Fachbeiträge & Kommentare zu Ehevertrag

Beitrag aus Steuer Office Gold
Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.2 Beratung bei der Existenzgründung des Mandanten

Die Haftungsvermeidung des Steuerberaters beginnt, soweit er bei der Existenzgründung herangezogen wird, schon hier. S. auch Hinweise 5.1.19 der BStBK für die Tätigkeit des Steuerberaters als Existenzgründungsberater.[1] Auch wenn – aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes – nur eingeschränkt (als Nebenleistung zur eigentlichen Beratungstätigkeit gem. § 5 Abs. 1 RDG)[2] ei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stille Reserven in der GmbH... / I. Der erhebliche Effekt latenter Steuern auf die Unternehmensbewertung i.R.d. Zugewinnausgleichs

Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der Zugewinngemeinschaft vorliegt und hierdu...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Existenzgründungsberatung d... / 10.1 Ehevertrag oder Erbvertrag

Ist ein Gründer verheiratet und stellt das künftige Unternehmen für ihn die wesentliche wirtschaftliche Existenzgrundlage dar, ist der Abschluss eines umfassenden Ehevertrags insbesondere zwecks Erhaltung des Unterrnehmens für den Fall der Scheidung sinnvoll. Praxis-Tipp Ehevertrag optimal gestalten Ein passender Ehevertrag mit planvoller Verteilung des sonstigen bei der Gründ...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / Q. Königreich Schweden

Rz. 105 Erbstatut: Für Erbfälle ab dem 17.8.2015 findet die Europäische Erbrechtsverordnung uneingeschränkt Anwendung sowohl in Bezug auf Mitgliedstaaten als auch in Bezug zu Drittstaaten. Danach wird das Erbstatut gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO bestimmt, also anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Es gilt der Grundsatz der Nachla...mehr

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§ 4 Insolvenzmasse / 7. Ansprüche aus (fortgesetzter) Gütergemeinschaft

Rz. 95 Eine Besonderheit bei der Zuordnung von Vermögenswerten zu der Insolvenzmasse ergibt sich, wenn der Erblasser verheiratet war und im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415 ff. BGB) oder der fortgesetzten Gütergemeinschaft (§§ 1483 ff. BGB) lebte. Bei dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft wie auch bei der Gütertrennung bleiben die Vermögen der Ehegatt...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / J. Republik Kroatien

Rz. 58 Erbstatut: Auch in Kroatien findet die EuErbVO Anwendung, sodass das Erbstatut gem. Art. 21 ff. EuErbVO anhand des letzten gewöhnlichen Aufenthalts des Erblassers bestimmt wird. Für Erbfälle vor dem 17.8.2018 gilt ein Gesetz der ehemaligen Föderation Jugoslawien. Es knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts auf das Heimatrecht des Erblassers zum Todeszeitpunkt an. Bei mehre...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / 2. Ersatzsurrogation

Rz. 188 Die zweite Alternative von § 2041 BGB regelt den Surrogationserwerb für den Fall der Ersatzsurrogation. Hierunter fallen die Leistungen aufgrund von Schadensersatzansprüchen "für Zerstörung, Beschädigung oder Entziehung eines Nachlassgegenstandes" nach dem Erbfall (sonst Rechtssurrogation). Dies sind bspw. Ersatzansprüche gegen den Testamentsvollstrecker, wenn der Sc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 3. Bisherige Übertragungen, Vereinbarungen und letztwillige Verfügungen, Vorsorgeregelungen

Rz. 20 Ob das bei der Testamentserrichtung angestrebte Ziel des Mandanten erreicht werden kann, hängt auch von seiner Verfügungsfreiheit ab. Ein erhebliches Problem können bindende, gemeinschaftliche Testamente oder Erbverträge sein. Helfen können Pflichtteilsverzichtserklärungen und lebzeitige Zuwendungen, bei denen die Anrechnung auf den Pflichtteil bestimmt wurde. Andere l...mehr

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§ 2 Haftung und Haftungsbes... / 1. Unterhaltsverpflichtungen

Rz. 7 Ein Anspruch auf Verwandtenunterhalt erlischt nach § 1615 Abs. 1 S. 1 BGB mit dem Tod des Unterhaltspflichtigen. Hierbei sind jedoch Nachlassverbindlichkeiten von Unterhaltsansprüchen des Verwandten zu erfüllen, wenn dieser auf Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung für die Vergangenheit gerichtet ist (§ 1613 Abs. 1 BGB). Dasselbe gilt für die Unterhaltspfl...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / G. Hellenische Republik (Griechenland)

Rz. 37 Erbstatut: Griechenland hat die Europäische Erbrechtsverordnung ratifiziert und bestimmt das Erbstatut demzufolge gemäß Art. 21 Abs. 1 EuErbVO nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes. Für alle Erbfälle vor dem 17.8.2015 stellte Griechenland, wie auch Deutschland, zur Bestimmung des Erbstatuts auf die Staatsangehörigkeit des Er...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / I. Republik Italien

Rz. 51 Erbstatut: Die Republik Italien ist Vertragsstaat der Europäischen Erbrechtsverordnung. Demzufolge bestimmt sich das Erbstatut ab dem 17.8.2015 gemäß Art. 21 ff. EuErbVO. Nach Stimmen der Literatur ersetzt die EuErbVO die Regelungen der Art. 46–50 ital. IPRG vollständig.[154] Für Erbfälle vor dem 17.8.2015 gilt, dass sich die Erbfolge für den gesamten Nachlass (Grundsa...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / II. Begriff der Verwaltung

Rz. 53 Der Begriff der "Verwaltung" (des Nachlasses) ist im BGB nicht definiert. Über die Reichweite des Begriffes in § 2038 BGB herrscht keine Einigkeit. Insbesondere ist es schwierig zu beurteilen, welche Verfügungen die Rechtsprechung abweichend von § 2040 (gemeinschaftliche Verfügung) im Rahmen der Mehrheits- oder sogar Einzelverwaltung für möglich hält. Einigkeit besteh...mehr

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§ 4 Rechte und Pflichten de... / b) Anspruch auf Benutzungsregelung

Rz. 94 Jeder Miterbe hat Anspruch auf eine Regelung der Verwaltung und Benutzung, die billigem Ermessen aller Miterben entspricht – also auch seinem eigenen, §§ 2038 Abs. 2, 745 Abs. 2 BGB.[242] Eine Benutzungsregelung kann verlangt werden, wenn durch die Erbengemeinschaft weder eine Vereinbarung noch ein Beschluss getroffen wurde, die billigem Ermessen entsprechen.[243] Lie...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 1. Familiäre Verhältnisse

Rz. 6 Die familiären Verhältnisse zeigen den Rahmen auf, in dem eine Nachlassgestaltung erfolgen kann. Es werden Probleme (Pflichtteilsberechtigte) und Lösungsansätze (Minderung der Steuerlast durch Verteilung auf mehrere Personen/Generationen) offenbar. Der "vergessene" Pflichtteilsberechtigte oder die unbeachtete Unterhaltspflicht für einen früheren Ehegatten können das sc...mehr

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§ 10 Gestaltungsmöglichkeiten / 2. Ohne Gegenleistung

Rz. 43 Viele Pflichtteilsverzichte wurden ohne (konkrete) Gegenleistung erklärt. Problematisch kann dann eine spätere Angreifbarkeit der Vereinbarung sein. Verzichtende Kinder oder Ehegatten mögen sich unter Druck gesetzt empfinden. Kannten sie die Vermögensverhältnisse des Verzichtsempfängers nicht oder haben sich diese später geändert, können sich die Verzichtenden getäusc...mehr

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§ 28 Länderkurzübersichten / P. Portugiesische Republik

Rz. 98 Erbstatut: Portugal knüpft zur Bestimmung des Erbstatuts ab dem 17.8.2015 auf den letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers zum Todeszeitpunkt gem. Art. 21 EuErbVO an. Für Erbfälle vor Inkrafttreten der EuErbVO stellte das portugiesische Recht auf das Personalstatut des Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes ab. Das Personalstatut ist das Recht des Staates, dem der...mehr

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ZErb 12/2024, Die Wirkung e... / 1 Gründe

I. Der Erblasser war mit der am 1.8.2011 vorverstorbenen I.M.’K., geb. B., verheiratet. Die Ehe war kinderlos geblieben. Der Erblasser hinterließ auch keine sonstigen Abkömmlinge. Die Eltern des Erblassers sind vorverstorben. Der Erblasser hatte insgesamt drei Geschwister, nämlich den bereits im Jahr 1992 (kinderlos) vorverstorbenen E.K., den früheren Beteiligten zu 1), Herm. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Hauptvordruck (ESt1A) 2024 / 5 [Güterstand der Eheleute/Lebenspartner → Zeile 19]

Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder haben sie durch Ehevertrag die Gütertrennung vereinbart, sind jedem Ehegatten die Einkünfte aus dem ihm gehörenden Vermögen zuzurechnen. Bei Gütergemeinschaft werden die nicht personenbezogenen Einkünfte den Ehegatten gemeinsam zugerechnet.mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage Sonderausgaben 2024 / 11 [Versorgungsausgleich zwischen Ehegatten→ Zeilen 37–41]

Überblick Name und steuerliche Identifikationsnummer der empfangsberechtigten Person sind zu benennen. Nur bei Ausgleichsleistungen zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs muss eine von beiden Ehegatten unterschriebene Anlage U mit der Steuererklärung eingereicht werden. Gesetzlicher Versorgungsausgleich Achtung Gesetzlicher Versorgungsausgleich: keine Sonderausgaben Ein geset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Auswirkungen latenter Steue... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) René Sobisch, StAR[*] Die erbschaftsteuerliche Ehegattenbesteuerung hat naturgemäß eine hohe praktische Bedeutung in der Beratungspraxis und fordert den Berater regelmäßig bei der Beurteilung und Berechnung des fiktiven Zugewinnausgleichsanspruchs für Erbschaftsteuerzwecke, wenn beim Sterbefall der gesetzliche oder durch Ehevertrag modifizierte Güterstand der...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 1 Ehevertrag

1.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22 … 2. Wenn der Beteiligte einer Beurkundungsverhandlung gegenüber dem beurkundenden Notar unzutreffende Angaben zu seinen Sprachkenntnissen macht, sich der Notar aufgrund dieser Angaben eine (möglicherweise unzutreffende) Überzeugung von den Sprachkenntnissen des Beteiligten verschafft und der Beteiligte im Verlauf der Beurkundung auch...mehr

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§ 2 Der transparente Grunds... / B. Muster: Transparenter Grundstückskaufvertrag

Rz. 2 In dem nachfolgenden Muster eines transparenten Grundstückskaufvertrages liegt der Fokus auf Klarheit und Verständlichkeit der Formulierungen. Die den Vertrag abschließenden Beteiligten sollen ihre Vereinbarung verstehen und nachvollziehen können: Auch der sachkundige Notarmitarbeiter sollte den Inhalt der Vereinbarung gut verstehen. Jeder der vertragsschließenden Bete...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 1.1 KG, Beschl. v. 19.7.2024 – 16 UF 39/22

… 2. Wenn der Beteiligte einer Beurkundungsverhandlung gegenüber dem beurkundenden Notar unzutreffende Angaben zu seinen Sprachkenntnissen macht, sich der Notar aufgrund dieser Angaben eine (möglicherweise unzutreffende) Überzeugung von den Sprachkenntnissen des Beteiligten verschafft und der Beteiligte im Verlauf der Beurkundung auch nicht auf seine (angeblich) fehlenden bzw...mehr

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FF 11/2024, Die Entwicklung... / Einführung

Bei Beendigung des gesetzlichen Güterstands der Zugewinngemeinschaft findet ein Zugewinnausgleich statt, sofern die Eheleute durch Ehevertrag nicht etwas anderes vereinbart haben. Der bei Beendigung dieses Güterstands erforderliche Zugewinnausgleich soll sicherstellen, dass beide Ehegatten an dem, was sie gemeinsam während der Ehe erworben haben, je zur Hälfte beteiligt sind...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Pflichtversicherungssumme und notwendige Versicherungssumme

Rz. 168 Die Mindestversicherungssumme für Rechtsanwälte in Einzelkanzlei beträgt 250.000 EUR je Versicherungsfall. Bei anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften kommt es hinsichtlich der Ermittlung der Mindestversicherungssumme auf deren Haftungsverfassung an. Für Berufsausübungsgesellschaften, die keinen rechtsformbedingten Ausschluss der Haftung und keine Beschränkung der H...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / E. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum (Direktzahlung)

Rz. 59 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.4: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum, Direktzahlung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen in _________________________:mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / D. Muster: Kaufvertrag über Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.3: Kaufvertrag über ein Wohnungseigentum mit Kaufpreisverwahrung UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt heute, _________________________, den _________________________ in den notariellen Amtsräumen in _________________________. Zu dem vor mir, Notar _________________________, anberaumten Termin, der um ____...mehr

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§ 4 Gesellschaft bürgerlich... / III. Muster: GbR-Gesellschaftsvertrag mit Erläuterungen

Rz. 25 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.3: Muster eines Gesellschaftsvertrags (Errichtung) einer eingetragenen GbR UVZ- Nr. _________________________/2024 Verhandelt in _________________________ am _________________________ Vor mir, Notarin/Notar _________________________, mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den notariell...mehr

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§ 8 Verweisungen nach §§ 13... / B. Verweisung nach § 14 BeurkG

Rz. 12 Eine weitere Vereinfachung enthält das Beurkundungsgesetz in § 14 BeurkG: Wenn Bilanzen, Inventare, Nachlassverzeichnisse oder sonstige Bestandsverzeichnisse über Sachen, Rechte und Rechtsverhältnisse in ein Schriftstück aufgenommen werden, auf das in der Niederschrift verwiesen und ihr beigefügt wird, brauchen diese nicht vorgelesen zu werden, wenn die Beteiligten da...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG Anha... / 3.3 Gesetzliche Erbfolge

Rz. 51 Die gesetzliche Erbfolge richtet sich gem. §§ 1924ff. BGB nach dem Grad der Verwandtschaft zum Erblasser. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers, Erben zweiter Ordnung die Eltern und deren Abkömmlinge, Erben dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge, Erben vierter Ordnung die Urgroßeltern und deren Abkömmlinge. Alle übrigen Verwandten sind...mehr

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FF 09/2024, Bewährtes und Neues - die Herbsttagung 2024 in München

Jochem Schausten In den vergangenen Jahren hat die Corona-Pandemie uns gezwungen, unsere lieb gewonnene Herbsttagung entweder ausschließlich online oder nur in einer "abgespeckten" Version stattfinden zu lassen. Dieses Jahr nun hat der Geschäftsführende Ausschuss das Vertrauen, dass die Herbsttagung wieder in bewährter Form durchgeführt werden kann – nämlich am Freitag mit zw...mehr

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§ 2 Sachpfändung durch den ... / IV. Gewahrsam beim Ehegatten/Lebenspartner

Rz. 136 Bei einem verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden Schuldner findet bei der Gewahrsamsprüfung die gesetzliche Vermutung des § 739 Abs. 1 ZPO bzw. § 739 Abs. 2 ZPO, § 8 LPartG Anwendung. Wenn der Ehemann der Schuldnerin ein Einzelhandelsgeschäft nicht erkennbar allein und im Alleinbesitz betreibt, sondern mit Beteiligung bzw. Mitbesitz der Schuldnerin,...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / cc) Eheverträge

(1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendun...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / a) Inhaltskontrolle von Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen

Rz. 37 Ausgehend von den Grundsatzentscheidungen des BVerfG und des BGH zu den Grenzen der Vertragsfreiheit bei Eheverträgen und Scheidungsvereinbarungen und der hierfür entwickelten Inhaltskontrolle[64] wird diskutiert, inwieweit auch Erb- und Pflichtteilsverzichte einer gerichtlichen Überprüfung unterliegen.[65]mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / c) Übertragbarkeit der Rspr. des BVerfG und des BGH zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen?

Rz. 40 Dem Grunde nach kommt eine Inhaltskontrolle auch bei Erb- und Pflichtteilsverzichten in Betracht und wird von Seiten der Rechtsprechung bereits seit vielen Jahren vorgenommen.[73] Letztlich ist nur das Schlagwort neu, unter dem dies diskutiert wird. Der Inhaltskontrolle steht auch nicht § 310 Abs. 4 BGB entgegen, denn diese Bestimmung schließt bei erb- und familienrec...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / b) Konkrete Berührungspunkte zum Erb- und Pflichtteilsverzicht

Rz. 38 Konkrete Berührungspunkte zu dieser aktuellen Entwicklung im Ehevertragsrecht ergeben sich aus zwei Umständen: Zum einen werden zu Recht Erb- und insbesondere Pflichtteilsverzichte im Zusammenhang mit ehevertraglichen Regelungen und Scheidungsvereinbarungen getroffen, um auch im Falle des Todes eines Ehegatten zu einer sachgerechten Regelung zu gelangen. Im Rahmen der...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Weitere Gestaltungsarten

Rz. 63 Gem. Art. 1096 c.c. ist eine Schenkung unter Ehegatten, sei sie lebzeitig oder von Todes wegen (sog. donation entre époux), jederzeit widerruflich. Eine Ausnahme von diesem Verbot enthält Art. 1083 c.c. für die dem Erbvertrag vergleichbare institution contractuelle. Diese kann sowohl gegenwärtiges als auch künftiges Vermögen umfassen. Unwiderruflich ist die Schenkung ...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 3. Vorweggenommener Zugewinnausgleich, Gütertrennungsmodell

Rz. 131 Der Grundgedanke dieser Gestaltung ist, dass in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung der entstehenden Zugewinnausgleichsforderung (§ 1378 BGB) ein entsprechender Vermögenswert übertragen wird. Eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtige Zuwendung soll dann nicht vorliegen, wenn deren Wert nicht erheblich über dem rechnerische...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (2) Gütertrennungsmodell

Rz. 64 Als pflichtteilsfeste Gestaltung wird auch ganz überwiegend das sog. Gütertrennungsmodell angesehen:[211] Hierzu wird in der Zugewinngemeinschaftsehe Gütertrennung vereinbart und zur Erfüllung des entstehenden Zugewinnausgleichsanspruchs nach den §§ 1372 ff. BGB ein entsprechender Vermögenswert übertragen.[212] Es soll eine unentgeltliche und somit ergänzungspflichtig...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 7. Pflichtteilsverzicht

Rz. 591 Ehegatten können auf die ihnen gegen den Nachlass zustehenden Rechte schon zu Lebzeiten des Erblassers verzichten.[586] Der Verzicht muss schriftlich erklärt werden. Eine Beurkundung, die das US-amerikanische Recht ohnehin nicht kennt, ist nicht erforderlich. Regelmäßig erfolgt der Verzicht im Rahmen eines Ehevertrages (antenuptial contract) oder einer Trennungs- bzw...mehr

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§ 10 Kautelarpraxis und Rec... / 2. Gütergemeinschaftsmodell

Rz. 124 Das Gütergemeinschaftsmodell bezweckt die in Rdn 122 unter Nr. 2 dargestellte Wirkung. Rz. 125 Nach Ansicht des BGH[218] ist in der Vereinbarung der Gütergemeinschaft regelmäßig keine Schenkung zu erblicken, da insofern eine eigene, güterrechtliche "causa" vorliegen soll, die erst durch einen eigenständigen Schenkungsvertrag im Einzelfall verdrängt werden muss. Umstän...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 9. Durchsetzung der family provision

Rz. 167 Die family provision ist höchstpersönliches Recht. Sie ist nicht vererbbar. Nach der Rechtsprechung erlischt der Anspruch, wenn der Berechtigte vor Erlass einer entsprechenden gerichtlichen Anordnung verstirbt.[209] Rz. 168 Die Frist für die Erhebung der Klage auf family provision beträgt sechs Monate nach Erteilung des grant für den personal representative. Grund für...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Pflichtteile der Abkömmlinge

Rz. 477 Den Abkömmlingen steht als Pflichtteil insgesamt zwei Drittel des Nachlasses zu. Eigenheit des spanischen Rechts ist die noch auf das Recht der westgotischen Könige zurückgehende Teilung des Nachlasses in drei Teile: Neben einem "freien Drittel", über das der Erblasser nach Belieben von Todes wegen und unter Lebenden verfügen kann (el tercio de libre dispisición), un...mehr

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§ 7 Pflichtteilsergänzung w... / (1) Vereinbarung von Gütergemeinschaft

Rz. 61 Nach Auffassung des BGH kann nur in Ausnahmefällen in der ehevertraglichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft eine ergänzungspflichtige Schenkung des begüterten an den weniger vermögenden Ehegatten gesehen werden.[200] Für eine Schenkung soll es an der schuldrechtlichen Einigung der Eheleute über die Unentgeltlichkeit der Zuwendung fehlen. Vielmehr liege der Rechtsgru...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 3. Güterstand und Pflichtteil

Rz. 409 Gesetzlicher Güterstand ist die Errungenschaftsbeteiligung. Gem. Art. 196 f. ZGB teilt sich das Vermögen der Eheleute jeweils in die in die Ehe eingebrachten Vermögensgegenstände und deren Surrogate (Eigengut) und in die während der Ehe entgeltlich erworbenen Vermögenswerte (Errungenschaft). Hierbei bleibt jeder der Ehegatten Eigentümer seines Vermögens, das er selbs...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 3. Güterstatut bei Eheschließung nach dem 31.3.1953 und vor dem 9.4.1983

Rz. 192 Es gilt gem. Art. 220 Abs. 3 EGBGB vorrangig das gemeinsame Heimatrecht der Eheleute bei Eheschließung, und zwar für die Zeit bis zum 8.4.1983 gem. Art. 220 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 EGBGB – ohne Rechtswahlmöglichkeit. Für die Zeit nach dem 8.4.1983 ergibt sich die Geltung aus Art. 15 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 Nr. 1 EGBGB a.F., einschließlich der Rechtswahlmöglichkeit des Heima...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 4. Pflichtteilsergänzung

Rz. 76 Zur Berechnung des Umfangs der vom Vorbehaltserbrecht umfassten Güter und Rechte sind dem Nachlass sämtliche lebzeitigen Schenkungen des Erblassers, ohne zeitliche Beschränkung, zuzurechnen. Dies betrifft auch "indirekte Schenkungen" wie einen trust nach amerikanischem Recht.[72] Bei Schenkungen unter Eheleuten wird unterschieden: Handelt es sich um eine Schenkung geg...mehr

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§ 1 Grundzüge des Pflichtte... / a) Die Güterstandsabhängigkeit des Pflichtteils

Rz. 13 Da bei Versterben eines Ehegatten/eingetragenen Lebenspartners sich das Erbrecht in Abhängigkeit vom Güterstand des Verstorbenen bestimmt (§ 1371 Abs. 1 BGB, § 6 S. 2 LPartG), variiert insoweit die Pflichtteilsquote der Pflichtteilsberechtigten je nachdem, welcher Güterstand bestand. Siehe dazu auch die Tabelle nach § 3 Rdn 53. Praxishinweis Die Abhängigkeit der Erb- u...mehr

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§ 18 Länderübersicht / 2. Gesetzliches Erbrecht des Ehegatten

Rz. 464 Erst in dritter Ordnung ist der überlebende Ehegatte als echter Erbe zur Erbfolge berufen. Neben Geschwistern des Erblassers ist er als Miterbe zur Erbfolge berufen. Sind keine Geschwister (auch keine Halbgeschwister) vorhanden, hat der Ehegatte eine Vorrangstellung und verdrängt die weiteren Seitenverwandten gem. Art. 944 CC vollständig aus der gesetzlichen Erbfolge...mehr

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§ 17 Internationales Pflich... / 6. Pflichtteilsrechtliche Relevanz güterrechtlicher Vereinbarungen

Rz. 206 Im französischen Recht gilt die Vereinbarung derart abweichender Quoten für die Zwecke des Pflichtteilsrechts nur in bestimmten Konstellationen als unentgeltlich. Derartige Vereinbarungen sind daher im französischen Erbrecht in allen anderen Konstellationen entgeltliche Verfügungen und damit "pflichtteilsfest". Ähnliches ergibt sich für die Vereinbarung einer joint t...mehr