Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 1.1 Allgemeines

1.1.1 Normzweck und Regelungsinhalt Rz. 5 Mit der Vollendung der Rentenanpassung Ost/West – gesetzlich vorgesehen zum 30.6.2024, aber bereits ein Jahr früher erreicht zum 1.7.2023 (vgl. Komm. in § 254b Rz. 4b ff.) – sind Entgeltpunkte (Ost) ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu ermitteln. Ab diesem Zeitpunkt war eine Regelung erforderlich, die es erlaubt, dass diese Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1)

2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1 dem Grundsatz nach das günstigere Fü...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

Rz. 5 Korrespondierende Regelungen sind insoweit §§ 70, 256, zu dem § 261 eine Sondervorschrift darstellt.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist gemäß Art. 85 Abs. 1 des Rentenreformgesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 258 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Ermittlung der Entgeltpunkte (Abs. 1) 2.1.1 Grundsatz (Satz 1) Rz. 17 Abs. 1 stellt die zentrale Ermittlungsregelung auf, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 und vor dem 1.1.2025 ermittelt werden. Rz. 18 Der Geltungszeitraum der in Abs. 1 Satz 1 angeordneten Hochwertung ist dabei begrenzt. Erfasst werden nur die Zeiten im ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6 Sondermeldung beitragspflichtiger Einnahme bei Rentenantragstellung (Abs. 4)

2.6.1 Der Grundsatz der Hochrechnung nach § 194 Abs. 1 Satz 6 (Satz 1) Rz. 81 Satz 1 bestimmt, dass für eine Rente wegen Alters aus den hochgerechneten beitragspflichtigen Einnahmen i. S. d. § 194 Abs. 1 Satz 6 Entgeltpunkte wie aus der Beitragsbemessungsgrundlage zu ermitteln sind. Bei Rentenantragstellung verpflichtet § 194 Abs. 1 Satz 1 den Arbeitgeber auf Verlangen des Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.1 Allgemeines

2.1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 13 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch E...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.2 Sachliche Anwendungsbereich

Rz. 8 Aus Abs. 2 ergibt sich insoweit auch der sachliche Anwendungsbereich. Die Regelung gilt für Zeiten im Gebiet der alten Bundesländer und für Zeiten im Beitrittsgebiet vor dem 1.1.1950. Ab dem 1.1.1950 sieht Abs. 3 insoweit eine weitergehende Regelung für das Beitrittsgebiet vor.mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3 Verdienst (Abs. 2)

2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1) Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbst...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.9 Pflichtbeitragszeiten ab 1991

Rz. 32 Für Zeiten ab 1991 erfolgt die Bewertung anhand der Tabelle 14 zum SGB VI einheitlich für das gesamte Bundesgebiet, einschließlich des Beitrittsgebiets.mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 257 regelt als Übergangsvorschrift – ergänzend zu § 70 – wie für Beiträge, die in der Zeit nach dem Ende des 2. Weltkriegs – in der Zeit vom 1.7.1945 bis zum 31.8 1952 – nach Berliner Sonderrecht gezahlt wurden, Entgeltpunkte zu ermitteln sind (vgl. auch BT-Drs. 11/4124 S. 201, noch zu § 252); Sinn der Regelung ist es daher, Nachteile...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2 Rechtspraxis

2.2.1 Fallgruppen Entgeltpunkte (Ost) statt Entgeltpunkte (Abs. 1) Rz. 19 Abs. 1 regelt die Fallgruppen bzw. Tatbestände, bei denen an die Stelle der ermittelten Entgeltpunkte stattdessen Entgeltpunkte (Ost) treten; dabei unterscheidet Abs. 1 in Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (HS 1 Nr. 1 bis 4b) und in Reichsgebiets-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7). Erfasst sind daher grunds...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.1 Grundregel (Satz 1)

Rz. 17 Die zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben sich, indem das Arbeitsentgelt eines Kalenderjahres aus geringfügiger Beschäftigung durch das entsprechende Durchschnittsentgelt aller Versicherten desselben Kalenderjahres (aus Anlage 1 zum SGB VI, vgl. auch § 69) dividiert und das Ergebnis mit dem Verhältniswert aus dem Beitragssatz für den Arbeitgeberbeitrag und dem vollen Bei...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.3 Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn oder Post (Satz 2 und 3)

Rz. 43 Für Beschäftigungszeiten bei der Deutschen Reichsbahn und Deutschen Post kommen Entgeltpunkte auch für Arbeitsverdienste oberhalb der im Beitrittsgebiet geltenden Beitragsbemessungsgrenze (vgl. Rz. 15) – unter Beachtung der Beitragsbemessungsgrenzen aus § 260 – in Betracht, für die keine FZR-Beiträge gezahlt worden sind (Abs. 2 Satz 2 und 3, vgl. Rz. 1). Rz. 44 "Für de...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.2 Beschäftigung im Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV (Abs. 1a)

Rz. 45 Mit dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 1a wird eine von Abs. 1 Satz 1 abweichende Ermittlungsvorschrift für Entgeltpunkte aus einer Beschäftigung im sog. Übergangsbereich geschaffen. Der Gesetzgeber hat insoweit mit dem RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz auch das "...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.2 Nachweis der höheren Arbeitsverdienste und Einkünfte (Satz 2)

Rz. 62 In den Sozialversicherungsnachweisen sind regelmäßig nur die Arbeitsverdienste und Einkünfte bestätigt, für die auch Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und ab 1.3.1971 zur FZR gezahlt wurden. Rz. 63 Höhere Entgeltpunkte nach Abs. 3 können nur berücksichtigt werden, wenn das tatsächliche – über der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze liegende – Arbeitseinkommen nach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.2 Freiwillige Zusatzrentenversicherung – FZR (Satz 1 und weitere Sätze)

Rz. 36 Als Verdienst, aus dem Entgeltpunkte zu ermitteln sind, zählen auch Einkünfte, für die tatsächlich Beiträge zur FZR gezahlt worden sind, und zwar bis zur jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenze der Freiwilligen Zusatzversicherung (FZR). Rz. 37 Die Freiwillige Zusatzrentenversicherung (FZR) wurde in der ehemaligen DDR zum 1.3.1971 eingeführt und bestand bis 30.6.1990...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.1 Glaubhaftmachung bei der Ermittlung der Qualifikationsgruppen und der Wirtschaftsbereiche

Rz. 34 Für die Qualifikationsgruppeneinstufung und die Zuordnung einer Tätigkeit zu den Wirtschaftsbereichen ist die Glaubhaftmachung ausreichend. Die bei einer Glaubhaftmachung (im Gegensatz zum Nachweis) verbleibenden Zweifel rechtfertigen es nicht, eine Herabstufung vorzunehmen (zutreffend GRA der DRV zu Anlage 13 zum SGB VI, Stand: 5.7.2017, Abschn. 2). Die Berücksichtig...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.5 Glaubhaftmachung

Rz. 17 Für den Beweis der rechtserheblichen Tatsachen reicht die Glaubhaftmachung aus (vgl. § 23 Abs. 1 Satz 2 SGB X). Rz. 18 Dabei können z. B. Berufsbezeichnungen auf den Versicherungskarten (z. B. Hausgehilfin, Landarbeiter) ein Indiz für die Gewährung von Sachbezügen sein, was aber allein für die Glaubhaftmachung noch nicht ausreicht. Weiteres Kriterium kann sein, ob Sach...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.2 Beiträge für Anrechnungszeiten (Abs. 2)

Rz. 14 Abs. 2 gilt für Zeiten vor dem 1.1.1992, für die für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind. Damit verweist Abs. 2 auf § 247 Abs. 1; danach sind Beitragszeiten auch Zeiten, für die in der Zeit vom 1.1.1984 bis zum 31.12.1991 für Anrechnungszeiten Beiträge gezahlt worden sind, die der Versicherte ganz oder teilweise getragen hat. Abs. 2 bezieht sich auf Beitrag...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.4 Vorgängervorschriften

Rz. 12 Vorgängervorschriften finden sich in den §§ 32 Abs. 3 bis 6a AVG, 54 Abs. 3 bis 6a RKG und 1255 Abs. 3 bis 6a RVO. Soweit die Rentenversicherung im alten Recht den im Gesetz nicht verwendeten Begriff der "Werteinheit" geprägt hat, so ist damit letztlich der heutige Entgeltpunkt gemeint; dies hatte der Gesetzgeber auch so ausdrücklich im Entwurf eines Gesetzes zur Refo...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.2 Pflichtbeiträge für mindestens 5 Jahre

Rz. 7 In der Zeit vor dem 1.1.1957 müssen Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen. Diese müssen tatsächlich gezahlt worden sein. Das ergibt sich zwanglos aus § 55 Abs. 1 Satz 1, wonach Beitragszeiten gerade nur solche Zeiten sind, für die nach Bundesrecht Pflichtbeiträge (Pflichtbeitragszeiten) oder freiwillige Beiträge tatsächlich gezahlt worden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.3 Beschäftigung im Übergangsbereich – Hochrechnungszeitraum (Satz 3)

Rz. 90 Bei dem durch das RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz v. 28.11.2018 (BGBl. I S. 2016) neu eingefügten Abs. 4 Satz 3 handelt es sich um eine Folgeänderung zu dem ebenfalls neu eingefügten Abs. 1a (BT-Drs. 19/5586 S. 19; GRA der DRV zu § 70 SGB VI, Stand: 11.11.2024, Historie; vgl. auch BR-Drs. 557/18). Wenn es sich um eine Beschäftigung im Übergangsbe...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.4 In wesentlichem Umfang

Rz. 14 Sachbezüge sind als wesentlich anzusehen, wenn sie für den laufenden Unterhalt ins Gewicht fielen, d. h. für den Versicherten von wirtschaftlicher Bedeutung waren Rz. 15 Zur Auslegung des Begriffs "in wesentlichem Umfang Sachbezüge" noch im Anwendungsbereich der Vorgängervorschriften in ArVNG Art 2 § 55 Abs. 2 hat das BSG (Urteil v. 12.3.1970, 4 RJ 67/66) festgestellt,...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2 "Präambel" zur Anlage 13 und deren Bedeutung

Rz. 35 Die Anl. 13 besteht aus 2 unvollständigen Rechtsnormen, nämlich 2 Sätzen, die einen Grundtatbestand – eine Art "Präambel" – (Satz 1) und einen Ergänzungstatbestand (Satz 2) ausgestalten, in die jeweils als weitere "gemeinsam und deshalb ausgeklammerte" Tatbestandsmerkmale die nachgestellten Qualifikationsgruppen einzufügen sind (BSG, Urteil v. 24.7.2003, B 4 RA 61/02 ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.6 Rechtsfolge – Beiträge und Entgelte aus Anlage 8 zum SGB VI

Rz. 19 Liegen die Voraussetzungen des § 259 vor, sind die Pflichtbeiträge nach Lohn-, Beitrags- oder Gehaltsklassen sowie im Lohnabzugsverfahren (Arbeitsentgelt) mit den Werten der Anl. 8 zu vergleichen. Der für den Versicherten jeweils günstigere Tabellenwert geht in die Rentenberechnung ein. Rz. 20 Die Anwendung der Anl. 8 zum SGB VI erfordert u. a. die Zuordnung der einschlägi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.7 Vom 1.3.1971 bis 30.6.1990 ggf. nur Beträge aus Anlage 16

Rz. 106 Ab 1.3.1971 konnten Versicherte, deren Arbeitsverdienst die Höchstgrenze für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung überschritt (monatlich 600,00 DM), der Freiwilligen Zusatzrentenversicherung (FZR) beitreten (vgl. im Einzelnen § 256a). Bis längstens 30.6.1990 kommen Tabellenwerte nach Anl. 14 zum SGB VI nur in Betracht, wenn auch glaubhaft gemacht ist, dass Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1)

Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der Anl. 1 bis 16 zum FRG ermittelt ...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.3 Normzweck

Rz. 11 § 70 hat zunächst die Funktion einer Umsetzungsnorm, der in § 63 Abs. 1 und Abs. 2 niedergelegten Grundsätze (vgl. Komm. zu 63). Sinn des § 70 ist daher insbesondere dem Äquivalenzprinzip Rechnung zu tragen und das Lebensleistungsprinzip real in der Rente und dessen Rangwert zu spiegeln. Das im Rentenrecht herrschende Äquivalenzprinzip ergibt sich aus § 63 Abs. 1. Das...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Sinn der Vorschrift in Abs. 1 ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht abe...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.6.2 Abweichung vom tatsächlichen Arbeitsentgelt – Absolutheit des Hochrechnungsgebots (Satz 2)

Rz. 88 Weicht die tatsächlich erzielte beitragspflichtige Einnahme von der durch den Rentenversicherungsträger errechneten voraussichtlichen beitragspflichtigen Einnahme ab, so bleibt diese nach Satz 2 für diese Rente generell außer Betracht. Es verbleibt daher ausnahmslos bei dem vom Rentenversicherungsträger festgestellten Betrag – also den Entgeltpunkten –, auch wenn das ...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2.1.3 Sachbezüge – neben Barbezug

Rz. 11 Die Sachbezüge – meist freie Kost oder Wohnung – neben Barbezügen müssen Teil des Arbeitsentgelts gewesen sein. Auf die Art der Sachbezüge kommt es aber letztlich nicht an. Rz. 12 Die Sachbezüge müssen dabei neben dem Barlohn Entgelt für die Beschäftigung, für die die Beiträge entrichtet worden sind, gewesen sein (BSG, Urteil v. 5.11.1974, 4 RJ 233/73, Rz. 11). Die Sac...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.6 Verdiensttabellen (Anlage 14)

Rz. 96 Welcher Arbeitsverdienst im Einzelfall anzurechnen ist, ergibt sich aus der Anl. 14 zum SGB VI (z. B. Chemische Industrie, Verkehr, Bauwirtschaft). Die Zuordnung zu einem dieser Bereiche richtet sich nach dem Betriebszweig, in dem der Versicherte tätig gewesen ist (vgl. Abs. 1 Satz 4 bis 7; vgl. insoweit die Komm. zu Rz. 115 ff.). Rz. 97 Die Anl. 14 zum SGB VI (BGBl. I...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 1.1 Inhalt der Regelung

Rz. 2 Die Vorschrift regelt in Abs. 1, unter welchen Voraussetzungen, und in Abs. 2 in welcher Höhe zusätzliche Entgeltpunkte zu berücksichtigen sind. Die Finanzierung dieser Zuschläge erfolgt durch Beiträge des Bundes (§ 188).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.2.2.3 Berufswelt, Bildungssysteme – Verhältnisse im Herkunftsland

Rz. 56 Um eine Zuordnung einer vom Versicherten ausgeübten Tätigkeit zu einer der einschlägigen 5 Qualifikationsgruppen vornehmen und ggf. auch die Dauer der für diese Tätigkeit notwendigen Ausbildungsdauer festlegen zu können, ist auf das einschlägige Bildungssystem abzustellen. Rz. 57 Zwar spiegeln die Qualifikationsgruppen der Anl. 13 zum SGB VI in direkter Anwendung die B...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 1.1 Regelungsinhalt und Normzweck

Rz. 2 § 264a regelt – ergänzend zu § 76 (vgl. auch § 264) –, wann aus einem zugunsten oder zulasten des Versicherten durchgeführten Versorgungsausgleich anstelle von Entgeltpunkten (§ 76 Abs. 1) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind. In den neuen Bundesländern ist der Versorgungsausgleich nach Art. 234 § 6 Satz 1 EGBGB bei Ehescheidungen ab dem 1.1.1992 durchzuführen. §...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.4 Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge (Satz 4)

Rz. 49 Für die Bewertung von freiwilligen Beiträgen nach Satz 4 ist zu unterscheiden zwischen der Verordnung über die freiwillige und zusätzliche Versicherung in der Sozialversicherung (VfzV) v. 28.1.1947 (gültig bis 31.12.1991) und die Verordnung über die freiwillige Versicherung auf Zusatzrente bei der Sozialversicherung (FVZR) v. 15.3.1968 (vgl. GRA der DRV zu § 256a SGB ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6.2 Vereinbarkeit von § 256a Abs. 4 mit Art. 3 Abs. 1 GG

Rz. 86 Die unterschiedliche Bewertung der Wehrdienstzeiten beruht nach der Begründung des Gesetzgebers zu § 256a Abs. 4 darauf, dass im alten Bundesgebiet im Zeitraum von 1961 bis 1981 tatsächlich Beiträge für die zurückgelegten Wehrdienstzeiten entrichtet wurden, im Beitrittsgebiet jedoch nicht. Die von § 256 Abs. 3 Satz 1 abweichende Bewertung der Wehrdienstzeiten im Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1992 in Kraft getretene Vorschrift (Art. 42 Abs. 1 RÜG v. 25.7.1991, BGBl. I S. 1606) ist seit 1999 wie folgt geändert worden: durch Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999 (BGBl. I S. 388) mit Wirkung zum 1.4.1999: In Abs. 2 Satz 1 wurde "bis zum 31.3.1999" eingefügt, durch das 4. Euro-Einführungsgesetz v. 21.12.2000 (...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.3 Praxishinweise

Rz. 26 Zu den Voraussetzungen, der Höhe und Berechnung, der Gewährung des Zuschlags ("on-top") und zu Beispielen vgl. auch bei Scharf, Entgeltpunkte (Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung)/Zuschläge an Entgeltpunkten, Lexikonbeitrag SGB Office Professional; online abrufbar unter: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/entgeltpunkte-zeiten-einer-besonde...mehr

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Jansen, SGB VI § 264a Zusch... / 2.1.1 Rechtslage ab 1.9.2009

Rz. 10 Soweit bei einem durchgeführten Versorgungsausgleich Entgeltpunkte (Ost) übertragen wurden oder das Familiengericht die Umrechnung des Monatsbetrags nach § 16 Abs. 3 VersorgAusglG angeordnet hat, ist zugunsten oder zulasten von Versicherten der durchgeführte Versorgungsausgleich durch einen Zuschlag oder Abschlag an Entgeltpunkten (Ost) zu berücksichtigten. Voraussetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.2 Beitragslast – § 188

Rz. 10 Für Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung nach § 76e zahlt der Bund die Beiträge (§ 188 Abs. 1 Satz 1).mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.6.1 Grundsätze der Bewertung

Rz. 18 Ist in Gesamtmindestdauer von 180 Tagen erfüllt, werden alle zurückgelegten Zeiten – also auch die Einsatztage, die vor Erreichen der 180 Tage zurückgelegt worden sind – mit zusätzlichen Entgeltpunkten bewertet, wenn es sich um zusammenhängende und ununterbrochene Einsatzzeiten von mindestens 30 Tagen handelt.mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.7 Berechnungsbeispiel

Rz. 20 Praxis-Beispiel Mindestdauer von besonderen Auslandseinsätzen und frühestmögliche Zuschläge Lösung: Es liegen mindestens 180 Tage an besonderen Einsätzen vor und zwar insgesamt 305 Tage; dabe...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 1.4 Ergänzende bzw. korrespondierende Regelungen

Rz. 6 Zentrale Bezugsnorm im SGB IV sind zunächst die Regelungen über die geringfügige Beschäftigung; hier § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit und § 8a – Geringfügige Beschäftigung in Privathaushalten. Rz. 7 Zu § 76b existieren des Weiteren eine Reihe ergänzender Vorschriften. § 76b wird für geringfügige versicherungsfreie Beschäft...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.1.2 Beitragstragung durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Zusätzliche Entgeltpunkte i. S. v. § 66 Abs. 1 Nr. 6 für Arbeitsentgelt aus einer geringfügigen Beschäftigung kommen in Betracht, wenn neben dem eröffneten persönlichen Anwendungsbereich die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 76b, 264b vorliegen. Rz. 16 Für das geringfügige Beschäftigungsverhältnis muss der Arbeitgeber einen Beitragsanteil getragen habe; Bezugsnorm ist ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1.6 Zeitlicher Anwendungsausschluss – Pflichtbeitragszeiten bis 1949

Rz. 21 Abs. 1 Satz 1 findet nur Anwendung bei glaubhaft gemachten Pflichtbeitragszeiten nach dem 31.12.1949; es ist daher zu unterscheiden zwischen Zeiten bis 1949 und ab 1950. Für Zeiten bis 1949 ist die Anwendung von Abs. 1 Satz 1 ausgeschlossen. Für diese Zeiten sind die "alten" nach Leistungsgruppen differenzierten Tabellenwerte des FRG maßgebend (Satz 9). Rz. 22 Die Bewe...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.3.1 Arbeitsverdienst, Einkünfte (Satz 1)

Rz. 27 Zum Verdienst i. S. v. Satz 1 zählen der tatsächliche beitragspflichtige Arbeitsverdienst und die tatsächlichen versicherungspflichtigen Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit (vgl. auch Rz. 1). Rz. 28 Arbeitsverdienst i. S. v. Arbeitsentgelt aufgrund weisungsabhängiger Beschäftigung bzw. die aus einer selbständigen Tätigkeit erzielten Einkünfte i. S...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4.1 Überblick (Satz 1)

Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpflichtversicherung und FZR ...mehr