Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltpunkte

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschl... / 2.1.4 Zuschlagsvoraussetzungen im einzelnen

Rz. 13 Zusätzliche Entgeltpunkte werden frühestens ab 13.12.2011 berücksichtigt, wenn eine besondere Auslandsverwendung vorliegt, während der Einsatzzeiten Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden und die Einsätze nach dem 30.11.2002 liegen und eine Mindestgesamtdauer von 180 Tagen umfassen.mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1.1 Überblick

Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine Pflichtbeiträg...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschl... / 2.2.6 Beispiel

Rz. 27 Beispiele zur Ermittlung des Zuschlags an Entgeltpunkten: a) Altersrente beginnt am 1.10.2019 Sonstige geringfügige Beschäftigung vom 1.4. bis 30.9.2017 mit einem Arbeitsentgelt von mtl. 450,00 EUR = insgesamt 2.700,00 EUR, für das der Arbeitgeber 15 % an Rentenversicherungsbeiträgen gezahlt hat. 2.700,00 EUR : 37.077,00 EUR (Durchschnittsentgelt für 2017) = 0,0728 × 0,806...mehr

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Jansen, SGB VI § 263a Gesamtleistungsbewertung für beitragsfreie und beitragsgeminderte Zeiten mit Entgeltpunkten (Ost) (außer Kraft)

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das RÜG v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) mit Wirkung zum 1.1.1992 in das Gesetz eingefügt worden (vgl. auch BT-Drs. 12/405 S. 129). Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 263a unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002 bis zum 30.6.20...mehr

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Jansen, SGB VI § 76b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76b wurde mit Wirkung zum 1.4.1999 in das SGB VI eingefügt (vgl. Gesetz zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse v. 24.3.1999, BGBl. I S. 388); die Regelung des § 76b ist erst auf die Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (11. Ausschuss) in den Gesetzesentwurf eingefügt worden: BT-Drs. 14/4...mehr

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Jansen, SGB VI § 264b Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 4 Nr. 24 des Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 3474) mit Wirkung zum 1.1.2013 neu in das Gesetz eingefügt und regelt die Zuschläge an Entgeltpunkten für Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (BT-Drs. 17/10773 S. 14 f.). Die ursprüngli...mehr

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Jansen, SGB VI § 76e Zuschläge an Entgeltpunkten für Zeiten einer besonderen Auslandsverwendung

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 § 76e wurde durch das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz v. 5.12.2011 (BGBl. I S. 2458) mit Wirkung zum 13.12.2011 neu in das Gesetz eingefügt (zu den Gesetzesmaterialien vgl. BR-Drs. 526/11, BT-Drs. 17/7143 und BT-Drs. 17/7389; wobei die Gesetzesbegründungen in BR-Drs. 526/11 S. 28 und in BT-Drs. 17/7143 S. 21 wortgleich sind). In der Rentenversi...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1) 2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.4 Arbeitseinkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze vor Juli 1990 – sog. Überentgelte (Abs. 3)

2.4.1 Überblick (Satz 1) Rz. 56 Entgeltpunkte sind auch für Arbeitsverdienste und Einkünfte bis zum 30.6.1990 zu berücksichtigen, die höher waren als das versicherbare Arbeitseinkommen; sog. Überentgelte. Rz. 57 Die Einbeziehung des – höheren – tatsächlichen Arbeitseinkommens ist daran geknüpft, dass es dem Grunde nach sozialversicherungspflichtig war und Beiträge zur Sozialpfli...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.6 Wehr- und Zivildienstzeiten (Abs. 4)

2.6.1 Überblick Rz. 84 Zeiten des gesetzlichen Wehr- und Zivildienstes vor 1992 erhalten für jeden vollen Kalendermonat 0,0625 (pro Jahr 0,75) Entgeltpunkte. Für Wehrdienstzeiten des Versicherten in der ehemaligen DDR sind daher gemäß § 256a Abs. 4 für jedes volle Kalenderjahr 0,75 Entgeltpunkte zugrunde zu legen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 10.5.2023, L 3 R 407/21, Rz...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6 Beitragsnachzahlungen (Abs. 6)

2.6.1 Nachentrichtete Beiträge vor 1957 – Für-Prinzip (Satz 1) Rz. 31 Abs. 6 Satz 1 ergänzt § 70 Abs. 1 für vor 1957 nachentrichtete Beiträge aufgrund von Vorschriften außerhalb des Vierten Titels (§§ 204 – 209, vgl. oben und § 70); für deren Bewertung ist ausschließlich das Durchschnittsentgelt des Jahres 1957 in Höhe von 5.043,00 DM maßgebend (modifiziertes Für-Prinzip). Di...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2.2.2 Ausnahme- und Rückausnahmeregelung (Abs. 2)

2.2.2.1 Ausnahmeregelung: Entgeltpunkte anstelle von Entgeltpunkten (Ost) (Satz 1) Rz. 43 Abs. 2 Satz 1 enthält in den Nr. 1 und 2 Ausnahmetatbestände, in denen Abs. 1 keine Anwendung findet und daher immer Entgeltpunkte zu ermitteln sind. 2.2.2.2 Bei gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 im "alten" Bundesgebiet oder im Ausland (Nr. 1) Rz. 44 Beitragszeiten im Beitrittsgebiet vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Die Vorschrift hat den bis 1995 für "alte" Bundesgebietszeiten geltenden § 256 Abs. 1a ersetzt und auf Beitrittsgebietszeiten ausgedehnt (BT-Drs. 13/2590 S. 29). Sinn der Vorschrift in Abs. 1 ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde ...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte aus Arbeitsentgelt in Franken (Abs. 1) Rz. 6 Für Arbeitsentgelte in Franken, die im Lohnabzugsverfahren gezahlt wurden, sind in der Zeit vom 20.11.1947 bis 5.7.1959 Entgeltpunkte wie folgt zu ermitteln: Zunächst ist das Arbeitsentgelt mit dem jeweiligen Wert der Anl. 6 zum SGB VI zu multiplizieren. Das Ergebnis ist die Beitragsbemessungsgrundlage in Deutsche ...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 Inhaltlich regelt die Vorschrift, in welchen übergangsrechtlichen Fällen Beitragszeiten ohne Entgeltpunkte bleiben; nach Nr. 1 gilt dies für Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung der Arbeiter für Zeiten vor dem 1.1.1957, wenn bereits anderweitig Pflichtbeiträge für dieselbe Beschäftigung gezahlt wurden. Nach Nr. 2 werden darüber hinaus...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1.4 Weitere Beweismittel

Rz. 14 Soweit Tatsachen im Anwendungsbereich des § 256a nachgewiesen werden müssen oder für deren Berücksichtigung wenigstens die Glaubhaftmachung ausreicht, können weitere Beweismittel herangezogen werden; wie z. B. Verdienstbescheinigungen, Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge, Mitteilungen über Gehaltsänderungen und vergleichbare Unterlagen.mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, S...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalt und Normzweck Rz. 2 § 259 regelt ergänzend zu § 70, dass für Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vor 1957 von mindestens 5 Jahren, für die neben Barbezügen im wesentlichen Umfang Sachbezüge gewährt wurden, Mindestentgeltpunkte – bezogen auf die Beiträge bzw. Entgelte der Anl. 8 zum SGB VI – zugrunde zu legen sind (vgl. zur Zielsetzung...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die Beitragsbemessungsgrundlage aus den Tabellen der An...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1 Allgemeines

1.1 Grundsätze der Rentenberechnung 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durc...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.2 Arbeitsentgelt aus aufgelöstem Wertguthaben (Abs. 1a)

2.2.1 Hochwertung mit dem Umrechnungswert der Anlage 10 (Satz 1) Rz. 25 Für Arbeitsentgelt im Beitrittsgebiet aus im Rahmen von § 23b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelöstem Wertguthaben gilt: Die Beitragsbemessungsgrundlage ist zu ermitteln, indem das Arbeitsentgelt mit dem Wert aus Anl. 10 des Kalenderjahres "hochgewertet" wird, dem das Arbeitsentgelt melderechtlich zugeordn...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1)

2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eines Entgeltpunktes erreicht wird. Damit schreibt Abs. 1 Satz 1...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.2 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.2 Vorgängervorschriften

Rz. 3a Die Vorschrift entspricht im Wesentlichen dem bis 31.12.1991 geltenden Recht. Insbesondere sind in die Anlage 8 zum SGB VI die bisherigen Werte der Anlage zu Art. 2 § 54 AnVNG bzw. Art. 2 § 55 ArVNG übernommen worden.mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.1 Grundsätzliches

2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies gilt auch im Rahmen de...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Regelungsinhalte im Überblick Rz. 2 § 256a regelt in seinem Abs. 1 im Übergangszeitraum bis 31.12.2024 ergänzend zu § 70, wie Entgeltpunkte für nachgewiesene Beitragszeiten im Beitrittsgebiet nach dem 8.5.1945 bis zum 31.12.2024 zu ermitteln sind. Rz. 3 Das geschieht ebenso wie dort, indem die – ggf. auf die Beitragsbemessungsgrenze/West begrenzte – Beitragsbemessungsgrund...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Umben... / 2 Alte Rechtslage bis zum 30.6.2024

2.1 Allgemeines 2.1.1 Regelungsinhalt und Funktion Rz. 13 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpu...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.1.1.3 Anwendungsvoraussetzungen

Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 regelt die Anwendungsvoraussetzungen. 2.1.1.3.1 Nachweis der Pflichtbeitragszeit Rz. 10 Die Vorschrift gilt nur, wenn die Pflichtbeitragszeit zeitlich (also dem Grunde nach) nachgewiesen wurde. Eine Pflichtbeitragszeit wird nachgewiesen durch Unterlagen, aus denen nicht nur Beginn und Ende, sondern auch eventuelle Unterbrechungen der Beschäftigung hervorgeh...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Regelungen Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie Entgeltpunkte für bestimmte Beitragszeiten vor 1992 in den alten Bundesländern zu ermitteln sind. Vgl. für Beitragszeiten in den neuen Bundesländern §§ 256a, 256b, 259a, 259b, für Berliner Beitragszeiten § 257, für saarländische Beitragszeiten § 258, für Beitragszeiten mit Sachbezug § 259, für ...mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Entgeltpunkte nach Abs. 1 2.1.1 Grundsatz der Ermittlung von Entgeltpunkten aus den Berliner Zeiten (Satz 1) Rz. 7 Die Entgeltpunkte aus den Berliner Zeiten nach Abs. 1 Nr. 1 bis 3 errechnen sich aus der Beitragsbemessungsgrundlage und dem Durchschnittsentgelt (Anl. 1 zum SGB VI) für dasselbe Jahr (vgl. auch § 70 Abs. 1; vgl. zur Entwicklung und zu den Berliner Zeiten oben...mehr

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Jansen, SGB VI § 256a Entge... / 2.5 Gewöhnlicher Aufenthalt im "alten" Bundesgebiet und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (Abs. 3a)

2.5.1 Grundregel (Satz 1) Rz. 78 Arbeitnehmer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (vgl. hierzu § 30 Abs. 3 SGB I) in der "alten" Bundesrepublik hatten und Beiträge zur Sozialversicherung im Beitrittsgebiet gezahlt haben, erhalten für Zeiten vor dem 1.7.1990 Entgeltpunkte nach den Tabellenwerten der Anlagen 1 bis 16 zum Fremdrentengesetz (FRG). Auf die Höhe der tatsächlichen Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a – Zeiten einer beruflichen Ausbildung (Abs. 1)

2.1.1 Überblick Rz. 5 § 247 Abs. 2a, auf den Abs. 1 Bezug nimmt, bezieht sich auf Lehrlinge oder sonst zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte (z. B. als Vor- und Nachpraktikanten), für die ab 1.6.1945 dem Grunde nach Rentenversicherungspflicht bestand, jedoch bis zum Inkrafttreten des 1. Rentenversicherungsänderungsgesetzes am 1.7.1965 von den Sozialversicherungsträgern keine...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.3 Pflichtbeiträge für Wehr- oder Zivildienstleistende (Abs. 3)

2.3.1 Mindestentgeltpunkte (Satz 1 und Satz 3) Rz. 18 § 256a Abs. 4 ist lex specialis und verdrängt die Bewertung von in den alten Bundesländern zurückgelegter Wehr- oder Zivildienstes nach § 256 Abs. 3. Die Bewertung von im Beitrittsgebiet zurückgelegten Zeiten des Wehrdienstes mit 1,0 Entgeltpunkten gemäß § 256 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 kommt daher nicht in Betracht. Bei der Abl...mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung ist durch das RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 in Kraft getreten. Mit der Bekanntmachung der Neufassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. I 2002 S. 754) blieb § 261 unverändert. Gültig ist die Vorschrift i. d. F. v. 19.2.2002 ab 1.1.2002.mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2 Rechtspraxis

2.1 Unbekannte Beitragsbemessungsgrundlage (Abs. 1) 2.1.1 Grundsätzliches (Satz 1) Rz. 6 Sinn der Vorschrift ist es, eine Regelung für die Ermittlung von Entgeltpunkten zu schaffen, wenn zwar für Zeiten vor 1991 Pflichtbeitragszahlung zeitlich dem Grunde nach nachgewiesen sind, nicht aber die Höhe des Entgelts. Sofern sich die Höhe des Entgelts nicht ermitteln lässt, wird die ...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 1 Allgemeines

1.1 Korrespondierende Vorschriften Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt § 70 und regelt, wie nicht nachgewiesene, sondern nur glaubhaft gemachte Beitragszeiten im Rentenfall anzurechnen sind. § 256b dient dabei nur der Bewertung, stellt aber selber keine Regelung zur Glaubhaftmachung auf; vgl. hierzu insbesondere §§ 203, 286 Abs. 5, 286a und § 23 SGB X. 1.2 Regelungsinhalt im Überblic...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.4 Anwendungsausschluss (Abs. 4)

Rz. 25 Die Abs. 1 bis 3 sind nicht anzuwenden, wenn für Zeiten vor dem 1.7.1990 im Beitrittsgebiet beitragspflichtige Arbeitsverdienste und Einkünfte glaubhaft gemacht werden, für die wegen der im Beitrittsgebiet jeweils geltenden Beitragsbemessungsgrenzen oder wegen in einem Sonderversorgungssystem erworbener Anwartschaften Pflichtbeiträge oder Beiträge zur Freiwilligen Zus...mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1.9 Qualifikationsgruppen – Anwendung der Kollisionsregelung zum Wirtschaftsbereich (Satz 8)

Rz. 125 Die Kollisionsregelungen der Sätze 6 und 7 finden auch Anwendung, wenn es um die Zuordnung einer Tätigkeit des Versicherten zu einer Qualifikationsgruppe nach Anl. 13 zum SGB VI geht.mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 2 Rechtspraxis

2.1 Voraussetzungen für die Bewertung von Sachbezug mit Entgeltpunkten (Satz 1) Rz. 5 Satz 1 regelt die Voraussetzungen, unter denen auch ein Sachbezug mit Entgeltpunkten bewertet werden kann. Eine Bewertung kann erfolgen, wenn Pflichtbeiträge aufgrund einer versicherten Beschäftigung vorliegen, in einem zeitlichen Umfang von mindestens 5 Jahren vor dem 1.1.1957 und wenn der Vers...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1 Grundsätze der Rentenberechnung

1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2 Rechtspraxis

2.1 Pflicht- und freiwillige Beiträge – Für-Prinzip (Abs. 1) 2.1.1 Durchschnittsbewertung (Satz 1) 2.1.1.1 Grundsatz Rz. 18 Abs. 1 Satz 1 stellt den Grundsatz auf, welches Einkommen zu welchen Entgeltpunkten führt. Die Vorschrift korrespondiert damit mit der Grundsatzregelung in § 63 Abs. 2, der in Satz 2 den Grundsatz aufstellt, mit welchem Einkommen der Durchschnittswert eine...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.5 Selbständig Tätige (Abs. 5)

Rz. 26 Nach Abs. 5 gelten die Abs. 1 bis 4 vorbehaltlos auch für selbständig Tätige, sodass die Regelungen nicht nur für weisungsabhängig Beschäftigte gilt; die Regelung entspricht in Funktion und Reichweite daher § 256b Abs. 5.mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 1.1 Vorgängervorschriften

Rz. 3 Vorgängervorschriften zu § 258 waren insoweit § 32 Abs. 3c AVG und Art. 2 § 55 Abs. 1 AnVNG jeweils i. d. F. des Gesetzes Nr. 590 – Saar.mehr

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Jansen, SGB VI § 261 Beitra... / 2 Rechtspraxis

2.1 Anwendungsfälle – Angestellte Nr. 1 und Bergbau Nr. 2 Rz. 8 Entgeltpunkte sind im Falle einer Doppelversicherung nicht zu ermitteln für Pflichtbeiträge zur Arbeiterversicherung (ArV) vor 1957 neben Beiträgen zur Angestelltenversicherung (AV) oder zur knappschaftlichen Rentenversicherung (KnV). Die Beiträge zur AV oder KnV haben Vorrang – Nr. 1 (zu einem Anwendungsfall vgl....mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.1.1.13 Arbeitsentgelt bei Eintritt der Erwerbsminderung

Rz. 31 Arbeitsentgelt für den Monat des Eintritts von Erwerbsminderung ist in jedem Fall voll bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu berücksichtigen (vgl. hierzu auch (GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 11.11.2024, Abschn. 3.7).mehr

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Jansen, SGB VI § 256b Entge... / 2.1 Pflichtbeitragszeiten (Abs. 1)

2.1.1 Grundsätzliches 2.1.1.1 Sinn der Anwendung der Anlagen 13 und 14 Rz. 8 Sinn der Anwendung der Anl. 14 i. V. m. der Anl. 13 ist es, zu bewertende Beitragszeiten auch in solchen Fällen in Entgeltpunkte umrechnen zu können, bei denen individuelle Arbeitsverdienste nicht mehr ermittelt werden können (vgl. auch GRA der DRV zu § 256b SGB VI, Stand: 7.2.2019, Abschn. 2). Dies g...mehr

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Jansen, SGB VI § 256c Entge... / 2.3.2 Anwendbarkeit § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 (Satz 2)

Rz. 22 Zur Bestimmung des Wirtschaftsbereiches nach der Tabelle 14 finden nach Satz 2 die Regelungen des § 256b Abs. 1 Satz 4 bis 8 Anwendung (vgl. Komm. zu § 256b).mehr

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Jansen, SGB VI § 257 Entgel... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.4 Beiträge aus Wertguthaben (Abs. 3)

2.4.1 Das Prinzip der zusätzlichen Entgeltpunkte (Satz 1) Rz. 57 Ein Wertguthaben (auch Zeitwertkonto, Langzeitkonto oder Langzeitarbeitskonto genannt) ist in §§ 7b ff. SGB IV i. V. m. § 23b SGB IV näher geregelt. Es dient dazu, eine längerfristige, sozialversicherungsrechtlich geschützte Freistellung z. B. für Pflegezeit, Elternzeit, Vorruhestand oder Teilzeit aus dem Einkom...mehr

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Jansen, SGB VI § 259 Entgel... / 1.3 Korrespondierende und ergänzende Vorschriften

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