Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nur Förderung inländischer Objekte

Rn. 2d Stand: EL 186 – ET: 01/2026 § 7h Abs 1 S 1 EStG fördert nur im Inland belegene Objekte. Das Problem der Beschränkung der steuerlichen Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7 ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / Zusammenfassung

Überblick Der Aspekt der Nachhaltigkeit wird für Unternehmen aus gesellschaftlicher Sicht immer bedeutender. Die Berichtspflichten und die sich daraus ergebende Transparenz gegenüber Kunden, Lieferanten und Bewerbern werden umfassender. Das wiederum kann Unternehmen zu einer Neuausrichtung bewegen oder sogar zwingen. Dabei nimmt das Thema Mobilität eine große Rolle ein. Unter...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Durch das Gesetz zum Erlass und zur Änderung marktordnungsrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des EStG (MarktOÄndG) v 20.12.2016, BGBl I 2016, 3045, wurde langjährigen Forderungen der luf Berufsverbände Rechnung getragen und in § 32c EStG (zunächst geplant als § 34e EStG) steuerliche Entlastungsmaßnahmen in Form einer steuerabschnitts...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Entstehungsgeschichte

Rn. 1 Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Die Vorschrift des § 13 Abs 1 Nr 1 S 5 EStG ist durch das BewÄndG 1971 v 27.07.1971 (BStBl I 1971, 360) in das EStG eingefügt worden. Demnach führen auch Einkünfte aus Tierzucht und Tierhaltung einer Gesellschaft, bei der die Gesellschafter als Unternehmer (Mitunternehmer) anzusehen sind, zu Einkünften aus LuF, wenn die Voraussetzungen des § ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die begünstigten Objekte (§ 7h Abs 1, 3 EStG)

Rn. 2h Stand: EL 186 – ET: 01/2026 Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG kommen in Betracht für Bauaufwendungen an folgenden inländischen (s Rn 2d–2 f) Objekten:mehr

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Nachhaltigkeit: Betrieblich... / 3.2.1 Umstieg auf E-Autos bringt vorteilhafte Dienstwagenbesteuerung

Dort wo es möglich ist, können Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren sukzessive durch Elektroautos ausgetauscht werden. Neben einer deutlichen Verbesserung des ökologischen Fußabdrucks des Unternehmens ergeben sich nicht zu unterschätzende Lohnsteuervorteile für die Dienstwagenbesteuerung beim Arbeitnehmer, die auch zu beitragsrechtlichen Vorteilen in der Sozialversicherung führ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Darlehen / 1.5.4 Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen

Hat der darlehensgebende Gesellschafter mit der Gesellschaft vereinbart, das Darlehen solle "wie Eigenkapital" behandelt werden und halten sich die Beteiligten in der Insolvenz der Gesellschaft an diese Abrede, führt der endgültige Ausfall des Darlehensrückforderungsanspruchs zu nachträglichen Anschaffungskosten der Beteiligung, auch wenn der Gesellschafter mit nicht mehr al...mehr

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Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 2.1 Listenpreis bei Elektrodienstwagen

Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kraftfahrzeug unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung, ist der Nutzungsvorteil als Sachbezug zu versteuern.[1] Die Überlassung eines Elektrofahrzeugs wird dabei ermäßigt versteuert. Die Ermäßigung ist auf bis zum 31.12.2030 angeschaffte Fahrzeuge begrenzt. Hinweis Anwendungsschreiben für E-/Hybriddienstwagen Die Verwalt...mehr

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Facility Management: 5 Schr... / 2.5 Strategisches Mobilitätsmanagement

Nachhaltiges Mobilitätsmanagement im FM beginnt nicht mit dem Kauf von Elektrofahrzeugen, sondern mit einer systematischen Analyse des Status quo. Einzelne, isolierte Maßnahmen mögen gut gemeint sein, entfalten aber selten ihre volle Wirkung. Ein strukturierter Ansatz in mehreren Phasen schafft die notwendige Grundlage für erfolgreiche Transformation. Die Phase 1 ist die Anal...mehr

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Einführung der arithmetisch... / Zusammenfassung

Mit dem Investitionssofortprogramm wird für betriebliche Elektrofahrzeuge eine neue, befristete Abschreibungsmöglichkeit geschaffen, die Investitionen in Elektromobilität steuerlich deutlich begünstigt.mehr

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Kfz-Steuerbefreiung für Ele... / Hintergrund

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland. Ziel ist es, Anreize für die Anschaffung emissionsfreier Fahrzeuge zu schaffen und so die Klimaziele im Verkehrssektor zu unterstützen.mehr

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Steuer Check-up 2026 / 2.3 Änderungen im Investmentsteuerrecht

Mit dem Standortfördergesetz (Stand Regierungsentwurf v. 3.11.2025) sollen insbesondere die investmentsteuerlichen Rahmenbedingungen (durch Anpassungen bei den Anlagemöglichkeiten von Investmentfonds in gewerbliche Personengesellschaften und Infrastruktur-Projektgesellschaften) verbessert sowie Investitionen von Investmentfonds in Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEG) und direk...mehr

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Reverse-Charge-Verfahren (S... / 5 Handel mit Emissionszertifikaten

Bei der Übertragung der Emissionszertifikate auf einen anderen Unternehmer befindet sich der Ort der sonstigen Leistung am Sitz des Leistungsempfängers.[1] Liegt der Leistungsort im Inland und ist der Leistende hier nicht ansässig, war schon bisher der Leistungsempfänger Steuerschuldner.[2] Ist der Leistende im Inland ansässig, war er früher Steuerschuldner und der Leistungse...mehr

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§ 6 Klimarisiken / 2.2 C4-Aspekt 1: Klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse (VSME.57)

Rz. 6 VSME.57 richtet sich gezielt an Unternehmen, die klimabedingte Gefahren und klimabedingte Übergangsereignisse ermittelt haben, aus denen sich bei Bruttobetrachtung klimabedingte Risiken für das Unternehmen ergeben. Diese präzise Definition des Anwendungsbereichs folgt dem Grundsatz der Wesentlichkeit und stellt sicher, dass nur tatsächlich identifizierte und als releva...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.3 C3-Aspekt 2: Übergangsplan für klimaintensive Sektoren (VSME.55)

Rz. 207 Ein glaubwürdiger Übergangsplan für den Klimaschutz ist eine Liste von Maßnahmen, die über einen bestimmten Zeitraum hinweg umgesetzt werden sollen, wobei die Finanzplanung berücksichtigt wird. Dieser Übergangsplan muss regelmäßig aktualisiert werden, da möglicherweise nicht alle geplanten Maßnahmen umgesetzt werden, insbes. solche, die von ungewissen zukünftigen Ent...mehr

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§ 5 Energie und Treibhausga... / 2.2.2 C3-Aspekt 1: Treibhausgasemissionsziele (VSME.54)

Rz. 183 VSME.54 richtet sich an Unternehmen, die bereits konkrete THG-Reduktionsziele – verbindliche Absichtserklärungen, ihre Treibhausgasemissionen bis zu einem definierten Zeitpunkt um einen spezifizierten Betrag zu reduzieren – festgelegt haben, unabhängig von ihrer Branchenzugehörigkeit. Diese Anforderung folgt dem Grundsatz, dass bestehende Ziele transparent kommunizie...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Elektrofahrzeuge nach § 9 Abs 2 KraftStG, die zum AV gehören

Rn. 295c Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Im Vergleich zu § 7 Abs 2 EStG zeigt sich, dass der Kreis der begünstigten WG wesentlich enger ist: Der Kreis der begünstigten WG in § 7 Abs 2a EStG kann als "Teilmenge" der in Abs 2 EStG begünstigten ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. Übersicht über wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften

Rn. 21 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Nachfolgende Übersicht zeigt wichtige steuerliche Abschreibungsvorschriften ("gewöhnliche" Absetzung, erhöhte Absetzung, Sonderabschreibung, dazu s § 7a Rn 12 (Handzik)):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Bedeutung und Inhalt

Rn. 1 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Die unterschiedliche Besteuerung von Dividenden, Veräußerungsgewinnen und Wertpapierleihgebühren bei beschränkt und unbeschränkt StPfl ermöglicht es, durch entsprechende vertragliche Gestaltungen von Wertpapiergeschäften eine Win-win-Situation für die Beteiligten zu Lasten des Fiskus zu schaffen (Spengel, DB 2025, 1234). Der § 36a EStG stellt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Nur die Anschaffung in einem bestimmten Zeitraum ist begünstigt

Rn. 295g Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entgegen der Regelung in § 7 Abs 2 EStG ist hier nur die "Anschaffung" begünstigt, nicht auch die "Herstellung"; Letzteres wäre wohl praktisch kaum relevant. Zum Begriff der "Anschaffung" s Rn 287e (1). Zum Verfassungsrecht deswegen s Rn 10j. Rn. 295h Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Entsprechend der Vorstellung des Gesetzgebers zum "Markthochlau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Inlandsbezug

Rn. 10u Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Das Problem der Beschränkung auf die steuerliche Förderung auf das Inland im Bereich der Abschreibungen (§§ 7ff EStG) ist nur teilweise vom Gesetzgeber gelöst:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die Ausnahme

Rn. 25 Stand: EL 185 – ET: 12/2025 § 7g Abs 4 S 1 EStG sieht vor, die Herabsetzung der AK/HK, die Verringerung der Bemessungsgrundlage und die Hinzurechnung rückgängig zu machen, wenn ein nach § 7g Abs 2 EStG begünstigtes WG nicht bis zum Ende des dem Wj der Anschaffung/Herstellung folgenden Wj in einer inländischen Betriebsstätte des Betriebs (fast) ausschließlich betrieblic...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Arithmetisch-degressive AfA nach § 7 Abs 2a EStG

Rn. 10f Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Genauso wenig ist es verfassungswidrig, dass der Gesetzgeber in Art 1 Nr 2 Buchst b des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland v 14.07.2025, BGBl I 2025 Nr 161 für reine E-Fahrzeuge eine neue arithmetisch-degressive Abschreibung für den Anschaffungszeitraum 01.07.2025–31.12...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Vereinbarkeit mit Europarecht

Rn. 465n Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Zur Beihilfeproblematik s Rn 10t. Rn. 465o–465p Stand: EL 185 – ET: 12/2025 vorläufig frei Rn. 465q Stand: EL 185 – ET: 12/2025 Eine Beschränkung der degressiven Gebäude-AfA nach § 7 Abs 5a EStG auf im Inland belegene Objekte wäre unionswidrig, s dazu § 7g EStG (s § 7g Rn 29 (Handzik), § 7h EStG (s § 7h Rn 2d-2g (Handzik) und § 7i EStG (s § 7i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / 2 Geldwerter Vorteil aus dem Aufladen

Soweit der geldwerte Vorteil aus dem elektrischen Aufladen im Betrieb des Arbeitgebers steuerfrei ist, besteht auch Beitragsfreiheit.[1] Gleiches gilt, wenn das Aufladen bei einem nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers erfolgt. Diese steuerrechtliche Förderung galt zunächst befristet für vor dem 1.1.2021 angeschaffte Fahrzeuge. Die Frist wurde auf Zeiträume ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstrad / Zusammenfassung

Begriff Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrrad unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung, stellt dies einen geldwerten Vorteil dar. Für die steuer- und beitragsrechtliche Bewertung ist zu unterscheiden zwischen: Fahrrädern und "kleinen" E-Bikes mit einer Motorunterstützung bis 25 km/h (sog. Pedelecs), die verkehrsrechtlich als...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Tiefgarage

Renovierung Bedeuten die Vorgaben in § 8 GEIG, dass es bei einer TG-Sanierung dann Pflicht ist, auf allen Parkplätzen eine Wallbox zu installieren? Wenn die Voraussetzungen des § 8 GEIG erfüllt sind, muss jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. "Leitungsinfrastruktur" ist nach § 2 Nr. 10 GEIG die Gesamtheit aller Leitungsfü...mehr

Lexikonbeitrag aus VerwalterPraxis Professional
Wallboxen im Wohnungseigent... /   Sonderfachleute

Wer kann die technischen Fragen rund um die Installation von Wallboxen beantworten? Auf welchen Sonderfachmann greift man zurück? Die wichtigsten Spezialisten sind Elektrofachbetriebe/Elektromeister. Sie prüfen die Hausinstallation (Absicherung, Leitungsquerschnitte, Zählerplatz), ob ein Lastmanagement nötig ist und welche Wallbox technisch und normgerecht passt. Energievers...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2025... / 3. Gewerbesteuer

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.7 Umsätze mit bestimmten Emissionsrechten und Zertifikaten (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG)

Rz. 82 Durch Gesetz v. 8.4.2010[1] wurde mWv 1.7.2010 das Reverse-Charge-Verfahren auf die Übertragung von Treibhausgas-Emissionsrechten ausgedehnt (§ 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG). Durch Gesetz v. 21.7.2011[2] wurde § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG mWv 28.7.2011 den geänderten Rechtsgrundlagen für den Emissionshandel angepasst. Durch Gesetz vom 12.12.2019[3] wurde mWv 1.1.2020 die Verlager...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 8 Durch Gesetz v. 15.12.2003[1] wurden mWv 1.1.2004 die Ausnahmen von der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers um die grenzüberschreitende Personenbeförderung im Luftverkehr durch einen im Ausland ansässigen Unternehmer erweitert (§ 13b Abs. 3 Nr. 3 UStG a. F.; jetzt Abs. 6 Nr. 3; Rz. 178). Rz. 9 Durch Gesetz v. 29.12.2003[2] wurde die Steuerschuldnerschaft des L...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerliche Behandlung bei ... / Ermittlung der Stromkosten

Die vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten können entweder nach dem tatsächlichen Verbrauch oder mithilfe einer Strompreispauschale berechnet werden. Die Pauschale wird auf Basis der halbjährlich veröffentlichten Durchschnittspreise des Statistischen Bundesamts ermittelt und vereinfacht so die Abrechnung erheblich. Das neue BMF-Schreiben enthält noch viele weitere pra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 wurde u. a. § 22f neu in das UStG eingefügt.[1] Entgegen seiner vielversprechenden Überschrift enthielt das vorgenannte Steueränderungsgesetz eine Fülle von steuerlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.2 Selbstabgabestellen der gesetzlichen Träger der Sozialversicherung (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG)

Rz. 421 § 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 3 UStG bewirkt, dass die gesetzlichen Träger der Sozialversicherung insoweit als Unternehmer behandelt werden, als sie sog. Selbstabgabestellen für Brillen und Brillenteile unterhalten. Mit der Abgabe der Brillen und der Brillenteile einschließlich der Reparaturarbeiten führen diese Stellen die gleichen Leistungen wie privatrechtlich tätige Optike...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.7.1 Notare und Ratschreiber (§ 2 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 UStG)

Rz. 420 Nach dem bis zum 1979 geltenden Recht unterlagen nur die Leistungen der freiberuflichen Notare der USt, während die Leistungen des Landes als hoheitliche Tätigkeit nicht besteuert wurden. Aus dieser unterschiedlichen Behandlung hatten sich Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Die Gesetzesregelung bezweckt, im Land Baden-Württemberg gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 8.1 Allgemeines

Rz. 371 Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind grundsätzlich als juristische Personen unternehmerfähig, sodass sich die Unternehmereigenschaft aus den allgemeinen Tatbestandsvoraussetzungen des § 2 Abs. 1 UStG ergibt. Wenn eine juristische Person des öffentlichen Rechts (jPöR) diese Voraussetzungen in ihrer Person erfüllt, sind allerdings bestimmte Einschränkungen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Besteuerung von E-Autos bei... / 3. Bewertung der Nutzungsentnahme von E-Autos

Für die private Benutzung von reinen Elektrofahrzeugen (ohne jegliche Kohlendioxidemission)[11] gelten sowohl bei der Listenpreismethode als auch bei der Fahrtenbuchmethode verminderte Entnahmewerte. Bruttolistenpreis: Sofern der Bruttolistenpreis des E-Autos bestimmte Grenzen nicht übersteigt, wird für die Entnahmebewertung der bei der Listenpreismethode anzusetzende Bruttolist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2025, Die Kfz-Steuerbefreiung als Lackmustest - Warum Elektromobilität jetzt Klarheit verdient

Kaum eine Entwicklung der vergangenen Jahre hat die deutsche Mobilitätslandschaft so nachhaltig verändert wie die Elektromobilität. Doch was als mutiges Aufbruchssignal begann, droht angesichts aktueller politischer Unklarheiten ins Stocken zu geraten: Der drohende Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bei Neuzulassungen ab 2026 sorgt für Unsicherheit – bei In...mehr

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§ 56 Wohnungseigentumsrecht / Literaturtipps

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Die Neufassung des § 7c EStG

Rn. 2 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Art 2 Nr 1 Buchst a, Nr 5, Art 39 Abs 2 des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) schuf eine neue Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder, zum Anwendungszeitraum s Rn 4, 5. Rn. 3 Stand: EL 184 – ET:...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Förderweg und Umfang Sonderabschreibung, keine Verteilbarkeit der Sonderabschreibung

Rn. 12 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Dass der Gesetzgeber hier das Förderinstrument "Sonderabschreibung" und nicht "erhöhte Absetzungen" gewählt hat, liegt in seinem gesetzgeberischen Ermessen und verstößt nicht gegen Art 3 Abs 1 GG (wohl auch Kulosa in Schmidt, § 7c EStG Rz 1 (44. Aufl 2025). Zum Unterschied zwischen den beiden Förderungswegen s § 7a Rn 9–11 (Handzik). Festzuh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Befristung der Förderung

Rn. 21 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Nur in einem bestimmten Zeitraum angeschaffte Abschreibungsobjekte (zur Auslegung, welche dazu gehören, s Rn 4, 5) sind begünstigt. Die Sonderabschreibung ist damit insoweit von vornherein zeitlich befristet. Auch dies ist verfassungsrechtlich zulässig (Art 3 Abs 1 GG). Angesichts seines weiten Spielraums kann der Gesetzgeber festlegen, die E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Beihilfeproblematik

Rn. 6 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7c EStG ist eine Sonderabschreibung. Wie bei anderen Sonderabschreibungen auch (s § 7b Rn 4 (Handzik)) stellt sich die Frage, inwieweit eine solche mit Art 107 AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der EU, Abl EG Nr C 115 v 09.05.2008, 47, in Kraft seit 01.12.2009, vormals Art 87 EGV) vereinbar ist. Die Ausführungen unter s § 7b Rn 4 (Handzik)...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Hinweis: § 7c EStG idF des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) ist noch nicht in Kraft getreten, ausführlich dazu unter s Rn 7. A. Rechtsentwicklung 1. Der frühere Regelungsinhalt des § 7c EStG Rn. 1a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Die Vorschrift d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5 Die Organgesellschaft als übernehmende Körperschaft iSd § 12 Abs 2 S 2 UmwStG (§ 15 S 1 Nr 2 S 1 und 2 KStG)

Tz. 64 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Ein Übernahmegewinn, der sich bei Verschmelzung einer auf eine andere Kö ergibt, bleibt nach § 12 Abs 2 S 1 UmwStG stlich außer Ansatz. Dies ist systematisch zutr die Behandlung, die sich bei Annahme eines Tauschgeschäfts auch bei Anwendung des § 8b Abs 2 S 1 KStG ergeben würde. § 12 Abs 2 S 2 UmwStG erklärt den § 8b KStG für anwendbar, sowe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Abschreibungsgegenstand neue Elektronutzfahrzeuge (§ 7c Abs 1 EStG)

Rn. 4 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Art 2 Nr 26 Buchst d des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) = § 52 Abs 15b EStG idF des Gesetzes ordnet an, dass "Elektrolieferfahrzeuge" im Zeitraum ab 31.12.2019 bis vor dem 01.01.2031 (also ein 10-Jahres-Zeitraum: 01.01.2020–31.12.2030) ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Standort und Zweck der Norm

Rn. 1 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG gehört zu den Vorschriften über die Gewinnermittlung (§§ 4–7i EStG, § 7k EStG ist weggefallen). Die Vorschrift enthält einige allg Bestimmungen für §§ 7b–7i EStG betreffend erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen, sozusagen einen "Allgemeinen Teil" für diesen Bereich, der wichtige Regelungen "vor die Klammer zieht" (R 7a Abs 1 ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.2 Elektronutzfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder (§ 7c EStG)

Tz. 77 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei neuen Elektronutzfahrzeugen sowie elektrisch betriebenen Lastenfahrrädern kann neben der linearen Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG eine Sonderabschreibung i. H. v. 50 % der Anschaffungskosten in Anspruch genommen werden (§ 7c EStG). Die Regelung gilt grundsätzlich (s. jedoch den nachfolgenden Hinweis!) für nach dem 31.12.2019 und vor de...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 9 Stand: EL 184 – ET: 10/2025 § 7a EStG betrifft erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen. Die Absetzungen nach § 7 Abs 1, 2, 4, 5 EStG (soweit noch anwendbar, s § 7 Rn 2c (Handzik)) und § 7 Abs 5a EStG sind keine "erhöhten", sondern gewöhnliche Absetzungen (s Rn 9b, 10). Rn. 9a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Beide Begriffe "erhöhte Absetzungen" und "Sonderabschreibungen" ...mehr