Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 7... / 3.1 Anteilseigner der übertragenden Körperschaft

Rz. 9 § 7 UmwStG ist auf alle Anteilseigner anzuwenden, die an der Verschmelzung i. S. d. §§ 3 bis 9 UmwStG teilnehmen. Der Anteilseigner der übertragenden Körperschaft muss Gesellschafter des übernehmenden Rechtsträgers oder übernehmende natürliche Person sein.[1] Abzustellen ist auf die Beteiligungsverhältnisse im Zeitpunkt der Eintragung der Verschmelzung in das öffentlic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen der Einnahmen und Ausgaben und deren Einordnung, wenn die Bedingung des § 64 Abs. 3 AO erfüllt ist – Einnahmen sind ≤ Besteuerungsfreigrenze

1. Aufzeichnungspflichten Tz. 77 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nicht überschritten, sind dennoch alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen. Für die Besteuerung wäre m. E. nur eine Aufzeichnung der Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich, weil eine Überwach...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einordnung von Einnahmen und Ausgaben

Tz. 78 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auch in den Fällen des Nichtüberschreitens der Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR brutto im Jahr handelt es sich um steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind. Einnahmen und Ausgaben sind daher in den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben zu erfassen, weil es sich dem Grunde nach um st...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Erzielung von Einnahmen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen

Tz. 23 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 14 Satz 1 AO (s. Anhang 1b) fordert, dass aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Tz. 24 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und im Rahmen einer Einkunftsart zufließen (s. § 4 EStG, Anhang 10; s. § 8 Abs. 1 EStG, Anhang 10...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer

1. Allgemeines Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / a) Geänderter Einnahmebegriff

Tz. 67 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Durch die Änderung des AEAO vom 10.09.2002 (BStBl 2002 Teil I S. 867) wurde der Einnahmebegriff neu definiert. Wie früher bestimmt sich die Höhe der Einnahmen aus den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach den Grundsätzen der steuerlichen Gewinnermittlungsart. Für steuerbegünstigte Körperschaften, die den Gewinn nach § 4 ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / III. Beispiele für die Annahme von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in ABC-Form

Tz. 36 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Als wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind anzusehen: Abfallbeseitigung Mit dem Sammeln und Verwerten von Abfall wird ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb i. S. v. § 64 AO (s. Anhang 1b) begründet, mit dem partielle Steuerpflicht ausgelöst wird (s. BFH vom 27.10.1993, BStBl II 1994, 573 und s. BFH vom 15.12.1993, BStBl II 1994, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Folgen für die Ertragsteuern

Tz. 79 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Unterschreiten der Besteuerungsfreigrenze führt zu dem Ergebnis, dass die gemeinnützigen Zwecken dienenden Körperschaften weder Körperschaft- noch Gewerbesteuer zu entrichten haben, weil die in § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) geforderte Bedingung erfüllt ist. D.h., die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer (Bruttoeinnahmen) aus allen wirts...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Aufzeichnungen und Gewinnermittlungen

Tz. 117 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Es ist eine getrennte Gewinnermittlung (GuV-Rechnung bzw. Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung) für jeden einzelnen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb notwendig, weil § 64 Abs. 2 AO (s. Anhang 1b) nicht für die Gewinnermittlung, sondern für die Beurteilung der Steuerbegünstigung gilt und diese Trennung dem Nachweis der tatsächlichen Geschäf...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / b) Beteiligungen an Personengesellschaften oder Gemeinschaften

Tz. 72 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ist eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft an einer Personengesellschaft beteiligt, sind für die Beurteilung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR überschritten wird, die anteiligen (Brutto-)Einnahmen aus der Beteiligung – nicht der Gewinnanteil – maßgeblich. D.h., dem an der Personengesellschaft beteiligten Verein sind...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuerliche Behandlung

Tz. 3 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die gemeinnützigen Einrichtungen schalten im Regelfall für die Organisation dieser Betätigungsfelder ein (gewerbliches) Kongressbüro ein. Dieses wird für den wissenschaftlichen Bereich etc. im fremden Namen und für fremde Rechnung der Einrichtungen tätig, das heißt diese Kongressbüros sind nur Geschäftsbesorger und Veranstalter der Kongresse ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 63 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) stellt auf die Höhe der Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer ab. Grundlage für die Besteuerung, ob die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR im betreffenden Kalenderjahr überschritten wird, bilden die Bruttoeinnahmen (Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer) aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetri...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Aufzeichnungspflichten

Tz. 77 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nicht überschritten, sind dennoch alle Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichnen. Für die Besteuerung wäre m. E. nur eine Aufzeichnung der Einnahmen aus allen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben erforderlich, weil eine Überwachung der Besteuerungsfreig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Auslagerung von Festivitäten

Tz. 112 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Festivitäten wie gesellige Veranstaltungen, Jubiläumsfeste und dgl. sollten nach Möglichkeit ausgelagert werden, damit die Besteuerungsfreigrenze von brutto 45 000 EUR für andere Aktivitäten zur Verfügung steht. Tz. 113 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird das Recht zur Durchführung einer Festivität an einen Dritten abgegeben, sind die Einnahmen aus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / c) Sonderfälle

Tz. 75 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 In den Fällen des § 64 Abs. 5 und 6 AO (s. Anhang 1b) – Altmaterial, Werbung, Totalisatorbetriebe, zweite Fraktionierungsstufe der Blutspendedienste – sind für die Prüfung, ob die Besteuerungsfreigrenze nach § 64 Abs. 3 AO (s. Anhang 1b) i. H. v. 45 000 EUR überschritten wird, die tatsächlichen Einnahmen anzusetzen (s. AEAO zu § 64 Abs. 3 AO...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geselligkeit

Tz. 93 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Alle geselligen Veranstaltungen (sowohl die vereinsinternen Veranstaltungen, die der Pflege der Geselligkeit von Mitgliedern dienen und das Zusammengehörigkeitsgefühl der Mitglieder stärken sollen, wie auch die Veranstaltungen, die der Neuwerbung von Mitgliedern dienen – öffentliche Veranstaltungen), die gegen Entgelt (Eintrittsgelder) durch...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Begriff, Rechtsgrundlagen und Tatbestandsmerkmale

Tz. 13 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Definition des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes ergibt sich aus § 14 AO (s. Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gegeben, wenn eine selbständige, nachhaltige Tätigkeit vorliegt, durch die Einnahmen oder sonstige wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Sonderfall Beköstigung und Beherbergung

Tz. 8 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Ertragsteuerlich umfasst – wie ausgeführt – die Steuerbefreiung auch die Beköstigung und Beherbergung der Teilnehmer. Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für die Umsatzsteuerbefreiung. Es liegen insoweit umsatzsteuerbare und umsatzsteuerpflichtige Leistungen vor. Da ein Zweckbetrieb vorliegt, unterliegen diese Leistungen grundsätzlich gemäß § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Unrentabilität

Rz. 28 [Autor/Stand] Der Erlass nach § 32 Abs. 1 Nr. 1 GrStG stellt auf die Unrentabilität als Dauerzustand ab.[2] Die Prüfung dieses Kriterium führt zu erheblichen praktischen Schwierigkeiten auf Seiten der Verwaltung.[3] Unrentabilität bedeutet, dass die erzielten Einnahmen und sonstigen Vorteile, also der Rohertrag, in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen müssen. ...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / bb. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Der Vorerbe muss im Veranlagungszeitraum der Veräußerung einen entsprechenden Veräußerungsgewinn versteuern, obwohl er ihm nicht zusteht und mit Eintritt des Nacherbfalls an den Nacherben herausgeben muss. Der Vorerbe zahlt damit im Jahr’der Veräußerung Steuern auf einen Gewinn, den er über das Ende der Vorerbschaft hinaus nicht behalten darf. Unterstellt man mit den eingangs...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Eigenverpachtung der Flächen

Tz. 11 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Soweit der Kongressveranstalter die Flächen selbst an Dritte überlässt, liegt ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vor. Eine weitere Besonderheit besteht dahingehend, dass für die in diesem Bereich vorgesehene Ständevermietung soweit hiermit ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet wird. Soweit die ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Verpachtung an einen Einzelunternehmer

Tz. 49 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wird ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb, z. B. eine Vereinsgaststätte, sofort, d. h. ohne vorherige eigene Bewirtschaftung durch den Verband/Verein, an einen Pächter zur Bewirtschaftung auf eigene Rechnung und Gefahr überlassen, fließt der vereinnahmte Pachtzins im Rahmen der Vermögensverwaltung zu. Durch die sofortige V...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Kultur

Tz. 92 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Auf den Bereich der Kultur hat die Besteuerungsfreigrenze von 45 000 EUR (s. § 64 Abs. 3 AO, Anhang 1b) nur insoweit Einfluss, dass der Verkauf von Speisen und Getränken einem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zuzuordnen ist und der Gesetzgeber dies eindeutig in § 68 Nr. 7 AO (s. Anhang 1b) geregelt hat. Diese Tatsache trif...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit (Steuerbegünstigung)

Tz. 95 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Werden in dem Tätigkeitsbereich steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe Gewinne erwirtschaftet, ergeben sich für die Steuerbegünstigung (Gemeinnützigkeit) keine Folgen. Es ist aber darauf zu achten, dass die Gewinne nach durchgeführter Endversteuerung für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zu verwenden sind. Diese Tatsa...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Umfang des steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes

Tz. 15 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Der "wirtschaftliche Geschäftsbetrieb" umfasst die land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen, freiberuflichen und sonstigen wirtschaftlichen Betätigungen. Der Gesetzgeber hat den Umfang des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes weiter gefasst als den Begriff des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes oder des Gewerbebetriebes. Er umfass...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Tz. 31 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss mit ihrem Betätigungsfeld auch am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen. Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist nicht erforderlich (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Beteiligung am wirtschaftlichen Verkehr liegt nur dann vor, wenn Leistungen gegen Entgelt gegeben sind und sich das Angebot...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schachsport

Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Gemeinnützigkeit des Schachsports wurde früher nicht als steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck anerkannt, weil keinerlei körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung gegeben war. Die Frage der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit ist zwischenzeitlich gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (s. Anhang 1b) zu beurteilen, Schach gilt danach ausdrücklic...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Abweichendes Wirtschaftsjahr

Tz. 61 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Bei Körperschaften mit ordnungsmäßiger Buchführung und regelmäßigen Jahresabschlüssen ist der Gewinn aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben nach § 5 EStG (s. Anhang 10) zu ermitteln. In diesen Fällen kann in entsprechender Anwendung des § 7 Abs. 4 KStG (s. Anhang 3) auf Antrag das abweichende Wirtschaftsjahr der Besteuerung zugrunde gel...mehr

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zfs 11/2023, zfs Aktuell / 3.1 Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften

Der Bundestag und der Bundesrat haben am 20.10.2023 den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften (BT-Drucks 20/8092) angenommen. Durch das Gesetz wird die Lkw-Maut ab dem 1.12.2023 um eine CO2-Komponente erweitert und ab dem 1.7.2024 auf Lkws mit mehr als 3,5 t bis 7,5 t ausgeweitet. Die CO2-Komponente soll ein Preissignal setzen, ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Tätigkeit

Tz. 16 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Körperschaft muss durch ihre Tätigkeit am wirtschaftlichen Verkehr teilnehmen und muss nach außen erkennbar in Erscheinung treten (s. BFH vom 08.03.1967, BStBl II 1967, 373). Eine Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ist aber nicht zwingend erforderlich. Tätigkeit ist jedes aktive Tun (Handeln), Dulden oder Unterlassen. Bei d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 22 UStG

Tz. 7 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Die Entgelte aus sonstigen Leistungen, die von den Gesellschaften/Einrichtungen erbracht werden, können nach § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG (Anhang 5) umsatzsteuerfrei sein, soweit diese Entgelte für die Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art von den Teilnehmern vereinnahmen. Bedingung für die Steuerfrei...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 115 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Das Ergebnis aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe kann zusammengerechnet werden (s. § 64 Abs. 2 AO). Es gilt hier das Saldierungsgebot aller steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe untereinander. Ist das Ergebnis positiv, besteht keine Gefahr für die Aberkennung als steuerbegünstigten Zwecken dienende Körp...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / h) Steuerschulden des Erblassers

Rz. 73 [Autor/Stand] Einkommensteuerverbindlichkeiten des Erblassers sind als Erblasserschulden nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzuziehen. Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrechtliche Tatbestände verwirklicht hat, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG , wird der Steuertatbestand erst mit dem Zuflus...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Einnahmebegriff

Tz. 66 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Wie bereits ausgeführt, bestimmt sich der Einnahmebegriff nach der Art der steuerlichen Gewinnermittlung. Wird der Gewinn nicht nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG (s. Anhang 10) ermittelt, gilt das Zuflussprinzip. Die umsatzsteuerliche Behandlung, ob eine Versteuerung nach vereinnahmten oder vereinbarten Entgelten erfolgt, ist aber ohne Bedeutung. D...mehr

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ZErb 11/2023, Ausgleich von... / b. Steuerliche Behandlung beim Vorerben

Da es sich um steuerliches Privatvermögen handelt, sind die betreffenden Vermögensgegenstände, also die Substanz selbst, steuerlich per definitionem unerheblich.[6] Da mit ihnen auch keine steuerlichen Einkünfte erzielt werden,[7] können sich damit Steuerfolgen also nur in Form von Sonderausgaben, in seltenen Fällen in Form von außergewöhnlichen Belastungen, verbinden. Die §§...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ausschluss bei Erzielung eines einkommensteuerlichen Gewinns

Rz. 39 [Autor/Stand] Ein Teilerlass der Grundsteuer ist insbesondere ausgeschlossen, wenn für den Betrieb der Land- und Forstwirtschaft für dasjenige Wirtschaftsjahr ein Gewinn ermittelt wurde, das im Erlasszeitraum bei der Ermittlung des tatsächlichen Reinertrags zugrunde zu legen ist. § 33 Abs. 2 Satz 2 GrStG führt die Gewinnermittlungen nach § 4 Absatz 1, § 4 Absatz 3 ode...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Kausalität

Rz. 40 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein Kausalzusammenhang zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität des Grundbesitzes.[2] Damit sollen Manipulationen durch "Kostenaufblähungen" oder durch "Einnahmeverminderungen" aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, die nichts mit der Kulturguteigenschaft zu tun haben, ausgeschlossen werden.[3] Denkt man die...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Verpachtung der Vereinsgaststätte

Tz. 109 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Damit die Besteuerungsfreigrenze im Tätigkeitsbereich wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nicht überschritten wird, erscheint es zweckmäßig, die in eigener Regie geführte Vereinsgaststätte an einen Pächter zu verpachten. Eine Aufgabeerklärung sollte aber nicht abgegeben werden. Wird keine Aufgabeerklärung abgegeben, liegt ein ruhender Gewerbe...mehr

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FF 11/2023, Faule Ausrede o... / b) Schuldhaft herbeigeführter Arbeitsplatzverlust

Die Zurechnung fiktiven Einkommens bei Arbeitsplatzverlust oder Stellenwechsel darf nicht dazu führen, eine zwar wünschenswerte, tatsächlich aber nicht bestehende Leistungsfähigkeit zu generieren.[33] Bei Aufgabe der Arbeitsstelle, aber auch bei Arbeitgeberkündigung, Stellenwechsel oder sonstiger beruflicher Veränderung, die sich nachteilig auf die Einkünfte auswirkt, ist de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Körperschaften, die steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe i. S. v. § 14 Satz 1 und 2 AO (s. Anhang 1b) i. V. m. § 64 Abs. 1 AO (s. Anhang 1b) unterhalten und die über den Rahmen einer bloßen Vermögensverwaltung hinausgehen, werden mit ihnen nach § 64 AO (Anhang 1b) partiell steuerpflichtig. D.h., es werden nicht alle Tätigkeitsbe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Übertragung des Messeanteils an Kongressveranstalter

Tz. 12 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Voraussetzung für eine derartige Gestaltung ist der Abschluss eines geeigneten Vertrags zwischen den Gesellschaften und dem Kongressveranstalter. In dem Vertrag sollte das Entgelt, das von der Gesellschaft für die Überlassung der Rechte gefordert wird, klar fixiert sein und in der vereinbarten Höhe auch tatsächlich fließen. Die Einnahmen bzw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Gewinnermittlung

Tz. 37 Stand: EL 134 – ET: 11/2023 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gelten als einheitliches Ganzes. D.h., mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe (s. §§ 65–68 AO, Anhang 1b) sind, werden als ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (s. § 64 Abs. 2 AO, Anhang 1b). Durch das vom Gesetzgeber eingeführte Saldierungsgebot ist folglich ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.1 Erbbauzins

Belastet der Eigentümer sein Grundstück zugunsten eines anderen mit einem Erbbaurecht, erhält er hierfür im Regelfall eine wiederkehrende Leistung, den "Erbbauzins". Dieser stellt beim Eigentümer bei Zufluss[1] Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dar[2], wenn er das Grundstück im Privatvermögen hält. Die Vereinbarung eines wiederkehrenden Erbbauzinses ist jedoch nicht zw...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.1.5.1 Unbebautes Grundstück

Gehört das unbebaute Grundstück des Erbbauverpflichteten zu dessen Betriebsvermögen, muss er dieses auch nach Bestellung des Erbbaurechts in seiner Bilanz mit den Anschaffungskosten ausweisen. Folgendes ist aber zu beachten: Bei der vollentgeltlichen Bestellung des Erbbaurechts bleibt das Grundstück grundsätzlich Betriebsvermögen. Wie bei einer Verpachtung von Grundstücken st...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbbaurecht/Erbbauzinsen / 2.2.4 Erwerbskosten für Erbbaurecht oder belastete Grundstücke

Einmalige Aufwendungen für den Erwerb eines Erbbaurechts an einem unbebauten Grundstück (Grunderwerbsteuer, Maklerprovision, Notar- und Gerichtsgebühren) sind – im Unterschied zu den Erbbauzinszahlungen – Anschaffungsnebenkosten des Wirtschaftsguts "Erbbaurecht".[1] Sie werden über die Laufzeit des Erbbaurechts abgeschrieben. Der Erwerb eines bestehenden Erbbaurechts führt zu...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vermietungsunternehmen / 2.6.2 Änderung der Verhältnisse und Vorsteuerberichtigung

Die Vorsteuerabzugsberechtigung ergibt sich immer nach den geplanten Umsätzen des Unternehmers zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs. Damit muss der Vermieter zum Zeitpunkt des Leistungsbezugs bei der Anschaffung oder der Herstellung eines Gebäudes entscheiden, für welche Ausgangsumsätze (steuerfrei oder steuerpflichtig) er dieses Gebäude verwenden will. In diesem Verhältnis hat...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Erbauseinandersetzung / 2.1 Erbengemeinschaft bis zur Erbauseinandersetzung­

Mit dem Tod des Erblassers geht der gesamte Nachlass unentgeltlich auf die Erbengemeinschaft über. Sowohl für den Bereich des Betriebsvermögens als auch für den Bereich des Privatvermögens bilden Erbfall und Erbauseinandersetzung keine rechtliche Einheit. Hinterlässt ein Erblasser mehrere Erben, geht sein Vermögen mit dem Tod im Ganzen auf die Erben über und wird bei ihnen z...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 57 Beitragspflichtige Einnahmen

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1 des Pflege-Versicherungsgesetzes (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft getreten und seitdem nahezu jährlich geändert worden, wobei sich die meisten Änderungen auf die Anpassung von in Bezug genommener Normen beschränken: Zum 25.6.1996 wurde Abs. 3 Satz 5 durch Art. 1 Nr. 23 des Ersten SGB XI-Ände...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.2 Beitragspflichtige Einnahmen bei Beziehern von Krankengeld (Abs. 2)

Rz. 5 Der Bezug von Krankengeld führt in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 224 SGB V zur Beitragsfreiheit. In der sozialen Pflegeversicherung ist eine solche Regelung jedoch nicht vorgesehen. Nach § 49 Abs. 2 i. V. m. § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V bleiben Krankengeldbezieher weiterhin Mitglieder der Pflegeversicherung und sind folglich beitragspflichtig (vgl. § 54 Abs. ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sommer, SGB XI § 57 Beitrag... / 2.4 Beitragspflichtige Einnahmen freiwilliger Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung und weitere Versicherte der sozialen Pflegeversicherung (Abs. 4)

Rz. 11 Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind nach § 20 Abs. 3 versicherungspflichtig in der sozialen Pflegeversicherung. Daneben besteht für bestimmte Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung nach § 21, wenn sie weder in der gesetzlichen Krankenversicherung noch bei einem p...mehr