Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen... mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb[1] und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der Gütertrennung Die Ehegatten EM und EF leben seit der Ehes... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se... mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IX. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 71 Das vertragliche Rückforderungsrecht begründet einen zweifach, nämlich durch den Eintritt eines Rückforderungsgrundes einerseits und durch die Ausübung des Rückforderungsrechts andererseits, aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch. Ein derartiger mehrfach bedingter Rückübereignungsanspruch kann durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesicher... mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen: mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen: mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge... mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die... mehr

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Jung, SGB VIII § 17 Beratun... / 2.2.1.1 Personensorge

Rz. 31 Der Inhalt der Personensorge ist in § 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten ... mehr

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Jung, SGB VIII § 18 Beratun... / 2.1.2.1 Inhalt der Personensorge

Rz. 13 Der Inhalt der Personensorge ist in §§ 1631 f. BGB näher bestimmt. Danach umfasst die Personensorge das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, gewaltfrei zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt und Wohnsitz zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 und 2 BGB, § 11 BGB), die mit Ausbildung und Berufswahl einhergehenden Entscheidungen unter Beachtung von Fähigkeiten... mehr

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FF 02/2026, Ausschluss des ... / 1 Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die beteiligten Eheleute schlossen am xx.xx. 2002 die Ehe, die durch den hier nur zur Folgesache Versorgungsausgleich angefochtenen Verbundbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Celle vom 26.3.2025 geschieden worden ist, nachdem der Scheidungsantrag des Ehemannes der Ehefrau am xx.xx. 2024 zugestellt worden war. [2] Während der Ehezeit erwarb die Ehefra... mehr

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ZErb 02/2026, Gestaltungen ... / e) Familienrechtliche Lösungen: Adoption oder Güterstandswechsel

Neben erbrechtlichen Instrumenten ist auch der Einsatz von familienrechtlichen Maßnahmen denkbar, um in Patchworkfamilien ein Kräftegleichgewicht aller Abkömmlinge herzustellen und Pflichtteilsrisiken zu reduzieren. In Betracht kommt beispielsweise die Adoption (regelmäßig in Form der Volljährigenadoption) eines Stiefkindes, um das adoptierte Kind leiblichen Kindern einschlie... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / V. Verbindung mit dem Ehevertrag

Rz. 7 Die Verbindung in einer Urkunde ist ausreichend, ein innerer Zusammenhang ist nicht erforderlich.[15] Der Ehevertrag kann den gesetzlichen oder bisherigen Güterstand abändern oder zur Behebung von Zweifeln auch nur bestätigen.[16] Es gilt die Form des Ehevertrages. Auf die Formen des Erbvertrages kann nicht zurückgegriffen werden, z.B. durch Übergabe einer verschlossen... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / a) Parallelen zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 53 Die Interessenlage der Beteiligten und das Machtgefüge unter ihnen können bei Erb- und Pflichtteilsverzichten denen bei Eheverträgen stark ähneln. Gerade erst volljährige Kinder sind ihren Eltern oft an Lebenserfahrung und Verhandlungsgeschick unterlegen, ähnlich wie es etwa bei aus dem Ausland zugezogenen Ehegatten der Fall sein kann. Sie sind zudem meist wirtschaftl... mehr

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FF 01/2026, Familienrechtli... / c) Die Kontrolle von Eheverträgen

Der Blick auf die finanziellen Belange des in der Ehe wirtschaftlich schlechter gestellten Ehegatten hat sich auch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Kontrolle von Eheverträgen ausgewirkt. Lange Zeit herrschte insoweit die Sichtweise, dass für während oder vorsorglich schon vor der Ehe getroffene Vereinbarungen zum nachehelichen Unterhalt oder sonstigen versorgung... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 51 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[63] stellte der BGH im Jahr 2004[64] erste, später verfeinerte und ergänzte Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[65] Nach der sog. "Kernbereichslehre" wird ein Ehegatte unzumutbar einseitig belastet, je mehr durch den Vertrag in den Kernbereich des gesetzlichen Scheidungsfolgenrechts eingegrif... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Gesetzestext

(1) 1Ein Erbvertrag kann nur zur Niederschrift eines Notars bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile geschlossen werden. 2Die Vorschriften des § 2231 Nr. 1 und der §§ 2232, 2233 sind anzuwenden; was nach diesen Vorschriften für den Erblasser gilt, gilt für jeden der Vertragschließenden. (2) Für einen Erbvertrag zwischen Ehegatten oder zwischen Verlobten, der mit einem Ehe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Meinungsstand

Rz. 54 Von einer Zulässigkeit der Inhaltskontrolle wird inzwischen auszugehen sein.[69] Zwar gab es vom BGH bislang noch keine Positionierung zu dieser Frage, auch nicht zu einem Sachverhalt, bei dem ein Ehevertrag mit einem Pflichtteilsverzicht kombiniert worden war.[70] Das OLG Celle prüfte die Sittenwidrigkeit eines Pflichtteilsverzichtes bei der eines Verzichtes auf den ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / B. Rechtsnatur des Erbvertrages

Rz. 2 Beim Erbvertrag handelt es sich um eine Verfügung von Todes wegen, die in vertraglicher Form errichtet wird (Doppelnatur, d.h. Vertrag und Verfügung von Todes wegen). Der Erbvertrag hat rein erbrechtlichen Charakter und ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft von Todes wegen. Er ist eine vertragliche Vereinbarung, in der mindestens eine Person vertraglich bindend eine Pers... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 9 Tritt der Erblasser vom gesamten Erbvertrag zurück, dann werden alle vertragsmäßigen, im Zweifel auch die einseitigen Verfügungen (vgl. § 2299 Abs. 3 BGB) aufgehoben. Beim Rücktritt von einzelnen vertragsmäßigen Verfügungen richtet sich die Wirksamkeit der übrigen Verfügungen nach §§ 2085, 2279 Abs. 1 BGB; beim zweiseitigen Erbvertrag ist aber § 2298 Abs. 2 S. 1 BGB zu... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Rechtsfolgen

Rz. 5 Das Rücktrittsrecht kann nur zu Ungunsten desjenigen ausgeübt werden, der sich der Verfehlung schuldig gemacht hat, nicht dagegen gegenüber den übrigen Bedachten; die vertragsmäßigen Verfügungen bleiben insoweit bestehen.[6] Tritt der Erblasser vom gesamten Erbvertrag zurück, dann werden alle vertragsmäßigen, im Zweifel auch die einseitigen Verfügungen (vgl. § 2299 Abs... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / I. Ablieferungspflicht

Rz. 2 Nach § 34 Abs. 1 S. 4, Abs. 2 BeurkG hat der Notar zu veranlassen, dass der Erbvertrag unverzüglich in besondere amtliche Verwahrung gebracht wird. Die Vertragsschließenden können die besondere amtliche Verwahrung auch ausschließen (§ 34 Abs. 3 BeurkG), es reicht aber nicht, wenn nur ein Vertragsschließender dieser widerspricht.[1] Ist der Erbvertrag mit einem anderen ... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / A. Allgemeines

Rz. 1 Für den Erbvertrag als echten Vertrag gelten die allg. Vertragsregeln der §§ 104 ff. BGB. Die Vorschrift setzt für die Errichtung eines Erbvertrages entsprechend unbeschränkte Geschäftsfähigkeit des Erblassers voraus. Für Verlobte und Ehegatten galt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen am 22.7.2017 nach Abs. 2 u. 3 eine Ausnahme; sie konnten... mehr

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§ 8 Kosten und Gebühren / b) Ausnahmen zur Formfreiheit

Rz. 234 In einigen Fällen ist zu beachten, dass das Gesetz eine bestimmte Form (z.B. öffentliche Beglaubigung oder Beurkundung) vorschreibt. Ist z.B. für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts, über das eine Einigung erzielt werden soll, die öffentliche Beglaubigung (z.B. eine Grundbucherklärung i.S.v. § 29 Abs. 1 GBO, eine Anmeldung zum Handelsregister nach § 12 Abs. 1 S. 1 HG... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Umdeutung eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden in eine Verfügung von Todes wegen

Rz. 153 Im Gegensatz hierzu kommt auch eine Umdeutung eines Rechtsgeschäfts unter Lebenden in eine Verfügung von Todes wegen in Betracht. Dies ist allerdings nicht ganz unumstritten.[415] Bspw. kann ein formungültiges Schenkungsversprechen unter Lebenden in ein Vermächtnis umgedeutet werden, das in einem eigenhändigen Testament verfügt wurde.[416] Nach der Rspr. kann ein Übe... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 24 § 2269 BGB sieht als weitere Voraussetzung vor, dass die Ehegatten auch die Erbfolge nach dem längerlebenden Ehegatten verfügen, d.h. es muss der zweite Erbfall geregelt sein, mit welchem die Schlusserbfolge eintritt. Mit Ausnahme etwaiger Wiederverheiratungsklauseln (vgl. Rdn 54 ff.) genügt der Vermögensübergang an den Dritten zu einem anderen Zeitpunkt oder Ereignis... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / Literaturtipps

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Versorgungsausgleich / 5.3 Parteivereinbarung

Die Ehegatten können die während der Ehezeit erworbenen Anwartschaften durch eine gemeinsame Vereinbarung (im Ehevertrag oder in einer sog. Scheidungsfolgenvereinbarung) außerhalb eines Wertausgleichs durch den Versorgungsausgleich aufteilen. Auch ein gänzlicher oder teilweiser Ausschluss des Versorgungsausgleichs ist möglich, ggf. mit entsprechenden Kompensationsleistungen ... mehr

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FF 01/2026, Verwaltung des ... / 2 Anmerkung

I. Dogmatik, Grenzen und Gestaltungsperspektiven bei Vermögensverwaltungsverträgen zwischen Ehegatten Die Entscheidung des OLG Hamm rückt einen in der familienrechtlichen Praxis bedeutsamen Problemkreis in den Vordergrund, nämlich die rechtliche Einordnung der Überlassung eines einem Ehegatten allein zustehenden Vermögensbetrags zur Verwaltung durch den anderen. Die Konstella... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Sonderfälle der "bedingten Ausschlagung"

Rz. 5 Unter dem Begriff der bedingten Ausschlagung werden Fallgruppen diskutiert, bei denen streitig ist, ob noch von Rechtsbedingungen ausgegangen werden kann oder nicht. Diese Fallgruppen haben in der rechtsanwaltlichen Beratung besondere Bedeutung. Strebt der die Ausschlagung erklärende vorläufige Erbe die Entstehung eines Pflichtteilsanspruchs – etwa nach §§ 1371 Abs. 3,... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Gemeinschaftlicher Widerruf immer möglich

Rz. 2 § 2271 BGB regelt nur den einseitigen Widerruf von einzelnen wechselbezüglichen Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments. Beide Ehegatten können zusammen das gemeinschaftliche Testament insgesamt nach den allg. Vorschriften der §§ 2254 ff. BGB [2] oder auch nur einzelne Verfügungen davon widerrufen.[3] Möglicher Inhalt eines Widerrufs ist auch eine Herabstufung e... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Rückgabeverlangen

Rz. 3 Die Widerrufswirkung tritt unabhängig vom Willen des Erblassers ein. Sie knüpft einzig an den Realakt der Rückgabe an und kann weder rückgängig gemacht werden noch hat eine Missachtung der in Abs. 1 S. 2 geregelten Belehrungspflichten Einfluss auf die gesetzlich vorgegebene Widerrufsfiktion.[4] Auch eine erneute Rückgabe in die besondere amtliche Verwahrung macht das e... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / c) Eigene Würdigung

Rz. 58 Einige Fälle werden durch eine Anfechtung zu lösen sein. Wird ein Verzichtender über die Höhe des Vermögens getäuscht, sodass er eine zu geringe Gegenleistung fordert und erhält, kann eine Anfechtung nach § 123 BGB greifen,[88] was eine Nichtigkeit des Vertrages schon nach § 138 BGB nicht ausschließt. Rz. 59 Eine Kontrolle nach § 138 BGB im Sinne einer Wirksamkeitskont... mehr

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ZErb 01/2026, Einlage eines... / 2 Anmerkung

Der II. Senat des BFH hat mit Urt. v. 4.6.2025 – II R 18/23 [1] entschieden, dass die Schenkungsteuerbefreiung für die lebzeitige Zuwendung eines Familienheims unter Ehegatten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) auch dann Anwendung findet, wenn ein Ehegatte das Familienheim, das in seinem alleinigen Eigentum steht, in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) einbringt, an der beid... mehr

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Vorwort zur 3. Auflage

Seit dem Zweiten Weltkrieg sind in Deutschland viele große komplexe Familienvermögen entstanden, für die spezielle Nachfolgekonzepte erforderlich sind, um das Vermögen zu sichern und Streitigkeiten innerhalb der Familie zu vermeiden. Dieser Ratgeber zeigt zunächst die diversen Risiken für komplexe Familienvermögen auf, bevor dann jeweils praxiserprobte Lösungen für den langfr... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 1. Allgemeines

Rz. 50 Zumindest seit dem Jahr 2004 wird über die Inhaltskontrolle von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen vermehrt diskutiert.[62] Anlass und Ausgang für die Überlegungen war die Rechtsprechung zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen. mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Vermeidung von Anfechtung und Sittenwidrigkeit

Rz. 69 Mit Blick auf eine Anfechtbarkeit und/oder Sittenwidrigkeit bei Erb- und Pflichtteilsverträgen wird eine Anpassung der Vertragsgestaltung empfohlen.[112] Es werden detaillierte Aufklärungs- und Formulierungsvorschläge angeboten. Ob diese im Einzelfall praktisch umgesetzt werden können oder die Anforderungen an den Berater überspannen und daher in Belehrungspflichten u... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Inhalt des Antrags

Rz. 24 Der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins ist für das Nachlassgericht nach h.M. bindend. Eine Abweichung inhaltlicher Art ist bei der Erteilung nicht zulässig. Der Antrag muss grundsätzlich die notwendigen Angaben enthalten nach §§§ 23 Abs. 1, 352 FamFG.[53] Bei differenzierter Betrachtung der gesetzlichen Vorgaben des § 2353 BGB ist es durchaus notwendig, zu überlege... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 4. Ermittlungspflicht des Nachlassgerichts

Rz. 30 Eine Ermittlungspflicht ist für das Nachlassgericht von Amts wegen gegeben. Es hat dabei insbesondere bzgl. seiner Zuständigkeit die Frage nach dem letzten Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Erblassers zu klären.[69] Das Gericht hat dabei sämtliche zugänglichen Beweismittel zu ergreifen und entsprechende Nachweise zu fordern, denn erst wenn es die zur Begründung des Ant... mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / II. Verfahren

Rz. 3 Im Rahmen der funktionellen Zuständigkeit hat der Richter die Annahme und die Herausgabe des Testaments anzuordnen und gemeinsam mit dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu bewirken. Das Testament wird unter gemeinsamem Verschluss durch den Richter und den Urkundsbeamten verwahrt. Damit ist die Verwahrung ein sehr sicheres Mittel, geht sie doch bspw. im Hinblick auf ... mehr

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Familienangehörige des Arbe... / 3.2 Sachbezüge

Als Arbeitsentgelt gelten wie bei allen Beschäftigten die Einnahmen aus dem Beschäftigungsverhältnis. Dazu gehören auch Sachbezüge.[1] Sachleistungen gelten jedoch nur dann als Arbeitsentgelt, wenn sie als Gegenleistung für die abhängige Arbeit und nicht wegen der Verpflichtung – z. B. der Ehegatten – zum gegenseitigen Unterhalt[2] erbracht werden. Wichtig Verpflegung, Unterk... mehr

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ZErb 12/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bormann/Diehn/Sommerfeldt Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare: GNotKG Kommentar 5. Auflage, 2025 C.H. BECK, I... mehr

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FF 12/2025, Rechtsprechungs... / III. Vereinbarungen (§§ 6 – 8 VersAusglG)

Immer wieder kommt es vor, dass Eheleute die Scheidung lediglich mit einem Anwalt durchführen. In diesen Fällen ist der andere Ehegatte nicht anwaltlich vertreten. Beabsichtigen die Eheleute eine Vereinbarung im Versorgungsausgleich zu schließen, bedarf es entweder der notariellen Beurkundung oder einer gerichtlichen Protokollierung nach § 127a BGB. Dies setzt die beiderseiti... mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2025 / 5 Güterstand der Eheleute/Lebenspartner → Zeile 19

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder haben sie durch Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, sind jedem Ehegatten die Einkünfte aus dem ihm gehörenden Vermögen zuzurechnen. Bei Gütergemeinschaft werden die nicht personenbezogenen Einkünfte den Ehegatten gemeinsam zugerechnet. mehr

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Anlage Sonderausgaben 2025 / 11 Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten → Zeilen 37–41

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Inhaltskontrolle eines Ehevertrages mit Globalverzicht

Der Vertrag, um den es in der Entscheidung des OLG Zweibrücken[59] geht, stammt noch aus einer Zeit, als es bei Eheverträgen nach dem Prinzip des Wilden Westens [60] gegangen war: Die Regeln und damit der Inhalt des Ehevertrages ist ausschließlich von Männern bestimmt worden, es herrschte das Recht des Stärkeren: Der Totalverzicht war die Regel, die differenzierende vertragli... mehr

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FF 11/2025, Praxis und Stra... / II. Der vorzeitige Ausgleich des Zugewinns – die Vorarbeit

Wer im gerichtlichen Verfahren auf vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns nach §§ 1385, 1386 BGB einen Gestaltungsantrag (mit oder ohne Leistungsantrag) stellt und vorgerichtlich die Gegenseite nicht entsprechend aufgefordert hat, riskiert ein sofortiges Anerkenntnis nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 93 ZPO mit entsprechender Kostenfolge. Das Verfahren sollte also außergerichtlich ... mehr

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ZErb 11/2025, Mehr Klarheit... / III. Die Inhaltskontrolle für den entgeltlichen Pflichtteilsverzicht

Als weitere Konsequenz der Einordnung des Kausalgeschäfts des entgeltlichen Pflichtteilsverzichts als vorweggenommenen familienrechtlichen Ausgleichsvertrag kann die Frage aufgeworfen werden, ob die von der Rechtsprechung zu Eheverträgen entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze der Inhaltskontrolle,[59] bestehend aus Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle, ebenfalls auf das Kaus... mehr