmittels. Nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 ...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3 Erste Tätigkeitsstätte

1.3.1 Begriff Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche E...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.4 Mehrfache Fahrten arbeitstäglich zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte

Die Entfernungspauschale wird für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt. Dies gilt auch, wenn wegen atypischer Dienstzeiten zweimal arbeitstäglich Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte erfolgen.[1] Die Einschränkung, dass täglich nur eine Fahrt anzuerkennen ist, gilt nicht für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen.[2] Hat ein Flugbegleiter seine er...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.1 Begriff

Als erste Tätigkeitstätte nennt das Gesetz die ortsfeste betriebliche Einrichtung des lohnsteuerlichen Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. v. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (z. B. Kunde, Entleiher), der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Damit ist gesetzlich festgeschrieben, dass auch andere ortsfeste betriebliche Einrichtungen ...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.2 Mehrere Tätigkeitsstätten

In § 9 Abs. 4 Satz 5 EStG ist ausdrücklich festgelegt, dass der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte haben kann. Gleichzeitig wird damit klargestellt, dass ein Arbeitnehmer mit mehreren Dienstverhältnissen durchaus auch mehrere erste Tätigkeitsstätten haben kann. Der Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis ggf. aber auch keine erste, sondern n...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Soll der Arbeitnehmer aufgrund der Weisungen des Arbeitgebers seine berufliche Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet ausüben, findet für die Fahrten von der Wohnung zu diesem Tätigkeitsgebiet generell die Entfernungspauschale Anwendung. Ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet liegt in ­Abgrenzung zur ersten Tätigkeitsstätte vor, wenn die ve...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 1.3.4 Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.1 Anspruchsberechtigte Personen

Der Ansatz der Entfernungspauschale setzt nicht voraus, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich Aufwendungen entstehen. Sie darf dementsprechend auch von Fußgängern in Anspruch genommen werden. Bei Fahrgemeinschaften kann die Entfernungspauschale sowohl für den Fahrer als auch für jeden Mitfahrer angesetzt werden (für Letztere auch an den Tagen, an denen sie "mitgenommen" werden)....mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 2.5.4 Arbeitnehmer mit Einsatzwechseltätigkeit

Haben Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte, sondern werden sie – ohne dass dies berufstypisch sein müsste – an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt, können die Fahrten zwischen Wohnung und Einsatzstelle sowie die Fahrten zwischen mehreren Einsatzstellen i. H. d. tatsächlichen Fahrtkosten oder mit den Kilometerpauschbeträgen für Auswärtstätigkeiten als Reisek...mehr

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Entfernungspauschale für Fa... / 7 Gelegentliche Fahrten zur Verwaltung von Grundbesitz

Für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung sowie sonstigen Einkünften gelten die Ausführungen zur Entfernungspauschale entsprechend, wenn die Verwaltung umfangreichen Grundbesitzes oder Kapitalvermögens ausnahmsweise eine besondere Einrichtung (Büro) erfordert.[1] Im Übrigen ist der Abzug von Kosten für Fahrten zu einem Vermietungsobj...mehr

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Reisekosten / 25.3.2 Erste Tätigkeitsstätte (R 9.4 Abs. 3 LStR)

In § 9 Abs. 4 EStG wird die erste Tätigkeitsstätte als ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist, definiert. Ein Arbeitnehmer kann je Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Durch die gesetzliche Festlegung erfährt der Arb...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung des BFH fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in An...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.5 Quantitative Zuordnungskriterien

Fehlt es an einer dauerhaften, dienst- oder arbeitsrechtlichen Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung oder ist sie nicht eindeutig, ist nach § 9 Abs. 4 Satz 4 EStG von einer ersten Tätigkeitsstätte an der betrieblichen Einrichtung auszugehen, an der der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche 2 volle Arbeitstage oder mindestens 1/...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.2 Arbeits- bzw. dienstrechtliche Zuordnung

Ab dem 1.1.2014 liegt eine "erste Tätigkeitsstätte" vor, wenn der Arbeitnehmer einer Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet ist. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen des Arbeitgebers sowie die diese ausfüllenden Absprachen oder Weisungen bestimmt (§ 9 Abs. 4 Satz 2 EStG). Das gilt unabhängig davon, ob diese sch...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.1 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der im EStG vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen hierfür nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Insoweit wird dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können, gefolgt. Ein Hochse...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.3 Dauerhafte Zuordnung

Eine Zuordnung des Arbeitgebers zu einer Tätigkeitsstätte muss auf Dauer angelegt sein. Die Abgrenzung ist anhand einer im Voraus zu treffenden Prognoseentscheidung vorzunehmen, deren Grundlage die dienst- bzw. arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind. Diese sog. Ex-ante-Betrachtung hat regelmäßig zu Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses ...mehr

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Reisekosten / 25.3.2.4 Dauerhafte Zuordnung im öffentlichen Dienst

Im Bereich des öffentlichen Dienstes ist Dienststelle/Dienststätte die Stelle, bei der die Beschäftigten (Arbeitnehmer) eingestellt oder zu der sie versetzt, abgeordnet, zugeteilt, zugewiesen oder abkommandiert worden sind. Jede dieser dienstlichen Maßnahmen führt dazu, dass diese Stelle zur neuen "dienstrechtlichen" Dienststelle/Dienststätte wird, unabhängig davon, ob die M...mehr

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Reisekosten / 5 Allgemeine Grundsätze des Reisekostenrechts

Beschäftigte haben Rechtsanspruch auf die durch das BRKG oder der landesrechtlichen Reisekostenregelungen und die dazu ergangenen Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften (über tarifvertragliche Verweisung) zugesicherten Leistungen. Höhere und andere Leistungen als die zugesicherten, können sie nicht beanspruchen. Aus dem Ersatz der Reisekosten darf dem Bediensteten kein V...mehr

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Reisekosten / 14 Kürzung des Tagegeldes bei unentgeltlicher Verpflegung (§ 6 Abs. 2 BRKG) und geringeren Verpflegungskosten (§ 9 Abs. 1 BRKG)

Bei unentgeltlicher Verpflegung, die seitens des Amtes dem Beschäftigten gestellt wird, werden vom abwesenheitsabhängigen Tagegeld für das Frühstück  20 %; derzeit 5,60 EURMittagessen 40 %; derzeit 11,20 EURAbendessen 40 %; derzeit 11,20 EUR des vollen Tagesgeldes für einen vollen Kalendertag (= 28 EUR) einbehalten. Die Teiltagegelder können durch diese Anrechnung nicht unter ...mehr

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Reisekosten / 25.3.3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt/Treffpunkt

Hat ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte (§ 9 Abs. 4 EStG) und hat er nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie Absprachen bzw. Weisungen zur Aufnahme seiner beruflichen Tätigkeit dauerhaft denselben Ort typischerweise arbeitstäglich aufzusuchen oder sich dort einzufinden (z. B. Busdepot oder Treffpunkt für betrieblichen Sammeltransport), werden die Fa...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 25.3.1 Allgemeines

Soweit es sich um keine Reisekostenvergütungen aus einer öffentlichen Kasse handelt, kann der Arbeitgeber anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit seinem Arbeitnehmer i. d. R. nur dieselben Beträge steuerfrei erstatten, die der Arbeitnehmer als Werbungskosten geltend machen könnte (§ 3 Nr. 16 EStG). Der Arbeitgeber darf steuerfreie Reisekosten (§ 3 Nr. 16 EStG) leisten,...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 25.3.3.4.2 Obergrenze bei langfristiger Auswärtstätigkeit

Es ist lediglich die berufliche Veranlassung zu prüfen, nicht aber die Angemessenheit der Unterkunft (bestimmte Hotelkategorie oder Größe der Unterkunft). Die Anerkennung von Unterkunftskosten im Rahmen einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit erfordert, dass noch eine andere Wohnung besteht, an der der Arbeitnehmer seinen Lebensmittelpunkt hat, ohne dass dort jedoch ein eige...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 1 Vorbemerkung

Die nachfolgenden Ausführungen beschäftigen sich vorwiegend mit den einzelnen Erstattungstatbeständen gem. § 1 Abs. 2 Bundesreisekostengesetz (BRKG) sowie §§ 11ff. BRKG. Diese sind: Fahrt- und Flugkostenerstattung geregelt in § 4 BRKG Wegstreckenentschädigung geregelt in § 5 BRKG Tagegeld geregelt in § 6 BRKG Übernachtungsgeld geregelt in § 7 BRKG Auslagenerstattung bei längerem ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Reisekosten / 13 Tagegeld (§ 6 Abs. 1 BRKG)

Mehraufwendungen für Verpflegung (Tagegeld) werden in Abhängigkeit der Dauer der Dienstreise nach § 2 Abs. 2 BRKG mit Pauschbeträgen abgegolten. Die Höhe bemisst sich also nach der dienstlich bedingten Abwesenheitsdauer (Dienstreisedauer) an einem Kalendertag. Maßgeblich sind die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 Satz 2 EStG, mit denen Mehraufwendungen für Verpflegu...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Betriebsausgaben-ABC / Homeoffice

Mit dem Jahressteuergesetz 2022[1] wurde die sog. Homeoffice -Pauschale dauerhaft entfristet. Ab 2023 kann für jeden Kalendertag, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird, ein Betrag von 6 EUR (Tagespauschale), höchstens 1.260 EUR ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Fahrtkosten

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Fall der betrieblichen Veranlassung sind Fahrtkosten grds in der nachgewiesenen Höhe als BA abziehbar (s zum unangemessenen Fahrzeugaufwand eines Freiberuflers BFH BStBl II 2014, 679). Besonderheiten gelten bei Fahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung und Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/20...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Allgemeines

Rn. 1721 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Die Regelung des § 4 Abs 5 S 1 Nr 6 EStG erschließt sich im Kontext der Vorschriften zur Entfernungspauschale (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 4, Abs 2 EStG) und zur Ermittlung des Anteils der Privatnutzung nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG. Fahrten zwischen Wohnung und Erwerbsstätte wurden vom Gesetzgeber der Erwerbssphäre zugeordnet. Daher sind die Fahrtkos...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Auswärtstätigkeit

Rn. 1 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Das Reisekostenrecht hat sich seit 2008 aufgrund der vorhergehenden Rspr des BFH (BFH BStBl II 2005, 785; BFH BStBl II 2005, 791; BFH BStBl II 2005, 793) in den LStR 2008 geändert. Ab 2008 wird nicht mehr zwischen Dienstreise, Fahrtätigkeit und Einsatzwechseltätigkeit unterschieden, sondern es wird allein auf die beruflich veranlasste Auswärt...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine erste Tätigkeitsstätte eines Leiharbeitnehmers beim Entleiher im Rahmen eines unbefristeten Leiharbeitsverhältnisses

Leitsatz Bei einem unbefristeten Leiharbeitsverhältnis kommt eine dauerhafte Zuordnung des Leiharbeitnehmers zu einer ersten Tätigkeitsstätte im Sinne des § 9 Abs. 4 Satz 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes beim Entleiher regelmäßig nicht in Betracht. Normenkette § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4a Sätze 1 und 2, Abs. 4 Sätze 1 bis 3 EStG, § 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG bis zum 31.3.2017, § 1 Abs. 1b AÜG seit dem 1.4.2017 Sachverhalt Der Kläger war seit dem 23.4.2014 bei der Zeitarbeitsfirma (Z) angestellt. Das zunäc...Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) FG München, Urteil vom 21.3.2023, 6 K 1233/20mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Betriebsausgaben / 3 Steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Das Steuerrecht schränkt den Betriebsausgabenabzug für bestimmte Sachverhalte teils oder in voller Höhe ein. Handelsrechtlich sind die Aufwendungen dennoch in voller Höhe gewinnmindernd zu berücksichtigen.[1] Die folgende Übersicht stellt die wesentlichen zum Teil nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4a, 5 und 5b und § 4 Abs. 9 EStG dar: Geschenke im Wert von übe...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tätigkeitsstätte

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Erste Tätigkeitsstätte, ergänzend > Reisekosten.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gastschauspieler

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 > Künstler und Angehörige von verwandten Berufen, die von einem Theaterunternehmen für eine Spielzeit oder Teilspielzeit verpflichtet werden, sind idR in das Unternehmen eingegliedert und erzielen > Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit iSv § 19 EStG, sind also – ggf befristet beschäftigte – > Arbeitnehmer . Das gilt auch, wenn der Künstler ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gebäudereiniger

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Gebäudereiniger werden idR als > Arbeitnehmer der Gebäudereinigungsfirma tätig. Sind die bei einer Gebäudereinigung beschäftigten ArbN keiner ortsfesten betrieblichen Einrichtung des ArbG, eines verbundenen Unternehmens (§ 15 AktG) oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dauerhaft zugeordnet und werden sie auch nicht in einem bestimmten quantitative...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taxifahrer

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die für ein Taxiunternehmen tätigen Taxifahrer sind > Arbeitnehmer Rz 130 Taxifahrer . Taxifahrer können eine > Erste Tätigkeitsstätte (vgl § 9 Abs 4 EStG) haben, wenn sie vom ArbG einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet und dort zumindest in geringem Umfang tätig werden (ausreichend ist die Abgabe von Auftragsbestätigu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Taxi

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Taxen sind > Öffentliche Verkehrsmittel in dem Sinne, dass sie ihr Beförderungsangebot an die Allgemeinheit richten. Nach BFH 277, 332 = BStBl 2023 II, 43 sollen unter öffentliche Verkehrsmittel iSd § 9 Abs 2 Satz 2 EStG aber lediglich solche im Linienverkehr fallen, sodass Aufwendungen für Fahrten zur > Erste Tätigkeitsstätte mit einem Taxi idR le...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Garage

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung einer Garage des ArbG durch – ggf auch Vermietung an – den ArbN für dessen privates Fahrzeug führt idR ebenso wie die verbilligte Überlassung einer > Dienstwohnung zu einem geldwerten Vorteil, der zum stpfl > Arbeitslohn gehört. Ggf kann eine Besteuerung des geldwerten Vorteils wegen § 8 Abs 2 Satz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Tallyman

Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Ein Tallyman (Stauer bzw Verkaufsfahrer), der an verschiedenen Liegeplätzen eines Seehafens tätig ist und dessen Tätigkeit sich typischerweise auf das gesamte Gebiet des Hafens erstreckt, hat dort meist keine > Erste Tätigkeitsstätte, sondern arbeitet in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet (> Erste Tätigkeitsstätte Rz 51 ff). Fahrten von der Wohnun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Genossenschaften

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwandsentschädigungen an Vorstandsmitglieder gemeinnütziger Wohnungsbaugenossenschaften sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 94, 366 = BStBl 1969 II, 185), ebenso Entschädigungen an ehren- und nebenamtlich tätige Vorstandsmitglieder landwirtschaftlicher Genossenschaften. Ein pauschaler Ansatz von Aufwendungen anhand der Schätzungsrichtlinien, in d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Fallgruppen mit Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 15 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen wird das Nichtvorliegen von Arbeitslohn (> Rz 16) bzw eine Steuerbefreiung (> Rz 16/1) oder eine Pauschalversteuerung (> Rz 17) im Zusammenhang mit deren Gewährung nur anerkannt, wenn der ArbG die Leistungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn iSd § 8 Abs 4 EStG erbringt, zu Einzelheiten > Zusätzlich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Fallgruppen ohne Zusätzlichkeitsvoraussetzung

Rz. 10 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Bei den folgenden Fallgruppen ist deren Gewährung nicht davon abhängig, dass der ArbG die Leistungen "zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn" erbringt (> Rz 2). Rz. 11 Stand: EL 142 – ET: 06/2025mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Telearbeit

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie > Arbeitnehmer, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 142 – ET: 06/2025...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Trennungsentschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Man versteht darunter Zahlungen einer Behörde an ihre > Arbeitnehmer zur Abgeltung der Mehraufwendungen, die bei einer länger andauernden auswärtigen Beschäftigung entstehen. Zu vergleichbaren Sachverhalten im privaten Dienst vgl § 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern. Zum eingeschränkten Abzug der Aufwendungen durch den ArbN...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.7 Doppelte Haushaltsführung – Zweitwohnung am Beschäftigungsort

Eine doppelte Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG bzw. für den betrieblichen Bereich § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG) liegt vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes, in dem er einen eigenen Hausstand[1] unterhält, beschäftigt ist und auch an dieser "ersten Tätigkeitsstätte" wohnt.[2] Zudem muss er sich an den Kosten des (Erst-) Haushalts und den sonstigen Lebenshaltu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.6.6.2 Homeoffice-Pauschale

Die Homeoffice-Pauschale (aufgrund der Corona-Krise gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG a. F. bis VZ 2022 von max. 600 EUR pro Jahr)[1] hat sich für Sachverhalte bewährt, in denen den Steuerpflichtigen kein entsprechendes häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung stand/steht. In allen Fällen der betrieblichen und beruflichen Betätigung in der häuslichen Wohnung kann ab 2...mehr

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Erste Tätigkeitsstätte bei Vermietungseinkünften

Leitsatz Eine erste Tätigkeitsstätte am Vermietungsobjekt liegt dann vor, wenn der Steuerpflichtige mindestens 1/3 seiner regelmäßigen Arbeitszeit für das Vermietungsobjekt am Vermietungsobjekt selbst verrichtet. Sachverhalt Streitig ist im Urteilsfall, inwieweit Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden können. Der Steuerpflichtige hat im Streitjahr 2019 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Dienstreise / 4 Erste Tätigkeitsstätte

Mit der Reform des Reisekostenrechts zum 1.1.2014 hat auch der bisher immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten führende Begriff der regelmäßigen Arbeitsstätte eine Änderung erfahren. Nunmehr kann der Arbeitnehmer je Dienstverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben (§ 9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Die Best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) Dauerhafte Zuordnung zur Tätigkeitsstätte des Entleihers trotz Überlassungshöchstdauer laut § 1 Abs. 1b AÜG

Der Arbeitnehmer eines Personaldienstleistungsunternehmens hat im Regelfall des § 1 Abs. 1b AÜG (Überlassung des Leiharbeitnehmers durch den Verleiher an denselben Entleiher für höchstens 18 Monate) auch dann keine erste Tätigkeitsstätte beim Entleiher, wenn der Arbeitsvertrag unbefristet ist und die Einsatzanweisung auf "Ende offen" lautet. Beachten Sie: Zwar soll die Regel...mehr

Lexikonbeitrag aus Controlling Office
Geschäftswagen / Zusammenfassung

Begriff Der Inhaber bzw. Gesellschafter eines Personenunternehmens (Einzelfirma, Personengesellschaft) muss die auf Privatfahrten entfallenden Kosten des Betriebsfahrzeugs dem Gewinn hinzurechnen. Für die Bemessung dieses sog. Privatanteils enthält das EStG ein Wahlrecht zwischen einer Pauschalmethode (1 %-Regelung) und einem Einzelnachweis (Fahrtenbuchmethode). Wird das Fahr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Einzelfälle der nicht abzugsfähigen Aufwendungen für die Lebensführung

Rn. 164 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Abwehrkosten eines ArbN Wehrt sich ein ArbN gerichtlich gegen Anschuldigungen des ArbG, besteht eine widerlegbare Vermutung, dass die Abwehrkosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Beziehen sich die Vorwürfe auf Handlungen des ArbN, die nicht mehr von der beruflichen Zielvorstellung umfasst sind, weil sie ent...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Entfernungspauschale, Arbei... / 3 Entfernungspauschale: Auf die erste Tätigkeitsstätte kommt es an

Die Entfernungspauschale beträgt für jeden vollen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte 0,30 EUR für die ersten 20 Kilometer und 0,38 EUR für jeden weiteren Kilometer. Die Entfernungspauschale ist bei Arbeitnehmern nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte anzusetzen. Arbeitnehmer können pro Beschäftigungsverhältnis nur eine ers...mehr