Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 289 Gesetzlicher Güterstand ist die Gütergemeinschaft nach Art. 1400 ff. CC, die inhaltlich eine Errungenschaftsgemeinschaft darstellt.[886] Gemeinschaftliches Vermögen wird, was die Ehegatten seit Eheschließung zusammen oder getrennt erwerben.[887] Was ein Ehegatte während der Ehe im Wege der Erbfolge, durch Schenkung oder Vermächtnis erwirbt, gehört zu seinem Eigengut ...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / I. Allgemeines

Rz. 58 Im Nachgang zu der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen[55] stellt sich die Frage, ob auch Verfügungen von Todes wegen sowie Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge [56] anhand von verfassungsrechtlichen Vorgaben einer intensiven inhaltlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Es ist davon auszugehen...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 1 Allgemeine Vorfragen / VIII. Checkliste zur Erfassung des persönlichen und wirtschaftlichen Sachverhalts

Rz. 30 a) Persönliche Ausgangslage (1) Personen (2) Güterstand b) Wirtschaftliche Ausgangslagemehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) IPR

Rz. 307 Nach internationalem Güterrecht gilt in erster Linie das gemeinsame Heimatrecht, bei gemischt-nationalen Ehen das Wohnsitzrecht, hilfsweise zuletzt das serbische Recht.[933] Für vertragliche Vermögensbeziehungen ist der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgebend. Das Güterrechtsstatut ist wandelbar (mit Ausnahme der Eheverträge).[934]mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Grundbuchrechtliche Folgen einer Vergemeinschaftung

Rz. 234 Fällt ein deutsches Grundstück in ein gemeinschaftliches Gut nach ausländischem Güterrecht, so können die Ehegatten nicht als Bruchteilseigentümer eingetragen werden.[740] Vielmehr ist die aus dem fremden Güterrecht sich ergebende gemeinschaftliche Bindung als gemeinschaftliches Rechtsverhältnis nach § 47 GBO zu bezeichnen.[741] Dabei muss der ausländische Güterstand...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / II. Berechnung der Pflichtteilsquote

Rz. 171 Zur Berechnung der Höhe der fiktiven Pflichtteilsquote ist gem. § 1586b Abs. 2 BGB der nicht erhöhte Ehegattenerbteil aus § 1931 Abs. 1 BGB heranzuziehen. Beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft bleibt die pauschale Erhöhung des Erbteils gem. § 1371 Abs. 1 BGB zur Abgeltung des Zugewinns unberücksichtigt. Dies erscheint auch logisch, da im Zuge der Ehesc...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Staatsverträge/Europarecht

Rz. 204 Das Haager Ehewirkungsabkommen vom 17.7.1905 hat die Bundesrepublik Deutschland mit Wirkung zum 23.8.1987 gekündigt.[668] Das Übereinkommen hat jedoch noch Einfluss auf diejenigen Ehen mit oder zwischen ausländischen Partnern, die zu einem Zeitpunkt geschlossen worden sind, zu dem die Heimatstaaten noch Vertragsstaaten des Übereinkommens waren.[669] Allerdings ist di...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / dd) Einfluss anderer Statute

Rz. 15 Nicht vom Geschäftsfähigkeitsstatut, sondern vom Wirkungsstatut des abgeschlossenen Rechtsgeschäfts ist zu entscheiden, ob und welcher Grad von Geschäftsfähigkeit zu seinem Abschluss erforderlich ist.[40] Dasselbe gilt für den Zeitpunkt, zu dem die Geschäftsfähigkeit vorliegen muss.[41] Sind für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Geschäftsfähigkeiten normiert, gilt i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / V. Einzelfälle nachträglicher Unrichtigkeit

Rz. 135 Zu den möglichen Nachweisen für außerhalb des Grundbuchs stattfindende Rechtsvorgänge, die eine Unrichtigkeit des Grundbuchs zur Folge haben können (vgl. Rdn 62 ff.), zählen insbesondere folgende Dokumente: Rz. 136mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Sachrecht

Rz. 293 Gesetzlicher Güterstand ist die allgemeine Gütergemeinschaft, Art. 1:93 ff. B.W. Das Gesamtgut umfasst das gesamte gegenwärtige und künftige Vermögen der Ehegatten, Art. 1:94 B.W.[895] Für Eigentum, welches aufgrund letztwilliger Verfügung oder Schenkung erworben wird, gilt dies aber nicht, wenn der Testator oder Schenker bestimmt hat, dass das Eigentum nicht Teil de...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / VI. Unbedingte und unbefristete Auflassung

Rz. 88 Die Auflassung muss unbedingt im Sinne des § 158 BGB und unbefristet sein, sonst ist sie nichtig (§ 925 Abs. 2 BGB). Ein Erbbaurecht kann gem. § 1 Abs. 4 S. 1 ErbbauRG nicht auflösend bedingt begründet werden; seine Übertragung ist ebenso bedingungsfeindlich (§ 11 Abs. 1 S. 2 ErbbauRG) wie die Einräumung oder Aufhebung von Sondereigentum (§ 4 Abs. 2 S. 2 WEG). Die Auf...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.6 Übersicht

Die Kennzeichen einer Gütergemeinschaft sollen in der folgenden Übersicht noch einmal dargestellt werden.[1] Das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten zur gesamten Hand (§ 1416 BGB). Das gemeinschaftliche Vermögen heißt Gesamtgut. Zum Gesamtgut gehören auch das Vermögen, das jeder Ehegatte ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.4 Vorbehaltsgut

Wie auch das Sondergut ist das Vorbehaltsgut vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1418 Abs. 3 BGB). Nach § 1418 Abs. 2 BGB fallen die folgenden Gegenstände unter das Vorbehaltsgut: diejenigen Gegenstände, die von den Ehegatten zum Vorbehaltsgut erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB); diejenigen Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erworben hat, sofern vom Erblasser ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.2 Begründung der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag vereinbart (§ 1415 BGB). Dies kann mit der Eheschließung geschehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. während der Ehe. Für den Ehevertrag gilt die Formvorschrift des § 1410 BGB, wonach dieser notariell beurkundet sein muss. Die Gütergemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft. Sie besteht auf die Lebenszeit de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.4.1 Allgemeines

Die Verwaltung des Gesamtguts kann zum einen von beiden Ehegatten, d. h. gemeinschaftlich verwaltet werden. Des Weiteren können die Ehegatten auch festlegen, dass das Gesamtgut entweder durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet wird. Dies soll im Ehevertrag bestimmt werden (§ 1421 Satz 1 BGB). Wurde über die Verwaltung keine Bestimmung getroffen, verwalten die Ehegatten d...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.7.1 Allgemeines

Die Gütergemeinschaft wird aus den folgenden Gründen beendet: Die Ehegatten heben den Güterstand der Gütergemeinschaft durch Ehevertrag auf (§ 1408 BGB). Dieser bedarf dann wieder der notariellen Form (§ 1410 BGB). Die Ehegatten lassen sich scheiden bzw. die Ehe wird aufgehoben. Ein Ehegatte verstirbt (siehe aber nachfolgend Tz. 2 zur fortgesetzten Gütergemeinschaft).mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.9 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb (§ 5 Abs. 2 ErbStG und R E 5.2 Abs. 1 Satz 1 ErbStR 2019) und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der G...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.4 Sondergut des überlebenden Ehegatten

Zum Sondergut gehört nach § 1486 Abs. 2 BGB folgendes Vermögen: das Sondergut, das der überlebende Ehegatte schon hatte, und das Sondergut, das er als Sondergut erwirbt. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Sondergut des überlebenden Ehegatten Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütergemeinschaft. Des Weiteren haben sie in einem Ehevertrag festgelegt, dass der überleben...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.3 Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten

Zum Vorbehaltsgut eines überlebenden Ehegatten gehört das was dieser bisher schon als Vorbehaltsgut hatte (§ 1486 Abs. 1 BGB). Des Weiteren gehören zu seinem Vorbehaltsgut auch Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt, sofern vom Erblasser bestimmt worden ist, dass sie Vorbehaltsgut sein sollen (§ 1486 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB); Gegenstände, die...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Beurkundung von erb- und familienrechtlichen Vereinbarungen in der Schweiz

Zusammenfassung Ein Pflichtteilsverzicht kann in der Schweiz kostengünstig notariell beurkundet werden. Für güterrechtliche Vereinbarungen gilt dies nur dann, sofern die Ehe bis zum 28.1.2019 geschlossen und seither keine Rechtswahl getroffen wurde. Einführung Eheverträge sind zu einer interessengerechten Regelung der Vermögensverhältnisse von Familienunternehmern nahezu unver...mehr

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Die Erbschaft-Steuerberater... / 1. Freigebige Zuwendungen/vorweggenommene Erbfolge

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / a) Parallelen zur Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 69 Die Interessenlage der Beteiligten und das Machtgefüge unter ihnen kann bei Erb- und Pflichtteilsverzichten denen bei Eheverträgen stark ähneln. Wachter bietet dafür gute Beispiele.[142] Denkbar ist, dass bei einer Eheschließung ein nach den Kriterien des BGH unwirksamer Ehevertrag geschlossen wird, der mit einem Erb- und/oder Pflichtteilsverzicht verbunden oder von ih...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Zweistufige Inhaltskontrolle von Eheverträgen

Rz. 175 Die Inhaltskontrolle von Eheverträgen hat nach Auffassung des BGH in einem zweistufigen Verfahren zu erfolgen. Auf der ersten Stufe erfolgt eine Wirksamkeitskontrolle (§ 138 Abs. 1 BGB) und auf der zweiten Stufe eine Ausübungskontrolle (§ 242 BGB). Die Rangeinteilung der einzelnen Scheidungsfolgenregelungen ist dabei auf beiden Stufen zu berücksichtigen. 1. Erste Stuf...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / K. Auswirkungen der Inhaltskontrolle bei Eheverträgen auf das Erbrecht

I. Entscheidung des BGH vom 11.2.2004 Rz. 173 Mit der Entscheidung des BGH[269] zur Sittenwidrigkeit bzw. Inhaltskontrolle von Eheverträgen ist die Ausarbeitung von Unternehmer-Eheverträgen nicht gerade einfacher geworden. Zunächst sollen der Inhalt der Entscheidung und die Auswirkungen kurz dargestellt werden, wobei auf die Ausführungen von Wachter [270] Bezug genommen wird. ...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 2. Inhaltskontrolle bei Eheverträgen

Rz. 67 Nach der Entscheidung des BVerfG im Jahr 2001[133] stellte der BGH im Jahr 2004[134] erste, später verfeinerte und ergänzte[135] Grundsätze für die Beurteilung von Regelungen in Eheverträgen auf.[136] Prinzipiell dürfen Ehegatten die Fragen des Zugewinns, des nachehelichen Unterhalts und des Versorgungsausgleichs vertraglich regeln. Ist der Vertrag aber nicht "Ausdruck...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Zweite Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 179 Hält der Ehevertrag der gerichtlichen Wirksamkeitskontrolle stand, ist im Rahmen einer richterlichen Ausübungskontrolle zu prüfen, ob und inwieweit die Berufung auf den Ausschluss gesetzlicher Scheidungsfolgen missbräuchlich erscheint und deshalb das Vertrauen der Begünstigten in den Fortbestand des Vertrags nicht mehr schutzwürdig ist. Die in diesem Zusammenhang vorz...mehr

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ZErb 12/2023, Rücknahme ein... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1) und 2) begehren die Rückgabe zweier in amtliche Verwahrung gegebene Urkunden, die letztwillige Verfügungen enthalten. Die Beteiligten zu 1) und 2) schlossen mit notarieller Urkunde vom 22.6.2011 des Notars … (URNr. …) einen Vertrag. Mit diesem wurde zunächst gemäß Nr. I ein Ehevertrag vom 9.6.1988 abgeändert. Unter Nr. II errichteten die Ehegatten eine...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 4. Gestaltungen bei Zugewinngemeinschaft

Rz. 58 Selbstverständlich besteht auch wegen der interessanten Vorteile des § 5 Abs. 2 ErbStG die Möglichkeit, rückwirkend die Zugewinngemeinschaft zu beenden und den realen Zugewinn während bestehender Ehe auszugleichen. Zu beachten sind in diesem Zusammenhang aber die Auswirkungen der Neuregelung des § 5 Abs. 1 S. 6 ErbStG durch das JStG 2020, die am 20.12.2020 in Kraft ge...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Erste Stufe der Inhaltskontrolle

Rz. 176 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle hat der Richter zu prüfen, ob die Vereinbarung "offenkundig" eine derart einseitige Lastenverteilung zur Folge hat, dass sie wegen Verstoßes gegen die guten Sitten unwirksam ist. Dabei ist eine Gesamtwürdigung der individuellen Verhältnisse der Ehegatten vorzunehmen. Dazu gehören u.a. folgende Umstände:mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / b) Diskussion

Rz. 71 Insbesondere Wachter sprach sich schon im Jahr 2004 für die Möglichkeit einer Inhaltskontrolle bei Erb- und Pflichtteilsverzichten aus.[143] Er stellte auf die Funktion des Pflichtteilsrechts im konkreten Einzelfall ab. Soweit der Pflichtteilsanspruch der Sicherung des Unterhalts und der Altersversorgung diene, könne er gerichtlich zu schützen sein.[144] Der Zusammenh...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / f) Rechtsfolgen bei Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rz. 41 Sofern durch Ehevertrag die bestehende Gütergemeinschaft aufgelöst und in den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wieder gewechselt wird, hat dies auch erbrechtliche Konsequenzen. Zunächst ist die Pflichtteilsquote – unabhängig von der Zahl der Abkömmlinge – von ⅜ auf ¼ für alle Abkömmlinge herabgesetzt. Weiterhin wird das Gesamtgut gem. § 1471 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 4. Gütertrennung, § 1931 Abs. 4 BGB

Rz. 44 Die Gütertrennung wird durch notariellen Ehevertrag begründet oder entsteht dadurch, dass in einem Ehevertrag der gesamte Zugewinn ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird, § 1414 BGB. Dadurch wird also der Erbteil des überlebenden Ehegatten nur nach den erbrechtlichen Regeln bestimmt, § 1931 BGB, da es keine pauschale Erhöhung des Zugewinns gibt. Sin...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / I. Verzichtserklärung und Scheidungsfolgenvereinbarung

Rz. 173 Das Familiengericht soll einem Scheidungsantrag nach § 133 FamFG stattgeben, wenn sich die Ehegatten über die dort bezeichneten Gegenstände dergestalt geeinigt haben, dass ein vollstreckbarer Schuldtitel herbeigeführt wurde. Dies wird regelmäßig durch Scheidungsfolgenvereinbarungen erzielt. Nach § 1933 S. 1 BGB verliert der Ehepartner sein gesetzliches Erbrecht erst ...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / c) Ehegattenerbrecht bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

Rz. 38 Haben durch Ehevertrag die Ehegatten bestimmt, dass die Gütergemeinschaft beim Tod eines von ihnen nicht aufgelöst, sondern mit gemeinschaftlichen Abkömmlingen, die am Nachlass des Erstversterbenden erbberechtigt wären, fortgesetzt wird, liegt eine fortgesetzte Gütergemeinschaft vor, §§ 1483 ff. BGB. Diese Variante ist allerdings kaum praxisrelevant, da diese Gütergem...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 2. Folgen der Aufhebung der Gütergemeinschaft

Rz. 56 Wird eine bestehende Gütergemeinschaft durch Ehevertrag aufgelöst und z.B. der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft vereinbart, wird zunächst die Pflichtteilsquote unabhängig von der Zahl der Abkömmlinge von bisher ⅜ auf ¼ für alle Abkömmlinge reduziert.mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / D. Besonderheiten bei der Gütergemeinschaft

Rz. 48 Die Gütergemeinschaft ist der Exot unter den Güterständen. Sie ist heute aufgrund der ungünstigen Haftung jedes Ehegatten für die Schulden des anderen nur noch selten vorzufinden. Voraussetzung ist zunächst die notarielle Vereinbarung dieses Güterstandes, wobei der Ehevertrag sowohl vor als auch nach Eheschließung geschlossen werden kann. Die Auswirkungen sind weitrei...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / c) Eigene Würdigung

Rz. 72 Was landläufig unter dem Begriff "Inhaltskontrolle" zusammengefasst wird, sollte differenziert betrachtet werden. Schließlich kommen zur nachträglichen Beseitigung von "Ungerechtigkeiten" nicht nur § 138 BGB und § 242 BGB, sondern auch das Instrument der Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) und die Anfechtung (siehe Rdn 62) in Betracht. Die Verbindung des Erb- od...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / b) Güterstände und Informationen zur Ehe

Rz. 19 Soweit der Erblasser verheiratet war oder ist, müssen im Hinblick auf die Bedeutung der Güterstände für die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten sowie ggf. hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen auch Angaben zum Güterstand erfasst werden. Wie sich aus § 1931 BGB ergibt, ist für die Höhe der Erbquote des Ehegatten, wie auch die Erbquote der Abkömmlinge ode...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Grundsätzliches

Rz. 49 Als Erstes entsteht eine einheitliche Vermögensmasse, das sog. Gesamtgut. Es handelt sich um gesamthänderisches gebundenes, gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Hierunter fällt alles Vermögen, das die Eheleute in die Ehe einbringen bzw. das sie während der Ehe erwerben. Der Ehegatte kann dann weder über seinen Anteil am Gesamtgut noch über seinen Anteil an de...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / V. Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung

Rz. 618 Die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag) stellt sich in der Regel so dar, dass im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt, wohl aber im Erbfall. Es können auch bestimmte Vermögensgegenstände wie z.B. ein Betrieb vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Rz. 619 Beim Wechsel von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft kann nach Meinung der...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Abwägung der Vor- und Nachteile

Rz. 55 Die Möglichkeit einer pflichtteilsfesten Übertragung klingt zwar verlockend, ist aber auch mit großen Gefahren verbunden. Stirbt der Ehegatte mit dem zuvor geringeren Vermögen, erbt der überlebende Ehegatte den so übertragenden Teil wieder zurück. Es liegt auf der Hand, dass gerade in den Fällen der Patchwork-Familie, also nicht gemeinsamer Abkömmlinge, so Pflichtteil...mehr

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / e) Verzichtsvertrag und Ehegatte

Rz. 125 Da der Erbverzicht nicht per se den Zugewinnausgleichsanspruch des Ehegatten umfasst, sollte zusätzlich ein Ehevertrag abgeschlossen werden, in dem der Ausschluss des Zugewinnausgleichsanspruchs aufgenommen oder Gütertrennung vereinbart wird. Wird der Ehegatte, der den Erbverzichtsvertrag abgeschlossen hat, dennoch Erbe durch gewillkürte Verfügung von Todes wegen, ve...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / II. Begründung der Gütergemeinschaft als Schenkung?

Rz. 51 Fraglich ist, ob die Begründung der Gütergemeinschaft auch als taktisches Mittel zur Pflichtteilsreduzierung eingesetzt werden kann. Selbst wenn nämlich nur ein Ehegatte bei Begründung der Gütergemeinschaft über Vermögen verfügte, dürfte keine Schenkung darin gesehen werden. Nach dem BGH[63] kann nur ausnahmsweise eine Schenkung des begüterten an den bereicherten Eheg...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / I. Vorliegen einer Ehegatteninnengesellschaft

Rz. 88 Eine Ehegatteninnengesellschaft ist grundsätzlich dann anzunehmen, wenn in der Ehe durch planmäßige und zielstrebige Zusammenarbeit der Ehegatten erhebliche Vermögenswerte im Vordergrund stehen.[115] Es muss somit ein eheübergreifender Gesellschaftszweck von den Ehegatten verfolgt werden. Im Einzelnen[116] handelt es sich um eine faktische Übereinkunft übermehr