Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Urteilskommentierung aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bei Arbeitnehmerüberlassung

Leitsatz Die bei Abschluss des Arbeitsvertrags geltende Begrenzung der Arbeitnehmerüberlassung auf 18 aufeinander folgende Monate gemäß § 1 Abs. 1b AÜG neue Fassung führt zu einer zeitlichen Befristung der Zuordnung eines Leiharbeitnehmers zum Betrieb des Entleihers, die der Annahme einer dort belegenen ersten Tätigkeitsstätte entgegensteht und daher den Werbungskostenabzug der Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und dem arbeitstäglich aufgesuchten Entleiherbetriebs nach R...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 9. Abweichende Definition in DBA

Die DBA enthalten regelmäßig eigenständige Regelungen über die Betriebsstätte mit der Funktion, die Aufteilung der Besteuerungsrechte zu regeln, z.B. Art. 5 OECD-MA 2017, Art. 6 OECD-MA 1982 (Erbschaftssteuer) und zahlreiche Einzel-DBA. Diese Regelungen haben im Geltungsbereich des DBA Vorrang vor § 12 AO, sind aber lediglich dann anwendbar, wenn nach deutschem Recht eine Be...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Unentgeltliche Übertragung ... / Entscheidung

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Fall der Klägerin erneut geprüft werden muss. Der Grund: Das vorherige Gerichtsurteil konnte nicht klären, ob der Veräußerungsgewinn korrekt berechnet wurde. Die Entscheidung des BFH hat wesentliche Unterschiede für die Buchwertfortführung aufgezeigt, je nachdem, ob es sich um eine Übertragung unter Nießbrauchrecht oder gege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / [Ohne Titel]

RD’in Ann-Erika Jörißen, LL.M Köln-Paris, Köln[*] § 1 Abs. 1, § 8 Abs. 1 KStG unterwerfen alle Körperschaftsteuersubjekte, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz (§ 11 AO) im Inland haben, der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Gleiches gilt gem. § 1 Abs. 1 EStG für alle natürlichen Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / 8. Ständiger Vertreter

Der Vollständigkeit halber ist auch zumindest kurz auf den ständigen Vertreter einzugehen. Gemäß § 13 S. 1 AO ist ständiger Vertreter eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt. Ständiger Vertreter ist nach S. 2 insb. eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig 1. Verträge abschließt oder vermittelt oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zum... / 6. § 218 AO – Zahlungsverjährung bei aufgrund eines Urteils geänderter Steuerfestsetzung

Im Fall hatte das FG einer gegen einen Einkommensteuerbescheid aus dem Jahre 2004 erhobenen Klage im Jahre 2016 teilweise stattgegeben. Die Revision des Klägers wies der BFH im Jahre 2018 zurück. Die aus dem Bescheid verbliebene Zahllast macht der Beklagte mit Bescheid vom 14.2.2020 geltend und erließ einen Abrechnungsbescheid. Nachfolgend berief sich der Kläger auf Zahlungs...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerfreie Photovoltaikanl... / Hintergrund

Seit 2022 sind bestimmte Photovoltaikanlagen nach § 3 Nr. 72 EstG steuerfrei. Doch was bedeutet das für Investitionsabzugsbeträge, die bereits 2021 beansprucht wurden? Ein Mann, der Beschwerdeführer, hatte einen solchen Betrag für eine geplante Photovoltaikanlage in seiner Steuererklärung 2021 angegeben. Das Finanzamt akzeptierte dies zunächst. Im November 2022 wurde die Anl...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verfahrensrechtliche Aspekt... / I. Überblick

Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht gem. § 1 Abs. 2 KStG sind bei juristischen Personen, Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (vgl. hierzu Teil II dieses Beitrages) die Geschäftsleitung oder der Sitz im Inland. Erzielt eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse, die weder Sitz noch Geschäftsleitung im Inland hat, inländis...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bescheidänderungen wegen na... / 4. Von der Rechtsprechung entschiedene Einzelfälle

Eine nachträgliche Bescheidänderung ist nicht mehr möglich, wenn der Steuerpflichtige bis zu seinem Wegzug nach Großbritannien Kapitaleinkünfte erklärt hat, die für sich genommen wesentliche wirtschaftliche Interessen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 AStG repräsentierten, dieser Umstand das FA aber zunächst nicht dazu veranlasste, nach dem Wegzug eine erweiterte beschrä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft gegen Besserungsschein

Leitsatz 1. Der Verlust aus einem auflösend bedingten Forderungsverzicht ist bereits im Zeitpunkt des Verzichts zu berücksichtigen und nicht erst, wenn feststeht, dass die auflösende Bedingung nicht mehr eintreten wird (Anschluss an Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 24.10.2017 ‐ VIII R 19/16, BFHE 262, 1, BStBl II 2019, 34). 2. Die Anschaffungskosten der Darlehensforder...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit einer als Sonderbetriebseinnahme erfassten Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 12 Satz 2 EStG

Leitsatz 1. Eine Aufwandsentschädigung, die ein Mitunternehmer als Präsident einer Berufskammer erzielt, ist durch die betriebliche Tätigkeit der Mitunternehmerschaft veranlasst. Sie gehört bei unmittelbarer Auszahlung an den Mitunternehmer zu dessen Sonderbetriebseinnahmen. 2. Aufwendungen der Mitunternehmerschaft für die betriebliche Tätigkeit sind durch die ehrenamtliche T...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Aktiengesetz 1965

Rn. 12 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Das AktG 1965 nannte in drei Paragrafen die RAP explizit: Rn. 13 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 § 151 AktG 1965 gab wie § 131 AktG 1937 das Gliederungsschema für die Bil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zinsvorträge

Rn. 120 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Der Abzug von Zinsaufwendungen als steuerliche BA kann nach deutschem Steuerrecht versagt sein, wenn die Regelungen der sog. Zinsschranke gemäß § 4h EStG (ggf. ergänzt durch § 8a KStG) Anwendung finden. Sofern keine Ausnahmeregelung gemäß § 4h Abs. 2 EStG (ggf. modifiziert durch § 8a Abs. 3 KStG) einschlägig ist, sind Zinsaufwendungen gemäß ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gesellschafterebene

Rn. 390 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern im Zusammenhang mit PersG können auf Ebene des Gesellschafters nur insoweit zu berücksichtigen sein, wie sich Steuereffekte aus der Beteiligung bei ihm niederschlagen. Dies bedeutet, dass bei einer Beteiligung an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft keine latenten GewSt beim Gesellschafter zu bilanzieren sind, da die PersG...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erbrachte Ausgleichszahlungen aufgrund vorzeitiger Auflösung eines Zinsswaps sind keine Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Leitsatz 1. Beendet der Steuerpflichtige einen Zinsswap, der im Zusammenhang mit der Finanzierung einer vermieteten Immobilie zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos abgeschlossen worden ist, wird ein bis dahin bestehender wirtschaftlicher Veranlassungszusammenhang zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung gelöst. 2. Aufgrund der Beendigung des Zinsswaps erbrachte Ausg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Anwendungsbereich der allgemeinen Bewertungsgrundsätze

Rn. 5 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Die allg. Bewertungsgrundsätze des § 252 stellen "zwingendes Recht" (vgl. ADS (1995), Vorbemerkungen zu §§ 252–256, Rn. 1) für alle Kaufleute dar. Weder ist es möglich, dass im Gesellschaftsvertrag von PersG oder GmbH eine Modifikation oder ein Außerkrafttreten dieser Vorschriften rechtswirksam erfolgt, noch kann dies in der Satzung von AG, KGa...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verhältnis der allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu steuerrechtlichen Regelungen

Rn. 17 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Nach § 5 Abs. 1 EStG ist von "Gewerbetreibenden, die auf Grund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet sind, Bücher zu führen" – und das sind die Kaufleute, die § 252 zu beachten haben, in der StB das "Betriebsvermögen anzusetzen (§ 4 Abs. 1 Satz 1 EStG), das nach den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung auszuweisen ist". ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Rückstellungen in der Steuerbilanz

Rn. 635 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Werden Rückstellungen für passive latente Steuern in der HB nach Maßgabe des § 249 gebildet, handelt es sich um eine Bilanzierung unter Berücksichtigung der GoB. Damit werden sie vom Maßgeblichkeitsprinzip des § 4 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG erfasst und sind somit grds. auch für die StB relevant (vgl. BStBK, DStR 2012, S. 2...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. GoB als Maßstab für die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

Rn. 1 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Der Aufstellungsgrundsatz in § 243 Abs. 1 lautet: "Der Jahresabschluß ist nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen." Der Inhalt des Begriffs "JA" ist im HGB in den §§ 242 Abs. 3 und 264 Abs. 1 definiert. Danach besteht der JA von Nicht-KapG und PersG, die nicht von § 264a erfasst sind, aus der Bilanz und der GuV, während d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Beispiele für aktive latente Steuern

Rn. 85 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Ursachen für das Entstehen von aktiven latenten Steuern sind vielfältig. Nachfolgend finden sich Beispiele für abzugsfähige temporäre Differenzen (vgl. zu umfassenden Darstellungen Herzig/Fuhrmann (2012), Kap. I/B, Rn. 149ff.; Zwirner/Busch, StuB 2023, Beilage Nr. 2 zu Heft 21, S. 1 (7f.)). Hierbei ist zwischen Ansatz- und Bewertungsdiffe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzierung dem Grunde nach

Rn. 610 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Obwohl weitestgehend Einigkeit darin besteht, dass Rückstellungen für passive latente Steuern Verbindlichkeitsrückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 darstellen, ist der Umfang der Bilanzierung dem Grunde nach streitig (vgl. Pollanz, DStR 2013, S. 58 (61); Pöschke, NZG 2013, S. 646 (647)). Der Gesetzgeber spricht in der RegB zum BilMoG (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 26 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Nachdem das AktG 1965 den Ansatz antizipativer RAP nicht zuließ, erlaubte § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 dies gleichwohl für zwei bestimmte Fallkonstellationen, und zwarmehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Imparitätsprinzip

Rn. 81 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 sind "alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlußstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen". Vorhersehbare (und bereits eingetretene) Risiken und Verluste finden zum einen i. R.d. Prinzips der allg. Bewertungsvorsicht bei Schätzungen Beachtung (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 77ff.). Zum anderen schlag...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Steuerminderungspotenzial nach § 274 Abs. 1 Satz 4

Rn. 100 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Neben der Betrachtung von temporären Differenzen nach § 274 Abs. 1 Satz 1ff. sind auch steuerliche Verlustvorträge sowie weitere Steuerminderungspotenziale für eine umfassende Darstellung zukünftiger Steuermehr- und -minderbelastungen in den Blick zu nehmen (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67). Da diesen Minderungspotenzialen keine Differenzqualit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Ausgaben/Einnahmen vor dem Abschlussstichtag

Rn. 62 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierungsfähigkeit transitorischer RAP hängt gemäß § 250 Abs. 1f. von drei Voraussetzungen ab (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 17), wobei das Vorliegen einer Ausgabe bzw. Einnahme vor dem Abschlussstichtag das erste Prüfungskriterium darstellt. Interpretationsbedürftig sind dabeimehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der "Zeitbestimmtheit"

Rn. 70 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben bzw. zugeflossenen Einnahmen sind gemäß § 250 Abs. 1f. nur dann als RAP zu bilanzieren, falls sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Zeitbestimmtheit ist damit die dritte Voraussetzung, von der das Gesetz die Zulässigkeit der Bilanzierung von...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bilanzierung beim Gesellschafter

Rn. 580 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Sacheinlagen gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten sind steuerlich als tauschähnliche Vorgänge zu behandeln. Der Gesellschafter realisiert einen Veräußerungstatbestand, den er – spiegelbildlich zur Gesellschaft – mit dem gemeinen Wert zu bewerten hat (vgl. § 6 Abs. 6 Satz 1 EStG). In dieser Höhe ist der Beteiligungsbuchwert aufzustocken u...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Derivativer Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 30 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Seit Verabschiedung des BilMoG finden sich die gesetzlichen Vorschriften zum Ansatz eines von außen erworbenen (= derivativen) GoF in § 246 Abs. 1 Satz 4; in dem bis dahin diesbezüglich maßgeblichen § 255 Abs. 4 ist nun die Vorschrift über die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert verankert (vgl. HdR-E, HGB § 255, Rn. 413ff.). Der Gesetzgeber d...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Nationale Bedeutung

Rn. 4 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 In früheren Dekaden war die HB über das Maßgeblichkeitsprinzip, das auch heute noch Geltung hat, sowie über die sog. umgekehrte Maßgeblichkeit eng mit der StB verzahnt. Die umgekehrte Maßgeblichkeit stellte sicher, dass das Vorgehen in der HB den steuerlichen Anforderungen genügte. Diese Verknüpfung ermöglichte weitgehend eine einheitliche Beh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Annäherung der handels- an die steuerrechtlichen Vorschriften

Rn. 30 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Der Gesetzgeber begründete die in § 250 Abs. 1 Satz 2 HGB 1985 aufgenommenen Regelungen wie folgt: "Den Kaufleuten soll die Aktivierung der entsprechenden Aufwendungen auch in der Handelsbilanz ermöglicht werden, ohne sie hierzu zu verpflichten" (BT-Drs. 10/4268, S. 99). Diese Vorschrift diente folglich dem Zweck, eine Einheitlichkeit von HB ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ansatzpflicht

Rn. 80a Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Wie bereits zuvor unterstrichen, existiert – unter Verweis auf das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 – sowohl handels- als auch steuerrechtlich ein Aktivierungs- bzw. Passivierungsgebot für aktive respektive passive RAP, sofern jeweils die Voraussetzungen des § 250 Abs. 1f. bzw. § 5 Abs. 5 Satz 1 EStG kumulativ erfüllt sind. Umge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Aktivierungsfähigkeit ohne Vorliegen eines Vermögensgegenstands

Rn. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die HB enthält nicht nur VG, sondern auch Posten, die der Aktivseite zurechenbar sind, ohne dass sie die Eigenschaften eines VG aufweisen; dazu gehören die RAP, aktive latente Steuern sowie der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Bei den Posten der Rechnungsabgrenzung wird eine Ausnahme davon gemacht, dass für die Bilanzie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Gliederung der Bilanz

Rn. 54 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Im Bericht des Rechtsausschusses heißt es zu § 247 Abs. 1, ein "vereinfachtes Gliederungsschema für alle Kaufleute" sei nicht in das Gesetz aufgenommen worden, "weil die Entscheidung über die Gliederung dem Kaufmann vorbehalten bleiben soll, der dabei die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung zu beachten hat" (BT-Drs. 10/4268, S. 98; vgl. hi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gesellschaftsebene

Rn. 370 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Handelsrechtlich sind die der PersG wirtschaftlich zuzurechnenden Aktiva und Passiva nach den allg. Vorschriften des HGB zu bilanzieren. Steuerlich setzt sich die relevante Betrachtungsebene aus der Gesamthandsbilanz und Ergänzungsbilanz(en) sowie Sonderbilanz(en) zusammen (vgl. Schmidt: EStG (2024), § 15, Rn. 401): Die Gesamthandsbilanz weis...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Differenzbetrachtung

Rn. 70 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Latente Steuern aufgrund von handels- und steuerrechtlichen Wertansatzdifferenzen werden in § 274 Abs. 1 Satz ;1f. normiert. Das HGB wendet das bilanzorientierte Temporary-Konzept an (vgl. BT-Drs. 16/10067, S. 67; BT-Drs. 16/12407, S. 87). Damit liegt der Fokus der Steuerlatenzen auf einer zutreffenden Darstellung der Vermögenslage des UN (vg...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Auflösung transitorischer Rechnungsabgrenzungsposten

Rn. 81 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die Bilanzierung transitorischer RAP i. e. S. ist expressis verbis an die in § 250 Abs. 1f. definierten Voraussetzungen gebunden (vgl. HdR-E, HGB § 250, Rn. 62ff.). Über die Auflösung dieser RAP trifft das HGB keine direkte Aussage. Da RAP aber dazu dienen, Aufwendungen und Erträge zu periodisieren, d. h. eine sachgerechte Periodenabgrenzung ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Bejahte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Zeitliche und sachliche Zuordnung der Aufwendungen und Erträge

Rn. 32 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 In § 252 Abs. 1 Nr. 5 wird die verursachungsgerechte Zuordnung der Aufwendungen und Erträge "unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluß" gefordert (vgl. HdR-E, HGB § 252, Rn. 107ff.). Der Grundsatz der Periodenabgrenzung ist dabei in engem Zusammenhang mit der Auslegung des Realisations- und Imparitätsprinzi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 301 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Konzeption und der Wortlaut in § 274 gehen von einer Personenidentität aus, wonach die Ursache für den Ansatz von latenten Steuern (Entstehen einer temporären Differenz) sowie die künftige Wirkung (Steuerbe- oder -entlastung) durch einen Rechtsträger verwirklicht werden (vgl. Herzig/Liekenbrock/Vossel, Ubg 2010, S. 85 (86); Lüdenbach/Fre...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 6. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

Rn. 115 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Das Bilanzgliederungsschema beinhaltet ausdrücklich die Zeile "Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag". Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag stellt das Ergebnis des bilanzierenden UN für das abgelaufene GJ dar, für welches Rechnung gelegt wird (vgl. hinsichtlich des Inhalts dieser Position HdR-E, HGB § 275, Rn. 107). Allg. lässt sich festha...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 21 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Besteht ein zusammengesetztes Gut aus einer immateriellen und materiellen Komponente, so sind diese – sofern es sich um einzelne VG handelt – aufgrund des Einzelbewertungsgrundsatzes (vgl. § 252 Abs. 1 Nr. 3) getrennt zu bilanzieren. Indes ist eine Separierbarkeit nicht immer einfach oder wirtschaftlich sinnvoll (z. B. wenn eine Komponente vo...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorgehensweise

Rn. 130 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Die Steuerabgrenzungskonzeption des § 274 basiert auf dem international üblichen bilanzorientierten Temporary-Konzept. Wesentliches Merkmal dieses Ansatzes ist die Antizipation von künftigen Steuerbe- und -entlastungen, die sich aus abweichenden Ansatz- und Bewertungsgrundsätzen im handelsrechtlichen Abschluss gegenüber der steuerlichen Gewi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Abgrenzung der Rechnungsabgrenzungsposten zu anderen Bilanzposten

Rn. 58 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Das in § 246 Abs. 1 kodifizierte Vollständigkeitsgebot, wonach der "Jahresabschluss [...] sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge zu enthalten [hat, d.Verf.], soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist", lässt den Schluss zu, dass RAP einen "Bilanzposten eigener Art" (Bonner HGB-K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einordnung und Bedeutung des Grundsatzes der Vollständigkeit

Rn. 1 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Der Grundsatz der Vollständigkeit ist im Ersten Abschnitt des Dritten Buchs des HGB geregelt, der die Vorschriften für alle Kaufleute beinhaltet. Hier stellt er den Zweiten Titel des Zweiten Unterabschnitts (Eröffnungsbilanz; JA) dar, der in den §§ 246–251 die Ansatzvorschriften zum Inhalt hat. Im Unterschied zur früher gültigen Regelung des §...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verneinte Tatbestände

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Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Beispiele für passive latente Steuern

Rn. 90 Stand: EL 44 – ET: 12/2024 Passive latente Steuern resultieren aus zu versteuernden temporären Differenzen. Auch hier werden zunächst Beispiele für Ansatzunterschiede dargestellt:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Identität des Mengengerüsts

Rn. 34 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 § 252 Abs. 1 Nr. 1 verlangt dem Wortlaut nach eine Identität der Wertansätze. Er unterscheidet sich somit von Art. 6 Abs. 1 lit. e) der Bilanz-R (zuvor: Art. 31 Abs. 1 lit. f) der 4. EG-R): "Die Eröffnungsbilanz eines Geschäftsjahres muss mit der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres übereinstimmen." Voneinander abweichende inhaltli...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier Geschäftsjahre

Rn. 39 Stand: EL 32 – ET: 6/2021 Von besonderer Problematik ist die Frage, ob bei der Bilanzierung von Vermögensübertragungen im Schnittpunkt zweier GJ vom Grundsatz der Wertansatzidentität ausnahmsweise abgewichen werden darf. Bejahendenfalls könnte ein zum GJ-Wechsel wirksamer Vermögensübergang in den jeweiligen Eröffnungsbuchungen des übernehmenden und übertragenden UN zu ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen

Rn. 44 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Diese unter zwei unterschiedlichen Positionen getrennt auszuweisenden Kap.-Anteile an anderen UN unterscheiden sich i. d. R. durch die Höhe des Beteiligungsprozentsatzes, durch unterschiedliche Einflussmöglichkeiten sowie durch die Klassifizierung des beteiligten UN, ob eine (langfristige) Beteiligungsabsicht besteht bzw. nicht besteht. Entsc...mehr