Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 3 Sachbezug bei Dienstwagen optimieren

Sachverhalt Ein in Bonn wohnender Filialleiter ist an 3 Tagen in der Woche in Köln und an 2 Tagen in der Woche in Bonn jeweils in einer Filiale seines Arbeitgebers tätig. Er legt die 30 km von Bonn nach Köln (einfache Entfernung) mit dem ihm zur Verfügung gestellten Dienstwagen zurück (inländischer Bruttolistenpreis 30.000 EUR). Von seiner Wohnung zur Filiale in Bonn sind es...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.3 Qualitativer Tätigkeitsschwerpunkt ohne Bedeutung

Nach einer arbeitgeberseitigen dauerhaften Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers kommt es nicht mehr darauf an, in welchem Umfang der Arbeitnehmer seine berufliche Tätigkeit an dieser oder auch an anderen Tätigkeitsstätten ausübt. Ebenso wenig ist erforderlich, dass der Arbeitnehmer diese Tätigkeitsstätte nachhaltig immer wieder aufsucht und an der vom Arb...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.2 Ortsfeste betriebliche Einrichtung

Nach der gesetzlichen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Dies entspricht insoweit dem vom BFH zum früheren Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können. Ortsfeste Einrichtungen sin...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Fahrtkostenzuschuss / Zusammenfassung

Begriff Für die lohnsteuerliche Behandlung von Fahrtkostenzuschüssen des Arbeitgebers für die Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Fahrtkostenersatz bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Fahrtkostenersatz für die übrigen Fahrzeuge, insbesondere den eigenen Pkw. Arbeitgeberleistungen im Zusammenhang mit der ...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.2 Verlängerung der Zuordnung

Als Folge der in die Zukunft gerichteten Betrachtungsweise kommt im Falle der Verlängerung einer zunächst auf weniger als 48 Monate geplanten Abordnung an eine ortsfeste betriebliche Einrichtung diese nur dann als erste Tätigkeitsstätte in Frage, wenn der Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt der Verlängerungsentscheidung dort noch länger als 48 Monate eingesetzt werden soll.[1] Pra...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.4 Grenzen arbeitsrechtlicher Gestaltungsspielräume

Die arbeitsrechtliche Zuordnung findet dort ihre Grenze, wo der Arbeitnehmer in der festgelegten Einrichtung des Arbeitgebers keine Arbeiten verrichtet. Die erste Tätigkeitsstätte muss zumindest einen Bezug zu der tatsächlichen Tätigkeit aufweisen. Sofern der Arbeitnehmer in einer vom Arbeitgeber festgelegten Tätigkeitsstätte wenigstens in geringem Umfang seine Arbeitsleistu...mehr

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Praxis-Beispiele: Reisekost... / 4 Entfernungspauschale maximieren

Sachverhalt Ein in Offenbach am Main wohnender EDV-Systembetreuer ist wöchentlich an 3 Tagen in einer Niederlassung seines Arbeitgebers in Aschaffenburg tätig, an 2 Tagen wöchentlich betreut er das EDV-System der Zweigniederlassung in Frankfurt a. M. Er fährt sämtliche Strecken mit seinem privaten Pkw. Die Strecke von Offenbach nach Aschaffenburg beträgt 45 km (einfache Entf...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.1 Kernpunkt des Reisekostenrechts

Die Reisekostendefinition ist untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers verbunden. Nur wenn die tatsächliche Arbeitsstätte nicht zugleich auch die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers darstellt, können Reisekosten gewährt werden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der jeweilige berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fal...mehr

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Praxis-Beispiele: Fahrten W... / 6 Deutschland-Ticket mit Eigenanteil

Sachverhalt Der Arbeitgeber gewährt seinen Beschäftigten zusätzlich zum Arbeitslohn einen Zuschuss zum Deutschland-Ticket i. H. v. 25 %. Aufgrund der Arbeitgeberbeteiligung gewährt das Verkehrsunternehmen zusätzlich auf den regulären Preis von 63 EUR einen Nachlass von 5 %. Wie hoch ist der geldwerte Vorteil und welcher Betrag ist in der Lohnsteuerbescheinigung anzugeben? Erge...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.4 Nachweis von mehr als 15 Fahrtagen

Bei kleinen Dienstwagen kann durch die Wahl der Pauschalbesteuerung erreicht werden, dass ein individueller Lohnsteuerabzug nach den ELStAM des Arbeitnehmers insgesamt entfällt. Voraussetzung hierfür ist jedoch oftmals, dass der Arbeitnehmer mehr als 15 arbeitstägliche Fahrten pro Monat durchführt. Die monatliche Pauschale erlaubt den Ansatz weiterer Fahrten zwischen Wohnung...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.1 Grundsatz und Begriff

Nach der vom Gesetzgeber vorgenommenen Definition der ersten Tätigkeitsstätte kommen nur ortsfeste betriebliche Einrichtungen infrage. Der Gesetzgeber folgt insoweit dem vom BFH zum bisherigen Arbeitsstättenbegriff aufgestellten Grundsatz, dass nur ortsfeste Einrichtungen eine ausreichend sichere Abgrenzung gegenüber der beruflichen Auswärtstätigkeit gewährleisten können.[1]...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.4 Prüfung der quantitativen Kriterien

Bei der quantitativen Prüfung kommt es allein auf den Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden arbeitsvertraglichen Arbeitszeit an (mindestens 1/3 der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit oder 2 volle Arbeitstage wöchentlich oder arbeitstäglich). Das BMF hat hierzu im Einführungsschreiben die möglichen Fallgruppen in Übersichtsform zusammengefasst, in denen die quan...mehr

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Homeoffice / 3.1 Fahrtkostenerstattung

Erste Tätigkeitsstätte ist nicht vorhanden Erstattet der Arbeitgeber Fahrtkosten an den Arbeitnehmer, der seinen eigenen Pkw nutzt, sind sämtliche Fahrten Reisekosten und können als solche steuerfrei erstattet werden. Erfolgt keine oder nur eine teilweise Erstattung durch den Arbeitgeber, kann der Arbeitnehmer über den nicht erstatteten Betrag Werbungskosten geltend machen. Er...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 3 Fahrtkostenzuschüsse

Infographic Steuerfreie Fahrtkostenerstattung bei öffentlichen Verkehrsmitteln Für Fahrtkostenzuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte ist zu unterscheiden zwischen Arbeitgeberleistungen (Zuschüsse und Sachbezüge) bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel und bei Benutzung anderer Verkehrsmittel...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.4.4 Quantitative Zuordnungskriterien

Fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung des Arbeitnehmers zu einer betrieblichen Einrichtung durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung nach den vorstehenden Kriterien oder ist die getroffene Festlegung nicht eindeutig, ist die dauerhafte Zuordnung nach der zeitlichen Zuordnungsregel zu prüfen. Die quantitative Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte ist immer erst an zw...mehr

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Homeoffice / 2 Besteuerung Dienstwagen

Der Arbeitgeber sollte auch in Bezug auf die Dienstwagenbesteuerung prüfen, ob es sinnvoll ist, dem Homeoffice-Mitarbeiter eine erste Tätigkeitsstätte zuzuordnen. Sofern keine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, entfällt die Anwendung der 0,03-%-Regelung. Sofern eine erste Tätigkeitsstätte vorliegt, die aber nicht arbeitstäglich angefahren wird, kann der Arbeitnehmer anhand von ...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.4.3 Nachweis der arbeitsrechtlichen Zuordnung

Der Arbeitgeber muss seine Zuordnungsentscheidung dokumentieren, z. B. durch Regelungen im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder durch dienstrechtliche Verfügungen. Bei einem Rettungssanitäter kann die arbeitsrechtliche Zuordnung auch durch Verweis im Arbeitsvertrag auf den Bundesangestelltentarif erfolgen.[1] Die Angabe einer Stadt als Einstellungsort im Arbeitsvertrag ist n...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.3.1 Anforderungen an die 0,002-%-Tagespauschale

Aufzeichnungen des Arbeitnehmers Der Arbeitgeber kann zur tageweisen Berechnung der tatsächlich mit dem Dienstwagen durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wechseln. Hierzu ist es erforderlich, dass der Arbeitnehmer Aufzeichnungen führt, aus denen sich unter Angabe des Kalenderdatums die Tage ergeben, an denen der Dienstwagen zu Arbeitgeberfahrten ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.2 Flüge

Flugstrecken, die auf die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte entfallen, sind ausdrücklich vom Ansatz der Entfernungspauschale ausgenommen. Insoweit berechnen sich die abzugsfähigen Kosten in Höhe der durch das Ticket nachgewiesenen Flugkosten. Andere Strecken in Verbindung mit dem Flug, also insbesondere die Fahrten zum bzw. vom Flughafen, fallen unter die Reg...mehr

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Doppelte Haushaltsführung / 2.3 Auswärtige Zweitwohnung im Einzugsgebiet des Arbeitsorts

Die Zweitwohnung oder -unterkunft am auswärtigen Ort der ersten Tätigkeitsstätte muss aus beruflichen Gründen erforderlich sein. Der berufliche Anlass der auswärts begründeten Zweitwohnung ist gegeben, wenn der Steuerpflichtige den doppelten Haushalt nutzt, um von dort aus seinen Arbeitsplatz besser erreichen zu können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitnehmer seine ...mehr

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Schifffahrt / 4.2 Fahrten zur Schiffsanlegestelle

Seeleute, die während längerer Schiffsliegezeiten mit dem Pkw von der Wohnung zum Dienst auf dem Schiff fahren, können die Fahrtkosten als Reisekosten behandeln. Eine Schiffsanlegestelle ist keine ortsfeste betriebliche Einrichtung und damit keine erste Tätigkeitsstätte, sofern sich dort keine weiteren ortsfesten Arbeitgebereinrichtungen befinden. Hat der Arbeitgeber durch a...mehr

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Fahrtätigkeit / 3.1.3 Fahrten zum Sammelpunkt

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisung des Arbeitgebers aber dauerhaft denselben Ort aufsuchen müssen, um von dort typischerweise die arbeitstägliche berufliche Tätigkeit aufzunehmen, dürfen für diese Fahrten nur die Entfernungspauschale ansetzen.[1] Diese Fahrten von zu Hause zum arbeitsrechtlich festgelegten Ort der täglichen Berufsaufnahm...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.10.3 Hilfs- oder Nebentätigkeiten nicht ausreichend

Kommt es bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung auf den Umfang und die Art der an der ersten Tätigkeitsstätte verrichteten Arbeiten nicht an, muss der Arbeitnehmer bei Anwendung der zeitlichen Zuordnungsgrenzen dort auch einen Teil seiner arbeitsrechtlichen Hauptleistung erbringen. Nur soweit der Arbeitnehmer dort seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit nachgeht, sind diese ...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.5 Tätigkeit auf Fahrzeugen oder an wechselnden Einsatzstellen

Die Beschränkung der ersten Tätigkeitsstätte auf ortsfeste Einrichtungen bedeutet nicht, dass der Personenkreis der ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzten Arbeitnehmer vom Reisekostenansatz ausgeschlossen ist. Entscheidend für das Vorliegen einer begünstigten Auswärtstätigkeit ist, dass der Arbeitnehmer bei seiner konkreten Arbeitsausübung nicht an seiner ersten Tätigkeit...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1 Lohnsteuerpauschalierung

6.1.1 0,03-%-Monatspauschale Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.4.1 Zuordnungsprinzipien

Weitere Voraussetzung des Arbeitsortbegriffs "erste Tätigkeitsstätte" ist, dass der Arbeitnehmer einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung dauerhaft zugeordnet ist. Das Gesetz nennt dabei abschließend 2 Fallgruppen, die eine dauerhafte Zuordnung begründen können: Arbeitsrechtliches Zuordnungsprinzip: Dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers nach dienst- oder arbeitsrechtlichen...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.4 Fahrten zum weiträumigen Tätigkeitsgebiet

Die nachteilige gesetzliche Fiktion der Entfernungspauschale erfasst in gleicher Weise die arbeitstäglichen Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsgebiet. Als erste Tätigkeitsstätte kommt nur eine ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines Konzernunternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten infrage. Der Arbeitnehmer ist aber bezüglich seiner Einsätz...mehr

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Praxis-Beispiele: Doppelte ... / 10 Entfernungsvoraussetzungen

Sachverhalt Ein Mitarbeiter hat seine Hauptwohnung in Berlin und in Cottbus seine erste Tätigkeitsstätte. Die Entfernung von Berlin (Hauptwohnung) nach Cottbus beträgt 100 km und die Fahrzeit mit der Bahn 50 Minuten. Der Arbeitnehmer nimmt sich in Forst eine Zweitwohnung. Die Entfernung von dieser Zweitwohnung nach Cottbus (erste Tätigkeitsstätte) beträgt 30 km. Ergebnis Eine ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.1 Eine Fahrt pro Arbeitstag

Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer seine erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden.[1] Die Berücksichtigung weiterer Werbungskosten für zusätzliche Fahrten ist damit ausgeschlossen. Nachteilig kann sich dies für Arbeitnehmer mit Bereitschaftsdienst auswirken. Die Abgeltungswirkung der Entfernungspauschale gilt auch ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.4 Einbeziehung von Fährverbindungen

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrstrecke der Fähre selbst ist jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung und muss wieder abgezogen werden; die verbleibende Kilometerentfern...mehr

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Fahrtätigkeit / 1 Fahrtätigkeit als berufliche Auswärtstätigkeit

Eine reisekostenrechtliche berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn ein Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt deshalb auch dann vor, wenn Arbeitnehmer, im Rahmen ihrer Auswärtstätigkeiten (nahezu) ausschließlich auf Fahrzeugen eingesetzt wer...mehr

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Einsatzwechseltätigkeit / 2.1.2 Entfernungspauschale für Sammel- oder Treffpunktfahrten

Fährt ein Arbeitnehmer von seiner Wohnung immer zu einem gleichbleibenden Treffpunkt, von wo aus er z. B. im Rahmen einer Fahrgemeinschaft oder Sammelbeförderung zu der jeweiligen Einsatzstelle mitgenommen wird, sind Besonderheiten zu beachten. Einschränkung bei den Fahrtkosten zu Sammel- bzw. Treffpunkten Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, aufgrund Anweisun...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 1 Berufliche Auswärtstätigkeit

Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Eine berufliche Auswärtstätigkeit liegt ebenfalls vor, wenn der Arbeitnehmer typischerweise nur an wechselnden Einsatzstellen oder auf einem Fahrzeug tätig wird, d. h. sie kann gerade auch bei solchen Arbeit...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.6 Keine Negativfestlegung möglich

Fehlt ein Nachweis oder die Glaubhaftmachung einer eindeutigen Zuordnung, gilt das quantitative Zuordnungsprinzip als subsidiäre Alternative. Eine dienstliche oder arbeitsrechtliche Regelung mit dem Inhalt, dass der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte hat, entfaltet keine steuerliche Bindungswirkung. Die Frage, ob der Arbeitnehmer eine erste Tätigkeitsstätte hat, ist i...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 7 Fahrten zur Berufsschule und zu Betriebsversammlungen

Fahrten zur Berufsschule Ersetzt der Arbeitgeber seinen Auszubildenden die Fahrtkosten zur Berufsschule, so gelten die Fahrten zur Berufsschule grundsätzlich als Dienstreise.[1] Dabei spielt es keine Rolle, ob die Fahrt von der Wohnung des Auszubildenden oder vom Ausbildungsbetrieb aus angetreten wird. Die gesetzliche Fiktion der Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 6.1.5 Abwälzung der pauschalen Lohnsteuer

Die pauschale Lohnsteuer ist grundsätzlich vom Arbeitgeber zu übernehmen; er ist der Schuldner der pauschalen Lohnsteuer.[1] Es ist jedoch arbeitsrechtlich zulässig, die Pauschalsteuer im Innenverhältnis auf den Arbeitnehmer abzuwälzen. Die Berechnung der Pauschalsteuer erfolgt in diesen Fällen grundlegend nach anderen Regeln. Die pauschale Lohnsteuer sowie die Kirchensteuer...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.3 Vereinfachungsregelung "Halbe Entfernung"

Das Beziehen einer Zweitwohnung oder -unterkunft im Einzugsbereich des Beschäftigungsortes steht einer beruflich veranlassten Zweitwohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte gleich, wenn der Weg von der Zweitunterkunft oder -wohnung und zur ersten Tätigkeitsstätte weniger als 50 % der Entfernung zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte beträgt.[1] Maßgebend für die ...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.3 Wegfall der Monatspauschale unzulässig

Der Zuschlag von 0,03 % für die Nutzung des Dienstwagens zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte stellt wie der 1-%-Wert eine feste Monatspauschale dar. Es kommt nicht darauf an, wie oft im Kalendermonat das Fahrzeug tatsächlich zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt wird. So ist z. B. ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzung...mehr

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Reisekosten, Inland / 2.3.3 Homeoffice und weiträumiges Tätigkeitsgebiet

Ein Homeoffice stellt keine betriebliche Einrichtung dar und kann infolgedessen keine erste Tätigkeitsstätte begründen. Dasselbe gilt für ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet. Ist der Arbeitnehmer in einem weiträumigen Arbeitsgebiet tätig, übt er eine berufliche Auswärtstätigkeit aus. Die Gewährung von Reisekosten ist allerdings bezüglich der Fahrten in ein weiträumiges Arbeitsg...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 4.2.3 Treffpunktfahrten

Treffpunktfahrten sind keine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, sondern fallen unter den Reisekostenbegriff der beruflichen Auswärtstätigkeit. Der gleichbleibende Treffpunkt erfüllt nicht die Voraussetzungen einer "betrieblichen Einrichtung" i. S. d. Arbeitsstättenbegriffs. Keine Fiktion einer ersten Tätigkeitsstätte Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.3 Ausschluss bei steuerfreier Sammelbeförderung

Bei steuerfreier Sammelbeförderung ist der Kostenabzug für die arbeitstäglichen Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nach den Regeln der Entfernungspauschale ausgeschlossen. Zuzahlungen des Arbeitnehmers sind in Fällen der verbilligten Sammelbeförderung aufgrund einer Sonderregelung abzugsfähig.[1] Eine Sammelbeförderung liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Be...mehr

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Dienstwagen, 1-%-Regelung / 2.2.1 Berechnung der 0,03-%-Monatspauschale

Der monatliche Zuschlag berechnet sich für den einzelnen Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit 0,03 % des inländischen Bruttolistenpreises. Abzustellen ist auf die einfache Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte; diese ist auf den nächsten vollen Kilometerbetrag abzurunden. Kalendermonatliche Pauschalbewertung Es ist unerheblich...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,38 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden. Eine Ausnahme von der Entfernungspauschale gilt für Aufwendungen, die für Fa...mehr

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Entfernungspauschale: Fahrt... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

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Reisekostenerstattung durch... / 2.9.1 Dauerhafte Zuordnung

Bei der arbeitsrechtlichen Zuordnung bestimmt der Arbeitgeber aufgrund seines Weisungsrechts, wo der Arbeitnehmer tätig wird. Dieser arbeitsrechtlichen Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung schließt sich das Steuerrecht an. Dies gilt unabhängig davon, ob die arbeitsrechtlichen Festlegungen schriftlich oder mündlich erteilt werden.[1] Diese Zuordnung durch d...mehr

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Praxis-Beispiele: Berufskra... / 1 Spesenberechnung, Ladetätigkeit

Sachverhalt Ein Berufskraftfahrer ist bei einer Lebensmittelkette angestellt und fährt ausschließlich im Nahverkehr. Täglich beliefert er mehrere Filialen seines Arbeitgebers und verschiedene Kunden. Je nach betrieblicher Notwendigkeit werden die Abladestellen unterschiedlich angefahren. Zusätzlich müssen am Betriebshof kleine notwendige Wartungs- und Pflegearbeiten am Fahrz...mehr

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Doppelte Haushaltsführung: ... / 5.3.4 Vereinfachungsregelung "Halbe Fahrzeit"

Anders als die Finanzverwaltung knüpft der BFH die Zumutbarkeit der Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte an die arbeitstägliche Fahrzeit und nicht an die kilometermäßige Entfernung des eigenen Hausstands von der auswärtigen ersten Tätigkeitsstätte. Unter Hinweis auf seine früheren Entscheidungen hält er eine tägliche Fahrzeit für die einfache Wegstrecke für zumutbar, solange ...mehr