Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Grundlagen

Rz. 35 [Autor/Zitation] Das Gesetz definiert die Anschaffungskosten in § 255 Abs. 1 Satz 1 als "Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können". Rz. 36 [Autor/Zitation] § 255 Abs. 1 enthält einen "einheitlichen Anschaffungskos...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Thesaurierung von Gewinnen bei Einzelunternehmen

Rz. 590 "Klassisch" wird die Problematik der thesaurierten Gewinne bei Personen- und Kapitalgesellschaften diskutiert und nicht bei Einzelunternehmen. Hierbei wird fälschlicherweise unkritisch unterhaltsrechtlich mit einer Fiktion gearbeitet, dass die Gewinne uneingeschränkt dem Unternehmer zur persönlichen Lebensführung (unter Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen und St...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Verluste im Familienrecht

Rz. 766 Verluste sind in allen Einkunftsarten denkbar. Da es im Familienrecht auf die potenzielle Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ankommt, stellt sich die Frage, inwieweit Verluste unterhaltsrechtlich relevant sind. Soweit Verluste aus tatsächlichen Aufwendungen resultieren, wie z.B. aus Zinsleistungen für bestehende Darlehensverbindlichkeiten, sind diese zu berüc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Zeitgerechte Buchung

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Eintragungen in den Büchern und Aufzeichnungen müssen nach Abs. 2 auch zeitgerecht vorgenommen werden, was im Folgenden als Grundsatz der Zeitgerechtheit bezeichnet wird. Die Anforderung der Zeitgerechtheit bezieht sich auf die Frage, innerhalb welcher Zeit die Buchung bzw. Aufzeichnung erfolgen muss. Rz. 61 [Autor/Zitation] Zweck des Erfordernisses ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Gewinn- und Überschusseinkünfte/Liebhaberei

Rz. 123 Das Familienrecht unterscheidet das unterhalts- und das steuerrechtliche Einkommen.[68] Definitionen: Das Unterhaltseinkommen einerseits definiert sich aus der Summe der Unterhaltseinkünfte abzüglich von Vorsorgeaufwendungen und Einkommensteuer. Die Unterhaltseinkünfte ermitteln sich aus der Summe des auf steuerlichen Einkünften basierenden unterhaltsrechtlichen modifiz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Lineare, degressive AfA und AfaA nach § 7 EStG

Rz. 686 Lineare und degressive AfA nach § 7 EStG Zu den Werbungskosten gehört auch die AfA (Absetzung für Abnutzung). Bei der AfA ist zu unterscheiden zwischenmehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Schadenersatzansprüche wegen überhöhter Unterhaltszahlungen

Rz. 249 Der Unterhaltsschuldner kann Überzahlungen nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB bzw. § 826 BGB zurückverlangen, wenn er insbesondere aufgrund falscher Angaben des Unterhaltsgläubigers zu erhöhten Unterhaltszahlungen veranlasst wurde. Rz. 250 Nach der Rechtsprechung des BGH[253] kann in schwerwiegenden Ausnahmefällen mit einem auf § 826 BGB gestützten Antrag die mat...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Maßgeblichkeitsgrundsatz als Grundpfeiler der Gewinnermittlung nach § 5 Abs. 1 öEStG

Rz. 88 [Autor/Zitation] Steuerlich existieren in Österreich – wie in Deutschland – zwei Formen der steuerlichen Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich (steuerliche Bilanzierung), die Gewinnermittlung gem. § 4 Abs. 1 öEStG einerseits und die Gewinnermittlung gem. § 5 Abs. 1 öEStG andererseits (für einen Überblick über die vier möglichen Gewinnermittlungsarten einsch...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Einfache Buchführung

Rz. 162 Die einfache Buchführung ist dadurch gekennzeichnet, dass die einzelnen Geschäftsvorfälle lediglich mit einer Buchung, d.h. ohne Gegenbuchung erfasst werden. In einer Grundaufzeichnung (heute meist Excel-Tabelle) werden die Geschäftsvorfälle in zeitlicher Reihenfolge meist differenziert nach Ertrag- und Aufwandverbuchungen aufgezeichnet. Ein Kassenbuch dient der Doku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

Rz. 28 [Autor/Stand] In bestimmten Fällen der beschränkten Einkommensteuerpflicht (vgl. auch § 1 Abs. 4 EStG) werden ebenfalls Abzugsteuern erhoben (§ 50a EStG [2] i.V.m. §§ 73a-73g EStDV). Dazu zählen die sog. Aufsichtsratsteuer i.H.v. 30 % bei Aufsichtsratsvergütungen (§ 50a Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 Satz 1 EStG) sowie die auf bestimmte Einkünfte aus künstlerischen, sportlichen ...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / 3. Kompensation durch Zahlung von Altersvorsorgeunterhalt

Rz. 93 Mehrere Entscheidungen stellen für die "Kompensation" auf Seiten der Berechtigten darauf ab, dass sie Vorteile erlangt hat in Form von vermögenswerten Leistungen, die in ihre Altersversorgung fließen. Zitat Zwar kann ein ehebedingter Nachteil auch im Zeitraum nach der Zustellung des Scheidungsantrags entstehen, wenn die Ehef...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Grundsatz der Pagatorik

Rz. 250 [Autor/Zitation] Der Grundsatz der Pagatorik stellt ausschließlich auf den Zahlungsbegriff in § 252 Abs. 1 Nr. 5 ab. Demnach müssen sämtliche im JA zu erfassenden Aufwendungen und Erträge auf Zahlungen zurückzuführen sein (Baetge/Ziesemer/Schmidt in BKT, Bilanzrecht, § 252 HGB Rz. 221 [10/2011]; BKT, Bilanzen16, 124; Kahle/Braun in HKMS3, § 252 HGB Rz. 180). Diesem Gr...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Unzumutbare Tätigkeit beim Berechtigten

Rz. 1768 Betreut der Berechtigte kleine Kinder, ist von einer überobligatorischen Tätigkeit nur dann auszugehen, wenn das Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Dies gilt bei Ansprüchen nach § 1570 Abs. 1 BGB ebenso wie bei solchen nach § 1615l BGB.[1901] Bei der Betreuung älterer als dreijähriger Kinder kann im konkreten Einzelfall eine überobligatorische Täti...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / (a) Nachteilsausgleich

Rz. 796 Die Zustimmung setzt voraus, dass dem Zustimmenden keine Nachteile entstehen bzw. alle steuerlichen, sozialrechtlichen und sonstigen wirtschaftlichen Nachteile ausgeglichen werden.[577] Rz. 797 ▪ Steuerliche Nachteile Steuerliche Nachteile treten bereits dann auf, wenn eine Unterhaltsleistung das steuerliche Existenzminimum nach § 32a EStG überschreitet. Die Höhe des E...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Vertikaler Verlustausgleich

Rz. 745 Unter einem vertikalen Verlustausgleich versteht man die Verrechnung der positiven Einkünfte einzelner Einkunftsarten mit negativen Einkünften anderer Einkunftsarten zur Ermittlung der Summe der Einkünfte. Abwandlung des Beispiels Unterhaltsschuldner S hat neben seinen negativen Einkünften aus V & V in Höhe von –20.000 EUR noch Einkünfte aus selbstständiger Arbeit als...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HaRÄG 2005, BGBl. I Nr. 120/2005) wurde in Österreich aus dem Kaufmann der Unternehmer (Rz. 135). Der Kaufmannsbegriff war zu eng; der Unternehmer bezieht seine Legitimation aus einem erweiterten Realitätsausschnitt, der wirtschaftlich und am Markt durch dieselben Regelungsbedürfnisse gekennzeichnet ist und d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Außerordentliche Einkünfte und ihre Steuerermäßigung nach § 34 EStG, insb. Veräußerungsgewinne aus Veräußerung von Betriebsvermögen

Rz. 979 ▪ Unterhaltsrelevanz Über das In-Prinzip beeinflusst die zu entrichtende Steuer das Unterhaltseinkommen. Bestimmte außerordentliche Einkünfte, wie beispielsweise Veräußerungsgewinne aus der Veräußerung von Betriebsvermögen, unterliegen einer privilegierten Steuerregelung. Rz. 980 Nach der gesetzlichen Regelung des § 34 EStG werden in dessen Abs. 2 enumerativ die Anwend...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (2) Einzelfälle

Rz. 145 [Autor/Zitation] Erfüllungsrückstände treten häufig im Bereich von Arbeitsverhältnissen auf (vgl. allgemein Fischer/Schmid, DStR 2018, 1629, 1631). So ist ein Erfüllungsrückstand insbes. für rückständigen Lohn (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 Rz. 57 [3/2023]), für von einem Arbeitnehmer am Bilanzstichtag noch nicht genommenen Urlaub (Dörfler, WPg. 2017, 595, 597; Sche...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 5. Höhe und Auflösung

Rz. 178 [Autor/Zitation] Handels- und steuerrechtlich werden RAP nach hM nicht gem. § 252 ff. HGB, § 6 EStG bewertet, sondern zu jedem Abschlussstichtag neu berechnet, da sie nicht als Schulden bzw. (negative) Wirtschaftsgüter angesehen werden (Rz. 9, 10). Die Höhe des RAP bemisst sich in der Handelsbilanz gem. § 250 Abs. 2 nach dem Umfang der Einnahme und dem Verhältnis der ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Zugangsbewertung

Rz. 113 [Autor/Zitation] Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind nach § 250 Abs. 1 zu bilden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind. Im Zeitpunkt der Tätigung der Ausgaben muss eine Währungsumrechnung erfolgen, falls die Ausgaben in fremder Währung bestritten werden. Sodann wird der Rechnungsabgrenzung...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeines

Rz. 188 [Autor/Zitation] Der Ansatz von RAP ist folglich grds. an das Vorliegen von drei Voraussetzungen geknüpft (zur deutschen Rechtslage vgl. Rz. 51 [aktive Rechnungsabgrenzung] und Rz. 150 [passive Rechnungsabgrenzung]): an einen Zahlungsvorgang (Einnahme oder Ausgabe) vor dem Abschlussstichtag (s. Rz. 190 f.), an die Erfolgswirksamkeit (Aufwand oder Ertrag) des Vorgangs na...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Ertrag

Rz. 159 [Autor/Zitation] Unter Ertrag ist die nach Maßgabe des Realisationsprinzips periodengerecht zugeordnete Einnahme zu verstehen (arg. § 252 Abs. 1 Nr. 4 und 5 analog; Ballwieser in MünchKomm. HGB4, § 250 Rz. 21; Hömberg/König/Weber in BKT, Bilanzrecht, § 250 HGB Rz. 73 [3/2020]). Der Ertrag ist in dem GJ zu berücksichtigen, in dem die Gegenleistung des Kaufmanns erbrach...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 9. Gesetzesänderungen 2015

Rz. 44 Die Änderungen durch das StÄnd-AnpG-Kroatien gelten grundsätzlich ab dem 1.1.2015. Soweit eine frühere oder spätere Anwendung vorgesehen ist, wird dies in der nachfolgenden Auflistung explizit erwähnt. Die Lohnsteueränderungsrichtlinien 2015 sind beim Lohnsteuerabzug ab 2015 anzuwenden. Rz. 45 Einkommensteuermehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Aufteilung im Steuerrecht

Rz. 1025 ▪ Zusammenveranlagung Bei einer Zusammenveranlagung nach § 26b EStG werden die Ehepartner gemeinsam als ein Steuerpflichtiger behandelt. Die Ehepartner sind Gesamtschuldner der sich aufgrund der Steuerfestsetzung ergebenden Steuerschuld nach § 44 Abs. 1 S. 1 AO. Ein interner Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern ist in § 44 AO nicht geregelt. Dies bedeutet, dass je...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Allgemeines

Rz. 115 [Autor/Zitation] Ist bei einer Verbindlichkeit der Erfüllungsbetrag höher als der Ausgabebetrag, allgemein als Disagio bezeichnet, so darf gem. § 250 Abs. 3 Satz 1 der Unterschiedsbetrag in den aktiven RAP aufgenommen werden. Die Bestimmung eröffnet handelsrechtlich ein Aktivierungswahlrecht und regelt in ihrem Satz 2 die Auflösung und Tilgung dieses Abgrenzungsposten...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Rechtsfolgen

Rz. 197 [Autor/Zitation] Für aktive RAP besteht Aktivierungspflicht, für passive RAP Passivierungspflicht (§ 196 Abs. 1 iVm. § 198 Abs. 5 und 6 öUGB, s. zum Ausweis in der Bilanz Rz. 174, zum Saldierungsverbot Rz. 175 und zur Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit Rz. 176). Rz. 198 [Autor/Zitation] Der Abgrenzungsbetrag ist nach übereinstimmender österreichischer und deut...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Grundsatz der Wesentlichkeit

Rz. 51 [Autor/Zitation] Ein ungeschriebener GoB ist der Grundsatz der Wesentlichkeit (Merkt in Hopt41, § 243 HGB Rz. 10), der zugleich die Grundsätze der Vollständigkeit, der Bilanzwahrheit und -klarheit relativiert (Velte, EWS 2014, 142, 143; Reddig in Kirchhof/Seer21, § 5 EStG Rz. 67) und gerade zum Grundsatz der Klarheit im "Spannungsverhältnis" steht (Kirsch in Kirsch, Re...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) Berücksichtigung der Zinskonditionen

Rz. 872 [Autor/Zitation] Eine überverzinsliche Verbindlichkeit liegt vor, wenn der vereinbarte Zinssatz über dem Marktzinssatz liegt. Steht der Überverzinsung keine kompensatorische Gegenleistung gegenüber, wird einerseits der Ansatz der Verbindlichkeit mit dem höheren Barwert (vgl. Atak/Patloch-Kofler/Reiter in Bertl/Mandl, § 211 Rz. 18 [7/2020]; Konezny in U. Torggler3, § 21...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Rücklage für Ersatzbeschaffung, § 6b EStG, R 6.6 EStR 2012

Rz. 439 Unterhaltsrelevanz Insbesondere bei gesteigerter Leistungsverpflichtung nach § 1603 BGB stellt sich immer wieder die Frage nach der Aufdeckung stiller Reserven. Beispiel Die Fertigungshalle der Unterhaltsschuldner-GmbH hat einen Buchwert von 100.000 EUR. Das Gebäude brennt ab und die Versicherung zahlt eine Entschädigung in Höhe von 250.000 EUR. Was geschieht mit der au...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rz. 9 [Autor/Zitation] Gemäß § 246 Abs. 1 Satz 1 hat der JA sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und RAP zu enthalten (Vollständigkeitsgebot). Nach § 247 Abs. 1 sind Anlage- und Umlaufvermögen, Eigenkapital, Schulden sowie RAP gesondert auszuweisen. Aus dem Gesetzswortlaut wird überwiegend der Schluss gezogen, dass das Gesetz RAP nicht als Vermögensgegenstände bzw. Schuld...mehr

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Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 3.3 Vermögensübertragung gegen Vorbehaltsnießbrauch

Bei Schenkungen unter Lebenden entsteht die Steuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung, d. h. mit Eintritt der wirtschaftlichen Bereicherung.[1] Ein Vorbehaltsnießbrauch liegt vor, wenn bei der Übertragung der Immobilie gleichzeitig ein Nießbrauchsrecht für den Schenker an dem übertragenen Grundstück bestellt wird. Der bewährte Nießbrauch kann ein echtes "Steuerspa...mehr

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Leasing im Abschluss nach H... / 5.3.2 Recht zur Nutzenziehung und Kontrolle

Rz. 65 Als Recht zur Nutzenziehung wird das Recht des Leasingnehmers definiert, den Vermögenswert über die Vertragslaufzeit zu kontrollieren und im Wesentlichen komplett zu nutzen. Der Kontrollaspekt setzt voraus, dass der Leasingnehmer über die Art und den Zweck der Nutzung des Vermögenswertes bestimmen kann (Dispositionsfreiheit) und ihm so gut wie alle wirtschaftlichen Vo...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Genossenschaften und Vereine sind von der Körperschaftsteuer befreit, soweit sie Wohnungen herstellen oder erwerben und diese den Mitgliedern zum Gebrauch überlassen (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 1 KStG). Die Steuerbefreiung ist aber ausgeschlossen, wenn die Einnahmen des Unternehmens aus anderen als den zuvor genannten Tätigkeiten 10 % der gesamten Einnahmen übersteigen (§ 5 Abs. 1 ...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 1. Allgemeines

Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit: § 3c Abs. 1 EStG regelt insbesondere ein Abzugsverbot für Betriebsausgaben (BA), die in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen. Das Abzugsverbot ist begrenzt auf die Höhe der zugeflossenen steuerfreien Einnahmen. Diese gleichen durch ihren Zufluss insoweit die durch erwerbsbezogene Aufwendu...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage nach § 3 Nr. 72 EStG gilt auch bei der Ermittlung des Einkommens von Körperschaften (§ 8 Abs. 1 S. 1 KStG). Verhältnis zu § 5 Abs. 1 Nr. 10 S. 2 KStG: Die Gesetzesänderung hat keine Auswirkungen auf die Voraussetzungen i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr....mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IV. Umfang der Steuerbefreiung

Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage sind unter den weiteren Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG – unabhängig von der Verwendung des von der Anlage erzeugten Stroms[18] – steuerfrei. Als Einnahmen nennt das BMF-Schreiben insbesondere[19] Einspeisevergütung, Entgelte für anderweitige Stromlieferungen, z.B. Mieter, Vergütungen für das Aufladen von ...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / 4. Investmentfonds

Mögliche Nachteile durch Stromlieferung? Investmentfonds investieren nicht nur in Gewerbeimmobilien, sondern oft auch in Wohnimmobilien. Die Besteuerung eines Investmentfonds und dessen Anleger unterliegt den Regeln des Investmentsteuergesetzes. Beachten Sie: Die Lieferung von Strom kann insoweit zu Nachteilen führen. Beispielsweise gilt ein Investmentfonds als Spezial-Invest...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / I. Der Weg zur Steuerbefreiung

Idee der Steuerbefreiung: In seiner Stellungnahme zum JStG 2020 schlug der Deutsche Bundesrat erstmals vor, die Einnahmen aus dem Betrieb von kleinen Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 10 Kilowatt peak (kWp) steuerfrei zu stellen.[1] Sein Ziel war es, Steuerpflichtige (Stpfl.) und Finanzbehörden von Bürokratie zu entlasten und so die künftige Versorg...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / 2. Verwaltungsauffassung

Beim Betrieb ausschließlich nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigter Photovoltaikanlagen sind alle BA nach Maßgabe des § 3c Abs. 1 EStG nicht abzugsfähig. Ein BA-Abzug in Veranlagungszeiträumen vor 2022 bleibt jedoch unberührt.[41] Zugehörigkeit der Photovoltaikanlagen zu einem anderweitigen Betriebsvermögen: Sind die nach § 3 Nr. 72 EStG begünstigten Photovoltaikanlagen einem Betri...mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / a) Steuerbefreiung einer Genossenschaft und eines Vereins

Eine Steuerbefreiung einer Genossenschaft oder eines Vereins ist auch bei der Gewerbesteuer (GewSt) möglich. Genossenschaften und Vereine i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG sind von der GewSt befreit, soweit eine Befreiung von der Körperschaftsteuer besteht (§ 3 Nr. 15 GewStG). Kürzung des Gewerbeertrages: Bei der Berechnung des Gewerbeertrages können sich weitere Besonderheiten e...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XIV. Weitergehende Überlegungen

Handelsbilanz: § 3 Nr. 72 EStG gilt nicht für die Handelsbilanz. Sich ergebende Unterschiede zur steuerbilanziellen Gewinnermittlung sind durch Steuerlatenzen (§ 274 HGB) abzubilden. Anzeigepflicht: Bei Aufnahme des Betriebs einer Photovoltaikanlage besteht eine Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 1 AO. Mit der Steuerfreistellung der Einnahmen und Entnahmen nach § 3 Nr. 72 EStG ha...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / XII. Zeitliche Anwendung

Die Auslegungen des neuen BMF-Schreibens gelten für Einnahmen und Entnahmen, die nach dem 31.12.2021 erzielt oder getätigt werden (§ 52 Abs. 4 S. 27 EStG).mehr

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Steuerliche Beurteilung des... / b) Steuerbefreiung des Betriebs einer Photovoltaikanlage

Der Betrieb einer Photovoltaikanlage unterliegt als stehender Gewerbebetrieb grundsätzlich der GewSt (§ 2 Abs. 1 GewStG). Der Betrieb einer auf, an oder in einem Gebäude angebrachten Solaranlage bis zu einer installierten Leistung von 10 kW ist aber von der GewSt befreit (§ 3 Nr. 32 GewStG). Geltung des § 3 Nr. 72 EStG: Die Steuerbefreiung durch das JStG 2022 für Einnahmen un...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Halten von Vieh

Rz. 17 Unter Halten von Vieh versteht man allgemein die Betreuung von Tieren, die sich in fremdem Besitz befinden. Ebenso wie bei der Aufzucht ist das Halten eigenen Viehs ein nicht steuerbarer Innenumsatz. Unter die Betreuungsleistungen fallen im Wesentlichen die Unterstellung, Fütterung und die Pflege fremden Viehs. Hierbei handelt es sich um die so genannte Pensionsviehha...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / X. Verhältnis § 35a EStG zu § 3 Nr. 72 EStG

Fiktion der Liebhaberei für Zwecke der Steuerermäßigung: Nach Auffassung des BMF soll – ausschließlich für Zwecke des § 35a EStG – gelten, dass auf, an oder in zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden montierte Photovoltaikanlagen, welche die Voraussetzungen des § 3 Nr. 72 S. 1 EStG erfüllen, ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Auf diese Weise sollen bei Vorliege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Steuerliche Beurteilung des... / 5. Zusammenfassung

Dieser zweiteilige Beitrag verdeutlicht, dass Vermietende vor dem Abschluss eines Mieterstromvertrages mit Mietenden neben wirtschaftlichen Erwägungen auch steuerliche Fragestellungen in ihre Entscheidung einzubeziehen haben. Der Gesetzgeber beabsichtigt, die Grenze für die Steuerbefreiung bei der Körperschaftsteuer mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / [Ohne Titel]

RD Dipl.-Kfm., Dipl.-Finw. (FH) Dr. Jan Christoph Schumann[*] Mit dem Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) schuf der Gesetzgeber eine Steuerfreistellung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb bestimmter Photovoltaikanlagen. Mit BMF-Schreiben vom 17.7.2023 (BMF v. 17.7.2023 – IV C 6 - S 2121/23/10001 :001 – DOK 2023/0659709, BStBl. I 2023, 1494 = EStB 2023, 301 [Schumann])...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / V. Prüfung der Höchstgrenzen

Objektbezogene Höchstgrenze: Zunächst ist für die Stpfl. oder die Mitunternehmerschaft zu prüfen, welche der von ihnen betriebenen Photovoltaikanlagen unter die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 S. 1 EStG fallen.[25] Subjektbezogene Prüfung: Sodann ist zu prüfen, ob der jeweilige Steuerpflichtige oder die jeweilige Mitunternehmerschaft insgesamt die 100 kWp-Grenze einhält.[26] B...mehr

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§ 3 Nr. 72 EStG: Steuerbefr... / IX. Wegfall der gewerblichen Infektion

Gewerbliche Infektion durch eigene Betätigung: Bei im übrigen vermögensverwaltenden Personengesellschaften konnte der Betrieb einer Photovoltaikanlage vor dem VZ 2022 zu einer gewerblichen Infektion nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 1 EStG führen. Dies war dann der Fall, wenn die Einnahmen aus Stromerzeugung mehr als 3 % der Gesamtnettoerlöse der Gesellschaft betragen und den Betr...mehr