Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 4 [Veranlagungsarten → Zeile 19]

Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt ist der Grundtarif gem. § 32a Abs. 1 EStG anzuwenden. Dabei bleibt im Jahr 2024 ein z. v. E. bis zu 11.784 EUR (Grundfreibetrag) steuerfrei. Für den übersteigenden Teil des z. v. E. beginnt der Steuersatz mit ca. 15 %...mehr

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Sauer, SGB III § 133 Saison... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelungen sollen nach der gesetzgeberischen Intention die zeitweise Überführung der im Rahmen der früheren Winterbauförderung im Bereich des Baunebengewerbes (Gerüstbau, Garten- und Landschaftsbau) entwickelten branchenspezifischen Lösungen zur Überbrückung witterungsbedingter Arbeitsausfälle in das neue System zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung über Sai...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB IV § 28k Weiter... / 2.1 Weiterleitung der Fremdbeiträge

Rz. 3 Abs. 1 Satz 1 bestimmt, dass die an die Einzugsstellen gezahlten bzw. von diesen eingezogenen Beiträge einschließlich Zinsen auf Beiträge und Säumniszuschläge arbeitstäglich an den zuständigen Rentenversicherungsträger, an den jeweiligen Träger der Pflegeversicherung, an die Bundesagentur für Arbeit sowie an den Gesundheitsfonds weiterzuleiten sind (vgl. auch § 28n Nr....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Personenschaden bei Ver... / IV. Haushaltsvorstände (Haushaltsführungsschaden)

Rz. 123 Der nicht berufstätige Geschädigte erleidet einen Erwerbsschaden, wenn er während des verletzungsbedingten Ausfalls seinen Haushalt nicht mehr führen kann. Der Haushaltsführungsschaden des Nichtberufstätigen wird in der Praxis der Verkehrsunfallbearbeitung häufig übersehen. Rz. 124 Die Haushaltsführung stellt eine Erwerbstätigkeit i.S.d. § 842 BGB dar und/oder begründ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem AltTZG

Leitsatz Wird das Entgelt für die Altersteilzeitarbeit aufgestockt, steht der Steuerfreiheit des Aufstockungsbetrags nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes nicht entgegen, dass sich der Steuerpflichtige bei dessen Zufluss nicht mehr in Altersteilzeit befindet. Normenkette § 3 Nr. 28 EStG, § 2, § 4, § 5, § 6 AltTZG Sachverhalt Der Kläger war bei einer Konzerngesellschaft d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 24... / 3.4 Einkünfte aus ehemaliger nichtselbstständiger Tätigkeit

Rz. 83 Nachzahlungen von Arbeitslohn oder anderen Bezügen aus einem früheren Arbeitsverhältnis sind nicht den Jahren zuzurechnen, auf die die nachgezahlten Beträge wirtschaftlich entfallen, sondern im Jahr des Zuflusses zu versteuern und dem LSt-Abzug (§ 38 Abs. 3 EStG) zu unterwerfen oder wenn aufgrund eines im Dienstvertrag eingeräumten Rechts ein Grundstück verbilligt erw...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.2.4.2 Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld (Entgeltersatzleistung) durch die Pflegeversicherung

Seit dem 1.1.2015 besteht nach § 2 Abs. 3 PflegeZG und § 44a Abs. 3 SGB XI während der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung ein Anspruch auf eine aus der Pflegeversicherung finanzierte Entgeltersatzleistung (Pflegeunterstützungsgeld), soweit ein Beschäftigter keinen gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Der Anspruch auf Pflegeunterstüt...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 4.1 Überblick über die Regelungen

Das PflegeZG basiert auf 2 Säulen: Bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation haben Beschäftigte das Recht, bis zu 10 Arbeitstage (COVID-19-pandemiebedingt bis zu 20 Arbeitstage) der Arbeit fernzubleiben, um für einen nahen Angehörigen eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder die sofortige pflegerische Versorgung des betroffenen Angehörigen sicherzustellen (kurzzeit...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 5.8 Fazit

Die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsbefreiung bei akut auftretenden Pflegefällen sowie zur Pflegezeit und Freistellung zur Betreuung minderjähriger Pflegebedürftiger sowie zur Sterbebegleitung sind aus sozialpolitischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen heraus zu begrüßen. Sie werden jedoch die Personalplanung und Einsatzplanung der Dienststellen und Betriebe weiter...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 2 Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Überblick

Einführung des Pflegezeitgesetzes zum 1.7.2008 Zum 1.1.1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Sie hat nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werd...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.1 Allgemeines

Die im Gesetz zur Förderung häuslicher Pflege naher Angehöriger (Pflegezeitgesetz – PflegeZG) sowie die im Gesetz über die Familienpflegezeit (Familienpflegezeitgesetz – FPfZG) genannten arbeitsrechtlichen Regelungen werden durch Leistungen zur sozialen Sicherung von Pflegepersonen im Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB XI) flankiert. § 44 SGB XI führt Leistungen zur sozia...mehr

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Pflegezeit, Betreuungszeit,... / 10.4.1 Versicherungsschutz bis 31.12.2016

Mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf vom 23.12.2014 wurde geregelt, dass für Personen, die ihre Beschäftigung für kurze Zeit unterbrechen, um die Pflege eines nahen Angehörigen in einer akut auftretenden Pflegesituation zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung sicherzustellen, und für diese Zeit Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a Ab...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 5 enthält keine Regelung, nach der eine Förderung mit Leistungen der aktiven Arbeitsförderung ausgeschlossen wäre, wenn ein Anspruch auf eine Leistung zum Ersatz des Arbeitsentgelts bei Arbeitslosigkeit nicht besteht. Leistungen der aktiven Arbeitsförderung können nach Maßgabe der jeweils definierten Anspruchsvoraussetzungen erbracht werden. Nach Maßgabe des § 3 sind...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift ergänzt und präzisiert die Regelungen in den §§ 1, 2 und 4 über die Ziele, Grundsätze und Leistungen des SGB III sowie die geltenden Vorrangregelungen (Vermittlung vor Versicherungsleistung, förderfreie Vermittlung vor Vermittlung mit Förderleistungen). Sie ist ein Handlungsleitfaden für die aktive Arbeitsförderung; dabei steht sie insbesondere in einem ...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.3 Vorrang nach Abs. 2

Rz. 11 Abs. 2 legt den Vermittlungsvorrang auch gegenüber den sonstigen Leistungen der aktiven Arbeitsförderung fest. Das bedeutet, dass der nach Abs. 1 vorgesehene Vorrang den Agenturen für Arbeit die Förderung von Arbeitnehmern nicht freistellt. Der Vorrang muss im Verhältnis zu den sonstigen Leistungen stehen, weil die Vermittlung selbst zur aktiven Arbeitsförderung gehör...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.2 Integrationsstrategie

Rz. 11 Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zwingend auch entsprechend den Ergebnissen der Beratungs- und Vermittlungsgespräche einzusetzen. Daraus wird deutlich, dass mit den Leistungen eine Strategie unterstützt werden soll, mit der ein Weg aus der Arbeitslosigkeit gefunden wird. Zu Beginn der Sozialrechtsbeziehung zwischen Agentur für Arbeit und Arbeitslosem steht...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.2 Berufsrückkehrende

Rz. 22 Auch mit Abs. 2 bewegt sich der Gesetzgeber im Rahmen der beschäftigungspolitischen Leitlinien der Europäischen Union, die eine Beseitigung struktureller Nachteile für Beschäftigungen durch mangelnde Vereinbarkeit mit Familie und Beruf zum Ziel haben. Die Vorschrift hat hauptsächlich programmatischen Charakter und gewinnt daraus ihre Bedeutung. Aufgrund ihrer Einordnu...mehr

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Sauer, SGB III § 4 Vorrang ... / 2.1 Grundlagen

Rz. 3 § 4 verstößt nicht gegen das Grundgesetz, weil der Gesetzgeber nicht dazu verpflichtet ist, Beitragsleistungen äquivalent einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg) gegenüberzustellen. Der Vorrang der Vermittlung ergibt sich aus den Programmsätzen der §§ 1 und 2 sowie der Differenzierung der Leistungen der Arbeitsförderung in § 3. Sie ist daher nicht nur konsequent, son...mehr

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Sauer, SGB III § 8 Vereinba... / 2.1 Erziehung, Betreuung und Beruf

Rz. 8 Bei der Regelung des Abs. 1 handelt es sich um eine Soll-Vorschrift. Damit wird den Agenturen für Arbeit als Leistungsträgern für die Arbeitsförderung ein gebundenes Ermessen eingeräumt. Das bedeutet: Im Regelfall, dem typischen Fall, ist dem Verlangen des Abs. 1 zu entsprechen, im Ausnahmefall, dem atypischen Fall, ist eine Vereinbarkeit der Leistungen der aktiven Arb...mehr

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Sauer, SGB III § 9a Zusamme... / 2.1 Anwendungsbereich

Rz. 3 Die Vorschrift ist bemerkenswert, weil der Gesetzgeber sich veranlasst gesehen hat, in 2 Gesetzbüchern Regelungen in Bezug auf eine bestimmte Personengruppe zu verankern, die eine gegenseitige Informationspflicht für leistungserbringende Stellen an dieselben Berechtigten und im Grunde auch in gleicher Sache enthalten. Eine solche gegenseitige Unterrichtung der jeweils ...mehr

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Sauer, SGB III § 20 Berufsr... / 2.1 Versicherungsrecht

Rz. 3 Berufsrückkehrende sind versicherungsrechtlich begrenzt geschützt. Personen, die Mutterschaftsgeld beziehen oder die ein Kind unter 3 Jahren erziehen, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, wenn sie unmittelbar vor dem Bezug von Mutterschaftsgeld oder der Kindererziehung versicherungspflichtig waren oder eine laufende Entgeltersatzle...mehr

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Sauer, SGB III § 5 Vorrang ... / 2.3 Umsetzung der Vorschrift

Rz. 15 Von der Bundesagentur für Arbeit wird sowohl ein sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit den ihr anvertrauten Beitragsmitteln wie auch ein Höchstmaß an Integrationen der Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt erwartet. Letzteres hat auch eine finanzielle Komponente, denn mit der Anzahl der Integrationen und der Schnelligkeit von Vermittlungserfolgen sinkt der finanzielle Au...mehr

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Sauer, SGB III § 23 Vorleis... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 verpflichtet die Agentur für Arbeit oder sonst nach dem Recht der Arbeitsförderung zuständige Stelle als nachrangige Stelle zur Erbringung sämtlicher Leistungen der aktiven Arbeitsförderung auch über Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung, einer Beschäftigungsaufnahme und zur beruflichen Rehabilitation hinaus, soweit und solange die eigentlich verpflic...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 2.1 Solidarische Finanzierung

Rz. 4 Die Vorschrift verweist einleitend auf die Finanzierung der Leistungen und Ausgaben der Krankenkassen als Sozialversicherungsträger durch Beiträge der Mitglieder und Arbeitgeber hin. Diese Begrenzung der Beitragspflicht durch Mitglieder und Arbeitgeber ist unvollständig, weil sonstige beitragszahlungspflichtige Dritte (Rentenversicherungsträger, Bundesagentur für Arbei...mehr

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Jansen/Sommer, SGB I § 30 G... / 2.1 Territorialitätsprinzip (Abs. 1)

Rz. 3 Die Anknüpfung der Geltung der Vorschriften des SGB an das Territorialitätsprinzip geht auf den völkerrechtlichen Grundsatz zurück, dass jeder Staat Rechtsetzungs- und Hoheitsgewalt nur auf seinem Territorium besitzt. Dieser räumliche Herrschaftsbereich ("Geltungsbereich") wird in der Vorschrift, das Gebiet der BRD nach der Wiedervereinigung umfassend, als gegeben unte...mehr

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Sommer, SGB V § 3 Solidaris... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 18 Huster, Die Beitragsbemessung in der gesetzlichen Krankenversicherung, JZ 2002, 371. Kretschmer, Der langsame Abschied von der solidarischen Sozialversicherung?, SGb 2015, 357. Linke, Selbstbehalt und Bonus in der solidarischen Krankenversicherung, NZS 2003, 126. Mecke, Alles Pauschalen – Zur Pauschalierung von Sozialversicherungsbeiträgen, SGb 2016, 61. Karl Peters, Die ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (6) Sonderfälle

Rz. 82 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 In der gesetzlichen Rentenversicherung werden für bestimmte pflichtversicherte Personen abweichend vom tatsächlich erzielten Entgelt (§ 14 SGB IV) oder von der Entgeltersatzleistung andere Beträge als beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Beispielhaft sind folgende Personen zu nennen: zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, Menschen mit...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / a) Zulageantrag

Rz. 293 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Zulage wird nur auf Antrag gewährt. Ein rechtswirksamer Antrag setzt nach § 89 Abs. 1 EStG voraus, dass der Steuerpflichtige die Zulage nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragt. Der Vordruck muss innerhalb der Antragsfrist des § 89 Abs. 1 Satz 1 EStG beim Anbieter eingehen und bis dahin vom Antragsteller eigenhändig unterschrieb...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (4) Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit oder einer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit

Rz. 78 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der Bruttorentenbetrag ist der Jahresbetrag der Rente vor Abzug der einbehaltenen eigenen Beitragsanteile zur Kranken- und Pflegeversicherung. Nicht diesem Betrag hinzuzurechnen sind Zuschüsse zur Krankenversicherung. Leistungsbestandteile, wie z. B. der Auffüllbetrag nach § 315a SGB VI oder der Rentenzuschlag nach § 319a SGB VI sowie Steige...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Gerüstbaugewerbe

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Urlaubsgeld, das von der Sozialkasse des Gerüstbaugewerbes in Sonderfällen unmittelbar gezahlt wird, wird als > Lohnzahlung durch Dritte Rz 15, 16 gemäß § 38 Abs 3a Satz 1 EStG versteuert. Zu einem vergleichbaren Sachverhalt > Baugewerbe Rz 1, 2 und > Maler Rz 2. Zu Lohnneben- und Lohnersatzleistungen an ArbN im Gerüstbaugewerbe vgl OFD Frankfurt/M...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mobilitätsprämie

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mit dem Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht vom 21.12.2019 (BGBl 2019 I, 2886) sind Anpassungen getroffen worden, um die aus dem sog Klimapaket ab 2021 resultierende Erhöhung der Kraftstoffpreise (Einführung eines CO2-Preises) für Fernpendler auszugleichen. Dazu wurde einerseits zunächst ab 2021 die > Entfernungs...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mutterschaftsgeld

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die nach dem Mutterschutzgesetz zu gewährenden Leistungen, nämlich das Mutterschaftsgeld (§ 19 MuSchG, § 24i SGB V und § 14 KVLG), der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (§ 20 MuSchG) sowie die sonstigen Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft sind steuerfrei; Letzteres betrifft vor allem ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe, Entbindung,...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonstige Entgeltersatzleistungen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Mit dem SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde die Vorschrift in Abs. 2 redaktionell angepasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben. Zugleich wurden die Abs. 2 bis 6 zu Abs. 1 bis 5. 1 Allgemeines Rz. 2 Abs. 1 stellt für die Vorb...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) wurde die Vorschrift in Abs. 2 redaktionell angepasst. Abs. 1 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben. Zugleich wurden die Abs. 2 bis 6 zu Abs. 1 bis 5.mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2 Rechtspraxis

2.1 Vorbeschäftigungszeit Rz. 3 Die Vorbeschäftigungszeit (§ 78 a. F., § 161, seit 1.4.2012 § 120) stellt auf zurückgelegte Versicherungspflichtverhältnisse bzw. einen erworbenen Anspruch auf Alg ab. Nach dem Recht des AFG waren auch der beitragspflichtigen Beschäftigung gleichgestellte Zeiten nach § 107 AFG zu berücksichtigen. Soweit diese nach dem Recht des SGB III keine Ve...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 2.1 Gleichstellung (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift verweist für Zeiten des Bezugs von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz oder des Bezugs von Mutterschaftsgeld in den Kalenderjahren 1998 bis 2002 auf die Gleichstellungsvorschrift des § 107 Satz 1 Nr. 5b AFG. Diese Vorschrift stellte den Bezug dieser Leistungen nach Maßgabe der Vorschrift den beitragspflichtigen Beschäftigungszeiten nach dem A...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.1 Vorbeschäftigungszeit

Rz. 3 Die Vorbeschäftigungszeit (§ 78 a. F., § 161, seit 1.4.2012 § 120) stellt auf zurückgelegte Versicherungspflichtverhältnisse bzw. einen erworbenen Anspruch auf Alg ab. Nach dem Recht des AFG waren auch der beitragspflichtigen Beschäftigung gleichgestellte Zeiten nach § 107 AFG zu berücksichtigen. Soweit diese nach dem Recht des SGB III keine Versicherungspflicht begrün...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.3 Eingliederungshilfe

Rz. 5 Die für das Alg geltende entsprechende Übergangsregelung enthielt der zum 1.4.2012 aufgehobene § 427 Abs. 4. Der Anspruch auf Eingliederungshilfe beträgt 6 Monate. Beide Regelungen gehen auf § 139 a. F. zurück. Danach entfiel auf jeden Kalendertag ein Siebtel des wöchentlichen Leistungsbetrages. In entsprechendem Umfang mindert sich die nach Monaten zuerkannte Anspruch...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.5 Kurzarbeitergeld

Rz. 7 Die Übergangsregelung betrifft Sachverhalte nach § 63 Abs. 4 AFG, die ihrem Wesen nach befristet in § 175 (seit 1.4.2012 § 101) übernommen worden ist. Bei außergewöhnlichen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt konnte die Regelbezugsfrist für das Kurzarbeitergeld (Kug) in diesen Fällen durch Rechtsverordnung des damaligen Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung vo...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Abs. 1 stellt für die Vorbeschäftigungszeit sicher, dass Zeiten, die nach dem AFG zur Erfüllung der Voraussetzungen für das Unterhaltsgeld (Uhg) oder das Übergangsgeld (Übg) dienten und vor dem Inkrafttreten des SGB III zurückgelegt worden sind, als Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses zur Erfüllung der Vorbeschäftigungszeit beitragen. Abs. 2 gewährleistet, da...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.2 Unterhaltsgeld

Rz. 4 Uhg wird bei Fortgang der Maßnahme seit Inkrafttreten des SGB III nach der Entgeltersatzquote, dem Bemessungsentgelt und der Leistungsgruppe weitergeleistet, wie nach dem Recht des AFG festgestellt. Den erhöhten Leistungssatz konnten nach dem Recht des AFG (§ 44 Abs. 2 Satz 1) auch die Teilnehmer an beruflichen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen erhalten, deren Ehe...mehr

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Sauer, SGB III § 430 Sonsti... / 2.4 Konkursausfallgeld

Rz. 6 Die Regelung über die weitere Anwendung der Vorschriften des AFG berücksichtigt das Inkrafttreten des neuen Insolvenzrechts ab 1999. Das Recht des AFG ist nicht nur in Fällen anzuwenden, in denen ein Konkursverfahren eröffnet worden ist, sondern auch in Fällen der Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Konkursverfahrens mangels Masse und in Fällen der vollständigen Be...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 2.1 Datenabgleich

Rz. 3 Die gesetzliche Regelung steht in Zusammenhang mit der Rechtsgrundlage für den automatisierten Datenabgleich nach § 52 SGB II, der mit dem Inkrafttreten des SGB II sogleich eine umfassende rechtliche Grundlage erhalten hat. Vor diesem Hintergrund konnte nicht länger darauf verzichtet werden, auch für den Datenabgleich nach dem SGB III eine eindeutige Rechtsgrundlage zu...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält Übergangsregelungen zur Versicherungspflicht von Pflegepersonen, die zur Pflege einer pflegebedürftigen Person eine Pflegezeit nach § 3 Abs. 1 PflegezeitG in Anspruch nehmen (§ 26 Abs. 2b in der bis zum 31.12.2016 maßgebenden Fassung) sowie für Pflegepersonen, die wegen der Pflege eines Angehörigen ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag be...mehr

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Sauer, SGB III § 397 Automa... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt ein seit Jahrzehnten bei der Bundesagentur für Arbeit praktiziertes Verfahren auf eine gesetzliche Grundlage. Dabei hat sie die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu beachten (VO (EU) 2016/679). Sie stellt klar, dass die Bundesagentur für Arbeit zur Vermeidung und Aufdeckung von missbräuchlicher Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB ...mehr

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Sauer, SGB III § 446 Zweite... / 2.1 Pflegepersonen in Pflegezeit

Rz. 5 Unter Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz ist die Pflege eines nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu verstehen. Während der Pflegezeit sind Beschäftigte ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freizustellen. Die Pflegebedürftigkeit des nahen Angehörigen ist durch Vorlage einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicher...mehr

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Sauer, SGB III § 394 Verarb... / 2.3 Aufgabenkatalog der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 13 Die spezifische, als abschließend anzusehende Aufzählung in Abs. 1 Satz 2 ist zu begrüßen. Eine Verweisung auf § 368 wäre zu pauschal, eine auf § 3 unvollständig gewesen. Die Auflistung fokussiert auf mehr oder weniger konkrete Tätigkeiten und Prozesse, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienst-, Sach- und Geldleistungen stehen. Die Auflistung orientiert sich ...mehr

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Sauer, SGB III § 457 Achtes... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 § 457 bezieht sich auf versicherungspflichtige Personen in der Zeit, für die sie von einer Pflegekasse, einem privaten Versicherungsunternehmen, der Festsetzungsstelle für die Beihilfe oder dem Dienstherrn Pflegeunterstützungsgeld beziehen bzw. als Pflegeperson einen Pflegebedürftigen mit mindestens Pflegegrad 2 im Sinne des SGB XI, der Leistungen aus der Pflegeversich...mehr

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Sauer, SGB III § 427a Gleic... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift stellt nachträglich den Bezug von Mutterschaftsgeld und den Bezug von Sonderunterstützung nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) einer zur Arbeitsförderung versicherungspflichtigen Beschäftigung gleich. Nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 sind Personen in der Zeit versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, während der sie von einem Leistungsträger Muttersc...mehr

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Schell, SGB IX § 5 Leistung... / 2.2 Die Leistungsgruppen im Einzelnen

Rz. 6 Im Gegensatz zu § 29 SGB I verzichtet § 5 darauf, die wichtigsten Leistungen der einzelnen Leistungsgruppen zur Teilhabe stichwortartig aufzuzählen. Stattdessen werden die einzelnen Leistungen innerhalb der jeweiligen Leistungsgruppen in den jeweiligen Unterabschnitten des SGB IX definiert, und zwar die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (§ 5 Nr. 1) in den §§ 4...mehr