Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

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§ 27 Unternehmertestament / 2. Familienrechtliche Regelungen

Rz. 14 Familienrechtliche Regelungen, insbesondere solche zum Güterstand, sind für den Unternehmer von grundlegender Bedeutung. Selbst das beste Unternehmertestament nützt nichts, wenn das Unternehmen im Falle einer Scheidung Schaden nimmt und die Unternehmensnachfolge dadurch gefährdet ist. Die Notwendigkeit der Vereinbarung von Eheverträgen im unternehmerischen Bereich lie...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Änderung der rechtlichen Verhältnisse.

Rn 35 Eine Veränderung der maßgeblichen Verhältnisse kann sich weiterhin aus einer Änderung der rechtlichen Verhältnisse ergeben (BGHZ 153, 372, 383 = NJW 03, 1518; NJW 09, 3303, 3305; NJW 10, 3582; NJW 12, 1807). Diese kann bestehen in einer Änderung der Gesetzeslage, wie bspw der Begrenzung des nachehelichen Unterhalts nach §§ 1569, 1578b BGB durch das UÄndG 2007, der ihr ...mehr

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§ 24 Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 12 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur ein Vertragspartner Verfügungen von Todes wegen trifft, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner ihrerseits Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmend an Bedeutung für geschiedene Ehega...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. § 385 I Nr 3.

Rn 5 Zu den ›Vermögensangelegenheiten‹ gehören zB Eheverträge und Vereinbarungen hinsichtlich des ehelichen Güterrechts, das Erbrecht des Ehegatten und der Eltern und Kinder, sowie die mit Unterhalts- oder Sozialhilfeansprüchen in Zusammenhang stehenden Tatsachen wie etwa das Einkommen (LSG NRW NZS 15, 199, Rz 16). Voraussetzung ist freilich stets, dass der Zeuge selbst dem ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Formeller.

Rn 5 Wer nach §§ 1362 BGB, 8 I LPartG als Eigentümer der betreffenden beweglichen Sache gilt, für den gilt iRd der Zwangsvollstreckung die Gewahrsams- und Besitzvermutung des § 739. Das bedeutet, dass er nicht Dritter ist und ein Widerspruch gg die Vollstreckung nach §§ 809, 886 ausscheidet (s Rn 1). Der Gewahrsam nach § 739 ist Gegenstand einer unwiderlegbaren Vermutung (Ba...mehr

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§ 1 Vorfragen / D. Checkliste: Ermittlung der Ausgangslage

Rz. 39 1. Personen Motto: Lieber zu viele als zu wenige! 2. Vermögenmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Titel bei gemeinschaftlicher Verwaltung (Abs 2).

Rn 4 Verwalten die Eheleute oder Lebenspartner das Gesamtgut gemeinschaftlich (Abs 2), kann die Vollstreckung in das Gesamtgut nur aufgrund eines Leistungs- (nicht Duldungs–; LG Deggendorf FamRZ 64, 49; aA St/J/Münzberg § 740 Rz 6) Titels gg beide Gesamthänder erfolgen (München NJW-RR 13, 527; Zweibr FamRZ 09, 1910; ebenso für die Errungenschaftsgemeinschaft italienischen Re...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht.

Rn 2 ›Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht‹ sind Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Zugewinngemeinschaft, Eheverträgen und der Gütergemeinschaft stehen. Es sind sämtliche sich unmittelbar aus der Ehe ergebenden vermögensrechtlichen Beziehungen umfasst (Frankf Beschl v 12.4.13 – 4 UF 39/12, openJur 13, 28094). Das gilt auch für Verfahren auf vorzeitigen Zugewinnausgleic...mehr

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§ 21 Schiedsklauseln in let... / 8. Schiedsfähigkeit von güterrechtlichen Streitigkeiten

Rz. 35 Im Zusammenhang mit der Abwicklung von Nachlässen bei Erblassern, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ist auch über die Zugewinnausgleichsforderung des überlebenden Ehegatten zu entscheiden, wenn die sog. güterrechtliche Lösung zum Zuge kommt. Dafür ist nach §§ 261 ff. FamFG das Familiengericht zuständig. Die Schiedsfähigkeit von Ansp...mehr

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§ 1 Vorfragen / A. Einleitung

Rz. 1 Nach einer Erhebung des Statistischen Bundesamts aus dem Jahr 2022[1] haben zwei Drittel der befragten Deutschen kein Testament errichtet. Weitere 7 % haben zwar ein Testament, sind aber selbst der Meinung, dieses sei nicht mehr aktuell. Die Dunkelziffer der existenten Testamente, die fehlerbehaftet ist – ohne dass sich die Betroffenen darüber im Klaren sind –, ist hie...mehr

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§ 1 Vorfragen / III. Verfügungen

Rz. 16 Für das Mandat entscheidend kann die Frage nach früheren Verfügungen des künftigen Erblassers sein. Hierunter fallen bspw.mehr

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§ 1 Vorfragen / II. Vorbereitung und Durchführung der Erstberatung

Rz. 30 Wann immer faktisch und zeitlich möglich, sollte die Erstberatung vom juristischen Berater anhand der durch die Kanzleimitarbeiter erfragten Sachverhaltsdetails und ggf. vorab eingereichter Unterlagen vorbereitet werden (vgl. auch § 2 Rdn 14 f.). Ungemein hilfreich ist es, dabei folgendes Schema im Blick zu behalten: Rz. 31...mehr

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§ 12 Grundlagen des interna... / aa) Verschiedengeschlechtliche Ehen

Rz. 220 Wurde eine verschiedengeschlechtliche Ehe in der Zeit vom 1.9.1986 bis zum 28.1.2019 geschlossen und haben die Ehegatten seit diesem Zeitpunkt keine Rechtswahl in Bezug auf das Ehegüterstatut vorgenommen, gelangt auf die güterrechtlichen Wirkungen der Ehegatten nicht die EuGüVO zur Anwendung, sondern Art. 15 EGBGB a.F. Diese Vorschrift verweist auf Art. 14 Abs. 1 EGB...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 15... / 3.5.3 Anteil des Mitunternehmers am Gesellschaftsgewinn (1. Stufe)

Rz. 408 Der Gewinnanteil ist der Anteil am Steuerbilanzgewinn der Gesellschaft, ggf. verändert durch zu erstellende Ergänzungsbilanzen. Der Steuerbilanzgewinn ist auf der Grundlage der aus der Handelsbilanz abzuleitenden Steuerbilanz zu ermitteln und nach der (grundsätzlich handelsrechtlichen) Gewinnverteilung den einzelnen Gesellschaftern/Mitunternehmern zuzurechnen.[1] Di...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 1 Rechtsgrundlagen: Die Änderungen des ErbStRG im Überblick

Rz. 1 Der Gesetzgeber hat mit dem ErbStRG [1] das ErbStG sowie das BewG in Teilen neu geregelt. Er hat damit dem Beschluss des BVerfG vom 7.11.2006[2] entsprochen, der die Anwendung des einheitlichen Steuertarifs (§ 19 Abs. 1 ErbStG a. F.) auf die sich nach § 12 ErbStG a. F. ergebenden unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen als verfassungswidrig beanstandet und dem Gesetzgebe...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2 Regeln für den Ehevertrag

Ein einmal geschlossener Ehevertrag ist nicht "in Stein gemeißelt". Er lässt sich noch nachträglich jederzeit abändern und an die entsprechenden geänderten Lebensverhältnisse anpassen, was oft sinnvoll ist. Voraussetzung ist allerdings, dass sich die Eheleute auch darüber einig sind. 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzlic...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 9 Checkliste zum Inhalt eines Ehevertrags

Ausgeglichenheit und Fairness in allen Punkten aufgrund der jeweiligen persönlichen Verhältnisse beider Eheleute. Steuerliche Beratung einholen vor Abschluss des Vertrages.[1] Umfassende und präzise Regelungen zur Vermeidung späterer Streitigkeiten mit Blick auf die Lebensplanung und möglicher unvorhergesehener Abweichungen vom Lebensplan (Kinderlosigkeit) und besonderer Umstä...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.1 Vertragsfreiheit und Korrektur durch Familiengericht

Obwohl ein Ehepaar einzelne gesetzliche Scheidungsfolgen durchaus ausschließen darf, kann der Vertrag insgesamt durch einseitige Benachteiligung des einen Ehepartners sittenwidrig (§ 138 BGB) sein. Der Bundesgerichtshof hat Leitlinien aufgestellt, was in Eheverträgen möglich ist und was generell und im Einzelfall nicht erlaubt ist.[1] Zunächst üben die Familiengerichte eine I...mehr

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Nachehelicher Unterhalt / 1.4 Vereinbarung der geschiedenen Eheleute

Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt können im Gegensatz zum Trennungsunterhalt[1] in einem Ehevertrag für den Fall der Scheidung wechselseitig, teilweise oder vollständig ausgeschlossen werden.[2] Auch eine zeitliche oder höhenmäßige Begrenzung/Staffelung ist durch notarielle oder gerichtliche Scheidungsfolgenvereinbarung möglich. Da letztendlich im Streitfall die Familieng...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 1 Folgen einer Scheidung für den Unternehmer

Gibt es keinen die Trennungs-/Scheidungsfolgen regelnden Ehevertrag (§ 1408 BGB) oder eine Scheidungsfolgenvereinbarung, kann eine Trennung und die anschließende Scheidung schnell existenzbedrohend für den Freiberufler/Unternehmer sein. Alles, was die Eheleute bisher gemeinsam angeschafft und zusammen finanziert haben, muss grundsätzlich aufgeteilt werden. Zudem ergeben sich...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 2.2 Alternative – Vergleich vor dem Familiengericht

Sind sich die Eheleute bei der Trennung ausnahmsweise über alles einig, und haben sie vorher nichts geregelt, können sie bei Antrag auf Scheidung im Verfahren auch ihre Einigung vom Familienrichter protokollieren lassen (§ 127a BGB). Dieser Vergleich ist dann wie eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung gültig. Hinweis Die Musterlösung gibt es nicht – Jeder Fall ist indiv...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.5 Vermeidung des Zugewinnausgleichs bezüglich des Unternehmens

Der Zugewinnausgleich ist einer ehevertraglichen Disposition im Hinblick auf die nachrangige Bedeutung des Zugewinnausgleichs im System des Scheidungsfolgenrechts am weitesten zugänglich.[1] Hinweis Modifizierte Zugewinngemeinschaft für Unternehmenswerte vereinbaren Mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft kann geregelt werden, dass z. B. die Firmenwerte, Unternehmensbeteili...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.3 Steuerliche Folgen der Unterhaltszahlungen

Achtung Unterhaltszahlungen können u. U. die Einkommensteuer des Unternehmers mindern Unternehmer können gezahlte Unterhaltsleistungen einkommensteuerrechtlich bis zu einem Höchstbetrag von 13.805 EUR als Sonderausgaben geltend machen und zusätzlich noch für Beiträge des unterhaltsberechtigten Ehepartners zu dessen Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Abs. 1a Nr. 1 Satz 1 u...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 3.1 Begriff

Hat der Selbstständige/Unternehmer mit der Ehepartnerin vor oder während der Ehe keinen Ehevertrag geschlossen und leben die Beteiligten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erfolgt ein Ausgleich der während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte (= Zugewinn). Bei einer Erbschaft oder Schenkung an einen der Ehepartner während der Ehe wird nur deren ansch...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 7 Arbeitsvertrag des Unternehmers mit der unterhaltsberechtigten Ehefrau

Arbeitsverträge mit dem Ehepartner enden nicht automatisch mit der Trennung der Eheleute. Vielmehr muss der Ehepartner als Arbeitgeber u. U. lange Kündigungsfristen (§ 622 Abs. 2 BGB) beachten. In einem Betrieb mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz (§ 23 Abs. 1 Satz 3 KSchG), sodass eine Kündigung nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 5.1.1 Umfang und Dauer

Der Umfang des Trennungsunterhalts richtet sich nach den Lebensverhältnissen, dem Erwerb und dem Vermögen beider Eheleute[1]: Trennungsunterhalt in Form von Elementar- und Krankenvorsorgeunterhalt unter Berücksichtigung der Regelung aus einem vor der Ehe geschlossenen Ehevertrag. Ist zwischen den getrenntlebenden Ehegatten ein Scheidungsverfahren rechtshängig, so gehören zum ...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / 4.1 Überblick

Im Versorgungsausgleich werden grundsätzlich die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten gemäß § 2 VersAusglG (alle Versorgungen im Rentenalter, insbesondere aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Beamtenversorgung oder der berufsständischen Versorgung, aus der betrieblichen Altersversorgung oder aus der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge) jeweils zu...mehr

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Scheidungs- und Trennungsfo... / Zusammenfassung

Überblick Im Jahr 2023 betrug die Scheidungsrate in Deutschland rund 35,4 %, d. h., auf drei Eheschließungen kamen rechnerisch ca. 1,0 Ehescheidungen (www.statista.com). Die Anzahl der Scheidungen in 2023 betrug in 129.008 (https://de.statista.com). Eine Scheidung ist wirtschaftlich und persönlich fast nie einfach, doch kann sie schnell zum existenziellen Risiko werden, wenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Gütergemeinschaft

Rn. 5 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand zwischen Eheleuten, der durch notariellen Ehevertrag vereinbart wird, § 1415 BGB, und führt zur Bildung eines gesamthandlich gebundenen gemeinsamen Vermögens. Durch die Gütergemeinschaft wird das gesamte Vermögen der Eheleute grundsätzlich vollständig gemeinschaftliches Vermögen beider Eh...mehr

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Trennungsunterhalt / Zusammenfassung

Überblick Leben die Ehegatten getrennt, so kann ein Ehepartner von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen. Entsprechendes gilt auch für den getrennt lebenden Lebenspartner. Auf einen Trennungsunterhalt kann man nicht im vornherein, auch nicht mittels Ehevertrag, verzichten. Trenn...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Fortgesetzte Gütergemeinschaft

Rn. 6 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Im Ehevertrag können die Ehegatten vereinbaren, dass die Gütergemeinschaft nach dem Tod eines Ehegatten zwischen dem überlebenden Ehegatten und den gemeinschaftlichen, zur gesetzlichen Erbfolge berufenen Abkömmlingen fortgesetzt wird, wodurch die Erhaltung des Familienvermögens sichergestellt werden soll. Die fortgesetzte Gütergemeinschaft st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gütergemeinschaft

Rn. 21 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Durch Vereinbarung der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff BGB) wird das Vermögen von Mann und Frau gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut, § 1416 Abs 1 BGB), es sei denn, es handelt sich um nicht durch Rechtsgeschäft übertragbares Sondergut iSd § 1417 BGB, zB eine Beteiligung an einer PersGes, oder um Vorbehaltsgut iSv § 1418 BGB; h...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Auswirkungen des BVerfG-Beschlusses vom 12.03.1985 auf die Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen?, DB 1987, 713; Schulze zur Wiesche, "Andere" Gesellschaften als "Faktische bzw verdeckte Mitunternehmerschaften", DStZ 1987, 9; Hiller, Stillschweigende Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten in der LuF, INF 1987; Voss, Eheverträge in steuerlicher Sicht, DB 1988, 108...mehr

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Unterhalt / 1 Gesetzliche Unterhaltspflichten

Eine gesetzliche Unterhaltspflicht kann beruhen auf Verwandtschaft gerader aufsteigender oder absteigender Linie, z. B. Eltern und Großeltern gegenüber Kindern und Enkeln – und umgekehrt[1] Hinweis Unterhaltsanspruch des Kindes aus gleichgeschlechtlicher Partnerschaft Ein von der Mutter während der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft durch heterologe Insemination gezeugtes Kin...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2 (Fortgesetzte) Gütergemeinschaft nach §§ 1415 ff., 1483 ff. BGB

Rz. 2 Vereinbaren die Ehegatten ehevertraglich nach § 1415 BGB den Güterstand der Gütergemeinschaft, wird nach § 1416 Abs. 1 S. 1 BGB das Vermögen beider Ehegatten grundsätzlich als sog. Gesamtgut gemeinschaftliches Vermögen der Eheleute; dies gilt nach § 1416 Abs. 1 S. 2 BGB auch für das Vermögen, das der Ehemann und die Ehefrau während des Bestehens der Gütergemeinschaft e...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.1 Ehegatte/eingetragene Lebenspartner (Lebenspartner)

Rz. 9 Für die Zuordnung zur Steuerklasse I geht es um eine Momentaufnahme (Rz. 2). Die Ehe/Lebenspartnerschaft muss daher bei Steuerentstehung[1], also grundsätzlich im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bzw. bei Schenkungen im Zeitpunkt der Ausführung rechtlich wirksam gewesen sein. Partner einer nichtigen oder aufhebbaren Ehe/Lebenspartnerschaft fallen unter die Steuerklas...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 11.1 Aus Vermögensverwaltung und Treuhandverhältnissen

Rz. 315 Jeder Ehegatte kann dem anderen sein Vermögen zur Verwaltung überlassen. Dies geschieht durch einen schuldrechtlichen Vertrag, der aber auch durch schlüssiges Verhalten zustande kommen kann, falls auf beiden Seiten ein entsprechender Rechtsbindungswille angenommen werden kann. Ein Widerruf der Überlassung ist jederzeit formfrei möglich. Wollen die Ehegatten die Wider...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 14... / 4.2 Gütergemeinschaften (Abs. 3 Nr. 2)

Rz. 58 Die Gütergemeinschaft ist einer der ehelichen Güterstände, der nach § 1415 BGB nur durch Ehevertrag entstehen kann. Anders als im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird das jeweilige Vermögen der Eheleute durch die Gütergemeinschaft gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten. Zwischen den Ehegatten entsteht hinsichtlich dieses Gesamtguts eine Gesamtha...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 3.6.1 Allgemeines

Grundsätzlich werden Eheleute und eingetragenen Lebenspartnerschaften in den Güterstand der Zugewinngemeinschaft eingeordnet. Sie können durch notariell zu beurkundenden Ehevertrag andere Regelungen, etwa die Gütergemeinschaft, vereinbaren. Hinweis Eingetragene Lebenspartnerschaft ist Auslaufmodell Bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft handelt es sich um ein Auslaufmodell....mehr

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Güterrecht / 14.1 Beendigung durch Ehevertrag

Rz. 295 Die Ehegatten haben zu jeder Zeit die Möglichkeit, die Gütergemeinschaft durch einen notariellen Ehevertrag in der Form des § 1410 BGB zu beenden. Gemäß § 1414 Satz 2 BGB tritt dann die Gütertrennung ein, sofern sich aus dem Ehevertrag nichts anderes ergibt. Empfehlung: Wird der Güterstand der Gütergemeinschaft durch einen Ehevertrag beendet, sollten gleichzeitig die ...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 2 Form des Ehevertrages

Rz. 2 Gemäß § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sind und von dem unparteiischen Notar über die Bedeutung der Vereinbarungen belehrt werden. Eine persönliche Anwesenheit der Ehegatten ist nicht erforder...mehr

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Güterrecht / 17 Form des Ehevertrages

Rz. 327 Gemäß § 1410 BGB muss der Ehevertrag bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Teile zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass beide Ehegatten bei der Beurkundung anwesend sind und von dem unparteiischen Notar über die Bedeutung der Vereinbarungen belehrt werden. Eine persönliche Anwesenheit der Ehegatten ist nicht erford...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 4 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei in ...mehr

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Güterrecht / 18 Kontrolle und Sittenwidrigkeit von Eheverträgen

Rz. 329 Grundsätzlich besteht für die Ehegatten Vertragsfreiheit hinsichtlich der Gestaltung ihrer güterrechtlichen Verhältnisse. Die Rechtsprechung des BGH und des BVerfG haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen jedoch deutlich eingeschränkt. Gerichtliche Entscheidungen zur Sittenwidrigkeit von Eheverträgen beziehen sich dabei i...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 8 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst von...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 1 Die Zentralvorschrift des § 1408 BGB

Rz. 1 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gesehe...mehr

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Güterrecht / 16 Teil IV: § 1408 BGB

Rz. 326 Die zentrale Vorschrift für den Abschluss von Eheverträgen stellt § 1408 BGB dar. Gemäß § 1408 Abs. 1 BGB können die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Nach dem Wortlaut des Gesetzes können die Ehegatten durch einen Ehevertrag insbesondere auch nach Eingehung der Ehe den Güterstand aufheben oder ändern. Damit ist zeitlich gese...mehr

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Güterrecht / 18.1 Wirksamkeitskontrolle

Rz. 333 Im Rahmen der Wirksamkeitskontrolle wird die Sittenwidrigkeit der ehevertraglichen Regelungen anhand der gesamten individuellen Umstände bei Abschluss der Vereinbarung geprüft. Es ist zu überprüfen, ob die Vereinbarung schon im Zeitpunkt ihres Zustandekommens offenkundig zu einer derart einseitigen Lastenverteilung für den Scheidungsfall führt, dass ihr – losgelöst v...mehr

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Vertragliches Güterrecht / 3.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 20 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleichs...mehr

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Güterrecht / 18.4.3 Die Herausnahme einzelner Vermögenswerte

Rz. 345 Die Ehegatten können auch vereinbaren, dass einzelne Vermögenswerte aus der Zugewinnausgleichsberechnung herausgenommen werden. Dieses ist insbesondere sinnvoll, wenn einer der Ehegatten über Gesellschaften oder Gesellschaftsanteile verfügt. Grund hierfür ist folgender[1]: Ist einer der Ehegatten Unternehmer, wird ein künftiger gegen ihn bestehender Zugewinnausgleich...mehr