Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 212a Prüfu... / 2.2 Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander (Abs. 2)

Rz. 9 Abs. 2 regelt die Zuständigkeit der Rentenversicherungsträger untereinander soweit Prüfungen von Beitragszahlungen und Meldungen nach Abs. 1 durchzuführen sind. Mit den in Abs. 2 enthaltenen Regelungen sollen Mehrfachprüfungen bei den zahlungspflichtigen Stellen i. S. v. Abs. 1 Satz 1 und 4 verhindert werden. Nach Abs. 2 Satz 2 haben sich die Rentenversicherungsträger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 189 Berech... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Berechnungsgrundsätze bei der Berechnung von Zeiten, Geldbeträgen, Durchschnittswerten und Rentenanteilen gelten aufgrund der Verweisung in § 189 auch für die Berechnung von Beiträgen. Sie finden allerdings keine Anwendung bei der Ermittlung des Beitragssatzes (§ 158 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1). Weitere Sonderregelungen enthalten § 158 Satz 2 und § 275a Satz 2...mehr

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Gesamtsozialversicherungsbe... / 2.2 Wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer

Wegen Überschreitens der allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreie Arbeitnehmer, die als freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung angehören, sind vom Gesetz her stets Beitragsschuldner und auch Beitragszahler ihrer vollständigen Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge.[1] Somit ist zu beachten: Freiwillige Beiträge zur Kranken...mehr

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Sommer, SGB V § 249c Tragun... / 2.5 Sonstige beitragsrechtlichen Auswirkungen

Rz. 25 Das Pflegeunterstützungsgeld ist eine auf 10 Tage begrenzte Lohnersatzleistung, so dass davor oder danach erzieltes Arbeitsentgelt beitragspflichtig ist, allerdings in Abhängigkeit vom sozialversicherungsrechtlichen Status als versicherungspflichtig Beschäftigter (§ 226 Abs. 1). Desgleichen sind und bleiben neben dem Pflegeunterstützungsgeld erzielte Einnahmen, insbes...mehr

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Sommer, SGB V § 249b Beiträ... / 2.1.1 Geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV

Rz. 11 Die Beitragspflicht trifft nur die Arbeitgeber einer wegen der Entgelthöhe geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Da die frühere bei Entgeltgeltgeringfügigkeit zusätzlich geltende Zeitgrenze von bis zu 15 Wochenstunden aufgehoben worden ist, ist die Dauer der Beschäftigung, in der das geringfügige Entgelt verdient wird, nunmehr ohne Bedeutung (vgl. ...mehr

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Jahresabschluss: Kontoabsti... / 1 Personalaufwendungen mit der Lohnbuchhaltung abstimmen

Sofern die Abstimmung von Lohnverbindlichkeiten auf der Passivseite der Bilanz und des Lohnverrechnungskontos in einem vorherigen Schritt erfolgte, ist bereits ein Teil der Lohnbuchungen überprüft worden. Es bleiben dann noch Lohn- und Gehaltsaufwendungen, Sachbezüge/Lohnersatz und Aushilfslöhne auf den Aufwandskonten zu betrachten.mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1.2 Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Rz. 10 Bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation wird keine Versicherungspflicht begründet. Vielmehr wird lediglich die zuvor bestehende versicherungspflichtige Mitgliedschaft erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 3). Auch für diese Beiträge gilt seit dem 1.1.1995, dass die Beiträge nach 80% des Regelentgeltes berechnet werden, das der Berechnung des Übergangsgeldes, Verletztengel...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.8 Beginn und Ende der Beitragstragung

Rz. 37 Die Verpflichtung Dritter zur Tragung der Beiträge beginnt und endet jeweils mit dem Tatbestand der Krankenversicherungspflicht und dem daraus nach §§ 186, 190 folgenden Beginn und Ende der Mitgliedschaft, soweit diese nicht nach §§ 192, 193 erhalten bleibt und/oder soweit für Lohnersatzleistungen Beiträge zu zahlen sind. Rz. 38 Bei Teilnehmern an Leistungen zur Teilha...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Im Wesentlichen wurden mit der Vorschrift die Regelungen über die Tragung der Beiträge nach der RVO übernommen und zusammengefasst. Änderungen sind jedoch insoweit eingetreten, als auch das Versorgungskrankengeld in die Beitragspflicht mit einbezogen ist und bei medizinischen Maßnahmen zur Rehabilitation Krankenversicherungsbeiträge ab Beginn des Bezuges der Entgelters...mehr

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Sommer, SGB V § 251 Tragung... / 2.1 Rehabilitationsträger

Rz. 5 Der Rehabilitationsträger hat die Beiträge allein zu tragen, die sich aus den beitragspflichtigen Einnahmen des § 235 ergeben. Werden die Leistungen angepasst, ist auch die Bemessungsgrundlage anzupassen, so dass sich höhere Beiträge ergeben. Die Beitragstragungspflicht folgt in diesen Fällen als Nebenpflicht aus der Zuständigkeit für die Rehabilitationsleistung (Leistu...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1 Geldleistungen während der Heilbehandlung bzw. Teilhabe am Arbeitsleben

Zur Sicherstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des Lebensunterhalts des Versicherten werden während der Heilbehandlung (Verletztengeld) und den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Übergangsgeld) Entgeltersatzleistungen gezahlt. 2.1.1 Verletztengeld Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versich...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 7.3 Pfändungsschutz für Insolvenzgeld

Anspruch auf Insolvenzgeld haben Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers nach näherer Maßgabe der §§ 183 ff. SGB III (Arbeitsförderung). Gewährt wird Insolvenzgeld als Lohnersatzleistung nur auf rechtzeitigen Antrag des Berechtigten.[1] Ausbezahlt wird es von der Agentur für Arbeit. Eine Pfändung des Anspruchs auf Arbeitsentgelt, die vor Stellung des Antrags a...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 1.2 Die unbedingt unpfändbaren Einkommensteile

Nach § 850a ZPO sind folgende Bezüge unbedingt unpfändbar: Die Hälfte der Gesamtvergütung für Mehrarbeitsstunden (Überstunden, Überschichten). Zu berücksichtigen ist das gesamte, für die geleistete Mehrarbeit zu zahlende Entgelt – nicht nur der eventuelle Überstundenzuschlag. Mehrarbeitsstundenvergütung fällt bei Tätigkeit über die normale (gewöhnliche) Arbeitszeit hinaus an,...mehr

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Leistungen der gesetzlichen... / 2.1.1 Verletztengeld

Bei der Zahlung des Verletztengeldes[1] handelt es sich um eine ergänzende Leistung zum Lebensunterhalt des Versicherten während der Heilbehandlung. Das Verletztengeld soll nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls den dadurch bedingten Ausfall an Arbeitsentgelt und/oder Arbeitseinkommen oder einer Lohnersatzleistung ausgleichen und damit den Lebensunterhalt der Versicherte...mehr

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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 4 Ausländische Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Versicherte entsprechende Entgeltersatzleistungen von einem Sozialversicherungsträger oder einer anderen staatlichen Stelle im Ausland erhält.[1] Die im über- und zwischenstaatlichen Recht vereinzelt enthaltenen Gleichstellungsbestimmungen sind im Rahmen des SGB V praktisch bedeutungslos, weil innerstaatliches Kranken...mehr

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Krankengeld (Ruhen des Ansp... / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Anspruch auf Krankengeld ruht, soweit und solange der Anspruch zeitlich mit dem Bezug von Versorgungskranken-, Übergangs- oder Kurzarbeitergeld zusammentrifft.[1] Der Anspruch auf Krankengeld ruht in Höhe der anderen Entgeltersatzleistung, weshalb es in bestimmten Fällen zu einem sog. Krankengeld-Spitzbetrag kommen kann. Der Anspruch auf einen Krankengeld-Spitzbetrag ist a...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.5 Berufsausbildungsbeihilfen

Berufsausbildungsbeihilfen sind als Lohnersatzleistungen grundsätzlich Einkommen des Auszubildenden, weil sie im Regelfall von der Agentur für Arbeit nicht zurückgefordert werden können.mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[51] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Kindesunterhalt / 2.5.3 Krankengeld, Krankentagegeld und Krankenhaustagegeld

Derartige Leistungen sind Lohnersatzleistungen und somit als Einkommen anzurechnen.[1] Selbiges gilt für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.mehr

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Kapitallebensversicherungen... / 4 Erlebensfall bzw. Rückkauf

Der Besteuerung unterliegen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG nur der Erlebensfall oder der Rückkauf. Die Versicherungsleistung bei Eintritt des mit der Versicherung untrennbar verbundenen charakteristischen Hauptrisikos (Tod, Unfall) rechnet nicht zu den Einnahmen nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG.[1] Achtung Kapitalversorgung eines berufsständischen Versorgungswerks Ist eine zur Basis­v...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Einmalzahlungen) / 4.2 Bezieher von Entgeltersatzleistungen nach dem SGB III

Die Bezieher von Arbeitslosen- und Kurzarbeitergeld erhalten Krankengeld in Höhe der Leistung nach dem SGB III. Beim Arbeitslosengeld werden auch Einmalzahlungen berücksichtigt. Entsprechend höhere Leistungen führen im Fall der Arbeitsunfähigkeit unmittelbar zu einem höheren Krankengeld. Bei der Berechnung des Kurzarbeitergeldes bleiben Einmalzahlungen außer Betracht. Hinwei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.7 Verdienstausfall

Krankengeld kann nur beansprucht werden, wenn ein Verdienstausfall entsteht.[1] Dafür muss die Begleitung ursächlich sein. Davon ist auszugehen, wenn wegen der Begleitung Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Entgeltersatzleistung (z. B. Arbeitslosengeld) entgeht. Fehlt ein laufendes Einkommen, kann durch die Begleitung kein Verdienstausfall entstehen. Der Anspruch auf Kran...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 1.1.5 Versicherungsschutz

Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger bleibt während des Krankengeldanspruchs bestehen.[1] Eine freiwillige Versicherung[2] oder eine Familienversicherung[3] wird durch den Krankengeldanspruch nicht berührt. Vom Krankengeld sind keine Beiträge zu entrichten.[4] Die Beitragsfreiheit wirkt sich nicht auf andere beitragspflichtige Einnahmen aus, die neben dem Krankengeld ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Begleitperson ... / 4 Zusammentreffen mit anderen Leistungen/Ruhen des Anspruchs

Wird ein Arbeitnehmer während der Begleitung bezahlt von der Arbeit freigestellt, besteht kein Anspruch auf Krankengeld. Es entsteht kein Verdienstausfall. Entsprechend ist der Anspruch ausgeschlossen, wenn die Begleitperson andere Entgeltersatzleistungen erhält (z. B. Krankengeld aufgrund eigener Arbeitsunfähigkeit[1] oder Kinderpflegekrankengeld[2]). Hinweis Das Krankengeld...mehr

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Krankengeld (Begleitperson ... / Zusammenfassung

Begriff Zwischen Menschen mit Behinderungen und ihren Bezugspersonen besteht oftmals ein besonderes Vertrauensverhältnis, das es den Bezugspersonen ermöglicht, den Menschen mit Behinderung besser zu verstehen und so Mittler zwischen dem Patienten und dem Krankenhauspersonal zu sein (etwa bei der Äußerung von Schmerzen oder als Kommunikator bei der Aufklärung oder Diagnostik)...mehr

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Sommer, SGB V § 62 Belastun... / 2.1.4 Einnahmen zum Lebensunterhalt

Rz. 12 Zu den Einnahmen eines Versicherten zum Lebensunterhalt gehören alle Bruttoeinnahmen, mit denen der Lebensunterhalt bestritten werden kann, und zwar ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung, soweit sie gegenwärtig zur Verfügung stehen (BSG, Urteil v. 19.9.2007, B 1 KR 7/07 R). Hierzu zählt Erwerbseinkommen jeglicher Art, unabhängig davon, ob und in welchem Umfan...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.11 Aufstockung anderer Entgeltersatzleistungen mit Krankengeld (Abs. 3)

Rz. 33 Die Entgeltleistungen anderer Rehabilitationsträger, die vom Sinn und Zweck mit dem Krankengeld vergleichbar sind (Übergangsgeld, Verletztengeld, sowie Versorgungskrankengeld/ab 1.1.2024: Krankengeld der Sozialen Entschädigung) sind aufgrund des trägerspezifischen Rechts unterschiedlich hoch. Wegen der unterschiedlichen Vomhundertsätze, die bei der Berechnung der jewe...mehr

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Sommer, SGB V § 49 Ruhen de... / 2.6 Bezug ausländischer Entgeltersatzleistungen (Abs. 1 Nr. 4)

Rz. 23 Mit der Regelung des § 49 Abs. 1 Nr. 4 will der Gesetzgeber verhindern, dass Versicherte neben dem Krankengeld Entgeltersatzleistungen ausländischer Sozialleistungsträger erhalten, die den gleichen Zweck bzw. die gleiche Funktion des Krankengeldes erfüllen. Der Grund: Doppelentgeltersatzleistungen sollen grundsätzlich ausgeschlossen werden. Die Vorschrift gilt insbeson...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3.2.2 Auswirkungen von beitragspflichtigen Entgeltersatzleistungen, Kindererziehungs- oder Pflegezeiten im Bemessungszeitraum

Rz. 16 Falls während des Bemessungszeitraums aufgrund des Bezuges einer rentenversicherungspflichtigen Entgeltersatzleistung (Krankengeld, Übergangsgeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld bzw. ab 1.1.2024 Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Arbeitslosengeld I) Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt wurden (vgl. § 3 Satz 1 Nr. 3 und 3a), sind die dieser Entgeltersat...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.4 Kontinuitätsregelung (Abs. 3)

Rz. 20 Nicht selten wird bei fortbestehender Arbeitsunfähigkeit im unmittelbaren Anschluss an den Bezug von Krankengeld etc. Übergangsgeld gezahlt. § 69 SGB IX regelt gemeinsam für alle Reha-Träger, dass in diesen Fällen bei der Berechnung des Übergangsgeldes das Arbeitsentgelt zugrunde zu legen ist, das der unmittelbar vorhergehenden Entgeltersatzleistung zugrunde lag. Der ...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.1.2 Übersicht über die einzelnen Schritte zur Übergangsgeldberechnung

Rz. 5 Die Höhe des Übergangsgeldes richtet sich – wie bei anderen Entgeltersatzleistungen – nach dem letzten Arbeitsentgelt (§ 14 SGB IV) oder Arbeitseinkommen (§ 15 SGB IV). Besonderheiten gelten bei Beziehern von Arbeitslosengeld nach dem SGB III und – allerdings nur bis 30.6.2023 – bei Beziehern von Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld; hier richtet sich die Höhe des Überg...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.3 Berechnung bei freiwillig Rentenversicherten oder selbständig Tätigen (Abs. 2)

Rz. 8 § 21 Abs. 2 regelt die Ermittlung der Übergangsgeldberechnungsgrundlage für Versicherte, die zuletzt vor Beginn der Teilhabeleistung (Leistungen nach §§ 14, 15, 16, 17 oder § 31 Abs. 1 Nr. 2) waren (= letzter rentenversicherter Status). Es genügt, dass die Versicherten in diesen Fälle...mehr

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Sommer, SGB V § 48 Dauer de... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Anspruch auf Krankengeld infolge von Arbeitsunfähigkeit bzw. stationärer Krankenhausbehandlung ist grundsätzlich zeitlich unbegrenzt. Der Gesetzgeber hat jedoch eine Beschränkung der Leistungsdauer für den Fall vorgesehen, dass der Versicherte längere Zeit wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig ist. Die Begrenzung der Leistungsdauer für das Krankengeld beruht maßg...mehr

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Jansen, SGB VI § 21 Höhe un... / 2.6.1 Überblick

Rz. 28 Nach dem bis zum 30.6.2023 geltenden Recht erhielten Bezieher von Bürgergeld (1.1. bis 30.6.2023) bzw. Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2022) (§ 19 SGB II) während einer vom Rentenversicherungsträger durchgeführten medizinischen Leistung zur Rehabilitation (§§ 14, 15, 17 und 31 Abs. 1 Nr. 2) Übergangsgeld (§ 21 Abs. 4 Satz 1 HS 2 a. F.). Voraussetzung war, dass sie Bürgerge...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.2.8 Gründungszuschuss

Rz. 39 Abs. 1 Nr. 8 bezieht den Gründungszuschuss nach § 93 (bis zum 31.3.2012 § 57) für Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, in die Minderungstatbestände ein. Der Gründungszuschuss setzt insbesondere voraus, dass der Arbeitnehmer bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit noch über einen Anspruch au...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.1 Einkommensbegriff

Rz. 3 Einkommen i. S. d. § 11 ist im Ergebnis die Summe aller Einkünfte in Geld oder Geldeswert, die überhaupt als Einkommen zu berücksichtigen sind, weil sie nicht nach Abs. 1 Satz 1, § 11a bzw. der Bürgergeld–V von der Berücksichtigung ausgenommen sind, abzüglich der nach § 11b Abs. 1 und 2 abzusetzenden Steuern, Beiträge und Werbungskosten sowie des Freibetrages bei Erwer...mehr

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Sauer, SGB II § 11 Zu berüc... / 2.5.2.2 Einnahmen aus Sozialleistungen

Rz. 87 Einnahmen aus der Ausbildungsförderung sind unabhängig von ihrer Zweckbestimmung nach § 11 zu berücksichtigen. Zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum Ausbildungsgeld vgl. LSG Hessen, Urteil v. 9.3.2016, L 6 AS 379/15. Zuvor sind die Aufwendungen nach den Bestimmungen des § 11b abzusetzen. Seit dem 1.8.2016 sind Auszubildende nicht mehr grundsätzlich und generell von de...mehr

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Sauer, SGB III § 148 Minder... / 2.3 Erhöhung der Anspruchsdauer

Rz. 42 Nach Abs. 3 ist eine Erhöhung der Restanspruchsdauer vorzunehmen, wenn diese als Folge der Minderung nach Abs. 1 Nr. 7 wegen der Teilnahme an einer geförderten beruflichen Weiterbildungsmaßnahme mit einer Förderung von mindestens 6 Monaten auf einen geringeren Umfang als 3 Monate zu mindern war. Die Regelung gilt seit dem 1.7.2023. Rz. 43 Die Rechtsfolge der Erhöhung d...mehr

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Zuschüsse / 3.7 Lohnersatzleistungen

3.7.1 Lohnsteuer Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz lohnsteuerfrei bl...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Zuschüsse / 3.7.2 Beitragsrechtliche Bewertung

Zuschüsse zum Krankengeld und zu sonstigen Lohnersatzleistungen gehören gemäß § 23c Abs. 1 SGB IV dem Grunde nach zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in der Sozialversicherung. Dies gilt aber nur dann, wenn die Lohnersatzleistung zusammen mit dem Zuschuss das Vergleichsnettoarbeitsentgelt um 50 EUR im Monat überschreitet. Beitragspflichtig ist nur der Betrag des Zuschusse...mehr

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Zuschüsse / 3.7.1 Lohnsteuer

Erhält ein Arbeitnehmer eine Lohnersatzleistung, z. B. Krankengeld Mutterschaftsgeld oder Verletztengeld ist diese grundsätzlich lohnsteuerfrei, sie unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Zuschüsse zum Krankengeld sowie zum Verletztengeld sind hingegen lohnsteuerpflichtig [1], während Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld nach dem Mutterschutzgesetz lohnsteuerfrei bleiben.[2] Hinterg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Sozialstaaatliche Leistungen. Sozialleistungen

Rn 19 (vgl auch Ziff 2 der Leitlinien) zählen zum unterhaltsrechtlich relevanten Einkommen, soweit sie nicht nur subsidiär gewährt werden (BGH NJW 97, 1919 [BGH 16.04.1997 - XII ZR 233/95]). Für die Beurteilung der unterhaltsrechtlichen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit nach gelten teilw andere Maßstäbe als im Sozialhilferecht (BGH FamRZ 95, 537). ALG I ist eine Entgelters...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kenntnisnahme durch Befragung des Schuldners oder Einsichtnahme (Abs 1).

Rn 3 Ist erkennbar, dass die Pfändung nicht zur vollständigen Befriedigung des Gläubigers führt, ist der GV verpflichtet, den Schuldner nach dessen Geldforderungen zu befragen. Der Schuldner ist nicht verpflichtet, dem GV Auskunft zu erteilen. Eine solche Pflicht besteht erst im Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft. Eine Belehrung des Schuldners über sein Schweigerecht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Mehrere Drittschuldner (Abs 1 S 3).

Rn 61 Mehrere Forderungen gegen verschiedene Drittschuldner sollen auf Antrag des Gläubigers durch einheitlichen Beschl gepfändet werden, soweit dies für die Zwecke der Vollstreckung geboten erscheint und nicht zu erwarten ist, dass schutzwürdige Interessen des Drittschuldners entgegenstehen, Abs 1 S 3. Wie die antragsabhängige Regelung zeigt, dient die Berechtigung, einen e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kindergeld.

Rn 32 Kindergeld ist nicht als Lohnersatzleistung anzusehen, sondern dient dem Ausgleich der aus dem Familienunterhalt folgenden Belastungen (BGH NJW-RR 05, 1010, 1011 [BGH 05.04.2005 - VII ZB 20/05]). Zu unterscheiden ist das sozialrechtliche Kindergeld vom steuerrechtlichen Kindergeld iSd § 76 EStG. Ansprüche auf Geldleistungen für Kinder iSv § 48 SGB I (Kinderzuschuss gem...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anrechenbare Einkünfte.

Rn 6 Bei der Bestimmung der anzurechnenden Einkünfte gelten spiegelbildlich dieselben Grundsätze wie für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen (BGH FamRZ 81, 541; 80, 771; zu Einzelheiten vgl § 1581 Rn 4). Die Darlegungs- und Beweislast für seine Bedürftigkeit trägt der Berechtigte (BGH FamRZ 89, 487). Die Bedürftigkeit hängt vom jeweiligen Bedarf ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anspruch auf Verzugszinsen (Abs 1).

Rn 2 Der frühere gesetzliche Zinssatz von 4 % führte zu missbräuchlichem Verhalten seitens der Schuldner, die hiermit besser standen als bei Inanspruchnahme eines tatsächlichen Kredits (Grüneberg/Grüneberg § 288 Rz 2); I wirkt dem entgegen. Der Anspruch aus Abs I erfordert nicht, dass er zusammen mit der Hauptforderung erhoben wird, sondern er kann selbständig mit einer nach...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Unregelmäßige oder einmalige Barbezüge.

Rn 10 Auch unregelmäßig oder einmalig erzielte Einkünfte sind unterhaltsrechtlich zu berücksichtigen. Abfindungen, die ein Schuldner nach Verlust eines Arbeitsplatzes oder aufgrund eines Sozialplans erhält, haben Lohnersatzfunktion (BGH FamRZ 12, 1048; 08, 761; KG FuR 17, 568; Karlsr FamRZ 14, 942; Hamm FamRZ 14, 1034). Dies gilt auch für Abfindungen, die aufgrund einer vorm...mehr