Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltersatzleistung

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1 Feststellung der beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses

Zuschüsse des Arbeitgebers zu Entgeltersatzleistungen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sofern sie zusammen mit der Sozialleistung das Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen. Für die Feststellung der beitragsfreien bzw. beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses zu einer Entgeltersatzleistung, sind also folgende Werte zu berücksich...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 1 Steuerfreie Entgeltersatzleistungen

Bestimmte vom Arbeitgeber gezahlte Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei und unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Kurzarbeitergeld einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld[1], Aufstockungsbeträge nach dem Altersteilzeitgesetz [2], Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG [3], Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld.[4] Steuerfrei sind auch weitere Entgeltersatzleistungen, die nicht vo...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Umlageverfahren bei Mutters... / 8.4 Arbeitgeberzuschuss zu Entgeltersatzleistungen

Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezugs von Kranken-, Krankentage-, Versorgungskranken-, Verletzten-, Übergangs-, Pflegeunterstützungs- oder Mutterschaftsgeld oder während einer Elternzeit weiter erzielt werden, bleiben bei der Umla...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-Freibetrag, Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und Beitragszuschuss

Zusammenfassung Überblick In einer komplizierten Berechnungsweise wird ermittelt, ob und in welcher Höhe arbeitgeberseitige Leistungen beitragspflichtig sind, die für die Zeit des Sozialleistungsbezugs gezahlt werden. Zu berücksichtigen sind dabei u. a. der SV-Freibetrag und das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt. Um was es sich dabei handelt und in welcher Weise diese Werte berü...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.5 Feststellung der Sozialleistung

Unter Sozialleistung ist die Entgeltersatzleistung nach Abzug der Versichertenanteile zur Sozialversicherung zu verstehen, somit die Netto-Sozialleistung. Praxis-Beispiel Ermittlung des SV-Freibetragsmehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / Sozialversicherung

1 Feststellung der beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses Zuschüsse des Arbeitgebers zu Entgeltersatzleistungen gehören nicht zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, sofern sie zusammen mit der Sozialleistung das Netto-Arbeitsentgelt um nicht mehr als 50 EUR übersteigen. Für die Feststellung der beitragsfreien bzw. beitragspflichtigen Bestandteile des Zuschusses zu e...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen

2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers Hat die erste Prüfung zu einer Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 50 EUR geführt, ist im zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit Zuschüsse des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des SV-Freibetrags beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Zu den Zuschüssen des Arbeitgebers zählen dabei alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Z...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5 Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigender Teil

5.1 Voller Monat mit Sozialleistungsbezug Der zusammen mit der jeweiligen Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen wird beitragspflichtig in der Sozialversicherung, sofern er den Freibetrag von 50 EUR monatlich ebenfalls übersteigt. Zur Durchführung dieses Vergleichs ist jeweils auf die Netto-Soz...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 3 Ermittlung der beitragspflichtigen Einnahmen bei privat Krankenversicherten

Bei privat Krankenversicherten ist der gesamte Beitrag zu berücksichtigen und vom Bruttoarbeitsentgelt abzuziehen, den der Versicherte für sich und seine Familienangehörigen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert wären, zu zahlen hat. Dieser Gesamtbeitrag ist um den Beitragszuschuss des Arbeitgebers[1] erhält. Sieht ein Tarifvertrag vor, dass das zu b...mehr

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Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers

Hat die erste Prüfung zu einer Überschreitung der Freigrenze in Höhe von 50 EUR geführt, ist im zweiten Schritt zu prüfen, inwieweit Zuschüsse des Arbeitgebers unter Berücksichtigung des SV-Freibetrags beitragspflichtiges Arbeitsentgelt darstellen. Zu den Zuschüssen des Arbeitgebers zählen dabei alle arbeitgeberseitigen Leistungen, die für die Zeit des Bezugs von Sozialleist...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5.1 Voller Monat mit Sozialleistungsbezug

Der zusammen mit der jeweiligen Sozialleistung das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt übersteigende Teil der laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen wird beitragspflichtig in der Sozialversicherung, sofern er den Freibetrag von 50 EUR monatlich ebenfalls übersteigt. Zur Durchführung dieses Vergleichs ist jeweils auf die Netto-Sozialleistung und die Brutto-Zahlungen des ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.4 Feststellung des Vergleichs-Nettoarbeitsentgelts

Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt entspricht dem Nettoarbeitsentgelt, das der Arbeitgeber gesetzlichen Sozialleistungsträgern zur Berechnung der Sozialleistung in einer Entgeltbescheinigung mitteilen muss. Das Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt – auch bei Verwendung abweichender Entgeltbescheinigungen – entspricht der Höhe des im letzten Entgeltabrechnungszeitraum[1] erzielten ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.2 Einmalzahlung

Wird während des Bezugs von Sozialleistungen im Sinne des § 23c Abs. 1 Satz 1 SGB IV eine Einmalzahlung gewährt, werden die Beiträge aus dieser Einmalzahlung ausschließlich nach den Bedingungen des § 23a SGB IV berechnet. Die Einmalzahlung gilt nicht als arbeitgeberseitige Leistung, deren Beitragspflicht durch eine besondere Vergleichsberechnung nach § 23c SGB IV festzustell...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1.1 SV-Freibetrag versus SV-Freigrenze

SV-Freibetrag Bei der Frage nach der Beitragspflicht von Arbeitgeberzuschüssen zu Sozialleistungen kommt noch ein weiterer Begriff ins Spiel, der SV-Freibetrag. Hierbei handelt es sich um die Differenz zwischen dem Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt und der Sozialleistung: Nettoarbeitsentgelt - Sozialleistung = SV-Freibetrag. Er zeigt, wieviel weniger Geld dem Arbeitnehmer wegen de...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 2.3 Feststellung des SV-Freibetrags

Zuschüsse des Arbeitgebers gehören zum beitragspflichtigen Arbeitsentgelt, soweit sie den SV-Freibetrag überschreiten. Zur Feststellung des SV-Freibetrags wird ein zu vergleichendes Nettoarbeitsentgelt (Vergleichs-Nettoarbeitsentgelt) gebildet.[1] Von diesem Betrag wird dann die Sozialleistung abgezogen. Es verbleibt der SV-Freibetrag.mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 3 Entgeltersatzleistungen

Der Mensch mit Behinderung behält während der Arbeitserprobung den leistungsrechtlichen Status, den er vor der Maßnahme innehatte. Entsprechend werden während der Maßnahme Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld der Rentenversicherung während medizinischer Rehabilitation, Arbeitslosengeld oder Bürgergeld weitergezahlt. Der Anspruch richtet sich nach §§ 64 ff. SGB IX bzw. ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 1.2 Prüfreihenfolge

Zuerst sollte deshalb immer geprüft werden, ob der Arbeitgeberzuschuss den SV-Freibetrag[1] um nicht mehr als 50 EUR übersteigt. Achtung Beachtung der SV-Freigrenze von 50 EUR Die über den Vergleichsbetrag hinausgehenden Beträge sind nur dann beitragspflichtig, wenn der das vergleichende Nettoarbeitsentgelt (Vergleichs-Netto) übersteigende Betrag auch die Bagatellgrenze von 50...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Entgeltersatzleistung: SV-F... / 5.2 Monatsbezogenes Vergleichsnetto

Beitragspflichtige Einnahmen aufgrund von arbeitgeberseitigen Leistungen fallen – auch in Monaten mit nur teilweisem Sozialleistungsbezug – nur an, wenn unter Berücksichtigung eines vollen Abrechnungsmonats mit Bezug von Sozialleistungen die dem Grunde nach beitragspflichtigen laufend gezahlten arbeitgeberseitigen Leistungen zusammen mit der Sozialleistung das Vergleichs-Net...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 4 Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten

Damit das Finanzamt den Progressionsvorbehalt berücksichtigen kann, hat der Arbeitgeber zusätzliche Aufzeichnungs- und Bescheinigungspflichten zu erfüllen: Eintragung im Lohnkonto: Arbeitgeber, die (konjunkturelles) Kurzarbeitergeld (einschließlich Saison-Kurzarbeitergeld), Aufstockungsbeträge, Verdienstausfallentschädigung nach dem IfSG oder Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld a...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / 2 Anwendung des Progressionsvorbehalts

Für die Anwendung des Progressionsvorbehaltes werden die o. a. Entgeltersatzleistungen sowie die weiteren zu berücksichtigenden Einkommensteile dem zu versteuernden Einkommen zugerechnet. Für das sich so ergebende fiktive Gesamteinkommen werden die Einkommensteuer und der Steuersatz berechnet. Mit diesem Steuersatz wird die Einkommensteuer für das tatsächlich zu versteuernde...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenversicherung / 2 Leistungen

Leistungsrechtlicher Kern der Arbeitslosenversicherung sind die im SGB III geregelten Entgeltersatzleistungen. Dies sind das Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit und bei beruflicher Weiterbildung, Teilarbeitslosengeld bei Teilarbeitslosigkeit, Übergangsgeld bei Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Kurzarbeitergeld bei Arbeitsausfall und Insolvenzgeld bei Zahlungs...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Lohnänderung und Teillohnza... / 2 Besonderheiten bei Teillohnzahlungszeiträumen

Soweit es durch eine Unterbrechung der Beschäftigung zu Teillohnzahlungszeiträumen kommt, muss der Arbeitgeber dies bei der Beitragsberechnung berücksichtigen. Wurden die Beiträge bislang aus der Beitragsbemessungsgrenze berechnet, muss jetzt eine anteilige Beitragsbemessungsgrenze unter Berücksichtigung der maßgeblichen Sozialversicherungstage ermittelt werden.[1] Zahlt der...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / Zusammenfassung

Begriff In der Arbeitserprobung (Belastungserprobung) werden berufliche Fähigkeiten praktisch abgeklärt, bevor Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zugebilligt werden. Träger sind u. a. die Bundesagentur für Arbeit, die Renten- oder Unfallversicherung. Die Leistung kann in Einrichtungen der medizinischen, medizinisch-beruflichen oder beruflichen Rehabilitation erbracht we...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organspende, Leistungsanspr... / 3.4 Beitragspflichtige Einnahme

Üblicherweise gilt beim Bezug von Entgeltersatzleistungen als beitragspflichtige Einnahme ein Betrag in Höhe von 80 % des letzten Verdienstes. Doch auch hier wird dem Lebendspender ein umfassenderer Versicherungsschutz zur Verfügung gestellt. Beitragspflichtig ist nämlich das volle vorherige Arbeitsentgelt (Regelentgelt). Dies ergibt sich durch die ausdrücklichen Bestimmunge...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Arbeitslosenbeihilfe / Zusammenfassung

Begriff Arbeitslosenbeihilfe (Alb SZ) ist die Entgeltersatzleistung an ehemalige Soldaten auf Zeit bei Arbeitslosigkeit. Sie ist vergleichbar mit dem Arbeitslosengeld für Arbeitnehmer. Die Leistung wird nach den Vorschriften des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) als besondere Fürsorgeleistung des "Dienstherrn Bund" in dessen Auftrag von der Bundesagentur für Arbeit erbracht....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Kurzarbeitergeld (Höhe) / Zusammenfassung

Begriff Die Höhe des Kurzarbeitergeldes als echte Entgeltersatzleistung orientiert sich am im jeweiligen Monat ausfallenden Arbeitsentgelt. Es beträgt grundsätzlich 60 % oder 67 % des pauschalierten Nettoentgelts. Dabei ist unter Brutto-Sollarbeitsentgelt das Bruttoarbeitsentgelt (bis zur Beitragsbemessungsgrenze) ohne Berücksichtigung der Arbeitsausfälle und unter Brutto-Is...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Arbeitserprobung / 2 Nebenleistungen

Neben den Kosten, die unmittelbar mit der Durchführung der Arbeitserprobung in Zusammenhang stehen, übernehmen die Leistungsträger die erforderlichen Kosten für eine Haushaltshilfe und die Reisekosten. Durch die Arbeitserprobung wird kein Beschäftigungsverhältnis begründet. Für die Dauer ist der Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Wird Ü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Aufrechnung / 3.2 Arbeitslosenversicherung

Auch im Bereich des Arbeitsförderungsrechts gilt eine spezialgesetzliche Aufrechnungsvorschrift. Hat ein Bezieher einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III diese Leistung zu Unrecht erhalten, weil der Anspruch wegen der Anrechnung von Nebeneinkommen gemindert war oder wegen einer Sperrzeit ruhte, so kann die Agentur für Arbeit mit dem Anspruch auf Erstattung gegen den Ans...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: So... / 5.6 Qualifizierungsgeld

Zum 1.4.2024 wird eine neue Entgeltersatzleistung, das "Qualifizierungsgeld" eingeführt.[1] Das Qualifizierungsgeld wird von den Arbeitsagenturen geleistet und richtet sich an Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust ihrer Arbeitsplätze droht. Ihnen soll durch Weiterbildungen eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht werden. Währen...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Unterhaltssicherung für Res... / 2 Umfang der Leistungsansprüche

Es bestehen bei Vorliegen der einzelnen Voraussetzungen Ansprüche auf verschiedene Leistungen, beispielsweise Geldzahlungen zur Sicherung des Einkommens (z. B. Ersatz des Verdienstausfalls in Höhe des um die gesetzlichen Abzüge verminderten Arbeitsentgelts oder Ersatz der Einbuße bei Entgeltersatzleistungen)[1] Sachleistungen[2], Prämien, Dienstgeld, Zuschläge.[3]mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Progressionsvorbehalt / Zusammenfassung

Begriff Lohnersatzleistungen werden oft steuerfrei gezahlt und erhöhen so die steuerliche Leistungsfähigkeit. Um Bezieher von Lohnersatzleistungen finanziell nicht besser zu stellen als Steuerpflichtige, die in gleicher Höhe steuer- und abgabenpflichtige Einkünfte erhalten, wurde der Progressionsvorbehalt geschaffen, der zu einem erhöhten Steuersatz führt. Zuständig für die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 4.1 Voraussetzungen

Der Anspruch auf die Energiepreispauschale I für den begünstigten Veranlagungszeitraum 2022 entstand am 1.9.2022. Der Entstehungszeitpunkt am 1.9.2022 war von Bedeutung für die Frage, wer die Energiepreispauschale I auszahlt. Über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers bzw. Dienstherrn sollten nur aktiv tätige Arbeitnehmer entlastet werden, die die folgenden Voraussetzungen erfü...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Ausschlussfristen / 2.1.2 Vorsorgliche Anmeldung

In Einzelfällen treten Sozialversicherungsträger mit Entgeltersatzleistungen in Vorleistung. Dies kann beispielsweise bei vorzeitiger Beendigung eines Arbeitsverhältnisses und einem daraus resultierenden Arbeitsgerichtsverfahren der Fall sein. Hier dürfte es jedoch aufgrund der geltenden Verfahrensbeschleunigung durch das Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz in den seltenste...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.2 Keine Beitragszeiten

Als Beitragszeiten gelten nicht Zeiten einer Beschäftigung, die rückwirkend in die Rentenversicherung des Herkunftslandes einbezogen wurden, Zeiten außerhalb der Herkunftsgebiete oder in einem Sondersystem für öffentlich Bedienstete, die Dienstzeit von Berufssoldaten oder vergleichbaren Personen. Hinweis Beschäftigungszeiten Zeiten einer Beschäftigung ohne Versicherung oder als B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Gestaltung und arbeits... / 2.5.10 Anspruch auf Schließung von Versorgungslücken bei Entgeltumwandlung

Beschäftigte dürfen bei der Inanspruchnahme von externen Durchführungswegen auch dann ihre bAV weiter aufbauen, wenn ihr Arbeitsverhältnis fortbesteht, sie aber kein Entgelt erhalten.[1] Dies kann z. B. der Fall sein, wenn Arbeitnehmer sich in Elternzeit befinden oder wegen längerer Krankheit kein Entgelt mehr erhalten, sondern Lohnersatzleistungen wie z. B. Krankengeld bezi...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.2 Zeiten vor dem 1.1.1992

Zeiten vor 1992 des Bezugs von Lohnersatzleistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz/DDR bzw. dem SGB III; das bezieht sich auf Leistungen ab 1.7.1990 (insbes. Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld, Altersübergangsgeld, Eingliederungsgeld), Vorruhestandsgeld (später abgelöst vom Altersübergangsgeld) einschließlich des Vorruhestandsgeldes aus einem Sonderversorgun...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 8 Abgabe einer Einkommensteuererklärung

I. d. R. sind Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Erhält ein Arbeitnehmer jedoch zusätzlich zum Arbeitslohn eine Lohnersatzleistung von mindestens 410 EUR, wie Kurzarbeitergeld oder Krankengeld, so ist dieser zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Zur Abgabe verpflichtet sind aber auch zusammenveranlagte Ehepaare/Lebens...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Energiepreispauschale / 3.2 Anspruchsberechtigte Arbeitnehmer

Anspruchsberechtigt waren Arbeitnehmer, die in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig waren und Arbeitslohn aus einem aktiven ersten Dienstverhältnis erzielten, also z. B. Angestellte, Arbeiter, Bufdis (Freiwillige i. R. d. Bundesfreiwilligendienstes), Menschen mit Behinderungen (die in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen tätig sind), Beamte, Soldaten, Ric...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Insolvenz des Arbeitgebers / Zusammenfassung

Begriff Die Insolvenz bezeichnet zum einen den Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beim Schuldner und löst die Insolvenzantragspflicht der zuständigen Organe aus. Zum anderen wird der Begriff als Beginn des Insolvenzverfahrens verwendet. In diesem letzteren Sinne dient die Insolvenz als Insolvenzverfahren der gemeinsamen und gleichmäßigen Befriedigung aller G...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.3 Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung (§ 157 SGB III)

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht, wenn der Arbeitslose Arbeitsentgelt erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 1 SGB III) oder wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaubsabgeltung erhält oder zu beanspruchen hat (§ 157 Abs. 2 SGB III). Diese Regelung schließt den Bezug von Doppelleistungen aus. Es soll keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung gezahlt wer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Arbeitslosengeld / 7.4.1 Sinn und Zweck der Ruhensregelung

Entlassungsentschädigungen sind nach § 158 Abs. 1 SGB III alle Abfindungen, Entschädigungen oder ähnliche Leistungen, die ein Arbeitnehmer unabhängig wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält oder zu beanspruchen hat. Die Entlassungsentschädigung unterscheidet sich vom Arbeitsentgelt dadurch, dass sie nicht als Gegenleistung für eine vertraglich geschuldete Arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.4 Ruhen des Anspruchs (Abs. 4)

Rz. 54 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsabgeltung während des Bezugszeitraums von Mutterschaftsgeld sollen Doppelleistungen vermi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, SGB V ... / 3.2.1.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 38 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden und ob...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.2 Steuerbegünstigte Lohnbezüge

Rz. 641 Einige Lohnbestandteile sind durch einen Freibetrag oder durch den ermäßigten Steuersatz nicht in vollem Umfang zu versteuern. Um in den Genuss der Begünstigung zu kommen, müssen in der Anlage N gesondert erklärt werden: Versorgungsbezüge, Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Jahre. Wichtig Werbungskosten bei begünstigtem Arbeitslohn Mit steuerbegünstigtem Arbeitsl...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage N 2023 – Leitfaden / 2 Angaben zum Arbeitslohn (Seite 1)

Rz. 138 [Angaben zum Arbeitslohn → eZeilen 4–20] Die geforderten Angaben werden von Ihrem Arbeitgeber elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt und vom Finanzamt übernommen. Gleichzeitig bekommen Sie von Ihrem Arbeitgeber eine LSt-Bescheinigung über die übermittelten Daten. Eintragungen müssen Sie nur noch vornehmen, wenn die übermittelten Daten nicht zutreffend sind. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.5 Ruhen des Anspruchs

Rz. 58 Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld ruht, soweit und solange die Frau beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder eine Urlaubsabgeltung erhält (§ 24i Abs. 4 Satz 1 SGB V ggf. i. V. m. § 14 KVLG 1989). Durch die Anordnung des Ruhens bei dem Zufluss von Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder einer Urlaubsvertretung während des Bezugszeitraums von Mutterschaf...mehr

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Anlage AV 2023 – Leitfaden / 2 Notwendige Angaben

Rz. 100 [Unmittelbar begünstigte Person → Zeilen 5–14] Zum unmittelbar begünstigten Personenkreis gehören im Wesentlichen Arbeitnehmer. Dies sind vor allem Personen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert oder Beamte (z. B. auch während der Zeit des Erziehungsurlaubs) sind, oder Personen, die Lohnersatzleistungen beziehen (→ Tz 553). Die Angaben dienen d...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 1 Allgemein

Rz. 137 Wichtig Wer die Anlage N ausfüllen muss Die Anlage N benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie haben als Arbeitnehmer gearbeitet (nicht bei pauschal vom Arbeitgeber versteuerter kurzfristiger [Aushilfs-]Tätigkeit oder Minijob [520-Euro-Job]). Sie waren arbeitslos, hatten aber Aufwendungen zur Jobsuche. Sie haben eine (Beamten-)Pension oder Betriebsrente bezogen. Sie sind Arb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 3.1.3.2.2 Maßgebliches Arbeitsentgelt

Rz. 42 Das Arbeitsentgelt i. S. d. § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V ist nach sozialrechtlichen Grundsätzen zu bestimmen.[1] Nach dem insofern maßgeblichen § 14 SGB IV sind Arbeitsentgelt alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig, ob ein Rechtsanspruch auf die Einnahmen besteht, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form sie geleistet werden ...mehr