Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2.2 Doppelversicherung versus Mehrfachversicherung

Rz. 9 Die Doppelversicherung betrifft daher Fälle, in denen Versicherungspflicht aufgrund eines Beschäftigungsverhältnis in mehreren Zweigen der Rentenversicherung begründet wird. Insoweit ist die Doppelversicherung abzugrenzen von der Mehrfachbeschäftigung/Mehrfachversicherung, die vorliegt, wenn ein Versicherter bei mehreren Arbeitgebern innerhalb eines Monats aufgrund ver...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.5 Sachlicher Anwendungsausschluss

Rz. 20 § 256b ist nicht anzuwenden für nachgewiesene Beiträge, wenn nur die Beitragshöhe nicht bekannt ist (es gilt § 256c), Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung i. S. v. § 247 Abs. 2a (es gilt § 256 Abs. 1), die Glaubhaftmachung eines höheren Arbeitsverdienstes als im Sozialversicherungsausweis bescheinigt (sog. Überentgelt; es gilt § 256a Abs. 3), Beitrittsgebietsze...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259 regelt ergänzend zu § 70, dass für Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vor 1957 von mindestens 5 Jahren, für die neben Barbezügen im wesentlichen Umfang Sachbezüge gewährt wurden, Mindestentgeltpunkte – bezogen auf die Beiträge bzw. Entgelte der Anl. 8 zum SGB VI – zugrunde zu legen sind (vgl. zur Zielsetzung auch BT-Drs. 11/4124 S. 201). Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.3 Regelungsinhalt der Anlagen 13 und 14

Rz. 10 Der Gesetzgeber hat den zentralen Anwendungsfall für die Glaubhaftmachung von Zeiten ab 1950 nahezu ausschließlich für Versicherte aus den neuen Bundesländern gesehen (BT-Drs. 12/405 S. 22, 128; BR-Drs. 197/91 S. 128); auch die Anl. 14 zum SGB VI beruht auf der Wirtschaftsstruktur der ehemaligen DDR. Deshalb zeichnen die Anl. 13 und 14 die tatsächliche Situation in Be...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.7 Weiterer Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten von 1950 bis 1990 (alte Bundesländer)

Rz. 27 Die auf 5/6 gekürzten Tabellenwerte der Anl. 1 bis 16 zum FRG gelten auch für glaubhaft gemachte Beitragszeiten vom 1.1.1950 bis zum 31.12.1990 "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet" (Abs. 1 Satz 9), da die Werte der Einkommensstruktur in diesem Gebiet entsprechen; vgl. Rz. 21 ff.).mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3 Zeiten im Beitrittsgebiet (Abs. 3)

Rz. 20 Da die Anl. 14 bereits auf der Basis von 5/6-Werten für glaubhaft gemachte Zeiten erstellt wurde, ist für die hier zu bewertenden, nachgewiesenen Beitragszeiten eine Erhöhung um 1/5 vorzunehmen (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Rz. 20a Aus § 256c Abs. 1 und 3 Satz 1 ergibt sich keine materiell-rechtliche Schätzbefugnis; Rechtsfolge einer fehlenden Nachweismöglichkeit des Verdie...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256 erfassen. Die GRA der DRV zu § 256 hat den Stand 3.8.2015 (i. d. F. des SGB IX v. 19.6.2001 in Kraft getreten am 1.7.2001) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRecht/01_G...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das SGB VI eingefügt und mehrfach geändert worden (zur Gesetzesentwicklung vgl. GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Historie), zuletzt durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (BGBl. I S. 1983): Mit Wirkung zum 1.1.2002 wurde in Abs. 1 ein neuer Satz 2 eingefü...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 259 ist mit dem Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten (Art. 85 Abs. 1 RRG 1992); durch Art. 1 Nr. 74 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist bereits mit Wirkung zum 1.1.1992 Satz 1 ergänzt worden um die Worte "für jeden Teilzeitraum der entsprechende Anteil". Durch Art. 1 Nr. 54 des Gese...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.2 Durchschnittswert aus allen vollwertigen Pflichtbeiträgen (Satz 1)

Rz. 15 Sind im Versicherungsverlauf des Versicherten 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten belegt, ordnet Abs. 1 Satz 1 weiter die Prüfung an, ob sich aus den Kalendermonaten mit vollwertigen Pflichtbeiträgen ein Durchschnittswert von weniger als 0,0625 Entgeltpunkten ergibt. Rz. 16 Der Durchschnittswert ist aus sämtlichen, bis zum Rentenfall zurückgelegten vollwertigen Pflic...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1)

Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 aufgenommen wurde (§ 230 Abs. 8 Satz 1), das Arbeitsentgelt daraus regelmäßig – auch wei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.1 Formale Kriterien erfüllt – Satz 1 der Präambel

Rz. 37 Satz 1 bestimmt, dass Versicherte in eine der Qualifikationsgruppen der Anl. 13 einzustufen sind, wenn sie 1. deren (formale) Qualifikationsmerkmale erfüllen und 2. eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt haben. Diese Grundregel findet sich in der entsprechenden Ausgestaltung mit den maßgeblichen Anforderungen in der jeweils einschlägigen Qualifikationsgruppe wieder (jewei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.4 Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 11 § 256b Abs. 1 gilt für echte Beitragszeiten nach § 55 bzw. § 256a. Abs. 1 regelt als Generalnorm die Bewertung glaubhaft gemachter Pflichtbeitragszeiten; unabhängig vom Rechtsgrund der Glaubhaftmachung (zum Anwendungsbereich der Vorschrift vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Anm. 3). Damit beinhaltet § 256b selbst keine Begriffsdefinition der Glau...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.3 Qualifikationsgruppen im einzelnen (Anlage 13)

Rz. 64 Die Einstufung in eine der 5 in Anl. 13 definierten Qualifikationsgruppen Gruppe 1 für Hochschulabsolventen, Gruppe 2 für Fachschulabsolventen, Gruppe 3 für Meister, Gruppe 4 für Facharbeiter, Gruppe 5 für angelernte und ungelernte Tätigkeiten, richtet sich nach den jeweiligen Qualifikationsmerkmalen und danach, dass auch eine adäquate Tätigkeit ausgeübt worden ist. Erfüllt...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.2 Berufserfahrung, Bewährungszeitraum – Satz 2 der Präambel

Rz. 43 Nach Satz 2 der Präambel zu Anl. 13 sind Versicherte in die (höherwertige) Qualifikationsgruppe auch dann einzustufen, wenn sie die formalen Voraussetzungen einer Qualifikationsgruppe nach Satz 1 der Präambel i. V. m. den Voraussetzungen der jeweiligen Qualifikationsgruppe nicht erfüllen. Rz. 44 Mangelnde Qualifikation in der jeweiligen Qualifikationsgruppe kann daher ...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.2 Rentenanpassungsmitteilungen (Satz 2)

Rz. 13 Nach Satz 2 erhalten die Rentnerinnen und Rentner über die Anpassung ihrer Renten aufgrund des ab 1.7.2024 einheitlich geltenden aktuellen Rentenwert eine Anpassungsmitteilung. Rz. 14 Die Grundregelung zur Anpassungsmitteilung enthält § 118a; danach erfolgt kein Versand der Anpassungsmitteilung an den Rentner bei einer sog. Nullanpassung. Entspricht der aufgrund der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt §§ 78 und 78a dahingehend, dass der Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten für Witwen-, Witwer- und Waisenrenten (§ 66 Abs. 1) aus Entgeltpunkten (Ost) besteht, wenn den Zeiten der Kindererziehung bzw. der Rente des verstorbenen Versicherten ausschließlich Entgeltpunkte/Ost (§ 254b) zugrunde liegen (Abs. 1). Rz. 3 Der Entgeltpunktezuschlag für Wi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 264b bestimmt als Übergangsregelung zu § 76b (vgl. dortige Komm.), dass diejenigen, die ihre geringfügig entlohnte versicherungsfreie Beschäftigung vor dem 1.1.2013 aufgegeben haben oder die nach § 230 Abs. 8 in ihrer geringfügigen Beschäftigung versicherungsfrei bleiben, Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung erhalten (so ausdrüc...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprünglich in § 264b enthal...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2.2 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung bis 31.12.2012 (Satz 2)

Rz. 12 Für Arbeitsverdienste aus einer vor 2013 ausgeübten geringfügigen Beschäftigung kommen weiterhin Zuschläge (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.2) an Entgeltpunkten in Betracht, wenn das Arbeitsentgelt innerhalb der Grenzen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 ggf. i. V. m. § 8a SGB IV (in der jeweiligen Fassung) gelegen und der Gerin...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1.3 Gemeinsame Rechtliche Anweisungen

Rz. 4 Die Deutsche Rentenversicherung hat im Anwendungsbereich des SGB VI umfangreiche Gemeinsame Rechtliche Anweisungen (GRA) geschaffen, die auch § 256b erfassen. Die GRA der DRV zu § 256b hat den Stand 7.2.2019 (i. d. F. des 4. Euro-Einführungsgesetzes v. 21.12.2000 in Kraft getreten am 1.1.2002) und ist abrufbar im Internet: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die aus Gründen des Vertrauensschutzes eingefügte Vorschrift bezieht sich – als Sonderregelung zu §§ 256a bis 256c – auf vor 1937 geborene Versicherte, die ihren ständigen Aufenthalt am 18.5.1990 in den alten Bundesländern hatten (zur Zielsetzung vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 128). Sie erhalten im Rentenfall für Pflichtbeiträge im Beitrittsgebiet vom 9.5.1945 bis zum 18.5...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.2 Rechtslage bis 31.8.2009

Rz. 15 § 264a i. d. F. bis zum 31.8.2009 ist in den Übergangsfällen des § 48 VersAusglG (Rz. 5) weiterhin bei Entscheidungen über den Versorgungsausgleich nach dem BGB i. V. m. dem VAÜG und dem VAHRG anzuwenden. Rz. 16 Das Familiengericht hat nach § 3 Abs. 1 Nr. 5 bzw. Abs. 2 Nr. 2 VAÜG den Monatsbetrag einer Anwartschaft aus einem in den neuen Bundesländern erworbenen Versor...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 3 Literatur

Rz. 21 Schlegel, Gesetz zur Änderung der geringfügigen Beschäftigung, jurisPR-SozR 1/2013 Anm. 1.mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zusch... / 2 Rechtspraxis

2.1 Geringfügige versicherungsfreie Beschäftigung über den 31.12.2012 hinaus (Satz 1) Rz. 9 Der Anwendungsbereich in Satz 1 ist eröffnet für die Personengruppe i. S. d. § 230 Abs. 8. Zuschläge an Entgeltpunkten sind danach zu ermitteln (vgl. zu den Voraussetzungen auch GRA der DRV zu § 264b SGB VI, Stand: 18.1.2016, Anm. 2.1), wenn die Beschäftigung bereits vor dem 1.1.2013 au...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.4 Gleichmäßige Verteilung (Abs. 2)

Rz. 28 Nach Abs. 2 HS 1 werden die zusätzlichen Entgeltpunkte gleichmäßig auf die vollwertigen Pflichtbeiträge vor 1992 verteilt, um so ggf. in einen Versorgungsausgleich einbezogen werden zu können (so die ausdrückliche gesetzgeberische Intention, vgl. BT-Drs. 11/4124 S. 202). Rz. 29 Sofern der Rente Entgeltpunkte/Ost (§ 254d) zugrunde liegen, werden nach Abs. 2 HS 2 ihnen a...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 262 Abs. 1 regelt für Rentenfälle ab 1992 – ergänzend zu § 70 Abs. 1 (vgl. auch § 228 i. V. m. § 256a) – die Mindestbewertung von Pflichtbeitragszeiten vor 1992 (Rente nach Mindesteinkommen) für langjährig Versicherte und schafft damit vor allem einen Ausgleich für unterbezahlte "Frauenarbeit", aber auch für regionale oder branchenbedingte Lohnunterschiede. Mindestent...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.3 Analogiefeindlichkeit und Herstellungsanspruch

Rz. 27a Bei Überschreiten der in § 262 Abs. 1 Satz 1 festgelegten Höchstgrenze von 0,0625 Entgeltpunkten bleibt kein Raum für die Erhöhung der Mindestentgeltpunkte nach dieser Vorschrift. Mangels planwidriger Regelungslücke scheidet auch eine Analogie aus. Es ist daher möglich, dass die Voraussetzungen einer die Altersrente erhöhenden Privilegierung nach § 262 zwar im Zeitpu...mehr

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Jansen, SGB VI § 264 Zuschl... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt ergänzend zu §§ 76, 86 wie Werteinheiten aus einem vor 1992 rechtskräftig durchgeführten Versorgungsausgleich (vgl. §§ 1587 ff. BGB) zum 1.1.1992 in wertgleiche Entgeltpunkte (§ 63 Abs. 2) umzurechnen sind. Rz. 3 Satz 1 bestimmt, dass je 100 Werteinheiten einen Entgeltpunkt ergeben. Satz 2 regelt die knappschaftlichen Besonderheiten. Rz. 4 Normzweck...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.3 Beitragszahlung nach § 281a

Rz. 23 § 281a lässt die Zahlung von Beiträgen zur Wiederauffüllung von Rentenanwartschaften zu, die durch einen Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) gemindert worden sind. Bei entsprechender Beitragszahlung vermindert sich der Abschlag an Entgeltpunkten (Ost). Zur Berechnung der Entgeltpunkte (Ost) aus den eingezahlten Beiträgen vgl. Komm. zu § 281a.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.3 Rentenformel

Rz. 16 Daraus lässt sich folgende Formel ableiten (vgl. auch GRA der DRV zu § 254b SGB VI, Stand: 1.6.2018, Anm. 2).: Zur Rentenformel (nur oder auch) aus persönlichen Entgeltpunkten vgl. § 64.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.3.1 Auslaufzeitpunkt 30.6.2024

Rz. 9 Durch das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) wird nunmehr ein fester – gesetzlich normierter Termin – vorgegeben, bis wann von einer endgültigen Herstellung einheitlicher Einkommensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland ausgegangen wird; der Gesetzgeber hat mit dem Termin 30.6.2024 das bisher bestehende Übergangsrecht mit einer ve...mehr

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Jansen, SGB VI § 264d Zugan... / 2.1 Tabellenlebensalter (Satz 1)

Rz. 9 Bei der Ermittlung des Zugangsfaktors für Erwerbsminderungsrenten und Renten wegen Todes, die vor dem 1.1.2024 beginnen bzw. bei denen der Tod vor diesem Zeitpunkt eingetreten ist, treten anstelle des 62. und 65. Lebensjahres (vgl. § 77 Abs. 2 und 3) die sich aus der Tabelle in § 264d Satz 1 zum jeweiligen Rentenbeginn bzw. Todeszeitpunkt ergebenden Lebensalter. Rz. 10...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.4 Pflichtbeiträge für eine Berufsausbildung (Satz 4)

Rz. 22 Pflichtbeitragszeiten für eine Berufsausbildung erhalten je Kalendermonat 0,025 Entgeltpunkte für nachgewiesene Zeiten bzw. 5/6 hiervon = 0,0208 Entgeltpunkte, wenn die Zeit nur glaubhaft gemacht worden ist. Vgl. hierzu und zur Mindestbewertung als beitragsgeminderte Zeit § 256 Abs. 1 sowie § 256b Abs. 2 i. V. m. § 71 Abs. 2 und die Komm. dazu (vgl. auch GRA der DRV zu...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.1 Rechtslage bis zum 31.12.1996

Rz. 17 Nach § 6 Abs. 2 AAÜG i. d. F. des Rü-ErgG war für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anl. 1 Nr. 2, 3 oder 19 bis 27 oder Anl. 2 Nr. 1 bis 3, in denen Arbeitseinkünfte bis zum jeweiligen Betrag der Anl. 8 (ab 1.1.1997 aufgehoben durch Art. 1 AAÜG-ÄndG) bezogen wurden, höchstens der jeweilige Betrag der Anl. 4 (ab 1.7.2004 aufgehoben durch das AAÜG...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt und durch das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ebenfalls zum 1.1.1992 in Abs. 2 um den letzten Halbsatz ergänzt. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 262...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.2 Rechtslage ab 1.1.1997

Rz. 20 Die bisherigen Begrenzungsregelungen galten seit 1997 aufgrund der Modifizierungen nach dem AAÜG-ÄndG v. 11.11.1996 (BGBl. I S. 1674) nur noch für einen engen Kernbereich der Spitzenfunktionäre in Staat, Parteien, Wirtschaft und Gesellschaft der ehemaligen DDR sowie für hauptberufliche Mitarbeiter des MfS und AfNS (vgl. BT-Drs. 13/4587 S. 9). Rz. 21 § 6 Abs. 2 AAÜG bez...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.6 Rechtslage ab 1.7.2024

Rz. 32 Ab dem 1.7.2024 wird § 262 in geänderter Fassung gelten: Durch Art. 1 Nr. 25 des Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) v. 17.7.2017 (BGBl. I S. 2575) werden in § 262 Abs. 2 ab dann die Wörter "dabei werden Kalendermonaten mit Entgeltpunkten (Ost) zusätzliche Entgeltpunkte (Ost) zugeordnet" gestrichen; dies ist eine Folg...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesam... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift regelt inhaltlich die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten, wenn sowohl Beitragszeiten in den alten Bundesländern als auch im Beitrittsgebiet und in den früheren deutschen Ostgebieten zurückgelegt sind (BT-Drs. 12/405 S. 129). Rz. 3 § 263a regelt ergänzend zu §§ 71 ff. die Zuordnung von Entgeltpunkten für beitragsfr...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.1.1 Betroffener Personenkreis

Rz. 7 Die Stichtagsregelung des Abs. 1 Satz 1 (gewöhnlicher Aufenthalt am 18.5.1990) und die Beschränkung auf vor dem 1.1.1937 geborene Versicherte ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, und zwar weder wegen des Gleichheitsgrundsatzes nach Art. 3 GG noch wegen der Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG. Rz. 8 Die Sonderregelung gilt nur für Versicherte der Geburtsjahrgänge...mehr

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Jansen, SGB VI § 255c Anwen... / 2.1.1.2 Anpassung der Renten

Rz. 12 Aus der Schaffung des einheitlichen Rentenwerts resultiert, dass die Renten, die bis zum 30.6.2024 Entgeltpunkte (Ost) enthielten, zum 1.7.2024 angepasst werden (müssen) (vgl. BT-Drs. 18/11923 S. 30 = BR-Drs. 155/17 S. 25), auch dies regelt Satz 1.mehr

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Jansen, SGB VI § 254b Rente... / 2.5 Praxishinweis

Rz. 18 §§ 64, 254b Abs. 1 stellen eine allgemeine Regelung dar; deshalb erfolgt z. B. im Rahmen des § 307a (Persönliche Entgeltpunkte aus Bestandsrenten des Beitrittsgebiets) keine "besondere Rentenberechnung" (BSG, Urteil v. 31.3.2004, B 4 RA 39/03 R).mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.5 Wehr- oder Zivildienst (Satz 5)

Rz. 23 Für Wehr- und Zivildienstzeiten aufgrund gesetzlicher Pflicht von mehr als 3 Tagen sind Entgeltpunkte zugrunde zu legen, wie sie sich aus § 256 Abs. 3 ergeben (vgl. dort). § 256a Abs. 4 findet hingegen keine Anwendung.mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.7 Glaubhaft gemachte Beitragszeiten (Satz 7)

Rz. 26 Für (nur) glaubhaft gemachte Beitragszeiten gilt die 5/6-Regelung (vgl. § 256b Abs. 1), d. h., in diesen Fällen werden im Rahmen von § 259a Abs. 1 nur 5/6 der aus den FRG-Tabellenwerten errechneten Entgeltpunkte berücksichtigt.mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 2.1.2.3 Rechtslage seit 1.7.2004

Rz. 23 Wegen der neu gefassten Begrenzungsregelungen aufgrund des 2. AAÜG-ÄndG ist das BVerfG erneut angerufen worden. Es stellte am 23.6.2004 (BVerfG, Beschlüsse v. 23.6.2004, 1 BvL 3/98, 1 BvL 9/02, 1 BvL 2/03) fest, dass § 6 Abs. 2 und Abs. 3 Nr. 8 AAÜG nicht mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 GG vereinbar sei, hatte jedoch keine Bedenken bezüglich der neuen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259b Beson... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 259b regelt ergänzend zu §§ 256a und 259a, wie Entgeltpunkte für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem der ehemaligen DDR zu ermitteln sind. § 259b ist insoweit eine Sonderregelung zu § 256a. Außerdem sind die §§ 256b, 256c, 257 und 259a und die §§ 11, 13 des Beruflichen Rehabilitierungsgesetzes (BerRehaG) zu berücksichtigen. Alle Reg...mehr

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Jansen, SGB VI § 259a Beson... / 2.1.6 Freiwillige Beiträge (Satz 6)

Rz. 24 Für Zeiten mit freiwilligen Beiträgen bis zum 28.2.1957 werden Entgeltpunkte aus der jeweils niedrigsten Beitragsklasse und für Zeiten ab 1.3.1957 aus einem Bruttoarbeitsentgelt, das für einen Kalendermonat der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage (§ 167) entspricht, ermittelt (hiervon 5/6 für nur glaubhaft gemachte freiwillige Beiträge). Hierbei ist von den in der Bund...mehr

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Jansen, SGB VI § 254c Anpas... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 254c regelt als Sondervorschrift zu § 65 die Technik der Rentenanpassung für das Beitrittsgebiet in der Weise, dass den Renten anstelle des bisherigen der neue aktuelle Rentenwert (Ost) – § 255 a – zugrunde gelegt wird. Rz. 3 § 254c ist eine Sonderregelung zu § 65 zur Anpassung der Renten, denen ein aktueller Rentenwert (Ost) zugrunde liegt. Die Vorschrift korrespondi...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung v. 1.1.1992 in das Gesetz eingefügte Vorschrift (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129) ist wie folgt geändert worden: ab 1.1.2005 durch das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts v. 15.12.2004 (BGBl. I S. 3396): In Abs. 2 wurden aufgrund der Einbeziehung von eingetragenen Lebenspartnerschaften u. a...mehr