Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Bestimmte Zeit

Rz. 162 [Autor/Zitation] Aus Gründen der Objektivierung kommt die Abgrenzung von Einnahmen nur in Betracht, wenn sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Hierdurch soll der Gefahr begegnet werden, dass über die willkürliche Bildung eines RAP die Ertragswirksamkeit von Einnahmen auf künftige Perioden verschoben und der Gewinn durch nicht nachpr...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Zitation] Die Vorschrift des § 250 begründet – vorbehaltlich des Abs. 3 – eine Ansatzpflicht für transitorische Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) ieS. Gemäß Abs. 1 sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag als aktive RAP auszuweisen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Abweichend davon besteht handelsrechtlich gem. Abs. 3 ein Aktiv...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Fahrtenbuchmethode

Rz. 566 Die private Nutzung kann auch nach der Fahrtenbuchmethode (mit Beispielen, siehe Rdn 417 ff.) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 4 EStG ermittelt werden. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Aufwendungen lt. Fahrtenbuch für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte und dem abzugsfähigen Betrag lt. Entfernungspauschale wird als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe berücksi...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Generelles

Rz. 131 Die Einkünfte werden dadurch ermittelt, dass von den Betriebseinnahmen und Einnahmen i.S.d. § 8 EStG bestimmte, mit diesen Einnahmen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehende Ausgaben, abgezogen werden. Man spricht von Betriebsausgaben, wenn diese Ausgaben mit den Gewinneinkünften im Zusammenhang stehen, anderenfalls bei den Überschusseinkünften von Werbungskosten. Rz...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Umfassende Reform des Bilanzsteuerrechts: Zusammenführung der steuerlichen Bilanzierungsarten und Stärkung der Maßgeblichkeit

Rz. 114 [Autor/Zitation] Spricht man in Österreich von der "Reform des Bilanzsteuerrechts", so betrifft dies nicht nur das Verhältnis von öUGB und öEStG zueinander, sondern zunächst einmal das öEStG selbst. Abseits der stärkeren Annäherung von öUGB und öEStG wird im Zusammenhang mit der Reform des Bilanzsteuerrechts auch stets die Modernisierung des steuerlichen Gewinnermittl...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Betriebsausgaben bei EÜR

Rz. 556 Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. Sie umfassen grundsätzlich alle Ausgaben eines Betriebes, ohne Rücksicht darauf, ob sie im Veranlagungszeitraum aufgewandt werden oder nicht. Rz. 557 Beispiele für Betriebsausgaben bei EÜR Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 3 EStG sind z.B.:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Erstmalige Erfassung von Fremdwährungsgeschäften

Rz. 138 [Autor/Zitation] Die erstmalige Erfassung der aus Fremdwährungsgeschäften resultierenden Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und RAP hat mit dem am Transaktionstag gültigen Kassakurs zu erfolgen (AFRAC 38 Rz. 34; Bertl/Fraberger, RWZ 2002, 111; Seicht, RWZ 2001, 180; ebenso in Deutschland, s. Rz. 45 und Rz. 51; im Speziellen vgl. zum Kauf auf Ziel ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) 1 %-Regelung für Privatanteile der Kfz-Nutzung

Rz. 564 Danach kann abweichend von der Kostenaufteilung mit Hilfe eines Fahrtenbuches der private Nutzungsanteil von Kraftfahrzeugen, vereinfacht nach der sog. 1 %-Regelung vorgenommen werden. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird und damit zum notwendigen Betriebsvermögen gehört (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG; R 31 Abs. 9 Nr. 1 LStR). Zu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen

Rz. 581 Diese Gewinnermittlungsart kommt nur bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft i.S.v. § 13a EStG in Frage (ausführlich siehe Rdn 177 ff. und Rdn 180 ff.).[385] Land- und Forstwirte, die nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen und regelmäßig Abschlüsse zu machen, können, wenn ihr Betrieb über eine in § 13a EStG genau beschriebene...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Geldverkehrsrechnung

Rz. 1131 Die Geldverkehrsrechnung ist eine auf den Geldbereich beschränkte Vermögenszuwachsrechnung. Sie beruht auf der Überlegung, dass ein Steuerpflichtiger in einem bestimmten Zeitraum nicht mehr Geld ausgeben kann, als ihm aus seinen Einkünften und sonstigen Quellen zufließt. Ergibt sich bei der Geldverkehrsrechnung in ihren verschiedenen Formen ein ungeklärter Vermögensz...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 2. Buchführungssysteme

Rz. 159 Wer verpflichtet ist, Bücher zu führen, oder dieses freiwillig tut, unterliegt besonderen Auskunfts- und Mitwirkungspflichten gegenüber den Finanzbehörden (§§ 90 ff., 93, 97 ff. AO). Bei der Buchführung muss es sich um eine gesonderte Aufstellung und Dokumentation der Geschäftsvorfälle handeln, die sich aus Geschäftsbüchern, Belegen bzw. Datenträgern ergibt. Rz. 160 Be...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Gewerblicher Grundstückhandel

Rz. 719 (Diese Problematik steht im Kontext zur Auswirkung der latenten Ertragsteuer auf die Vermögenswerte und den zuvor hierzu genannten Folgen beim Vermögenswert Grundstück. Nach Steuerrecht ist dieses systematisch keine Fragestellung der Versteuerung von Veräußerungsgeschäften nach §§ 22, 23 EStG, sondern der Gewinnbesteuerung nach § 15, 16 EStG!) Rz. 720 Zur Verdeutlichu...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / d) Abzugsverbot von Aufwendungen nach § 4 Abs. 5 EStG bei der EÜR

Rz. 559 Auch bei der Gewinnermittlung durch EÜR ist das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 EStG zu beachten. Demzufolge gehören zu den nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / aa) Nach diesem Tag

Rz. 192 [Autor/Zitation] Die Erfolgswirksamkeit der Ausgaben bzw. Einnahmen nach dem Abschlussstichtag liegt vor, wenn ein Vertragspartner bereits eine Leistung erbracht hat (Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag), für die die Gegenleistung des anderen Vertragspartners noch aussteht (vgl. Ch. Nowotny in Straube/Ratka/Rauter3, § 198 Rz. 75; so auch Rz. 58 ff. und Rz....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Schuldzinsen als Werbungskosten

Rz. 682 Schuldzinsen als Werbungskosten [444] Wenn Schuldzinsen für die Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen, sind sie Werbungskosten (Anlage V 2015, Tz. 36). Zu den Werbungskosten gehören auch Geldbeschaffungs- und Finanzierungskosten wie z.B. Bereitstellungszinsen, Grundbuch- und Notariatsgebühren im Zusammenhang mit der Eint...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 1. Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens

Rz. 607 Das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften lässt sich vereinfacht wie folgt darstellen:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Derivative Buchführungspflicht

Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung nach dem öUGB ergibt sich aus § 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Unterhaltsaufwendungen/Alternative zum Realsplitting

Rz. 878 Die steuerliche Abzugsmöglichkeit von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG besteht alternativ zum Realsplitting. Unter Unterhaltsaufwendungen versteht man typische Unterhaltsaufwendungen, d.h. das, was Menschen üblicherweise zum Leben benötigen. Hierunter fallen u.a. Aufwendungen zum Bestreiten des Lebensunterhalts, z.B. für Ernährung, Kleidung und Wohnung.[693]...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Handelsrecht

Rz. 23 [Autor/Zitation] Bereits vor einer gesetzlichen Regelung ist mit dem Übergang von einer Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung hin zu einer bilanziellen Ermittlung der Periodenerfolge im 19. Jahrhundert die Notwendigkeit der Abgrenzung von Einnahmen und Ausgaben gesehen worden, die als Ertrag oder Aufwand eines anderen GJ anzusehen sind, um einen zutreffend...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Höhe der Abgeltungsteuer

Rz. 654 Sie beträgt 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag und damit insgesamt 26,375 %. Ab dem VZ 2015 wird auch die Kirchensteuer automatisch (vorher nur auf Antrag) einbehalten, wobei die Kirchensteuerabzugsmerkmale erstmalig zwischen September und Oktober 2014 von der Beteiligungsgesellschaft oder Bank beim Bundeszentralamt für Steuern abzufragen waren. Im Fall der Kir...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / dd) ABC der Rückstellungen

Rz. 312 [Autor/Zitation] Abbruchkosten: Bei Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten für Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (§ 249 Rz. 210) ist der erforderliche Betrag verursachungsgemäß in den Jahren anzusammeln, in denen die Gebäude genutzt werden (Rz. 238). Die Ansammlung kann je nach Nutzung linear, progressiv, degressiv oder leistungsbezogen erfolgen...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / e) Durchbrechung des Zu- und Abflussprinzips insbesondere durch AfA und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und bestimmte Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens

Rz. 560 Das Zu- und Abflussprinzip wird grundsätzlich durch § 11 EStG geregelt. Veränderungen der Bestände an Vorräten, Forderungen, Verbindlichkeiten und RAP berühren nicht das Ergebnis. Die Systematik der EÜR lässt auch keine Wertberichtigungen, Rücklagen und Rückstellungen zu (siehe Rdn 282, 396 f., 449 ff., 430 ff.). Zur Vermeidung willkürlicher "Ausschläge" der Besteuerun...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 8. Weitere Gesetzesänderungen 2014

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Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Bedeutung und Zweck

Rz. 183 [Autor/Zitation] Die Rechnungsabgrenzung ist Ausfluss des Realisationsprinzips und dient der periodengerechten Zuordnung von Erträgen und Aufwendungen (§ 201 Abs. 2 Z 5 öUGB, vgl. dazu § 252 Rz. 384 ff.), wodurch eine willkürliche Beeinflussung des Gewinns oder Verlustes durch den rechnungslegungspflichtigen Unternehmer erschwert wird (vgl. Wellinger in Bertl et al, E...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 238–263 HGB: D... / 2. Gewinnermittlung bei der Organgesellschaft

Rz. 96 [Autor/Zitation] Für die Einkommensermittlung auf der Ebene der Organgesellschaft gilt folgendes Schema (Krumm in Brandis/Heuermann, § 14 KStG Rz. 202 [12/2021]):mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Lohnsteuer

Rz. 24 [Autor/Stand] Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit wird die Einkommensteuer gem. §§ 38–42g EStG i.V.m. der LStDV durch Abzug vom Arbeitslohn erhoben (sog. Lohnsteuer). Maßgeblich ist das Vorliegen eines Dienstverhältnisses i.S.v. § 1 LStDV, aus dem Arbeitslohn bezogen wird. Die Lohnsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufli...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 3. Kameralistik

Rz. 60 [Autor/Zitation] Die Kameralistik ist der traditionelle Buchführungsstil der österreichischen Gebietskörperschaften. Darüber hinaus kann der BMF im Rahmen des § 16 öF-VG die Form und Gliederung der Voranschläge und Rechnungsabschlüsse der Gebietskörperschaften zum Zwecke der Vereinheitlichung regeln. Im Jahr 1997 wurde die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Auskunftsanspruch

Rz. 764 Dem getrenntlebenden Ehegatten steht nach §§ 1361 Abs. 4, 1605 BGB ein Auskunftsanspruch zu. Den – potenziell – Unterhaltsberechtigten trifft die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich eines etwaigen Unterhaltsanspruchs. Zweck des gesetzlichen Auskunftsanspruchs ist es daher, seiner Beweisnot abzuhelfen und ihn in die Lage zu versetzen, den Anspruch richtig zu bemes...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / j) AfA und Sonder-AfA im Familienrecht (bewegliche Wirtschaftsgüter) sowie Investitionsfreiheit, Rücklagenbildung, Gewinn ≠ Einkommen

Rz. 357 Die Abschreibung ist ein immer wiederkehrendes und uraltes Problem in Unterhaltsrechtstreitigkeiten und allen Beteiligten an derartigen Verfahren bestens bekannt. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien befassen sich mit der Fragestellung. Die familienrechtliche Rechtsprechung und Lehre haben sich zu keinem Zeitpunkt mit der Frage befasst, ob bei Leasing unterhaltsrechtl...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. Wesentlichkeit

Rz. 176 [Autor/Zitation] Aus dem auch den Bilanzansatz umfassenden GoB der Wesentlichkeit folgt, dass handelsrechtlich von der Bilanzierung geringfügiger RAP abgesehen werden darf. Das Vollständigkeitsgebot gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 tritt insoweit zurück (WP Handbuch18, Kap. F Rz. 442, 714; Schubert/Waubke in Beck BilKomm.13, § 250 HGB Rz. 28; Kahle/Kopp, DStR 2022, 2627, 2631...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Arbeitslohn

Rz. 630 Auszugehen ist von dem Bruttoarbeitslohn, d.h. des Arbeitslohnes vor Kürzung durch Abzüge. Arbeitslohn [408] sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen. Es ist gleichgültig, ob es sich um eine einmalige oder laufende Einnahme handelt, ob ein Rechtsanspruch auf sie besteht und unter welcher Bezeichnung und in wel...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Steuerrecht

Rz. 32 [Autor/Zitation] Auch im Bilanzsteuerrecht wurden bereits vor einer gesetzlichen Regelung Abgrenzungsposten zum Zweck des zutreffenden Vermögens- und Gewinnausweises gebildet (Lion, Das Bilanzsteuerrecht2, 168 f., 171). Hierzu gehörten auch transitorische RAP iwS, die als immaterielle Wirtschaftsgüter angesehen wurden (Döllerer, BB 1965, 1405, 1408; Bauer in KSM, § 5 E...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Ermittlung der Schwellenwerte

Rz. 147 [Autor/Zitation] Rechnungslegungspflicht besteht, wenn der Unternehmer mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielt (vgl. Bertl/Hirschler, RWZ 2010, 72 ff.; Urnik/Niedermoser in Jahrbuch Bilanzsteuerrecht 2010, 29). Die Umsatzgrenze ist betriebsbezogen anzuwenden, so dass ein Betrieb erst dann der Rechnungslegungspflicht unterliegt, wenn die Umsätze des "einzelnen ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Abgrenzung von passiven Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 12 [Autor/Zitation] Rückstellungen dienen wie passive RAP auch der zutreffenden Periodenabgrenzung (für Rückstellungen vgl. Rz. 5, für RAP Tiedchen in HdJ, Abt. III/8 Rz. 8 mwN, 19 [7/2021]). Passive RAP sind transitorische Posten im engeren Sinne, also Einnahmen, die dem Bilanzierenden vor dem Bilanzstichtag zufließen, die aber Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bil...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Gewinnschätzung nach § 162 AO

Rz. 1072 Bei der Gewinnschätzung nach § 162 AO handelt es sich nicht um eine Gewinnermittlungsart. Wesentliche Elemente der Abgabenordnung sind der Amtsermittlungsgrundsatz einerseits und andererseits auch erhebliche Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen bei allen Veranlagungssteuern. Die Schätzung kommt deshalb nur dann in Frage, wenn der Steuerpflichtige seine Mitwirku...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Sozialrecht

Rz. 11 [Autor/Zitation] Über die Einbeziehung im Steuerrecht erlangen die Buchführungspflichten auch Bedeutung im Sozialrecht, insbes. für die Berechnung des für die Bemessung der Sozialhilfe nach § 82 SGB XII einzusetzenden Einkommens. Sie folgt bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 SGB-XII-EinkBV aus der...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / gg) Liquide Mittel

Rz. 400 Unter diesem Posten fasst das HGB beispielsweise Kassenbestände und Bankguthaben, Vermögensgegenstände höchster Liquidität zusammen. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich nach dem Nennwert/Nominalprinzip. Schwierigkeiten können besonders Bestände an ausländischen Währungen machen. Diese sind grundsätzlich mit den Anschaffungskosten zu bewerten und im Fall von Wertminde...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Sonstige Einkünfte (§ 22 EStG)

Rz. 693 Zu den sonstigen Einkünften gehören ausschließlich:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 23 [Autor/Stand] Bei den sog. Abzugsteuern handelt es sich um eine besondere Erhebungsform bzw. Unterarten der Einkommensteuer mit der Besonderheit, dass ein Dritter, der dem Steuerschuldner die steuerpflichtigen Einnahmen zuwendet, bei der Auszahlung den Steuerbetrag abzuziehen und an die FinB abzuführen hat[2]. Die Abzugsbeträge stellen folglich keine besondere Steuera...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / (1) Differenzierung zwischen vermögensverwaltenden Personengesellschaften und Mitunternehmerschaften

Rz. 150 [Autor/Zitation] Im Ertragsteuerrecht stellt ein Anteil an einer Personengesellschaft kein Wirtschaftsgut dar. Die steuerbilanzielle Behandlung der Anteile hängt grundlegend davon ab, ob die Personengesellschaft ein steuerrechtliches Betriebsvermögen bildet, weil sie Gewinneinkünfte erzielt (§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStG). Von besonderer Bedeutung ist hier das Vorliege...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Mieten, Pachten, Leasing, Disagio

Rz. 532 Wie bei den Vorpositionen hat eine Überprüfung nach der Angemessenheit der Höhe der Aufwendungen zu erfolgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Verträge mit nahestehenden Personen geschlossen worden sind, weil die allgemeinen Prüfungskriterien des Steuerrechts, insbesondere der Fremdvergleich, heranzuziehen sind. Bei Leasing und Disagio ist zu beachten, dass eine ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Arbeitnehmereigenschaft

Rz. 626 Arbeitnehmer i.S.v. § 1 Abs. 1 S. 1 und S. 2 LStDV sind die Personen, die im öffentlichen oder privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und die aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ein Dienstverhältnis liegt danach vor, wenn der Beschäftigte dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft schuldet, d.h. wenn er ...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Steuerliche Aspekte

Rz. 56 [Autor/Zitation] §§ 131 Abs. 3 und 132 Abs. 3 öBAO enthalten hinsichtlich Buchführung und Aufbewahrung jeweils eine zu § 216 öUGB nahezu wortgleiche Regelung (Hirschler in Hirschler2, § 216 Rz. 5; Steiner in Straube/Ratka/Rauter3, § 216 Rz. 8; Zollner/Hartlieb in Bertl/Mandl, § 216 Rz. 4 [5/2018]). Rz. 57 [Autor/Zitation] Über § 216 öUGB hinausgehend verlangen die genann...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 4. IFRS

Rz. 22 [Autor/Zitation] Das Konzept der Periodenabgrenzung ("accrual basis") gem. IAS 1.27 erfordert auch in einem IFRS-Abschluss die Berücksichtigung von Abgrenzungsposten. Allerdings bilden sie hier abweichend vom HGB keine eigene Kategorie, sondern werden als Vermögenswerte ("assets") und Schulden ("liabilities") angesetzt, soweit sie deren Definitionskriterien erfüllen (I...mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Gewinnabhängige Verbindlichkeiten

Rz. 138 [Autor/Zitation] Sofern eine ungewisse Verbindlichkeit nur erfüllt werden muss, wenn und soweit zukünftig Gewinne anfallen, darf eine Rückstellung nicht passiviert werden. Dies ist für das Handelsrecht als GoB anerkannt. Eine wirtschaftliche Belastung ist – noch – nicht zu verzeichnen, solange die Gewinne nicht erzielt worden sind (Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 Rz. ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Werbungskosten

Rz. 641 Werbungskosten bei Arbeitnehmern sind alle Aufwendungen, die ihnen zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung ihrer Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit erwachsen (§ 9 Abs. 1, 2 EStG) wie:mehr

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Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten

Rz. 61 [Autor/Zitation] Die Währungsumrechnung nach § 256a kommt nach dem Wortlaut der Vorschrift nur für Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zur Anwendung. Die Ausklammerung anderer Bilanzpositionen liegt darin begründet, dass bei diesen eine Folgebewertung nicht zum Tragen kommt. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach hM nur bei Zugang zu bewerten und anschließend erfo...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / aa) Vorbemerkungen

Rz. 1086 Oben wurde bereits auf die Rechtsprechung des BGH zur Substantiierung des Sachvortrages der Behauptung, es seien Schwarzeinkünfte vorhanden oder Einkünfte würden verlagert, verwiesen.[893] Rz. 1087 ▪ Systematisierung der Schwarzeinkünfte Ohne dass diese Aufzählung abschließend sein kann, werden vier Gruppen genannt:mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Ausnahmen von der Abgeltungsteuer nach § 32d EStG

Rz. 657 Hierunter fallen Kapitalerträge zwischen nahestehenden Personen, Zahlungen von Kapitalgesellschaften, an denen der Anteilseigner mit mindestens 10 % beteiligt ist, Erträge aus Back to Back-Finanzierungen,[429] wenn Gläubiger überlassenes Kapital für Überschusseinkünfte einsetzt und zudem gilt der Grundsatz der Subsidiarität (§ 20 Abs. 8 EStG).mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Scheinselbstständige

Rz. 628 Die Scheinselbstständigen repräsentieren den Personenkreis, deren Einkünfte aufgrund formal unabhängiger Tätigkeit als Gewinn bzw. als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten von ihnen selbst im Rahmen der steuerlichen Einkommensermittlung ermittelt werden. Scheinselbstständige sind Erwerbstätige, die rechtlich als Selbstständige behandelt werden, in Wirklich...mehr