Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Anmeldung und Abführung von... / 6. Besonderheiten im Fall von Doppelbesteuerungsabkommen und bei bestimmten Gesellschaften (§ 43b EStG)

Nach § 50c Abs. 1 Satz 1 EStG ist der Steuerabzug vom Kapitalertrag (Einbehaltung, Abführung und Anmeldung der Steuer) grundsätzlich ungeachtet anderweitiger Regelungen in § 43b EStG oder in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), vorzunehmen. Das heißt, dass auch dann, wenn der Gläubiger der Kapitalerträge einen vollständigen oder teilweisen Anspruch auf Erstattung der erhobenen ...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / VI. Anmeldung und Entrichtung des Betrags nach § 36a Abs. 4 EStG

1. Allgemeines Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Regelung eingeführt, die der Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen dient, die die Besteuerung von Dividendenzahlungen mittels Cum/Cum-Gestaltungen umgehen. Zu der Regelung in § 36a EStG hat das BMF mit Schreiben vom 3.4.2017 (BMF v. 3.4.2017 – IV...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.1 Regelungsbereich des AStG

Rz. 5 Das AStG ist in seiner Grundstruktur im Wesentlichen erhalten geblieben, wenngleich die Regelungsdichte in den über 50 Jahren zugenommen hat und es in vielerlei Hinsicht Verschärfungen erfahren hat. Die Erleichterungen sind dem Europarecht (z. B. die Möglichkeit des Substanznachweises) oder allgemeinen steuerpolitischen Entwicklungen (nämlich die Absenkung der Niedrigb...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3 Weitergehende Regelung

Rz. 11 Auch wenn der Gesetzestitel eine umfassende Regelung des Außensteuerrechts nahelegt, sind viele Regelungen im Einkommensteuergesetz verortet, einige dagegen nur in einigen DBA, was unter gleichheitsrechtlichen Überlegungen problematisch erscheint. Von besonderer Bedeutung sind insbesondere: 2.3.1 § 50d Abs. 3 EStG Rz. 12 Diese spezialgesetzliche Missbrauchsvermeidungsvo...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Durch das Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung v. 19.7.2016 (BGBl. I 2016, 1730) wurde mit § 36a EStG eine Regelung eingeführt, die der Verhinderung von Missbrauchsgestaltungen dient, die die Besteuerung von Dividendenzahlungen mittels Cum/Cum-Gestaltungen umgehen. Zu der Regelung in § 36a EStG hat das BMF mit Schreiben vom 3.4.2017 (BMF v. 3.4.2017 – IV C 1 - S 2299/...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Christian Anemüller[*] Die Regelungen des Steuerabzugsverfahrens zur Kapitalertragsteuer sind kompliziert ausgestaltet und weichen mitunter von den allgemein geltenden Regelungen im EStG ab. Der Beitrag stellt das Steueranmelde- und Entrichtungsverfahren für die Kapitalertragsteuer vor und zeigt zahlreiche Punkte auf, die i.R.d. Steueranmelde- und entrichtung...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Steuersatz

Nach § 43a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG beträgt der Steuersatz 25 % des Kapitalertrags. In den Anwendungsbereich des Steuersatzes von 25 % fallen die Kapitalerträge i.S.d. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 7a und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG, d.h. insb. Gewinnausschüttungen, Erträge aus stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen, Erträge aus Investmentanteilen, Erträge aus Versi...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 1. Allgemeines

Die Verpflichtung zur Anmeldung der einbehaltenen Steuern erstreckt sich auch auf den SolZ (§ 1 Abs. 2 SolZG) und die Kirchensteuer (§ 51a Abs. 1, 2b und 2c EStG). Verfahrensrechtlich regelt § 51a EStG die Voraussetzungen für die Erhebung von Zuschlagsteuern auf die Einkommensteuer. Die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Erhebung des SolZ befinden sich jedoch nich...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 3. Kirchensteuerabzugsverfahren

Seit 2015 wird Kirchensteuer auf Kapitalerträge i.R. eines automatisierten Abzugsverfahrens erhoben. Die Kirchensteuer wird nach dem Kirchensteuersatz der Religionsgemeinschaft, der der Kirchensteuerpflichtige angehört, als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer erhoben. Damit dem Kirchensteuerabzugsverpflichteten die Zugehörigkeit des Gläubigers der Kapitalerträge zu einer steuere...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / I. Zivilrechtliche Grundlagen

Nach ständiger BGH-Rspr. und herrschender Literaturmeinung sind die Vermögenspositionen im Anfangs- und Endvermögen der Ehegatten mit dem sog. wirklichen Wert gem. §§ 1376 Abs. 1, 1376 Abs. 2 BGB zu erfassen, welcher gegenstandsbezogen für den jeweiligen Vermögensgegenstand auf dessen Realisationswert unter wertmindernden Abzug der am Stichtag anfallenden Ertragsteuerlast ab...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / IV. Zerlegung von Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer wird für Zwecke der Verteilung des Steueraufkommens in Dividenden-, Schuldner- und Zahlstellenkapitalertragsteuer differenziert. Die Zahlstellenkapitalertragsteuer wird nach den Regelungen in § 1 Abs. 3a ZerlG und § 8 ZerlG aufgeteilt. Für Aufteilungszwecke ist danach zu unterscheiden, ob es sich um Kapitalerträge i.S.v. § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a, Nr. 2 Sa...mehr

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Nießbrauch und Wertpapiere ... / 3. Bereinigung um Kapitalertragsteuer zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Wie erläutert, ist der Wert der Wertpapiere mit dem Börsenkurs am Tag der Schenkung zu bewerten, vgl. § 11 Abs. 1 Satz 1 BewG. Unberücksichtigt bleibt dabei schenkungsteuerlich, ob die Kurse der verschenkten Wertpapiere abgeltungsteuerlich relevante Kursgewinne enthalten, vgl. §§ 20 Abs. 1 Nr. 1, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Beraterhinweis Vor diesem Hintergrund kann es ratsa...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei Investmentfonds

Investmentfonds unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen, inländischen Immobilienerträgen und sonstigen inländischen Einkünfte der Körperschaftsteuer (vgl. § 6 Abs. 2 InvStG). Zu den inländischen Beteiligungseinnahmen gehören Einnahmen nach § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 1a EStG (Gewinnausschüttungen, s. II. 2. [Teil I]) und Entgelte, Einnahmen und Bezüge gem. § 2...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.2.1 Einkünftekorrektur

Rz. 7 Der Gesetzgeber sieht seit der Popitz-Schlieben'schen Finanzreform 1925[1] (§ 33 EStG 1925: "Steht der Gewinn aus einem inländischen Gewerbebetrieb infolge besonderer Vereinbarungen des Steuerpflichtigen mit einem im Inland nicht unbeschränkt Steuerpflichtigen in offenbarem Missverhältnis zu dem Gewinne, der sonst bei Geschäften gleicher oder ähnlicher Art erzielt wird...mehr

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Anmeldung und Abführung von... / 2. Besonderheiten bei der Erhebung des SolZ

Die Kapitalertragsteuer ist Bemessungsgrundlage für die Erhebung des SolZ (§ 3 Abs. 1 Nr. 5 SolzG 1995). Der SolZ beträgt 5,5 % der Bemessungsgrundlage (§ 4 Satz 1 SolzG 1995). Beraterhinweis Ausnahmsweise kann bei der Erhebung von Kapitalertragsteuer von der Erhebung des SolZ abgesehen werden, wenn dem Steuerabzugsverpflichteten eine auf den Namen des Gläubigers der Kapitale...mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / bb) Fiktiver Zugewinn gem. § 5 Abs. 1 ErbStG (mit fiktiver Ertragsteuerbelastung)

Fiktive Ertragsteuerbelastung (persönlicher Steuersatz: 40 %).mehr

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Auswirkungen latenter Steue... / IV. Zusammenfassende Schlussbetrachtung

Mit der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Relevanz latenter Steuern erfährt das Erbschaftsteuermandat eine beachtliche Komplexitätssteigerung. Der notwendigerweise interdisziplinär agierende Berater wird sich mit dieser – vielleicht neuen – Herausforderung unausweichlich konfrontiert sehen. Allerdings sind auch erhebliche Administrationsfolgen bei der Durchführung der Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Cloer/Hagemann, AStG Einfüh... / 2.3.3 Abkommensrechtliche Besonderheiten

Rz. 14 In der Praxis erweist sich insbesondere der Zurechnungskonflikt als Problem: Es entspricht der deutschen Verhandlungspraxis seit dem DBA USA 1989[1] einen Methodenwechsel auch bei einem Zurechnungskonflikt (z. T. auch als subjektiver Qualifikationskonflikt bezeichnet) vorzunehmen. Diese auch in der Verhandlungsgrundlage (Art. 22 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a DBA-VG) enthalte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auswirkungen latenter Steue... / III. Erbschaft- und schenkungsteuerliche Fernwirkungen latenter Steuern

Der Einkommensteuerabzug einer hypothetischen Veräußerungsgewinnsteuerbelastung bei der Ermittlung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung gem. § 5 Abs. 1 ErbStG betrifft umso deutlicher die Berechnung einer güterrechtlichen Zugewinnausgleichsforderung durch lebzeitige Beendigung des Güterstands mit Ausgleich des Zugewinns. Die Nichtsteuerbarkeit dieser Ausgleichsforderung ...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.3 Ertragsteuerrechtliche Mitunternehmerschaft

Wenn ein Gesellschafter ertragsteuerrechtlich als Mitunternehmer behandelt wird und somit trotz einer Arbeitnehmerstellung Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt[1], bedeutet dies – für sich allein gesehen – nicht, dass er damit auch automatisch Unternehmer i. S. d. § 2 UStG ist. Insoweit weicht die umsatzsteuerliche Beurteilung von den ertragsteuerlichen Regelungen ab. Auch e...mehr

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Umsatzsteuerliche Gestaltun... / 3.1.1 Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers einer Kapitalgesellschaft

Ein Gesellschafter muss zunächst Unternehmer i. S. d. § 2 UStG sein, damit er überhaupt steuerbare (und steuerpflichtige) Leistungen an die Gesellschaft erbringen kann. Umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft erlangt ein Gesellschafter nur, wenn er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbstständig ausübt.[1] Die Frage, ob natürliche Personen selbstständig oder nicht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Übermäßiges Verwaltungsvermögen (90 %-Grenze, Abs. 2 Satz 2)

Rz. 80 [Autor/Stand] Nach § 13b Abs. 2 Satz 1 ErbStG ist das begünstigungsfähige Vermögen also begünstigt, soweit sein gemeiner Wert den um das unschädliche Verwaltungsvermögen i.S.d. § 13b Abs. 7 ErbStG gekürzten Nettowert des Verwaltungsvermögens i.S.d. § 13b Abs. 6 ErbStG übersteigt (begünstigtes Vermögen). Abweichend davon bestimmt § 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG, dass der We...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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AGS 11/2024, Aktuelles zu B... / 4. Neue Pfändungstabelle

Mit Bekanntmachung v. 10.5.2024,[11] berichtigt mit Bekanntmachung v. 23.5.2024,[12] wurden die Pfändungsfreigrenzen des § 850c ZPO erhöht. Diese Erhöhung zum 1.7.2024 entspricht der prozentualen Erhöhung des Grundfreibetrags nach dem Einkommensteuergesetz entsprechend § 850c Abs. 4 ZPO. Danach ist eine jährliche Überprüfung der Anpassung der Freigrenzen vorzunehmen. Nach §§...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / ii) Pfändbarkeit von Riesterrenten

Rz. 608 Nach §§ 97, 10a, 82 EStG ist das geförderte Deckungskapital einer Riesterrente nicht übertragbar. Dies gilt unabhängig davon, ob das geförderte Deckungskapital auf Eigenbeiträgen oder Zulagen beruht. Ansprüche aus Riesterrente sind damit nach § 851 Abs. 1 ZPO unpfändbar, soweit sie auf geförderten Beiträgen und Zulagen beruhen.[1056] Unpfändbar ist das Kapital aus ei...mehr

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§ 10 Personenschaden bei Tö... / F. Hinterbliebenengeld

Rz. 34 Für Schadensfälle ab dem 22.7.2017 gilt die Regelung des § 844 Abs. 3 BGB. Danach hat der Ersatzpflichtige dem Hinterbliebenen, der zur Zeit der Verletzung zu dem Getöteten in einem besonderen Näheverhältnis stand, für das dem Hinterbliebenen zugefügte seelische Leid eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten. Ein besonderes persönliches Näheverhältnis wird ver...mehr

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ZErb 11/2024, Begünstigungs... / 1 Gründe

I. Die Eltern des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) starben im Dezember 2015 kurz nacheinander. Der Kläger und sein Bruder beerbten sowohl die Mutter als auch den Vater (Erblasser) je zur Hälfte. Zum Nachlass der Mutter gehörten unter anderem Grundstücke, zum Nachlass des Erblassers gehörten Grundstücke, eine 20 %ige Kommanditbeteiligung an einer gewerblich tätigen GmbH...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / c) Riesterrente

Rz. 26 Bei der Riesterrente handelt es sich ebenfalls um eine besondere, staatlich geförderte Rentenversicherung. Förderfähig sind Riesterrenten, die die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes für Altersvorsorgeverträge (§§ 1, 2a AltZertG) erfüllen und nach § 5 AltZertG zertifiziert sind. Die staatliche Förderung erfolgt in...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)

Rz. 111 [Autor/Stand] Die Regel ist: Dritten zur – entgeltlichen oder unentgeltlichen – Nutzung überlassene Grundstücke, Grundstücksteile, grundstücksgleiche Rechte und Bauten gehören grds. zum Verwaltungsvermögen, § 13b Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 ErbStG. Rz. 112 [Autor/Stand] Werden neben der Überlassung von Grundstücksteilen weitere gewerbliche Leistungen einheitlich angeboten und...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Sockelbetrag

Rz. 181 [Autor/Stand] Der positive Saldo aus schädlichen Finanzmitteln und Schulden führt nur dann zu Verwaltungsvermögen, wenn er 15 % des Unternehmenswerts ("Sockelbetrag") übersteigt. Schädlich ist damit nur der die 15 %-Grenze übersteigende Betrag. Die Geringfügigkeitsgrenze stellt demnach einen echten Freibetrag dar. Der nach Abzug des Freibetrages verbleibende Betrag z...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Betriebsvermögen (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 8 [Autor/Stand] Begünstigungsfähig ist der Erwerb inländischen Betriebsvermögens i.S.d. § 12 Abs. 5 ErbStG, welches im Zeitpunkt der Steuerentstehung als solches vom Erblasser oder Schenker auf den Erwerber übergeht und in der Hand des Erwerbers inländisches Betriebsvermögen bleibt.[2] Dazu gehört insb. das einem Gewerbebetrieb dienende Vermögen (§ 95 BewG) und das dem G...mehr

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§ 9 Personenschaden bei Ver... / IX. Steuerschaden/Steuervorteile

Rz. 163 Wird der Verdienstausfallschaden – wie üblich – netto abgerechnet, zählen die vom Schädiger an den Geschädigten zu leistenden Ersatzzahlungen zu den der Einkommensteuer unterliegenden Einkünften des Geschädigten (§ 24 Abs. 1 Nr. 1a i.V.m. § 2 Abs. 1 S. 1 EStG). Folglich sind die hierauf zu entrichtenden Steuern Bestandteil des vom Schädiger zu ersetzenden Schadens. D...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Tod des Mitglieds – Was ist... / 5 Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds

Im Todesfall verliert der erteilte Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots des Verstorbenen mit sofortiger Wirkung seine Gültigkeit, d.h. auch für die Dividenden auf die Geschäftsguthaben für übernommene Geschäftsanteile. Von den Besonderheiten bei Ehegatten abgesehen (siehe nachfolgend), hat der erteilte Freistellungsauftrag des verstorbenen Mitglieds für Alleinerbe...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / b) Basisrente

Rz. 25 Bei der sog. Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) handelt es sich um eine besondere, steuerlich geförderte Rentenversicherung. Förderfähig sind Basisrenten, die den besonderen gesetzlichen Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes für Basisrentenverträge (§§ 2, 2a AltZertG) erfüllen und nach § 5a AltZertG zertifiziert sind. Die Beiträge zu ei...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / e) Bewertung von Kapitallebensversicherungen

Bei der Bewertung einer Kapitallebensversicherung kann auf den Rückkaufswert, der unter Berücksichtigung von Stornoabzügen errechnet wird und ein bloßer Liquidationswert ist, nur abgestellt werden, wenn eine Fortführung des Vertrages nicht zu erwarten ist (z.B., weil zur Erfüllung der Ausgleichsforderung eine Verwertung der Versicherung erfolgen muss) und auch durch eine Stu...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Private Rentenversicherung der sog. dritten Schicht

Rz. 24 Durch das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) ist die steuerliche Förderung der Beiträge zu einer privaten Rentenversicherung der sog. dritten Schicht für Vertragsabschlüsse ab 1.1.2005 entfallen. Im Rentenbezug sind Renten aus privaten Rentenversicherungen der dritten Schicht steuerlich dadurch gefördert, dass sie lediglich mit dem sog. Ertragsanteil zu versteuern sind ...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / d) Bewertung von Immobilienmiteigentum – latente Steuer

Die Bewertung von Immobilien kann im Einzelfall problematisch sein. Grundsätzlich gilt aber, dass eigengenutzte Immobilien mit dem Substanzwert bewertet werden, während vermietete Objekte nach dem Ertragswert zu beurteilen sind. Des Weiteren ist die latente Steuer zu berücksichtigen. Dies ist zwar umstritten,[32] jedoch hat sich der BGH[33] schon seit Jahren darauf festgelegt...mehr

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§ 13 Spekulationssteuer

Rz. 1 Über die rechtlichen Folgen des beurkundeten Kaufvertrags hat der Notar die Vertragsbeteiligten zu belehren – § 17 BeurkG. Zur Belehrung gehört jedoch nicht, über die steuerrechtlichen und die wirtschaftlichen Folgen zu beraten.[1] Insbesondere trifft den Notar auch keine Amtspflicht, den Verkäufer einer Immobilie vor etwaigen Steuerpflichten, insbesondere solcher nach...mehr

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§ 21 Feuer-Betriebsunterbre... / 2. Zahlung der Entschädigung

Rz. 130 Steht die Ersatzpflicht sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach fest, so wird auch die Entschädigung gem. § 7 Nr. 1 FBUB 2010 A fällig. Die Regelung zu den Verzugszinsen ergibt sich aus § 7 Nr. 2 FBUB 2010 A, die Hemmung der Fristen infolge des Verschuldens des Versicherungsnehmers nach § 7 Nr. 3 FBUB 2010 A und § 7 Nr. 4 FBUB 2010 A beschreibt die Gründe, aus welche...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / I. Versicherungsbedingungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Rz. 518 Die folgenden Musterbedingungen und weitere Bedingungswerke finden Sie im Download zu diesem Werk:mehr

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§ 14 Lebensversicherung / a) Voraussetzungen

Rz. 331 Nach § 168 Abs. 1 VVG kann der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag jederzeit für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen, wenn es sich um einen Vertrag gegen laufende Prämienzahlung handelt. Ist eine Kapitalversicherung für den Todesfall in der Art genommen, dass der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers zur Zahlung des vereinbart...mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 3. Saldenmeldung und Prämienzahlung, § 6 AVB

Rz. 74 Die Kreditversicherung ist eine betriebliche Schadensversicherung. Im Versicherungsvertrag ist die für die Prämienberechnung vereinbarte Berechnungsmethode vereinbart. Entweder meldet der Versicherungsnehmer seine offenen Salden am jeweiligen Monatsende (Saldovertrag) oder er gibt dem Versicherer die jeweils zeitkongruenten Umsätze mit den versicherten Kunden auf (Ums...mehr

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§ 14 Lebensversicherung / II. Beratungs- und Dokumentationspflicht

Rz. 50 Im Zusammenhang mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrages regelt das VVG in §§ 6–7d Beratungs- und Informationspflichten des Versicherers und in §§ 60–62 Beratungs- und Informationspflichten des Versicherungsvermittlers. Der Umfang dieser Beratungs- und Informationspflicht richtet sich unter anderem nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen

Rz. 196 [Autor/Stand] Die Investitionsklausel für Verwaltungsvermögen hat zur Folge, dass zunächst dem Verwaltungsvermögen zugerechnetes Vermögen rückwirkend zum Zeitpunkt der Entstehung der Steuer nicht mehr als Verwaltungsvermögen eingestuft werden kann, wenn folgende Voraussetzungen kumulativ vorliegen: Es muss sich um einen Erwerb von Todes wegen handeln; der Erwerber muss...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Umfang

Rz. 233 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG kommt immer dann zur Anwendung, wenn zum begünstigungsfähigen Vermögen (§ 13b Abs. 1 Nr. 2 oder 3 ErbStG) Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im In- oder Ausland gehören. Dabei werden sowohl unmittelbare als auch mittelbare Beteiligungen erfasst.[2] Auf die Höhe der Beteiligung kommt es grds...mehr

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E / 2 Einstellung des Verfahrens nach § 153 wegen Geringfügigkeit [Rdn 1646]

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§ 14 Lebensversicherung / a) Allgemeines

Rz. 612 Durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Recht des Schuldners, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf den Insolvenzverwalter über (§ 80 Abs. 1 InsO).[1065] Rz. 613 Ansprüche aus privaten Lebensversicherungen, die zum Vermögen des Schuldners gehören, sind grundsätzlich Teil der Insolvenzmasse des Schuldners gem. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Allgemeines

Rz. 229 [Autor/Stand] § 13b Abs. 9 ErbStG regelt die Verbundvermögensaufstellung: Gehören zum begünstigungsfähigen Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 Nr. 2 und 3 ErbStG mittelbar oder unmittelbar gehaltene Beteiligungen an Personengesellschaften oder Anteile an Kapitalgesellschaften bzw. entsprechende Gesellschaften mit Sitz oder Geschäftsleitung im Ausland, sind für Zwecke der Er...mehr

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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