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Pflegezeit, Betreuungszeit, Familienpflegezeit / 2 Gesetzliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, Überblick

Peter Schmeiduch, Jutta Schwerdle
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  • Einführung des Pflegezeitgesetzes zum 1.7.2008

Zum 1.1.1995 wurde die gesetzliche Pflegeversicherung (SGB XI) eingeführt. Sie hat nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums bei Versicherten wie Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Akzeptanz erreicht. Ihre Leistungen tragen dazu bei, dass viele Pflegebedürftige entsprechend ihrem persönlichen Wunsch zu Hause versorgt werden können, und sie helfen den Pflegebedürftigen und ihren Familien, die finanziellen Aufwendungen, die mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen, zu tragen. Dennoch bestand Weiterentwicklungsbedarf.[1] Nachbesserungen seit Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung im SGB XI sollen den Wunsch vieler Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen nach einer ambulanten Versorgung in der vertrauten Umgebung des Pflegebedürftigen berücksichtigen.

Der Anteil der pflegenden Angehörigen, die zugleich berufstätig sind, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und wird auch weiter zunehmen. Arbeitgeber müssen sich daher auf die Doppelbelastung von Pflege und Beruf stärker einstellen. Dazu gehört auch, ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem die Beschäftigten für die zusätzlichen Aufgaben der Pflege ihrer Angehörigen Wertschätzung erfahren und Rahmenbedingungen vorfinden, die es ihnen ermöglichen, neben der Erwerbstätigkeit die Angehörigenpflege zu bewältigen.

In der Folge hat der Bundestag am 14.3.2008 das "Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz – PfWG)" beschlossen. Arbeitsrechtlich von Bedeutung ist die mit dem Gesetz verbundene Einführung eines "Gesetzes zur Förderung der häuslichen Pflege naher Angehöriger (Pflegezeitgesetz – PflegeZG").[2] Das Gesetz ist am 1.7.2008 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, Beschäftigten die Möglichkeit zu erö...

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