Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Berufliche Veranlassung des Umzugs

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Grundsätzliches: Durch Verlegung der Wohnung entstehende Umzugskosten können > Werbungskosten sein, wenn der Stpfl nahezu ausschließlich aus beruflicher Veranlassung umzieht und private Gründe eine allenfalls ganz untergeordnete Rolle spielen (ergänzend > Rz 1). Bei der die Gesamtumstände eines jeden Falles würdigenden Abwägung von beruflich...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtkostenzuschüsse

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Auswärtstätigkeit (Dienstreisen): Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN sind iRv § 3 Nr 13, 16 EStG steuerfrei, wenn sie zu den > Reisekosten gehören. Steuerfrei bleibt ein Fahrtkostenersatz iHd Aufwendungen für > Öffentliche Verkehrsmittel oder – bei Benutzung des ArbN-eigenen (privaten) Kraftfahrzeugs – idR der amtliche Km-Satz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Hafenarbeiter

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Fall von in einem Hafengebiet arbeitenden Personen findet sich Rechtsprechung vor allem zur Frage, ob diese (normalerweise) einer beruflich veranlassten > Auswärtstätigkeit nachgehen. Soweit Entscheidungen zur Rechtslage vor 2014 ergangen sind, scheinen diese uE auf die heutige Situation nicht direkt übertragbar. Genannt werden können: > Einsatzw...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Grenzaufsichtsdienst

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 > Beamte, > Bundespolizei, > Grenzgängerzehrgeld, > Zollbeamte. Zu europäischen Einrichtungen wie der Frontex > Europäische Agenturen. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die im Grenzdienst eingesetzten Beamten haben ihre > Erste Tätigkeitsstätte in der Dienststelle, der sie dienstrechtlich zugeordnet sind (§ 9 Abs 4 EStG; BMF vom 25.11.2020, BSt...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 15 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Dienstkleidung, die nach der staatlichen Dienstkleidungsordnung für Forstbeamte vorgeschrieben und als Dienstkleidungs- und Uniformteile dauerhaft gekennzeichnet sind, gehören zur typischen Berufskleidung (EFG 1987, 552); das gilt aber nicht für einen Lodenmantel (BFH 179, 403 = BStBl 1996 II, 202; H 3.31 LStH). Zahlungen an die Forstkleider...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Feuerwehr

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren verrichten ihren Dienst im > Ehrenamt, soweit Kräfte nicht hauptberuflich beschäftigt werden. Während der Dauer der Teilnahme an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen entfällt für den ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr die Pflicht zur Arbeitsleistung. Der ArbG zahlt regelmäßig für di...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Allgemeine Hinweise

Rz. 20 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Leistungen des ArbG, die der beruflichen Fortbildung seiner ArbN dienen, führen regelmäßig nicht zu stpfl > Arbeitslohn. Zum Grundsätzlichen > Bildungsaufwendungen Rz 71 ff. Dazu gehören besonders die bei betrieblichen Fortbildungsmaßnahmen iSd > R 19.7 LStR an Dritte geleisteten Aufwendungen des ArbG für die eigentliche Unterrichtung (zB Le...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Aufwendungen für ein Fahrrad, besonders die AfA und Reparaturkosten, sind > Werbungskosten , soweit das Fahrrad für berufliche Fahrten benutzt wird (> Rz 2). Ist das Fahrrad ein > Arbeitsmittel , weil es so gut wie ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird (zB für Personal einer > Wach- und Schließgesellschaft oder für > Kuriere im Sta...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Fahrschullehrer mit und ohne eine Fahrschulerlaubnis sind > Arbeitnehmer der sie beschäftigenden Fahrschule. Nach § 1 Abs 4 des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen darf von der Fahrlehrererlaubnis nur iVm einer Fahrschulerlaubnis oder iRe Beschäftigungsverhältnisses mit dem Inhaber einer Fahrschulerlaubnis Gebrauch gemacht werden. BFH 181, 240 ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Übernachtungsgelder

Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zu betrieblichen Leistungen an > Arbeitnehmer > Auslösungen bei privaten Arbeitgebern, > Doppelte Haushaltsführung, > Reisekosten und > Umzugskosten. Zu Übernachtungsgeldern aus öffentlichen Kassen > Reisekostenvergütungen. Zu den für das > Ausland festgelegten Beträgen > Anh 2 Reisekosten (Pauschalen Ausland) . Zur gelegentlichen Übernachtung am Or...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flughafenpersonal

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wegen der Rabattgewährung auf Flugreisen > Rabatte, > Reisebüro. Zu weiteren Hinweisen > Entfernungspauschale, > Flugsicherung. Rz. 2 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Die > Erste Tätigkeitsstätte haben Flughafenmitarbeiter vorbehaltlich anderer dienst- oder arbeitsrechtlicher Festlegung auf dem Flughafenbetriebsgelände, zB Fluglotsen, Reinigungs- od...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Häusliche Krankenpflege

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Zur Besteuerung der > Einnahmen der Pflegepersonen > Pflegepersonal. Für eine Pflegedienstkraft kann der Haushalt der gepflegten Person die > Erste Tätigkeitsstätte darstellen, zB wenn der > Arbeitgeber angeordnet hat, dass die Pflegedienstkraft dort bis auf Weiteres tätig werden soll (vgl BMF vom 25.11.2020, Rz 32 Beispiel 23, BStBl 2020 I, ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fahrtätigkeit

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der früher genutzte Begriff der ‚Fahrtätigkeit’ ist mit der Reisekostenreform 2014 zusammen mit ‚Dienstreisen’ und ‚Einsatzwechseltätigkeit’ im Begriff der beruflich veranlassten > Auswärtstätigkeit aufgegangen. Er lässt sich aber auch heute noch anwenden und betrifft > Arbeitnehmer mit einer fahrzeuggebundenen Tätigkeit, die keiner ortsfeste...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Umsatzsteuer

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Wer Lieferungen und sonstige Leistungen innerhalb der von ihm selbständig ausgeübten gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im > Inland gegen Entgelt ausführt, ist insoweit kein > Arbeitnehmer (§ 1 Abs 3 LStDV). Zu den Einzelheiten der Abgrenzung von ArbN und Unternehmer (vgl zu diesem insbesondere auch § 2 UStG) > Arbeitnehmer Rz 60 ff. Rz....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Firmenrad

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der geldwerte Vorteil von ArbN aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrräder wird grundsätzlich besteuert. Das gilt für Firmenfahrräder aller Art, auch wenn sie verkehrsrechtlich ohne Kennzeichen und Versicherung betrieben werden (vgl Ländererlasse vom 09.01.2020, BStBl 2020 I, 174). Für besonders stark motorisierte Modelle, die verkehrsrecht...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Flugzeug

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit der > Arbeitnehmer ein vom > Arbeitgeber gestelltes Flugzeug privat nutzt, gehört der geldwerte Vorteil zum > Arbeitslohn. Die Bewertung des Vorteils folgt § 8 Abs 2 Satz 1 EStG; zum "üblichen Endpreis" am Abgabeort > Sachbezüge Rz 38 ff. Hat der ArbG das Flugzeug gechartert, sind uE die (anteiligen) Selbstkosten (Charterkosten) des Ar...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Hinweise zu den vom ArbG gestellten Mahlzeiten

Rz. 25 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Verpflegt der ArbG den ArbN bei einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung unentgeltlich oder teilentgeltlich, sind lohnsteuerlich folgende Sachverhalte zu unterscheiden: Rz. 26 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Bei der Fortbildungsveranstaltung im Betrieb handelt es sich ausnahmsweise um einen außergewöhnlichen Arbeitseinsatz. Dann bleiben Mahlz...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Fernsehen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Für > Künstler und Angehörige verwandter Berufe ist oft nicht eindeutig, ob sie selbständig oder nichtselbständig tätig sind. Es kommt im Einzelnen auf die persönliche Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Organismus des Unternehmens/Senders an (> Arbeitnehmer Rz 15 ff). Zur Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Filmgewerbe

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Ob ein Mitarbeiter selbständig oder > Arbeitnehmer ist, bestimmt sich nach allgemeinen Grundsätzen. Zur Abgrenzung der > Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit im Einzelnen > Arbeitnehmer Rz 8 ff, 60 ff. Bei Filmschaffenden stellt der BFH auf die für > Künstler geltenden Grundsätze ab (BFH 109, 357 = BStBl 1973 II, 636; BFH...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Entschädigungen

Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Entschädigung, die eine > Öffentliche Kasse an staatliche Forstbedienstete zahlt, sind gemäß § 3 Nr 12 Satz 1 oder 2 EStG steuerfrei (FinMin BB vom 10.06.1996 – 36-S 2253–1/96, DB 1996, 2056; FinMin MV vom 14.07.1994 – 310-S 2332–52/94, FR 1994, 549; > Aufwandsentschädigungen ). Die Besoldung der in Privatforsten Beschäftigten richtet sich im ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fahrtenbuch

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Der Umfang der Privatnutzung des Firmenwagens wi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Bemessung in Anlehnung an das BUKG und die AUV

Rz. 57 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Im Regelfall erkennt das FA ohne Darlegung der beruflichen Veranlassung die dem ArbN erwachsenen Umzugskosten als WK bis zur Höhe der Vergütungen an, die das BUKG und die AUV – mit Ausnahme der §§ 19 und 21 AUV – vorsehen (> Anh 12.1 und 12.2). Rz. 58 Stand: EL 145 – ET: 02/2026 Soweit das BUKG/die AUV keinen Kostennachweis fordert, genügt es,...mehr

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Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.4 Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte/Tätigkeitsstätte

Auch der Unternehmer muss sich im Rahmen seiner Fahrten von der Wohnung zur beruflichen Tätigkeit einer "ersten Betriebsstätte" zuordnen, die Finanzverwaltung hat hierzu detaillierte Zuordnungskriterien entwickelt.[1] Wird die private Nutzung vom Unternehmer nach der 1 %-Regelung ermittelt, sind neben dem festen Betrag i. H. v. 1 % des Listenpreises monatlich darüber hinaus a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 4.3 Regelung ab dem 1.1.2020

50 %-Ansatz Durch das JStG 2019[1] wurden die Regelungen des JStG 2018 hinsichtlich der im Ergebnis nur jeweils hälftigen Bemessungsgrundlage bei Elektro- und Hybridfahrzeugen im Rahmen von 1 %-Regelung und Fahrtenbuchmethode bis zum 31.12.2030 verlängert. Für Elektrohybridfahrzeuge gilt eine stufenweise Regelung hinsichtlich des zulässigen CO2-Ausstoßes und der Mindestreichwe...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Privatnutzung eines betrieb... / 3.3.2 Brutto-Listenpreis

Der private Nutzungswert des Fahrzeuges wird bei der 1 %-Regelung monatlich i. H. v. 1 % vom Brutto-Listenpreis ermittelt.[1] Listenpreis in diesem Sinne ist – auch bei gebraucht erworbenen oder geleasten Fahrzeugen – die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich...mehr

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Reisekosten, Inland / 2 Erste Tätigkeitsstätte

Praxis-Tipp Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte Das Prüfschema zum Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte wird in der folgenden Übersicht dargestellt: Infographic Anhand dieser Infografik kann geprüft werden, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt und wenn ja, wo sie sich befindet: Infographic 2.1 Kernpunkt des Reisekostenrechts Die Reisekostendefinition ist untrennbar mit der P...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 1.1 Maßgebend ist die "erste Tätigkeitsstätte"

Die Entfernungspauschale berechnet sich nach der Wegstrecke, die für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte maßgebend ist. Immer dann, wenn die tatsächliche Arbeitsstätte zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte ist, kann der Arbeitnehmer keine Reisekosten erhalten. Die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte unterliegen in diesem...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.5 Maximal eine erste Tätigkeitsstätte pro Dienstverhältnis

Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Erfüllen aufgrund der zeitlichen Zuordnungsregel mehrere Tätigkeitsstätten in einem Dienstverhältnis die Voraussetzungen für die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte, weist der Gesetzgeber dem Arbeitgeber das Recht zu, die erste Tätigkeitsstätte zu bestimmen.[1] Dabei muss es sich nicht um ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.2.3 Weiträumiges Tätigkeitsgebiet keine erste Tätigkeitsstätte

Während das weiträumige Arbeitsgebiet früher als Sonderfall der regelmäßigen Arbeitsstätte galt, lässt sich diese Bedeutung auf den Begriff der ersten Tätigkeitsstätte nicht übertragen. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Nur Entfernungsp...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 3.5 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Nach der Rechtsprechung fällt der Besuch einer auswärtigen Bildungseinrichtung im Rahmen einer Bildungsmaßnahme, die nicht Ausfluss aus einem bestehenden Dienstverhältnis ist, als berufliche Auswärtstätigkeit unter die Reisekosten.[1] Die Bildungsmaßnahme wird nach der Rechtsauffassung des BFH auch bei Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, die einen längeren Zeitraum in Anspruch n...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten Wohnung - erste Tätigkeitsstätte

1 Fahrtkostenzuschuss ohne Nachweis der Fahrtage Sachverhalt Nach der firmeninternen Regelung erhält ein Mitarbeiter (Vollzeit) einen zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlenden Fahrtkostenzuschuss i. H. v. 300 EUR monatlich. Der Arbeitgeber hat dem Mitarbeiter zugesagt, evtl. Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge, die auf den Zuschuss entfallen, zu übernehmen. Der Mitarbei...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.1 Kein doppelter Haushalt ohne erste Tätigkeitsstätte

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer an seiner dauerhaft bzw. zumindest längerfristig angelegten auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte eine Zweitwohnung bezieht. Der Bezug einer auswärtigen Unterkunft bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise an ständig wechselnden Tätigkeitsstä...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Homeoffice / 1 Homeoffice ist keine erste Tätigkeitsstätte

Erbringt der Arbeitnehmer seine betrieblichen Arbeiten ausschließlich oder überwiegend in seinem häuslichen Bereich, so spricht man von Homeoffice. Da das Homeoffice keine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers ist, kann es auch nicht die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers sein.[1] Bei Arbeitnehmern, die teils im Homeoffice, teils im Betrieb arbeiten, kommt es auf d...mehr

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Baugewerbe / 2.1 Vorliegen einer ersten Tätigkeitsstätte

Für das steuerliche Reisekostenrecht ist entscheidend, ob eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt oder nicht. Eine erste Tätigkeitsstätte wird vorrangig vom Arbeitgeber bestimmt.[1] Seine Festlegung entscheidet darüber, ob und ab wann sich sein Arbeitnehmer auf einer steuerlich begünstigten Auswärtstätigkeit mit steuerfreiem Reisekostenersatz befindet oder ob er auf dem Weg zur...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6 Dienstwagen: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

6.1 Lohnsteuerpauschalierung 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücks...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt kraft Fiktion auch eine Bildungseinrichtung als Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[1] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten ...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 1.1 Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Unter den Reisekostenbegriff fallen auch Arbeitnehmer, die bei ihrer individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten eingesetzt werden. Hierunter sind Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte zu verstehen.[1] Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbei...mehr

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Praxis-Beispiele: Dienstwag... / 1 Außendienstmitarbeiter, keine Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Sachverhalt Ein Außendienstmitarbeiter erhält erstmalig zum 10.1. einen Dienstwagen, den er für seine umfangreichen Dienstfahrten benötigt. Da er regelmäßig von seiner Wohnung aus die Dienstfahrten antritt, entfällt die Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Die Privatnutzung soll anhand eines Fahrtenbuchs nachgewiesen werden. Dies ist regelmäß...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 1.2 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind nach Maßgabe der Entfernungspauschale als Werbungskosten zu berücksichtigen. Dabei werden ab dem ersten Entfernungskilometer verkehrsmittelunabhängig 0,38 EUR[1] pro vollem Entfernungskilometer (bis 2025: 0,30 EUR für die ersten 20 Entfernungskilometer) für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Arbei...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 10.2 Fahrtkosten bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte

Der Arbeitgeber kann für sämtliche Heimfahrten (einschließlich Zwischenheimfahrten unter der Woche) und die Fahrten von der auswärtigen Unterkunft zum Einsatzort die tatsächlichen Aufwendungen bzw. die pauschalen Kilometersätze für Auswärtstätigkeiten steuerfrei ersetzen.mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2 Die erste Tätigkeitsstätte

2.1 Gesetzliche Definition Von der ersten Tätigkeitsstätte ist immer dann auszugehen, wenn der Arbeitnehmer an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers eines verbundenen Unternehmens i. S. d. § 15 AktG eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten tätig ist, der er dauerhaft zugeordnet ist.[1] Ein Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstä...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.1 Erstattung für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte

Bei Arbeitnehmern, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit nur an ständig wechselnden Einsatzstellen tätig sind, also beim Arbeitgeber keine erste Tätigkeitsstätte haben, fallen sämtliche Fahrten unter die begünstigten Reisekosten. Fährt der Arbeitnehmer gelegentlich zum Betrieb, werden auch diese Fahrten wie ein auswärtiges Dienstgeschäft behandelt. Erstattungsfähig sind die Au...mehr

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Dienstwagen / 9.2 Lohnsteuerpauschalierung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Für den geldwerten Vorteil der Dienstwagennutzung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte hat der Arbeitgeber ein Besteuerungswahlrecht: Er kann die Lohnsteuer für diese steuerpflichtigen Sachbezüge anstatt nach den Lohnsteuerabzugsmerkmalen auch mit einem festen Pauschsteuersatz von 15 % erheben. Hinzu kommen die in den einzelnen Bundesländern unterschiedli...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.11 BFH-Rechtsprechung zur ersten Tätigkeitsstätte

Seit 2014 erfolgt keine Prüfung mehr, wo der Arbeitnehmer seinen dauerhaften Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit hat bzw. welcher betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers die zentrale Bedeutung gegenüber anderen Tätigkeitsorten zukommt. Gleichzeitig wird die hierzu ergangene BFH-Rechtsprechung gegenstandslos.[1] Die gesetzliche Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte war ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Reisekosten, Inland / 2.2 Definition der ersten Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber definiert die erste Tätigkeitsstätte als ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens i. S. d. § 15 AktG oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist.[1] Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Der reisekostenrechtliche Begriff d...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,38 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Eine Ausnahme von der Entfernungspauschale gilt für Aufwendun...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2 Nutzungswert für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

2.1 Wahlrecht zwischen 0,03-%-Monatspauschale und 0,002-%-Tagespauschale Steht dem Arbeitnehmer der Dienstwagen auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zur Verfügung, ist dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zu berücksichtigen. Der Zuschlag beträgt monatlich 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises für jeden Entfernungskilometer zwischen Wohnung und er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fahrtätigkeit / 3.1.2 Arbeitnehmer mit erster Tätigkeitsstätte

Bei einer Auswärtstätigkeit auf einem Fahrzeug sind die Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den allgemeinen Regelungen der Entfernungspauschale zu behandeln. Erste Tätigkeitsstätte kann in diesen Fällen z. B. sein: ein betriebliches Fahrzeugdepot, der Standort des Busses oder Lastkraftwagens, ein Betriebsgebäude auf e...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.2 Welche Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte ist zumutbar?

Zumutbar ist danach eine Fahrzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke, die sich aufgrund der individuellen Verkehrsverbindungen ergibt. Aus Vereinfachungsgründen kann bei einer Entfernung der kürzesten Straßenverbindung von mehr als 50 km davon ausgegangen werden, dass sich die Hauptwohnung außerhalb des Ortes der ersten Tätigkeitsstätte befindet und damit der steuerlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 6.1 Fahrtkosten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich sämtliche Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Benutzung des Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte abgegolten.[1] Die Abgeltungswirkung erfasst sämtliche fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen, die durch eine Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entstehen; hierzu gehören neb...mehr