Fachbeiträge & Kommentare zu Elektromobilität

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Betriebsausgaben / 7 Betriebsausgaben-Pauschale

Grundsätzlich sieht das Gesetz keine Betriebsausgaben-Pauschalen vor. Eine Ausnahme hiervon betreffen den Abzug von Verpflegungsaufwendungen anlässlich von Geschäftsreisen[1] oder die Fahrten mit eigenem PKW im Privatvermögen aus Anlass einer Geschäftsreise.[2] Neuer Pauschbetrag für Berufskraftfahrer Mit dem Jahressteuergesetz 2019[3] wurde erstmals für Veranlagungszeitraum 2...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.4 Förderrichtlinie Elektromobilität

Auf Basis der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) batterieelektrische Anwendungen in 3 Förderbereichen. Die Richtlinie wurde am 24.12.2020 im Bundesanzeiger (BAnz) veröffentlicht und setzt das bisherige BMDV-Förderangebot aus den Jahren 2015 bis 2020 fort. Die aktuelle Förderrichtlinie Elektromobilität des BMDV, di...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.3 Richtlinie zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (Elektro-Mobil)

Mit dem Förderprogramm "Elektro-Mobil" unterstützt das BMWK aktuell 58 Forschungs- und Entwicklungsprojektverbünde mit 321 Partnern, die die energie- und klimapolitischen Ziele der Elektromobilität erschließen sowie die Wettbewerbsposition deutscher Schlüsselindustrien mit Blick auf die Verkehrs- und Energiewende stärken. Die geförderten Projekte tragen dazu bei, die Gesamtsy...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 1 Das Konzept der Bundesförderung

Mit dem "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" von 2009 will die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung der E-Mobilität ebenso wie die Marktvorbereitung und Markteinführung von elektrischen Fahrzeugen vorantreiben. Dafür stehen Fördermittel bereit, die in der Hauptsache über vier Bundesministerien verteilt werden. Jedes Ministerium setzt dabei andere Schwerpun...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 6 Der Umweltbonus

Der Umweltbonus war ein staatliches Förderprogramm von Elektroautos und Plug-in-Hybriden in Deutschland, das eine finanzielle Prämie beim Kauf bot. Die Förderung konnte für Fahrzeuge beantragt werden, die zwischen dem 18.5.2016 und dem 17.12.2023 zugelassen wurden. Der Bonus subventionierte neben dem Kauf auch das Leasing von Elektroautos. Ein Teil der Förderung kam vom Hers...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.3 Berlin

E-Auto Förderungen gibt es im Bereich Forschung und Entwicklung, unternehmerische Investitionen sowie in Kombination mit dem Ausbau erneuerbarer Energien. Informationen finden sich in der Förderdatenbank. Das größte Förderprogramm ist "Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)" zur Förderung von Elektroautos, Brennstoffzellen sowie Plug-in-Hybrid-Fahrzeugen für kleine und mitt...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 3.1 Umweltprogramm (240/241)

Mit dem als "Umweltprogramm" bezeichneten Programm 240/241 stellt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergünstigte Kredite für Investitionen bereit, die die Elektromobilität fördern und die Umweltbilanz in Unternehmen verbessern. Gefördert werden: Anschaffung von Fahrzeugen mit Elektro-, Hybrid- oder Brennstoffzellenantrieb sowie umweltfreundlicher Schienen- und Wasserfa...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.1 Baden-Württemberg

Mit der "Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW" schafft Baden-Württemberg Förderungen für die Entwicklung und den Ausbau der Elektromobilität. Das Land bietet einigen Unternehmenszweigen, Institutionen und Körperschaften des öffentlichen Rechts Förderungen für E-Mobilität. E-Taxi und dazugehörige Ladeinfrastruktur E-Bus und dazugehörige Ladeinfrastruktur Ladein...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 2 Die Förderprogramme des Bundes

Derzeit werden im Rahmen des "Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität" vor allem folgende Förderprogramme umgesetzt. 2.1 Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMDV Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" hatte der Bund in 6 Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen EUR ...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4 Die Förderprogramme der Länder und Kommunen

Neben den in der Mehrzahl ausgelaufenen bundeseinheitlichen Programmen gibt es mehrere Hundert staatliche Förderprogramme für Elektromobilität, die sich allerdings je nach Region, Förderobjekt und Antragsteller (Privat- oder Geschäftskunden) unterscheiden. Vor allem viele Bundesländer und Kommunen haben eigene, zum Teil sehr attraktive, Förderprogramme aufgelegt. 4.1 Baden-Wü...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.13 Sachsen

Sachsen bietet einige Programme zur E-Auto-Förderung, die sich vor allem an öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Hochschulen und Unternehmen richten. Außerdem gibt es Förderprogramme für nachhaltige Mobilität auf dem Land. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastrukturen Klimaschutzinitiative – Kommunale Klimaschutz-Modellprojektemehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.15 Schleswig-Holstein

Das Land Schleswig-Holstein hat eine Förderdatenbank für alle Förderprogramme rund um Elektromobilität auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene eingerichtet. Es bietet aktuell keine eigenen Förderungen an.mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / Zusammenfassung

Überblick Der Einstieg in die E-Mobilität ist für Unternehmen natürlich vor allem dann sinnvoll, wenn dem eingesetzten Kapital auch entsprechende Erlöse gegenüberstehen. Für den Bereich der Elektromobilität existiert eine Vielzahl unterschiedlicher Fördermöglichkeiten (Zuschüsse, Kredite), die in diesem Beitrag erläutert werden. Auch die verschiedenen Möglichkeiten, Einnahme...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.12 Saarland

Informationen zu den Fördermöglichkeiten für Elektroautos im Saarland finden sich auf EnergieSaarLorLux sowie in der Förderdatenbank. Für Privatpersonen gibt es weiterhin einen Umweltbonus in Höhe von 3.000 EUR. Die Förderung gilt nur für E-Autos mit einem Nettolistenpreis von maximal 45.000 EUR. IKT für Elektromobilität: wirtschaftliche E-Nutzfahrzeug-Anwendungen und Infrastr...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.11 Rheinland-Pfalz

Die Energieagentur Rheinland-Pfalz arbeitet an der Umsetzung der Verkehrswende durch die Förderung von Elektromobilität über Ladeinfrastruktur, Forschungsprojekte sowie E-Fahrzeuge. Als Übersicht für alle E-Auto-Förderungen hat die Energieagentur den Fördermittelkompass angelegt. Beratungsprogramm Mittelstand für strategische, wirtschaftliche, organisatorische und technische ...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.2 Bayern

Der Fokus der Bayerischen Staatsregierung zur Unterstützung von Elektromobilität liegt auf den Bereichen Forschung, Entwicklung und bedarfsgerechter Ladeinfrastruktur. Förderprogramm "Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Bayern 2.0" für Privathaushalte, juristische Personen sowie Landkreise für die Beschaffung und Installation von Ladepunkten. Als ...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 4.16 Thüringen

Thüringen hat das Programm E-Mobil Invest – Förderung der Elektromobilität in Thüringen über die Thüringische Aufbaubank aufgelegt. Das Programm richtet sich hauptsächlich an öffentliche Einrichtungen und Unternehmen. Gefördert werden: Errichtung und Modernisierung öffentlicher Ladeinfrastruktur für elektrisch betriebene Pkw und Nutzfahrzeuge (Ladepunkte) sowie des erforderli...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.1 Bundesprogramm Ladeinfrastruktur des BMDV

Bereits mit der seit Februar 2017 laufenden und bis Juni 2021 verlängerten "Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland" hatte der Bund in 6 Förderaufrufen insgesamt 300 Millionen EUR zur Verfügung gestellt und damit sowohl private Investoren als auch Städte und Gemeinden bei der Errichtung von Schnell- und Normallladepunkten unterstützt. Das Bunde...mehr

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 1 Die öffentliche Ladeinfrastruktur

Auch Elektroautos brauchen "Kraftstoff". Was für Verbrennungsmotoren die Tankstelle, ist für E-Autos die Steckdose oder Ladesäule. Ein ausreichendes und bedarfsgerechtes Angebot an öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur ist deshalb ein wichtiges Kriterium für die Akzeptanz von Elektromobilität. Die Attraktivität von Elektrofahrzeugen hängt aus Kundensicht vorrangig davon ...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 2.5 Förderprogramm Aufbau von nicht öffentlich zugänglicher Schnelllade-Infrastruktur für KMU und Großunternehmen

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität mit einem neuen Förderprogramm seit September 2023 Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Gefördert werden gewerblich genutzte Schnellladepunkte mit einer Ladeleistung von mindestens 50 kW sowie der dafür notwendige Netzanschluss. ...mehr

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E-Mobilität: Ladeinfrastruk... / 6 Bezahlsysteme

"Diskriminierungsfreie" Ladestationen Die LSV 2 schreibt vor, dass jeder Nutzer an den öffentlichen Ladestationen "diskriminierungsfrei" seinen Strom beziehen und abrechnen können muss. Das bedeutet, dass Anbieter der öffentlichen Ladestationen nicht mehr nur ihren Vertragskunden Strom liefern dürfen. Neben der vertragsbasierten Abrechnung, bei der mit der persönlichen Ladeka...mehr

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E-Mobilität: Förderprogramm... / 5 Die Steuervorteile für E-Autos und E-Zweiräder

Im Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Kraftfahrzeugsteuer stärker an CO2-Emissionen auszurichten und die Steuerbefreiung für Elektro-Pkw zu verlängern. Entsprechend fließt für Pkw, die ab 2021 neu zugelassen werden, neben dem Hubraum künftig verstärkt eine Klimakomponente in die neu geregelte Kfz-Steuer ein. Sie orientiert sich am CO2-Ausstoß de...mehr

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Gebrauch und Nutzung von So... / 3 Sondereigentum

Durch Gebrauchsregelung können die Wohnungseigentümer zwar die Nutzung des Sondereigentums näher ausgestalten. Weder durch Vereinbarung noch durch vereinbarte Öffnungsklauseln kann in unentziehbare und unverzichtbare Rechte der Wohnungseigentümer eingegriffen werden. Auch die elementaren Grundprinzipien des WEG unterliegen nicht der Disposition der Wohnungseigentümer. Seit In...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschn ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BGBl I...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Aufenthaltsdauer (§ 62 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat mit Wirkung ab dem 01.03.2020 in § 62 Abs 2 EStG die Nr 4 neu eingefügt. Danach erhalten Drittstaatsangehörige, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, aus verfassungsrechtlich...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern nach § 62 Abs 2 EStG

Rn. 157 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 Abs 2 EStG wurde mWv 01.03.2020 neu gefasst (Art 3 Nr 2, Art 39 Abs 3 Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451). Da die in § 62 Abs 2 EStG aF genannten Anspruchsvoraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Beschäftigungsduldung gem § 60d iVm § 60a Abs 2 S 3 AufenthG (62 Abs 2 Nr 5 EStG)

Rn. 246 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Regelung, die sich für Zeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen und vor dem 01.03.2020 enden, in § 62 Abs 2 Nr 4 EStG befand (vgl § 52 Abs 49a S 2 idF Art 2 Nr 26 Buchst j des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) findet s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Rechtsentwicklung

Rn. 10 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Qualifikation als fünfte Einkunftsart erfuhren die Einkünfte aus KapVerm mit dem EStG 1925, obgleich bereits schon früher die Nutzung von KapVerm zu Einkommen führte. Ihren Platz in § 20 EStG erhielten sie durch die Steuerreform 1934 (EStG 1934). Wesentliche Änderungen bis zum geltenden Rechtsstand: EStRG v 05.08.1974 (BGBl I 1974, 530): §...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Sustainability Office
Zukunftsfähige Praxis: Wie ... / 2.7 Verabschiedung von Kfz mit Verbrennungsmotoren: Nutzung von Elektromobilität

Trotz klimafreundlicher Dienstreiserichtlinien wird es weitere THG-Emission aufgrund von Individual-Mobilität geben, die es zu reduzieren gilt. Zunächst: Elektromobilität ist aktuell die einzige technische Lösung, die großflächig funktioniert und in breitem Umfang dazu in der Lage ist, Verbrennungsmotoren als Antriebskonzept abzulösen – wenn auch bei veränderten Gebrauchseig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Entwicklung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG

Rz. 1 Die geltende Fassung des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG geht auf das Jahressteuergesetz 2024 – JStG 2024 – v. 5.12.2024[1] zurück. Hierdurch wurden die Einschränkungen der Steuerermäßigung für Kunstgegenstände und Sammlungsstücke (einschließlich Sammlerbriefmarken), die der Gesetzgeber mWv 1.1.2014 eingeführt hatte (Rz. 1a), mWv 1.1.2025 wieder rückgängig gemacht. Dies geschah...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.55.2 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 828 Die vorstehende Fassung der Nr. 55 der Anlage 2 des UStG beruht auf Art. 12 Nr. 21 des Gesetzes v. 12.12.2019[1] Hierdurch werden Menstruationsartikel erstmals in die Steuerermäßigung einbezogen. Die Neuregelung ist am 1.1.2020 in Kraft getreten (Art. 39 Abs. 2 JStG 2019). Der ermäßigte USt-Satz für die Monatshygieneprodukte ist somit auf Umsätze (Lieferungen, Einfuh...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Entwicklung der Anlage 2 des UStG

Rz. 8 Die mit der Einführung der MwSt in Deutschland zum 1.1.1968 eingeführte "Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände" war dem UStG zunächst als Anlage 1 angefügt (Rz. 2), ab 1.1.1980 dann als Anlage des UStG (Rz. 2) und ab 1.1.2004 als Anlage 2 des UStG (Rz. 7). Diese Liste (Anlage 1, Anlage bzw. Anlage 2 des UStG) ist im Laufe der Zeit in zahlreiche...mehr

Urteilskommentierung aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Keine (Pflicht-)Veranlagung bei Stellung eines Antrags auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist

Leitsatz 1. Der Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entfaltet keine anlaufhemmende Wirkung nach § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO), wenn er zusammen mit Abgabe der Steuererklärung nach Ablauf der Festsetzungsfrist des § 169 Abs. 2 AO gestellt wird. 2. Kapitaleinkünfte, die dem besonderen Steuertarif nach § 32d Abs. 1 EStG aber nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen, sind in die "positive Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte"...§ 46 Abs. 2 Nr. 1 EStGmehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO, FVG... / 5 Prüfungsverlangen für bestimmte Betriebe (Abs. 5)

Rz. 10 § 19 Abs. 5 FVG ist ebenfalls durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz v. 5.9.2006[1] eingefügt und durch das Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[2] sowie das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v. 12.12.2019[3] geändert worden. Diese Vorschrift ergänzt § 19 Abs. 1 ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 8.2.4.3 Nicht zu starkes Absinken der Lohnsumme (§ 8c Abs 1a S 3 Nr 2 KStG)

Tz. 331 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Wie die Nr 1 macht auch die Nr 2 des § 8c Abs 1a S 3 KStG den Erhalt der Arbeitsplätze in der Verlust-Kö zur Voraussetzung für den Erhalt des Verlustabzugs. Danach setzt die Erhaltung der wes Betriebsgrundlagen voraus, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen der Kö innerhalb von fünf Zeitjahren nach dem Beteiligungserwerb 400 %...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) v. 5.12.2006 [1] war § 1 zum Zeitpunkt seines Inkrafttretens mit Wirkung zum 1.1.2007 noch in 7 Absätze untergliedert. Im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union v. 19.8.2007 [2] wurde § 1 Abs. 7 Nr. 2c sprachlich modifiziert ("oder" wurde durch ein Komma ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.2.1 Nachträgliche Anschaffungskosten

Tz. 93 Stand: EL 109 – ET: 03/2023 Ob der Forderungsverzicht zu nachträglichen AK auf die Anteile des AE führt, war in der Vergangenheit nicht von der Bewertung der verdeckten Einlage auf Ebene der Kö abhängig. Insbes für Fälle, in denen sich die Beteiligung im PV befindet (es sich also um einen Anteil iSv § 17 EStG handelt), galten andere Bewertungsgrundsätze. Für § 17 EStG ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Der neue § 8c KStG sowie § 14 StFG

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Durch das URefG 2008 v 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) wurde ein neuer § 8c KStG als Ersatz für den wegfallenden § 8 Abs 4 KStG eingefügt, wobei in einer Übergangszeit bis 2012 der frühere § 8 Abs 4 KStG – ggf sogar neben § 8c KStG – anzuwenden sein konnte (s Tz 402ff, dort auch wegen der erstmaligen Anwendung). Tz. 5 Stand: EL 102 – ET: 06/202...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3 Sachlicher Anwendungsbereich

Tz. 45 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Von der Abzugsbeschränkung betroffen sind nach Verw-Auff (s Rn 2 des BMF-Schr v 28.11.2017; zust s Frotscher, in F/D, § 8c KStG Rn 76) folgende Verluste (tw str, s Zerwas/Fröhlich, DStR 2007, 1933, 1937 und s Kußmaul/Richter/Tcherveniachki, GmbHR 2008, 1009, 1014): Verlustabzug iSd § 10d EStG (Verlustvor- und -rücktrag, einschl der Verlustvor...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13 Zeitliche Anwendung

Tz. 402 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Nach § 34 Abs 6 S 3 KStG idF des URefG 2008 war § 8 Abs 4 KStG neben § 8c KStG letztmals anzuwenden, wenn mehr als die Hälfte der Anteile an einer Kö innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren übertragen wurden, der vor dem 01.01.2008 beginnt, und der Verlust der wirtsch Identität vor dem 01.01.2013 eintrat (s Rn 67 des BMF-Schr v 28.11.2017...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.4 Bewertung eines Forderungsverzichts

Tz. 60 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Auch verdeckte Einlagen iRe Forderungsverzichts sind auf Ebene der Empfänger-Kö mit dem Tw zu bewerten. Auf den Nennbetrag kommt es nicht an. Maßgeblich ist der Tw der Forderung im Verzichtszeitpunkt; s Beschl des GrS des BFH v 09.06.1997 (BStBl II 1998, 307); s Urt des BFH v 29.07.1997 (BStBl II 1998, 652); und s Urt des BFH v 16.05.2001 (B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Rechtsentwicklung; Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 § 8b KStG, der in Abs 1 alle Dividendenausschüttungen zwischen Kö und in Abs 2 alle Gewinne aus der Veräußerung von Kap-Beteiligungen erfasst, ist einer der zentralen Vorschriften des KStG. Die grundlegende Ausweitung der St-Befreiung auch auf inl Beteiligungs-Eink ist durch den Systemwechsel vom Anrechnungs- zum Halb-Eink- bzw dem heutigen T...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Auswirkungen des § 8b Abs 1 S 1 und 6 KStG auf die Gewerbesteuer

Tz. 61 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Die StBefreiung gem § 8b Abs 1 S 1 und 5 KStG schlägt nicht automatisch auf die GewSt durch. Nach § 8 Nr 5 GewStG sind die Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG ab dem EHZ 2001 bei der GewSt wieder hinzuzurechnen, soweit die Voraussetzungen des § 9 Nr 2a oder 7 GewStG nicht vorliegen. Hierbei stellt § 8 Nr 5 GewStG nur abstrakt auf die Vorausetzungen d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4 Anschaffungskosten (Abs. 2a)

Rz. 202 § 17 Abs. 2a EStG definiert den Begriff der Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG und konkretisiert auf diese Weise die Vorschriften zur Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft i. S. d. § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. Die Regelung wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änder...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.2 Rechtsentwicklung

Rz. 5 Die Steuerbefreiung für Umsätze von Blinden reicht bis in das Jahr 1923 zurück (damals noch eine Umsatzsteuerbefreiung für Kriegsblinde). Unmittelbare Vorläufer von § 4 Nr. 19 Buchst. a UStG (Umsätze der Blinden) waren die Regelungen in § 4 Nr. 18 UStG 1951 und § 45 UStDB 1951. Durch § 4 Nr. 19 Buchst. b UStG 1967 war insofern eine Erweiterung gegenüber dem früheren Re...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.2 Umfang der Anschaffungskosten (S. 2)

Rz. 204 § 17 Abs. 2a S. 2 EStG bestimmt, dass zu den Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG auch die Anschaffungsnebenkosten (das Gesetz spricht von "Nebenkosten") und die nachträglichen Anschaffungskosten gehören. Die Vorschrift korrespondiert mit § 255 Abs. 1 S. 2 HGB, der für den handelsrechtlichen Anschaffungskostenbegriff, der auch im Steuerrecht gilt,[1] eine ver...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 1.4 Rechtsentwicklung

Rz. 22 § 17 EStG war bereits im EStG 1949 in einer Form enthalten, die der jetzigen Regelung in ihrer Grundform entsprach. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz v. 14.5.1965[1] neu gefasst. Neben der Konkretisierung einiger Tatbestandsmerkmale führte diese Regelung den Freibetrag ein, beseitigte das in § 17 Abs. 4 EStG der ursprünglichen Fassung enthaltene Abzugsverbot für V...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.1 Rechtsentwicklung

Rz. 206 Bis zum MoMiG v. 23.10.2008: Mit § 17 Abs. 2a S. 3 EStG überschreibt der Gesetzgeber zum Teil die aktuelle Rspr. des BFH zur steuermindernden Berücksichtigung von ausgefallenen Gesellschafter-Finanzierungshilfen im Rahmen des § 17 Abs. 1, 4 und 5 EStG. In der Vergangenheit hat der BFH den Begriff der nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2 EStG weit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5a... / 1.2 Zeitlicher Geltungsbereich

Rz. 4 Nach § 52 Abs. 15 S. 1 EStG a. F. ist § 5a Abs. 1 bis 3, 4a bis 6 EStG erstmals für das Wirtschaftsjahr anzuwenden, das nach dem 31.12.1998 endet, Abs. 4 erstmals für das letzte Wirtschaftsjahr, das vor dem 1.1.1999 endet (§ 52 Abs. 15 S. 2 EStG). Altbetriebe, die bereits vor 1999 Einkünfte aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielt haben, k...mehr