Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 10.2.1.2 Gütergemeinschaft

Rz. 449 Ehegatten, die in Gütergemeinschaft leben und bei denen sich ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb im Gesamtgut befindet, sind Mitunternehmer.[1] Zu qualifizieren ist eine durch Ehevertrag erfolgte unentgeltliche Begründung einer Gütergemeinschaft als unentgeltliche Aufnahme i. S. d. § 6 Abs. 3 EStG.[2] Die zwischen den Ehegatten bestehende Gütergemeinschaft st...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 2. Notarkosten

Der Geschäftswert für die Änderung des Güterstandes ermittelt sich gem. § 100 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GNotKG aus der Summe der jeweils modifizierten Reinvermögen beider Ehegatten im Zeitpunkt der Beurkundung. Die Vermögensmassen der Ehegatten sind dabei grds. getrennt voneinander zu betrachten und erst anschließend gem. § 35 GNotKG zu addieren. Auch die Modifizierung des Güterstan...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 8.1.1 Schenkungsteuerfinanzamt

Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich der Zugewinnausgleichsforderu...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / b) Zentrales Testamentsregister

Die Vereinbarung des Güterstandes der Gütertrennung hat Einfluss auf die Erbfolge und ist daher beim zentralen Testamentsregister (ZTR) gem. § 34a Abs. 1 BeurkG zu registrieren.[23] Keinen Einfluss auf die Erbfolge hat jedoch die Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft, eine Registrierung im ZTR hat daher nicht zu erfolgen.mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1. Mitteilungs- und Registrierungspflichten

8.1.1 Schenkungsteuerfinanzamt Enthält der Ehevertrag möglicherweise schenkungsteuerrelevante Sachverhalte, so ist gem. § 8 Abs. 1 und Abs. 4 ErbStDV dem zuständigen Finanzamt eine entsprechende Anzeige zu erstatten. Schenkungsteuerrelevante Sachverhalte liegen z.B. vor, wenn Abfindungszahlungen oder Verzichte auf bereits entstandene Ansprüche vereinbart werden. Der Ausgleich...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 1

Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. Die Familien bzw. die Eltern verlangen daher meist, dass ihre Kinder in vorsorgenden Eheverträgen vereinbaren, dass zumindest die aus der Familie stammenden Vermögenswerte bei der Ermittlung von möglichen Zugewinn- und Pflich...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / 9

Auf einen Blick Vermögende Familien legen meist großen Wert darauf, dass die Schwiegerkinder im Falle einer Ehescheidung keinen Zugriff auf das Familienvermögen haben. In vorsorgenden Eheverträgen wird daher mindestens vereinbart, dass die Vermögensgegenstände, die die Ehegatten aus ihren Familien erhalten haben oder noch erhalten werden, bei der Berechnung von Zugewinnausgl...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / c) Kombination von Komplettverzicht bei Scheidung und gegenständlich beschränktem Verzicht bei Tod

Um die Vorteile des streitvermeidenden Komplettverzichts für den Fall der Scheidung und die erbschaftsteuerlichen Vorteile des § 5 ErbStG für den Fall des Todes nutzen zu können, aber dennoch das Familienvermögen vor zu hohen Ansprüchen des länger lebenden Ehegatten zu schützen, bietet sich eine Kombination aus Komplettverzicht und gegenständlichem Verzicht an: Zitat § @ Modifi...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / a) Ausschluss des Zugewinnausgleichs lediglich im Scheidungsfall

Eine übliche und sehr praktikable Modifizierung des gesetzlichen Güterstandes der Zugewinngemeinschaft ist der ehevertragliche Ausschluss des Zugewinnausgleichs für den Fall der Ehescheidung. Dieser Ausschluss bedarf gem. § 1410 BGB zwingend der notariellen Beurkundung. Zitat § @ Modifizierung des Güterstandes für den Fall der Ehescheidung Wird der gesetzliche Güterstand der Zug...mehr

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ZErb 07/2026, Ehevertraglic... / V. Regelungen zum nachehelichen Unterhalt

In vorsorgenden Eheverträgen sind Regelungen, die den nachehelichen Unterhalt einschränken, extrem kritisch, da sie in den Kernbereich des Scheidungsfolgenrechts eingreifen. Sie sollten daher in den Fällen, in denen bereits weitere Bereiche umfangreich einschränkend geregelt wurden, möglichst ganz vermieden werden, um im Rahmen der Gesamtschau nicht den Vorwurf der Sittenwid...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 2.6 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)

• 2021 Disquotale Einlage in Personengesellschaften / § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG / § 13a ErbStG / § 13b ErbStG Der BFH hat mit Urteil v. 5.2.2020, II R 9/17 entschieden, dass bei disquotalen Einlagen in eine Personengesellschaft die Mitgesellschafter als Zuwendungsempfänger anzusehen sind. Eine etwaige gesellschaftsrechtliche Veranlassung ist unbeachtlich. Der BFH dürfte dahinge...mehr

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Teil II Mietprozessrecht / 1.2.2 Aktivlegitimation/Passivlegitimation

Rz. 17 Aktiv legitimiert sind diejenigen Personen, denen die Ansprüche zustehen. Bei Ansprüchen aus dem Mietvertrag sind somit die jeweiligen Mietvertragsparteien aktiv legitimiert. Handelt es sich jeweils um eine natürliche Person, so sind grundsätzlich diese aktiv bzw. passiv legitimiert. Rz. 18 Problematischer ist es, wenn mehrere natürliche Personen als Vermieter oder Miet...mehr

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FF 06/2026, Die Kontroverse... / IV. Anwendungsbereich

Das aber ändert nichts daran, dass zunächst gestritten wird – die praktische Bedeutung des § 1365 BGB ist groß. Von Relevanz ist das Zustimmungserfordernis vor allem bei Grundstücksgeschäften, denn Grundstücke machen vielfach das (nahezu) gesamte Vermögen eines Ehegatten aus – was ihre Veräußerung oder Belastung zustimmungspflichtig macht. Auch Unternehmen und Unternehmensbet...mehr

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FF 06/2026, Internationaler... / II. Vertragsgestaltung im internationalen Kontext

Im Anschluss wandte sich RAin Dr. Kerstin Niethammer-Jürgens der anwaltlichen Gestaltungspraxis zu. Ihr Beitrag zu internationalen Eheverträgen und Trennungs-/Scheidungsfolgenvereinbarungen verdeutlichte, wie sehr sich die Anforderungen an die Beratung verändert haben. Die Praxis sei immer stärker geprägt von kurzfristigen Anfragen, komplexen Vermögensstrukturen und vielfält...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Familienrecht

Rz. 135 Bei der Beurkundung eines Antrags auf Annahme als Kind (§ 1752 Abs. 2 S. 2 BGB) kann der Notar verpflichtet sein, die Beteiligten über die erbrechtlichen Folgen einer Adoption zu belehren.[441] Diese Belehrungspflicht lässt sich aus Abs. 1 ableiten. Die erbrechtlichen Auswirkungen gehören zur rechtlichen Tragweite der Erklärung, da sie als zwingende Folge der Adoptio...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / A. Normzweck; Anwendungsbereich

Rz. 1 § 33 BeurkG ergänzt § 2276 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB. Bei einem Erbvertrag gelten also die Vorschriften über die Formen der Testamentserrichtung für beide Vertragspartner.[1] Treffen in dem Erbvertrag beide Vertragsteile letztwillige Verfügungen, gelten die §§ 30 und 32 BeurkG unmittelbar. § 33 BeurkG erstreckt den Anwendungsbereich der §§ 30 und 32 BeurkG bezogen auf Erbv...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Erforderliche Geschäftsfähigkeit, Testierfähigkeit

Rz. 3 Das BeurkG spricht von der "erforderlichen Geschäftsfähigkeit", weil § 28 BeurkG nicht nur für Testamente, sondern auch für Erbverträge gilt. Für sie stellt das materielle Recht, anders als bei Testamenten, nicht auf die Testierfähigkeit (§ 2229 Abs. 1 BGB), sondern auf die Geschäftsfähigkeit ab (§ 2275 Abs. 1 BGB). Rz. 4 Die Testierfähigkeit ist zwar eine Unterart der ...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / C. Erbvertrag (Abs. 2, 3)

Rz. 20 Bei Abschluss eines Erbvertrages findet Abs. 2 (sowie ggf. Abs. 3) Anwendung. Das gilt auch dann, wenn der Erbvertrag mit einem Ehevertrag verbunden sein sollte; nach § 2276 Abs. 2 BGB genügt hier zwar die für den Ehevertrag bestimmte Form, ein Ausschluss des § 34 BeurkG ist damit aber nicht verbunden (siehe auch Rdn 24).[31] Dagegen unterfällt ein Rücktritt vom Erbve...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 27–35 Be... / B. Geltungsbereich der §§ 27–35 BeurkG

Rz. 2 Das BeurkG gilt für öffentliche Testamente (§§ 1937, 2231 Nr. 1, 2232 BGB) und Erbverträge (§ 2276 BGB). Es gilt auch für den Widerruf eines Testaments (durch öffentliches Widerrufstestament oder öffentliches widersprechendes Testament, §§ 2254, 2258 Abs. 1 BGB) und für die Aufhebung erbvertraglicher Verfügungen (durch Aufhebungsvertrag, § 2290 Abs. 4 BGB [ab 1.1.2023:...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Ablieferungspflicht

Rz. 11 Der Notar hat die Dienstpflicht, das Testament unverzüglich in die amtliche Verwahrung bringen zu lassen (Abs. 1 S. 4). Der Notar sollte – schon alleine wegen der anfallenden Gerichtsgebühr (pauschal 75 EUR zzgl. Registrierungsgebühren ZTR – KV Nr. 12100 zum GNotKG) – darauf hinweisen, dass er ein notarielles Testament in die besondere amtliche Verwahrung des Amtsgeri...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. (Fakultativer) Ausschluss der besonderen amtlichen Verwahrung

Rz. 22 Die Vertragschließenden können die besondere amtliche Verwahrung ausschließen (Abs. 2 Hs. 1). Nur der Widerspruch aller Vertragspartner gegen die amtliche Verwahrung hat diese Wirkung.[33] Nach Abs. 3 bleibt die Urschrift des Vertrages in diesem Fall in der Verwahrung des Notars. Sie wird nach § 32 NotAktVV in einer besonderen Erbvertragssammlung aufbewahrt. Nach Eint...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / B. Einzelheiten

Rz. 3 Während S. 1 Nr. 1 bis 3, 5 und S. 2 an die äußerliche Form bzw. an das Verfahren des Zustandekommens der Urkunde anknüpfen, weisen S. 1 Nr. 3 und 4 einen materiellen Bezug zum Gegenstand des Urkundsgeschäfts auf.[2] Verfügungen von Todes wegen (Nr. 3) werden dabei nicht zuletzt deswegen aus den "sonstigen Beurkundungen und Beschlüssen" herausgehoben, weil mit Blick au...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 1. Anwendung des BeurkG

Rz. 84 Das durch das BeurkG festgelegte deutsche Beurkundungs-Verfahrensrecht hat der deutsche Notar in jedem Falle, also auch in Fällen mit Auslandsberührung und dann anzuwenden, wenn die Urkunde im Ausland verwendet werden soll. Das folgt aus dem Grundsatz der Territorialität des Verfahrens und aus seiner öffentlich-rechtlichen Natur. Das BeurkG verbietet es aber nicht, da...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / Literaturtipps

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / I. Grundsätze

Rz. 35 Bei natürlichen Personen sind zunächst der Vorname oder die Vornamen und der Familienname vollständige anzugeben. Bei mehreren Vornamen reicht die Angabe des Rufnamens oder des ersten Namens grundsätzlich aus; der Notar soll nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, wie viele Vornamen er für eine sichere Identifizierung angibt.[91] Häufig wird in der Praxis bei mehrer...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / 2. Einzelfälle

Rz. 16 Die größte praktische Bedeutung hat § 14 BeurkG bei Unternehmenskaufverträgen:mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / II. Beurkundungsbedürftigkeit

Rz. 20 § 9 BeurkG ist eine verfahrensrechtliche Vorschrift. Was zu beurkunden ist, entscheidet das materielle Recht; wie zu beurkunden ist, regelt das Beurkundungsrecht. Man muss somit zwei Ebenen streng unterscheiden: Auf der ersten Ebene geht es um die Beurkundungsbedürftigkeit. Auf der zweiten Ebene geht es um das zu beachtende Beurkundungsverfahren. Das BeurkG entscheide...mehr

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Prof. Dr. Christian Armbrüs... / f) Steuerliche Folgen

Rz. 63 Über steuerliche Fragen muss der Notar nach zutr. st. Rspr.[230] grds. nicht aufklären (siehe auch § 19 BeurkG Rdn 1; Ausnahmen siehe Rdn 65 ff.). Steuerliche Folgen gehören nämlich nicht zum Inhalt des Rechtsgeschäfts, sondern ergeben sich kraft Gesetzes daraus.[231] Zudem ist es nicht Schutzzweck der Prüfungs- und Belehrungspflicht des § 17 BeurkG, den Beteiligten b...mehr

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ZAP 5/2026, Unterschiede im... / 1. Partnerschaftsverträge von unverheirateten Partnern

Während es für verheiratete Partner umfangreiche Vorgaben zu Eheverträgen gibt, fehlt dies für eine nichteheliche Lebensgemeinschaft. Allerdings können die Partner durch sog. Partnerschaftsverträge ihre rechtlichen Beziehungen in ihrer Gesamtheit formfrei regeln. Während gegen finanzielle Regelungen keine grundsätzlichen Bedenken bestehen, können Vereinbarungen, die stark in ...mehr

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FF 05/2026, Vergessene, übersehene oder verschwiegene Anrechte im Versorgungsausgleich

In der Ausgangsentscheidung übersehene Anrechte können nach derzeitiger Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr ausgeglichen werden. Werden Versorgungsanrechte anlässlich der Scheidung nicht ausgeglichen, weil ein Ehegatte sie absichtlich oder versehentlich nicht beauskunftet hat oder weil das Familiengericht ein Anrecht fälschlicherweise übersehen hat. Das gilt so...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.6 Übersicht

Die Kennzeichen einer Gütergemeinschaft sollen in der folgenden Übersicht noch einmal dargestellt werden.[1] Das Vermögen der Frau und das Vermögen des Mannes werden durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten zur gesamten Hand (§ 1416 BGB). Das gemeinschaftliche Vermögen heißt Gesamtgut. Zum Gesamtgut gehören auch das Vermögen, das jeder Ehegatte ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.4 Vorbehaltsgut

Wie auch das Sondergut ist das Vorbehaltsgut vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1418 Abs. 3 BGB). Nach § 1418 Abs. 2 BGB fallen die folgenden Gegenstände unter das Vorbehaltsgut: diejenigen Gegenstände, die von den Ehegatten zum Vorbehaltsgut erklärt worden sind (§ 1418 Abs. 2 Nr. 1 BGB); diejenigen Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erworben hat, sofern vom Erblasser ...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.2 Begründung der Gütergemeinschaft

Der Güterstand der Gütergemeinschaft wird durch Ehevertrag vereinbart (§ 1415 BGB). Dies kann mit der Eheschließung geschehen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt, d. h. während der Ehe. Für den Ehevertrag gilt die Formvorschrift des § 1410 BGB, wonach dieser notariell beurkundet sein muss. Die Gütergemeinschaft ist Gesamthandsgemeinschaft. Sie besteht auf die Lebenszeit de...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.1 Bereicherung durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft

I. d. R. wird das Vermögen der Ehegatten bei Beginn des Güterstandes nicht gleich hoch sein. Wird von den Ehegatten nun der Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart, so hat der weniger Vermögende seine dadurch eintretende Bereicherung der Schenkungsteuer zu unterwerfen (§ 7 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). Denn der weniger Vermögende wird auf Kosten des Ehegatten, der das höhere Verm...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.3 Vorbehaltsgut des überlebenden Ehegatten

Zum Vorbehaltsgut eines überlebenden Ehegatten gehört das was dieser bisher schon als Vorbehaltsgut hatte (§ 1486 Abs. 1 BGB). Des Weiteren gehören zu seinem Vorbehaltsgut auch Gegenstände, die ein Ehegatte von Todes wegen erwirbt, sofern vom Erblasser bestimmt worden ist, dass sie Vorbehaltsgut sein sollen (§ 1486 Abs. 1 BGB i. V. m. § 1418 Abs. 2 Nr. 2 BGB); Gegenstände, die...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.2.2 Übergang von betrieblichem Vermögen

Zu den begünstigten Erwerben durch Schenkung unter Lebenden mit unternehmerischen Vermögens i. S. d. § 13b Abs. 1 ErbStG gehört auch die Bereicherung der Ehegatten bzw. des eingetragenen Lebenspartner bei Vereinbarung der Gütergemeinschaft.[1] Dies bedeutet, dass hier die entsprechenden Verschonungsmaßnahmen ebenfalls greifen, sofern die Voraussetzungen gegeben sind. Dies sind...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.4.1 Allgemeines

Die Verwaltung des Gesamtguts kann zum einen von beiden Ehegatten, d. h. gemeinschaftlich verwaltet werden. Des Weiteren können die Ehegatten auch festlegen, dass das Gesamtgut entweder durch den Ehemann oder die Ehefrau verwaltet wird. Dies soll im Ehevertrag bestimmt werden (§ 1421 Satz 1 BGB). Wurde über die Verwaltung keine Bestimmung getroffen, verwalten die Ehegatten d...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.7.1 Allgemeines

Die Gütergemeinschaft wird aus den folgenden Gründen beendet: Die Ehegatten heben den Güterstand der Gütergemeinschaft durch Ehevertrag auf (§ 1408 BGB). Dieser bedarf dann wieder der notariellen Form (§ 1410 BGB). Die Ehegatten lassen sich scheiden bzw. die Ehe wird aufgehoben. Ein Ehegatte verstirbt (siehe aber nachfolgend Tz. 2 zur fortgesetzten Gütergemeinschaft).mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.4 Sondergut des überlebenden Ehegatten

Zum Sondergut gehört nach § 1486 Abs. 2 BGB folgendes Vermögen: das Sondergut, das der überlebende Ehegatte schon hatte, und das Sondergut, das er als Sondergut erwirbt. Praxis-Beispiel Vorhandensein von Sondergut des überlebenden Ehegatten Die Ehegatten EM und EF leben im Güterstand der Gütergemeinschaft. Des Weiteren haben sie in einem Ehevertrag festgelegt, dass der überleben...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 2.1.1 Allgemeines

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, die fortgesetzte Gütergemeinschaft zu vereinbaren. Dies erfolgt durch notariellen Ehevertrag. Bei der fortgesetzten Gütergemeinschaft wird die Gütergemeinschaft beim Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen Abkömmlingen, welche bei gesetzlicher Erbfolge als Erbe berufen sind, fortgesetzt (§ 1...mehr

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Erbschaftsteuer: Gütergemei... / 1.1.3.3 Sondergut

Das Sondergut ist vom Gesamtgut ausgeschlossen (§ 1417 Abs. 1 BGB). Dieses entsteht durch den Abschluss des Ehevertrags über die Gütergemeinschaft. Dieser Vorgang ist nicht steuerbar.[1] Was unter Sondergut zu verstehen ist, regelt § 1417 Abs. 2 BGB. Demnach sind als Sondergut die Gegenstände zu verstehen, die nicht durch Rechtsgeschäfte übertragen werden können. Im Einzelnen...mehr

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Erbschaftsteuer: Unbenannte... / 3.8 Wechsel des Güterstands

Die Ehegatten haben auch die Möglichkeit, vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft in den Güterstand der Gütertrennung zu wechseln. Die dabei entstehende Zugewinnausgleichsforderung gehört nicht zum steuerbaren Erwerb[1] und löst dementsprechend keine Schenkungsteuer aus. Praxis-Beispiel Auswirkungen der Vereinbarung der Gütertrennung Die Ehegatten EM und EF leben seit der Ehes...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / 4. Scheidung der Ehe des Erwerbers

Rz. 32 Häufig befürchten die Vertragsbeteiligten, dass der Ehegatte des Erwerbers im Falle einer Scheidung am übertragenen Grundbesitz oder dessen Wert partizipiert.[74] Vermögen, das ein Ehegatte, der im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft lebt, mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht, durch Schenkung oder als Ausstattung erwirbt, ist gemäß § 1374 Abs. 2 BGB se...mehr

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§ 11 Rückforderungsrechte / IX. Absicherung durch Auflassungsvormerkung

Rz. 71 Das vertragliche Rückforderungsrecht begründet einen zweifach, nämlich durch den Eintritt eines Rückforderungsgrundes einerseits und durch die Ausübung des Rückforderungsrechts andererseits, aufschiebend bedingten Rückübereignungsanspruch. Ein derartiger mehrfach bedingter Rückübereignungsanspruch kann durch Eintragung einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch gesicher...mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / A. Vertrag über die Übergabe eines Hofes i.S.d. HöfeO (Hofübergabevertrag)

Rz. 1 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.1: Hofübergabevertrag Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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§ 17 Gesamtmuster von Überg... / B. Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist

Rz. 2 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.2: Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nicht Hof im Sinne der HöfeO ist Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor mir, _________________________, Notar mit dem Amtssitz in _________________________, erschienen:mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.4 Versorgungsausgleichansprüche

Bei der Scheidung von Eheleuten kommt es im Regelfall zur Durchführung eines Versorgungsausgleichs. Hierbei werden die in der Ehezeit erworbenen Anrechte geteilt.[1] Diese Anrechte werden grundsätzlich intern (also innerhalb des jeweiligen Versorgungssystems) oder ausnahmsweise extern geteilt.[2] Anrechte, die am Ende der Ehezeit noch nicht ausgleichsreif sind (z. B. weil ein...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.3 Zugewinnausgleichszahlungen

Der Zugewinnausgleichsanspruch an sich unterliegt weder der Einkommensteuer noch der Schenkungsteuer.[1] Oft wird in der Praxis der Zugewinnausgleich durch Übertragung von Immobilien erfüllt. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Zugewinnausgleichsanspruch in Geld zu leisten ist, erfolgt die Übertragung einer Immobilie rechtlich gesehen an Erfüllung statt. Steuerlich ge...mehr

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Steuerrechtliche Haftungsfa... / 1.1 Einkommensteuer im Trennungsjahr

Eine Zusammenveranlagung [1] der Eheleute – Besteuerung nach der günstigeren Splittingtabelle[2] –, ist nicht mehr möglich, wenn sie dauernd getrennt leben. Im steuerrechtlichen Sinne "dauernd getrennt" leben Eheleute, wenn sie während des ganzen Kalenderjahrs getrennt leben. Leben Ehegatten zwar für eine nicht absehbare Zeit räumlich voneinander getrennt, halten sie aber die...mehr