Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Erträge aus Kapitallebensversicherungen

Rz. 667 Erträge aus Kapitallebensversicherungen unterliegen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2005 der Besteuerung (bis 2004: § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG a.F.). Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen worden sind, also sog. Neuverträge, gehören ab dem Veranlagungszeitraum 2005 zu den Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG n.F. und nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Werbungskosten

Rz. 681 "Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" sind Werbungskosten[443] (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG, Anlage V 2015, Tz. 33 ff.). Grundsätzlich können auch auf die Vermietung/Verpachtung entfallende Grundstücksaufwendungen als Werbungskosten abgezogen werden. Dieses gilt jedoch nicht für Objekte, in denen die Miete für die Überlassung der Wohnung zu Wohnz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / f) Vermögenszuwachsrechnung

Rz. 1121 Bei der Vermögenszuwachsrechnung wird das gesamte Vermögen des Steuerpflichtigen innerhalb zweier Stichtage erfasst. Dabei wird davon ausgegangen, dass sich die Steuermehrungen nur aus versteuerten Einkünften, steuerfreien Einnahmen und einmaligen Vermögensanfällen, wie z.B. Erbschaften, Schenkungen, Spielgewinne, ergeben. Zeigen sich hier Differenzen, ist dies nach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (3) Prüffolge

Rz. 843 Folgende Prüffolge ist zu beachten: Hinweis Ab dem 1.1.2020 gibt es eine neue Einkommensgrenze für Kinder von pflegebedürftigen Eltern geben. Diese liegt künftig bei einem Jahreseinkommen von 100.000 EUR brutto. Damit gleicht das...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Originäre Buchführungspflicht

Rz. 182 [Autor/Zitation] Soweit sich eine Verpflichtung zur Buchführung nicht schon aus § 124 öBAO ergibt, sind Unternehmer für einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb oder einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb iSd. § 31 öBAO unter den in § 125 öBAO weiter normierten Voraussetzungen für Zwecke der Erhebung der Abgaben vom Einkommen buchführungspflichtig. Der Unternehm...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. ABC

Rz. 210 [Autor/Zitation] Abbruchverpflichtung: Siehe "Entfernungsverpflichtung". Abfallentsorgung: Für die Verpflichtung zur Entsorgung von Abfall ist eine Rückstellung zu passivieren (vgl. auch Rz. 79). Die Verpflichtung ist hinreichend konkretisiert, denn es steht dem bilanzierenden Unternehmen nicht frei, in welcher Art und in welchem Zeitraum es sich seines Abfalls entledi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Bewirtungs-, Reisekosten und Geschenke, Lizenzschrankenaufwand

Rz. 527 Nach § 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG sind Bewirtungsaufwendungen nur noch mit 70 % als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn sie angemessen und ihre betriebliche Veranlassung durch Angabe des Bewirtungsanlasses und der bewirteten Personen nachgewiesen wird. Rz. 528 ▪ Unterhaltsrelevanz Auf die steuerrechtlich erforderliche Dokumentation/Nachweis besteht ein unterhaltsrechtli...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 und § 13a EStG)

Rz. 177 Unter Land- und Forstwirtschaft versteht man die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie der Verwertung der dadurch selbst gewonnenen Erzeugnisse (R 15.5 Abs. 1 S. 1 EStR 2012). Jeweils nach dem Gesamtbild der Verhältnisse ist zu entscheiden, ob eine land- oder forstwirtschaftliche Tätigkeit des Steuerpflichtige...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Erträge

Rz. 121 [Autor/Zitation] Analog zur Aufwandsdefinition versteht man unter Erträgen jede betrieblich veranlasste Mehrung des Rein- oder Netto-Vermögens durch Güter oder Dienstleistungen, die einer Geschäftsperiode zuzurechnen sind (vgl. Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 210). Daneben umfasst der Ertragsbegriff aber auch die Mehrung des Netto-Vermögens zB infolge v...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Gewinnermittlungen nach Durchschnittssätzen

Rz. 218 Neben dem Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmen-/Überschussrechnung kennt das Einkommensteuergesetz noch die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG (vgl. ausführlich zur alten und neuen Rechtslage oben Rdn 181). Diese kommt allerdings nur bei Land- und Forstwirten in Betracht. Die Land- und Forstwirte müssen den Gewinn entweder nach § 4 Abs....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Steuertatbestände der Kapitaleinkünfte auf private Kapitalerträge

Rz. 655 Erfasst werden die folgenden Einkünfte aus privaten Kapitalvermögen unabhängig davon, ob die Erträge/Gewinne ausgeschüttet oder thesauriert (zur Thesaurierung siehe Rdn 583 ff.) werden: Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, sonstige Kapitalerträge, verdeckte Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne aus Wertpapier- und Termingeschäften sowie Anteilen an Kapitalgesellscha...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 103 [Autor/Zitation] Rechnungsabgrenzungsposten sind gem. § 250 zu aktivieren bei Vorliegen von Ausgaben, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen und zu passivieren bei Vorliegen von Einnahmen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Es handelt sich um transitorische Posten ieS, deren Zweck in der zutreff...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Aufwendungen/Werbungskosten nach §§ 9a, 20 Abs. 9 EStG

Rz. 658 Der Abzug von Anschaffungskosten sowie unmittelbaren Veräußerungskosten erfolgt nur bei Veräußerungsgeschäften. Es gibt keinen Abzug tatsächlicher Werbungskosten.[430] Rz. 659 Hinweis Zur unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung und Abzugsfähigkeit müssen tatsächlich entstandene Werbungskosten wegen ihrer unterhaltsrechtlichen Berücksichtigung als Ausgaben gesondert vorg...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Passive Rechnungsabgrenzungsposten/RAP

Rz. 483 Nach § 250 Abs. 2 HGB sind Einnahmen vor dem Abschlussstichtag periodisch abzugrenzen, soweit sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Hier sind aber nur transitorische Passiva auszuweisen; antizipative Passiva sind als Verbindlichkeiten oder Rückstellung zu bilanzieren (Beispiel, vgl. Rdn 402: das Versicherungsunternehmen bucht hier die Versich...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Nach diesem Tag

Rz. 160 [Autor/Zitation] Die Einnahme muss Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Dies ist nicht der Fall, wenn die Gegenleistung des Kaufmanns vor dem Ende der Abschlussperiode erbracht wurde und die Einnahme daher keinen Vorleistungscharakter besitzt, wie zB bei vereinnahmten Provisionen für ein vermitteltes Darlehen, beim Mobilienleasing mit ...mehr

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zfs 10/2023, Medikamentenkl... / 2 Aus den Gründen:

[…] Die Rechtsbeschwerde hat einen zumindest vorläufigen Erfolg. Das Amtsgericht hat den Betroffenen, obwohl dieser über einen Cannabis-Pass verfügt, mit der Begründung verurteilt, die Verschreibung des Cannabis sei unter "Missachtung jeglicher grundlegender, ärztlicher Mindestanforderungen für Betäubungsmittel" erfolgt. So habe der ausstellende Arzt lediglich die Behauptung,...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Inhalt und Zweck der gesetzlichen Regelung

Rz. 244 [Autor/Zitation] Abs. 1 Nr. 5 bestimmt, dass die Berücksichtigung von Aufwendungen und Erträgen im JA unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen vorzunehmen ist. Daraus sind zwei eng miteinander verknüpfte Grundsätze abzuleiten: Der ausschließlich auf den Begriff "Zahlungen" bezogene Grundsatz der Pagatorik sowie der Grundsatz der Periodisierung (Baet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / bb) Bestimmte Zeit

Rz. 193 [Autor/Zitation] Die Einnahmen bzw. Ausgaben müssen Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Das Tatbestandsmerkmal ist ein wesentliches Abgrenzungskriterium zu den Transitorien iwS und soll verhindern, dass unsichere, nur schätzbare und somit nicht bilanzierungsfähige Werte als RAP bilanziert werden (vgl. Ch. Nowotny in Strau...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / Schrifttum:

zu Abs. 1 (Allgemein): Van der Felde, Die Rechtsnatur der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, StbJb. 1954/55, 45; Barth, Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, betriebswirtschaftlich, handelsrechtlich und steuerrechtlich – Ein geschichtlicher Aufriß, ZfhF 1963, 384; Christoffers, Die Grundlagen der Grundsätze ordnungsgemäßer Bilanzierung, BFuP 1970, 78; Körner, Wesen und...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Bedeutung und Zweck

Rz. 4 [Autor/Zitation] Rückstellungen gehören zu den Schulden im bilanzrechtlichen Sinne (Kleindiek in Großkomm. HGB6, § 249 Rz. 9; Kirsch, Rechnungslegung, § 249 Rz. 1 [10/2020]; Meyering/Gröne in HKMS3, § 249 HGB Rz. 3; Michling, Rückstellungen für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen in der Steuerbilanz, 55); ebenfalls zu den Schulden gehören die Verbindlichkeiten (zur Ab...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / D. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 182 [Autor/Zitation] § 198 öUGB Inhalt der Bilanz (1)–(4) … (abgedruckt bei § 247 Rz. 151 ff. ) (5) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. (6) Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlußstichtag auszuweisen, sow...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Sozialrechtliche Aspekte

Rz. 1673 Während des Getrenntlebens ändert sich an der Krankenversicherung grundsätzlich nichts, die Familienversicherung des § 10 SGB V besteht weiter. Voraussetzung hierfür ist u.a., dass die Merkmale des § 10 Abs. 1 Nr. 2–5 SGB V nicht erfüllt sind. Hier können beim sog. begrenzten Realsplitting Probleme auftreten. Beim begrenzten Realsplitting können gemäß § 10 Abs. 1 Ziff...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Betroffene Steuer

Rz. 22 [Autor/Stand] Durch eine Steuerstraftat oder -ordnungswidrigkeit betroffen ist die Steuer, die verkürzt bzw. hinsichtlich derer ein Vorteil erlangt wurde (§§ 370, 378 AO), bei der dies geschehen sollte (Versuch gem. § 370 Abs. 2 AO) oder die gefährdet war (§§ 379–382 AO)[2]. Bei der Steuerzeichenfälschung und deren Vorbereitung (§ 369 Abs. 1 Nr. 3 AO i.V.m. §§ 148, 14...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 3 [Autor/Stand] Zweck der Bußgeldregelung in § 380 AO ist es, die Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens dritten Personen bzgl. fremder Steuerschulden (dazu sogleich) obliegen, sicherzustellen[2]. Der Gesetzgeber hat aus Gründen der Vereinfachung, Beschleunigung und Sicherstellung der Steuererhebung in einigen praktisch häufigen Fä...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Äußerer Betriebsvergleich, insbesondere nach amtlichen Richtsätzen

Rz. 1113 Anders als beim Inneren Betriebsvergleich werden beim Äußeren Betriebsvergleich nicht Kennzahlen bestimmter Art desselben Betriebes gegenübergestellt, sondern die maßgeblichen Zahlen des zu prüfenden Betriebes werden mit denjenigen in der Branche, Größe und Struktur gleichartiger Betriebe verglichen. Der Abgleich mit anderen Betrieben setzt eine Vergleichbarkeit vora...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Status quo der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland

Rz. 31 [Autor/Zitation] Über die heterogene Ausgestaltung der Rechnungslegungsvorschriften für öffentliche Einrichtungen und Unternehmen hinaus stellt die aktuelle Lage der öffentlichen Rechnungslegung in Deutschland ein heterogenes Bild auf den drei Ebenen der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Kommunen) dar. Grundsätzlich sind dabei folgende drei Rechnungslegungssystem...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wesentlichkeit

Rz. 83 [Autor/Zitation] Aus dem auch den Bilanzansatz umfassenden GoB der Wesentlichkeit folgt, dass handelsrechtlich von der Bilanzierung geringfügiger RAP abgesehen werden darf. Das Vollständigkeitsgebot gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 tritt insoweit zurück (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 442; FAB des IDW, IDW Life 2023, 502; Schubert/Waubke in Beck BilKomm.13, § 250 HGB Rz. 28; Kahle/...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / cc) Rechtliche Entstehung ohne wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag

Rz. 94 [Autor/Zitation] Ist die Verbindlichkeit rechtlich bereits entstanden, aber noch nicht wirtschaftlich verursacht (gegen die Möglichkeit einer solchen Fallgestaltung offenbar Haas/Ritter, DStR 2023, 594, 595), so sprechen sich insbes. die Vertreter der Alimentationsthese (dazu Rz. 89) gegen die Passivierung einer Rückstellung aus (Kahle, DStR 2018, 976, 977). Eine Rücks...mehr

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Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 3. Gewinnermittlung beim Organträger

Rz. 106 [Autor/Zitation] Das Einkommen des Organträgers setzt sich zusammen aus dem eigenen Einkommen und den Einkommen der Organgesellschaften, die aufgrund des Gewinnabführungsvertrags abzuführen waren. Hierfür spricht der Wortlaut des § 14 Abs. 1 KStG. Dies ist im Ergebnis auch die Auffassung der Finanzverwaltung (R 7.1 KStR; aA Ebber in BeckOK KStG17, § 14 Rz. 539), nach ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / g) AfA bei immateriellen Wirtschaftsgütern

Rz. 300 Als immaterielle (unkörperliche) Wirtschaftsgüter kommen in Betracht: Rechte, rechtsähnliche Werte und sonstige Vorteile. Trivialprogramme sind abnutzbare bewegliche und selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter. Computerprogramme, deren Anschaffungskosten nicht mehr als 410 EUR betragen, sind wie Trivialprogramme zu behandeln. Keine immateriellen Wirtschaftsgüter sind...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechnungslegungspflicht nach öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften

Rz. 92 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 öEStG erklärt die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung als maßgebend, wenn neben dem Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd. § 23 öEStG eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften (dazu Rz. 93) besteht. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 öUGB können n...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Rechnungslegung von Ländern und Gemeinden

Rz. 67 [Autor/Zitation] Im Dezember 2012 startete im BMF ein Projekt zur Erarbeitung von Vorschlägen zur Neugestaltung der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (öVRV; zur Rechtsentwicklung vgl. zB Schallmeiner, RWZ 2013, 219, 223). Zielsetzung des Reformprojekts war die Einführung eines integrierten Voranschlags- und Rechnungssystems für Länder und Gemeinden (zum An...mehr

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Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / III. Ergänzendes Rechnungslegungsrecht in anderen Gesetzen

Rz. 4 [Autor/Zitation] Für Aktiengesellschaften, KGaA, GmbH und Genossenschaft enthalten §§ 58, 150–174, 256, 258–261a, 286 AktG, §§ 5a, 29, 41–42a, 71 GmbHG und §§ 33, 48, 53–64c GenG zusätzliche rechtsformabhängige Ergänzungen für Regelungsgegenstände, die – wie etwa die Gewinnverwendung oder die Feststellung oder Nichtigkeit des JA – jeweils eng mit der Organisations- und ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Inhalt der steuerlichen Buchführung

Rz. 183 [Autor/Zitation] Abgabenrechtliches Pendant zu § 190 Abs. 1 öUGB sind die §§ 131, 132a öBAO. Die Regelungen enthalten eigene steuerliche Vorschriften zur Buchführung, wenngleich keine echten Gegensätze zwischen den beiden Bestimmungen bestehen (vgl. Marschner in Hirschler2, § 190 Rz. 81). Die deutschen Parallelbestimmungen sind die §§ 145, 146, 146a sowie § 146b AO. R...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Zivilrechtliche Ansprüche auf Buchführung

Rz. 24 [Autor/Zitation] Außerhalb einer kaufmännischen Betätigung und außerhalb des Anwendungsbereichs des § 238 kann sich die Verpflichtung ergeben, im Zusammenhang mit der Wahrnehmung fremder Vermögensinteressen Rechenschaft über Einnahmen und Ausgaben abzulegen. Die Vorschrift des § 259 BGB begründet keine solche Verpflichtung, ordnet aber in Abs. 1 für den Fall einer Verp...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / bb) Inhalt der Auskunft

Rz. 63 Die Auskunft ist nach § 1605 Abs. 1 S. 1 BGB über Einkünfte und Vermögen zu erteilen. Sie wird umfassend geschuldet und hat alle Positionen zu enthalten, die insbesondere für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Bedeutung sein können. Solche Positionen sind die Bezüge, Abzüge und Belastungen sowie unter Umständen auch das Vorhandensein von anderen vor- und gleic...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 209 [Autor/Zitation] Anders als das deutsche EStG in § 5 Abs. 5 enthält das österreichische öEStG keine eigenständige Regelung für RAP. Der Ansatz sowie die Bemessung von RAP sind aufgrund der GoB und dem Maßgeblichkeitsgrundsatz auch für die Steuerbilanz anzuwenden (vgl. § 243 Rz. 88 ff.; Mayr in D/K/M/Z, § 6 Tz. 320 [4/2010]; Mayr, RdW 2001, 240; Fritz-Schmied, ÖStZ 200...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Steuerliche Aspekte

Rz. 73 [Autor/Zitation] Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR, s. dazu öKStR 2013 Rz. 42 ff.) unterliegen in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht ("der zweiten Art", § 1 Abs. 3 Z 2 und Z 3 öKStG; öKStR 2013 Rz. 126 f.). Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen unterliegen KöR im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit jedoch der unbeschränkten Steuerpflicht...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Gebäudeabschreibung im Familienrecht

Rz. 315 Der BGH hat in seiner überkommenen Rechtsprechung eine AfA für Wohngebäude für unterhaltsrechtlich unbeachtlich erachtet, weil hier – unter Berücksichtigung der Marktentwicklung – ein tatsächlicher Werteverzehr nicht zu beobachten sei.[174] Die genannte Entscheidung aus 1984 erging zur Einkunftsart "Vermietung und Verpachtung" bei einem Einfamilienhaus. Zu jener Zeit ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Verhältnis zu anderen Bilanzposten

Rz. 363 [Autor/Zitation] Der Unterschied von Rückstellungen zu Verbindlichkeiten besteht im Element der Ungewissheit, die entweder das Entstehen oder die Höhe oder beides betrifft, s. Rz. 11 (vgl. Eberhartinger/Weinhandl in Bertl/Mandl, § 198 Abs. 8 Rz. 2 [12/2017]; Hilber in U. Torggler3, § 198 Rz. 64). Rz. 364 [Autor/Zitation] Unter Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtun...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 150 [Autor/Zitation] Ein passiver RAP ist nach der abschließenden Regelung der § 250 Abs. 2 HGB, § 5 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG in der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, best...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / VI. Taschengeld

Rz. 166 Jeder Ehegatte hat einen Anspruch auf einen angemessenen Teil des Gesamteinkommens als Taschengeld. Dieser ihm persönlich verbleibende Betrag dient zur Befriedigung der eigenen persönlichen Bedürfnisse nach freier Wahl unabhängig von einer Mitsprache des anderen Ehegatten.[174] Über dessen Verwendung ist er niemandem Rechenschaft schuldig.[175] Mit dem Taschengeld sol...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 8. Härtegrund aus § 1579 Nr. 8 BGB (anderer Grund)

Rz. 308 Dieser Auffangtatbestand soll andere Fälle subjektiver und objektiver Unzumutbarkeit erfassen, wenn sie von gleichem Gewicht sind, wie das Fehlverhalten in Nr. 2–7. Rz. 309 Im Verhältnis zu den vorangestellten Härtegründen gehen diese als die spezielleren Regelungen vor. Sachverhalte, die in den Nr. 1–7 eine Regelung gefunden haben, die dort geforderten Tatbestandsmer...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Voraussetzungen

Rz. 87 [Autor/Zitation] Der bilanzielle Ansatz von Schulden, mithin also ihre Passivierung, ist auf Basis des Vorsichtsprinzips nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 und auf aufgrund des Prinzips der periodengerechten Erfolgsermittlung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 vorzunehmen (vgl. BFH v. 29.11.2000 – I R 87/99, BStBl. II 2002, 655; Kahle/Kopp/Baltromejus in HKMS3, § 246 HGB Rz. 102; Hennrichs ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Vollständigkeit

Rz. 44 [Autor/Zitation] Nach § 239 Abs. 2 müssen die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen vollständig sein (Grundsatz der Vollständigkeit). Nachdem anhand der Ansatz- und Bewertungsvorschriften materiell zutreffend geklärt ist, dass ein Geschäftsvorfall (und/oder eine Vermögensänderung) vorliegt und wie er (sie) zu bewerten ist, und über das Belegprinzip der Nachweis...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Veranlagungsoptionen und Konsequenzen für das Unterhaltseinkommen/Verlustverrechnung

Rz. 660 Da der Einzug der 25 %-igen Abgeltungsteuer grundsätzlich an der Quelle erfolgt, besteht für oben genannte Kapitaleinkünfte keine Veranlagungspflicht mehr! Rz. 661 Hinweis Dies führt unterhaltsrechtlich zu einem gesonderten Auskunfts- und Beleganspruch bzw. einer Darlegungs- und Beweispflicht, weil in der Einkommensteuererklärung und im Einkommenssteuerbescheid mit Au...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Vorsorgeaufwendungen im Steuerrecht

Rz. 820 Vorsorgeaufwendungen stellen die in § 10 Abs. 1 Nr. 2 und 3 EStG genannten Versicherungsbeiträge dar, also Beiträgemehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Interner Betriebsvergleich durch Nachkalkulation

Rz. 1098 Bei einer Nachkalkulation werden betriebsinterne Daten wie Wareneinsatz und vorgegebene Verkaufspreise in Beziehung gesetzt und hochgerechnet. Die Nachkalkulation führt aber zu großen Unschärfen, wenn ein Betrieb mit unterschiedlichen Aufschlagsätzen arbeitet, viele verschiedene Warengruppen im Sortiment hat oder sehr unterschiedliche Dienstleistungen erbringt. Die ...mehr