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Praxis-Beispiele: Dienstwagen, Elektromobilität / 8 Laden von E-Dienstwagen

Carola Hausen
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Sachverhalt

Der Arbeitnehmer fährt ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, welches er auch privat nutzen darf. Der Arbeitgeber gibt ihm die Möglichkeit, das Fahrzeug kostenlos auf dem Firmenparkplatz an einer betriebseigenen Ladestation aufzuladen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer außerdem einen pauschalen Auslagenersatz für das Aufladen zuhause.

Wie ist der geldwerte Vorteil aus dem Aufladen des E-Dienstwagens und der pauschale Auslagenersatz des Arbeitgebers zu bewerten?

Ergebnis

Wird der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens zu privaten Fahrten nach der pauschalen Nutzungswertermittlung (1-%-Regelung) ermittelt, ist der geldwerte Vorteil für den vom Arbeitgeber gestellten Ladestrom bereits abgegolten. Bei Dienstwagen stellt die Erstattung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten einen steuerfreien Auslagenersatz dar. Ein pauschaler Auslagenersatz von monatlich 30 EUR bleibt neben der kostenlosen Lademöglichkeit beim Arbeitgeber steuerfrei. Durch den pauschalen Auslagenersatz sind sämtliche Kosten des Arbeitnehmers für den Ladestrom abgegolten. Übersteigen die vom Arbeitnehmer in einem Kalendermonat getragenen Kosten für den Ladestrom die Pauschale, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anstelle der maßgebenden Pauschale auch die anhand von Belegen nachgewiesenen Kosten als steuerfreien Auslagenersatz erstatten.

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