Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 2.4 Dauerhafte Zuordnung

Weitere Voraussetzung des Arbeitsortbegriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer der oben genannten betrieblichen Einrichtungen dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können. Von einer dauerhaften Zuordnung im Sinne einer ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeit...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.3.2 Arbeitsortbezogene Prüfung der 3-Monatsfrist

Die vom Gesetzgeber gewählte Formulierung macht eine Überprüfung entbehrlich, ob dieselbe Auswärtstätigkeit unterbrochen wird. Nach bisheriger Verwaltungsauffassung war die Anwendung der 3-Monatsfrist damit verbunden, dass es sich noch um die gleichbleibende, nämliche Auswärtstätigkeit handelt, die der Arbeitnehmer nach der Unterbrechung mit gleichem Inhalt am gleichen auswä...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 6.4.2 Übliche Mahlzeiten bis 60 EUR – Kürzung der Verpflegungspauschale

Beträgt der Gesamtwert der vom Arbeitgeber unmittelbar oder mittelbar gewährten Speisen und Getränke nicht mehr als 60 EUR, handelt es sich also um eine übliche Bewirtung, gilt folgende lohnsteuerliche Behandlung: Beim Arbeitnehmer wird auf die Besteuerung des hieraus resultierenden geldwerten Vorteils verzichtet, wenn der Arbeitnehmer seinerseits für die dienstliche Reisetä...mehr

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Reisekosten bei Arbeitnehmern / 5 Fahrtkosten

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund der Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft ­denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die einschränkenden Regelungen der Entfernungspauschale anwenden.[1] Praxis-Tipp Prüfung der unzutreffenden Besteuerung entfäl...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Flughafen als erste Tätigkeitsstätte einer angestellten Stewardess

Leitsatz Ist eine angestellte Flugbegleiterin von ihrem Arbeitgeber einem bestimmten Flughafen fest zugeordnet, so stellt das gesamte Flughafenhafengelände als ortsfeste betriebliche Einrichtung die erste Tätigkeitsstätte für die Stewardess dar, wenn sie auf dem gesamten Flughafengelände nicht nur geringfügige Tätigkeiten ausübt (im Streitfall: unter anderem Bereitschaftsdienste, Crew-Briefing, Security-Check, Boarding, nach dem Rückflug Reinigung des Innenraums des Flugzeugs, De-Briefing). Zu d...mehr

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Steuerfreie Einnahmen-ABC / (Elektro-)Fahrrad

Steuerfreie E-Bike-Überlassung bei On-top-Leistung Seit 1.1.2019 ist der geldwerte Vorteil aus der Überlassung eines betrieblichen Fahrrads oder E-Bikes, das verkehrsrechtlich kein Kraftfahrzeug ist, lohnsteuerfrei.[1] Zur Förderung der umweltfreundlichen Mobilität wird die Überlassung betrieblicher (Elektro-)Fahrräder zur privaten Nutzung lohnsteuerfrei gestellt, wenn sie zus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Mobilitätsprämie / Zusammenfassung

Begriff Berufspendler mit Arbeitswegen von mehr als 20 Kilometern, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen den Grundfreibetrag nicht überschreiten, haben für die Jahre ab 2021 die Möglichkeit, als Alternative zum steuerlich wirkungslosen Werbungskostenabzug der sog. Fernpendlerpauschale (erhöhte Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer) von 0,38 EUR eine Mobilit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Umzugskosten: Steuerliche A... / 1.1 Abgrenzung berufliche – private Veranlassung

Umzugskosten sind beruflich veranlasst, wenn die berufliche Tätigkeit des Steuerpflichtigen das auslösende Moment für den Umzug ist und Umstände der privaten Lebensführung nur eine ganz untergeordnete Rolle spielen. Beruflich veranlasst sind z. B. Aufwendungen, die durch den Dienstantritt entstehen. Dies gilt auch für die erstmalige Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit. Steh...mehr

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Elektronische Lohnsteuerbes... / 2.4 Fahrten Wohnung/erste Tätigkeitsstätte

Hierunter kann auch die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung öffentlicher Fahrausweise durch den Arbeitgeber fallen, wenn diese im Rahmen der 50-EUR-Freigrenze steuerfrei bleiben.[1] Steuerfreie Jobtickets sind von den nach der Entfernungspauschale abzugsfähigen Werbungskosten zu kürzen. Das Entsprechende gilt für Arbeitnehmer, die bei Verkehrsunternehmen beschäftigt ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.4.3 Zweitwohnung im Einzugsgebiet der ersten Tätigkeitsstätte

Die Zweitwohnung oder -unterkunft am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte muss dazu dienen, den Ort der ersten Tätigkeitsstätte in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen zu können. Dies ist immer dann der Fall, wenn der doppelte Haushalt deshalb eingerichtet wurde, weil der Arbeitnehmer von der auswärts begründeten Zweitwohnung seinen Arbeitsplatz besser erreichen ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.4.1 Auseinanderfallen von Hauptwohnung und Ort der ersten Tätigkeitsstätte

Von einer auswärtigen Beschäftigung ist auszugehen, wenn der Ort der ersten Tätigkeitsstätte und der Ort des Familienhaushalts, der den Lebensmittelpunkt des Arbeitnehmers bildet, auseinanderfallen.[1] Dies kann ausnahmsweise auch innerhalb derselben politischen Gemeinde der Fall sein.[2] Entscheidend für das Auseinanderfallen ist, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeit...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.2 Entfernungs- und fahrzeitabhängige Vereinfachungsregelung

Die Ausführungen machen deutlich, dass das Merkmal der beruflichen Veranlassung an das Beziehen der Zweitwohnung oder -unterkunft aus beruflichen Gründen geknüpft ist. Dies setzt voraus, dass der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte von der Hauptwohnung nicht in zumutbarer Weise arbeitstäglich erreichen kann. Die Wohnung am auswärtigen Beschäftigungsort ist in diesem Fa...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.1 Die Voraussetzungen im Überblick

Die doppelte Haushaltsführung liegt nach dem Gesetz vor, wenn der Arbeitnehmer außerhalb des Orts, in dem er einen eigenen Hausstand unterhält, beschäftigt ist und auch am Beschäftigungsort wohnt (2. Haushalt). Der Arbeitnehmer muss einen eigenen Hausstand unterhalten und außerhalb dieses Orts seiner Beschäftigung an einer ersten Tätigkeitsstätte (= Auswärtsbeschäftigung) vo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 5.4 Gekürzte Verpflegungspauschalen bei kostenlosen Mahlzeiten

Erhält der Arbeitnehmer im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Mahlzeiten, ist zu unterscheiden zwischen der Übergangszeit von 3 Monaten seit Begründung der doppelten Haushaltsführung und der Folgezeit, für die am Ort der ersten Tätigkeitsstätte keine Verpflegungsmehraufwendungen steuerlich abgezogen werden dürfen. Für die ersten 3 Mo...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.2 Dauerhaftigkeit

Der fehlende Arbeitsplatz wird aber noch mit einer weiteren Voraussetzung verbunden. Ein anderer Arbeitsplatz darf dauerhaft nicht zur Verfügung stehen.[1] Bei der Beurteilung des Kriteriums der Dauerhaftigkeit ist für die voraussichtliche Dauer der jeweiligen Tätigkeit und unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (z. B. Sachverhalt, dienst- oder arbeitsrechtliche...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 7 Keine doppelte Haushaltsführung bei wechselnden Einsatzstellen

Die Rechtsprechung[1] und dem folgend die Finanzämter[2] behandeln Arbeitnehmer, die ausschließlich an wechselnden Einsatzorten tätig sind und beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben[3], auch in Übernachtungsfällen, ausschließlich nach Reisekostengrundsätzen. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft begründet bei Arbeitnehmern, die ohne erste Tätigkeitsstätte bei i...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 6.1.1 1.000-EUR-Obergrenze für inländische Zweitwohnung

Um eine aufwendige Ermittlung auswärtiger Mietpreise zu vermeiden, hat der Gesetzgeber eine feste Obergrenze von 1.000 EUR monatlich eingeführt, bis zu der die tatsächlichen Aufwendungen für die auswärtige Zweitwohnung im Rahmen der doppelten Haushaltsführung im Inland als Werbungskosten abgezogen werden können.[1] Die betragsmäßige Prüfung der notwendigen und angemessenen U...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 4.2.3 Wahlrecht bei mehreren wöchentlichen Heimfahrten

Unternimmt ein Arbeitnehmer während der Woche mehrere Familienheimfahrten, hat er ein Wahlrecht, das er für jede doppelte Haushaltsführung und für jedes Kalenderjahr neu ausüben kann.[1] Dem Arbeitnehmer steht es frei, sämtliche Fahrten als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (i. R. d. § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG) oder die notwendigen Mehraufwendungen aus Anlass der doppelt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.1 Grundsätze

Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und wird der Steuerpflichtige in der häuslichen Wohnung tätig, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird.[1] In diesen Fällen ist zwar ein Tätigwerden, aber kein zeitli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 7.2 Verpflegungskosten

Die zeitlich gestaffelten Verpflegungspauschalen sind auch bei Tätigkeit an wechselnden Einsatzstellen mit auswärtiger Übernachtung anzuwenden. Die Höhe der Verpflegungspauschalen berechnet sich dabei ausschließlich nach der Abwesenheit des Arbeitnehmers von seiner Wohnung am Ort des Lebensmittelpunkts. Nicht entscheidend ist die Abwesenheitsdauer von der auswärtigen Unterku...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.3 Überwiegende Tätigkeit im Homeoffice

Die Tagespauschale kann für jeden Kalendertag abgezogen werden, an dem die betriebliche oder berufliche Tätigkeit überwiegend in der häuslichen Wohnung ausgeübt und keine außerhalb der häuslichen Wohnung belegene erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wird.[1] In diesen Fällen kommt es für den Abzug nicht darauf an, ob dem Steuerpflichtigen ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.3.1 Innehaben einer Wohnung

Ein eigener Hausstand erfordert, dass der Arbeitnehmer eine seinen Lebensbedürfnissen entsprechende Wohnung innehat. Insoweit gelten die bisherigen von der Finanzverwaltung im Einklang mit der Rechtsprechung angewendeten "Wohnkriterien" für die sog. Hauptwohnung weiter. Der eigene Hausstand muss nicht die Voraussetzungen des bewertungsrechtlichen Wohnungsbegriffs erfüllen. E...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Doppelte Haushaltsführung / 1.5.3 Beruflicher Zweithaushalt in Wegzugsfällen

Die geänderte Rechtsprechung des BFH schließt deshalb in Fällen der Wegverlegung des Haupthausstands aus privaten Gründen eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung nicht mehr aus, wenn der Arbeitnehmer infolgedessen am Beschäftigungsort eine Zweithaushalt begründet, um von dort aus seiner Beschäftigung weiter nachgehen zu können. Schon bisher war für ihre steuerli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Arbeitszimmer und Homeoffic... / 6.4.3 Tätigkeitsbezogene Prüfung

Ob dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung tätigkeitsbezogen und nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.[1] Dass der Steuerpflichtige seine Arbeit an einem objektiv vorhandenen Arbeitsplatz im Betrieb aus subjektiven Gründen nicht verrichten will, ist unerheblich. Es sind folgende Fallgruppen zu unterscheiden: Ar...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Baugewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Im Baugewerbe erhalten die > Arbeitnehmer neben dem > Arbeitslohn vom > Arbeitgeber zusätzliche Leistungen von den Sozialkassen der Bauwirtschaft. Dabei handelt es sich um gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, deren Leistungen und Finanzierung im Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Praxisbezogene Ausbildungsabschnitte

Rz. 8 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In der Dienststelle seiner Behörde, der er für die Dauer der Ausbildung zugewiesen ist (Stammdienststelle), hat der Anwärter seine > Erste Tätigkeitsstätte. Das gilt zB in der > Justizverwaltung für das Amtsgericht, dem ein Rechtspflegeranwärter zur Ausbildung zugewiesen wird (BFH/NV 2010, 200) oder das Ausbildungsfinanzamt für die Anwärter d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Studium an Bildungseinrichtungen

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 In bestimmten Bereichen ist die Fach(hoch)schule Einstellungsbehörde und der Beamtenanwärter wird von dort für die Dauer der berufspraktischen Studienzeiten an bestimmte Ausbildungsbehörden abgeordnet. So ist es zB beim Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst der Bundesverwaltung (vgl die VO vom 11.08.2010, BGBl 2010 I,...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsreserve

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Angehörige der Betriebsreserve zB bei Filialbetrieben ("Bankspringer"; > Bankgewerbe Rz 11) sind idR einer bestimmten Stelle zugeordnet und verrichten bei einem Einsatz außerhalb der "Zentrale" eine > Auswärtstätigkeit. Der ArbG kann entscheiden, welche von mehreren die > Erste Tätigkeitsstätte des ArbN ist. Trifft er keine Entscheidung, sind die Z...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beamte

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamte sind die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehenden Beschäftigten der Gebietskörperschaften und anderer öffentlich-rechtlicher Körperschaften, Anstalten, Stiftungen einschließlich ihrer Spitzenverbände. Sie werden steuerlich als > Arbeitnehmer behandelt. Das gilt auch für > Richter, Berufssoldaten der > Bundeswehr im In...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zu den > Werbungskosten eines Anwärters gehören Aufwendungen für die praxisbezogene Ausbildung und das Studium in verwaltungsinternen und – soweit dies Teil des Ausbildungsvertrags ist – in externen Bildungseinrichtungen. Dazu gehört das erforderliche Verbrauchsmaterial, > Arbeitsmittel wie zB > Computer, > Fachliteratur oder Beiträge an die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Allgemeine Hinweise

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Beamtenanwärter aller Laufbahngruppen stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Beamte auf Widerruf: Sie üben eine Tätigkeit aus, die zu dem gewählten Beruf hinführt (> Ausbildungsdienstverhältnis). Die Unterhaltszuschüsse sind stpfl > Arbeitslohn (BFH 105, 274 = BStBl 1972 II, 643). Die > Einnahmen sind durch das Dienstverh...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Mahlzeiten anlässlich einer Auswärtstätigkeit

Rz. 27 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Für die steuerliche Behandlung von Mahlzeiten, die der ArbG dem ArbN als Sachbezug anlässlich einer > Auswärtstätigkeit verschafft, gelten Besonderheiten (vgl BMF vom 25.11.2020, BStBl 2020 I, 1228). Werden einem ArbN bei einer Auswärtstätigkeit unentgeltlich Mahlzeiten zur Verfügung gestellt, bleiben diese Mahlzeiten unversteuert und die Ve...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsprüfer

Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Zur LStAp > Außenprüfung. Für einen im Außendienst tätigen Betriebsprüfer des > Bundeszentralamt für Steuern, der idR von seiner Wohnung aus unmittelbar zu dem geprüften Betrieb fährt, ist dieser nicht seine > Erste Tätigkeitsstätte iSv § 9 Abs 4 EStG. Sein Arbeitsplatz in der Privatwohnung ist nicht Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Maler

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Maler üben eine > Auswärtstätigkeit aus, wenn sie bei wechselnden Kunden oder Baustellen arbeiten; zu Einzelheiten > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Reisekosten Rz 20 ff. Für die Wegstrecke zwischen Wohnung und Betrieb gilt die > Entfernungspauschale des § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 und Abs 2 EStG nur dann, wenn der ArbN dort seine > Erste ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Berücksichtigung des Familienstands, von Freibeträgen und Berechnung der Lohnsteuer

Rz. 10 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG des weiteren Dienstverhältnisses werden als > Lohnsteuerabzugsmerkmale die Steuerklasse VI und ggf die rechtliche Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft sowie ein Freibetrag nach § 39a Abs 1 Satz 1 Nr 7 EStG zum Abruf bereitgestellt (vgl BMF vom 13.12.2024, Rz 65, BStBl 2025 I, 64). Unberücksichtigt bleiben di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Großbuchstaben F, M, S, U und FR

Rz. 32 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 In folgenden Fällen sind Großbuchstaben als "Signale" im Lohnkonto einzutragen. Auch dies dient der Vorbereitung der nachfolgenden Übertragung in die > Lohnsteuerbescheinigung Rz 10. Rz. 33 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Randziffer einstweilen frei. Rz. 34 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Der Großbuchstabe F (für Fahrten) ist einzutragen, wenn der ArbG ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Arbeitslohn – Barlohn und Sachbezüge

Rz. 20 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Fortlaufend sind bei jeder Lohnabrechnung – mindestens – einzutragen der Arbeitslohn (brutto) ohne jeden Abzug und ohne Kürzung um den > Arbeitnehmer-Pauschbetrag, den > Altersentlastungsbetrag; als > Versorgungsbezüge gekennzeichnete Bezüge ohne Kürzung um den nach § 19 Abs 2 EStG steuerfreien Teil (> Freibeträge für Versorgungsbezüge); auß...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Betriebsrat

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der einem Mitglied des Betriebsrats – im öffentlichen Dienst > Personalrat – nach dem Lohnausfallprinzip gezahlte > Arbeitslohn unterliegt dem LSt-Abzug nach allgemeinen Grundsätzen. > Steuerbefreiungen wie zB für die Erstattung von > Reisekosten (§ 3 Nr 16 EStG; > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern) und > Auslagenersatz (§ 3 Nr 50 EStG) g...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Bankgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Pauschale Fehlgeldentschädigungen, die > Arbeitnehmer im Kassen- und Zähldienst gezahlt werden, gehören zum stpfl > Arbeitslohn , soweit sie 16 EUR im Monat übersteigen (> R 19.3 Abs 1 Satz 2 Nr 4 LStR; > Fehlgeldentschädigung). Verzichten > Bausparkassen gegenüber den eigenen ArbN und/oder den ArbN anderer ArbG bei Abschluss von Bausparverträ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
(Erst-)Ausbildungskosten al... / 5 Abziehbare Aufwendungen

Art und Höhe der abziehbaren Ausbildungskosten sind analog zu den allgemeinen Vorschriften geregelt.[1] Zu den abziehbaren Aufwendungen für die Berufsausbildung gehören danach alle Kosten, die durch die beruflichen Bildungsmaßnahmen veranlasst sind. Hierunter fallen z. B. die Aufwendungen für den Besuch von Berufs-, Fach- und Fachhochschulen sowie von Universitäten, auch die ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.3 Bildungsmaßnahme nicht im Rahmen des Dienstverhältnisses (Vollzeitunterricht)

Eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, gilt von Gesetzes wegen als erste Tätigkeitsstätte[1], sodass die Fahrten dorthin nur mit der Entfernungspauschale (i. H. v. 0,30 bzw. 0,38 EUR je Entfernungskilometer) berücksichtigt werden können. Die frühere Rechtsp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienwohnung kann erste Tätigkeitsstätte sein

Zusammenfassung Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Ferienwohnung als sogenannte erste Tätigkeitsstätte gelten kann – auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Hintergrund In dem Fall klagte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus Vater und Sohn. Sie vermieten zwei Ferienwohnungen. Für das Jahr 2019 wollten sie verschiedene Kosten – ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienwohnung kann erste Tä... / Zusammenfassung

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine Ferienwohnung als sogenannte erste Tätigkeitsstätte gelten kann – auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienwohnung kann erste Tä... / Entscheidung

Das Gericht gab der Klage jedoch teilweise statt und entschied, dass die Ferienwohnungen als erste Tätigkeitsstätte gelten können, wenn der Vermieter mindestens ein Drittel seiner Arbeitszeit direkt dort verbringt. Das ist bei den beiden Klägern der Fall gewesen, weil sie viele Arbeiten selbst erledigt haben. Deshalb dürfen sie für die Fahrten zur Ferienwohnung die Entfernun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Ferienwohnung kann erste Tä... / Hintergrund

In dem Fall klagte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), bestehend aus Vater und Sohn. Sie vermieten zwei Ferienwohnungen. Für das Jahr 2019 wollten sie verschiedene Kosten – zum Beispiel für Fahrten, Übernachtungen und Verpflegung – steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Diese Kosten entstanden durch Arbeiten wie Reinigung oder Reparaturen an den Wohnungen. Das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung

Rn. 401 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450 ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 630 ff (Teller)) nutzen, erhöht sich ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fahrergestellung

Rn. 394 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wird dem Nutzer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG oder für Privatfahrten ein Fahrer gestellt, ist der geldwerte Vorteil aus der Fahrergestellung zusätzlich – im Wege der Schätzung – als Arbeitslohn zu erfassen, BFH v 15.05.2013, VI R 44/11, BStBl II 2014, 589. Der geld...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten) um Einnahmen in Geld ha...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgabeort

Rn. 352 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drs 11/2157, 141) soll der Abgabeort den Ort bezeichnen, an dem der ArbG dem ArbN den Sachbezug verschafft. Die Ersetzung des Begriffs des "Verbrauchsorts" durch den des Abgabeorts sollte die einheitliche Bewertung von Sachbezügen insb bei ArbN sicherstellen. Rn. 353 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Verfügt der ...mehr