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Jansen, SGB VI § 71 Entgeltpunkte für beitragsfreie und ... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Dr. Tobias Kador
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Rz. 67

Borth, Vorgezogene Angleichung der aktuellen Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1.7.2023, FamRZ 2023, 1186.

Bokeloh, Die Berechnung der Zurechnungszeit im internationalen Kontext, DRV 2015, 217.

Drescher, Renten – Angleichung Ost ein Jahr früher als geplant, SozSich 2023, 134.

Köster, Berechnung der Erwerbsminderungsrenten, P&R 2019, 216.

Ruland, Ab 1. Juli 2024 – Ein einheitliches Rentenrecht in ganz Deutschland, NZS 2024, 1.

 

Rz. 68

Bei § 72 Abs. 2 gilt das Prinzip der "Gruppenregelung":

BSG, Urteil v. 16.6. 2016, B 13 R 23/15 R; BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 10.3.2008, 1 BvR 1243/04.

Zur Bedeutung und Bewertung nach § 71 Abs. 1 Satz 1 von in anderen EU-Mitgliedstaaten zurückgelegten Zeiten i. S. d. Art. 57 EGV 883/2004:

BSG, Beschluss v. 17.4.2012, B 13 R 347/11 B.

Im Rahmen der begrenzten Gesamtleistungsbewertung ist die Zeit einer mit Unterhaltsgeld geförderten Fachschulausbildung, die als Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit bewertet wird, in die Höchstdauer von 3 Jahren für die Bewertung nichtakademischer Ausbildungen einzubeziehen. Bei § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 handelt es sich gleichsam um eine vor die Klammer gezogene Berechnungsvorschrift für die Ermittlung der Höhe des Gesamtleistungswerts im Rahmen der Grundbewertung (§ 72) oder der Vergleichsbewertung (§ 73); für die Definition des Begriffs beitragsgeminderte Zeit ist allein auf § 54 Abs. 3 abzustellen:

BSG, Urteil v. 12.12.2011, B 13 R 3/10 R.

Das Ende des belegungsfähigen Gesamtzeitraums i. S. d. § 71 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 72 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 markiert der Rentenzahlbeginn i. S. d. § 99:

BSG, Urteil v. 25.11.2008, B 5 RJ 15/04 R.

Die Bewertung beitragsfreier Zeiten nach dem RRG 1992 (sog. Gesamtleistungsbewertung) verstößt grundsätzlich nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG:

BSG, Urteil v. 17...

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  • Jung, SGB VII § 67 Voraussetzungen der Waisenrente / 2.3.1.2.6 Praktikum
    0
  • Sauer, SGB III § 79 Leistungen (außer Kraft)
    0
  • Sommer, SGB V § 65e Ambulante Krebsberatungsstellen / 2.1 Förderung (Abs. 1)
    0
  • Wehrpflichtgesetz / § 53 [vom 01.12.2010 bis 31.12.2025]
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