Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Vorschrift ist grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar. Allerdings gelten die verschärften Anforderungen in Hinblick auf die Abgabe der ZM und die Verwendung einer gültigen nicht-deutschen EU-USt-IdNr. des Abnehmers erst ab dem 01.01.2020 (vgl. Rn. 7 ff.). Rz. 16 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/202...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / Literatur

Alvermann/Wollweber, Der Anspruch auf Erteilung einer USt-Identifikationsnummer, UStB 2009, 261. Bachstein, Die qualifizierte Abfrage von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, NWB 2014, 134 f. Bachstein, Das innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäft, IWB 2017, 767 ff. Bärenweiler, Zum "wissen" oder "hätte wissen müssen" der Beteiligung an einer Umsatzsteuerhinterziehung – Umset...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.3.3 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 15 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Vorschrift wurde seit 1999 nicht mehr wesentlich geändert und ist damit grundsätzlich auf alle derzeit noch offenen Steuerfestsetzungen anwendbar (vgl. Rn. 4–12).Die einzige wesentliche Ausnahme stellt die zum 01.01.2020 eingeführte Wertgrenze in § 6 Abs. 3a Nr. 3 UStG dar (vgl. dazu Rn. 17a). Rz. 16 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42 EStG...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4 Neuregelung zum 01.01.2020 durch die "Quick Fixes": Ohne Aufzeichnung der USt-IdNr. des Kunden und korrekte Zusammenfassende Meldung keine Steuerbefreiung!

Rz. 19 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Umsatzbesteuerung von Warenlieferungen in das EU-Ausland soll nach dem Willen der EU-Kommission grundlegend reformiert werden (vgl. Einf. UStG, Rz. 62 ff.). In Vorbereitung dessen wurden zum 01.01.2020 Einzelbereiche neu geregelt. U.a. sind seit diesem Zeitpunkt USt-IdNr. und ZM materielle Voraussetzungen für die Steuerbefreiung ein...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.15.1 Grundsätzliches

Rz. 126 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG wurde angefügt durch das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451). Zur Gesetzesbegründung siehe Hinweis auf BT-Drs. 19/13436 vom 23.9.2019. Rz. 127 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Nach § 12 Abs. 2 N...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 3 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Ausfuhrlieferungen und Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr sind seit langem im deutschen Umsatzsteuerrecht von der Steuer befreit. Die zunächst getrennt in § 4 Nr. 1 und 2 UStG 1967/73 enthaltenen Steuerbefreiungen wurden durch das UStG 1980 in § 4 Nr. 1 UStG zusammengefasst. Rz. 4 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Die Fassun...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 4 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 6 UStG gehört – wie die entsprechende Regelung des § 7 UStG, der Lohnveredelung an Gegenständen der Ausfuhr – zum "Inventar" des deutschen Umsatzsteuerrechts und galt in ähnlicher Form bereits im UStG 1980 und den Vorgängergesetzen. Die Entlastung des Ausfuhrgegenstandes bzw. der daran vorgenommenen Dienstleistungen von der deutsche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 2 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 § 13b UStG trat zum 01.01.2002 die Nachfolge des bisherigen Abzugsverfahrens (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. m. §§ 51ff. UStDV 1999) an. Rz. 3 Stand: 5. A. Update 4 – ET: 04/2023 Das StÄndG 2003 (BStBl I 2003, 710) hat seit 01.01.2004 die Ausnahmen vom Wechsel der Steuerschuld auf grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit Luftfahrzeugen au...mehr

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Roscher, BewG § 241 Tierbes... / 1.3 Regelungszusammenhänge

Rz. 7 § 241 BewG regelt i. V. m. den Anlagen 34 und 35 BewG die Abgrenzung der landwirtschaftlichen Tierzucht/-haltung von der gewerblichen Tierzucht/-haltung. § 263 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BewG ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und mit Zustimmung des Bundesrates im Wege einer Rechtsverordnung di...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.2 Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 421 § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG bewirkt, dass die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung insoweit als Unternehmer behandelt werden, als sie sog. Selbstabgabestellen für Brillen und Brillenteile unterhalten. Mit der Abgabe der Brillen und der Brillenteile einschließlich der Reparaturarbeiten führen diese Stellen die gleichen Leistungen wie privatrechtlich tätige Optike...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.1 Notare und Ratschreiber (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 420 Nach dem bis zum 1979 geltenden Recht unterlagen nur die Leistungen der freiberuflichen Notare der USt, während die Leistungen des Landes als hoheitliche Tätigkeit nicht besteuert wurden. Aus dieser unterschiedlichen Behandlung hatten sich Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Die Gesetzesregelung bezweckt, im Land Baden-Württemberg gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 371 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als juristische Personen unternehmerfähig, sodass sich die Unternehmereigenschaft aus den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG ergibt. Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) diese Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt, sind allerdings bestimmte Einschränkungen...mehr

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Klimaschutzpaket: Energetis... / 10.8.2 Systemtechnik

Gefördert werden folgende Maßnahmen: Systemtechnik für den Datenaustausch hausintern und -extern, elektronische Systeme zur Unterstützung der Netzdienlichkeit von Energieverbräuchen (z. B. für Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser, Beleuchtung, Haushaltsgeräte, Ladeinfrastruktur für Elektromobilität, Verbrauch und Erzeugung von erneuerbaren Energien).mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG

Rz. 14 § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG befreit die Ausfuhrlieferungen (§ 6 UStG) und die Lohnveredelungen an Gegenständen der Ausfuhr (§ 7 UStG). Steuerfrei sind damit die Lieferungen von Gegenständen in das Drittlandsgebiet bzw. die an dem auszuführenden Gegenstand vorgenommenen Bearbeitungen und Verarbeitungen. Unter welchen Voraussetzungen eine Ausfuhrlieferung bzw. eine Lohnver...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Rechtsentwicklung

Rz. 9 § 4 Nr. 1 Buchst. b UStG wurde durch Art. 12 Nr. 5 Buchst. a des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften [1] mWv 1.1.2020 [2] ergänzt. Danach gilt die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen nicht, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Abgabe der ZM nicht nachgekommen ist oder ...mehr

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Der Umsatzsteuer-Anwendungs... / 1. Steuerfreiheit – § 4 UStG

Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. b bis d sowie e und f UStG; Änderung des Abschn. 4.7.1 UStAE: Mit dem JStG 2020 wurden im UStG zur Umsetzung von Unionsrecht in Bezug auf Verteidigungsanstrengungen im Rahmen der Union die Vorschriften des § 4 Nr. 7 Satz 1 Buchst. e und f UStG neu aufgenommen. Das BMF ergänzt nun insoweit den UStAE (BMF v. 11.11.2022 – III C...mehr

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Kraftfahrzeug: steuerliche ... / 2.4.1 Nutzungsentnahme für Privatfahrten

Rz. 26 Dem Unternehmer stehen für die Ermittlung des privaten Nutzungsanteils grundsätzlich 2 Bewertungsmethoden offen: Pauschaler Ansatz des Entnahmewerts der privaten Nutzung – unabhängig von der tatsächlichen Höhe des Umfangs der Privatnutzung und unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung – gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG für jeden Kalendermonat mit 1 %, d. h. pro ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Vergütungsberechtigte

Rz. 6 Vergütungsberechtigte nach § 4a Abs. 1 UStG sind ausschließlich: Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen[1], und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Rz. 7 Zu den Vergütungsberechtigten gehören insbesondere auch die bis zum 31.12.2019 in ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Unionsrecht

Rz. 7 Die Regelung in § 4 Nr. 21 Buchst. a UStG beruht auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL. Die Richtlinienkonformität von § 4 Nr. 21 UStG ist eher zweifelhaft.[1] Rz. 8 Zweck von § 4 Nr. 21 Buchst. b UStG ist die gesetzliche Normierung dessen, was zunächst nur als Verwaltungsanweisung in Abschn. 112a UStR 1996 geregelt war; nämlich auch die Erteilung von Unterricht durc...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Lieferkettensorgfaltspflich... / 2.2.1 Begriffsgrundlagen

Rz. 19 Nachhaltigkeit bedeutet, "die Bedürfnisse der heutigen Generation zu erfüllen, ohne die Fähigkeit zukünftiger Generationen zu beeinträchtigen, ihre eigenen Bedürfnisse zu erfüllen"[1]. Dies wurde ursprünglich von Hans Carl von Carlowitz Anfang des 18. Jahrhunderts angesichts einer Rohstoffkrise für die Waldbewirtschaftung eingefordert.[2] Auch 4 Jahrhunderte später ha...mehr

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Haftung nach Bestimmungen d... / 6 Haftung bei Organschaft

Eine Haftung besteht nach § 73 AO für solche Steuern des Organträgers, für welche die Organschaft zwischen ihnen steuerlich von Bedeutung ist.[1] Den Steuern stehen nach § 73 Satz 3 AO die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich. Keine Haftung der Organgesellschaft besteht nach § 73 AO nach der Rechtsprechung des BFH indes für Zinsen.[2] Die Organschaft bewirkt...mehr

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§ 25f UStG – Auswirkungen b... / 1. § 25f UStG als Spezialnorm des UStG

Die Vorschrift des § 25f UStG wurde mit Wirkung zum 1.1.2020 neu in das UStG aufgenommen.[1] Sie setzt im Ergebnis die bisherige Rechtsprechung des EuGH und des BFH zum Umsatzsteuerbetrug um.[2] Verlust des Vorsteuerabzugs und Versagung der Steuerbefreiung: Die Vorschrift sieht nachteilige Konsequenzen für einen Unternehmer vor, der an einer Lieferkette beteiligt ist, in der ...mehr

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Befreiung eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundener Leistungen (zu § 4 Nr. 18 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben fasst Abschn. 4.18.1 UStAE neu. § 4 Nr. 18 UStG wurde zum 1.1.2020[1] neu gefasst. Während bisher im Mittelpunkt der Umsetzung in Abschn. 4.18.1 UStAE die "Wohlfahrtseinrichtungen" standen, ist die Begünstigungsregelung jetzt auf die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Leistungen ausgerichtet. Hinweis Die Anpassu...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gerichtsbarkeit im WE-Verfa... / 1 Grundsätze

Wohnungseigentumssachen stellten bereits seit Inkrafttreten des WEG-Reformgesetzes 2007[1] keine Verfahren der sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit mehr dar, sondern echte streitige Zivilprozessverfahren unter dem Geltungsbereich der ZPO. Im Zuge der großen WEG-Reform 2020 durch das WEMoG[2] ist das wohnungseigentumsrechtliche Verfahren dem Zivilprozess noch mehr angenähert wor...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Geldbußen, Geldstrafen

Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder, die von einem Gericht, einer inländischen Behörde oder von Organen der Europäischen Union festgesetzt werden, stellen grundsätzlich keine Betriebsausgaben dar.[1] Mit dem sog. Jahressteuergesetz 2019[2] wurde das Abzugsverbots auf von anderen EU-Mitgliedstaaten festgesetzte Geldbußen ausgeweitet. So können Geldbußen, Ordnungsge...mehr

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Betriebsausgaben-ABC / Abschreibungen

Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern, die sich zur Erzielung von Einkünften im Betriebsvermögen befinden, mindern sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um laufende Abschreibungen. Zur Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern auf die jeweilige Nutzungsdauer verteilt und nach den Vorschri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Zielsetzung der Regelung

Rn. 230 Stand: EL 145 – ET: 08/2020 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei sonstigen Bezügen, die an Stelle von Dividenden an einen im Ausland ansässigen Erwerber von Aktien einer Gesellschaft mit Sitz und Geschäftsleitung im Inland gezahlt werden (BT-Drucks 19/14909, 46). Eingefügt wurde die Vorschrift durch das JStG 2019 (Ges...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Gemäß Art 39 Abs 8 JStG 2019 hängt das Inkrafttreten der Vorschrift von einem positiven Bescheid der EU-Kommission ab, dass es sich bei der Vorschrift um eine genehmigungsfähige Beihilfe handelt. Mit Beschluss der Europäischen Kommission v 30.01.2020 hat diese nunmehr festgestellt, dass die Regelungen zur Tarifermäßigung für Einkünfte aus LuF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 3 Stand: EL 160 – ET: 10/2022 Der umfangreiche Regelungsgehalt des § 6 Abs 1 EStG ist erstmals durch das EStG 1934 in die Rechtswelt überführt worden und hat seitdem die üblichen Änderungen und Ergänzungen erfahren. Erwähnenswert ist bzgl dieser Änderungen die Verschaffung der "Abschreibungsfähigkeit" für den Geschäfts- oder Firmenwert (§ 6 Abs 1 Nr 2 S 1 EStG iVm § 7 Abs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 163 – ET: 02/2023 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in Form einer steuerabschnitts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel für Dienstfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridelektroantrieb sowie für Brennstoffzellenfahrzeuge

Rn. 1111 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Für sog Elektrofahrzeuge (gesetzlich definiert als Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)) und für sog Hybridelektrofahrzeuge (Definition in BMF v 05.06...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 150 – ET: 04/2021 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645, ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 des §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.29 § 27 Abs. 26 UStG: Anwendung des § 25 Abs. 3 UStG

Rz. 80 Gemäß dem mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 26 UStG [1] war die mit dem gleichen Gesetz erfolgte Änderung des § 25 Abs. 3 UStG – die Streichung von S. 3 dieser Sonderregelung für die Besteuerung von Reiseleistungen – erstmals auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2021 bewirkt wurden. Nach der Gesetzesbegründung sollte den Betroffenen damit genügend zeitlicher...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.31 § 27 Abs. 28 UStG: Anwendung der §§ 15 Abs. 4b, 16 Abs. 2 S. 1 und 18 Abs. 9 UStG

Rz. 82 Gemäß dem ebenfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 28 UStG [1] waren die mit dem gleichen Gesetz geänderten § 15 Abs. 4b, § 16 Abs. 2 S. 1 und § 18 Abs. 9 i. d. F.d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Vergütungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Die Gesetzbegründung dazu gab...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.33 § 27 Abs. 30 UStG: Anwendung des § 25f UStG

Rz. 84 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 30 UStG [1] war der auch zum 1.1.2020 neu geschaffene Tatbestand des § 25f UStG i. d. F. des Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs- und Besteuerungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründung keine weiteren Erläuterun...mehr

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Strategieentwicklung: Instr... / 3 Wettbewerbs- und Umfeldanalyse

Wettbewerb fördert Innovation Um sich selbst in seinen Fähigkeiten bzw. Differenzierungsmerkmalen einschätzen zu können, ist es ratsam genau zu kennen, wer die ausgewählten Zielgruppen bedient. Die Analyse der Wettbewerber oder etwas neutraler ausgedrückt der Marktbegleiter, soll helfen, die Gefahren, die Bedrohung zu realisieren und aber auch Potenziale der Weiterentwicklun...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.30 § 27 Abs. 27 UStG: Anwendung des § 4 Nr. 15a UStG

Rz. 81 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 27 UStG [1] galt § 4 Nr. 15a in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung bis zu den Zeitpunkten nach § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sowie § 328 Abs. 5 S. 4 i. V. m. § 328 Abs. 1 S. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch fort. Mit dieser Regelung sollte nach der Gesetzesbegründung sicherg...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.32 § 27 Abs. 29 UStG: Anwendung des § 22b Abs. 2 und 2a UStG

Rz. 83 Gemäß dem gleichfalls mWv 1.1.2010 neu eingefügten § 27 Abs. 29 UStG [1] war der mit dem gleichen Gesetz geänderte bzw. neu geschaffene § 22b Abs. 2 und 2a UStG i. d. F. d. Art. 12 des Gesetzes vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erstmals auf Voranmeldungs-, Besteuerungs- und Meldezeiträume anzuwenden, die nach dem 31.12.2019 endeten. Auch hier gab die Gesetzesbegründun...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Vor allem die zahlreichen Änderungen, welche das UStG seit dem Jahr 1980 erfahren hat, machten regelmäßig spezielle Übergangsregelungen nötig, die jeweils gesetzestechnisch in § 27 UStG eingefügt wurden. Diese Regelung besteht deshalb seit dem 1.1.2022 aus einem "Sammelsurium" von in 39 Absätzen (Rz. 1) abgedruckten Einzelregelungen, mit unterschiedlichen Geltungszeitp...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er bislang Steuerschuldner und der Leistungs...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.3 Berechnung des Sanierungsertrags

§ 3a Abs. 1 EStG stellt den Sanierungsertrag steuerfrei. Resultiert der Sanierungsertrag aus einem Schuldenerlass, müssen steuerliche Wahlrechte in dem Jahr, in dem der Sanierungsertrag erzielt wird, und im Folgejahr für das zu sanierende Unternehmen gewinnmindernd ausgeübt werden. Darunter fällt insbesondere die Pflicht zum Ansatz des niedrigeren Teilwerts (Teilwertabschrei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Verluste bei der Einkommens... / 3.3.1 Steuerbefreiung

Nach § 3a EStG sind Sanierungserträge steuerfrei. Unter einem Sanierungsertrag werden Betriebsvermögensmehrungen oder Betriebseinnahmen aus einem Schuldenerlass zum Zwecke einer unternehmensbezogenen Sanierung verstanden. Eine Sanierung ist unternehmensbezogen, wenn das Unternehmen im Zeitpunkt des Schuldenerlasses sowohl sanierungsbedürftig als auch sanierungsfähig ist. Auß...mehr