Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 7 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Sachverhalt Die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG beginnen für Arbeitnehmerin A am 15.7. und für Arbeitnehmerin B am 15.10. Beide Arbeitnehmerinnen sind bis zum 31.7. als Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt. Mit Wirkung vom 1.8. werden beide Arbeitnehmerinnen in ein Angestelltenverhältnis übernommen. Beide Arbeitnehmerinnen haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld vo...mehr

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§ 6 Erwerbsschaden und Rent... / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 55 Das Berufungsgericht, dessen Urteil von Langenick in NZV 2009, 257 ff. und 318 ff. näher dargestellt und besprochen worden ist, hatte, soweit für das Revisionsverfahren noch relevant, Folgendes ausgeführt: Rz. 56 Die Klägerin könne von der Beklagten zu 1 gemäß § 7 Abs. 1, §§ 11, 13 StVG a.F., § 3 Nr. 1 PflVG a.F. (nunmehr § 115 Abs. 1 VVG) und von der Beklagten zu 2 ge...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.5 Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (Abs. 1 Sätze 1 und 4 sowie Abs. 4)

Rz. 29 Im Unterschied zum Steuerrecht ist bei den Werbungskosten nicht der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Vielmehr wird aus Gründen der Erleichterung des Verwaltungsvollzugs lediglich auf den sog. Werbungskostenpauschbetrag in § 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) EStG (= Arbeitnehmer-Pauschbetrag) Bezug genommen. Als Werbungskosten ist einheitlich ein Zwölftel des jeweils maßgeben...mehr

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Praxis-Beispiele: Muttersch... / 14 Zuschuss nach dem Mutterschutzgesetz, Zusammentreffen Schutzfrist und Elternzeit

Sachverhalt Im Unternehmen beginnen die Schutzfristen nach § 3 Abs. 1 MuSchG für mehrere Arbeitnehmerinnen jeweils während einer laufenden Elternzeit. Im Übrigen ist die Ausgangssituation unterschiedlich: Arbeitnehmerin A: Sie beendet die laufende Elternzeit nicht. Arbeitnehmerin B: Sie beendet die laufende Elternzeit unmittelbar vor Beginn der Schutzfrist. Arbeitnehmerin C: Si...mehr

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§ 8 ABC der Forderungspfändung / A. Allgemeines

Rz. 505 Am 1.1.2007 ist das Gesetz zur Einführung des Elterngeldes (BEEG) in Kraft getreten.[457] Hierdurch wurde die bisherige staatliche Familienförderung erheblich verändert. War das bisherige Erziehungsgeld noch als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um e...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 9 Ausnahmsweiser Nichtabzug für Steuern (Abs. 7)

Rz. 34 Abs. 7 Satz 1 enthält eine, ab 1.5.2025 geltende, Sondervorschrift zum ausnahmsweisen Nichtabzug von Steuern nach Abs. 1 Satz 1. Betroffen hiervon sind die Sonderfälle, in denen in Deutschland nicht selbstständig oder selbstständige Erwerbstätige ihren Wohnsitz im Ausland haben und das bezogene deutsche Elterngeld aufgrund eines zwischen Deutschland und dem Ansässigke...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: Lo... / 3.3 Qualifizierungsgeld

Durch das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung[1] wurde für die berufliche Weiterbildung ab dem 1.4.2024 das sog. Qualifizierungsgeld eingeführt.[2] Dieses ist als Lohnersatzleistung steuerfrei[3] und unterliegt dem Progressionsvorbehalt.[4] Ergänzend hierzu wird gesetzlich klargestellt, dass der Arbeitgeber das Qualifizierungsgeld ab dem 1.1.2024 im Lohn...mehr

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Jahreswechsel 2024/2025: So... / 5.1 Wegfall der Rechtskreistrennung in Meldeverfahren

Zum 1.1.2025 wird die Rechtsangleichung in den alten und neuen Bundesländern nach über 30 Jahren vollzogen und die Bezugsgröße und die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erstmals bundesweit einheitlich für die alten und die neuen Bundesländer bestimmt. Das hat zur Folge, dass die Rechtskreiskennzeichnung im DEÜV-Meldeverfahren, im Datenaustausc...mehr

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Sommer, SGB V § 242 Zusatzb... / 2.3.5 Mitglieder mit Entgeltersatzleistungen (Nr. 5)

Rz. 27 Nr. 5 erfasst Mitglieder, die Verletztengeld nach § 45 SGB VII, Versorgungskrankengeld nach § 16 BVG (bis 31.12.2024: Krankengeld der sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV) bzw. ab 1.1.2025 Krankengeld der sozialen Entschädigung und Krankengeld der Soldatenentschädigung nach dem SGB XIV oder vergleichbare Entgeltersatzleistungen beziehen.mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Gesetzgeber hat die Einführung der Existenzgründungsförderung in das SGB III seinerzeit allgemein damit begründet, dass sich die Arbeitswelt spürbar gewandelt habe. Die Beschäftigung bei einem Arbeitgeber bis zum Eintritt in das Rentenalter verliere an Bedeutung. Stattdessen würden Erwerbsverläufe flexibler. Dies entspräche einerseits auch den Wünschen vieler Arbei...mehr

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Sauer, SGB III § 93 Gründun... / 2.3.1 Anspruch auf Arbeitslosengeld/Keine Vorbeschäftigungszeit

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert einen Anspruch auf Alg bzw. eine Vorbeschäftigungszeit des Arbeitnehmers bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehen. Dieser Zusammenhang ist nur gegeben, wenn ein Zeitraum von nicht mehr als einem Monat zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld eine...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Jung, SGB VII § 50 Höhe und... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Der Verweis auf die Vorschriften des SGB IX führt zu einer einheitlichen Höhe und Berechnung von Übergangsgeld, das bei den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von den unterschiedlichen Rehabilitationsträgern gezahlt wird. Eigenständige Regelungen trifft das SGB IX nicht nur zur Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes (§ 66 SGB IX), sondern auch zur Berechnung des ...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.11 Zusätzlicher Erwerbstätigenfreibetrag (Abs. 3)

Rz. 87 Abs. 3 bestimmt Freibeträge aus dem Erwerbseinkommen eines erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Sie sollen dazu motivieren, die Erwerbstätigkeit auf bedarfsdeckende Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten auszuweiten. Um welche Erwerbstätigkeit es sich dabei handelt, ist irrelevant. Freibeträge sind unabhängig von der Bezeichnung der Tätigkeit, von Sozialversicherungspflich...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / Zusammenfassung

Überblick In einer komplizierten Berechnungsweise wird ermittelt, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseitige Leistungen beitragspflichtig sind, die für die Zeit des Sozialleistungsbezugs gezahlt werden. Zu berücksichtigen sind dabei u. a. der SV-Freibetrag und das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt. Um was es sich dabei handelt und in welcher Weise diese Werte berücksichtigt werd...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 4 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei freiwillig Krankenversicherten

Ergeben sich im Rahmen des § 23c SGB IV beitragspflichtige Einnahmen bei einem freiwillig versicherten Arbeitnehmer während des Bezugs einer Entgeltersatzleistung, werden Beiträge zur freiwilligen Versicherung nur nach dem beitragspflichtigen Anteil der arbeitgeberseitigen Leistung berechnet. Insoweit werden die freiwillig Versicherten gleichbehandelt wie pflichtversicherte ...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1 Feststellung der beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Entgeltersatzleistungen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sofern sie zusammen mit der Sozialleistung das Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen. Für die Feststellung der beitragsfreien bzw. beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses zu einer Entgeltersatzleistung, sind also folgende Werte zu berücksich...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.5 Feststellung der Sozialleistung

Unter Sozialleistung ist die Entgeltersatzleistung nach Abzug der Versichertenanteile zur Sozialversicherung zu verstehen, somit die Netto-Sozialleistung. Praxis-Beispiel Ermittlung des SV-Freibetragsmehr

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Entgeltersatzleistung: SV-Freibetrag, Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und Beitragszuschuss

Zusammenfassung Überblick In einer komplizierten Berechnungsweise wird ermittelt, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseitige Leistungen beitragspflichtig sind, die für die Zeit des Sozialleistungsbezugs gezahlt werden. Zu berücksichtigen sind dabei u. a. der SV-Freibetrag und das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt. Um was es sich dabei handelt und in welcher Weise diese Werte berü...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5 Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigender Teil

5.1 Voller Monat mit Sozialleistungsbezug Der zusammen mit der jeweiligen Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen wird beitragspflichtig in der Sozialversicherung, sofern er den Freibetrag von 50 EUR monatlich ebenfalls übersteigt. Zur Durchführung dieses Vergleichs ist jeweils auf die Netto-Soz...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers Hat die erste Prüfung zu einer Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 50 EUR geführt, ist im zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit Zuschüsse des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des SV-Freibetrags beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Zu den Zuschüssen des Arbeitgebers zählen dabei alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Z...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / Sozialversicherung

1 Feststellung der beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses Zuschüsse des Arbeitgebers zu Entgeltersatzleistungen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sofern sie zusammen mit der Sozialleistung das Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen. Für die Feststellung der beitragsfreien bzw. beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses zu e...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei privat Krankenversicherten

Bei privat Krankenversicherten ist der gesamte Beitrag zu berücksichtigen und vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen, den der Versicherte für sich und seine Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, zu zahlen hat. Dieser Gesamtbeitrag ist um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers[1] erhält. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass das zu b...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers

Hat die erste Prüfung zu einer Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 50 EUR geführt, ist im zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit Zuschüsse des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des SV-Freibetrags beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Zu den Zuschüssen des Arbeitgebers zählen dabei alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleist...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5.1 Voller Monat mit Sozialleistungsbezug

Der zusammen mit der jeweiligen Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen wird beitragspflichtig in der Sozialversicherung, sofern er den Freibetrag von 50 EUR monatlich ebenfalls übersteigt. Zur Durchführung dieses Vergleichs ist jeweils auf die Netto-Sozialleistung und die Brutto-Zahlungen des ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Mensch mit Behinderung behält während der Arbeitserprobung den leistungsrechtlichen Status, den er vor der Maßnahme innehatte. Entsprechend werden während der Maßnahme Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld der Rentenversicherung während medizinischer Rehabilitation, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weitergezahlt. Der Anspruch richtet sich nach §§ 64 ff. SGB IX bzw. ...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1.1 SV-Freibetrag versus SV-Freigrenze

SV-Freibetrag Bei der Frage nach der Beitragspflicht von Arbeitgeberzuschüssen zu Sozialleistungen kommt noch ein weiterer Begriff ins Spiel, der SV-Freibetrag. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und der Sozialleistung: Nettoarbeitsentgelt - Sozialleistung = SV-Freibetrag. Er zeigt, wieviel weniger Geld dem Arbeitnehmer wegen de...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.4 Feststellung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts

Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in einer Entgeltbescheinigung mitteilen muss. Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt – auch bei Verwendung abweichender Entgeltbescheinigungen – entspricht der Höhe des im letzten Entgeltabrechnungszeitraum[1] erzielten ...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.2 Einmalzahlung

Wird während des Bezugs von Sozialleistungen im Sinne des § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV eine Einmalzahlung gewährt, werden die Beiträge aus dieser Einmalzahlung ausschließlich nach den Bedingungen des § 23a SGB IV berechnet. Die Einmalzahlung gilt nicht als arbeitgeberseitige Leistung, deren Beitragspflicht durch eine besondere Vergleichsberechnung nach § 23c SGB IV festzustell...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.3 Feststellung des SV-Freibetrags

Zuschüsse des Arbeitgebers gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie den SV-Freibetrag überschreiten. Zur Feststellung des SV-Freibetrags wird ein zu vergleichendes Nettoarbeitsentgelt (Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt) gebildet.[1] Von diesem Betrag wird dann die Sozialleistung abgezogen. Es verbleibt der SV-Freibetrag.mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1.2 Prüfreihenfolge

Zuerst sollte deshalb immer geprüft werden, ob der Arbeitgeberzuschuss den SV-Freibetrag[1] um nicht mehr als 50 EUR übersteigt. Achtung Beachtung der SV-Freigrenze von 50 EUR Die über den Vergleichsbetrag hinausgehenden Beträge sind nur dann beitragspflichtig, wenn der das vergleichende Nettoarbeitsentgelt (Vergleichs-Netto) übersteigende Betrag auch die Bagatellgrenze von 50...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5.2 Monatsbezogenes Vergleichsnetto

Beitragspflichtige Einnahmen aufgrund von arbeitgeberseitigen Leistungen fallen – auch in Monaten mit nur teilweisem Sozialleistungsbezug – nur an, wenn unter Berücksichtigung eines vollen Abrechnungsmonats mit Bezug von Sozialleistungen die dem Grunde nach beitragspflichtigen laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichs-Net...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Pflegeleistungen (Abgrenzun... / 4 Nichtanrechnung von Pflegegeld als Einkommen

Das Pflegegeld an den Pflegebedürftigen oder das weitergeleitete Pflegegeld an die Pflegeperson ist kein Einkommen, das bei der Prüfung der Familienversicherung oder Belastungsgrenze zu berücksichtigen ist.[1] Achtung Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen und Pflegeperson oder Pflegeunterstützungsgeld Bei einem Beschäftigungsverhältnis zwischen Pflegebedürftigen ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Lohnänderung und Teillohnza... / 2 Besonderheiten bei Teillohnzahlungszeiträumen

Soweit es durch eine Unterbrechung der Beschäftigung zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, muss der Arbeitgeber dies bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Wurden die Beiträge bislang aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, muss jetzt eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze unter Berücksichtigung der maßgeblichen Sozialversicherungstage ermittelt werden.[1] Zahlt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / Zusammenfassung

Begriff In der Arbeitserprobung (Belastungserprobung) werden berufliche Fähigkeiten praktisch abgeklärt, bevor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zugebilligt werden. Träger sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Renten- oder Unfallversicherung. Die Leistung kann in Einrichtungen der medizinischen, medizinisch-beruflichen oder beruflichen Rehabilitation erbracht we...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.4 Beitragspflichtige Einnahme

Üblicherweise gilt beim Bezug von Entgeltersatzleistungen als beitragspflichtige Einnahme ein Betrag in Höhe von 80 % des letzten Verdienstes. Doch auch hier wird dem Lebendspender ein umfassenderer Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Beitragspflichtig ist nämlich das volle vorherige Arbeitsentgelt (Regelentgelt). Dies ergibt sich durch die ausdrücklichen Bestimmunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Erstattungsansprüche gegenü... / Zusammenfassung

Begriff Als Erstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber wird der auf einen Sozialleistungsträger übergegangene Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber bezeichnet, wenn der Sozialleistungsträger Sozialleistungen mit Entgeltersatzfunktion erbracht hat. Verweigert der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Falle der unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit, muss die Krankenkasse...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Persönliches Budget / 4 Leistungsumfang/-dauer

Mit dem Verwaltungsvereinfachungsgesetz wurde klargestellt, dass Teilhabeleistungen auch ohne Bezug auf alltägliche und regelmäßig wiederkehrende Bedarfe budgetfähig sind. Zudem wurde bestimmt, dass neben Teilhabeleistungen auch Leistungen der Kranken- und Pflegekassen, Leistungen der Träger der Unfallversicherung bei Pflegebedürftigkeit sowie Hilfe zur Pflege der Sozialhilfe bu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verletztengeld / Zusammenfassung

Begriff Das Verletztengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung. Es gleicht als Entgeltersatzleistung nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den Ausfall an Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen aus. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Lohnsteuer: Das Verletztengeld ist nach § 3 Nr. 1a EStG steuerfrei, unterliegt jedoch gem. § 32b EStG dem Progressions...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 2 Nebenleistungen

Neben den Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitserprobung in Zusammenhang stehen, übernehmen die Leistungsträger die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe und die Reisekosten. Durch die Arbeitserprobung wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Für die Dauer ist der Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Wird Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsunfähigkeit / 1.3 Ursächlichkeit

Für den Anspruch auf Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld) ist der ursächliche Zusammenhang zwischen einer Krankheit und der Arbeitsunfähigkeit erforderlich. Die Krankheit muss die wesentliche Bedingung für die Arbeitsunfähigkeit sein. Andere Ursachen neben der Krankheit schließen den Anspruch nicht aus. Praxis-Beispiel Wesentliche Bedingung Ein beschäftigter Versicherte...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Verletztengeld / 1 Lohnsteuerliche Betrachtung

Das Verletztengeld ist als Lohnersatzleistung steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.2 Keine Beitragszeiten

Als Beitragszeiten gelten nicht Zeiten einer Beschäftigung, die rückwirkend in die Rentenversicherung des Herkunftslandes einbezogen wurden, Zeiten außerhalb der Herkunftsgebiete oder in einem Sondersystem für öffentlich Bedienstete, die Dienstzeit von Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen. Hinweis Beschäftigungszeiten Zeiten einer Beschäftigung ohne Versicherung oder als B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.1 Sinn und Zweck der Ruhensregelung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung für eine vertraglich geschuldete Arbeit...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr