Fachbeiträge & Kommentare zu Erste Tätigkeitsstätte

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / 2.5 Aufwendungen für ein Arbeitszimmer

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer können ab dem VZ 2023 nur noch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Der Abzug ist in diesen Fällen der Höhe nach nicht beschränkt. Anstelle des Ansatzes der tatsächlichen Aufwendungen können Arbeitnehmer einen pauschale...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitszimmer / 4.4 Ansatz der Tagespauschale bei Dienstreisen

Der Abzug von Reisekosten als Werbungskosten schließt den Abzug der Tagespauschale nicht grundsätzlich aus. Der Arbeitnehmer kann daher neben Reisekosten auch die Tagespauschale als Werbungskosten ansetzen, wenn er die berufliche Tätigkeit an diesen Tagen überwiegend in der häuslichen Wohnung ausübt. Steht dem Arbeitnehmer dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, is...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dualer Student / 2 Reisekosten zur dualen Hochschule

Aufwendungen, die dem Arbeitnehmer durch den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs- oder Fortbildungsstätte entstehen, sind nach Reisekostengrundsätzen zu berücksichtigen, wenn die Bildungsmaßnahme Ausfluss des bestehenden Dienstverhältnisses ist. Hierunter fällt insbesondere der Besuch einer dualen Hochschule (z. B. Berufsakademie). Bei einer Ausbildung an einer dualen Hochsc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Steuer Check-up 2026 / 2.3.4 Erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeitnehmern

Die erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, welcher der Arbeitnehmer dauerhaft zugeordnet ist (§ 9 Abs. 4 Satz 1 EStG). Sie ist insbesondere dann anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer dort unbefristet, für die Dauer des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48 Monaten hinaus tätig werden soll (§ 9 Abs. 4 Satz 3 EStG). Bei Le...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Lohnsteuerbescheinigung (elektronisch)

Stand: EL 146 – ET: 12/2025 Zum Jahr 2004 wurde die elektronische Lohnsteuerbescheinigung eingeführt (s. § 41b EStG, Anhang 10). Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Dienstverhältnisses oder am Ende des jeweiligen Kalenderjahres das Lohnkonto des Arbeitnehmers abzuschließen und die Eintragungen mittels einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung dem Finanzamt zu übermittel...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 6 Erstattungen des Arbeitgebers

Zuschüsse bei Auswärtstätigkeiten mit dem Fahrrad Benutzt der Arbeitnehmer sein privates Fahrrad für Dienstreisen, kann der Arbeitgeber ihm die tatsächlich entstandenen Reisekosten steuerfrei erstatten, soweit die steuerlich zulässigen Höchstbeträge nicht überstiegen werden.[1] Zuschüsse für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kein F...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 3.2 Überlassung von E-Bikes als Kfz (sog. S-Pedelecs)

Die Bewertung des geldwerten Vorteils aus der verbilligten oder unentgeltlichen Überlassung eines sog. S-Pedelecs erfolgt nach dem für die Überlassung von Kraftfahrzeugen (Pkw) geltenden Grundsätzen.[1] Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung und die Nutzung zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte oder für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 4. Arbeitnehmer/Lohnsteuer

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 2 Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte

Die Reisekostendefinition ist damit untrennbar mit der Prüfung der ersten Tätigkeitsstätte verbunden. Die erste Tätigkeitsstätte entscheidet darüber, ob der berufliche Einsatz eine unter die Reisekosten fallende berufliche Auswärtstätigkeit darstellt, weil der Arbeitnehmer hierbei nicht an seiner ersten Tätigkeitsstätte tätig wird, oder unter die Regelung der Entfernungspausch...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Dienstreise ist beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit

Während die betrieblichen Reisekostenverordnungen oder die Bundes- oder Landesreisekostenregelungen im öffentlichen Dienst den Begriff der Dienstreise weiterhin für die Frage verwenden, welche Reisekostenerstattungen der Arbeitnehmer für seine dienstliche Auswärtstätigkeit erhalten kann, sind die Steuerfreiheit oder der Werbungskostenabzug ausschließlich daran geknüpft, dass...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 27-50, eZeile 51 Sie können für die Fahrten zwischen Wohnung und Ihrer (ortsfesten) ersten Tätigkeitsstätte, unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel (auch bei Firmenwagennutzung und Fahrgemeinschaften) und unabhängig davon, ob Sie tatsächliche Kosten hatten, eine Pauschale von 0,30 EUR bzw. 0,38 EUR ab dem 21. Kilomet...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.12 Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 65–77

Arbeitnehmer, die keine erste Tätigkeitsstätte haben, üben im Regelfall eine Auswärtstätigkeit (wechselnde Einsatzstellen, Fahrtätigkeit) aus und können Reisekosten als Werbungskosten abrechnen. Dasselbe gilt für Arbeitnehmer, die sich aus beruflichen Gründen vorübergehend außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte aufhalten (z. B. Dienstreise). Die abzugsfähigen R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie Ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. Überblickmehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.9 Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 57-59

Der Abzug für Aufwendungen i.Z.m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet. In diesem Fall sind unverändert die tatsächlichen Kosten i...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2025 / 8 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung → Zeilen 13 und 14

Abzugsfähig sind alle Aufwendungen i.Z.m. der Erstausbildung oder dem Erststudium des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten bis maximal 6.000 EUR (pro Person). Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiter...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 2 Arbeitslohn

Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–17 Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. Betrifft V...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. Fahrtkosten → Zeilen 13–22 Fahrtkosten...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.10 Fortbildungskosten → Zeile 60

Abziehen können Sie außer Fortbildungskosten für die Weiterbildung im ausgeübten Beruf auch Umschulungskosten, Ausgaben für eine zweite oder weitere Ausbildung oder eines Studiums nach abgeschlossener (erster) Berufsausbildung. Oft fallen i.Z.m. der Fortbildung Reisekosten an (vgl. Zeilen 65 ff.). Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausb...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V (Einkünfte aus Ve... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 73–75 Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus V+V. Unte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.2 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen und/oder als sog. Jobticket

Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn[1] zu den Aufwendungen von Arbeitnehmern für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (sowie für Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet oder zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt) erbracht werden, bleiben ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.3 Teilamortisation

Werden die Kosten der BahnCard durch Auswärtstätigkeiten und/oder als Jobticket nicht vollständig erreicht (prognostizierte Teilamortisation), stellt die Überlassung der Fahrberechtigung grundsätzlich steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die Arbeitgeberleistung kann i. H. d. als Jobticket berücksichtigungsfähigen Aufwendungen steuerfrei belassen werden. Die Fahrberechtigung ist...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
BahnCard / 2.1 Vollamortisation aufgrund von Dienstreisen

Ersetzt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mit (umfangreicher) Reisetätigkeit die Kosten einer BahnCard oder stellt er ihm direkt eine BahnCard zur Verfügung, um auf diese Weise selbst erstattungspflichtige Fahrtkosten für Dienstreisen zu sparen, gehört die BahnCard zu den steuerfreien Reisekosten. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass durch die Anschaffung der Bah...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Erste Tätigkeitsstätte eines Piloten

Im Streitfall war ein angestellter Pilot von seiner Fluggesellschaft unstreitig arbeitsrechtlich dauerhaft einem Flughafen zugeordnet. Das FG entschied, dass er dort dann seine erste Tätigkeitsstätte hat, wenn er zumindest in geringem Umfang Tätigkeiten dort zu erbringen hat, die er arbeitsvertraglich oder dienstrechtlich schuldet und die zu dem von ihm ausgeübten Berufsbild...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Umschulung / 2 Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses

Findet die Umschulung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, rechnen die gezahlten Vergütungen während der Umschulungszeit zu den steuerpflichtigen Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann im Rahmen des Dienstverhältnisses auch lohnsteuerfreie Vergütungsbestandteile zahlen (z. B. steuerfreie Reisekosten).[1] Nicht vom Arbeitgeber erstattete Aufwe...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Neumann-Redlin/Springer/Zim... / 2.4.3.1 Maßgebliche gesetzliche Feiertage bei Beschäftigung im Inland

Rz. 11 Die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer zur Festlegung der gesetzlichen Feiertage führt zwangsläufig zu Problemen, wenn sich Wohnort und Beschäftigungsort eines Arbeitnehmers in unterschiedlichen Bundesländern mit unterschiedlichen Feiertagsregelungen befinden. Hier ist zu beachten, dass die Anspruchsgrundlage des § 2 Abs. 1 EFZG nicht zum Inhalt hat, die Religion...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausbildungsstätte

Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Im Rahmen beruflicher Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen sind hinsichtlich der Aufwendungen für den Besuch einer auswärtigen Ausbildungs-/Fortbildungsstätte die Grundsätze für > Reisekosten anzuwenden, wenn die Ausbildung im Rahmen eines Ausbildungsdienstverhältnisses erfolgt oder die Fortbildung iZm dem Dienstverhältnis steht. Ebenso, wenn die...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Einzelfälle

Rz. 20 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Hinweis vorab: Die geänderte Rechtsprechung des BFH (> Rz 14) ist im BStBl Teil II veröffentlicht und wird damit von der FinVerw für tarifvertraglich vereinbarte Leistungen hingenommen. Die Frage, ob eine von § 3 Nr 50 EStG nicht steuerbefreite Zuwendung > Arbeitslohn ist oder nicht, wird in den folgenden Stichworten nicht behandelt. Arbeitsk...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Jahresnetzkarte

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sachbezug: Kann der > Arbeitnehmer eine nicht personengebundene Jahresnetzkarte, die ihm der > Arbeitgeber zur Benutzung bei einer Dienstreise überlässt, auch privat benutzen, so behandelt die FinVerw diese private Nebennutzung wegen Geringfügigkeit nicht als besteuerbaren geldwerten Vorteil (vgl auch § 8 Abs 2 Satz 11 EStG). Die Überlassung ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.2 Erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Insbesondere bei Außendienstmitarbeitern, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, kann der feste Monatsbetrag zu unsachgerechten Ergebnissen führen, wenn der Arbeitnehmer zweimal pro Woche ganztägig seine Firma aufsucht. Die Finanzverwaltung hält zwar auch in diesen Fällen daran fest, dass mangels geeignetem Aufteilungsmaßstab eine Kürzung der Entfernungspauschale nicht i...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.9.1 Keine erste Tätigkeitsstätte im Betrieb

Die Firmenwagenüberlassung begründet nur dann einen geldwerten Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb, wenn es sich hierbei um die erste Tätigkeitsstätte des Arbeitnehmers handelt. Von einem dauerhaften Beschäftigungsort i. S. e. ersten Tätigkeitsstätte ist auszugehen, wenn der Arbeitnehmer nach dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen einer ortsfesten betrieblic...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 4.2 Pauschalbesteuerung für Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

Darf der Arbeitnehmer den Dienstwagen kostenlos oder verbilligt auch für Privatfahrten bzw. für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen, ist der darin liegende Vorteil steuerpflichtiger Arbeitslohn und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt. Für den geldwerten Vorteil aus der Firmenwagengestellung, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstä...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.1 Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Ansatz eines weiteren geldwerten Vorteils neben der Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ist an die Wegstrecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte geknüpft.[1] Dienstwagenfahrten, die die Voraussetzungen einer Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfüllen oder nach dem Gesetz als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten, sind durch einen zusätz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.3 Wahlrecht des Arbeitgebers: Monatspauschale oder tatsächliche Fahrten

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1 %-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03 %-Monatszuschlag und der 0,002 %-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Im Lohnsteuerverfahren ist der Arbeitgeber auf Verlangen des Arbeitnehmers allerdings verp...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.1 Feste Monatspauschale

Das beschriebene Berechnungsverfahren ist im Prinzip einfach. Der feste prozentuale Monatsbetrag führt aber immer dann zu praktischen Problemen, wenn verschiedene Fahrzeuge oder ein Firmenfahrzeug nur teilweise für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte genutzt werden. Dasselbe gilt, falls der Arbeitnehmer mehrere Wohnungen hat. Die 0,03 %-Monatsspauschale berü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.3.4 Eigenes Wahlrecht des Arbeitnehmers bei Einkommensteuer

Der Arbeitnehmer ist bei seiner persönlichen Einkommensteuer nicht an die im Lohnsteuerabzugsverfahren angesetzte Methode gebunden. Er kann also von der 0,03 %-Monatspauschale zur Einzelberechnung mit 0,002 % pro Arbeitgeberfahrt übergehen. Vergleichbar mit der Wechselmöglichkeit zwischen 1 %- und Fahrtenbuch-Methode hat es damit der Arbeitnehmer in der Hand, steuerliche Nac...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.2 1 %-Regelung für E-Bike

Elektrofahrrad als Kraftfahrzeug Die 1 %-Regelung ist nach ihrem Gesetzeswortlaut eigentlich ausschließlich auf Kraftfahrzeuge anzuwenden, nicht dagegen auf Fahrräder. Überlässt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer jedoch ein Elektrofahrrad auch zur privaten Nutzung, ist die 1 %-Methode anwendbar, wenn das E-Bike verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzustufen ist, also ein Ke...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.6.2 Nutzung bis zu 5 Kalendertagen

Die kilometerbezogene Berechnung gilt auch, wenn dem Arbeitnehmer das Firmenfahrzeug aus besonderem Anlass oder zu einem besonderen Zweck nur gelegentlich (von Fall zu Fall) für max. 5 Kalendertage im Monat überlassen wird. Bei der zweck- bzw. anlassbezogenen Überlassung von Fall zu Fall werden die pauschalen Monatsbeträge von 1 % bzw. 0,03 % des maßgeblichen Bruttolistenpre...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.5.2 Fahrten von verschiedenen Wohnungen

Etwas anderes gilt für die Überlassung eines Kraftfahrzeugs zu Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, wenn die Fahrten abwechselnd zu verschiedenen Wohnungen des Arbeitnehmers durchgeführt werden. Der geldwerte Vorteil ist mit 0,03 % des inländischen Listenpreises für die Entfernungskilometer der näher gelegenen Wohnung anzusetzen. Für jede Fahrt zur weiter en...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3.2.2 Laufende Kosten

Neben der Abschreibung bzw. den Leasingraten berechnen sich die Gesamtkosten aus der Summe aller übrigen Betriebskosten, die das ganze Jahr über – also auch für Zeiten des Urlaubs anfallen. Das sind z. B. Aufwendungen für Benzin, Öl, Reifen, Wagenwäsche/-pflege, Garagenmiete[1], Inspektions-/Reparaturkosten, TÜV/AU, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherungen, Finanzierungskosten. In die Berechnung...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.8.1 Lkw, Zugmaschinen und Kombifahrzeuge

Die Vorschrift der 1 %-Regelung findet deshalb bereits bisher keine Anwendung auf Lkw und Zugmaschinen, weil diese typischerweise nicht (auch) der privaten Nutzung dienen.[1] Diese für den Bereich der betrieblichen Gewinnermittlung getroffene Regelung ist für die Firmenwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer entsprechend ­anzuwenden. Die Rechtsprechung erweitert den Fahrzeugkreis...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 6.2 Geänderte Berechnung bei Übernahme von Betriebskosten

Nach dem als Folge zur geänderten Rechtsprechung ergangenen BMF-Schreiben[1] ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, im Lohnsteuerabzugsverfahren die Anrechnung der individuellen Kraftfahrzeugkosten des Arbeitnehmers bei der Nutzungswertermittlung zu berücksichtigen. Dies gilt sowohl in Fällen, in denen der Nutzungswert pauschal (1 %-Regelung, 0,03 %-Regelung) oder a...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.2 Halbierung des Bruttolistenpreises für Zeiträume seit 2019

Die Halbierung des Bruttolistenpreises, die im Ergebnis zu einer Absenkung des Prozentsatzes von 1 % auf 0,5 % führt, wird nach dem Gesetzeswortlaut für Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge angewendet, die im Zeitraum vom 1.1.2019 bis 31.12.2021 angeschafft oder geleast werden.[1] Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2019 wurde die Befristung bis zum 31.12.2030 verlängert. Die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.2 Anhebung der Bruttolistenpreisgrenze seit 2024 auf 70.000 EUR

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.1.2024 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft werden, wird durch das Wachstumschancengesetz der zulässige Bruttolistenpreis für die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung erhöht. Die 0,25 %-Methode soll für Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung bis zu 7...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.1 Kürzung des Bruttolistenpreises je nach Umfang der Akku-Kapazität

Die hohen Anschaffungskosten von Elektro- bzw. Hybridelektrofahrzeugen sind bei diesen Fahrzeugen nachteilig für das sog. Dienstwagensegment. Dasselbe gilt für sog. Brennstoffzellenfahrzeuge. Hier schafft eine Sonderregelung für die Firmenwagenbesteuerung Abhilfe. Ein entsprechender "Preisnachlass" findet sich im Gesetz.[1] Ein ­umfassendes Anwendungsschreiben[2] ergänzt die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.3 Zulässiger Bruttolistenpreis 100.000 EUR seit 1.7.2025

Für reine Elektro-Firmenwagen, die seit 1.7.2025 (und vor dem 1.1.2031) neu oder gebraucht angeschafft bzw. geleast werden, wird zur Förderung der Mobilität durch emissionsfreie Fahrzeuge die Obergrenze des zulässigen Bruttolistenpreises für die Anwendung der 0,25 %-Methode erneut erhöht. Die 75 %-Kürzung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Re...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 2.2.3.1 Bruttolistenpreisgrenze von 60.000 EUR

Für Elektrofahrzeuge, die seit 1.1.2019 angeschafft bzw. geleast und erstmals seit 1.1.2020 an den Arbeitnehmer überlassen werden, sieht der Gesetzgeber bei der 1 %-Methode eine Kürzung des Bruttolistenpreises vor. Voraussetzung ist, dass der Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Neuzulassung 60.000 EUR nicht überschreitet. Die Kürzung des Bruttolistenpreises als Bemessungsgrun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 3 Fahrtenbuchmethode

Der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung kann mit den auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen angesetzt werden, wenn die für das Firmenfahrzeug insgesamt entstehenden Aufwendungen durch Belege und die Nutzungsverhältnisse durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch nachgewiesen werden. Das Prinzip des Berechnungsverfahrens wird durch folgende Übersicht deutlich:mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Firmenwagenüberlassung an A... / 7 Firmenwagen durch Gehaltsverzicht

Die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der Firmenwagenbesteuerung nach der 1 %-Methode ist auch im Fall des Barlohnverzichts zulässig.[1] Anders als beim Lohnverzicht mit Verwendungsabrede, der zu keiner Herabsetzung des bisherigen Bruttoarbeitslohns führen kann[2], kann bei einer Lohnumwandlung unter Änderung des Anstellungsvertrags der Lohnzufluss zukünftig nur noch in...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten bei Arbeitnehmern / 3.6 Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte

Der Gesetzgeber legt auch eine Bildungseinrichtung als erste Tätigkeitsstätte fest, die außerhalb eines Dienstverhältnisses[1] zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird.[2] Die Fahrten zur Bildungseinrichtung fallen damit unter die Regeln der Entfernungspauschale. Hier kommt eine weitergehende Berücksichtigung der Kosten nur i...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte

1 Entfernungspauschale steigt: Folgen für die Entgeltabrechnung Video: Entfernungspauschale steigt: Folgen für die Entgeltabrechnung 2 15-Tage-Ansatz bei Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen und Dienstwagen Video: 15-Tage-Ansatz bei Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen und Dienstwagen 3 Deutschland-Ticket: Auswirkungen der Preiserhöhung Video: Deutschland-Ticket: Auswirku...mehr