Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Anzinger/Oser/Schlotter, Rechnungslegung und Prüfung der ... / cc) Rechtliche Entstehung ohne wirtschaftliche Verursachung vor dem Bilanzstichtag

Prof. Dr. Susanne Tiedchen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen
 

Rz. 94

[Autor/Zitation]

Ist die Verbindlichkeit rechtlich bereits entstanden, aber noch nicht wirtschaftlich verursacht (gegen die Möglichkeit einer solchen Fallgestaltung offenbar Haas/Ritter, DStR 2023, 594, 595), so sprechen sich insbes. die Vertreter der Alimentationsthese (dazu Rz. 89) gegen die Passivierung einer Rückstellung aus (Kahle, DStR 2018, 976, 977). Eine Rückstellung soll danach erst passiviert werden dürfen, wenn die durch die Verbindlichkeit alimentierten Erträge realisiert werden. Das Realisationsprinzip soll insoweit rückstellungsbegrenzend wirken (Kahle, DStZ 2017, 904, 906; Kahle, DStR 2018, 976, 977; dazu auch Rz. 89). Eine Ausnahme wird lediglich für den Fall anerkannt, dass sich die Verbindlichkeit nicht eindeutig bestimmten Umsätzen zuordnen lässt. In diesem Fall soll das Vorsichtsprinzip eingreifen und die Passivierung einer Rückstellung für eine nur rechtlich entstandene Verpflichtung zulässig sein (Kahle, DStZ 2017, 904, 906; Kahle, DStR 2018, 976, 979; Kirsch, Rechnungslegung, § 249 HGB Rz. 102 [10/2020]; vgl. auch Rz. 89).

 

Rz. 95

[Autor/Zitation]

Zur Kritik an dieser Auffassung s. Rz. 90. In diesem Sinne hat der BFH deutlich ausgesprochen, dass es für die Annahme, Ausgaben seien bilanziell in das Jahr zu verlagern, in welchem die Einnahmen zufließen, aus denen die Ausgaben gedeckt werden sollen, keine handelsrechtliche Grundlage gibt (BFH v. 27.6.2001 – I R 45/97, BStBl. II 2003, 121 Rz. 19; ebenso Hennrichs in BeckOGK HGB, § 249 Rz. 53 [3/2023]; im Ergebnis ebenso Richter in HHR, § 5 EStG Rz. 1900 [12/2021]). Aus dem Realisationsprinzip ergebe sich, dass Beschaffungsvorgänge erfolgsneutral abzubilden und Erfolgsbeiträge erst auszuweisen seien, wenn sie durch Absatzvorgänge bestätigt seien. Weitere Aussagen, insbes. hinsichtlich der Realisieru...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Nachweispflicht bei Einbringungen nach § 22 Abs. 3 UmwStG
    860
  • Fahrten der Kinder zur Schule als Werbungskosten bzw. außergewöhnliche Belastungen
    320
  • Gewährleistungsrückstellung darf den Pauschalsatz von 0,5 % übersteigen.
    270
  • Steuerschuldnerschaft bei Schrottmaterialien (zu § 13b Abs. 2 Nr. 7 UStG)
    233
  • Fahrtkosten für Besuche eines pflegebedürftigen Angehörigen als außergewöhnliche Belastung
    228
  • Vermietung zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden
    227
  • Schwangerschaft: Beschäftigungsverbot oder Arbeitsunfähigkeit
    189
  • Nachweispflichten zur steuerlichen Zurechnung der Anteile
    159
  • Steuerschuldnerschaft bei Gebäudereinigung (zu § 13b UStG)
    151
  • Steuerbefreiung bei Vermietungsleistungen (zu § 4 Nr. 12 UStG)
    135
  • Nachträgliche Befristung unbefristeter Arbeitsverträge
    134
  • Aufteilung von Hotelumsätzen nach Umsatzsteuersätzen: Bewertung des Frühstücks
    129
  • Geschäftsveräußerung im Ganzen (zu § 1 Abs. 1a UStG)
    129
  • Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
    124
  • Verwalter muß Anträge auf Tagesordnung setzen
    120
  • Umsatzsteuer bei Doppelzahlung einer Rechnung
    118
  • Angabe des Zeitpunkts der Leistung in der Rechnung
    117
  • Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung?
    114
  • Steuerfreiheit der Umsätze aus unterrichtender Tätigkeit
    112
  • Behandlung der Marktprämie nach dem EEG (zu § 1 Abs. 1 UStG)
    108
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Top-Themen
Downloads
Shop

Empfehlung


Zum Thema haufe.de
Haufe Shop: Raus aus der Bubble
Raus aus der Bubble
Bild: Haufe Shop

Wir leben in einer Zeit der Polykrisen und Spaltung. Dominique Trott analysiert die Spaltung in Gesellschaft, Politik und Unternehmen und ruft zum Dialog auf. Ihr Buch verbindet Analyse mit praktischen Ansätzen, um Empathie zu fördern, Brücken zu bauen und Demokratie im Alltag zu stärken.


Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren