Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.2 Beteiligungen an Personengesellschaften sowie stille Gesellschaft

Rz. 204 Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften sind handelsrechtlich als eigener Vermögensgegenstand zu bilanzieren. Die Bilanzierung und Bewertung dieses Vermögensgegenstands folgt daher der Anschaffungskostenmethode. Dabei wird der Vermögensgegenstand "Beteiligung" mit den Anschaffungskosten bewertet. Gewinnauswirkungen in der Bilanz des Gesellschafters ergeben si...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.9 Rücklage für den Umwandlungsfolgegewinn, § 6 UmwStG

Rz. 324 Vereinigen sich durch die Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft oder eine natürliche Person Forderungen und Schulden, so erlöschen diese (Konfusion). Hierdurch kann ein Umwandlungsgewinn entstehen, wenn die Verbindlichkeit höher bewertet war als die (abgewertete) Forderung oder die Forderung (noch) nicht aktiviert war (Umwandlungsfolgegewi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.13 Umsatzprämien

Rz. 146 Nach der BFH-Rechtsprechung[1] ist ein Anspruch auf Warenrückvergütung gegen eine Genossenschaft bereits mit Ablauf des maßgebenden Wirtschaftsjahrs zu aktivieren, wenn die Satzung der Genossenschaft einen Anspruch auf die Warenrückvergütung gewährt. Daher hat der Stpfl. Umsatzprämien, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht, bereits dann zu aktivieren und damit de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.1 Schwebende Geschäfte

Rz. 484 Verbindlichkeiten aus Leistungsaustauschverträgen sind nicht auszuweisen, solange es sich um schwebende Geschäfte handelt. Deshalb hat der zahlungspflichtige Vertragspartner (z. B. der Käufer) seine Zahlungsverpflichtung aus dem Vertrag erst zu passivieren, wenn der Sachleistungspflichtige (z. B. der Verkäufer) seine Leistung (Lieferung) vollständig erbracht hat. Sol...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.6 Bilanzvermerke, § 251 HGB

Rz. 511 Soweit sie (noch) nicht zu passivieren sind, sind die folgenden Eventualverpflichtungen (Rz. 493) – ungeachtet etwaiger Rückgriffsforderungen – in der Bilanz zu vermerken. Ein Bilanzvermerk ist das Anführen einer bezifferten Position, deren Wert nur nachrichtlich und nicht unter Einbeziehung in die Vermögensrechnung angegeben wird. Gesondert zu vermerken sind: Verbindl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.3 Lizenzverträge

Rz. 126 Ein Lizenzvertrag ist ein Vertrag, durch den der Inhaber gewerblicher Schutzrechte oder ähnlicher Rechte (Patente, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Urheberrechte) oder von ungeschützten Verfahren und Erfindungen (Know- how) dem Lizenznehmer die Benutzung gewährt. Der Lizenzvertrag als Dauerrechtsverhältnis ist grundsätzlich ein schwebender Vertrag, der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.4 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

Rz. 197 Durch diesen Bilanzposten werden Aufwendungen auf Sachanlagen erfasst, die bis zum Bilanzstichtag noch nicht zu einem fertigen, bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut geführt haben. Die Aufwendungen werden dadurch sachgerecht innerhalb des Anlagevermögens aktiviert. Rz. 198 Durch den Ausweis der getätigten Ausgaben auf selbst zu errichtende technische und maschinelle Anl...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.8 Ausbeuteverträge

Rz. 130 Ausbeuteverträge sind Verträge, durch die der Berechtigte von dem Grundstückseigentümer das Recht erhält, aus einem Grundstück Bodenbestandteile (z. B. Torf, Steine, Kohle, Sand, Kies, Kalk, Lehm, Wasser) zu entnehmen. Diese Verträge können Kauf- oder Pachtverträge sein. Kaufverträge liegen nur vor, wenn der Grundstückseigentümer selbst die Bodenbestandteile abbaut u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.5 Wertpapiere des Umlaufvermögens

Rz. 240 Anteile an verbundenen Unternehmen sind zunächst gesondert aufzuführen, jedoch nur insoweit, als sie nicht dem Anlagevermögen zuzurechnen sind, also soweit sie kurzfristig verwertet werden sollen (Veräußerung, Einziehung). Anteile, die ein Beteiligungsverhältnis i. S. v. § 271 Abs. 1 HGB begründen, sind nach der Definition dieser Vorschrift immer Anlagevermögen (" … ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.1 Gliederung der Finanzanlagen

Rz. 200 Unter den Finanzanlagen sind Beteiligungen, Ausleihungen und Wertpapiere des Anlagevermögens auszuweisen. Dabei sind diejenigen Werte, die an bzw. gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen sowie an solchen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, gesondert aufzuführen. Ausleihungen sind längerfristige (Darlehens-) Forderungen. Die früher im Gliederungsschema de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.2.3 Beteiligungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 206 Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften, die in Beteiligungsabsicht gehalten werden, sind als einheitliches Wirtschaftsgut zu bewerten und in der Bilanz auszuweisen. Erwirbt ein Stpfl., der eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen hält, weitere Anteilsrechte an diesem Unternehmen, so spricht eine Vermutung dafür, dass auch die neu erworbenen Anteilsrechte Teil de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.2 Saldierungsverbot

Rz. 496 Eine passivierungsfähige und passivierungspflichtige Verbindlichkeit ist in der Bilanz auch dann auszuweisen, wenn sie mit einem wertgleichen Aktivposten zusammenhängt. Eine Saldierung zwischen Aktivposten und Passivposten verstößt gegen den Grundsatz der Bilanzklarheit. Der entsprechende in § 246 Abs. 2 HGB formulierte Grundsatz ist Bestandteil der GoB (Rz. 28). Ein...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / Wo die Probleme sind:

Das richtige Konto Voraussetzungen Dauer Auflösung Verzinsungmehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.1 Abgrenzung zum Anlagevermögen

Rz. 215 Der Begriff des Umlaufvermögens ist gesetzlich nicht bestimmt. Er lässt sich vom Anlagevermögen negativ abgrenzen als die Gegenstände, die nicht dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Umkehrschluss aus § 247 Abs. 2 HGB; zur Abgrenzung Rz. 167). Die betriebswirtschaftliche Aussage, nach der zum Umlaufvermögen die zum Verbrauch, zur Weiterveräußeru...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 224 Unter dieser Bilanzposition sind Anzahlungen auf die unter B. I. in § 266 Abs. 2 HGB zu erfassenden Gegenstände des Umlaufvermögens auszuweisen, insbesondere also auf Vorräte und (Handels-)Waren. Solange innerhalb eines Leistungsaustauschvertrags von keiner Seite vorgeleistet ist, sind weder Forderungen noch Verpflichtungen auszuweisen, weil bzw. solange sie gleichwer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.)

Rz. 165 Aufwendungen für die Ingangsetzung oder die Erweiterung des Geschäftsbetriebs konnten nach § 269 HGB a. F. als "Bilanzierungshilfe" in der Handelsbilanz aktiviert werden (Abschreibung nach § 282 HGB a. F. in den folgenden Wirtschaftsjahren mit mindestens jeweils einem Viertel). Die Vorschrift galt nur für Kapitalgesellschaften, andere Bilanzierende durften eine solch...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe

Rz. 219 Roh- und Hilfsstoffe sind Stoffe, die durch Be- oder Verarbeitung in die zu produzierende Ware eingehen, wobei der Rohstoff Haupt- und der Hilfsstoff Nebenbestandteil wird. Zu den Hilfsstoffen gehören u. a. auch Verpackungsmaterialien, soweit sie zur Verkehrsfähigkeit der Ware notwendig sind. Rz. 220 Betriebsstoffe sind die bei der Produktion zu verbrauchenden Stoffe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3.3 Fertige Erzeugnisse und Waren

Rz. 223 Neben den fertigen, d. h. versandbereiten, selbst hergestellten Erzeugnissen sind hier die Handelswaren zu erfassen. Zum Ausweis von erbrachten, aber noch nicht abgerechneten Aufträgen bei Dienstleistungsunternehmen s. Rz. 111. Sind im Rahmen einer Gesamtlieferung am Bilanzstichtag Teillieferungen erfolgt, so ist nicht die gelieferte Ware, sondern eine Kaufpreisford...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.5 Aktive Ausgleichsposten

Rz. 265a Eine im Wesentlichen nur in der Steuerbilanz anzusetzende Position sind die aktiven Ausgleichsposten. Diese Posten entstehen, wenn eine Lücke im Bilanzsteuerrecht zu sachlich nicht zu rechtfertigenden Gewinnauswirkungen führt. Der BFH[1] leitet die Berechtigung solcher Ausgleichsposten aus § 265 Abs. 5 S. 2 HGB ab, wonach der Bilanz neue Posten hinzugefügt werden dü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.8 Rücklage für die Auflösung von Bilanzpositionen

Rz. 323 Das Institut des Sonderpostens mit Rücklageanteil wurde in der Vergangenheit regelmäßig als technisches Mittel genutzt, um die Gewinne aus der Auflösung von Bilanzpositionen aufgrund von Gesetzesänderungen über einen bestimmten Zeitraum zu verteilen. Das war etwa der Fall bei der Änderung der gesetzlichen Regelung für die Bewertung von Rückstellungen nach § 6 Abs. 1 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.3.1 Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

Rz. 183 Das Gliederungsschema des § 266 HGB ermöglicht unter dem Gliederungspunkt A II 1 den zusammengefassten Ausweis des gesamten Grundvermögens i. w. S. Dadurch sollen Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den einzelnen Kategorien (etwa: bebaut, unbebaut) vermieden werden. Gleichwohl wird es empfehlenswert sein, den Bilanzausweis des Grundvermögens weiter zu untergliedern u...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.4 Geleistete Anzahlungen

Rz. 181 Das Gliederungsschema des § 266 HGB sieht – wie auch bei anderen Gliederungspunkten – den gesonderten Ausweis von geleisteten Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände vor, also von Vorauszahlungen auf noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen der in diesem Gliederungsteil genannten Aktiva. Voraussetzung für den Ansatz von Anzahlungen ist, dass das zu erwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.5.6 Übergang von Rückstellung zur Verbindlichkeit

Rz. 510 Treten die Voraussetzungen für die Bilanzierung einer drohenden Verpflichtung als Verbindlichkeit ein, nachdem zunächst wegen Ungewissheit bezüglich des Grunds oder der Höhe der Verpflichtung eine Rückstellung gebildet war, so ist der Ausweis der Verbindlichkeit weder dem Grunde noch der Höhe nach an den bisherigen Bilanzansatz der Rückstellung gebunden. Dies ist, wa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.3.6 Rücklage bei Stilllegung von Steinkohlebergwerken

Rz. 321 Nach § 3 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei der Stilllegung von Steinkohlebergwerken v. 11.4.1967[1] können Gewinne aus der Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens in eine gewinnmindernde Rücklage eingestellt werden, wenn die Veräußerung in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Stilllegung eines Steinkohlebergwerks erfolgt. Diese ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.5 Verträge über Dienstleistungen

Rz. 111 Bilanzierende Dienstleistende (Freiberufler, z. B. Ärzte, Rechtsanwälte) haben den Gewinn aus einem Dienstleistungsvertrag ebenso wie Gewerbetreibende durch Aktivierung des Honoraranspruchs auszuweisen, wenn sich dieser Anspruch zu einem bilanzierungsfähigen Wirtschaftsgut konkretisiert hat. Das ist der Fall, wenn der Freiberufler seinerseits die Leistung ausgeführt,...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.4 Eventualverbindlichkeiten

Rz. 493 Eventualverbindlichkeiten sind Verpflichtungen, für die vorrangig ein anderer in Anspruch genommen werden kann oder die zusätzlich zu inhaltsgleichen Verpflichtungen aus einer anderen Rechtsgrundlage treten wie Verbindlichkeiten aus Bürgschaften, Haftungsübernahmen, Gewährleistungs- und Garantieverträgen, Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, soweit sie nicht mit der...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.3 Vorräte

Rz. 217 Die Wirtschaftsgüter des Vorratsvermögens sind, wie die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, zum Verbrauch oder, wie die Erzeugnisse und Waren, zur Weiterveräußerung bestimmt. Die Zugehörigkeit zu dem einen oder anderen Bereich hängt von der Art der betrieblichen Tätigkeit ab. Das vom Sägewerk hergestellte Brett beispielsweise ist bei diesem Erzeugnis, beim Möbelherstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.6 Ungewissheit

Rz. 372 Rückstellungen dürfen nur für Verbindlichkeiten gebildet werden, die nach Grund, Höhe oder Grund und Höhe ungewiss sind. Die Ungewissheit kann auch darin liegen, dass die Verpflichtung auflösend oder aufschiebend bedingt ist und ungewiss ist, ob die Bedingung eintreten wird.[1] Ungewissheit bedeutet, dass für den Kaufmann keine Sicherheit hinsichtlich Grund und/oder ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.3 Vor- und nachverlegte Stichtagsinventur

Rz. 20 § 241 Abs. 3 HGB sieht als weiteres vereinfachtes Inventurverfahren die vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur vor. Bei diesem Verfahren erfolgt die Inventur zu einem vom Bilanzstichtag abweichenden Stichtag, der aber höchstens drei Monate vor oder zwei Monate nach dem Bilanzstichtag liegen darf. Der durch die Inventur ermittelte Bestand wird dann wertmäßig, nicht a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.1 Stichtagsinventur

Rz. 18 Bei der Stichtagsinventur erfolgt die körperliche Bestandsaufnahme am Stichtag. Da die Durchführung der Arbeiten genau am Bilanzstichtag bei größeren Unternehmen nicht durchführbar ist, kann die Bestandsaufnahme bis zu 10 Tagen vor oder nach dem Stichtag erfolgen, in diesem Fall ist jedoch der Bestand zum Stichtag durch Zu- und Abrechnungen sowohl mengen- als auch wer...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.2 Gliederung des Umlaufvermögens

Rz. 216 Das Umlaufvermögen gliedert sich in Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Wertpapiere (des Umlaufvermögens) Zahlungsmittel. Die weitere Untergliederung der Vorräte in Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen fertige Erzeugnisse, Waren geleistete Anzahlungen hat ihren Sinn in der unterschiedlichen Verkehrsfähigkeit der jeweilig...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.6 Aufbewahrungsfristen

Rz. 31 Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Bilanzen, Arbeitsanweisungen, Organisationsunterlagen, Geschäftsbriefe, Buchungsbelege sowie sonstige Unterlagen sind entsprechend den handelsrechtlichen (§ 257 HGB) und steuerrechtlichen (§ 147 AO) Vorschriften aufzubewahren. Bedeutsam ist, dass steuerlich die Aufbewahrungsfrist nicht abläuft, soweit und solange die Unterlagen fü...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.1 Die Gliederung der Aktivseite

Rz. 162 Auf der Aktivseite sind nach § 266 Abs. 2 HGB grundsätzlich auszuweisen: Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Rechnungsabgrenzungsposten. Daneben können in der Handelsbilanz, z. T. auch in der Steuerbilanz, weitere Posten auszuweisen sein als Korrekturposten zum Eigenkapital oder als Bilanzierungshilfen, nämlich: ausstehende Einlagen[1], Aufwendungen für die Ingangsetzung und E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3.2 Aktivische Steuerabgrenzung (§ 274 Abs. 1 S. 2 HGB)

Rz. 166 Weist die Steuerbilanz für ein Wirtschaftsjahr einen höheren Gewinn aus als die Handelsbilanz, so können Kapitalgesellschaften in der Handelsbilanz als Bilanzierungshilfe einen Aktivposten in Höhe des durch den höheren Steuerbilanzgewinn verursachten Steuermehraufwands ausweisen, wenn und soweit sich der höhere Steueraufwand in späteren Geschäftsjahren voraussichtlic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.1.3 Bilanzierungshilfen

Rz. 164 Unter dem Begriff "Bilanzierungshilfe" versteht das Handelsrecht den Ansatz von Aktiv- (oder Passiv-)Posten, ohne dass ein Wirtschaftsgut (Vermögensgegenstand) vorhanden ist oder die Voraussetzungen eines Rechnungsabgrenzungspostens vorliegen.[1] 5.1.3.1 Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (§ 269 HGB a. F.) Rz. 165 Aufwendungen für ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.2.2 Eigenkapital bei Einzelgewerbetreibenden

Rz. 268 Das HGB enthält für den Einzelkaufmann keine näheren Regelungen über den Kapitalausweis. Lediglich § 242 HGB bestimmt, dass der Kaufmann, und damit auch der Einzelgewerbetreibende, der Kaufmann ist, zum Ende des Geschäftsjahrs einen Abschluss aufzustellen hat, aus dem sich das Verhältnis der Vermögenswerte zu den Schulden ergibt. Die positive Differenz dieser beiden ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.5 Rückstellung für Gewährleistung ohne rechtliche Verpflichtung

Rz. 457 Nach § 249 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 HGB und der Rspr.[1] sind auch Garantierückstellungen ohne Bestehen einer rechtlichen Verpflichtung zur Garantieleistung zu bilden, wenn der Kaufmann mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in den folgenden Jahren aus den Geschäften des abgelaufenen Jahres Garantieleistungen erbringen wird, denen er sich aufgrund einer wirtschaftlichen, sitt...mehr

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Reinvestitionsrücklage nach... / 5.5 Die Rücklage ist eine personenbezogene Vergünstigung

Da die Regelung des § 6b EStG personenbezogen ist, bedeutet dies: Die Rücklage kann nicht nur auf Wirtschaftsgüter desselben Betriebs des Steuerpflichtigen übertragen werden, sondern auch auf Wirtschaftsgüter eines anderen Betriebs desselben Steuerpflichtigen. Der Steuerpflichtige, der den Gewinn erzielt hat, kann die Ersatzinvestition auch in einem anderen Betrieb vornehmen....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.4.3.2 Für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag

Rz. 248 Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Ertrag oder Aufwand eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag betrifft. Der Grund für diese Beschränkung liegt einerseits in der Befolgung des Gewinnrealisierungsprinzips: Eine Einnahme soll erst dann zum Ertrag werden, wenn die hierfür geschuldete Gegenleistung erbracht ist. Andererseits entspricht die Beschränkung aber auch dem...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.2.2 Gewinnausweis nach dem Realisationsprinzip bei schwebenden Verträgen

Rz. 79 Ein schwebender Vertrag liegt vor, wenn bei einem zweiseitig verpflichtenden Vertrag, der auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, der zur Sach- oder Dienstleistung Verpflichtete seine Leistung noch nicht vollständig erfüllt hat. Sind beide Vertragsparteien zu einer Sach- oder Dienstleistung verpflichtet (Tausch oder tauschähnlicher Vertrag), handelt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.3.4.3 Forderungen gegen verbundene Unternehmen und gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

Rz. 230 Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind jeweils gesondert auszuweisen. Zu den Begriffen vgl. Rz. 202. Die besondere Ausweispflicht trifft sowohl die Obergesellschaft, die die Beteiligung hält, als auch die Untergesellschaft, an der die Beteiligung besteht, Letzteres jedenfalls dann, wenn dies...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.7.2 Miet- und Pachtverhältnisse

Rz. 119 Miet- und Pachtverhältnisse gem. §§ 535, 581 BGB werden grundsätzlich nicht bilanziert, da es sich um schwebende Verträge handelt (vgl. Rz. 79ff., 118).[1] Der Mieter bzw. Pächter wird grundsätzlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des gemieteten bzw. gepachteten Anlagevermögens, er darf die Gegenstände daher nicht aktivieren. Dementsprechend hat der Vermieter bzw. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.5 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 362 Eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten kann nur gebildet werden, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine Inanspruchnahme erfolgt und ein vorsichtiger Kaufmann dafür Vorsorge treffen wird.[1] Durch das Erfordernis der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme unterscheidet sich die Passivierung einer Rückstellung von der einer Verbin...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.2.2 Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

Rz. 173 Konzessionen sind öffentlich-rechtliche Befugnisse zur Ausübung einer Tätigkeit, die dem Staat vorbehalten ist (echte Konzessionen, insbesondere im Monopolbereich) oder für die der Staat meist zu Überwachungszwecken ein Verleihungsrecht besitzt (Güterfernverkehr, Omnibuslinien, Versorgungsunternehmen). Darüber hinaus werden als "Konzessionen" auch einfache gewerbere...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 5.2.4.3 Wertpapiere des Anlagevermögens

Rz. 208 Wertpapiere sind verbriefte Rechte, bei denen die Geltendmachung des Rechts vom Eigentum an der über das Recht ausgestellten Urkunde abhängig ist. Bei Wertpapieren i. e. S. wird das verbriefte Recht deshalb durch Übertragung des Eigentums an der Urkunde übertragen (sog. Traditionspapiere). Unter die Gliederungsnummer A III 5 in § 266 Abs. 2 HGB gehören nur die sog. b...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.5.4.3 Aufschiebend und auflösend bedingte Verbindlichkeiten

Rz. 488 Eine Verbindlichkeit ist aufschiebend bedingt, wenn die rechtliche Wirksamkeit der Verpflichtung vom Eintritt eines zukünftigen Ereignisses abhängt. Aufschiebend bedingte Verbindlichkeiten sind rechtlich erzwingbar, wenn die Bedingung eingetreten ist. Von diesem Zeitpunkt an sind sie als Verbindlichkeit anzusetzen.[1] Vor Eintritt der Bedingung kommt allenfalls die Pa...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.6 Kommissionsgeschäft

Rz. 114 Der Kommissionär hat den Anspruch auf die Kommission zu aktivieren und damit den Gewinn aus dem Geschäft zu realisieren, wenn er seine Hauptpflichten aus dem Kommissionsvertrag erfüllt, insbesondere also das übernommene Geschäft ausgeführt hat (§ 384 HGB). Zum gleichen Zeitpunkt hat der Kommittent die entsprechende Verbindlichkeit zu passivieren. Die von dem Kommissio...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 6.4.2.2.3 Schuldcharakter bei rechtlich noch nicht entstandenen Verbindlichkeiten ("wirtschaftliche Last")

Rz. 346 Die Bildung von Rückstellungen kann auch geboten sein, wenn am Bilanzstichtag noch keine unbedingte Verpflichtung besteht, etwa weil der rechtliche Entstehungsgrund der Verpflichtung erst in der Zukunft liegt, weil die Verbindlichkeit zwar schon entstanden ist, der Kaufmann sich ihr aber noch entziehen kann, oder weil zwar eine Verbindlichkeit rechtlich nicht entsteh...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 2.3.2.2.4 Stichprobeninventur

Rz. 21 Nach § 241 Abs. 1 HGB kann die Inventur auch anhand von Stichproben erfolgen. Dabei werden Art, Menge und Wert mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden aufgrund von Stichproben ermittelt. Voraussetzung ist, dass das gewählte Verfahren den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung entspricht; der Aussagewert eines so aufgestellten Inventars muss dem aufg...mehr